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Praxis - Lektion - Luftsportverband Rheinland-Pfalz eV

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<strong>Luftsportverband</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> <strong>eV</strong>Ausbildungsprogramm LAPL(A)Gemeinsame HinweiseDieses Ausbildungshandbuch ist die Grundlage für die theoretische und praktischeAusbildung LAPL(A) und dokumentiert gleichzeitig mit den Nachweisen den Fortschritt derAusbildung. Eine Abschrift dieses Ausbildungsprogramms gehört in die Hand desFlugschülers, der/die sich damit auf anstehende Ausbildungsabschnitte vorbereiten kann.Die theoretische und praktische Flugausbildung zum LAPL(A) erfolgt auf der Basis derVerordnungen (EU) Nr 1178/2011 und Nr 290/2012, sowie den dazu gehörenden acceptablemeans of compliance (AMC) und guidance material (GM). Hieraus ergeben sich auch dieverbindlichen Erleichterungen (bridge course) für andere Lizenzinhaber.Die praktische Flugausbildung umfasst mindestens 30 Flugstunden auf Flugzeugen oderMotorseglern (TMG).Für die theoretische Ausbildung gibt es keine Zeitvorgabe; das Vermitteln aller theoretischenAusbildungsinhalte ist abhängig vom Talent des Flugschülers. Daher sind 70 Stundenlediglich als Anhalt zu verstehen. Das theoretische Ausbildungsziel ist erfüllt, wenn dievorgegebenen Inhalte beherrscht werden.Die Flugausbildung muss mindestens einschließen:- 15 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer- 6 Stunden überwachter Alleinflug, davon mindestens 3 Stunden Alleinüberlandflug mitmindestens einem Überlandflug von 150 km (80 NM), wobei eine vollständigabgeschlossene Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz durchgeführtwird.- Das Ausbildungsziel der praktischen Ausbildung ist erreicht, wenn die vorgegebenenpraktischen Inhalte beherrscht werden.Die einzelnen Übungen der praktischen Ausbildung werden vom Fluglehrer entsprechend desindividuellen Ausbildungsfortschrittes des Flugschülers zusammengestellt. Dabei können dieÜbungen, je nach Talent des Flugschülers, auch in anderer, jedoch sinnvoller Reihenfolgeabsolviert werden.Ist der Fluglehrer vom Beherrschen der einzelnen Übung überzeugt, so dokumentiert erdiesen Ausbildungsfortschritt in der Ausbildungsakte (Lehrplan und Ausbildungsnachweis)nach jeder praktischen Ausbildung.Die Flugdaten des Flugschülers werden im Nachweis für die praktische Ausbildung nachjeder Ausbildungseinheit eingetragen.Auf die Besonderheiten in der praktischen Ausbildung vor Absolvieren des erstenAlleinfluges sowie auf die Regelungen zur Flugauftragserteilung bei Alleinflügen wirdbesonders hingewiesen.Bei der Durchführung der praktischen Übungen sollen beim Steuern des Flugzeuges unter10

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