notdienste - Gemeinde Reichenbach an der Fils
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8 R EICHENBACH<br />
6. Juli 2012 / Nr. 27<br />
Partnerschaft <strong>Reichenbach</strong> - Sainte-Savine<br />
Am Wochenende 28. bis 30. September wird eine größere<br />
Delegation aus Sainte-Savine zu Besuch in <strong>Reichenbach</strong><br />
sein.<br />
Für neue Gäste suchen wir entsprechende Gastfamilien<br />
so u.a. für einen M<strong>an</strong>n (ca. 40 Jahre alt), einen etwas<br />
älteren Herren, für ein Ehepaar (ca. 60 Jahre alt) sowie<br />
für eine Dame (ca. 60 Jahre alt).<br />
Wer Interesse hat, auch Teil <strong>der</strong> Partnerschaftsfamilie zu<br />
werden, meldet sich einfach beim Hauptamt <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Reichenbach</strong>, Sabine Weidenbacher-Richter, Telefon<br />
500535 o<strong>der</strong> per E-Mail<br />
Weidenbacher-Richter@<strong>Reichenbach</strong>-<strong>Fils</strong>.de. Dort gibt<br />
es auch weitere Informationen.<br />
Verkehrsrechtliche Anordnung zum Citylauf am<br />
14.07.2012<br />
Am Samstag, den 14.07.2012 führt das Ausdauersportteam<br />
<strong>Reichenbach</strong> e.V. seinen 22. Citylauf durch. Deshalb werden<br />
in <strong>der</strong> Zeit von 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr folgende Straßen für<br />
den Verkehr gesperrt:<br />
Marienstraße - Frühlingstraße - Weberstraße - Bismarckstraße<br />
- Wagnerstraße - Asternweg - Schorndorfer Straße -<br />
Gerberstraße - Brunnenstraße - Karlstraße - Wilhelmstraße<br />
und Hauptstraße.<br />
Die Verkehrsteilnehmer, vor allem die Anlieger, werden gebeten,<br />
ihre Fahrzeuge während <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>staltung außerhalb <strong>der</strong><br />
Rundstrecke abzustellen.<br />
Wir bitten alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis<br />
für diese Maßnahmen.<br />
Denken Sie <strong>an</strong> die Sommerferien und<br />
überprüfen Sie Ihre Ausweispapiere!<br />
Das Ordnungsamt empfiehlt, regelmäßig, insbeson<strong>der</strong>e vor Beginn<br />
einer gepl<strong>an</strong>ten Reise, auf die Gültigkeit <strong>der</strong> benötigten<br />
Ausweispapiere zu achten.<br />
Die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen<br />
nimmt <strong>der</strong>zeit 4 Wochen in Anspruch. Mit einem weiteren Ansteigen<br />
<strong>der</strong> Bearbeitungszeit zu Beginn <strong>der</strong> Reisezeit muss gerechnet<br />
werden. Eine Verlängerung ungültig gewordener Pässe<br />
und Ausweise ist nicht möglich. Abgelaufene Kin<strong>der</strong>ausweise<br />
können nicht mehr verlängert werden, statt dessen erhält das<br />
Kind einen Kin<strong>der</strong>reisepass.<br />
Beachten Sie bitte auch, dass Kin<strong>der</strong>einträge im Reisepass<br />
<strong>der</strong> Eltern seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig sind.<br />
Anträge auf Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen<br />
und Kin<strong>der</strong>reisepässen nimmt das BürgerBüro, Zimmer 15<br />
während <strong>der</strong> üblichen Öffnungszeiten entgegen.<br />
Für weitere Rückfragen stehen die Mitarbeiter des BürgerBüros<br />
(Tel. 5005-15) gerne zur Verfügung.<br />
Für den Antrag sind erfor<strong>der</strong>lich<br />
- soweit vorh<strong>an</strong>den die bisherigen Ausweispapiere und/o<strong>der</strong><br />
sonstige Identitätsnachweise (beispielsweise Geburtsurkunde<br />
o<strong>der</strong> Familienbuch);<br />
- für die Ausstellung eines Personalausweises, Reisepasses<br />
o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>reispasses ein aktuelles biometrisches Lichtbild.<br />
Die jeweiligen Gebühren betragen:<br />
für einen Kin<strong>der</strong>reisepass E 13,00<br />
für einen Personalausweis E 28,80<br />
für Antragsteller unter 24 Jahren E 22,80<br />
für einen Reisepass E 59,00<br />
für Antragsteller unter 24 Jahren E 37,50<br />
für einen vorläufigen Personalausweis<br />
(gültig 3 Monate) E 10,00<br />
Hinweis auf die Bewirtschaftungs- und<br />
Pflegepflicht von l<strong>an</strong>dwirtschaftlich nutzbaren<br />
Grundstücken<br />
L<strong>an</strong>dwirtschaftlich nutzbare Grundstücke sind nach § 26 des<br />
L<strong>an</strong>dwirtschaft- und L<strong>an</strong>deskulturgesetzes zu bewirtschaften<br />
o<strong>der</strong> dadurch zu pflegen, dass hier für eine ordnungsgemäße<br />
Beweidung gesorgt wird, o<strong>der</strong> zumindest einmal im Jahr zu<br />
mähen.<br />
Der gesamte Paragraf <strong>der</strong> Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht<br />
ist unten einsehbar. Wir bitten Inhaber von l<strong>an</strong>dwirtschaftlich<br />
genutzten Grundstücken im Außenbereich, dies zu beachten.