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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 8<br />

Nr. 1 EnBW Regional AG, Herrenberg<br />

Stellungnahme vom 06.07.2012<br />

- 3 -<br />

Vielen Dank für die Beteiligung am genannten Bebauungsplanverfahren.<br />

Unsere Stellungnahme vom 17. April 2012 hat weiterhin Gültigkeit.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

In der vorangegangenen Stellungnahme vom 17. April 2012 wurde darauf hingewiesen, dass keine<br />

Gasversorgungsleitungen und keine Stromversorgungsleitungen der EnBW Regional AG betroffen<br />

sind und dass eine Gasversorgung des geplanten Kinderhauses möglich ist.<br />

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Kenntnisnahme, es ist kein Beschluss erforderlich.<br />

Nr. 2 Polizeidirektion <strong>Freudenstadt</strong> – Referat Verkehr<br />

Stellungnahme vom 06.07.2012 (Baumreihe)<br />

Bebauungsplanverfahren „Himmelreich – 2. Änderung“, <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen<br />

1. Ersuchen des Landratsamtes <strong>Freudenstadt</strong>, Verkehrsamt vom 25.06.2012<br />

Nr. 11.10-621.41/<strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen<br />

2. Ersuchen des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbandes Dornstetten vom 20.06.2012,<br />

Planunterlagen<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

die Polizeidirektion <strong>Freudenstadt</strong> wird in der Regel nur zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

gehört, eine Anhörung zur Bauausführung erfolgt üblicherweise nicht.<br />

Die Erfahrung lehrt jedoch, dass im Zuge der Bauausführung oft gestalterische Maßnahmen durchgeführt<br />

werden, die bei den Verkehrsteilnehmern rechtliche Unsicherheiten hervorrufen, unklare Situationen<br />

herbeiführen. Um dies so weit wie möglich zu verhindern, kann die polizeiliche Stellungnahme<br />

auch Aspekte der Bauausführung enthalten.<br />

Die Änderung des Bebauungsplanes soll den Bau eines Kinderhauses ermöglichen. Aus verkehrspolizeilicher<br />

Sicht sind hierzu die verkehrliche Erschließung, die Parkregelung sowie die Abgrenzung zum<br />

öffentlichen Verkehrsraum von besonderer Bedeutung.<br />

Zur Begründung:<br />

Die städtebauliche Konzeption (Ziff. 5.3 der Begründung) sieht die Anfahrt zum neuen Kinderhaus und<br />

die Parkierung von Osten, über den Rötweg vor.<br />

Im letzten Satz wird aufgeführt, dass entlang des Flurstücks Nr. 58 die Pflanzung einer Weg begleitenden<br />

Baumreihe vorgesehen ist. Dieser Anpflanzung kann nur zugestimmt werden, wenn die Sichtbeziehungen<br />

an der Einmündung Geh-/Radweg und Verbindungsstraße zwischen Rötweg und K 4702<br />

dadurch nicht eingeengt werden. Dieser Geh-/ und Radweg ist nicht nur Schulweg sondern auch die<br />

Hauptverbindung zur Bushaltestelle Himmelreich und zu den Geschäften (Einkaufsmöglichkeiten/Friseur/Apotheke/Arzt<br />

..) in Lützenhardt. Seit der Schließung des Lebensmittelgeschäftes in Tumlingen<br />

wird der Weg stärker frequentiert. Sollte der vorgesehene Einkaufsmarkt südlich des ZOB gebaut<br />

werden, wird die Bedeutung des Geh/Radweges noch weiter zunehmen. Eine sichere Anbindung<br />

mit ausreichenden Sichtweiten muss deshalb gewährleistet werden. …

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