SCHWEDENDie Jungs aus dem hohenNorden stehen undfallen mit ihrem Sturm.Trainer Lagerbäck hatTop-Spieler wie Ibrahimovic,Elmander, Allbäck undRosenberg. Finden dienicht zu ihrer Form, habendie Skandinavier (24. derWeltrangliste) kaum eineChance gegen eine europäische Spitzenmannschaft. In der Viererkettestehen die Innenverteidiger Mellberg und Nilsson relativ sicher,aber Gefahr droht über die Außen. Im Mittelfeld machen Ljungbergund Wilhelmsson den nötigen Druck, während Källström in der zentralenPosition die Fäden zieht. Ibrahimovic sagt: "Die Qualifikation war Pflicht,und jetzt kommt die Kür. Und da geben wir richtig Gas." Bleibt abzuwarten,ob sie nicht doch auf dem Eis landen. Unser Tipp: Schweden streitet mitden Griechen um Platz 2 in der Gruppe, mehr geht nicht!RUSSLANDDie Russen sind die großeUnbekannte in dieserGruppe. Spielerisch ist dieMannschaft stark, aber siehat Probleme, mit demDruck umzugehen. Derholländische Trainer GuusHidding kann in der Innenverteidigungauf die überzeugendenZwillingeAleksei und Vasili Berezutski bauen. Aber dahinter streiten Akinfeev,Gabutow und Malafeev um den Posten des Stammtorwarts.Im Mittelfeld ist Semshov der Kopf des russischen Spiels, während derstarke Arshavin zumeist hinter den Spitzen spielt. Das Sturmduo dürfte beider Europameisterschaft wohl Kerzhakov und Sychev heißen, die sehr gutmiteinander harmonieren, auch wenn dahinter Nürnbergs Angreifer Saenkoauf seine Chance lauert. Unser Tipp: Russland muss schon über sichhinauswachsen, wenn es mehr als drei Spiele bestreiten will.Teilnahmebedingungen:1. Teilnehmen können ausschließlichGefangene den Abteilungender JVA Oldenburg (Hauptanstalt,Gerichtsstraße, Cuxhaven,Delmenhorst, Nordenhamund Wilhelmshaven).2. Einsendeschluss ist der 7. <strong>Juni</strong><strong>2008</strong> (Eingangsstempel der JVA).3. Gewinnvergabe ist in der 28. Kalenderwoche(7.-13. Juli).4. Je Teilnehmer ist nur 1 Tippscheinerlaubt.5. Gehen mehrere Tippscheine einesTeilnehmers ein, so wird dererste eingegangene Tippscheingewertet.6. Gehen mehrere Tippscheineeines Teilnehmers gleichzeitigein, so wird ein Tippschein ausgelost.7. Teilnehmer, die zum Zeitpunktder Gewinnvergabe nicht mehr ineiner Abteilung der JVA Oldenburgsind, werden als eventuelleGewinner nicht mehr berücksichtigt.8. Für einen richtigen Ergebnistippeines Gruppenspiels gibt es 3Punkte.9. Für einen richtigen Tendenztipp(Sieger oder Unentschieden wurderichtig getippt) gibt es 1 Punkt.10. Für einen richtigen Tipp über denEinzug ins Viertelfinale gibt es 1Punkt.11. Für einen richtigen Tipp über denEinzug ins Halbfinale gibt es 2Punkte.12. Für einen richtigen Tipp über denEinzug ins Finale gibt es 4 Punkte.13. Für den richtigen Tipp des Europameistersgibt es 4 Punkte.14. Die maximal mögliche Punktanzahlbeträgt 100 Punkte.15. Bei Punktgleichheit zwischenzwei oder mehreren Teilnehmernentscheidet die Zusatzfrage (eszählen nur die Tore der regulärenSpielzeit) über die Platzierung.16. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
NJVOLLZGWas ändert sich wirklich?MK Das Niedersächsische Justizministerium und der Niedersächsische Landtagstanden Ende letzten Jahres enorm unter Zeitdruck. Denn zum 1. Januar <strong>2008</strong>sollte es in Kraft treten, das neue Niedersächsische Justizvollzugsgesetz(NJVollzG). So wurde es trotz aller Proteste von Richtern, Anwälten, Wissenschaftlernund den Straffälligenhilfe-Organisationen in der letzten Sitzungswoche2007 durch den Landtag verabschiedet. Vieles hat sich geändert, besonders dieStreichung der drei Nahrungs- und Genussmittel-Pakete ärgert die Gefangenen.Das OLG Oldenburg legte das NJVollzG bereits im Februar dem Bundesverfassungsgerichtvor, da es das Gesetz zumindest in Teilen für verfassungswidrighält. Legitimiert das Gesetz bereits praktiziertes Unrecht oder bietet es wirklichden Chancenvollzug, den man in der Öffentlichkeit propagiert hat?Warum überhaupt ein eigenesJustizvollzugsgesetz für Niedersachsen?Mit dem Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetz(StVollzG) am 1.Januar 1977 wurde der Strafvollzugfür erwachsene Strafgefangeneund Verwahrte in Deutschlanderstmals einheitlich gesetzlichgeregelt. Für den Jugendvollzugund die Untersuchungshaftgab es in Deutschland jedochkeine gesetzliche Grundlage.Am 31. Mai 2006 entschieddas Bundesverfassungsgericht,dass dem Jugendstrafvollzug bisEnde 2007 durch den Gesetzgebereine gesetzliche Grundlagezu geben ist. Zudem wurde aufgrundder Föderalismusreform(Föderalismus: Selbständigkeitder einzelnen Bundesländerinnerhalb der BundesrepublikDeutschland) vom 1. September2006 allein den Bundesländerdie Regelungskompetenz fürden Strafvollzug übertragen.Aus diesen beiden Verpflichtungenentstand in Niedersachseninnerhalb der Landesregierungaus CDU und FDP der politischeWille, unter Federführung derdamaligen Justizministerin ElisabethHeister-Neumann ein eigenesJustizvollzugsgesetz zuerlassen. So wurde es im Dezember2007 im Landtag beschlossenund trat am 1. Januar<strong>2008</strong> in Kraft.Wie ist das Gesetz aufgebaut?Das Gesetz ist in sechs Teilegegliedert:⇒ Gemeinsame Bestimmungen (§§ 1-4)⇒ Vollzug der Freiheitsstrafe (§§ 5-106)⇒ Vollzug der Unterbringung in Sicherungsverwahrung(§§ 107-112)⇒ Vollzug der Jugendstrafe (§§116-132)⇒ Vollzug der Untersuchungshaft (§ 133-169)⇒ Vollzugsorganisation, Datenschutz,Übergangs- und Schlussbestimmungen(§§ 170-202)Die jeweiligen Teile wiederumsind in einzelne Kapitel unterteilt.Was ist im Haftalltag wichtig?Wir haben nun die wichtigstenRegelungen des NJVollzG fürEuch herausgesucht und versuchen,diese einigermaßen verständlichzu erläutern.---------------------------------------Erster TeilStrafhaft---------------------------------------§ 5 VollzugszieleDie Resozialisierung (lautNJVollzG die Fähigkeit, "künftigin sozialer Verantwortung einLeben ohne Straftaten zu führen")ist, entgegen der Festlegungdurch das Bundesverfassungsgericht,nicht mehr dasherausragende Ziel des Strafvollzugs.Der Schutz der Allgemeinheitvor weiteren Straftatenwurde als gleichrangiges Zieldes Strafvollzuges definiert.§ 6 Mitwirkungdes GefangenenDie Gefangenen müssen an derErreichung des Vollzugszieles (§5) mitarbeiten. Seitens der JVAist die Bereitschaft dazu zu weckenund zu fördern. Im Rahmendes Chancenvollzugesmüssen den Strafgefangenengezielt Maßnahmen angebotenwerden, die ihnen die Chanceeröffnen, sich nach der Haft indie Gesellschaft einzugliedern,wenn Gefangene solcher Maßnahmenbedürfen und dieseauch nutzen. Beendet werdenmüssen solche Maßnahmen,wenn ihr Zweck nicht erreichtwerden kann. Dies gilt besondersdann, wenn der Gefangenenicht ausreichend daran mitarbeitet.§ 9 VollzugsplanungFür jeden Strafgefangenen isteine Vollzugsplanung durchzuführen.Aber nur für Gefangene,deren Vollzugsdauer über einJahr beträgt, ist auch ein Vollzugsplanzu erstellen. Nach derAufnahme des Gefangenenwerden die notwendigen Datenzur Persönlichkeit und zu denLebensverhältnissen des Gefangenenerhoben und die Ursachender Straftaten untersucht.Der Vollzugsplan muss dannmindestens Angaben über folgendeMaßnahmen beinhalten:⇒ die Unterbringung im offenen odergeschlossenen Vollzug⇒ die Verlegung in eine sozialtherapeutischeAnstalt oder Abteilung⇒ die Zuweisung zu Wohn- und anderenGruppen, Arbeitseinsatz sowie Maßnahmender schulischen oder beruflichenAus- oder Weiterbildung⇒ Teilnahme an Veranstaltungen derFortbildung⇒ Besondere Hilfs- und Therapiemaßnahmen⇒ Lockerungen des Vollzuges⇒ notwendige Maßnahmen zur Vorbereitungder EntlassungDer Vollzugsplan ist in angemessenenFristen, die im Vollzugsplanfestzuhalten sind, fortzuschreiben.Dabei sind weitereErkenntnisse zur Persönlichkeit,insbesondere zur Bereitschaftder Mitarbeit an der Erreichungdes Vollzugsziels zu berücksichtigen.Zur Vorbereitung und zurFortschreibung des Vollzugsplanswerden Konferenzen abgehaltenund Stellunggnahmeneingeholt. Die Vollzugsplanungwird mit dem Gefangenen erörtert,und der Vollzugsplan wirddem Gefangenen in schriftlicherForm ausgehändigt.§ 10 Verlegung, Überstellung,AusantwortungDer niedersächsische Vollstreckungsplanlegt genau fest, welcherGefangene in welcher JVAunterzubringen ist. Dabei spielenverschiedene Faktoren(Amtsgerichtsbezirk, Erst- oderRegelvollzügler, Strafhöhe) eineRolle. In Abweichung von diesemVollstreckungsplan ist aberauch eine Verlegung in eineandere Anstalt u. a. dann möglich,wenn hierdurch die Eingliederungnach der Entlassungoder sonst die Erreichung desVollzugszieles gefördert wird.Das ist vor allem für die Gefangeneninteressant, die nach derU-Haft nicht in die eigentlichzuständig JVA verlegt werdenwollen. Argumente wie sozialeKontakte oder die Arbeit in derAnstalt können wesentliche Faktorensein, wenn man zur Erreichungdes Vollzugszieles auchals Strafgefangener in der JVAOldenburg bleiben möchte.§ 12 Geschlossenerund offener VollzugGemäß altem StVollzG wurdeder offene Vollzug als Regelvollzugund der geschlossene Vollzugals Ausnahme davon gesehen,die begründet werdenmusste. In Niedersachsen istseit dem 1. Januar <strong>2008</strong> dergeschlossene Vollzug die Regel,und der offene Vollzug die begründeteAusnahme. Nur wennim Vollstreckungsplan der offeneVollzug vorgesehen ist (Erstverbüßermit kürzeren Haftstrafen)wird davon abgewichen. Danachist erst eine Verlegung in denoffenen Vollzug möglich, wennder Gefangene den besonderenTR§TZDEMTZDEM NR. <strong>39</strong> ● MAI <strong>2008</strong>TITELTHEMA 33