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Kontenplan IVR komplett Stand 25.01.2013 - Westfälische Wilhelms ...

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Konto Nr Bezeichnung Erläuterung Beispiele6401993000 AG-Anteil periodenfremder Aufwand Personal zur Sozialversicherung Unter den Arbeitgeberanteil zu der Sozialversicherung fällt derAG-Anteil zur Sozialversicherung der Arbeitnehmerinnen undArbeitnehmer sowie der AG-Anteil zur Sozialversicherung fürAuszubildende.6421000000 Sonstige soziale Abgaben6431000000 Versorgungsbezüge - Beschäftigte Für Versorgungsbezüge sind grundsätzlich Rückstellungen zubilden. Im Zeitpunkt der Rückstellungsbildung wird über dieKonten 643* der Aufwand periodengerecht erfolgswirksam. DieAuflösung der Rückstellungen selbst ist also nicht mehrerfolgswirksam. Die Versorgungsbezüge, die ausbezahlt werdenmüssen, ohne dass hierfür eine Rückstellung erfolgt ist, sindperiodenfremde Aufwendungen und fallen somit in denSachkontenbereich 699*.6432000000 Versorgungsbezüge - Beamte Für Versorgungsbezüge sind grundsätzlich Rückstellungen zubilden. Im Zeitpunkt der Rückstellungsbildung wird über dieKonten 643* der Aufwand periodengerecht erfolgswirksam. DieAuflösung der Rückstellungen selbst ist also nicht mehrerfolgswirksam. Die Versorgungsbezüge, die ausbezahlt werdenmüssen, ohne dass hierfür eine Rückstellung erfolgt ist, sindperiodenfremde Aufwendungen und fallen somit in denSachkontenbereich 699*.6433000000 Versorgungsbezüge - Sonstige Empfänger (z.B. Amtsträger) Für Versorgungsbezüge sind grundsätzlich Rückstellungen zubilden. Im Zeitpunkt der Rückstellungsbildung wird über dieKonten 643* der Aufwand periodengerecht erfolgswirksam. DieAuflösung der Rückstellungen selbst ist also nicht mehrerfolgswirksam. Die Versorgungsbezüge, die ausbezahlt werdenmüssen, ohne dass hierfür eine Rückstellung erfolgt ist, sindperiodenfremde Aufwendungen und fallen somit in denSachkontenbereich 699*.6441000000 Sonstige personalbezogene Zahlungen an Sozialversicherungsträger z. B. Vergütungen für Arbeitnehmerabfindungen oder Prämien imRahmen des Vorschlagswesens sowie die Künstlersozialabgabegemäß Künstlersozialversicherungsgesetz6451000000 Zuweisungen an Pensions- und Unterstützungskassen6461000000 Versorgungsbezüge - Beschäftigte6462000000 Versorgungsbezüge - Beamte6463000000 Versorgungsbezüge - Sonstige Empfänger (z.B. Amtsträger)6471000000 Beihilfen soweit nicht Versorgungsempfänger6472000000 Beihilfe - BeschäftigteFreitag, 25. Januar 2013 SEITE 40 VON 62

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