Gemeinde Waldachtal GÖ1211 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 13<br />
- 8 -<br />
Nr. 3.2 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> - Stellungnahme vom 25.07.2012<br />
II. Untere Naturschutzbehörde<br />
Der nochmals geringfügig überarbeiteten Planung wird zugestimmt.<br />
Der Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbewertung wurde einwandfrei erstellt. Bei konsequenter<br />
Umsetzung der genannten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von<br />
Beeinträchtigungen kann davon ausgegangen werden, dass der durch die Planung verursachte Eingriff<br />
in Natur und Landschaft ausreichend ausgeglichen wird.<br />
Die Öffnung und Anlage eines Grabens mit <strong>Seite</strong>nbereich sowie auch die vorgesehenen Baumpflanzungen<br />
führen zu einer erheblichen Verbesserung der ökologischen Verhältnisse. Die Maßnahmen<br />
werden daher aus naturschutzfachlicher Sicht begrüßt. In diesem Zusammenhang wird angeregt,<br />
durch einen entsprechenden <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss sicher zu stellen, dass die vorgesehenen Gehölzpflanzungen<br />
spätestens eine Vegetationsperiode nach Abschluss der Bauarbeiten durchgeführt<br />
werden. Abgängige Gehölze sollten ersetzt und im Übrigen ein regelmäßiges Monitoring durchgeführt<br />
werden.<br />
Nach dem Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung sind Verstöße gegen artenschutzrechtliche<br />
Verbotsbestimmungen durch den Bebauungsplan nicht zu erwarten.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Kenntnisnahme, der Anregung bezüglich eines <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses für die Festsetzung eines<br />
Zeitpunktes zur Realisierung der Bepflanzungsmaßnahmen wird gefolgt.<br />
Da die <strong>Gemeinde</strong> Träger der Einrichtung ist, ist eine Überwachung der durchgeführten Pflanzmaßnahmen<br />
sowie die Erhaltung bzw. der Ersatz bestehender Gehölze sicher gestellt.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Die festgesetzten Pflanzmaßnahmen sind spätestens eine Vegetationsperiode nach Abschluss der<br />
Bauarbeiten durchzuführen.<br />
Nr. 3.3 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> - Stellungnahme vom 25.07.2012<br />
III. Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde<br />
Weitere Anregungen, als in der Stellungnahme vom 2. Mai 2012 vorgetragen, bestehen nicht.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Die in der Stellungnahme am 2. Mai 2012 vorgetragenen Anregungen wurden berücksichtigt. Die geforderten<br />
wasserrechtlichen Planungen wurden mit der Fachbehörde des Landratsamtes abgestimmt,<br />
geforderte Inhalte in die Unterlagen eingearbeitet.<br />
Da vorgesehen ist, das Schmutzwasser des Kinderhauses direkt in den westlich angrenzenden Verbandssammler<br />
einzuleiten, wird auch noch der Abwasserzweckverband 'Oberes <strong>Waldachtal</strong>' am Verfahren<br />
beteiligt bzw. über die Entwässerungsplanung informiert. Der Abwasserzweckverband hat zwischenzeitlich<br />
die Erlaubnis erteilt.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Die geforderten wasserrechtlichen Antragsunterlagen sind vor Satzungsbeschluss bei der Fachbehörde<br />
vorzulegen.<br />
Der Abwasserzweckverband ist noch am Verfahren zu beteiligen.<br />
…