03.12.2012 Aufrufe

Herzliche Einladung! 6. Obdacher Silvesterlauf + Nordic Walking

Herzliche Einladung! 6. Obdacher Silvesterlauf + Nordic Walking

Herzliche Einladung! 6. Obdacher Silvesterlauf + Nordic Walking

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Dezember 2011 Marktgemeinde Obdach Seite 10<br />

WINTERDIENST für Liegenschaftseigentümer<br />

Gem. § 93 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es die Pflicht eines Liegenschaftseigentümers,<br />

entlang einer Liegenschaft vorhandene, dem öffentlichen Verkehr dienende Gehsteige und<br />

Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen in der Zeit von 0<strong>6.</strong>00 Uhr<br />

bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu säubern, sowie bei Schnee und Glatteis zu<br />

bestreuen. Ist ein Gehweg (Gehsteig) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von<br />

1 m zu säubern und zu bestreuen.<br />

„Das Ablagern von Schnee aus Hauseinfahrten, Gehsteigen oder Grundstücken<br />

auf die Straße ist nicht gestattet!“

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!