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Nr. 3.3 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />

Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

III. Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz<br />

1. Oberirdische Gewässer<br />

An das Plangebiet grenzt die Waldach (Gewässer II. Ordnung). Entlang dieses<br />

Gewässers ist ein Uferschutzstreifen zur Verbesserung und Erhaltung<br />

der ökologischen Funktion des Gewässers von jeglichen Anlagen freizuhalten.<br />

Nach § 68 b Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) beträgt dieser<br />

Uferschutzstreifen innerhalb der Ortslage 5,0 m und außerhalb 10,0 m, gemessen<br />

von der tatsächlichen Böschungsoberkante des Gewässers. Der<br />

entsprechende Uferschutzstreifen von 10,00 m wird in den Planunterlagen<br />

dargestellt.<br />

Die geplante Verlegung und Offenlegung des seither verdolten <strong>Seite</strong>ngewässers<br />

zur Waldach wird aus gewässerökologischer Sicht befürwortet. Für<br />

diese Maßnahme ist jedoch eine separate wasserrechtliche Genehmigung<br />

(Ausbau von Gewässer) erforderlich. Diese ist mit den entsprechenden Unterlagen<br />

beim Landratsamt - Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz -<br />

<strong>Freudenstadt</strong> zu beantragen.<br />

Eine Überbauung der Verdolung ohne Verlegung und Öffnung des Bachlaufes<br />

ist nicht genehmigungsfähig.<br />

2. Boden- und Grundwasserschutz<br />

Die durch die Bebauung dieses Gebietes verloren gehenden Bodenfunktionen<br />

sind gemeinsam mit den übrigen naturschutzrechtlichen Belangen bei<br />

der Umweltprüfung zu bewerten und auszugleichen.<br />

Nr. 3.3 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />

Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

III. Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zu 1.: Oberirdische Gewässer<br />

Zu Absatz 1:<br />

Kenntnisnahme, der Uferschutzstreifen bleibt in den Planunterlagen erhalten.<br />

Zu Absatz 2 und 3:<br />

Die Antragsunterlagen werden im zeitlichen Zusammenhang mit den Unterlagen für<br />

die öffentliche Auslegung vom <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband Dornstetten, Verbandsbauamt,<br />

zusammen mit dem Ingenieurbüro Gfrörer, erarbeitet.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zu 1.: Oberirdische Gewässer<br />

Zu Absatz 1:<br />

Keine Beschluss erforderlich<br />

Zu Absatz 2:<br />

Die Unterlagen zur wasserrechtlichen Genehmigung sind im zeitlichen Zusammenhang<br />

mit den Unterlagen für die öffentliche Auslegung zu erarbeiten. Der <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband<br />

Dornstetten, Verbandsbauamt und das Ingenieurbüro Gfrörer<br />

werden hierzu beauftragt.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zu 2.: Boden- und Grundwasserschutz<br />

Kenntnisnahme, die Berücksichtigung erfolgt im Zuge der Umweltprüfung (siehe<br />

Ziffer 3.2.4).<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zu 2.: Boden- und Grundwasserschutz<br />

Der Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung und den ggf. erforderlichen<br />

Maßnahmen zum Ausgleich von Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt ist den<br />

Unterlagen beizufügen.

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