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Gemeinde Waldachtal GÖ1211 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 13<br />

- 8 -<br />

Nr. 3.2 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> - Stellungnahme vom 25.07.2012<br />

II. Untere Naturschutzbehörde<br />

Der nochmals geringfügig überarbeiteten Planung wird zugestimmt.<br />

Der Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbewertung wurde einwandfrei erstellt. Bei konsequenter<br />

Umsetzung der genannten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von<br />

Beeinträchtigungen kann davon ausgegangen werden, dass der durch die Planung verursachte Eingriff<br />

in Natur und Landschaft ausreichend ausgeglichen wird.<br />

Die Öffnung und Anlage eines Grabens mit <strong>Seite</strong>nbereich sowie auch die vorgesehenen Baumpflanzungen<br />

führen zu einer erheblichen Verbesserung der ökologischen Verhältnisse. Die Maßnahmen<br />

werden daher aus naturschutzfachlicher Sicht begrüßt. In diesem Zusammenhang wird angeregt,<br />

durch einen entsprechenden <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss sicher zu stellen, dass die vorgesehenen Gehölzpflanzungen<br />

spätestens eine Vegetationsperiode nach Abschluss der Bauarbeiten durchgeführt<br />

werden. Abgängige Gehölze sollten ersetzt und im Übrigen ein regelmäßiges Monitoring durchgeführt<br />

werden.<br />

Nach dem Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung sind Verstöße gegen artenschutzrechtliche<br />

Verbotsbestimmungen durch den Bebauungsplan nicht zu erwarten.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Kenntnisnahme, der Anregung bezüglich eines <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses für die Festsetzung eines<br />

Zeitpunktes zur Realisierung der Bepflanzungsmaßnahmen wird gefolgt.<br />

Da die <strong>Gemeinde</strong> Träger der Einrichtung ist, ist eine Überwachung der durchgeführten Pflanzmaßnahmen<br />

sowie die Erhaltung bzw. der Ersatz bestehender Gehölze sicher gestellt.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Die festgesetzten Pflanzmaßnahmen sind spätestens eine Vegetationsperiode nach Abschluss der<br />

Bauarbeiten durchzuführen.<br />

Nr. 3.3 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> - Stellungnahme vom 25.07.2012<br />

III. Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde<br />

Weitere Anregungen, als in der Stellungnahme vom 2. Mai 2012 vorgetragen, bestehen nicht.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Die in der Stellungnahme am 2. Mai 2012 vorgetragenen Anregungen wurden berücksichtigt. Die geforderten<br />

wasserrechtlichen Planungen wurden mit der Fachbehörde des Landratsamtes abgestimmt,<br />

geforderte Inhalte in die Unterlagen eingearbeitet.<br />

Da vorgesehen ist, das Schmutzwasser des Kinderhauses direkt in den westlich angrenzenden Verbandssammler<br />

einzuleiten, wird auch noch der Abwasserzweckverband 'Oberes <strong>Waldachtal</strong>' am Verfahren<br />

beteiligt bzw. über die Entwässerungsplanung informiert. Der Abwasserzweckverband hat zwischenzeitlich<br />

die Erlaubnis erteilt.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Die geforderten wasserrechtlichen Antragsunterlagen sind vor Satzungsbeschluss bei der Fachbehörde<br />

vorzulegen.<br />

Der Abwasserzweckverband ist noch am Verfahren zu beteiligen.<br />

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