Adressen - Stadt Wuppertal
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Lebensunterhalt Einkommen – Finanzierungshilfen<br />
Außer von den unten genannten Versicherungsträgern<br />
wird Rentenberatung auch von den Gewerkschaften, dem<br />
Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und<br />
Sozialrentner Deutschlands (VdK) für ihre Mitglieder angeboten.<br />
Ferner gibt es vom Landgericht zugelassene private<br />
Rentenberater, die für ihre Tätigkeit ein Honorar erheben.<br />
78<br />
Deutsche Rentenversicherung Rheinland/<br />
Deutsche Rentenversicherung Bund<br />
Service-Zentrum <strong>Wuppertal</strong><br />
Wupperstraße 14<br />
42103 <strong>Wuppertal</strong><br />
Telefon: 0202 459501<br />
Internet:<br />
www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de/<br />
www.deutsche-rentenversicherungs-bund.de<br />
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft – Bahn – See<br />
Pieperstraße 14 – 28<br />
44789 Bochum<br />
Telefon: 0234 304-0<br />
Internet: www.deutsche-rentenversicherung-knappschaftbahn-see.de<br />
<strong>Wuppertal</strong>-Pass<br />
Bürgerinnen und Bürger der <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong>, die über geringe<br />
finanzielle Mittel verfügen, haben unter bestimmten<br />
Bedingungen Anspruch auf die Ausstellung eines sogenannten<br />
<strong>Wuppertal</strong>-Passes.<br />
Als Inhaber/-in dieses Passes stehen Ihnen eine Reihe von<br />
Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen, wie etwa<br />
die Nutzung der <strong>Stadt</strong>bibliothek, Eintrittsermäßigung beim<br />
Besuch des <strong>Wuppertal</strong>er Zoos oder ermäßigte Gebühren für<br />
städtische Schwimmbäder, zu. Bitte erkundigen Sie sich im<br />
Ressort Soziales, Fachbereich wirtschaftliche Hilfen nach<br />
dem SGB XII, Friedrich-Engels-Allee 76, 42285 <strong>Wuppertal</strong>.<br />
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung/<br />
Ermäßigung der Telefonkosten<br />
Eine Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren und<br />
eine Ermäßigung der laufenden Kosten für das Telefon<br />
können Sie aus finanziellen oder aus gesundheitlichen<br />
Gründen erhalten. Voraussetzung für die Gewährung der<br />
Leistungen aus finanziellen Gründen ist entweder der Erhalt