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Gemeinde Waldachtal GÖ1211 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 26<br />

- 21 -<br />

Generell sind wir für die Umsetzung eines solchen Projektes. Jedoch sollten vor einem solch einschneidenden<br />

Schritt für die <strong>Gemeinde</strong> alle Folgen aber auch alle Alternativen zum Wohle der <strong>Gemeinde</strong><br />

überprüft werden. Dies scheint uns in der vorliegenden Planung nicht ausreichend erfolgt zu<br />

sein. Für evtl. Rückfragen oder für weitere Erläuterungen zu unseren Anregungen und Stellungnahmen<br />

stehen wir gerne zur Verfügung.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

zu 9. Gleichberechtigung<br />

(a) und (b) Die Betreuung von Kindern, vom Kleinkind (0 Jahre) bis zum Grundschulalter (6 Jahren)<br />

hat einen hohen gesellschaftspolitischen Stellenwert und wird von Bund und Land eindringlich<br />

gefordert. Dies ist eine Aufgabe der Kommunen. Die <strong>Gemeinde</strong>n sind gehalten,<br />

dieses öffentliche Interesse und die politische Forderung pädagogisch sinnvoll und wirtschaftlich<br />

vertretbar umzusetzen. Dies erfolgt im Rahmen des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungskonzeptes<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rats <strong>Waldachtal</strong> durch drei Standorte für Kinderbetreuung im<br />

neuen Kinderhaus und in den Kindergärten in Lützenhardt und Salzstetten. Das Thema<br />

Lärm ist ausführlich durch ein speziell in Auftrag gegebenes Lärmgutachten aufgearbeitet<br />

worden, obwohl dies nicht erforderlich gewesen wäre. Die Bedürfnisse der Anlieger sind –<br />

auch aufgrund der Berücksichtigung der Empfehlungen im Rahmen der Bebauungsplanung<br />

– über das notwendige Maß hinaus berücksichtigt worden. Es wird auch darauf hingewiesen,<br />

dass von keinem anderen der zahlreichen Anlieger irgendwelche Bedenken<br />

oder Anregungen – gleich welcher Art – angeführt oder gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorgetragen<br />

wurden.<br />

Es obliegt der kommunalen Planungshoheit und dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht<br />

der <strong>Gemeinde</strong> und des <strong>Gemeinde</strong>rats, hier die entsprechenden Weichenstellungen<br />

bei der Kinderbetreuung vorzunehmen, zu beschließen und umzusetzen. Alle kommunalpolitisch<br />

beteiligten Gremien unterstützen die Maßnahme und haben dieser zugestimmt.<br />

Der Standort Rötweg, direkt im Bereich der Grundschule <strong>Waldachtal</strong> (mit Außenstelle der<br />

Werkrealschule Dornstetten) ist einzigartig und sinnvoll. Nur an diesem Standort ist aufgrund<br />

der räumlichen Nähe (siehe Beispiel Bildungshaus Salzstetten) eine Umsetzung<br />

der Kooperation Grundschule – Kindergarten sinnvoll möglich. Dies betrifft besonders<br />

auch den Frühförderbereich, den Vorschulunterricht und die Nutzungsmöglichkeiten im<br />

sportlichen Bereich der Sporthalle <strong>Waldachtal</strong>.<br />

Beschlussvorschlag<br />

zu 9. Gleichberechtigung (a) und (b)<br />

Kenntnisnahme, die Stellungnahmen der Verwaltung werden zum Beschluss erhoben. Die vorgetragenen<br />

Anregungen werden im Gesamten zurückgewiesen.<br />

Nachdem der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> über alle eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen<br />

im Einzelnen beraten und den vorgeschlagenenen Empfehlungsbeschlüssen zugestimmt<br />

bzw. diese bestätigt hat, fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat (bei einer Enthaltung von <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Roger Ganszki) folgende mehrheitlichen Beschlüsse:<br />

1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger<br />

öffentlicher Belange des Entwurfs zum Bebauungsplan „Himmelreich – 2. Änderung“<br />

in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen in der Zeit vom 25. Juni bis 25. Juli 2012 eingegangenen<br />

Stellungnahmen wurden geprüft und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorschläge<br />

der Verwaltung anhand der Sitzungs- und der Tischvorlage werden<br />

im Gesamten bestätigt und beschlossen.<br />

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