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Teil A - Planung Gertz Gutsche Rümenapp

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Siedlungsentwicklung und Infrastrukturfolgekosten – Bilanzierung und Strategieentwicklung22Abb. A3:Quantifizierung des fiskalischen Defizits (short fall) bei der Bereitstellung von Infrastruktur für vierhypothetische Siedlungstypen am Beispiel Loudoun County (American Farmland Trust 1986, S. 3)Doubek und Zanetti (1999) konnten anhand von Untersuchungen in insgesamt 18 österreichischenGemeinden nachweisen, dass durch Subventionierung von Investitionen große <strong>Teil</strong>eder Infrastrukturkosten sozialisiert werden. Danach würden unter Trendbedingungen nur 37% der Investitionskosten für die technische Infrastruktur aus Anschlussgebühren und laufendenGebühren finanziert. 57 % der Kosten würden hingegen von Bund und Ländern getragen.Mit einem Kostenanteil von 16 % seien die Gemeinden, die <strong>Planung</strong>sentscheidungentreffen, von deren Folgewirkungen nur in sehr geringem Ausmaß betroffen. Die Autoren sehenhier ein gravierendes Problem – die Anreize zu einer kostensparsameren Siedlungsentwicklungseien insgesamt sehr gering. Auch Steinlechner (2001) konnte für die Region Innsbruckden Tatbestand einer verdeckten Subventionierung gering verdichtete Bebauungsformennachweisen. Der Autor zeigt auf, dass erhobene Beiträge und Gebühren für technischeInfrastrukturleistungen insbesondere bei geringem Verdichtungsgrad nicht kostendeckendwirken. Zwar werde auch die Erschließung eines Haushaltes in verdichteter Wohnbauweisedurch öffentliche Mittel unterstützt. Die pro Haushalt aufgebrachten öffentlichen Zusatzkostenlägen bei flächenintensiven Wohnungsbauformen jedoch um ein Vielfaches höher. Ingesamtwerde die Straßenerschließung, die Abwasserentsorgung und die Wasserversorgung imam dichtesten bebauten Gebiet mit 28.000 ÖS, im am wenigsten dicht bebauten Gebiet mit145.000 öS subventioniert.Eine Studie des Natural Resources Defense Council (1998) weist am Beispiel der Abwasserentsorgungder Region Cleveland auf die Problematik sozial ungerechter Gebührengestaltungenhin. Obwohl das öffentliche Versorgungsunternehmen in dieser Region eine nach realenAufwendungen für Betrieb und Unterhaltung des Netzes gestaffelte Gebührenordnung einsetze,komme es zu einer problematischen Quersubventionierung der hohen Kosten in geringverdichteten Wohngebieten. Unter sozialen Gesichtspunkten sei dies vor allem deshalb ungerecht,weil in diesen Gebieten zumeist Haushalte mit höherem Einkommen wohnen, wäh-Endbericht BBR-Online-Publikation Nr. 3/2006

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