13.07.2015 Aufrufe

Mindestanforderungen an Prognosegutachten NStZ 2006, 537.pdf

Mindestanforderungen an Prognosegutachten NStZ 2006, 537.pdf

Mindestanforderungen an Prognosegutachten NStZ 2006, 537.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>NStZ</strong> <strong>2006</strong>, 537 - beck-onlinehttp://beck-online.beck.de/default.aspx?printm<strong>an</strong>ager=print&VPATH=b...8 von 14 20.09.2013 13:50I.6 Kenntlichmachen der interpretierenden und kommentierenden Äußerungen und deren Trennung von derWiedergabe der Informationen und BefundeI.7 Trennung von gesichertem medizinischem (psychiatrischem, psychopathologischem) sowie psychologischemund kriminologischem Wissen und subjektiver Meinung oder Vermutungen des GutachtersI.8 Offenlegung von Unklarheiten und Schwierigkeiten und den daraus abzuleitenden Konsequenzen, ggf.rechtzeitige Mitteilung <strong>an</strong> den Auftraggeber über weiteren AufklärungsbedarfI.9 Kenntlichmachen der Aufgaben- und Ver<strong>an</strong>twortungsbereiche der beteiligten Gutachter und MitarbeiterI.10 Bei Verwendung wissenschaftlicher Literatur Beachtung der üblichen ZitierpraxisUnnötig ist das Auflisten von gängigen Lehrbüchern oder Diagnosem<strong>an</strong>ualen am Schluss eines Gutachtens. MitFundstelle belegt werden sollte spezielle Literatur, aus der im Gutachten zitiert wird, um bestimmtewissenschaftliche Sachverhalte zu verdeutlichen.I.11 Klare und übersichtliche GliederungII.1 <strong>Mindest<strong>an</strong>forderungen</strong> bei der InformationsgewinnungAbschnitt II beleuchtet die Notwendigkeiten bei der Durchführung der Begutachtung, der Erschließung derschriftlich dokumentierten Informationen und der Untersuchung des Prob<strong>an</strong>den selbst. Ziel dieserInformationserschließung ist es, ein möglichst exaktes, durch Fakten gut begründetes Bild der Person desProb<strong>an</strong>den, seiner Lebens- und Delinquenzgeschichte, der in seinen Taten zutage getretenen Gefährlichkeit undseiner seitherigen Entwicklung zu gewinnen. Ohne die Rekonstruktion der Persönlichkeitsproblematik, derLebens- und Delinquenzgeschichte fehlt einer in die Zukunft gerichteten Risikoeinschätzung das entscheidendeFundament.Es ist nicht ausreichend, sich allein auf die Angaben des Prob<strong>an</strong>den oder das Vollstreckungsheft zu stützen,zumal sich das Gutachten aus dem Erkenntnisverfahren nicht darin befindet; in der Regel ist also dieEinsichtnahme in die Verfahrensakten erforderlich, zudem sind Vorstrafakten, Kr<strong>an</strong>kenakten oder Gef<strong>an</strong>genen-Personalakten bedeutsam. Für eine problemorientierte Exploration des Prob<strong>an</strong>den ist es unerlässlich, dass derSachverständige über ein sicheres Faktenwissen über die Ereignisse in der Verg<strong>an</strong>genheit verfügt, aber auchüber Zeugenaussagen und frühere Einlassungen des Prob<strong>an</strong>den. Der Sachverständige hat ggf. eigenständig dierelev<strong>an</strong>ten Akten <strong>an</strong>zufordern.II.1.1 Umfassendes Aktenstudium (Sachakten, Vorstrafakten, Gef<strong>an</strong>genenpersonalakten,Maßregelvollzugsakten)Zur Rekonstruktion der Ausg<strong>an</strong>gsproblematik sind die Sachakten des zu Grunde liegenden Verfahrens und ggf.die Akten zu früheren relev<strong>an</strong>ten Strafverfahren wichtig. Für die Rekonstruktion des Verlaufs seit derVerurteilung sind die Stellungnahmen der Haft<strong>an</strong>stalten und Maßregeleinrichtungen (im Vollstreckungsheft)sowie die Anstaltsakten grundlegend. Zur Einsichtnahme in diese Akten vgl. B.II.4).Die wesentlichen, beurteilungsrelev<strong>an</strong>ten Ergebnisse der Aktenauswertung sind im Gutachten schriftlichdarzustellen, so dass das Gutachten aus sich heraus verständlichBoetticher, Kröber, Müller-Isberner, Böhm, Müller-Metz, Wolf: <strong>Mindest<strong>an</strong>forderungen</strong> für<strong>Prognosegutachten</strong> (<strong>NStZ</strong> <strong>2006</strong>, 537)542und auch in seinen Schlussfolgerungen nachvollziehbar wird.II.1.2 Adäquate UntersuchungsbedingungenDie Exploration sollte unter fachlich akzeptablen Bedingungen durchgeführt werden, bei denen ein diskretes,ungestörtes und konzentriertes Arbeiten möglich ist.II.1.3 Angemessene Untersuchungsdauer unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrads, ggf. <strong>an</strong> mehrerenTagen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!