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Geschäftsordnung des - Zertifizierung Bau

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PräqualifikationVollmachtAn dieZERTIFIZIERUNG BAU E.VKronenstraße 55 - 5810117 BerlinVollmacht zur Einholung einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der BerufsgenossenschaftRohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)Wir, das Unternehmen (Auftragnehmer(in)/Nachunternehmer(in))Name/Firma:Straße:Ort:sind Mitglied der BG RCI bei folgender(n) Bezirksverwaltung(en):- bitte die zutreffende(n) Bezirksverwaltung(en) ankreuzen und das/die Aktenzeichen/Mitgliedsnummer(n) eintragen -HauptverwaltungHeidelbergPostfach 10 14 8069004 HeidelbergAz.__________________________________Firmenstempelund bevollmächtigen die PräqualifizierungsstelleName/Firma: ZERTIFIZIERUNG BAU E.V. Tel. 030 – 20314 - 152Straße/Nr.: Kronenstraße 55 – 58 Fax 030 – 20314 - 159PLZ/Ort: 10117 Berlinbei der/den oben gekennzeichneten Bezirksverwaltung(en) der BG RCI bis auf Widerruf qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungenfür unser Unternehmen einzuholen.Die BG RCI ist befugt, Auskunft über• die Erfüllung unserer bisherigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der BG,• unsere bei der BG veranlagten Unternehmensteile und• unsere Arbeitsentgelte, die den aktuellen Beitragsvorschüssen zugrunde liegen,zu geben.Die BG ist für den Fall, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausgestellt werden kann, befugt, dieschriftliche Ablehnung der Unbedenklichkeitsbescheinigung und die entsprechende Begründung an den/dieoben bezeichnete Auftraggeber(in)/Präqualifizierungsstelle zu senden.- Achtung: Falls unzutreffend, bitte den gesamten vorherigen Absatz streichen! -_______________________________________ ____________________________________________________________Ort, DatumUnterschrift <strong>des</strong>/der/aller VertretungsberechtigtenWichtig: Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) ist die Unterschrift aller Gesellschafter(innen) erforderlich.Dok. Nr. 0404_061, Stand 15.07.2011


PräqualifikationVollmachtAn dieZERTIFIZIERUNG BAU E.VKronenstraße 55 - 5810117 BerlinVollmacht zur Einholung einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung bei derBerufsgenossenschaft ETEM Energie Textil Elektro MedienerzeugnisseWir, das Unternehmen (Auftragnehmer(in)/Nachunternehmer(in))Name/Firma:Straße:Ort:sind Mitglied der Berufsgenossenschaft ETEM Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse:Bitte das Aktenzeichen eintragen:Az.__________________________________Firmenstempelund bevollmächtigen die PräqualifizierungsstelleName/Firma: ZERTIFIZIERUNG BAU E.V. Tel. 030 – 20314 - 152Straße/Nr.: Kronenstraße 55 – 58 Fax 030 – 20314 - 159PLZ/Ort: 10117 Berlinbei der/den oben gekennzeichneten Bezirksverwaltung(en) der BG ETEM Energie Textil Elektro Medienerzeugnissebis auf Widerruf qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen für unser Unternehmen einzuholen.Die BG ETEM ist befugt, Auskunft über• die Erfüllung unserer bisherigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der BG,• unsere bei der BG veranlagten Unternehmensteile und• unsere Arbeitsentgelte, die den aktuellen Beitragsvorschüssen zugrunde liegen,zu geben.Die BG ist für den Fall, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausgestellt werden kann, befugt, dieschriftliche Ablehnung der Unbedenklichkeitsbescheinigung und die entsprechende Begründung an den/dieoben bezeichnete Auftraggeber(in)/Präqualifizierungsstelle zu senden.- Achtung: Falls unzutreffend, bitte den gesamten vorherigen Absatz streichen! -_______________________________________ ____________________________________________________________Ort, DatumUnterschrift <strong>des</strong>/der/aller VertretungsberechtigtenWichtig: Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) ist die Unterschrift aller Gesellschafter(innen) erforderlich.Dok. Nr. 0404_062, Stand 15.07.2011


PräqualifikationVollmachtAn dieZERTIFIZIERUNG BAU E.VKronenstraße 55 - 5810117 BerlinVollmacht zur Einholung einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der BerufsgenossenschaftHandel und Warendistribution (BGHW)Wir, das Unternehmen (Auftragnehmer(in)/Nachunternehmer(in))Name/Firma:Straße:Ort:sind Mitglied der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution, BGHW:Bitte das Aktenzeichen eintragen:Az.__________________________________Firmenstempelund bevollmächtigen die PräqualifizierungsstelleName/Firma: ZERTIFIZIERUNG BAU E.V. Tel. 030 – 20314 - 152Straße/Nr.: Kronenstraße 55 – 58 Fax 030 – 20314 - 159PLZ/Ort: 10117 Berlinbei der Bezirksverwaltung der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution bis auf Widerruf qualifizierteUnbedenklichkeitsbescheinigungen für unser Unternehmen einzuholen.Die BGHW ist befugt, Auskunft über• die Erfüllung unserer bisherigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der BG,• unsere bei der BG veranlagten Unternehmensteile und• unsere Arbeitsentgelte, die den aktuellen Beitragsvorschüssen zugrunde liegen,zu geben.Die BG ist für den Fall, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausgestellt werden kann, befugt, dieschriftliche Ablehnung der Unbedenklichkeitsbescheinigung und die entsprechende Begründung an den/dieoben bezeichnete Auftraggeber(in)/Präqualifizierungsstelle zu senden.- Achtung: Falls unzutreffend, bitte den gesamten vorherigen Absatz streichen! -_______________________________________ ____________________________________________________________Ort, DatumUnterschrift <strong>des</strong>/der/aller VertretungsberechtigtenWichtig: Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) ist die Unterschrift aller Gesellschafter(innen) erforderlich.Dok. Nr. 0404_063, Stand 15.07.2011


PräqualifikationVollmachtAn dieZERTIFIZIERUNG BAU E.VKronenstraße 55 - 5810117 BerlinVollmacht zur Einholung einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der GartenbauBerufsgenossenschaftWir, das Unternehmen (Auftragnehmer(in)/Nachunternehmer(in))Name/Firma:Straße:Ort:sind Mitglied der Gartenbau Berufsgenossenschaft:Bitte das Aktenzeichen eintragen:Az.__________________________________Firmenstempelund bevollmächtigen die PräqualifizierungsstelleName/Firma: ZERTIFIZIERUNG BAU E.V. Tel. 030 – 20314 - 152Straße/Nr.: Kronenstraße 55 – 58 Fax 030 – 20314 - 159PLZ/Ort: 10117 Berlinbei der/den oben gekennzeichneten Bezirksverwaltung(en) der Gartenbau BG bis auf Widerruf qualifizierteUnbedenklichkeitsbescheinigungen für unser Unternehmen einzuholen.Die Gartenbau-BG ist befugt, Auskunft über die Erfüllung unserer bisherigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der BG, unsere bei der BG veranlagten Unternehmensteile und unsere Arbeitsentgelte, die den aktuellen Beitragsvorschüssen zugrunde liegen,zu geben.Die BG ist für den Fall, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausgestellt werden kann, befugt, dieschriftliche Ablehnung der Unbedenklichkeitsbescheinigung und die entsprechende Begründung an den/dieoben bezeichnete Auftraggeber(in)/Präqualifizierungsstelle zu senden.- Achtung: Falls unzutreffend, bitte den gesamten vorherigen Absatz streichen! -_______________________________________ ____________________________________________________________Ort, DatumUnterschrift <strong>des</strong>/der/aller VertretungsberechtigtenWichtig: Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) ist die Unterschrift aller Gesellschafter(innen) erforderlich.Dok. Nr. 0404_064, Stand 15.07.2011


PräqualifikationVollmachtAn dieZERTIFIZIERUNG BAU E.VKronenstraße 55 - 5810117 Berlin__________________________________FirmenstempelVollmacht zur Einholung einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der BerufsgenossenschaftHolz und MetallWir, das Unternehmen (Auftragnehmer(in)/Nachunternehmer(in))Name/Firma:Straße:Ort:sind Mitglied der BG Holz und Metall bei folgender(n) Bezirksverwaltung(en):- bitte die zutreffende(n) Bezirksverwaltung(en) ankreuzen und das/die Aktenzeichen/Mitgliedsnummer(n) eintragen - Az.Az.HauptverwaltungMainzWilhelm-Theodor-Römheld Straße 1555130 MainzHauptverwaltungMünchen-Bereich Metall-Arnulfstraße 28380639 MünchenAz.BezirksdirektionHannoverSeligmannallee 430173 Hannoverund bevollmächtigen die PräqualifizierungsstelleAz.HauptverwaltungDüsseldorfKreutzstraße 4540210 DüsseldorfName/Firma: ZERTIFIZIERUNG BAU E.V. Tel. 030 – 20314 - 152Straße/Nr.: Kronenstraße 55 – 58 Fax 030 – 20314 - 159PLZ/Ort:10117 BerlinAz.HauptverwaltungMünchen-Bereich Holz-Am Knie 881241 Münchenbei der/den oben gekennzeichneten Bezirksverwaltung(en) der BG Holz und Metall bis auf Widerruf qualifizierteUnbedenklichkeitsbescheinigungen für unser Unternehmen einzuholen.Die BG HM ist befugt, Auskunft über die Erfüllung unserer bisherigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der BG, unsere bei der BG veranlagten Unternehmensteile und unsere Arbeitsentgelte, die den aktuellen Beitragsvorschüssen zugrunde liegen,zu geben.Die BG ist für den Fall, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausgestellt werden kann, befugt, dieschriftliche Ablehnung der Unbedenklichkeitsbescheinigung und die entsprechende Begründung an den/dieoben bezeichnete Auftraggeber(in)/Präqualifizierungsstelle zu senden.- Achtung: Falls unzutreffend, bitte den gesamten vorherigen Absatz streichen! -_______________________________________ ____________________________________________________________Ort, DatumUnterschrift <strong>des</strong>/der/aller VertretungsberechtigtenWichtig: Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) ist die Unterschrift aller Gesellschafter(innen) erforderlich.Dok. Nr. 0404_065, Stand 15.07.2011


PräqualifikationVollmachtAn dieZERTIFIZIERUNG BAU E.VKronenstraße 55 - 5810117 Berlin__________________________________FirmenstempelVollmacht zur Einholung einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Berufsgenossenschaftfür Transport und VerkehrswirtschaftWir, das Unternehmen (Auftragnehmer(in)/Nachunternehmer(in))Name/Firma:Straße:Ort:sind Mitglied der Berufsgenossenschaft Transport und Verkehrswirtschaft:- bitte die zutreffende(n) Bezirksverwaltung(en) ankreuzen und das/die Aktenzeichen/Mitgliedsnummer(n) eintragen - Az.HauptverwaltungHamburgOttenser Straße 5422765 Hamburgund bevollmächtigen die PräqualifizierungsstelleName/Firma: ZERTIFIZIERUNG BAU E.V. Tel. 030 – 20314 - 152Straße/Nr.: Kronenstraße 55 – 58 Fax 030 – 20314 - 159PLZ/Ort: 10117 Berlinbei der/den oben gekennzeichneten Bezirksverwaltung(en) der BG Transport und Verkehrswirtschaft bisauf Widerruf qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen für unser Unternehmen einzuholen.Die BG Verkehr ist befugt, Auskunft über die Erfüllung unserer bisherigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der BG, unsere bei der BG veranlagten Unternehmensteile und unsere Arbeitsentgelte, die den aktuellen Beitragsvorschüssen zugrunde liegen,zu geben.Die BG ist für den Fall, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausgestellt werden kann, befugt, dieschriftliche Ablehnung der Unbedenklichkeitsbescheinigung und die entsprechende Begründung an den/dieoben bezeichnete Auftraggeber(in)/Präqualifizierungsstelle zu senden.- Achtung: Falls unzutreffend, bitte den gesamten vorherigen Absatz streichen! -_______________________________________ ____________________________________________________________Ort, DatumUnterschrift <strong>des</strong>/der/aller VertretungsberechtigtenWichtig: Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) ist die Unterschrift aller Gesellschafter(innen) erforderlich.Dok. Nr. 0404_069, Stand 15.07.2011


PräqualifikationVollmachtAn dieZERTIFIZIERUNG BAU E.VKronenstraße 55 - 5810117 BerlinVollmacht zur Einholung einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Verwaltungs-BerufsgenossenschaftWir, das Unternehmen (Auftragnehmer(in)/Nachunternehmer(in))Name/Firma:Straße:Ort:sind Mitglied der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft:Bitte das Aktenzeichen eintragen:Az.__________________________________Firmenstempelund bevollmächtigen die PräqualifizierungsstelleName/Firma: ZERTIFIZIERUNG BAU E.V. Tel. 030 – 20314 - 152Straße/Nr.: Kronenstraße 55 – 58 Fax 030 – 20314 - 159PLZ/Ort: 10117 Berlinbei der/den oben gekennzeichneten Bezirksverwaltung(en) der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft bisauf Widerruf qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen für unser Unternehmen einzuholen.Die Verwaltungs- BG ist befugt, Auskunft über die Erfüllung unserer bisherigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der BG, unsere bei der BG veranlagten Unternehmensteile und unsere Arbeitsentgelte, die den aktuellen Beitragsvorschüssen zugrunde liegen,zu geben.Die BG ist für den Fall, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausgestellt werden kann, befugt, dieschriftliche Ablehnung der Unbedenklichkeitsbescheinigung und die entsprechende Begründung an den/dieoben bezeichnete Auftraggeber(in)/Präqualifizierungsstelle zu senden.- Achtung: Falls unzutreffend, bitte den gesamten vorherigen Absatz streichen! -_______________________________________ ____________________________________________________________Ort, DatumUnterschrift <strong>des</strong>/der/aller VertretungsberechtigtenWichtig: Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) ist die Unterschrift aller Gesellschafter(innen) erforderlich.Dok. Nr. 0404_070, Stand 15.07.2011

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