Gemeinde Waldachtal GÖ1211 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 24<br />
- 19 -<br />
Zu der Kostenschätzung durch das Architekturbüro Weindel ist abschließend zu sagen, dass es<br />
sich hierbei um eine realistische Kostenschätzung handelt, die bereits von den Fachplanern mit<br />
erarbeitet wurde. Bei der Kostenschätzung hat sich das Architekturbüro Weindel, wie es bei dieser<br />
Phase der Kostenermittlung bei seriösen Architekturbüros üblich ist, an die Angaben des Baukostenindex<br />
(BKI) gehalten. Hierbei wurde von einem Kindergarten im mittleren Standard nicht unterkellert<br />
ausgegangen, somit ging man hier also nicht von einem überzogenen Qualitätsstandard<br />
aus.<br />
(e) Bei der Entscheidung über den Neubau des Kinderhauses am Standort Himmelreich waren dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat die Alternativen bekannt. Auch über die Kostenentwicklung des Kinderhauses ist der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat hinreichend informiert. Entsprechende Beschlüsse wurden vom <strong>Gemeinde</strong>rat bereits<br />
gefasst. Eine erneute Abstimmung ist somit nicht erforderlich.<br />
Beschlussvorschlag<br />
zu 6. Finanzierungskonzept und Nachhaltigkeit<br />
Kenntnisnahme, die Stellungnahmen der Verwaltung werden zum Beschluss erhoben. Die vorgetragenen<br />
Anregungen werden im Gesamten zurückgewiesen.<br />
Nr. 4.7 Stellungnahmen von Bürgern – Einwender 1 vom 24.07.2012<br />
VII. Kostenrechnung<br />
(a) Auch wenn dies nicht Bestandteil des Verfahrens ist, sollte der <strong>Gemeinde</strong>rat sich Gedanken machen<br />
ob die Erhebungen zu dem geplanten Bedarf richtig sind und den tatsächlichen Bedarf auch<br />
widerspiegeln. Dabei sollten die Befragten insbesondere auch auf die Kosten hingewiesen werden<br />
die bei einem erweiterten Betreuungsangebot anfallen.<br />
(b) Unsere Anregung:<br />
Es ist erst eine detaillierte Kostenrechnung zu erstellen um auf dieser Grundlage die Befragung zu<br />
machen und dann den Bedarf entsprechend zu ermitteln<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
zu 7. (a) und (b) Kostenrechnung<br />
Hinsichtlich des Bedarfs der Betreuungsplätze wurden ausführliche Erhebungen durchgeführt. Die<br />
Betreuungsplätze wurden anhand der Geburtenzahlen und der Daten aus dem Einwohnermeldeamt<br />
errechnet. Ferner wurde ein Bedarf der Unternehmensgruppe Fischer im Krippenbereich (1 Gruppe)<br />
und im Kindergartenbereich (0,5 Gruppe) berücksichtigt. Die Anzahl der Betreuungsplätze wurde<br />
mehrfach und ausführlich im <strong>Gemeinde</strong>rat beraten und dann festgelegt bzw. beschlossen. Der Bedarf<br />
wurde richtig berechnet und ist ordnungsgemäß bemessen. Diese Bedarfplanung wurde im Übrigen –<br />
auch im Hinblick auf entsprechende Zuschussanträge – ausführlich und intensiv mit dem Jugendamt<br />
des Landratsamtes <strong>Freudenstadt</strong> besprochen und von dort überprüft, bestätigt und zugestimmt.<br />
Die Planungen und Erhebungen wurden seitens der Verwaltung außerdem mit dem Kommunalverband<br />
für Jugend und Soziales (KVJS), der Fachberatung des Evangelischen Landesverbandes für<br />
Kindertagestätten in Württemberg abgestimmt.<br />
Die Kosten (Gebühren) für die Nutzer des Kinderhauses ändern sich nicht aufgrund der Baumaßnahme,<br />
vielmehr erhebt die <strong>Gemeinde</strong> – wie bisher üblich - die Gebühren für die Nutzung der Betreuungsangebote,<br />
welche entsprechend der Vereinbarungen der kommunalen Spitzenverbände des<br />
Städte- und <strong>Gemeinde</strong>tages und der kirchlichen Träger bei der Kindertagesbetreuung in Baden Württemberg<br />
ausgehandelt wurden / werden. Deshalb sind die Gebührensätze bereits jetzt und unabhängig<br />
von der Baumaßnahme bekannt. Weitere Erhebungen und Umfragen sind deshalb auch nicht<br />
erforderlich. …