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Tro$zdem Nr. 39 Ausgabe Juni 2008 - Justizvollzugsanstalt ...

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JVA SalinenmoorJVA SALINENMOORVergewaltigung und Folter in der SalineLandtag wurde nicht informiert - Opposition kritisiert MehrfachbelegungMK Zwei Gefangene der JVA Salinenmoor in Celle haben nach derzeitigem Ermittlungsstand im Januar <strong>2008</strong> einen Mitgefangeneninihrem gemeinsamen Haftraum gequält, vergewaltigt und mit Tritten lebensgefährlich verletzt. Justizministerin Heister-Neumann undMinisterpräsident Wulff, die beide unmittelbar vor der Landtagswahl über den Vorfall informiert wurden, zogen es vor, den Landtagnicht unverzüglich zu informieren. Auch die Öffentlichkeit wurde erst am 19. März über das Geschehene informiert.In der Nacht zum 20. Januar<strong>2008</strong> haben zwei 28 und 33Jahre alte Gefangene der JVASalinenmoor in Celle gemäßaktuellem Ermittlungsstand derStaatsanwaltschaft ihren 28-jährigen Zellengenossen, derseit Oktober 2007 eine achtmonatigeFreiheitsstrafe wegenSchwarzfahrens verbüßt, gewürgt,geschlagen und getreten,weil sie sich an nicht näher genanntenAngewohnheiten desOpfers gestört haben. Zudemhatte es Unstimmigkeiten wegender Zellenreinigung gegeben.Insgesamt gab es "weit mehr als50 Schläge auf den Kopf" desOpfers, wie die Staatsanwaltschaftmitteilte. Dabei erlitt der28-jährige einen Jochbeinbruchund "potenziell lebensgefährlicheEinblutungen im Kopf", soOberstaatsanwalt Bernd Kolkmeierweiter. Der Gepeinigtehabe zwar versucht, den Notrufzu betätigen, wurde aber vonden Tätern davon abgehalten.Gegen beide Täter wurde vonder Staatsanwaltschaft LüneburgAnklage wegen gefährlicherKörperverletzung erhoben.Der ebenfalls 28-jährige Täter,der wegen Diebstahls, Nötigungund Körperverletzung einsitzt,ließ danach vom Opfer ab. Abersein 33-jähriger Mittäter, dereine fünfjährige Haftstrafe wegenVermögungsdelikten, Erpressungund Körperverletzungverbüßt, zwang das Opfer danachnoch unter Androhungweiterer Schläge zum Anal- undOralverkehr. Er muss sich daherzusätzlich wegen Vergewaltigungvor Gericht verantworten.Den Plan, das Opfer zu zwingen,sich mit einem aus Geschirrtücherngeknoteten Strickam Fensterrahmen zu erhängen,gaben die Angeklagtenaber letztlich auf. Am nächstenMorgen offenbarte sich das Opfereinem Mitgefangenen undsuchte den Anstaltsarzt auf.Einem Bericht von Radio ffnzufolge sei der Gefangene jedochnicht lebensgefährlich verletztgewesen und auch nicht ineine Klinik gebracht, sondernlediglich in einen anderen Haftraumverlegt worden. Zudemkursiere in der JVA Salinenmoordas Gerücht, der 28-jährige habesich absichtlich verprügelnlassen, um dadurch gegenüberder Anstaltsleitung seine Verlegungin die heimatnahe JVAUelzen zu erzwingen.Die Öffentlichkeit wurde vomniedersächsischen Justizministeriumaber erst einmal über denVorfall nicht informiert, "weilman die staatsanwaltschaftlichenErmittlungen habe abwartenmüssen," so Philip Haarmann,Sprecher des JustizministersBernd Busemann. ZumZeitpunkt des Vorfalls war nochBusemanns Vorgängerin ElisabethHeister-Neumann im Amt.Merkwürdig erscheint es aberauf jeden Fall, dass nicht einmalder Landtag über den Vorfall,der sich kurz vor der Landtagswahlereignete, zeitnah informiertwurde. MinisterpräsidentWulff wusste aber auf jeden Fallvon dem Vorfall, auch wenn ererst Gegenteiliges verlautenließ. Das lässt die Vermutungzu, dass hier bewusst negativeSchlagzeilen vor der Landtagswahlvermieden werden sollten.Diese Praxis verurteilte auch dieOpposition und verlangte Aufklärung.Die Grünen fordertendie Landesregierung zudem auf,die Mehrfachbelegung von Hafträumenzur "absoluten Ausnahme"zu machen. Erneut habesich gezeigt, dass dies zu"gefährlichen Situationen führenkann". Seit Anfang <strong>2008</strong> könnenGefangene gemäß § 20 (2) desNiedersächsischen Justizvollzugsgesetzes(NJVollzG) auchgegen ihren Willen gemeinsamin einem Haftraum untergebrachtwerden. Dort heißt es:Ohne Zustimmung der betroffenenGefangenen ist eine gemeinsameUnterbringung nurzulässig, sofern eine oder einervon ihnen hilfsbedürftig ist, füreine oder einen von ihnen eineGefahr für Leben oder Gesundheitbesteht oder die räumlichenVerhältnisse der Anstalt dieserfordern. Gerade die letztgenannteZulässigkeitsvoraussetzungerlaubt es den Anstalten,Gefangene gemäß den räumlichenVerhältnissen auch gemeinsamunterzubringen. Dassaber gerade dieses eine Gefahrfür Leben oder Gesundheit einesGefangenen bedeutenkann, hat der Vorfall in Cellewieder einmal gezeigt. Auchwenn laut MinisteriumssprecherHaarmann die Gefangenen indiesem Fall "auf eigenenWunsch in einer Zelle untergebracht"waren.42 INFO TR§TZDEMTZDEM NR. <strong>39</strong> ● MAI <strong>2008</strong>

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