Gemeinde Waldachtal GÖ1207 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...
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Nr. 3.3 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />
Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
III. Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz (Fortsetzung)<br />
3. Kommunale Abwasserbeseitigung<br />
Die Entwässerung des Plangebietes hat im Trennsystem zu erfolgen. Der<br />
Nachweis zur ordnungsgemäßen Ableitung der beiden Abwasserströme<br />
(Schmutz- und Niederschlagswasser) ist mit der Aufstellung eines Teilkanalplanes<br />
zu erbringen.<br />
Kupfer-, zink- oder bleigedeckte Dachflächen müssen durch Beschichtung<br />
oder in ähnlicher Weise gegen Verwitterung und eine damit verbundene<br />
Auslösung von Metallbestandteilen behandelt werden (siehe Verordnung<br />
des UVM vom 22.03.1999 über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser).<br />
Nr. 3.3 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />
Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
III. Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz (Fortsetzung)<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zu 3.: Kommunale Abwasserbeseitigung<br />
Zu Absatz 1:<br />
Kenntnisnahme. Der Teilkanalplan wird vom <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband Dornstetten,<br />
Verbandsbauamt erarbeitet.<br />
Zu Absatz 2:<br />
Es wird ein entsprechender Hinweis in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
aufgenommen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zu 1.: Oberirdische Gewässer<br />
Zu Absatz 1:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband Dornstetten, Verbandsbauamt erhält den Auftrag,<br />
einen Teilkanalplan zu erstellen. Weitere Beschlüsse sind nicht erforderlich<br />
Zu Absatz 2:<br />
Die textlichen Festsetzungen sind um einen entsprechenden Hinweis zu ergänzen.