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Gute Endgeräte - VAF - Bundesverband Telekommunikation eV

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FACHBEITRÄGEDie neue Teilgasse 0180-6 wird sowohlgegenüber Anrufern aus dem Festnetz alsauch aus den Mobilfunknetzen zu einemFestpreis pro Verbindung abgerechnet. DerAnrufpreis beträgt aus dem Festnetz 20Cent und aus den Mobilfunknetzen max.60 Cent. Eingangs- und nachgelagerte Warteschleifensind also uneingeschränkt einsetzbar.Die neue Teilgasse 0180-7 wird minutenbasiertabgerechnet. Der Preis für Anrufeaus dem Festnetz beträgt 14 Cent/Min.und max. 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen,jeweils ab der 31. Sekunde. Dieersten 30 Sekunden sind für den Anruferkostenfrei. Die neue Teilgasse 0180-7 bietetUnternehmen damit die Möglichkeit, insgesamt30 Sekunden für nachgelagerte Warteschleifenwährend der Verbindung, z. B.zur Weiterleitung von einem Mitarbeiter zueinem anderen, bedarfsgerecht einzusetzen.Die Einhaltung der 30 Sekunden musshierbei aber sichergestellt werden.Die neuen Teilgassen können bereits beider Bundesnetzagentur beantragt werden.Im Hinblick auf die zur Schaltung und Abrechnungnoch notwendigen technischenImplementierungsmaßnahmen in den <strong>Telekommunikation</strong>snetzenkann die Nutzungder Rufnummern vermutlich aber erst zum01.06.2013 erfolgen.Unternehmen, die zurzeit eine 0900-Rufnummerals Kontaktrufnummer für ihreKunden einsetzen und auf nachgelagerteWarteschleifen angewiesen sind, können– so wie es aktuell aussieht – ihre 0900-Rufnummerweiter einsetzen. Im Festnetz lassensich nachgelagerte Warteschleifen bei0900 bereits heute für den Anrufer kostenfreiabbilden. Für Anrufe aus den Mobilfunknetzenist eine Realisierung seitens derMobilfunknetzbetreiber durch die Bereitstellungneuer Tarifcluster, die denen der 0180-6 und 0180-7 entsprechen sollen, signalisiertworden.Was bringt die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie?Die zuvor getroffenen Aussagen beziehensich auf die Reform des TKG vom Mai 2012.Zusätzlich muss nun noch die EU-Verbraucherrechte-Richtlinieberücksichtigt werden.Diese stammt vom 25. Oktober 2012 undmuss bis Ende 2013 in nationales Rechtumgesetzt werden. Der nationale Gesetzesentwurfliegt seit dem 19.12.2012 vor undsoll am 13.06.2014 in Kraft treten.Nach der in der aktuellen Entwurfsfassungenthaltenen sog. »Grundtarifregelung«soll eine Vereinbarung zur Zahlungeines Entgelts zwischen einem Verbraucherund einem Unternehmer im Zusammenhangmit Fragen oder Erklärungen zu einemgeschlossenen Vertrag unwirksam sein,wenn das vereinbarte Entgelt das Entgeltfür die bloße Nutzung des TK-Dienstes übersteigt.Der Verbraucher soll in diesem Falleauch nicht verpflichtet sein, ein Entgelt fürden Anruf an den TK-Anbieter zu zahlen.Vielmehr soll der TK-Anbieter das Entgeltfür die Nutzung des TK-Dienstes von demUnternehmer verlangen können.Hierdurch soll sichergestellt werden, dassder Unternehmer aus dem Betrieb der Servicerufnummerkeine Gewinne zieht. Diessei zurzeit gewährleistet bei:entgeltfreien Rufnummern (0800),geografischen Rufnummern,Besuchen Sie uns inHalle 4, Stand A26(Microsoft-Partnerstand)Fax-Integrationals CredoFax ist die Kernkompetenz von Ferrarielectronic: Kunden profitieren von denmehr als 20 Jahren Erfahrung im BereichFax. Die Funktionen SMS und Voicemailvervollständigen Ihre Kommunikation.Mit uns treffen Sie immer dierichtige Entscheidung.www.ferrari-electronic.deE <strong>VAF</strong> REPORT 1/2013 21

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