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Gemeinde Waldachtal GÖ1211 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 10<br />

- 5 -<br />

Alle, die auf einen Kreisverkehr zufahren, müssen die Vorfahrt beachten. Der bevorrechtigte Verkehr<br />

kommt immer von links. Wenn ein Kreisverkehr richtig angelegt wird, reduzieren sich die Geschwindigkeiten.<br />

Da alle Fahrzeuge nach rechts ein- und ausfahren, prallen im Falle eines Unfalls keine entgegenkommenden<br />

bzw. kreuzenden Fahrzeuge zusammen. Dies führt zu einer erheblichen Reduzierung<br />

der Unfallfolgen. Zusammenstöße von Fahrzeugen mit schwerem Personenschaden auf Kreisverkehrsanlagen<br />

sind eher die Ausnahme. Ein weiterer Vorteil des Kreisverkehrs ist die höhere Leistungsfähigkeit.<br />

An einem Kreisverkehr bilden sich, weniger Rückstaus, da es keine bevorrechtigten<br />

Zufahrten gibt, die bei hohem Verkehrsaufkommen auf den untergeordneten Straßen für Rückstau<br />

sorgen.<br />

Die Nachteile einer Kreisverkehrsanlage sind die höheren Unterhaltungskosten. Durch die enormen<br />

<strong>Seite</strong>nkräfte, die der Schwerverkehr bei engen Kurvenfahrten auf den Straßenbelag ausübt, muss<br />

dieser in kürzeren Intervallen erneuert werden.<br />

Nicht allen Kraftfahrern ist bewusst, dass das Ausfahren aus einem Kreisverkehr ein Abbiegen darstellt<br />

und damit jedem querenden Fußgänger der Vorrang einzuräumen ist. Kreisverkehrsanlagen sind<br />

deshalb für den Fußgänger nicht immer die sicherste Lösung.<br />

Die Mittelinsel eines Minikreisverkehrs muss überfahrbar sein, sonst können sich für den Lkw-und<br />

Busverkehr und für überlange Fahrzeuge (Großraumtransporte, Langholzfahrzeuge etc.) Probleme<br />

ergeben.<br />

Als zweitrangige Lösung sieht der Ortschaftsrat Tumlingen eine Linksabbiegespur vor.<br />

Diese bietet den Linksabbiegern eine Aufstellfläche, der in den Ort einfahrende Geradausverkehr<br />

kann ohne bauliche Bremse weiterfahren.<br />

Eine Abbiegespur reduziert die Wahrscheinlichkeit von Auffahrunfällen und erhält den Verkehrsfluss,<br />

dadurch sinkt die Unfallwahrscheinlichkeit. Konfliktpunkte zwischen Linksabbiegern und dem entgegenkommenden<br />

Verkehr bleiben bestehen. Beim Einfahren in die die Kreisstraße ergeben sich gegenüber<br />

der bestehenden Situation keine Änderungen.<br />

Wenn der Knoten K 4702/Verbindungsstraße zum Rötweg umgebaut wird, muss auch die Fußgängerführung<br />

des Gehwegs entlang der Kreisstraße geändert werden. Die vollständige Entfernung dieses<br />

Gehweges zwischen Tumlingen und der L 398 wäre möglich, die Fußgänger können den parallel verlaufenden<br />

Weg entlang des Baches benützen. Sofern dies nicht durchsetzbar ist, muss im Knotenbereich<br />

eine Lösung gefunden werden, da der Gehweg beim Einbau einer Abbiegespur oder eines Minikreisverkehrs<br />

nicht mehr wie bisher fortgeführt werden kann.<br />

Es wird außerdem auf den fehlenden Gehweg entlang der Verbindungsstraße zwischen K 4702 und<br />

Rötweg hingewiesen.<br />

Aus verkehrspolizeilicher Sicht stellt ein Kreisverkehr die beste Lösung dar, es bestehen jedoch erhebliche<br />

Zweifel, ob er auf Grund des Platzbedarfs und der bestehenden Zwangspunkte (Bachlauf,<br />

Brücke, Böschung, evtl. Grunderwerb in westlicher Richtung ) realisiert und so gebaut werden kann,<br />

dass der Verkehr aus allen Richtungen wirksam gebremst werden kann.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zum Thema Zufahrt / Abfahrt:<br />

Zwar wird aus verkehrspolizeilicher Sicht der angedachte Kreisverkehr gegenüber einer Linksabbiegespur<br />

favorisiert, jedoch werden auf Grund des Platzbedarfs Zweifel an der Realisierbarkeit vorgebracht<br />

(Bachlauf, Brücke, Böschung und evtl. Grunderwerb). Vom Straßenbauamt und der Unteren<br />

Verkehrsbehörde (LRA FDS) wird der angedachte Minikreisverkehr aus Gründen der Verkehrssicherheit<br />

abgelehnt.<br />

Da jedoch der damit erforderliche Linksabbieger aus Gründen der Grundstücksverfügbarkeit und der<br />

zu erwartenden Kosten nicht kurzfristig realisierbar ist, soll der Verbindungsweg Kreisstraße – Rötweg<br />

als Zufahrt geschlossen werden und die Anbindung des Kinderhauses über die bestehende innerörtliche<br />

Zufahrt über die Allmendgasse in den Rötweg sichergestellt werden.<br />

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