Gemeinde Waldachtal GÖ1211 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 8<br />
Nr. 1 EnBW Regional AG, Herrenberg<br />
Stellungnahme vom 06.07.2012<br />
- 3 -<br />
Vielen Dank für die Beteiligung am genannten Bebauungsplanverfahren.<br />
Unsere Stellungnahme vom 17. April 2012 hat weiterhin Gültigkeit.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
In der vorangegangenen Stellungnahme vom 17. April 2012 wurde darauf hingewiesen, dass keine<br />
Gasversorgungsleitungen und keine Stromversorgungsleitungen der EnBW Regional AG betroffen<br />
sind und dass eine Gasversorgung des geplanten Kinderhauses möglich ist.<br />
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Kenntnisnahme, es ist kein Beschluss erforderlich.<br />
Nr. 2 Polizeidirektion <strong>Freudenstadt</strong> – Referat Verkehr<br />
Stellungnahme vom 06.07.2012 (Baumreihe)<br />
Bebauungsplanverfahren „Himmelreich – 2. Änderung“, <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen<br />
1. Ersuchen des Landratsamtes <strong>Freudenstadt</strong>, Verkehrsamt vom 25.06.2012<br />
Nr. 11.10-621.41/<strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen<br />
2. Ersuchen des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbandes Dornstetten vom 20.06.2012,<br />
Planunterlagen<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
die Polizeidirektion <strong>Freudenstadt</strong> wird in der Regel nur zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
gehört, eine Anhörung zur Bauausführung erfolgt üblicherweise nicht.<br />
Die Erfahrung lehrt jedoch, dass im Zuge der Bauausführung oft gestalterische Maßnahmen durchgeführt<br />
werden, die bei den Verkehrsteilnehmern rechtliche Unsicherheiten hervorrufen, unklare Situationen<br />
herbeiführen. Um dies so weit wie möglich zu verhindern, kann die polizeiliche Stellungnahme<br />
auch Aspekte der Bauausführung enthalten.<br />
Die Änderung des Bebauungsplanes soll den Bau eines Kinderhauses ermöglichen. Aus verkehrspolizeilicher<br />
Sicht sind hierzu die verkehrliche Erschließung, die Parkregelung sowie die Abgrenzung zum<br />
öffentlichen Verkehrsraum von besonderer Bedeutung.<br />
Zur Begründung:<br />
Die städtebauliche Konzeption (Ziff. 5.3 der Begründung) sieht die Anfahrt zum neuen Kinderhaus und<br />
die Parkierung von Osten, über den Rötweg vor.<br />
Im letzten Satz wird aufgeführt, dass entlang des Flurstücks Nr. 58 die Pflanzung einer Weg begleitenden<br />
Baumreihe vorgesehen ist. Dieser Anpflanzung kann nur zugestimmt werden, wenn die Sichtbeziehungen<br />
an der Einmündung Geh-/Radweg und Verbindungsstraße zwischen Rötweg und K 4702<br />
dadurch nicht eingeengt werden. Dieser Geh-/ und Radweg ist nicht nur Schulweg sondern auch die<br />
Hauptverbindung zur Bushaltestelle Himmelreich und zu den Geschäften (Einkaufsmöglichkeiten/Friseur/Apotheke/Arzt<br />
..) in Lützenhardt. Seit der Schließung des Lebensmittelgeschäftes in Tumlingen<br />
wird der Weg stärker frequentiert. Sollte der vorgesehene Einkaufsmarkt südlich des ZOB gebaut<br />
werden, wird die Bedeutung des Geh/Radweges noch weiter zunehmen. Eine sichere Anbindung<br />
mit ausreichenden Sichtweiten muss deshalb gewährleistet werden. …