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Darf ich mich wehren? Gewaltprävention aus rechtlicher Sicht - BGW ...

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nur eine erforderl<strong>ich</strong>e Abwehr zulässig ist. Angriffe, die beispielsweise mit pädagogischen oderauch psychologischen Mitteln abzuwenden sind, erfordern folgl<strong>ich</strong> kein physisches Eingreifen.In Einr<strong>ich</strong>tungen der Behindertenhilfe wurde in der Vergangenheit versucht, das Notwehrrechtdurch Vorgesetzte oder Dienstgeber einzuschränken. Das ist jedoch n<strong>ich</strong>t mögl<strong>ich</strong>. Mitarbeiterbehalten während der Dienstzeit das Recht, Körper und Gesundheit zu schützen. Ein häufigerIrrtum ist, dass ein Zurückschlagen und ein damit verbundenes Schädigen des Betreuten „<strong>aus</strong>Reflex“ zulässig und straffrei sei. Dem ist n<strong>ich</strong>t so, denn ein Schlagen gilt n<strong>ich</strong>t als Reflex undkann unter Umständen eine strafbare Handlung bedeuten.Sollte es rechtl<strong>ich</strong>e Konsequenzen haben, wenn ein Betreuter mit einer geistigen Behinderungeine Mitbewohnerin oder einen Mitarbeiter verletzt? Mitarbeiter in Einr<strong>ich</strong>tungen derBehindertenhilfe haben die Mögl<strong>ich</strong>keit, Strafanzeige zu erstatten und einen Strafantrag zustellen. Sinnvoll ist eine solche Vorgehensweise, wenn dadurch ein pädagogischer Effekt erzieltwerden kann. Ferner sieht das Strafrecht bei schuldunfähigen Personen die Mögl<strong>ich</strong>keit einergeschlossenen Unterbringung in der Psychiatrie vor, die dem Schutz der Allgemeinheit dient.Mitarbeiter sollten vor Erstatten einer Strafanzeige stets den Arbeitgeber informieren.Um s<strong>ich</strong> vor unberechtigten Vorwürfen zu schützen, ist eine <strong>aus</strong>führl<strong>ich</strong>e und zeitnaheDokumentation notwendig. Datum und Uhrzeit der angefertigten Dokumentation sind unbedingtzu vermerken und im besten Fall von Arbeitskollegen gegenze<strong>ich</strong>nen zu lassen. BeimUnterlassen einer Dokumentation kann es zur Umkehr der Beweislast kommen, wenn zumBeispiel aufgrund des ersten Anscheins davon <strong>aus</strong>zugehen ist, dass ein Verschulden desPersonals vorliegt. Bei einer elektronischen Dokumentation (EDV) ist dasDokumentationssystem auf Dokumentenechtheit zu prüfen.Literatur:Kienzle T, Paul-Ettlinger B: Aggression in der Pflege. Rechtl<strong>ich</strong>er Teil. Stuttgart, 2010Seite 2 von 2Informationen und Fachbeiträge zum <strong>BGW</strong> forum:www.bgwforum.de

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