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Displaced Persons-Lager in Babenhausen und Dieburg 1946-1950

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von den amerikanischen Grenztruppen nicht zurückgewiesen, sondern als „poli-<br />

tical refugees who requested American protection“ 209 zunächst <strong>in</strong> bayrische Auf-<br />

fanglager transportiert.<br />

3.2.2 Das <strong>Lager</strong> der Nationaltschechen <strong>in</strong> <strong>Dieburg</strong><br />

Die Hessische Landesregierung wurde bereits Mitte März 1948 von der ameri-<br />

kanischen Militärverwaltung zur Aufnahme von Nationaltschech<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Nati-<br />

onaltschechen aus den überfüllten bayrischen <strong>Lager</strong>n angewiesen. In e<strong>in</strong>er<br />

Stellungnahme seitens der Landesregierung bezüglich dieser Verfügung wurde<br />

es „als ausgleichende Gerechtigkeit“ anerkannt, „wenn Deutschland nach den<br />

Jahren Hitlerscher Eroberungspolitik den politisch Verfolgten Europas Schutz<br />

<strong>und</strong> Hilfe gewährt“. 210 Allerd<strong>in</strong>gs sei das Land Hessen dazu materiell nicht <strong>in</strong><br />

der Lage. E<strong>in</strong>erseits könne man die Versorgung mit notwendigsten Bedarfsgü-<br />

tern nicht sicherstellen, andererseits könne der Bevölkerung e<strong>in</strong>e neuerliche<br />

Belegung von Raum nicht vermittelt bzw. zugemutet werden. Insbesondere die<br />

<strong>in</strong> großer Zahl anwesenden Sudetendeutschen werden als Konfliktpotential an-<br />

geführt. Gerade das räumliche Aufe<strong>in</strong>andertreffen dieser beiden Gruppen müs-<br />

se unter allen Umständen vermieden werden. E<strong>in</strong>e mögliche „E<strong>in</strong>weisung der<br />

Tschechen <strong>in</strong> Privatquartiere“ wird als „mehr als bedenklich“ 211 e<strong>in</strong>gestuft. Man<br />

sei gewillt, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Aufnahme<br />

der Nationaltschechen zu wehren. Der hessische M<strong>in</strong>isterpräsident Stock wand-<br />

te sich persönlich an den Direktor der Militärregierung für Hessen. 212 Er machte<br />

deutlich, dass es se<strong>in</strong>er Ansicht nach ke<strong>in</strong>e gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage gäbe, die<br />

Hessen laut se<strong>in</strong>er Verfassung zu e<strong>in</strong>er Aufnahme „politischer Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

tschechischer Staatsangehörigkeit“ verpflichte, da diese nicht nach Hessen,<br />

sondern nach Bayern geflohen wären. Als mögliche Alternative empfahl er, an-<br />

dere europäische Länder e<strong>in</strong>zubeziehen, da <strong>in</strong> Hessen „die Wohnraumdichte<br />

[...] die Grenze des Erträglichen nicht nur erreicht, sondern <strong>in</strong> vielen Fällen<br />

schon überschritten“ habe. Doch war die hessische Regierung nicht <strong>in</strong> der Posi-<br />

209<br />

HHStAW, 649, 8/69 - 1/6 (6 von 8), CDRRC, ‘Chronological Report of Organization for<br />

Czech Relief’ vom 30. April 1948.<br />

210<br />

HHStAW, 503 Nr. 104a, M<strong>in</strong>ister für Arbeit <strong>und</strong> Wohlfahrt, ‘Gewährung des Asylrechtes für<br />

nationaltschechische Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> der amerikanischen Zone’ vom 24. März 1948.<br />

211<br />

HHStAW, 503 Nr. 104a, M<strong>in</strong>ister für Arbeit <strong>und</strong> Wohlfahrt, ‘Gewährung des Asylrechtes für<br />

nationaltschechische Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> der amerikanischen Zone’ vom 24. März 1948.<br />

212<br />

HHStAW, 649, 8/69 - 1/6 (7 von 8), ‘Asylrecht für Ausländer’, der hessische M<strong>in</strong>isterpräsident<br />

Stock an den Direktor der Militärregierung für Hessen, Herrn Dr. James Newman, vom 10.<br />

April 1948.<br />

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