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Gemeindevertretung 21.11.2013 - Tschagguns

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Diese Änderung wird von der <strong>Gemeindevertretung</strong> einstimmig beschlossen.Zu 5.Frau Marent Natalie ersucht mit Eingabe vom 13. 8. 2013 um Erteilung einerAusnahmebewilligung vom Gesamtbebauungsplan für die Dacheindeckung desMaisäßobjektes Grabsweg 14. Es ist vorgesehen, dass die derzeitigeEindeckung mittels Bitumenschindeln durch ein Dach aus Aluschindeln (Prefa)ersetzt wird.Der <strong>Gemeindevertretung</strong> werden entsprechende Plan-und Fotounterlagen zurBeurteilung des Ansuchens präsentiertDer Bau- und Raumplanungsausschuss gelangte in seiner Sitzung am 6. 11.2013 zur Ansicht, dass eine Ausnahme nicht vertretbar ist, da eineHolzschindeleindeckung an diesem Standort und insbesondere bei diesemMaisäßobjekt sehr wünschenswert und für das Orts- und Landschaftsbild diebeste Lösung.Auch die <strong>Gemeindevertretung</strong> gelangt mehrheitlich zu dieser Meinung und lehntdas Ansuchen mit 13 : 1 Stimme ab.Zu 6.Bgm. Bitschnau berichtet über den vorliegenden Verhandlungsstand bzw. dasvorliegende Angebot zur Errichtung eines neuen Pflegeheimes mit 32 Bettenund 10 betreuten Altenwohnungen in Bartholomäberg. Der Flächenbedarfwurde mit ca. 2.500 m² ermittelt. Der Baurechtszins beträgt 3,00 % von einemBodenwert von € 150,00 / m².Das Berechnungsmodell basiert auf Grundlage des Einwohnerschlüssels vom31. 12. 2012. Der Baurechtszins im ersten Jahr (Anpassung jährlich nach demVlbg. VPI) beträgt € 11.250,00. Davon abzuziehen ist ein jährlicherSockelbeitrag von der St. Anna für seelsorgerische Leistungen (gebunden andie Laufzeit des Baurechtsvertrages und Anpassung an den VPI) in Höhe von €3.750,00. Dies ergibt für die Gemeinden einen zu finanzierenden Baurechtszinsvon € 7.500,00. Für die Gemeinde <strong>Tschagguns</strong> bedeutet dies einen Anteil von€ 1.331,25.Der Vorsitzende informiert weiters über die Verbesserungen gegenüber demursprünglichen Angebot wie folgt:a) Baurechtszins 3,00 % statt 3,25 %b) Bodenwert € 150,00 statt 175,00 / m²c) Reduktion des zu finanzierenden Baurechtszinses für die Gemeinden in derHöhe von € 6718,75, das sind 47,25 %d) Beginn der Baurechtszahlung erst mit Betrieb des Pflegeheimese) Einräumung eines Vorkaufsrechtes für das Grundstück für die beteiligtenGemeindenf) Jährlicher Beitrag für die St. Anna Hilfe für seelsorgerische Leistungen in derHöhe von 1/3 des BaurechtszinsesNach Beantwortung offener Fragen und erfolgter Beratung stimmt die<strong>Gemeindevertretung</strong> mit 13 : 1 Stimme der Errichtung des Pflegeheimes undder Beteiligung der Gemeinde <strong>Tschagguns</strong> gemäß vorgelegter Auflistung zu.

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