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MODERNE UNFALL- VERHÜTUNG - OMM-Systems

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10Konzeptionell folgt der Ende November 2009 von der Mitgliederversammlungder Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung(DGUV) zur Umsetzung bei allen Unfallversicherungsträgernbeschlossene Mustertext der Unfallverhütungsvorschriftdem modernen Ansatz, die Betreuungsleistungenan der Gefährdungsbeurteilung im Betriebauszurichten. Er fördert damit im Interesse aller Betriebsparteienauch eine qualitativ hochwertige Gefährdungsbeurteilung.Mit der Kombination einer Grundbetreuungmit festen Einsatzzeiten für bestimmte Betriebsarten undeiner auf den einzelnen Betrieb abgestellten betriebsspezifischenBetreuung werden modernste Ansprüche hinsichtlichder Förderung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatzerfüllt. Mit dieser Aufteilung ist es auch noch besser alsjemals zuvor möglich, auf individuelle Gefährdungen in Betriebenunterschiedlichster Art individuell und angemesseneinzugehen.Dabei setzen die Leistungen von SiFa und Betriebsarzt aufdem Aufgabenkatalog des ASiG auf, werden aber angesichtsdes Alters dieses Gesetzes (1974) am modernenArbeitsschutzverständnis aktuell interpretiert und in beispielhaftenLeistungskatalogen ausführlich beschrieben. ZukunftsweisendeThemen wie die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit,die Berücksichtigung psychischer Belastungenam Arbeitsplatz oder des demografischen Wandels werdendem Leistungsspektrum von Betriebsarzt und SiFa genausozugeordnet wie Aspekte der betrieblichen Gesundheitsförderung.Moderne Unfallverhütung, Heft 54Eine Mindesteinsatzzeit gewährleistet, dass beide Kompetenzenangemessen im Betrieb tätig werden können.Betriebsspezifischer Teil der BetreuungDer auf die jeweilige Situation des einzelnen Betriebes zugeschnittenebetriebsspezifische Teil der Betreuung wird in einemLeistungskatalog beschrieben, in dem regelmäßig undtemporär im Betrieb anfallende Aufgaben bzw. Gefährdungenenthalten sind.Die Leistungen von Betriebsarzt und SiFa werden im Betriebvom Unternehmer anhand des verbindlichen Leistungskatalogsund ergänzend zu den Grundleistungen festgelegt, mitSiFa und Betriebsarzt abgestimmt und schriftlich vereinbart.Mit Blick auf § 9 ASiG werden die Mitarbeitervertretungen umfassendbeteiligt.Der Leistungskatalog des betriebsspezifischen Teils orientiertsich am modernen Verständnis des Arbeitsschutzgesetzes undbezieht neben den klassischen Aufgaben der Unfallverhütungauch Themenfelder wie menschengerechte Gestaltung derArbeitsplätze oder individuelle arbeitsmedizinische Vorsorgegenauso mit ein wie die Erhaltung der gesundheitlichen Ressourcender Beschäftigten.Diese Bandbreite auf Relevanz zu prüfender Aufgabenfelderfür Betriebsarzt und SiFa eröffnet den Betrieben eine individuellauf ihre Bedürfnisse abgestimmte Umsetzung derRahmenvorgaben.GrundbetreuungDie Grundbetreuung wird inhaltlich durch einen Katalog derGrundleistungen beschrieben. Der Unfallversicherungsträgerlegt – unterteilt nach drei Betreuungsgruppen – bezogenauf ausgewählte Betriebsarten jeweils feste Einsatzzeiten fürBetriebsarzt und SiFa zur Aufgabenerledigung der Grundleistungenfest.Die Zuordnung der Betriebe zu den einzelnen Betriebsartenerfolgt über alle UV-Träger übergreifend anhand einer verbindlichenBetriebsartenliste als Auszug aus der amtlichen NACE-Klassifikation der Wirtschaftszweige. Hierdurch wird sichergestellt,dass allen gleichartigen Betrieben auch wirklich dieselbeGrundbetreuungszeit zugeordnet wird.Abb. 4: Leistungskatalog betriebsspezifischer BetreuungGesamtbetreuungDer betriebsspezifische Teil der Betreuung reichert die Grundbetreuunginhaltlich an, fokussiert die Gesamtbetreuungdirekt auf die Verhältnisse im Betrieb, stärkt die Notwendigkeiteiner Gefährdungsbeurteilung und gewährleistet füralle Verantwortlichen ein Höchstmaß an Transparenz undNachprüfbarkeit.Abb. 3: GrundbetreuungDie alleinige Beantwortung der Frage nach der Höhe derEinsatzzeit wird abgelöst durch eine Vereinbarung undDokumentation von Leistungen – ein deutlicher Schrittzur Förderung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz!

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