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notdienste - Gemeinde Reichenbach an der Fils

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8 R EICHENBACH<br />

6. Juli 2012 / Nr. 27<br />

Partnerschaft <strong>Reichenbach</strong> - Sainte-Savine<br />

Am Wochenende 28. bis 30. September wird eine größere<br />

Delegation aus Sainte-Savine zu Besuch in <strong>Reichenbach</strong><br />

sein.<br />

Für neue Gäste suchen wir entsprechende Gastfamilien<br />

so u.a. für einen M<strong>an</strong>n (ca. 40 Jahre alt), einen etwas<br />

älteren Herren, für ein Ehepaar (ca. 60 Jahre alt) sowie<br />

für eine Dame (ca. 60 Jahre alt).<br />

Wer Interesse hat, auch Teil <strong>der</strong> Partnerschaftsfamilie zu<br />

werden, meldet sich einfach beim Hauptamt <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Reichenbach</strong>, Sabine Weidenbacher-Richter, Telefon<br />

500535 o<strong>der</strong> per E-Mail<br />

Weidenbacher-Richter@<strong>Reichenbach</strong>-<strong>Fils</strong>.de. Dort gibt<br />

es auch weitere Informationen.<br />

Verkehrsrechtliche Anordnung zum Citylauf am<br />

14.07.2012<br />

Am Samstag, den 14.07.2012 führt das Ausdauersportteam<br />

<strong>Reichenbach</strong> e.V. seinen 22. Citylauf durch. Deshalb werden<br />

in <strong>der</strong> Zeit von 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr folgende Straßen für<br />

den Verkehr gesperrt:<br />

Marienstraße - Frühlingstraße - Weberstraße - Bismarckstraße<br />

- Wagnerstraße - Asternweg - Schorndorfer Straße -<br />

Gerberstraße - Brunnenstraße - Karlstraße - Wilhelmstraße<br />

und Hauptstraße.<br />

Die Verkehrsteilnehmer, vor allem die Anlieger, werden gebeten,<br />

ihre Fahrzeuge während <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>staltung außerhalb <strong>der</strong><br />

Rundstrecke abzustellen.<br />

Wir bitten alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis<br />

für diese Maßnahmen.<br />

Denken Sie <strong>an</strong> die Sommerferien und<br />

überprüfen Sie Ihre Ausweispapiere!<br />

Das Ordnungsamt empfiehlt, regelmäßig, insbeson<strong>der</strong>e vor Beginn<br />

einer gepl<strong>an</strong>ten Reise, auf die Gültigkeit <strong>der</strong> benötigten<br />

Ausweispapiere zu achten.<br />

Die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen<br />

nimmt <strong>der</strong>zeit 4 Wochen in Anspruch. Mit einem weiteren Ansteigen<br />

<strong>der</strong> Bearbeitungszeit zu Beginn <strong>der</strong> Reisezeit muss gerechnet<br />

werden. Eine Verlängerung ungültig gewordener Pässe<br />

und Ausweise ist nicht möglich. Abgelaufene Kin<strong>der</strong>ausweise<br />

können nicht mehr verlängert werden, statt dessen erhält das<br />

Kind einen Kin<strong>der</strong>reisepass.<br />

Beachten Sie bitte auch, dass Kin<strong>der</strong>einträge im Reisepass<br />

<strong>der</strong> Eltern seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig sind.<br />

Anträge auf Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen<br />

und Kin<strong>der</strong>reisepässen nimmt das BürgerBüro, Zimmer 15<br />

während <strong>der</strong> üblichen Öffnungszeiten entgegen.<br />

Für weitere Rückfragen stehen die Mitarbeiter des BürgerBüros<br />

(Tel. 5005-15) gerne zur Verfügung.<br />

Für den Antrag sind erfor<strong>der</strong>lich<br />

- soweit vorh<strong>an</strong>den die bisherigen Ausweispapiere und/o<strong>der</strong><br />

sonstige Identitätsnachweise (beispielsweise Geburtsurkunde<br />

o<strong>der</strong> Familienbuch);<br />

- für die Ausstellung eines Personalausweises, Reisepasses<br />

o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>reispasses ein aktuelles biometrisches Lichtbild.<br />

Die jeweiligen Gebühren betragen:<br />

für einen Kin<strong>der</strong>reisepass E 13,00<br />

für einen Personalausweis E 28,80<br />

für Antragsteller unter 24 Jahren E 22,80<br />

für einen Reisepass E 59,00<br />

für Antragsteller unter 24 Jahren E 37,50<br />

für einen vorläufigen Personalausweis<br />

(gültig 3 Monate) E 10,00<br />

Hinweis auf die Bewirtschaftungs- und<br />

Pflegepflicht von l<strong>an</strong>dwirtschaftlich nutzbaren<br />

Grundstücken<br />

L<strong>an</strong>dwirtschaftlich nutzbare Grundstücke sind nach § 26 des<br />

L<strong>an</strong>dwirtschaft- und L<strong>an</strong>deskulturgesetzes zu bewirtschaften<br />

o<strong>der</strong> dadurch zu pflegen, dass hier für eine ordnungsgemäße<br />

Beweidung gesorgt wird, o<strong>der</strong> zumindest einmal im Jahr zu<br />

mähen.<br />

Der gesamte Paragraf <strong>der</strong> Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht<br />

ist unten einsehbar. Wir bitten Inhaber von l<strong>an</strong>dwirtschaftlich<br />

genutzten Grundstücken im Außenbereich, dies zu beachten.

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