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Gemeinde Waldachtal GÖ1211 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 20<br />

- 15 -<br />

Auch der Erhalt oder gar den Ausbau des bestehenden Kindergartens wurde vom Ortschaftsrat<br />

nicht thematisiert oder in Erwägung gezogen. Dass diese Entscheidung möglicherweise eine Abänderung<br />

der Vereinbarung über den <strong>Gemeinde</strong>zusammenschluss bedeutet ist aus Sicht der<br />

Verwaltung unerheblich, da es sich um eine Sachentscheidung handelt. In diesem Zusammenhang<br />

wird auch auf den Zusammenschluss der Feuerwehrabteilung hingewiesen. Den Wunsch,<br />

sich am Kinderhaus zu beteiligen hat der Ortschaftsrat darüber hinaus wiederholt bestätigt. Die<br />

Verwaltung geht davon aus, dass der Ortschaftsrat wusste, was er beschloss.<br />

(b) Die Planung des Kinderhauses wurde seitens der Verwaltung eingehend überprüft. Beteiligt waren<br />

der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS), die Fachberatung des Evangelischen<br />

Landesverbandes für Kindertagestätten in Württemberg und das Jugendamt beim Landratsamt<br />

<strong>Freudenstadt</strong>. Von allen Stellen wurde sowohl die pädagogische Sinnhaftigkeit, als auch die rechtliche<br />

Zulässigkeit des gemeinsamen Kinderhauses bestätigt. Auch in anderen Städten und <strong>Gemeinde</strong>n<br />

gibt es Kindertagesstätten in ähnlicher oder gleicher Größe und werden sogar derzeit realisiert.<br />

Der Ortschaftsrat Cresbach ist Rechtsnachfolger des früheren <strong>Gemeinde</strong>rats Cresbach,<br />

welcher die Vereinbarung über den <strong>Gemeinde</strong>zusammenschluss im Jahre 1974 beschlossen und<br />

dieser zugestimmt hat. Er kann auch durch Sachentscheidungen Änderungen einvernehmlich mit<br />

dem <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> herbeiführen und diesen zustimmen. Eine Vereinbarung (ein Vertrag)<br />

kann jederzeit durch die zuständigen Beteiligten geändert bzw. angepasst werden, wenn es<br />

wie in diesem Fall kommunalpolitisch gewünscht und rechtlich sowie sachlich sinnvoll ist.<br />

Beschlussvorschlag<br />

zu 3. Rechtsanspruch<br />

Kenntnisnahme, die Stellungnahmen der Verwaltung werden zum Beschluss erhoben. Die vorgetragenen<br />

Anregungen werden im Gesamten zurückgewiesen.<br />

Nr. 4.4 Stellungnahmen von Bürgern – Einwender 1 vom 24.07.2012<br />

IV. Maßnahmen<br />

(a) Wir hätten als angrenzender Eigentümer gerne die konkreten Ergebnisse im Bereich unserer<br />

Wohn-und Aufenthaltsräume und eine konkrete Aussage dazu wie sich der Lärm in diesem Bereich<br />

auf das Wohnen auswirkt.<br />

Die Aussage "sicherlich" Im Bezug auf den Lärm des vorgesehenen Sportplatzes ist zu konkretisieren<br />

und zu belegen. Denn "sicherlich" wird die nächsten 100 Jahren dort auch kein Sportplatz gebaut,<br />

da in Tumlingen bereits drei Sportplätze vorhanden sind.<br />

(b) Anregung zum Punkt Maßnahmen:<br />

Konkrete Untersuchung der Lärmauswirkung von Verkehrslärm und Spielplatzlärm auf die Wohnräume<br />

der Wohnung Rötweg 17.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers zu<br />

zu 4. Maßnahmen<br />

(a) Im bisherigen Sondergebiet waren am Standort des Kinderhauses Sportanlagen vorgesehen.<br />

Obwohl dies der Fall war, wurde von der <strong>Gemeinde</strong> vorsorglich – und im Interesse der Anlieger –<br />

eine gutachtliche Lärmuntersuchung in Auftrag gegeben. Die entsprechenden Empfehlungen wurden<br />

darüber hinaus als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen. Dies wurde sogar<br />

vom Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> ausdrücklich gelobt. Im Lärmgutachten wurden das ins Feld geführte<br />

Grundstück und die Wohnung der Einwender besonders berücksichtigt, Das Lärmgutachten<br />

lag zusammen mit den Bebauungsplan-Unterlagen zur Einsicht bereit und aus. Dieses Gutachten<br />

und die Ergebnisse können jederzeit eingesehen werden. Eine unzumutbare Lärmbelästigung<br />

ist nicht zu erwarten.<br />

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