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Musikzirkel - Graue Löwen Leipzig

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6 | RechtsfragenRechtsfragen des Alltags:Heizkosten senkenErinnern Sie sich? In der Monatspostvom Februar 2011 gab es Hinweise zurHeizkostenverordnung, speziell zu denvom Mieter zu tragenden Kostenanteilenim Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung.Für Beginn und Dauer der Heizperiodegibt es keine gesetzliche Regelung. Wiestets in derartigen Fällen bleibt dies derRechtssprechung oder der individuellenVereinbarung in den Mietverträgen vorbehalten.Je nachdem reicht die Heizperiodevom 1. Oktober bis zum30. April oder vom 15. September bis15. Mai. Wichtig sind innerhalb dieserZeit die vom Vermieter zu gewährleistendenMindesttemperaturen. VomLandgericht Berlin, AZ 64S 266/97 wurdenfolgende als allgemeingeltend anerkannt: Wohnräume und Kinderzimmer je20 °C (wäre mir viel zu kalt), Bad und Toilette 21 °C, Küche und Schlafzimmer 18 °C, Flur 15 °C.Zwischen 24.00 und 6.00 Uhr könnendie Mindesttemperaturen auch abgesenktwerden.Auch in den Sommermonaten darf dieRaumtemperatur nicht über mehrereTage unter 18 °C liegen ­ bei 16 °C istdie Grenze zur Gesundheitsgefährdungerreicht. Der Mieter hat einen Rechtsanspruchauf sofortige Ingangsetzungder Heizung.Heute wollen wir uns aber den Möglichkeitenzuwenden, die außer dem Vermieterauch der Mieter hat, um Heizkostenzu senken. Schließlich hat manja besonders bei Strom, Gas und Heizölmit ständigen Teuerungen zu rechnen.Die genannten Mindesttemperaturensind natürlich keine Idealtemperaturen,die zweifelsohne höher liegen. Aber ist man keine "Frostbeule",kann mit der Senkung der Temperaturum nur 1 °C eine Einsparung um 6 Prozent,das sind ca. 30 Euro pro Jahr, erreichtwerden. Rauscht die Heizung, ist die Anlagefalsch eingestellt. Nützt die Entlüftungnichts, ist der Vermieter heranzuziehen;ist man selbst der Eigentümer, einFachmann. Temperatur und Luftfeuchtigkeit könnenmittels eines im Baumarkt erhältlichenThermohygrometers überprüftwerden. Blinkt das rote Licht, muss gelüftetwerden. Programmierbare Heizkörperthermostatekönnen entsprechend den Bedürfnisseneingestellt werden. Sie sorgenauch für automatisches Absenken derTemperatur nachts oder bei Abwesenheittagsüber. Die Heizung sollte nievöllig abgestellt werden, da das Wiederaufheizenteurer ist. Lüften der Wohnung muss gekonntsein; es verbessert das Raumklima undverhindert Schimmelbildung. Bei Kälte

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