Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Umweltethik an der ...
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M-620-1-2-000POMA<strong>Umweltethik</strong>Prüfungsausschusses unaufschiebbare Entscheidungen allein zu treffen; hierüber hat er <strong>den</strong>Prüfungsausschuss zu informieren.(5) Der Ausschluss von <strong>der</strong> Beratung und Abstimmung im Prüfungsausschuss sowie von einerPrüfungstätigkeit wegen persönlicher Beteiligung bestimmt sich nach <strong>den</strong> Vorschriften desBayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes.(6) Gibt sich <strong>der</strong> Prüfungsausschuss keine Geschäftsordnung, so gelten die Bestimmungen für dieErweiterte Universitätsleitung <strong>der</strong> Universität Augsburg.(7) Der Prüfungsausschuss sorgt dafür, dass Ort und Termin für alle Prüfungen rechtzeitig ortsüblichbek<strong>an</strong>ntgegeben wer<strong>den</strong>.(8) Über die Sitzung des Prüfungsausschusses ist jeweils schriftlich Protokoll zu führen.§ 8Prüfer/Prüferinnen und Beisitzer/Beisitzerinnen(1) Der Prüfungsausschuss bestellt die Prüfer bzw. Prüferinnen und Beisitzer/Beisitzerinnen.(2)1 Prüfer/Prüferinnen können alle nach dem Bayerischen Hochschulgesetz sowie nach <strong>der</strong>Hochschulprüferverordnung (HSchPrüferV) in <strong>der</strong> jeweils gelten<strong>den</strong> Fassung zur Abnahme vonHochschulprüfungen Befugte wer<strong>den</strong>. 2 Als Beisitzer/Beisitzerin k<strong>an</strong>n jedes Mitglied <strong>der</strong> UniversitätAugsburg her<strong>an</strong>gezogen wer<strong>den</strong>, das im jeweils zu prüfen<strong>den</strong> Fach bzw. Themengebiet einenentsprechen<strong>den</strong> o<strong>der</strong> einen fachlich einschlägigen Studieng<strong>an</strong>g erfolgreich abgeschlossen hat.§ 9Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen(1)1 An <strong>an</strong><strong>der</strong>en staatlichen o<strong>der</strong> staatlich <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten Hochschulen in <strong>der</strong> BundesrepublikDeutschl<strong>an</strong>d o<strong>der</strong> die durch die erfolgreiche Teilnahme <strong>an</strong> einer entsprechen<strong>den</strong>Fernstudieneinheit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> erfolgreichen Teilnahme <strong>an</strong> Lehr<strong>an</strong>geboten <strong>der</strong> virtuellen HochschuleBayern nachgewiesenen o<strong>der</strong> <strong>an</strong> ausländischen Hochschulen erbrachte entsprechendeStudienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen wer<strong>den</strong> <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nt, außer es bestehenwesentliche Unterschiede hinsichtlich <strong>der</strong> erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse). 2 Über dieGleichwertigkeit entscheidet <strong>der</strong> Prüfungsausschuss.7