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Gemeinde Waldachtal GÖ1211 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 22<br />

- 17 -<br />

(e) Wie kommt die Verwaltung auf diese Zahlen? Das ist für die Bürger der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong><br />

nicht nachvollziehbar und wirft wilde Spekulationen in der Bürgerschaft auf.<br />

(f) Unsere Anregung:<br />

Es ist zu prüfen, ob es unter diesen Gegebenheiten nicht sinnvoll oder gar die Pflicht der Verwaltung<br />

ist, dieses Projekt so in Frage zu stellen und dem <strong>Gemeinde</strong>rat erneut zur Abstimmung vorzulegen,<br />

dabei sollten die ausgearbeiteten Alternativen ebenso zur Beratung stehen.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

zu 6. Finanzierungskonzept und Nachhaltigkeit<br />

(a) Die Äußerungen zum Finanzierungskonzept und Nachhaltigkeit sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.<br />

Trotzdem nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:<br />

(b) Die Ortschaftsräte Cresbach und Hörschweiler werden sich in den kommenden Monaten mit der<br />

Alternativnutzung der ungenutzten Gebäude beschäftigen. Hier sollte von den Ortschaftsräten ein.<br />

Aufgrund der desolaten Bausubstanz des Kindergarten Tumlingen ist nach dem Umzug in das<br />

Kinderhaus der Abriss des Gebäudes angedacht, dass das Grundstuck zur weiteren Nutzung frei<br />

wird.<br />

(c) Der Wert der betreffenden Gebäude wird im Rahmen der Konzeption durch ein Verkehrswertgutachten<br />

geschätzt, sodass eventuelle Veräußerungen der Gebäude nicht unter dem Verkehrswert<br />

vorgenommen werden. Eine Umnutzung der Gebäude in Bezug auf die freiwerdenden Räumlichkeiten<br />

der Kindergärten hat keine Auswirkungen auf den Wert des Gebäudes.<br />

(d) Die Gründe für die Kostenerhöhung wurden in einer öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am<br />

25.04.2012 ausführlich erläutert. Das Protokoll über diese Sitzung mit der ausführlichen Begründung<br />

wurde im <strong>Waldachtal</strong> Boten veröffentlicht. Gerne nimmt die Verwaltung dennoch hierzu Stellung:<br />

Bei der Mehrfachbeauftragung für den Neubau des Kinderhauses wurde den teilnehmenden Architekten<br />

mit den Ausschreibungsunterlagen ein Kostendeckel der Gesamtbruttobaukosten in Höhe<br />

von 3,3 Millionen Euro auferlegt. Der vorgegebene Kostendeckel wurde von der Verwaltung<br />

auf Anraten der fischerwerke in den Ausschreibungstext aufgenommen. Grundlage für die Höhe<br />

des Kostendeckels war eine Kostenexpertise durch die fischerwerke in Anlehnung an den Kinderhausneubau<br />

in Herloldstatt, welches im Jahr 2009/2010 errichtet wurde. Aufgrund der Wirtschaftslage<br />

waren die Baupreise zu diesem Zeitpunkt deutlich günstiger.<br />

Im Rahmen des Wettbewerbverfahrens mussten alle teilnehmenden Architekturbüros mit der Abgabe<br />

der Entwurfsplanung auch eine Grobkostenschätzung abgeben. Da es sich hierbei allerdings<br />

um eine sehr grobe Kostenschätzung handelt, die auch unter dem Druck der vorgegebenen Deckelung<br />

der Gesamtkosten des Neubaus vom 3,3 Millionen Euro erstellt wurde, wurde das Architekturbüro<br />

Michael Weindel & Junior auf der Grundlage des Beschlussvorschlages der Bewertungskommission<br />

an den <strong>Gemeinde</strong>rat mit der Erstellung einer detaillierten Kostenschätzung beauftragt<br />

Die überarbeitete Kostenschätzung, wurde vom Architekturbüro in enger Abstimmung mit den<br />

Fachplanern HLS/ Elektrotechnik / Statik sowie dem Bodengrundgutachter erstellt. Die Differenz<br />

der überarbeiteten Kostenschätzung ergibt sich aus folgenden Gründen.<br />

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