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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>03<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 29<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 11. September 2012<br />

§ 3<br />

Sanierungsmaßnahmen in der Stadt Horb, Stadtteile Bildechingen, Talheim, Mühringen<br />

und Mühlen – Trägeranhörung nach § 139 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Hauptamtsleiter Wolfgang Fahrner verweist auf die ausführlichen Sitzungsunterlagen. Über<br />

die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, Ludwigsburg, wurde die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong><br />

als Träger öffentlicher Belange nach § 139 Baugesetzbuch über vorgesehene Sanierungsmaßnahmen<br />

der Stadtteile Bildechingen, Talheim, Mühringen und Mühlen informiert.<br />

Aus Sicht der Verwaltung können die Planungen und die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen<br />

zur Kenntnis genommen werden.<br />

Nach kurzer Beratung fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> nimmt die Sanierungsmaßnahmen der Stadt Horb am Neckar<br />

für die Stadtteile Bildechingen, Talheim, Mühringen und Mühlen zur Kenntnis.

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