Gemeinde Waldachtal GÖ1211 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 21<br />
- 16 -<br />
(b) Im Lärmgutachten wurden das ins Feld geführte Grundstück und die Wohnung der Einwender<br />
besonders berücksichtigt. Das Lärmgutachten kann jederzeit eingesehen werden. Eine unzumutbare<br />
Lärmbelästigung (spielende Kinder!!!) ist nicht zu erwarten. Damit liegt die geforderte konkrete<br />
Untersuchung bereits vor.<br />
Beschlussvorschlag<br />
zu 4. Maßnahmen<br />
Kenntnisnahme, die Stellungnahmen der Verwaltung werden zum Beschluss erhoben. Die vorgetragenen<br />
Anregungen werden im Gesamten zurückgewiesen.<br />
Nr. 4.5 Stellungnahmen von Bürgern – Einwender 1 vom 24.07.2012<br />
V. Gleichbehandlung<br />
(a) Dem Ortschaftsrat Cresbach fehlten zur Beurteilung entsprechende Alternativen. Außerdem waren<br />
dem OR die rechtlichen Folgen ihrer Abstimmung nicht bekannt. Wir verweisen dazu auf Punkt 3.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers zu<br />
zu 5. Gleichbehandlung<br />
(a) Dem Ortschaftsrat Cresbach waren Alternativen bekannt, hier wird auf die oben genannten Ausführungen<br />
nochmals verwiesen. Der Ortschaftsrat hat den Erhalt des Kindergartens Oberwaldach<br />
nicht thematisiert oder gar gefordert. Die Sachentscheidung zugunsten eines Kinderhauses im<br />
Gewann Himmelreich wurde getroffen und danach nochmals bestätigt. Die Verwaltung geht davon<br />
aus, dass der Ortschaftsrat wusste was er beschloss und welche rechtlichen Folgen dies hat. Dies<br />
hat der Ortsvorsteher zwischenzeitlich auch mehrfach bestätigt.<br />
Beschlussvorschlag<br />
zu 5. Gleichbehandlung<br />
Kenntnisnahme, kein Beschluss erforderlich. Die Ausführungen werden zum Beschluss erhoben.<br />
Nr. 4.6 Stellungnahmen von Bürgern – Einwender 1 vom 24.07.2012<br />
VI. Finanzierungskonzept und Nachhaltigkeit<br />
(a) Auch wenn dies nicht Teil des Verfahrens ist möchten wir dazu Stellung beziehen und unsere Anregungen<br />
dazu mitteilen.<br />
(b) Die Alternativnutzung der ungenutzten Gebäude gehört in diesem Verfahren ebenso berücksichtigt.<br />
Für die Folgenutzungen hat der Ortschaftsrat Cresbach bisher keinerlei konkrete Planung, geschweige<br />
den sind Finanzmittel im Haushalt der <strong>Gemeinde</strong> dafür vorgesehen.<br />
(c) Unserer Meinung nach hat dies einen enormen Wertverlust der Gebäude. In einem anderen Zusammenhang<br />
wurde uns von der <strong>Gemeinde</strong> mitgeteilt des gemäß <strong>Gemeinde</strong>ordnung keine Veräußerung<br />
von Vermögen unter Wert zulässig ist. Unserer Meinung nach ist das aber im vorliegen Fall so.<br />
(d) Weiterhin hätten wir die Bitte uns mitzuteilen wie' die Zahlen zu den Baukosten zustande gekommen<br />
sind. Die ursprüngliche Zahl von 2,8 Millionen Euro mit Kostendeckel 3,2 Millionen Euro wird<br />
ja zwischenzeitlich bei weitem überschritten. Der BBP wurde aber auf dieser Grundlage auf den<br />
Weg gebracht. Es ist verwunderlich wie die Verwaltung auf diese Zahlen kommt, da die Beratung<br />
von einem Betrag von 500.000,--€ / Gruppe ausgeht was bei neun Gruppen einen Betrag von 4,5<br />
Millionen 'Euro macht. …