Gemeinde Waldachtal GÖ1207 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...
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Nr. 3.3 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />
Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
III. Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz<br />
1. Oberirdische Gewässer<br />
An das Plangebiet grenzt die Waldach (Gewässer II. Ordnung). Entlang dieses<br />
Gewässers ist ein Uferschutzstreifen zur Verbesserung und Erhaltung<br />
der ökologischen Funktion des Gewässers von jeglichen Anlagen freizuhalten.<br />
Nach § 68 b Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) beträgt dieser<br />
Uferschutzstreifen innerhalb der Ortslage 5,0 m und außerhalb 10,0 m, gemessen<br />
von der tatsächlichen Böschungsoberkante des Gewässers. Der<br />
entsprechende Uferschutzstreifen von 10,00 m wird in den Planunterlagen<br />
dargestellt.<br />
Die geplante Verlegung und Offenlegung des seither verdolten <strong>Seite</strong>ngewässers<br />
zur Waldach wird aus gewässerökologischer Sicht befürwortet. Für<br />
diese Maßnahme ist jedoch eine separate wasserrechtliche Genehmigung<br />
(Ausbau von Gewässer) erforderlich. Diese ist mit den entsprechenden Unterlagen<br />
beim Landratsamt - Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz -<br />
<strong>Freudenstadt</strong> zu beantragen.<br />
Eine Überbauung der Verdolung ohne Verlegung und Öffnung des Bachlaufes<br />
ist nicht genehmigungsfähig.<br />
2. Boden- und Grundwasserschutz<br />
Die durch die Bebauung dieses Gebietes verloren gehenden Bodenfunktionen<br />
sind gemeinsam mit den übrigen naturschutzrechtlichen Belangen bei<br />
der Umweltprüfung zu bewerten und auszugleichen.<br />
Nr. 3.3 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />
Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
III. Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zu 1.: Oberirdische Gewässer<br />
Zu Absatz 1:<br />
Kenntnisnahme, der Uferschutzstreifen bleibt in den Planunterlagen erhalten.<br />
Zu Absatz 2 und 3:<br />
Die Antragsunterlagen werden im zeitlichen Zusammenhang mit den Unterlagen für<br />
die öffentliche Auslegung vom <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband Dornstetten, Verbandsbauamt,<br />
zusammen mit dem Ingenieurbüro Gfrörer, erarbeitet.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zu 1.: Oberirdische Gewässer<br />
Zu Absatz 1:<br />
Keine Beschluss erforderlich<br />
Zu Absatz 2:<br />
Die Unterlagen zur wasserrechtlichen Genehmigung sind im zeitlichen Zusammenhang<br />
mit den Unterlagen für die öffentliche Auslegung zu erarbeiten. Der <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband<br />
Dornstetten, Verbandsbauamt und das Ingenieurbüro Gfrörer<br />
werden hierzu beauftragt.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zu 2.: Boden- und Grundwasserschutz<br />
Kenntnisnahme, die Berücksichtigung erfolgt im Zuge der Umweltprüfung (siehe<br />
Ziffer 3.2.4).<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zu 2.: Boden- und Grundwasserschutz<br />
Der Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung und den ggf. erforderlichen<br />
Maßnahmen zum Ausgleich von Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt ist den<br />
Unterlagen beizufügen.