FACHBEITRÄGEKostenlose Warteschleife: Sachstand und Ausblick 2013/14Regelungen kaum nochüberschaubarIm Juni 2013 tritt die sogenannte Phase 2 der gesetzlichen Bestimmungendes TKG für den Einsatz von Warteschleifen in Kraft. Parallelwerden weitere Gesetzesänderungen aufgrund einer EU-Verbraucherrechte-Richtlinievorbereitet. Diese könnten bald schon zusätzlicheBestimmungen für den Einsatz von Servicerufnummern bringen.Selbst für Fachleute ist die rechtlicheEntwicklung im <strong>Telekommunikation</strong>sbereichkaum mehr überschaubar.Seit Jahren folgt eine Gesetzesänderung deranderen. Die Hintergründe hierfür sind vielfältig.Sie reichen von national notwendigenüber politisch motivierte bis hin zu europäischvorgegebenen Aspekten. Die letzteÄnderung des <strong>Telekommunikation</strong>sgesetzes(TKG) ist im Mai 2012 in Kraft getreten undbeinhaltete u. a. die neuen Regelungen zurkostenlosen Warteschleife. Während dieUnternehmen noch mit der Umsetzung derWarteschleifenvorschriften beschäftigt sind,bereitet der Gesetzgeber bereits die nächsteGesetzesänderung auf Basis einerEU-Richtlinie vor. Auch diese wird wiederviele Unternehmen, die Servicerufnummern(0180, 0700, 0900 u. a.) zur telefonischenKontaktaufnahme einsetzen, betreffen undvor die Frage stellen, welche Rufnummersie für welchen Dienst überhaupt noch verwendendürfen.Aktuelle Rechtslage zurWarteschleifeSeit 01.09.2012 (Phase 1) müssen alle Warteschleifenzu Beginn eines Anrufs bei kostenpflichtigenSonderrufnummern, die nichtzum einmaligen Anrufpreis abgerechnetwerden, für den Anrufenden kostenfreisein. Vom 01.06.2013 an (Phase 2) müssendann auch alle nachgelagerten Warteschleifenwährend des Anrufs kostenfrei sein. DerAnbieter muss zudem beim ersten Einsatzeiner Warteschleife im Rahmen eines Anrufsmit Beginn der Warteschleife folgende Informationengeben:(a) die voraussichtliche Dauer der Warteschleifeund(b) ob für den Anruf ein Festpreis gilt oderdie Warteschleife für den Anrufer kostenfreiist.Ein Verstoß gegen die Warteschleifenregelungstellt eine Ordnungswidrigkeit dar undlässt die Zahlungsverpflichtung des Anrufersfür den gesamten Anruf entfallen.Stand der Umsetzung:Warteschleife – Phase 1Die Umsetzung der kostenlosen Eingangswarteschleifenin Phase 1 lässt sich technischüber das sogenannte verzögerteConnect relativ unproblematisch realisierenund wird von den allermeisten Teilnehmernetzbetreibern(TNB) unterstützt. AnfänglicheEinzelfallschwierigkeiten, wie beispielsweiseder Abwurf von Anrufen vor demAblauf von 120 Sekunden oder die fehlendeHörbarkeit von abgespielten Ansagendes Unternehmens, wurden von den TNBunmittelbar behoben.Auch die Verbraucher scheinen mit derneuen Eingangswarteschleife, die anders alsfrüher nur noch maximal 120 Sekundenbetragen darf, zufrieden zu sein. Anders alsteilweise prognostiziert, ist es den TK-Anbieterngemeinsam mit ihren Kunden gelungen,durch intelligente Konzepte Wiederholungsanrufezu vermeiden bzw. dieAnrufer intelligent zu informieren.Die Bundesnetzagentur als zuständigeAufsichts- und Bußgeldbehörde hat sichbislang ebenfalls zufrieden mit der Umsetzunggezeigt. Dennoch sind viele Rechtsfragenim Zusammenhang mit der Realisierungbislang ungeklärt. Sie reichen von der Frage,ob und unter welchen Voraussetzungen beikostenpflichtigen Servicerufnummern nochein Anrufbeantworter geschaltet werdendarf, bis hin zu den Anforderungen an dierechtswirksame Einholung einer Einwilligungdes Anrufers. Zu entscheiden sinddiese Fragen von dem jeweiligen Unternehmen,das eine kostenpflichtige Servicerufnummerals Kontaktrufnummer einsetztund für die Einhaltung der gesetzlichenVorschriften verantwortlich ist.Herausforderungen:Warteschleife – Phase 2Für Phase 2 wird es keine technische Lösunggeben, die es den Unternehmen ermöglicht,nachgelagerte Warteschleifen kostenfrei zurealisieren. Die meisten Unternehmen, dienach dem 01.06.2013 bei kostenpflichtigenServicerufnummern, die nicht zum Anrufpreisabgerechnet werden, noch nachgelagerteWarteschleifen einsetzen müssen oderwollen, sind gezwungen, die Rufnummerzu wechseln. Die Bundesnetzagentur hathierfür zwei neue Teilgassen, die 0180-6und die 0180-7, bereitgestellt:20E <strong>VAF</strong> REPORT 1/2013
FACHBEITRÄGEDie neue Teilgasse 0180-6 wird sowohlgegenüber Anrufern aus dem Festnetz alsauch aus den Mobilfunknetzen zu einemFestpreis pro Verbindung abgerechnet. DerAnrufpreis beträgt aus dem Festnetz 20Cent und aus den Mobilfunknetzen max.60 Cent. Eingangs- und nachgelagerte Warteschleifensind also uneingeschränkt einsetzbar.Die neue Teilgasse 0180-7 wird minutenbasiertabgerechnet. Der Preis für Anrufeaus dem Festnetz beträgt 14 Cent/Min.und max. 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen,jeweils ab der 31. Sekunde. Dieersten 30 Sekunden sind für den Anruferkostenfrei. Die neue Teilgasse 0180-7 bietetUnternehmen damit die Möglichkeit, insgesamt30 Sekunden für nachgelagerte Warteschleifenwährend der Verbindung, z. B.zur Weiterleitung von einem Mitarbeiter zueinem anderen, bedarfsgerecht einzusetzen.Die Einhaltung der 30 Sekunden musshierbei aber sichergestellt werden.Die neuen Teilgassen können bereits beider Bundesnetzagentur beantragt werden.Im Hinblick auf die zur Schaltung und Abrechnungnoch notwendigen technischenImplementierungsmaßnahmen in den <strong>Telekommunikation</strong>snetzenkann die Nutzungder Rufnummern vermutlich aber erst zum01.06.2013 erfolgen.Unternehmen, die zurzeit eine 0900-Rufnummerals Kontaktrufnummer für ihreKunden einsetzen und auf nachgelagerteWarteschleifen angewiesen sind, können– so wie es aktuell aussieht – ihre 0900-Rufnummerweiter einsetzen. Im Festnetz lassensich nachgelagerte Warteschleifen bei0900 bereits heute für den Anrufer kostenfreiabbilden. Für Anrufe aus den Mobilfunknetzenist eine Realisierung seitens derMobilfunknetzbetreiber durch die Bereitstellungneuer Tarifcluster, die denen der 0180-6 und 0180-7 entsprechen sollen, signalisiertworden.Was bringt die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie?Die zuvor getroffenen Aussagen beziehensich auf die Reform des TKG vom Mai 2012.Zusätzlich muss nun noch die EU-Verbraucherrechte-Richtlinieberücksichtigt werden.Diese stammt vom 25. Oktober 2012 undmuss bis Ende 2013 in nationales Rechtumgesetzt werden. Der nationale Gesetzesentwurfliegt seit dem 19.12.2012 vor undsoll am 13.06.2014 in Kraft treten.Nach der in der aktuellen Entwurfsfassungenthaltenen sog. »Grundtarifregelung«soll eine Vereinbarung zur Zahlungeines Entgelts zwischen einem Verbraucherund einem Unternehmer im Zusammenhangmit Fragen oder Erklärungen zu einemgeschlossenen Vertrag unwirksam sein,wenn das vereinbarte Entgelt das Entgeltfür die bloße Nutzung des TK-Dienstes übersteigt.Der Verbraucher soll in diesem Falleauch nicht verpflichtet sein, ein Entgelt fürden Anruf an den TK-Anbieter zu zahlen.Vielmehr soll der TK-Anbieter das Entgeltfür die Nutzung des TK-Dienstes von demUnternehmer verlangen können.Hierdurch soll sichergestellt werden, dassder Unternehmer aus dem Betrieb der Servicerufnummerkeine Gewinne zieht. Diessei zurzeit gewährleistet bei:entgeltfreien Rufnummern (0800),geografischen Rufnummern,Besuchen Sie uns inHalle 4, Stand A26(Microsoft-Partnerstand)Fax-Integrationals CredoFax ist die Kernkompetenz von Ferrarielectronic: Kunden profitieren von denmehr als 20 Jahren Erfahrung im BereichFax. Die Funktionen SMS und Voicemailvervollständigen Ihre Kommunikation.Mit uns treffen Sie immer dierichtige Entscheidung.www.ferrari-electronic.deE <strong>VAF</strong> REPORT 1/2013 21