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Heute: - Wolfschlugen

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4 Dienstag, 29. Oktober 2013 | Nr. 44AmtlichesMitteilungsblatt <strong>Wolfschlugen</strong>AmtlichesWiderspruchsmöglichkeit gegen dieDatenübermittlungnach dem SoldatengesetzAufgrund des zum 1. Juli 2011 in Kraft getretenen Wehrrechtsänderungsgesetzeswurde die allgemeine Wehrpflicht zum 1.Juli 2011 ausgesetzt und stattdessen der freiwillige Wehrdienstfür Frauen und Männer fortentwickelt. Mit der damit verbundenenÄnderung in der 2.Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung(2.BMeldDÜV) entfällt die bisherige Datenübermittlung andie Bundeswehr. Diese Datenübermittlung ist danach zukünftignur noch im Verteidigungs- oder Spannungsfall zulässig.Gemäß § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellungder Soldaten (Soldatengesetz) übermitteln die Meldebehördendem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehrzum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial bis 31.März 2014 folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit,die im Jahr 2015 volljährig werden (Geburtsjahr1997): 1. Familienname, 2. Vorname(n), 3. gegenwärtige Anschrift.Gegen diese Datenübermittlung steht den Betroffenen ein Widerspruchsrechtgemäß § 18 Abs.7 Melderechtsrahmengesetzzu. Diesen Widerspruch können Sie schriftlich oder persönlichbeim Bürgeramt einlegen. Damit Ihr Widerspruch noch berücksichtigtwerden kann, übersenden Sie diesen bitte rechtzeitigan das Bürgeramt. Gerne können Sie hierfür auch den beigefügtenAnhang verwenden.✂An dasBürgermeisteramt <strong>Wolfschlugen</strong>-Einwohnermeldeamt-Kirchstr. 19, 72649 <strong>Wolfschlugen</strong>• Ich wünsche keine Übermittlung meiner Daten an das Bundesamtfür das Personalmanagement der BundeswehrVor- und ZunameAnschriftGeburtsdatumUnterschrift✂Informationen zur SEPA-Umstellung bei derGemeinde <strong>Wolfschlugen</strong>SEPA (Single Euro Payments Area) bezeichnet einen einheitlichenEuro-Zahlungsverkehrsraum, in dem nicht mehr – wie bisher –zwischen nationalen und grenzüberschreitenden bargeldlosenZahlungen unterschieden wird. Mit SEPA wird es künftig in Europaeinheitliche Verfahren und Standards geben, so dass jederKunde Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen ineinheitlicher Weise überall in Europaeinsetzen kann. Durch dieHarmonisierung können die Bankkunden ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr über eine beliebige Bank im Euroraum abwickeln.Mit der EU-Verordnung Nr. 206/2012 (SEPA-Migrationsverordnung),die am 31.03.2012 in Kraft getreten ist, wurde die Abschaffungder nationalen Zahlungsinstrumente zum 01.02.2014beschlossen. Damit ist auch die Gemeinde <strong>Wolfschlugen</strong> verpflichtetauf die SEPA Instrumente umzustellen.Die Umstellung bei der Gemeinde <strong>Wolfschlugen</strong> ist bereitsAnfang Oktober 2013 erfolgt.Im privaten Bereich gilt eine verlängerte Frist bis zum Jahr 2016,bevor SEPA genutzt werden muss (bis dahin können im privatenBereich weiterhin die Kontonummer und die Bankleitzahl für dieBeauftragung von Zahlungen angegeben werden).Auswirkungen von SEPAEine Auswirkung der SEPA-Umstellung ist die Ablösung der bisherigenBankverbindungsdaten Kontonummer und Bankleitzahldurch IBAN (= International Bank Account Number) und BIC (=Bank/Business Indentifier Code). Zudem werden die bisher bekanntenLastschriftverfahren durch das sogenannte SEPA-Mandatersetzt.Einige grundsätzliche Fragen zur SEPA Umstellung habenwir nachfolgend zusammengestellt:Was bedeuten IBAN und BIC?Die IBAN (International Bank Account Number) ist die standardisierteinternationale Kontonummer. Diese ist je nach Land unterschiedlichlang, in Deutschland hat sie 22 Zeichen. Sie bestehtaus einem internationalen Teil, der sich aus einem Länderkennzeichenund einer zweistelligen Prüfziffer zusammensetzt undeinem nationalen Teil, der individuelle Kontodetails enthält. InDeutschland sind das die Bankleitzahl und die Kontonummer.Beispielsweise DE58 6115 0020 0048 2005 25 für das Girokontoder Gemeinde <strong>Wolfschlugen</strong> bei der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen (bisher: BLZ 611 500 20 Konto Nr. 48 200 525). DerBIC (Bank/Business Identifier Code oder auch Swift Code) ist dieinternational standardisierte Bankleitzahl des Kreditinstitutesund besteht aus 8 oder 11 Zeichen, z.B. ESSLDE66XXX für dieKreissparkasse Esslingen-Nürtingen. IBAN und BIC können Siebereits heute Ihrem Kontoauszug entnehmen.Gelten meine erteilten Einzugsermächtigungen auch fürdie SEPA-Lastschrift?Für bereits bestehende Lastschrifteinzüge aufgrund einer Einzugsermächtigungmüssen Sie keine neuen SEPA-Lastschriftmandateerteilen. Hier bleiben die bestehenden Einzugsermächtigungenweiter gültig. Sie werden in SEPA-(Basis-) Lastschriftmandateumgedeutet bzw. umgewandelt. Hierzu erhielten Sie in den letztenWochen ein Schreiben der Gemeindekasse <strong>Wolfschlugen</strong>.Sie brauchen nach Erhalt des Schreibens nichts unternehmen. Essei denn, unsere Angaben dort sind nicht korrekt – in diesem Fallbitten wir um eine entsprechende Mitteilung.Was ist das SEPA-Lastschriftmandat?Durch das SEPA-Lastschriftmandat wird der Zahlungsempfängerermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom Zahlungspflichtigeneinzuziehen (dies entspricht der bisherigen Einzugsermächtigung).Gleichzeitig wird auch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigenmit der Einlösung der Lastschrift beauftragt.Jedes Mandat wird beim Zahlungsempfänger mit einer eindeutigenNummer gekennzeichnet, die als Mandatsreferenz bezeichnetwird. Bei der Gemeinde <strong>Wolfschlugen</strong> wird die Mandatsreferenzaus dem jeweiligen Buchungszeichen bestehen. DieseMandatsreferenz wird im Verwendungszweck jeder Lastschriftangegeben. Daneben verfügt jeder Einreicher von Lastschriften– so auch die Gemeinde <strong>Wolfschlugen</strong> – über eine sogenannte„Gläubigeridentifikationsnummer“, die von der DeutschenBundesbank vergeben wird. Auch diese Nummer wird im Verwendungszweckjeder Lastschrift angegeben. Die Angabe dieserbeiden Informationen ermöglicht so einen eindeutig identifizierbarenAbgleich von Belastungen auf dem Girokonto.

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