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LagerabverkauF! Minus 10 % auf alle lagernden kTM ... - die auslese

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Datenungereimtheiten, <strong>die</strong> noch in einem Register <strong>auf</strong>scheinen, jedoch mit Daten<br />

aus anderen Registern nicht verknüpft werden können. Hier greift <strong>die</strong> Datenschutzkommission<br />

ein, um <strong>die</strong> Daten frei zu geben, damit etwa in den Registern der Gemeinde<br />

überprüft werden kann, ob es <strong>die</strong> betreffende Person noch gibt - oder ob<br />

sie verzogen oder verstorben ist. Eine Probezählung, <strong>die</strong> 2006 durchgeführt wurde,<br />

brachte an <strong>die</strong> 40.000 Fälle, <strong>die</strong> angeschrieben wurden. Von denen meldeten sich<br />

etwa 4000 zurück, es blieben etwa 36.000 fehlerhafte Daten. Keine Gemeinde ist zu<br />

jedem Zeitpunkt <strong>auf</strong> dem genauen Stand <strong>alle</strong>r ihrer Einwohner.<br />

Damit verbunden hatten <strong>die</strong> Gemeinden viel Nacharbeit zu leisten, vor <strong>alle</strong>m <strong>die</strong><br />

Abteilungen Bauamt und Meldeamt. Denn meistens gibt es bei <strong>die</strong>sen oben angeführten<br />

Datenfehlern einen Abstimmungsfehler zwischen Person und Wohnadresse,<br />

<strong>die</strong> im Idealfall bis zum Oktober „<strong>auf</strong>gelöst“ werden müssen.<br />

„in guntramsdorf ist uns das zeitgerecht und fehlerfrei gelungen. bauamt und<br />

meldewesen haben hervorragend zusammen gearbeitet. wir sind somit für <strong>die</strong> erste<br />

registerzählung gewappnet!“, so Amtsleiter Walter Heinisch, MBA<br />

was noch dahinter steckt<br />

Die Daten der Volkszählung inklusive der <strong>auf</strong> einzelne Regionen und Bezirke heruntergebrochenen<br />

Ergebnisse sind wesentlich zur Errechnung der Mandatsverhältnisse<br />

bei Wahlen - und beim Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.<br />

Hier gilt: Je mehr Einwohner mit Hauptwohnsitz, desto mehr Mittel gibt es. Und wer<br />

weiß, dass ein Großteil der Österreichischen Gemeinden in Finanznot sind, kann sich<br />

vorstellen, dass jede Gemeindeverwaltung ganz genau <strong>auf</strong> seine Hauptwohnsitzer<br />

schaut! Daher werden Menschen nur gezählt, wenn sie um den Stichtag insgesamt<br />

180 Tage in der Gemeinde gemeldet sind.<br />

Alexander Handschuh, MSc | Bereichsleiter Kommunikation & Bürgerservice<br />

wiE zuvErläSSig SiND<br />

koStENvoraNSChlägE?<br />

bei größeren anschaffungen ist es<br />

heutzutage unumgänglich, vorab preise<br />

zu vergleichen.<br />

Soweit im kostenvoranschlag nichts<br />

anderes ausdrücklich erwähnt wird,<br />

sind gegenüber konsumenten kostenvoranschläge<br />

verbindlich. bei einem<br />

verbindlichen kostenvoranschlag<br />

gelten <strong>die</strong> veranschlagten kosten als<br />

obergrenze, mehrkosten können nicht<br />

verrechnet werden.<br />

formulierungen wie „unverbindlich“,<br />

„circa-preis“ etc. sprechen jedoch<br />

dafür, dass der unternehmer nicht<br />

für <strong>die</strong> Einhaltung der veranschlagten<br />

kosten bürgt. Solche unverbindlichen<br />

kostenvoranschläge dürfen vom unternehmer<br />

bis maximal 15 % überschritten<br />

werden.<br />

Steigen <strong>die</strong> kosten darüber hinaus<br />

an, muss der unternehmer vorab den<br />

<strong>auf</strong>traggebern um genehmigung ersuchen.<br />

weist der unternehmer <strong>auf</strong> <strong>die</strong><br />

kostenexplosion nicht hin, verliert er<br />

jeglichen anspruch <strong>auf</strong> den mehr<strong>auf</strong>wand.<br />

Sollte man vorher nicht ausdrücklich<br />

dar<strong>auf</strong> hingewiesen worden sein, sind<br />

kostenvoranschläge kostenlos.<br />

lesen Sie mehr dazu unter:<br />

www.anwalt-guntramsdorf.at<br />

mag. Sandra Cejpek<br />

rechtsanwältin<br />

Neudorferstraße 35<br />

guntramsdorf<br />

t: (02236) 506348<br />

aktuelles<br />

<strong>auslese</strong> seite 11<br />

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