Herzliche Einladung! 6. Obdacher Silvesterlauf + Nordic Walking
Herzliche Einladung! 6. Obdacher Silvesterlauf + Nordic Walking
Herzliche Einladung! 6. Obdacher Silvesterlauf + Nordic Walking
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Dezember 2011 Marktgemeinde Obdach Seite 10<br />
WINTERDIENST für Liegenschaftseigentümer<br />
Gem. § 93 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es die Pflicht eines Liegenschaftseigentümers,<br />
entlang einer Liegenschaft vorhandene, dem öffentlichen Verkehr dienende Gehsteige und<br />
Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen in der Zeit von 0<strong>6.</strong>00 Uhr<br />
bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu säubern, sowie bei Schnee und Glatteis zu<br />
bestreuen. Ist ein Gehweg (Gehsteig) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von<br />
1 m zu säubern und zu bestreuen.<br />
„Das Ablagern von Schnee aus Hauseinfahrten, Gehsteigen oder Grundstücken<br />
auf die Straße ist nicht gestattet!“