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Gemeinde Waldachtal GÖ1211 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 21<br />

- 16 -<br />

(b) Im Lärmgutachten wurden das ins Feld geführte Grundstück und die Wohnung der Einwender<br />

besonders berücksichtigt. Das Lärmgutachten kann jederzeit eingesehen werden. Eine unzumutbare<br />

Lärmbelästigung (spielende Kinder!!!) ist nicht zu erwarten. Damit liegt die geforderte konkrete<br />

Untersuchung bereits vor.<br />

Beschlussvorschlag<br />

zu 4. Maßnahmen<br />

Kenntnisnahme, die Stellungnahmen der Verwaltung werden zum Beschluss erhoben. Die vorgetragenen<br />

Anregungen werden im Gesamten zurückgewiesen.<br />

Nr. 4.5 Stellungnahmen von Bürgern – Einwender 1 vom 24.07.2012<br />

V. Gleichbehandlung<br />

(a) Dem Ortschaftsrat Cresbach fehlten zur Beurteilung entsprechende Alternativen. Außerdem waren<br />

dem OR die rechtlichen Folgen ihrer Abstimmung nicht bekannt. Wir verweisen dazu auf Punkt 3.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers zu<br />

zu 5. Gleichbehandlung<br />

(a) Dem Ortschaftsrat Cresbach waren Alternativen bekannt, hier wird auf die oben genannten Ausführungen<br />

nochmals verwiesen. Der Ortschaftsrat hat den Erhalt des Kindergartens Oberwaldach<br />

nicht thematisiert oder gar gefordert. Die Sachentscheidung zugunsten eines Kinderhauses im<br />

Gewann Himmelreich wurde getroffen und danach nochmals bestätigt. Die Verwaltung geht davon<br />

aus, dass der Ortschaftsrat wusste was er beschloss und welche rechtlichen Folgen dies hat. Dies<br />

hat der Ortsvorsteher zwischenzeitlich auch mehrfach bestätigt.<br />

Beschlussvorschlag<br />

zu 5. Gleichbehandlung<br />

Kenntnisnahme, kein Beschluss erforderlich. Die Ausführungen werden zum Beschluss erhoben.<br />

Nr. 4.6 Stellungnahmen von Bürgern – Einwender 1 vom 24.07.2012<br />

VI. Finanzierungskonzept und Nachhaltigkeit<br />

(a) Auch wenn dies nicht Teil des Verfahrens ist möchten wir dazu Stellung beziehen und unsere Anregungen<br />

dazu mitteilen.<br />

(b) Die Alternativnutzung der ungenutzten Gebäude gehört in diesem Verfahren ebenso berücksichtigt.<br />

Für die Folgenutzungen hat der Ortschaftsrat Cresbach bisher keinerlei konkrete Planung, geschweige<br />

den sind Finanzmittel im Haushalt der <strong>Gemeinde</strong> dafür vorgesehen.<br />

(c) Unserer Meinung nach hat dies einen enormen Wertverlust der Gebäude. In einem anderen Zusammenhang<br />

wurde uns von der <strong>Gemeinde</strong> mitgeteilt des gemäß <strong>Gemeinde</strong>ordnung keine Veräußerung<br />

von Vermögen unter Wert zulässig ist. Unserer Meinung nach ist das aber im vorliegen Fall so.<br />

(d) Weiterhin hätten wir die Bitte uns mitzuteilen wie' die Zahlen zu den Baukosten zustande gekommen<br />

sind. Die ursprüngliche Zahl von 2,8 Millionen Euro mit Kostendeckel 3,2 Millionen Euro wird<br />

ja zwischenzeitlich bei weitem überschritten. Der BBP wurde aber auf dieser Grundlage auf den<br />

Weg gebracht. Es ist verwunderlich wie die Verwaltung auf diese Zahlen kommt, da die Beratung<br />

von einem Betrag von 500.000,--€ / Gruppe ausgeht was bei neun Gruppen einen Betrag von 4,5<br />

Millionen 'Euro macht. …

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