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Adressen - Stadt Wuppertal

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Einkommen – Finanzierungshilfen Lebensunterhalt<br />

von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld<br />

II) oder Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII<br />

(Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter<br />

oder bei Erwerbsminderung).<br />

Einkommensunabhängig kann die Gebührenbefreiung<br />

aus gesundheitlichen Gründen gewährt werden, wenn<br />

der Haushaltvorstand oder sein Ehegatte im Besitz eines<br />

Schwerbehindertenausweises mit dem Zusatzvermerk „RF“<br />

ist oder wenn ein Anspruch auf Pflegeleistungen nach dem<br />

Sozialhilferecht (SGB XII), dem Bundesversorgungsgesetz<br />

oder dem Lastenausgleichsgesetz besteht.<br />

Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht<br />

ist zu stellen bei:<br />

Gebühreneinzugszentrale<br />

der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten<br />

in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ)<br />

50656 Köln<br />

Telefon: 0185 99950100<br />

Internet: www.gez.de<br />

Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine Ermäßigung<br />

der Telefongebühren möglich. Informationen und Anträge<br />

erhalten Sie bei der Deutschen Telekom oder in einem der<br />

Telekom-Läden.<br />

Blindengeld und Hilfe für hochgradig Sehbehinderte<br />

Zum Ausgleich der durch Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung<br />

bedingten Mehraufwendungen erhalten Betroffene<br />

unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen<br />

finanzielle Unterstützung.<br />

Als blind gelten Personen, deren Sehschärfe auf dem besseren<br />

Auge nicht mehr als 2 Prozent beträgt oder bei denen<br />

anderweitige gleichgewichtige Störungen des Sehvermögens<br />

(z. B. Gesichtsfeldeinschränkungen) vorliegen. Eine<br />

hochgradige Sehbehinderung besteht, wenn die Sehkraft<br />

nicht mehr als 5 Prozent erreicht oder durch krankhafte<br />

Veränderungen in entsprechendem Maße eingeschränkt ist.<br />

Nähere Informationen, Antragsformulare und einen vom<br />

Augenarzt auszufüllenden Beurteilungsbogen erhalten Sie<br />

im Internet unter: www.ghbg.lvr.de oder bei<br />

Landschaftsverband Rheinland<br />

Dezernat Soziales und<br />

Integration/Fachbereich Sozialhilfe II<br />

50663 Köln<br />

Telefon: 0221 8090<br />

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