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Gemeinde Neu WulmstorfOrtsteil MienenbüttelAufstellung des BebauungsplansNr. 66 “Gewerbegebiet Mienenbüttel“- Auslegung -1


1.1 Festsetzungen gem. § 9 BauGB (gem. Beschluss desVerwaltungsausschusses der Gemeinde Neu-Wulmstorfvom 17.06.2008)1.1.1 Art der baulichen Nutzung - GEFestsetzungDas Planungsgebiet wird im Bebauungsplan gemäß § 8 BauNVO als Gewerbegebiet (GE)festgesetzt.Zulässige Arten von Nutzungen:Gem. § 8 Abs. 2 BauNVO1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe2. Geschäfts-, Büro-, und Verwaltungsgebäude3. Tankstellen4. Anlagen für sportliche ZweckeAusnahmsweise zulässige Arten von Nutzungen:Gem. § 8 Abs. 3 BauNVO1. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke2. VergnügungsstättenGem. § 1 Abs. 5 BauNVO1. Anlagen, die verfahrensbedingt geruchsintensive Abluft emittieren (z.B. Autolackierereien,Großwäschereien und chemische Reinigungsanlagen, Betriebe zur Herstellung vonFertiggerichten wie Kantinendienste, Catering-Betriebe und Anlagen mit vergleichbaremEmissionsniveau) sind im Gewerbegebiet Teilbereich A nur dann ausnahmsweise zulässig,wenn im Einzelfall der Nachweis erbracht werden kann, dass schädlicheUmwelteinwirkungen i.S. § 3 BImSchG durch Gerüche an den jeweiligenImmissionsaufpunkten nicht zu erwarten sind.Nicht zulässige Arten von Nutzungen bzw. bauliche AnlagenGem. § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO1. Von den in § 8 Abs. 2 genannten Gewerbebetrieben sind Einzelhandelsbetriebeunzulässig mit Ausnahme von Einzelhandelsnutzungen in Tankstellen (Tankstellenshop)Gem. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber undBetriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundflächeund Baumasse untergeordnet sind2


Grundsätzlich gilt gem. § 1 Abs. 4 BauNVO:Zum Schutz der angrenzenden Nutzungen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ vor Gewerbelärm sind im Geltungsbereich desBebauungsplans nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Emissionen die folgendenEmissionskontingente L Ek,i,k (bezogen auf 1 m²) tags (06:00 bis 22:00 Uhr) und nachts (22:00 bis06:00 Uhr) nicht überschreiten:Methode und Grundlage der Ausbreitungsberechnung sind in Kapitel 6.2.1 der Begründung zumBebauungsplan genannt und beschrieben.1.1.2 Maß der baulichen NutzungGrundflächenzahlFestsetzungDie Grundflächenzahl im GE wird auf 0,75 (Teilbereich A) bzw. 0,8 (restliche Teilbereiche)festgesetzt.Höhe baulicher Anlagen, Wand- und FirsthöheFestsetzungDie maximale Gebäudehöhe innerhalb des Planungsgebietes wird wie folgt festgesetzt:- Teilbereiche A, C 1, C 2 und D: 14 m- Teilbereich B: 16 mDie maximale Gebäudehöhe wird durch die Oberste Dachhaut definiert. Unterer Bezugspunkt istdie gem. § 9 Abs. 3 BauGB durch Planeinschrieb festgesetzte Höhenlage des terrassiertenGeländes.Von der Höhenbegrenzung ausgenommen sind alle nachgeordneten Anlagen,Betriebsvorrichtungen und technischen Aufbauten, die zur Aufrechterhaltung der Nutzungenerforderlich sind sowie Werbepylone. Die maximale Höhe für die Werbepylone wird auf 25 m überden o.g. unteren Bezugspunkten beschränkt.3


1.1.3 BauweiseFestsetzungIm gesamten Planungsgebiet wird eine abweichende Bauweise entsprechend § 22 Abs. 4BauNVO festgesetzt. Grenzbebauung und Gebäudelängen über 50 m sind zulässig.1.1.4 Überbaubare und nicht überbaubare GrundstücksflächeFestsetzungDie Gebäude sind innerhalb der im Plan durch Baugrenzen gekennzeichneten Standorte zuerrichten. Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß (bis max. 0,5 m) kanngestattet werden.Nebenanlagen einschließlich ihrer Zufahrten, die der Versorgung der Gebäude sowie der Ableitungvon Abwasser dienen, sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächezulässig. Hierzu zählen auch funktechnische Anlagen, Werbepylone sowie die zur Ableitung desSchmutz- und Regenwassers erforderlichen Pumpstationen. Werbepylone sind in Teilbereich Anicht zulässig.1.1.5 Flächen für Stellplätze und GaragenFestsetzungGaragen, Carports und Stellplätze im Sinne der §§ 46 und 47 der NBauO sind in dem gesamtenfestgesetzten Gewerbegebiet zulässig mit Ausnahme folgender Bereiche:Innerhalb des Schutzabstandes zur BAB 1 sowie innerhalb der gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGBfestgesetzten Flächen sind Garagen und Carports nicht zulässig. Stellplätze sind nur dannzulässig, wenn sie die in den nachrichtlichen Übernahmen gem. § 9 Abs. 6 BauGB genanntenBedingungen einhalten.Innerhalb des Schutzabstandes zur B 3 und zur K 63 (neu) sind Stellplätze nur zulässig, wenn siegrundstückseitig erschlossen sind.1.1.6 Verkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung sowie denAnschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen, Fläche für das Parken vonFahrzeugenFestsetzungDie neue zentrale Erschließungsachse (K 63 neu) sowie alle weiteren Erschließungsstraßen,sowie die ergänzte Abbiegespur der B 3 einschließlich der durch den Straßenbau entstehendenBöschungsflächen werden gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB als Straßenverkehrsflächen festgesetzt.Die Gliederung der Straßen ist den jeweiligen Schemaschnitten zu entnehmen.Fuß- und Rad- und Betriebswege sind entsprechend den Schemaschnitten entlang derErschließungsstraßen anzulegen und werden als “Straßenverkehrsfläche” festgesetzt.Fuß- und Radwege, die nicht parallel der Erschließungsstraßen verlaufen, werden als“Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung” mit einer Breite von 3 bzw. 4 m, hier: Fuß- undRadweg festgesetzt. Der Fußweg in Richtung Wennerstorf erfüllt auch die Funktion einesFeldwirtschaftsweges.4


Technische Bauwerke zur Straßenentwässerung sind innerhalb der Verkehrsfläche zulässig.Von den Gewerbegrundstücken aus sind keine direkten Ein- und Ausfahrten zur K 63 (neu) sowiezur B 3 zulässig. Eine Ein- und Ausfahrt vom Retentionsbodenfilter zur K 63 (neu) ist zulässig.Im Bereich der Fläche C 1 wird eine Fläche für das Parken (hier: Park- und Ride-Parkplatz)festgesetzt.Zeitlich befristete Festsetzung zu Verkehrsflächen gem. § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB:Bis zur Fertigstellung des Brückenbauwerks der BAB A 1 sind temporäre Grundstückszufahrtengem. eigener Planzeichnung zulässig. Die Folgenutzung ist Teil A – Planzeichnung desBebauungsplanes zu entnehmen.1.1.7 Führung von Versorgungsanlagen und -leitungenhier: Chemikalienleitung der Dow Olefinverbund GmbHhier: TrennsystemDie im Gebiet anfallenden Abwässer sind entsprechend ihrer potenziellen Schadstoffkontaminationgetrennt abzuleiten (Trennsystem). Das Schmutzwasser (häusliches Abwasser) ist derOrtskanalisation Mienenbüttel zuzuleiten. Das Oberflächenwasser (Dach- und Hofwasser,Straßenablaufwasser) ist davon getrennt zu erfassen und den festgesetzten Versickerungs- undRückhalteanlagen zuzuleiten.1.1.8 Flächen für die Abwasserbeseitigung, einschließlich der Rückhaltung undVersickerung von Niederschlagswasserhier: Regenrückhaltebeckenhier: Versickerungsflächen, hier: RetentionsbodenfilterInnerhalb der Flächen ist die Anlage von Unterhaltungswegen zulässig.1.1.9 Flächen für Aufschüttungenhier: Sichtschutzwall:Innerhalb der festgesetzten Fläche für Aufschüttungen ist ein Sichtschutzwall mit einer maximalenHöhe von 7 m zulässig. Der Wall ist gem. den Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB(Festsetzung P 2) zu begrünen.1.1.10 Geh-, Fahr- und LeitungsrechtZur Sicherung der Zugänglichkeit der unter Punkt 1.1.7 aufgeführten Versorgungsleitung wird einGeh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten des Leitungsbetreibers festgesetzt.5


1.1.11 Öffentliche GrünflächenFestsetzungenFestsetzung einer öffentlichen Grünfläche Ö gemäß Planzeichnung. Die Begrünung deröffentlichen Grünflächen hat nach den Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB zuerfolgen.1.1.12 Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigenBepflanzungenFestsetzungP1:Die mit P1 gekennzeichneten Flächen im nördlichen Randbereich des Plangebietes sind dicht miteinheimischen, standortgerechten Gehölzen in einem Raster von 1,0 m x 1,5 m zu bepflanzen,wobei zur besseren und schnellen Abschirmung des Planungsgebietes mindestens 20% Heisterund 10% Hochstämme oder Stammbüsche in die Pflanzung einzubinden sind. Alle zu pflanzendenGehölze sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.P2:Die mit P2 gekennzeichnete Fläche ist zur Abschirmung der Bebauung von den umliegendenNutzungen durch im Plangebiet anfallende Erdmassen zu modellieren (Sichtschutzwall von max. 7m Höhe) und wie folgt als Landschaftspark zu begrünen:Entlang der Grenze zur Ortslage von Mienenbüttel sind zwei Reihen mit regionaltypischenstandortgerechten Obstbaumhochstämme zu bepflanzen. Der Abstand der Obstbaumreihenzueinander sowie der Obstbäume untereinander muss mindestens 10 m und höchstens 15 mbetragen.Der anzulegende Sichtschutzwall ist wie folgt zu begrünen. Auf den Böschungsflächen sowie imKronenbereich hat eine Anpflanzung von einheimischen, standortgerechten Gehölzen mit einemBaumanteil (Hochstamm oder Stammbusch) und Heisteranteil von jeweils 15% gem. Pflanzliste imRaster von 1,0 m x 1,5 m zu erfolgen. Auf der Krone des Walls sind mind. alle 10 m Stammbüscheals Überhälter in die Pflanzungen zu integrieren. Die Gehölzpflanzungen sind dauerhaft zuerhalten und bei Abgang wieder zu ersetzen.Die nicht für den Sichtschutzwall benötigten Bereiche innerhalb der Fläche P 2 sind parkähnlichanzulegen mit einem maximalen Gehölzanteil von 30%. Die Flächen sind mit einerMagerrasenansaat (RSM 8) zu begrünen. Anlagenwege sind im gesamten Bereich der Fläche P 2zulässig. Feuerwehrum- und zufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehr sind am zumGewerbegebiet gelegenen Rand der Fläche zulässig, sofern sie als Schotterrasen ausgebildetsind.P3:Entlang der östlichen, südöstlichen, südlichen und westlichen Plangebietsgrenze sowie entlang derBAB A1 sind als Abschirmung zur B3, zur BAB A1 bzw. zu den Flächen für dieAbwasserbeseitigung, zur Vernetzung mit der freien Landschaft sowie zur Absicherung derteilweise entstehenden Böschungen standortgerechte, heimische Laubgehölze im Raster von 1,0 x1,5 m zu pflanzen. In die Pflanzung sind mindestens 15 % Stammbüsche oder Hochstämme und15% Heister zu integrieren. Die Gehölze sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.Im Bereich der Versorgungsleitungen sind bzgl. der Pflanzungen die Vorschriften derVersorgungsträger zu beachten.6


P4:Alle Grundstücksflächen innerhalb des GE, die aufgrund der festgesetzten GRZ nicht überbautwerden dürfen (hier: 20% der Fläche), sind gärtnerisch anzulegen. Pro 150 m 2 Fläche sind einstandortgerechter Laubbaumhochstamm oder drei standortgerechte Sträucher in Gruppenanzupflanzen. Die Gehölze sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.P5:PKW-Stellplätze sind mit einem großkronigen Laubbaum je angefangene 8 Stellplätze zubegrünen. Pro Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 10 m 2 freizuhalten undgegen Befahren zu sichern. Bei Abgang der Bäume ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen.P6:Mit einem durchschnittlichen Abstand von max. 15 m sind entlang der K 63 in einem Abstand vonmindestens 4,5 m zur Fahrbahn Alleebäume zu pflanzen. Die Alleebäume sind mit einer dichtenstandortgerechten Strauchpflanzung zu unterpflanzen. Die Gehölze sind dauerhaft zu erhalten undbei Abgang wieder zu ersetzen.P7:Die Regenrückhaltebecken und Versickerungsflächen sind entsprechend der technischenAnforderungen an die Entwässerungsbauwerke zu begrünen. Sämtliche Flächen (z.B.Böschungsbereiche), die nicht zu anderen Zwecken benötigt werden, sind mit Magerrasenansaat(RSM 8) zu begrünen. Die Ufer der Flächen für die Regenrückhaltung sind mit einem vielfältigenUferprofil und wechselnden Böschungsneigungen naturnah zu gestalten und mit heimischen,standortgerechten Sträuchern, Stauden und Röhrichten zu bepflanzen.P8:Entlang der von der Wennerstorfer Straße ausgehenden Fußwegeverbindung zur K 63 (neu) durchdas Gewerbegebiet sind die jeweils 5 m breiten Flächen zum Anpflanzen mit Alleebäumen ineinem durchschnittlichen Abstand von 12 m zu bepflanzen. Die Alleebäume sind mitLandschaftsrasen oder alternativ mit niedrig wachsenden Sträuchern und Stauden zuunterpflanzen. Die Gehölze sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang wieder zu ersetzen.P9:Die mit P 9 gekennzeichneten Bereiche sind parkähnlich anzulegen mit einem maximalenGehölzanteil von 30%. Die Fläche ist mit Landschaftsrasen (RSM 7.1.2 ) zu begrünen.P10:Für alle Pflanzungen sind einheimische und standortgerechte Gehölze zu verwenden. Dienachfolgende Pflanzliste stellt eine beispielhafte Auswahl geeigneter einheimischer undstandortgerechter Gehölze dar:Pflanzliste LaubbäumeAcer campestre (Feldahorn)Acer platanoides (Spitzahorn)Acer pseudoplatanus (Bergahorn)Betula pendula (Sandbirke)Carpinus betulus (Hainbuche)Fagus sylvatica (Rotbuche)Fraxinus excelsior (Esche)7


Populus tremula (Zitterpappel)Prunus avium (Vogelkirsche)Prunus padus (Frühe Traubenkirsche)Quercus petraea (Traubeneiche)Quercus robur (Stieleiche)Sorbus aucuparia (Eberesche)Tilia cordata (Winterlinde)Tilia platyphyllos (Sommerlinde)Pflanzliste SträucherCorylus avellana (Hasel)Crataegus monogyna (Eingriffliger Weißdorn)Eunonymus europaeus (Pfaffenhütchen)Prunus spinosa (Schlehe)Rosa canina (Hundsrose)Rubus fruticosus (Brombeere)Salix spec. (Weide)Sambucus nigra (Schwarzer Holunder)Viburnum opulus (Gemeiner Schneeball)Regionaltypische ObstbaumsortenPflanzqualitätZur schnelleren Wirksamkeit der Ausgleichspflanzungen im Sinne einer besseren Einbindung desPlanungsraumes in das Landschaftsbild werden folgende Mindest-Qualitätsstandards an diePflanzungen gestellt:- Hochstämme/Stammbüsche: 3 xv.; StU 12-14cm- Alleebäume: 3xv; StU 16 - 18 cm- Heister: 3xv, ab 150 cm- Sträucher: 3xv.; H. ab 60 cm1.1.13 Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen,Sträuchern und sonstigen BepflanzungenFestsetzungAnpflanzungen unterliegen der Bindung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB.1.1.14 Zuordnung von Flächen oder Maßnahmen zum AusgleichFestsetzungBezüglich des externen ökologischen Ausgleiches laufen derzeit noch Verhandlungen mit denentsprechenden Fachbehörden:8


Waldausgleich:Zum Ausgleich des Waldverlustes innerhalb des Plangebietes ist in Abstimmung mit derzuständigen Forstbehörde die Parzelle-Nr. 4/24, die unmittelbar im Südwesten an dasPlanungsgebiet angrenzt, mit einem naturraumtypischen Wald aufzuforsten.Weiterhin sind auf insgesamt 3 ha Flächen außerhalb des Plangebietes Waldumbaumaßnahmendurchzuführen. Entsprechende Flächen werden durch die zuständige Revierförsterin derzeitermittelt und der Gemeinde mitgeteilt.Ökologischer Ausgleich:Der externe ökologische Ausgleich wird entsprechend des „Masterplan Röttiger-Kaserne/Standortübungsplatz Fischbeker Heide“ auf dem Gelände des Standortübungsplatzeserfolgen. Die zum Ausgleich geeigneten Maßnahmen werden durch die UntereNaturschutzbehörde beim Landkreis definiert.1.1.15 Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichenUmwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzessiehe Plan,Hier: Vorhaltefläche für LärmschutzIm Bereich des westlich gelegenen Wohnhauses (Wohnhaus des Säge-Betriebes imAußenbereich) ist eine Lärmschutzvorrichtung (Lärmschutzwall oder –wand) mit einer Höhe von 6m über Gelände unter einer Länge von 180 m zu errichten.siehe Plan,Hier: passive LärmschutzmaßnahmenZum Schutz der Büronutzung vor Verkehrslärm werden für den Plangeltungsbereich die in derPlanzeichnung dargestellten Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109, Schallschutz im Hochbaufestgesetzt.Den genannten Lärmpegelbereichen entsprechen folgende Anforderungen an den passivenLärmschutz:9


Bis zu einem Abstand von 115 m von der BAB A1 (gemessen ab Mitte der BAB A1) und von 25 mvon der Mitte der Fahrbahn der B3 und der K63 (neu) sind bauliche Anlagen mit schützenswertenNutzungen geschlossen auszuführen. Die Ausführung von nicht beheizten Wintergärten istgenerell zulässig.Die schalltechnischen Eigenschaften der Gesamtkonstruktion (Wand, Fenster, Lüftung) müssenden Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereiches genügen.Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren ist die Eignung der für die Außenbauteile derGebäude gewählten Konstruktionen nach den Kriterien der DIN 4109 nachzuweisen.Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen einesEinzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung geringere Anforderungenan den Schallschutz resultieren.“)1.2 Örtliche Bauvorschriften nach Niedersächsischer Bauordnung (§98NBauO)Fassaden und Dächer• Leucht- und signalfarbene Fassaden- und Dacheindeckungen sind nicht zulässig.WerbeanlagenWerbeanlagen mit Ausnahme von Hinweisschildern sind nur an der Stätte der Leistung zulässig.Sie können Werbung für Hersteller oder Zulieferer mit anderen Betriebsstätten enthalten(gemischte Werbeanlagen), wenn sie einheitlich gestaltet sind.Plakatwände und Großflächentafeln, die mit Papierplakaten bestückt werden, sind unzulässig.Werbeanlagen sind nur in den Einfahrtsbereichen und innerhalb der überbaubaren Flächezulässig, nicht aber innerhalb der Grünflächen, der Flächen zum Anpflanzen sowie derSichtdreiecke. Ausgenommen hiervon sind Werbepylonen. Diese sind in den Grünflächen undFlächen zum Anpflanzen zulässig.Jegliche Art von mobilen und stationären Werbeanlagen sind in der Bauverbotszone unzulässig.Werbepylone sind in Bereich A ausgeschlossen. Ausnahmsweise ist je ein Werbepylon nördlichder Autobahn im Bereich B nur in der Fläche P 9 und südlich der Autobahn jeweils außerhalb derBauverbots- und Baubeschränkungszonen der überörtlichen Verkehrswege zulässig.EinfriedungenBei der Einfriedung von Grundstücksgrenzen an Verkehrsflächen sind folgende Festsetzungen zubeachten:• zur Verkehrsfläche ist ein Mindestabstand von 1,0m einzuhalten,• die maximale Höhe beträgt 3,0 m,• in Verbindung mit den Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB sindZaunanlagen zu begrünen bzw. hinter entsprechende Heckenpflanzungen anzulegen• die Begrünungshöhe muss mindestens der Zaunhöhe entsprechen.10


Sonstige bauliche AnlagenLichtmasten bzw. sonstige Lichtquellen dürfen die nächstgelegenen baulichen Anlagen nichtüberragen. Die Lichtmasten und sonstigen Lichtquellen sind so auszurichten, dass von ihnen keinestörenden Wirkungen auf die angrenzende Ortslage sowie den Freiraum ausgehen.OrdnungswidrigkeitenGem. § 91 Abs. 3 NBauO handelt ordnungswidrig, wer dieser örtlichen Bauvorschriftzuwiderhandelt. Gem. § 91 Abs. 5 NBauO kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von biszu 500.000 € geahndet werden.1.3 Nachrichtliche Übernahme (§9 Abs. 6 BauGB)Planfeststellungsverfahren zum 6-spurigen Ausbau der BAB A 1In den in den Plan nachrichtlich übernommenen Bereichen gelten die Festlegungen desPlanfeststellungsverfahrens zum 6-spurigen Ausbau der BAB A 1.Schutzfläche nach straßenrechtlichen Vorschriften gem. § 9 FStrGSchutzabstand von 40 m zum planfestgestellten Ausbau der BAB 1 bzw. Schutzabstand von 20 mzur B 3 , gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn.Innerhalb der Schutzzone dürfen keine Hochbauten errichtet werden sowie keine baulichenAnlagen, die über Zufahrten oder Zugänge an Bundesstraßen unmittelbar oder mittelbarangeschlossen werden.Jegliche Art von mobilen und stationären Werbeanlagen sind in der Bauverbotszone unzulässig.Innerhalb der Bauverbotszone sind Aufschüttungen bzw. Terrassierungen zurGeländemodelllierung in größerem Umfang unzulässig.Innerhalb der Baubeschränkungszone gem. § 9 Abs. 2 FStrG dürfen bis 100 m vom befestigtenFahrbahnrand der BAB 1 keine Werbeanlagen errichtet werden, die geeignet sind, die Sicherheitund die Leichtigkeit des Verkehrs zu beeinträchtigen.Schutzfläche nach straßenrechtlichen Vorschriften gem. § 24 NStrGSchutzabstand von 20 m zur Umgehungsstrasse sowie zur zentralen Erschließungsachse,gemessen vom äußeren Rand der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn.Außerhalb der Ortsdurchfahrten dürfen längs der Kreisstraße sowie entlang der neuenErschließungsachse keine Hochbauten sowie bauliche Anlagen im Sinne der NiedersächsischenBauordnung, die über Zufahrten unmittelbar oder mittelbar angeschlossen werden, errichtetwerden.Entlang der Umgehungsstrasse dürfen in einem Abstand von 4,5 m vom Fahrbahnrand keineBäume errichtet werden.Freizuhaltende Sichtfelder gem. Vorschriften der EAE 85An Knotenpunkten und Überquerungsstellen sind aus Gründen der VerkehrssicherheitMindestsichtfelder von ständigen Sichthindernissen freizuhalten. Die Sichtdreiecke sind oberhalb0,8 m Höhe über der Fahrbahnoberkante von baulichen Anlagen, Einfriedungen, Werbeanlagenund Bewuchs sowie jeglicher Sichtbehinderung freizuhalten. Ausgenommen sind Einzelbäume miteinem Kronenansatz von über 2 m.11


Schutzabstand nach Energierechtlichen Vorschriftenhier: ChemikalienleitungEntlang der Pipeline ist ein Schutzabstand von beidseitig 3 m entlang der Rohrachse einzuhalten.Genehmigung der Erdarbeiten nach niedersächsischem Denkmalschutzgesetzgem. § 13 und 14 NDSchGInnerhalb des Plangebietes gilt § 14 NDSchG. Für das nähere Umfeld des Fundplatzes Rade 45(südliches Teilstück von Flur 5, Flurstück 47/1 sowie nördliches Teilstück von Flur 5, Flurstück47/3) gilt außerdem § 13 NDSchG. Hier besteht explizit die Pflicht, den Baubeginn rechtzeitigvorab bei den zuständigen Denkmalpflegeinstitutionen anzuzeigen.Schutzabstand zum WaldZum Schutz des Waldes ist bei der Errichtung von Gebäuden ein Abstand von 25 m zwischenWaldgrenze und Außenwand der Gebäude einzuhalten. Nebenanlagen und Lagerflächen für nichtbrennbare Materialien sind ausnahmsweise zulässig, sofern Gefährdungen des Waldesausgeschlossen werden. Stellplätze sind innerhalb der Schutzfläche zulässig.12


Gemeinde Neu WulmstorfOrtsteil MienenbüttelAufstellung des BebauungsplansNr. 66 “Gewerbegebiet Mienenbüttel“- Auslegung -


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 2Aufstellung des BebauungsplansNr. 66 “Gewerbegebiet Mienenbüttel“Bearbeitet im Auftrag der Gemeinde Neu WulmstorfVerfahrensbetreuung:ARGUS concept GmbHAm Homburg 366123 SaarbrückenTel.: 0681 – 38916-60Fax: 0681 – 38916-70E-Mail: info@argusconcept.comInternet: www.argusconcept.comProjektleitung:Dipl. – Geogr. Thomas EisenhutDipl.-Geogr. Matthias HabermeierProjektbearbeitung:Dipl. – Ing. Jörg LauerGrünordnung/ Umweltprüfung:Dipl. – Geogr. Markus SiersdorferJuni 2008ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 3Inhaltsverzeichnis Seite1 VORBEMERKUNGEN ZUR PLANAUFSTELLUNG 61.1 Ziele und Zweck der Planung 61.2 Gründe für die Standortwahl 72 VERFAHRENSVERLAUF/ RECHTSGRUNDLAGEN 83 INFORMATIONEN ZUM PLANGEBIET 93.1 Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich 93.2 Derzeitige Situation und vorhandene Nutzungen/ Umgebungsnutzung 93.3 Topografie 103.4 Besitz- und Eigentumsverhältnisse 104 ÜBERGEORDNETE VORGABEN FÜR DIE PLANUNG 104.1 Vorgaben der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BauGB) 104.2 Landschaftsrahmenplan 124.3 Landschaftsplan 124.4 Flächennutzungsplan 124.5 Rechtsverbindliche Bebauungspläne im Umfeld 124.6 Anschluss an die B 3 über eine Umgehungsstraße 134.7 Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der BAB 1 134.8 Gutachten 145 RESTRIKTIONEN FÜR DIE PLANUNG 145.1 Schutzabstand gemäß § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) - BAB 1, B 3 145.2 Schutzabstand gemäß § 24 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) – K 63 sowieneue Erschließungsachse 155.3 Schutzabstand zum Wald / Forstwirtschaftliche Restriktionen 155.4 Immissionen durch Verkehrs- und Gewerbelärm 165.5 Bodenfunde 16ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 58 ABWÄGUNG/ AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG 1248.1 Gewichtung des Abwägungsmaterials 1308.2 Fazit 1319 PLANVERWIRKLICHUNG UND BODENORDNUNG 13110 KOSTEN 13111 ANLAGEN 132ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 61 VORBEMERKUNGEN ZUR PLANAUFSTELLUNGDer Gemeinderat der Gemeinde Neu Wulmstorf hat am __.__.____ den Beschluss zur Aufstellungdes Bebauungsplanes Nr. 66 “Gewerbegebiet Mienenbüttel“ im Ortsteil Mienenbüttelgefasst.Mit den Planungsarbeiten wurde die ARGUS concept – Ingenieurgesellschaft für angewandteRaum-, Grün-, Umwelt- und Stadtplanung, Am Homburg 3, 66123 Saarbrücken – beauftragt.1.1 Ziele und Zweck der PlanungUmsetzung langfristiger städtebaulicher PlanungenSeit rund 10 Jahren betreibt die Gemeinde Neu Wulmstorf die Planungsabsicht, an der BAB1 im Bereich der Ausfahrt Rade Gewerbeflächen in einem größeren Maßstab zu entwickeln.Entsprechende Planungsabsichten sind auch in dem seit 2002 rechtswirksamen Flächennutzungsplander Gemeinde manifestiert. Nachdem die Gemeinde Neu Wulmstorf bereits in denJahren 2004 und 2005 zusammen mit einem Projektentwickler eine gewerbliche Entwicklungdes Planungsgebietes angestrebt hatte, diese aber bedingt durch den Rückzug des Projektentwicklersscheiterte, wurde Ende 2007 ein neuer Projektentwickler für die Fläche gefunden.Dieser legte ein umfassendes Konzept für die Entwicklung des Gewerbegebietes Mienenbüttelvor, welches in Abhängigkeit von der Lage zum Ort Mienenbüttel eine umfassende Nutzungsdifferenzierungvon eher kleinflächigem Gewerbe in unmittelbarer Ortsnähe hin zuKontraktlogistik im Bereich nördlich der Bundesautobahn vorsah. Südlich der Autobahn sollteein Servicebereich (Tanken, Übernachten, Verpflegen) sowie ein Bereich für Kurier-, Express-und Paketdienste entwickelt werden.Dieses erste Konzept wurde nun unter Berücksichtigung verschiedenster Aspekte der verkehrlichenund sonstigen Erschließung sowie der weitestgehenden Rücksichtnahme auf dieOrtslage von Mienenbüttel mit Einhaltung ausreichender Abstandsfläche zu einem weitergehendenstädtebaulichen Strukturkonzept weiter entwickelt.Dieses beinhaltet konzeptionelle Aussagen zu folgenden Bereichen: • Nutzungskonzept: Verteilung der Nutzungen im Raum • Verkehrskonzept: Erschließungssystem für alle Verkehrsbereiche • Gestaltungskonzept: Baukörperstellungen, Proportionen und Raumwirkungen • Grün- und Freiflächenkonzept: Durch- bzw. Eingrünung des PlangebietesDas städtebauliche Strukturkonzept besitzt selbst keine Rechtsverbindlichkeit, stellt aber dieAusgangsbasis für die Umsetzung in verbindliches Planungsrecht dar. Zur endgültigen Umsetzungder Zielvorstellungen des Strukturkonzeptes ist die Aufstellung eines Bebauungsplaneserforderlich, da nur durch diesen die rechtlichen Voraussetzungen zur Erschließungdes Planungsgebietes geschaffen werden können.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 7Bereitstellung überregional bedeutsamer Gewerbeflächen besonders im Bereich LogistikDas Grundzentrum Neu Wulmstorf befindet sich innerhalb des Ordnungsraumes Hamburgan der Entwicklungsachse Hamburg – Bremen. Eine wesentliche Versorgungsaufgabe vonNeu Wulmstorf ist es daher, ein ausreichendes Angebot an Gewerbeflächen an hierfür geeignetenStandorten bereitzustellen.Die Wachstumsinitiative Süderelbe AG, die in der Süderelbe-Region, also den LandkreisenStade, Harburg, Lüneburg des Landes Niedersachsen und dem Bezirk Hamburg-Harburgder Hansestadt Hamburg die Identifizierung und Förderung zukunftsträchtiger Branchen betreibt,hat für die Region insgesamt fünf Wachstumsbereiche mit besonderen Erfolgsaussichtenidentifiziert. Neben den Bereichen Maschinen- und Fahrzeugbau, Maritime Systeme, Ernährungswirtschaftund Chemie gehört hier auch der Bereich Logistik. Die Entwicklung vonLogistik-Parks, z.B. mit direkter Hafenanbindung, soll daher in der Region Süderelbe vorangetriebenwerden. Diese stellen über Lagerung und Güterumschlag hinaus personalintensive„value-added-services“ (Mehrwertdienstleistungen) zur Verfügung. Im geplanten GewerbegebietMienenbüttel bestehen hierfür hervorragende Standortvoraussetzungen (siehe Kapitel1.2).So besitzt Das Gewerbegebiet Mienenbüttel aufgrund der Vielfalt der angedachten Nutzungsschwerpunkte,der flexibel handhabbaren Grundstückseinteilungen sowie der sehr gutenverkehrlichen Anbindung ein enormes Potenzial zur Entwicklung einer bedeutenden Gewerbeadresseinnerhalb der Region Hamburg.Schaffung eines vielfältigen Angebotes an ArbeitsplätzenAufgrund der großen Flexibilität im Rahmen der Vermarktung sowie der späteren Grundstücksgestaltungwird der Grundstein zur Schaffung eines vielfältigen Angebotes an Arbeitsplätzengelegt. Die Gemeinde Neu Wulmstorf hat sich in den vergangenen Jahren zu einembeliebten Wohnstandort innerhalb der Region Hamburg entwickelt. Mit der Umsetzung desvorliegenden Bebauungsplanes wird ein Arbeitsplatzschwerpunkt in räumlicher Nähe zuWohnstandorten geschaffen. Ziel der Entwicklung des Gewerbegebietes ist die Schaffungvon 1.600 bis 2.000 Arbeitsplätzen.1.2 Gründe für die StandortwahlUnmittelbare Nähe zur Metropolregion HamburgDie Millionenstadt Hamburg erfährt aufgrund der marktwirtschaftlichen Öffnung der mittelundosteuropäischen Staaten als Warenumschlagplatz ein spürbares Wachstum und giltheute als der am besten positionierte und bedeutendste Seehafen Mittel- und Osteuropas.Entgegen den derzeitigen teilweise schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entwickeltsich die Wirtschaft in der Metropolregion ausgesprochen positiv. Von dieser positivenEntwicklung werden auch der Landkreis Harburg und somit auch ein hochwertiger Gewerbestandortunmittelbar an einer der Hauptverbindungsachsen in die Hansestadt profitieren.Hervorragende VerkehrsanbindungDurch die unmittelbare Lage des Plangebietes an der Autobahnanschlussstelle Rade derBAB 1, die Lage an der B 3 sowie durch die neue zentrale Erschließungsachse mit derSchaffung von zwei Anschlusspunkten innerhalb des Gebietes wird hier eine hervorragendeAnbindung an das regionale und überregionale Straßennetz aufgebaut. Aufgrund der LageARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 8der Anschlussstelle Rade kurz vor dem Buchholzer Dreieck sind die überregional bedeutsamenSchnittstellen zu den Autobahnen BAB 7 und BAB 250 südlich der Hansestadt Hamburgschnell erreichbar.Durch die Nachbarschaft zur BAB 1 ist das zukünftige Gewerbegebiet auf direktem Wegevon der Autobahn aus über den geplanten Anschlusspunkt der neuen Erschliessungsachsean die B 3 zu erreichen. Unter der Zielsetzung „Verkehr zu Verkehr“ ist das Plangebiet somitüber die BAB 1 ohne Durchquerung einer Ortsdurchfahrt auf kurzem Wege erreichbar. Dieseüberaus gute Verkehrsanbindung stellt einen wesentlichen Standortvorteil für das Gebiet dar.Befriedigung der Nachfrage nach großen FlächenDer geplante Gewerbestandort zeichnet sich durch Möglichkeiten einer nachfrageorientiertenund flexiblen Vermarktung aus. So wurde ein städtebauliches Konzept erarbeitet, welcheseine bedarfsgerechte Einteilung der Grundstücke ermöglicht. Im Rahmen einer Untersuchungder Nachfragesituation vor einigen Jahren im Landkreis Harburg wurde eine verstärkteNachfrage nach großen Flächen festgestellt. Damals verfügte der Landkreis Harburg überinsgesamt 111 Gewerbegebiete. Jedoch waren nur 28 dieser Gewerbegebiete größer als 10ha und lediglich in 19 Gewerbegebieten werden verfügbare Flächen von mehr als 5 ha vermarktet.Im Bereich des geplanten Standortes kann somit die vorhandene Nachfrage nachgrößeren zusammenhängenden Gewerbeeinheiten befriedigt werden. Die Größe der jeweiligenGrundstücke kann problemlos bedarfsorientiert festgelegt werden.Umsetzung übergeordneter PlanungenDer Gemeinde Neu Wulmstorf wurde vom RROP für den Landkreis Harburg die Schwerpunktaufgabeder Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten zugewiesen. Die Gemeindeträgt somit mit der Ausweisung eines Gewerbestandortes an der Entwiclungsachse Hamburg-Bremendieser landesplanerischen Vorgabe Rechnung. Mit der Ausweisung diesesGewerbeflächenschwerpunktes wird ein bedeutender Beitrag zu einer nachhaltigen wirtschaftlichenEntwicklung innerhalb der Gemeinde geleistet.Anknüpfung an angrenzende GewerbegebieteZusammen mit den angrenzenden Gewerbeflächen der Gemeinde Wennerstorf, an welchesauch eine verkehrliche Anbindung erfolgt, entsteht durch den vorliegenden Bebauungsplanein leistungsfähiger Gewerbestandort unmittelbar an der BAB 1. Sich ergebende Synergieeffekteinnerhalb der einzelnen Gewerbeflächen können somit in optimaler Weise genutzt werden.2 VERFAHRENSVERLAUF/ RECHTSGRUNDLAGENDer Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ wurde unter Beachtung der aktuellenrelevanten Bau- und Umweltgesetzgebung erstellt. Der Verfahrensablauf sowie Die verwendetengesetzlichen Grundlagen sind der entsprechenden Rubrik der Planzeichnung zuentnehmen.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 93 INFORMATIONEN ZUM PLANGEBIET3.1 Lage des Plangebiets und räumlicher GeltungsbereichDas ca. 84 ha große Gewerbegebiet befindet sich südlich und westlich der Ortslage vonMienenbüttel in unmittelbarer Nähe der Anschlussstelle Rade der BAB 1. Das Plangebietwird begrenzt durch: im Norden: derzeitige K 63 im Osten: Ortslage Mienenbüttel bzw. B 3 im Süden und Südwesten: durch die Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Hollenstedt (MitgliedsgemeindeWenzendorf) im Westen: Sondergebiet der TierversuchsanstaltAbb. 1: Abgrenzung Geltungsbereich3.2 Derzeitige Situation und vorhandene Nutzungen/UmgebungsnutzungDer überwiegende Teil des Planungsgebietes wird derzeit von intensiv genutzten Ackerflächeneingenommen. Ehemals am östlichen Rand des Planungsgebietes sowie südlich derBAB 1 vorhandene Weihnachtsbaumkulturen wurden abgeerntet und werden mittlerweile alsIntensivgrünland genutzt bzw. wurden gerade zu Ackerflächen umgebrochen. Entlang derwestlichen Grenze des Geltungsbereiches sind Waldbestände vorzufinden. Inmitten desARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 10Plangebietes befinden sich darüber hinaus ein Funkmast der Vodafone GmbH sowie einlandwirtschaftlicher Betrieb mit angrenzenden Wochenendgrundstücken.Im Osten wird die Umgebungsnutzung durch die bebaute Ortslage von Mienenbüttel und dieB 3 geprägt. In nördlicher und südwestlicher Richtung besteht ein unmittelbarer Übergang indie offene Landschaft, die überwiegend landwirtschaftliche Nutzungen aufweist. Westlichgrenzt eine Tierversuchsanstalt sowie südwestlich davon ein holzverarbeitender Betrieb innerhalbeines kleineren Gehölzbestandes an.3.3 TopografieDer Teil des Planungsgebietes nördlich der Autobahn fällt insgesamt leicht von Nordost inRichtung Südwesten ab. Der mittlere Teil gestaltet sich dabei aber als „Höhenrücken“ mit einemHochpunkt im zentralen nördlichen Planungsgebiet. Innerhalb des Geltungsbereichesbetragen die Geländehöhen zwischen ca. 85 m üNN bis hin zu 76,00 m üNN an der südwestlichenPlangebietsgrenze. Damit werden im Zuge der Erschließungsarbeiten Geländemodellierungenerforderlich.Im Teil südlich der Autobahn ist das Gelände nahzu eben mit Höhen um die 85 m über NN.3.4 Besitz- und EigentumsverhältnisseDie Parzellen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wurden durch dieGemeinde Neu Wulmstorf erworben und mittlerweile an die Habacker Holding als Projektentwicklerweiter verkauft. Damit kann von einer schnellen Umsetzung der Planung ausgegangenwerden.4 ÜBERGEORDNETE VORGABEN FÜR DIE PLANUNG4.1 Vorgaben der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BauGB)Vorgaben der Raumordnung innerhalb des Bundeslandes Niedersachsen sind im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) festgelegt. Gemäß § 8 des Nds. Gesetzesüber Raumordnung und Landesplanung (NROG) ist der Landkreis Harburg für sein Gebietals Träger der Regionalplanung zuständig. Gemäß § 8 Abs. 1 NROP ist es Aufgabe desLandkreises Harburg, ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP), welches aus demLandes-Raumordnungsprogramm entwickelt ist, aufzustellen.Neben diesen formellen Planungsinstrumentarien wurde für die Metropolregion Hamburg einRegionales Entwicklungskonzept (REK) erarbeitet, um gemeinsame Stadt-Umland-Planungen und regionale Kooperationen zu forcieren. Das REK ist jedoch ein informellesPlanungsinstrument und somit nicht den rechtlich definierten Landes- und RegionalenRaumordnungsprogrammen gleichgestellt. Es besteht keine rechtliche Bindungswirkung fürdie Planungsträger, da keine Rechtswirkung gemäß § 10 NROG abgeleitet werden kann(vgl. RROP, S. 30).ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 114.1.1 Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) in der Fassungvom 18.07.1994, zuletzt geändert am 21.01.2008Das Landesraumordnungsprogramm ist in seiner Gesamtkonzeption die Grundlage für dienachfolgende Planungsstufe der Regionalen Raumordnungsprogramme und legt gemeinsammit diesen verbindliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die künftige räumlicheEntwicklung des Landes und seiner Teilräume fest. Dabei ist die Bindungswirkung so ausgestaltet,dass sie den Rahmen und die notwendige Orientierung und Planungssicherheit fürnachfolgende Planungen und Maßnahmen gibt.Mit der letzten Änderung des Raumordnungsprogramms durch das Land Niedersachsenwurden die Gebietskategorien Ordnungsraum und ländlicher Raum aufgegeben zugunsteneines integrativen Ansatzes mit gleichberechtigten und partnerschaftlichen Regelungen zuden ländlichen und verdichteten Regionen und den Metropolregionen.Direkte Aussagen zum Planungsraum trifft das LROP nicht.Im Abschnitt Mobilität, Verkehr und Logistik heißt es aber:„Zur Stärkung der logistischen Potenziale Niedersachsens sollen Logistikregionen entwickeltund deren logistische Knoten gestärkt werden. Genannt als Logistikregion wird u.a. Hamburgmit seinen landesbedeutsamen logistischen Knoten (u.a. in Hamburg-Harburg).4.1.2 Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Harburg (RROP) inder Fassung vom 16.11.2000Die Gemeinde Neu Wulmstorf wird im Regionalen Raumordnungsprogramm für den LandkreisHarburg aus dem Jahre 2000 als „Grundzentrum“ eingestuft. Als Grundzentrum hat dieGemeinde die Aufgabe, alle zur Grundversorgung erforderlichen Einrichtungen bereitzustellen,um die Deckung des allgemeinen Bedarfs der Bevölkerung in sozialer, kultureller undwirtschaftlicher Hinsicht zu gewährleisten (vgl. RROP, S 53). Der darüber hinausgehendeBedarf wird durch die ausgewiesenen Mittelzentren bzw. die Oberzentren Hamburg undHarburg gedeckt.Das RROP weist den Gemeinden des Landkreises Harburg entsprechend der angestrebtenSiedlungsstruktur bestimmte Schwerpunktaufgaben zu. Der Gemeinde Neu Wulmstorf wurdenhierbei Schwerpunktaufgaben für die Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten sowieSchwerpunktaufgaben für die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten zugewiesen(vgl. RROP, S. 52). Die erstgenannte Schwerpunktaufgabe wurde gemäß Vorgabe desLROP den Mittelzentren sowie den zentralen Orten entlang der Siedlungsachsen zugewiesen.Die letztgenannte Schwerpunktaufgabe ist gemäß LROP eigentlich den Mittelzentrenvorbehalten. Aufgrund der Nähe zu Hamburg und der ausgezeichneten Verkehrsanbindungbesitzen einige Gemeinden innerhalb des Landkreises jedoch besondere Standortvorteile.„Um die verkehrsgünstige Lage als Standortvorteil nutzen zu können, ist zur Entwicklungneuer Arbeitsstätten nicht nur der zentrale Ort, sondern auch die Anschlussstellen der Bundesautobahnenin Planungen und Maßnahmen einzubeziehen. Zur Sicherung und Entwicklungvon Arbeitsstätten an diesen Standorten sind umfangreiche Maßnahmen der Gebietskörperschaftenzur Bereitstellung ausreichender Flächen und der Verbesserung der wirtschaftsnahenInfrastruktur erforderlich“ (RROP, S. 56). Mit der vorliegenden Planung trägtdie Gemeinde Neu Wulmstorf somit der ihr vom RROP zugewiesenen SchwerpunktaufgabeRechnung.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 12Das RROP weist für das Plangebiet kein Vorranggebiet und keinen Vorrangstandort aus.Innerhalb des RROP wird das Plangebiet als Vorsorgegebiet für Landwirtschaft sowie imwestlichen Bereich als Vorsorgegebiet für Erholung eingestuft. Grundlage hierfür bildet dielandwirtschaftliche Ertragsqualität des Bodens sowie bei den Vorsorgegebieten für Erholungder Landschaftsrahmenplan des Landkreises Harburg. „Im Vergleich zur Bindungswirkungder Vorranggebiete und –standorte hat die Festlegung der Vorsorgegebiete eine abgeschwächteBindungswirkung und betont den Vorsorgeaspekt mehr als den Sicherungsaspekt“(RROP, S. 74). Für die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Flächen wurde bereitsdie Mitwirkungsbereitschaft der jeweiligen Eigentümer signalisiert.Für die Ausweisung von Gewerbeflächen haben die Städte und Gemeinden gemäß RROPfolgende Aspekte zu berücksichtigen (RROP, S. 137ff.) Minimierung und Lenkung des zusätzlich entstehenden Verkehrsaufkommens. Kostengünstige Erschließung und Ausstattung mit infrastrukturellen Einrichtungen Bedarfsgerechte Bereitstellung der Flächen, die sich an die besonderen Standortanforderungenortsansässiger und ansiedlungswilliger Betriebe orientiert. Reduktion der Flächeninanspruchnahme auf das notwendige Maß. Vermeidung der Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes durch gestalterischeEinbindung der Gewerbegebiete in die Umgebung. Bevorzugte Vergabe gemeindeeigener Flächen an arbeitsplatzintensive und/oder heimischeGewerbetreibende.4.2 LandschaftsrahmenplanVergleiche hierzu die Ausführungen im Umweltbericht (siehe Kapitel 7.1.6)4.3 LandschaftsplanVergleiche hierzu die Ausführungen im Umweltbericht (siehe Kapitel 7.1.6)4.4 FlächennutzungsplanNach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.Der rechtswirksame Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neu Wulmstorf vom 07.11.2002stellt das Plangebiet als „gewerbliche Baufläche“ dar. Der vorliegende Bebauungsplan istdaher aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.4.5 Rechtsverbindliche Bebauungspläne im Umfeld4.5.1 Bebauungsplan “Gewerbegebiet Wennerstorf“Südlich des Plangebietes wurde bereits im Jahre 2003 ein Bebauungsplan für das Gewerbegebiet„Wennerstorf“ der Gemeinde Wenzendorf als Satzung beschlossen. Hier wurde u.a.das Zentrallager der Fa. Lidl angesiedelt. Derzeit betreibt die Gemeinde Wenzendorf ein Än-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 13derungsverfahren zu dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wennerstorf“. Dieses Änderungsverfahrenwird aufgrund des Ansiedlungsinteresses eines großflächigen Gewerbe- undLogistikbetriebes erforderlich.Zusammen mit diesem Gebiet stellt das „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ zukünftig einen bedeutendenGewerbestandort dar.4.5.2 Bebauungsplan der Ortslage MienenbüttelDie gesamte bebaute Ortslage „Mienenbüttel“ ist Bestandteil des Geltungsbereichs zum BebauungsplanNr. 47 „Mienenbüttel“. Das Plangebiet ist vollständig als „Dorfgebiet“ ausgewiesen.Neben der Festsetzung der Bestandssituation ermöglicht der Bebauungsplan weiterekleinflächige Siedlungsentwicklungen zur Abrundung des Ortsbildes.4.6 Anschluss an die B 3 über eine UmgehungsstraßeIm Vorfeld der Planungen zu einer Umgehungsstraße für Mienenbüttel wurde eine Machbarkeitsstudie(Büro SBI Verkehr, 2001) erstellt. Die Untersuchung verschiedener Trassenvariantenkam zu dem Ergebnis, die K 63 über eine neue zentrale Erschließungsachse innerhalbder geplanten Gewerbegebiete nördlich und südlich der Autobahn, wie folgt, an die B 3 anzubinden:Ausgehend von der Anschlussstelle Rade der BAB 1, die im Zuge der Autobahnverbreiterungebenfalls verändert wird, trifft die neue Erschließungsachse in Form einer Kreuzung aufdie B 3 bzw. auf die südliche Rampe zur BAB 1. Die Verkehrsverbindung stellt die zentraleErschließungsachse des „Gewerbegebietes Mienenbüttel“ dar und verläuft somit zukünftigwestlich der Ortslage von Mienenbüttel. Nördlich des „Gewerbegebietes Mienenbüttel“ trifftdie neue Erschließungsstraße auf die Trasse der K 63.Zur Umsetzung der Umgehung ist eine Unterführung der BAB 1 erforderlich. An der Verbindungsachsezwischen Mienenbüttel und Wennerstorf besteht bereits in Höhe der BAB 1 einBrückenbauwerk. Diese Unterführung muss jedoch zur Realisierung der geplanten Trassegedreht werden.Auf der Grundlage der alten Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2001 wurden nun durch dasBüro Dänekamp & Partner Detailplanungen für die neue zentrale Erschließungsstraße (zukünftigK 3 neu) erarbeitet und in den Festsetzungen des Bebauungsplanes umgesetzt.4.7 Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der BAB 1Die Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen plant zwischen den Städten Hamburgund Bremen den sechsspurigen Ausbau der BAB 1. Das erforderliche Planfeststellungsverfahrenwurde am 28.08.2003 mit dem Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Der Ausbauwird am Autobahndreieck Buchholz beginnen und am Bremer Kreuz enden. In einemersten Bauabschnitt soll der Bereich zwischen dem Buchholzer Dreieck bis westlich der AnschlussstelleRade ausgebaut werden. Der erste Abschnitt grenzt somit unmittelbar an dasPlangebiet des vorliegenden Bebauungsplanes an.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 14Der Planfeststellungbeschluss sieht den Ausbau der Richtungsfahrbahnen mit jeweils dreiFahrspuren und einem Standstreifen vor. Neben der Verbreiterung ist eine neue Anbindungan die B 3 vorgesehen. Hierbei soll die südliche Verbindungsrampe der BAB 1 zusammenmit der neuen K 63 zu einer Kreuzung ausgebaut werden.4.8 GutachtenFür den Bebauungsplan bzw. die Begründung zum Bebauungsplan wurde auf folgendeFachgutachten bzw. Fachinformationen zurückgegriffen: Geotechnisches Gutachten, Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. Beuße & Dr. Schmidt TostedtGmbH, Tostedt Schalltechnische Untersuchung, Lairm Consult GmbH, Beratendes Ingenieurbüro für Akustik,Luftreinhaltung und Immissionsschutz, Hammoor Verkehrsentwicklungsplan Neu Wulmstorf, Büro Dipl.-Ing. Ulfert Hinz ZukunftsorientierteVerkehrsplanungen, Langenhagen Verkehrstechnische Untersuchung, Büro Dipl.-Ing. Ulfert Hinz Zukunftsorientierte Verkehrsplanungen,Langenhagen Entwässerungskonzeption, d + p dänekamp und partner, Pinneberg Erschließungskonzeption, d + p dänekamp und partner, Pinneberg Faunistische Kartierungen zu Fledermäusen, Vögeln und Amphibien im Plangebiet, DWNaturschutz, Winsen, derzeit noch in Bearbeitung5 RESTRIKTIONEN FÜR DIE PLANUNGDie Bebaubarkeit bzw. sonstige Nutzbarkeit des Planungsgebietes für bauliche Zwecke wirdbereichsweise durch Restriktionen bestimmt.Die daraus resultierenden Vorgaben für die Freihaltung von Schutz- und Abstandsflächensowie sonstigen Nutzungsbeschränkungen sind bei der Ausweisung von Bauflächen zu berücksichtigenund planungsrechtlich zu sichern.5.1 Schutzabstand gemäß § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)- BAB 1, B 3Gemäß § 9 Abs. 1 FStrG dürfen längs der Bundesfernstraßen Hochbauten jeder Art in einerEntfernung bis zu 40 m bei Bundesautobahnen und bis zu 20 m bei Bundesstraßen außerhalbder zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten,jeweils gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn nicht errichtet werden.Gleiches gilt auch für Aufschüttungen oder Abgrabungen größeren Umfangs. Ebenfalls dürfenlängs der Bundesfernstraßen bauliche Anlagen, die außerhalb der zur Erschließung deranliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten über Zufahrten oder Zugängean Bundesstraßen unmittelbar oder mittelbar angeschlossen werden sollen, nicht errichtetwerden.Diese Schutzabstände sind zur BAB 1 bzw. zur B 3 einzuhalten und in den Bebauungsplannachrichtlich zu übernehmen.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 15Darüber hinaus bedürfen Baugenehmigungen der Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde,wenn „bauliche Anlagen längs der Bundesautobahnen in einer Entfernung bis zu 100 m undlängs der Bundesstraßen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstückebestimmten Teile der Ortsdurchfahrten bis 40 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigtenFahrbahn errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden sollen bauliche Anlagen auf Grundstücken, die außerhalb der zur Erschließung der anliegendenGrundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten über Zufahrten oder Zugänge an Bundesstraßenunmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind, erheblich geändert oder andersgenutzt werden sollen.“Die aufgeführten Vorschriften gelten auch für Anlagen der Außenwerbung.5.2 Schutzabstand gemäß § 24 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)– K 63 sowie neue ErschließungsachseGemäß § 24 NStrG dürfen außerhalb der Ortsdurchfahrten längs der Landes- oder KreisstraßenHochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 20 m, gemessen vom äußerenRand der für den Kraftverkehr bestimmten Fahrbahn nicht errichtet werden. Gleiches giltauch für Aufschüttungen oder Abgrabungen größeren Umfangs sowie für Werbeanlagen.Ebenfalls dürfen längs der Landes- oder Kreisstraßen bauliche Anlagen i.S.d. NiedersächsischenBauordnung, die über Zufahrten unmittelbar oder mittelbar angeschlossen werden sollen,nicht errichtet werden.Diese Schutzabstände sind zur K 63 einzuhalten und in den Bebauungsplan zu nachrichtlichübernehmen. Entlang der Kreisstraße dürfen in einem Abstand von 4,5 m vom Fahrbahnrandkeine Bäume errichtet werden. Aufgrund ihrer Bedeutung und des Ausbaustandards sinddiese Maßgaben auch bereits für die neue Erschließungsachse zu beachten.Darüber hinaus bedürfen Baugenehmigungen der Zustimmung der Straßenbaubehörde,wenn „bauliche Anlagen im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung längs der Landes- oderKreisstraßen in einer Entfernung bis zu 40 m, gemessen vom äußeren Rand der für denKraftverkehr bestimmten Fahrbahn errichtet oder erheblich geändert werden sollen bauliche Anlagen im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung auf Grundstücken, die außerhalbder Ortsdurchfahrten über Zufahrten an Landes- oder Kreisstraßen unmittelbaroder mittelbar angeschlossen sind, erheblich geändert oder anders genutzt werden sollen.“Für Werbeanlagen bedarf es der Zustimmung nur außerhalb der Ortsdurchfahrten.5.3 Schutzabstand zum Wald / Forstwirtschaftliche RestriktionenDas Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom21. März 2002 enthält keine Bestimmungen zur Regelung eines Schutzabstandes zu Waldflächen.Das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Harburg besagt, dass zur Waldbrandvorsorge,Gefahrenabwehr durch Sturmwurf sowie die Verhinderung möglicher Beeinträchtigungender Waldfunktionen bei der Neuausweisung von Baugebieten in der Regel einARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 16Mindestabstand von 100 m zum Wald einzuhalten ist, 50 m dürfen aber nicht unterschrittenwerden (S. 149 des ROP).In der Praxis der Bebauungsplan-Verfahren im Landkreis Harburg hat sich allerdings einegeringere Abstandsflächenregelung zum Wald etabliert. Im Regelfall wird ein Schutzabstandvon 35 m zum Wald als ausreichend erachtet, bei entsprechender Ausbildung des Waldrandesist sogar die Einhaltung von 25 m Schutzabstand zum Wald ausreichend.Dieser Schutzabstand von 25m wird nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen.5.4 Immissionen durch Verkehrs- und GewerbelärmGemäß § 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für einebestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungenauf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebietesowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden, d.h. zumindestauf das gesetzlich zulässige Maß reduziert werden.Der Schutz der angrenzenden Ortslage von Mienenbüttel vor Gewerbe- bzw. Verkehrslärmist unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Vorbelastungen (bestehende Gewerbegebieteim Umfeld, angrenzende Verkehrstrassen, Windenergieanlagen) sicherzustellen.Hierzu werden im Bebauungsplan immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel(FSP) sowie Lärmpegelbereiche festgesetzt, die gutachterlich durch das BeratendeIngenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Lairm ConsultGmbH ermittelt wurden.5.5 BodenfundeAm Nordrand und unmittelbar südlich des Plangebietes befinden sich zwei Bodendenkmale.Bei dem nördlichen handelt es sich um einen Oberflächenfund (Rade, Fundplatz 16), beidem südlichen um eine räumlich derzeit nicht näher einzugrenzende Siedlung (Wenzendorf,Fundplatz 78). Beide haben für die Planung keine unmittelbare Auswirkung, verdeutlichenaber, dass mit einer prähistorischen Nutzung des Areals gerechnet werden muss, aus dersich für das gesamte Plangebiet die Gültigkeit von § 14 NDSchG ergibt. Hierin heißt es u.a.: (1) Wer in der Erde oder im Wasser Sachen oder Spuren findet, bei denen Anlass zu derAnnahme gegeben ist, dass sie Kulturdenkmale sind (Bodenfunde), hat dies unverzüglicheiner Denkmalbehörde, der Gemeinde oder einem Beauftragten für die archäologischeDenkmalpflege (§ 22) anzuzeigen.Wesentlicher ist der unmittelbar nördlich der BAB 1 entdeckte Fundplatz Rade 45. Auch hierhandelt es sich um eine prähistorische Siedlung unbekannten Ausmaßes. Für das nähereUmfeld des genannte Fundplatzes Rade 45 (südliches Teilstück von Flur 5, Flurstück 47/1sowie nördliches Teilstück von Flur 5, Flurstück 47/3) gilt daher über § 14 NDSchG hinausaußerdem § 13 NDSchG§ 13 des Gesetzes trifft folgende Aussagen: „Wer Erdarbeiten an einer Stelle vornehmen will, von der er weiß oder vermutet oder denUmständen nach annehmen muss, dass sich dort Kulturdenkmale befinden, bedarf einerGenehmigung der Denkmalschutzbehörde.“ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 17In Abstimmung mit dem Helms Museum soll im Planungsgebiet daher eine archäologischeVoruntersuchung in Form einer räumlich begrenzten Baggersondage durchgeführt werden.Diese Sondage klärt im Vorfeld der Erschließungsmaßnahmen, ob, wo und wie intensiv mitarchäologischer Bausubstanz gerechnet werden muss.5.6 RichtfunkstreckeDas Plangebiet wird von der Richtfunkstrecke Nr. 1947 der Deutschen Telekom gequert. Fürdie Richtfunktrassen gilt gemäß den Aussagen des Flächennutzungsplanes der GemeindeNeu Wulmstorf eine Bauhöhenbeschränkung von unter 100 m. Weitere Einschränkungensind derzeit keine bekannt.5.7 FunkmastInnerhalb des Geltungsbereiches befindet sich ein Funkmast der Vodafone GmbH. DieserMast ist über einen Vertrag mit dem Flächeneigentümer bis Ende des Jahres 2010 gesichert.Aus Vermarktungsgründen der zukünftigen Gewerbeflächen wird derzeit eine Verschiebungdes Mastes an den zentralen nördlichen Randbereich des Plangebietes mit dem Betreiberabgestimmt. Vodafone prüft derzeit, ob ein neuer Standort aus funktechnischen Gründenmöglich ist.5.8 Chemikalienleitung – Pipeline PST bei P 866Entlang des südlichen Plangebietsrandes verläuft die Pipeline Stade – Teutschenthal (PST)der Dow Olefinverbund GmbH. Entlang der Pipeline ist ein Schutzabstand von beidseitig 3 mentlang der Rohrachse einzuhalten. Arbeiten im Schutzstreifen bedürfen der ausdrücklichenschriftlichen Genehmigung des Betreibers. Die Chemikalienleitung wird zeichnerisch in denBebauungsplan übernommen.5.9 FM-Kabel KVZ Rosengarten – KVZ SauensiekIm Bereich der K 63 verläuft innerhalb der Fahrbahn das o.g. FM-Kabel der E.On NetzGmbH. Der Betreiber benötigt einen Schutzbereich vom insgesamt 3,0 m, d.h. 1,5 m zu jederSeite der Kabeltrasse. Innerhalb des Schutzstreifens darf ohne vorherige Abstimmung mitder E.On Netz GmbH über dem vorhandenen Geländeniveau nichts aufgeschüttet oder abgestelltwerden. Es dürfen keine Abgrabungen oder Erdarbeiten vorgenommen und keinePfähle und Pfosten eingebracht werden. Erdarbeiten im Kabelschutzbereich dürfen nur invorsichtiger Handschachtung und nur nach Einweisung eines vom Betreiber beauftragtenBaukontrolleurs ausgeführt werden. Ferner dürfen im Schutzbereich keine Anpflanzungenvorgenommen werden. Generell verlaufen das Kabel sowie der Schutzstreifen außerhalbdes Geltungsbereiches, jedoch ist im Rahmen des Anschlusses an die neue Erschließungsachsedie genannte Restriktion zu beachten.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 186 ERLÄUTERUNGEN ZU DEN PLANFESTSETZUNGEN/BEGRÜNDUNG DER PLANINHALTE6.1 Städtebauliche Konzeption/ Beschreibung des VorhabensDas städtebauliche Konzept wird in erster Linie durch die oben beschriebenen Restriktionenund die aus der Erschließungsplanung vorgegebenen Faktoren bestimmt.So definieren in erster Linie der Verlauf der geplanten K 63 sowie die das Planungsgebietquerende planfestgestellte Bundesautobahn A 1 (Ausbau von 4 auf 6 Spuren) sowie die angrenzendeSiedlung Mienenbüttel die Gliederung des Plangebietes.Abb. 2 : Städtebauliches StrukturkonzeptFolgende unterschiedlichen Nutzungsbereiche können hierbei unterschieden werden:- zwischen K 63 (neu) und Ortslage von Mienenbüttel (Bezeichnung: Teilbereich A):Gewerbeflächen mit eher kleinflächigem Bedarf. Aufgrund der Nähe zur OrtslageMienenbüttel soll hier in Richtung Wohnbebauung ein geschlossener Gebäuderiegelausgebildet werden. Fahrverkehr, wie Anlieferung etc. soll auf der in Richtung Ortslagezugewandten Gebäudeseite nicht stattfinden.- Westlich K 63 (neu) / nördlich der BAB A 1 (Bezeichnung Teilbereich B): Kontraktlogistikmit großflächigem Bedarf. Die Entfernung zur Ortslage und das große Flächenangebotsprechen hier für diese Nutzungsabsicht. Aufgrund der angestrebten Errichtungvon großflächigen Hallen sind hier Geländeterrassierungen erforderlich.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 19- Südlich K 63 (neu) (Bezeichnung der Teilbereiche C 1 und C 2): Hier ist aufgrund desunmittelbaren Anschlusses an die B 3 und die Nähe zur Autobahnauf- und –abfahrtRade die Ansiedlung der verkehrsintensiven Kurier-, Express- und Paketdiensten angedacht.- Zwischen BAB A 1, B 3 und K 63 (neu) (Bezeichnung Teilbereich D): In diesem Teilbereichsollen in erster Linie verkehrsbestimmte Serviceeinrichtungen untergebrachtwerden, wie Tankstelle, Rasthof etc.Zur Einbindung in das Landschaftsbild wird in der Konzeption auf eine möglichst intensiveRandeingrünung des Planungsgebietes wert gelegt. Ein besonderes Augenmerk gilt hierbeidem Übergangsbereich zur Ortslage Mienenbüttel. Hier soll eine rund 6 ha große landschaftlichangepasste, gestaltete Fläche entstehen, die sowohl dem Übergang von Gewerbegebietzur Wohnbebauung dienen soll, als auch einen Sichtschutz vom Wohnen in Richtung Gewerbegewährleisten soll. Gleichzeitig kann diese Fläche auch gewisse Freiraumfunktionenfür die Ortslage von Mienenbüttel übernehmen, die die intensiv genutzten Ackerflächen imUmfeld von Mienenbüttel derzeit noch nicht wahrnehmen können.Weiterhin sieht die Konzeption zwei größere Bereiche vor, die zur Bewältigung der Entwässerungsproblematikdienen. Nähere Aussagen hierzu finden sich in Kapitel 6.4.6.2 Baugebiete und Nutzungen6.2.1 Art der baulichen NutzungFestsetzungDas Planungsgebiet wird im Bebauungsplan gemäß § 8 BauNVO als Gewerbegebiet (GE)festgesetzt.Zulässige Arten von Nutzungen:Gem. § 8 Abs. 2 BauNVO1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe2. Geschäfts-, Büro-, und Verwaltungsgebäude3. Tankstellen4. Anlagen für sportliche ZweckeAusnahmsweise zulässige Arten von Nutzungen:Gem. § 8 Abs. 3 BauNVO Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke VergnügungsstättenGem. § 1 Abs. 5 BauNVO1. Anlagen, die verfahrensbedingt geruchsintensive Abluft emittieren (z.B. Autolackierereien,Großwäschereien und chemische Reinigungsanlagen, Betriebe zur Herstellungvon Fertiggerichten wie Kantinendienste, Catering-Betriebe und Anlagen mit vergleichbaremEmissionsniveau sind im Gewerbegebiet Teilbereich A nur dann ausnahmswei-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 20se zulässig, wenn im Einzelfall der Nachweis erbracht werden kann, dass schädlicheUmwelteinwirkungen i.S. § 3 BImSchG durch Gerüche an den jeweiligen Immissionsaufpunktennicht zu erwarten sind.Nicht zulässige Arten von Nutzungen bzw. bauliche AnlagenGem. § 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO Von den in § 8 Abs. 2 genannten Gewerbebetrieben sind Einzelhandelsbetriebe unzulässigmit Ausnahme von Einzelhandelsnutzungen in Tankstellen (Tankstellenshop)Gem. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter,die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche undBaumasse untergeordnet sindGrundsätzlich gilt gem. § 1 Abs. 4 BauNVO:Zum Schutz der angrenzenden Nutzungen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ vor Gewerbelärm sind im Geltungsbereichdes Bebauungsplans nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Emissionen die folgendenEmissionskontingente LEk,i,k (bezogen auf 1 m²) tags (06:00 bis 22:00 Uhr) und nachts(22:00 bis 06:00 Uhr) nicht überschreiten:Methode und Grundlage der Ausbreitungsberechnung sind im Abschnitt „Erklärung/Begründung“benannt und beschrieben.Erklärung/ BegründungGewerbe- und Industriegebiete dienen zur Unterbringung von gewerblichen Betrieben. Planungsrechtlichunterscheiden sich die beiden Baugebietsarten nicht durch die Größe der zulässigenBetriebe, deren Produktionsweise oder andere produktionstechnische Merkmale,sondern vorrangig durch das Maß an Störungen, das die Betriebe im jeweiligen Baugebieteverursachen dürfen. Gewerbegebiete dienen nach ihrer allgemeinen Zweckbestimmung „nur“vorwiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, während Industriegebiete diesemZweck ausschließlich dienen. Damit dienen Gewerbegebiete der Unterbringung von nicht erheblichbelästigenden Gewerbebetrieben. Ein Gewerbegebiet ist somit planungsrechtlich derrichtige Standort für jene Betriebe, die nach ihren Auswirkungen einerseits noch nicht in einIndustriegebiet gehören, die aber andererseits aber auch nicht mehr in einem Mischgebietzugelassen werden können.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 21Das vorliegende Gewerbegebiet soll unter Berücksichtigung seiner Auswirkungen auf dieOrtslage von Mienenbüttel vorwiegend Unternehmen aus dem Bereich Logistik und verwandterBranchen dienen.Um möglichst vielseitige Nutzungen innerhalb der Gewerbeflächen möglich zu machen, wurdehinsichtlich der Art der möglichen Gewerbebetriebe weitestgehend auf eine Einschränkungverzichtet.Einschränkungen bzw. Ausschlüsse entsprechender Nutzungen erfolgten, weil diese Nutzungenden verfolgten städtebaulichen Zielvorstellungen nicht entsprechen. Im Einzelnenkönnen diese Einschränkungen und Ausschlüsse wie folgt begründet werden:1. Die Einschränkung der geruchsintensiven Betriebe in Teilbereich A erfolgt aus Gründendes vorbeugenden Immissionsschutzes auf Grundlage der Empfehlung desStaatlichen Gewerbeaufsichtsamtes. Hierdurch sollen Konflikte zwischen dem Gewerbegebietund der Wohnbebauung in der Ortslage von Mienenbüttel durch geruchsbedingteImmissionen vermieden werden. Relevant für die Abschätzung derBeeinträchtigungen ist der jeweilige Immissionsaufpunkt, die zur möglichen Geruchsquellenächstgelegene empfindliche Nutzung.2. Die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben innerhalb von Gewerbegebieten stehtnicht im Einklang mit landesplanerischen Vorgaben. Sie würden in erhöhtem Maßezu einer Gefährdung der vorhandenen etablierten Betriebe im Gemeindehauptort undGrundzentrum Neu Wulmstorf sowie den benachbarten zentralen Orten führen, zumales sich bei dem Gewerbegebiet Mienenbüttel um einen nicht integrierten Standortmit großer Entfernung zu den nächsten Grundzentren handelt. Aus diesem Grunderfolgt ein genereller Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit Ausnahme vonTankstellenshops. Diese Ausnahmeregelung wird für die Tankstellenshops erlassen,da deren rechtliche Einschätzung ob Tankstelle oder Einzelhandelsbetrieb nicht abschließendgeklärt ist. Bisher wurde im Baurecht davon ausgegangen, dass einTankstellenshop zur Serviceausstattung jeder Tankstelle und damit zum üblichen Zubehörgehört (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 05.04.2001 – 1 L 970/99).Die Entwicklung im Bereich von Tankstellenshops des heute üblichen Zuschnittes anGröße und Warenangebot sowie die im Tankstellenshop erzielten Umsatzanteile vonum die 50% am Gesamtumsatz einer Tankstelle gebietet es aber Tankstellenshopsnicht mehr als von der Zulässigkeit einer Tankstelle gleichsam „mitgezogene“ Nebennutzungzu qualifizieren, sondern als eigenständige Einzelhandelsbetriebe. Tankstellenshopsunterliegen somit nicht den rechtlichen Sonderregelungen der BauNVOfür Tankstellen, sondern den für Einzelhandelsbetriebe generell einschlägigen Regelungen.Da innerhalb des Planungsgebietes im Teilbereich D in jedem Fall der Baueiner Tankstelle angestrebt wird, was sich aufgrund der Verkehrsanbindung auch anbietet,wird im Interesse eines wirtschaftlichen Betriebes der Tankstelle die in denFestsetzungen definierte Ausnahme seitens der Gemeinde für erforderlich erachtet.3. Die ansonsten ausnahmsweise zulässige Wohnnutzung in Gewerbegebieten wird fürunzulässig erklärt, um mögliche Konfliktsituationen bereits im Rahmen der Planungzu vermeiden. Durch die Nähe zur Ortslage von Mienenbüttel können notwendigeWohnungen in räumlicher Nähe zum Gewerbegebiet bereits gestellt werden.4. Um auf die Problematik der angrenzenden Ortslage von Mienenbüttel und die damitverbundenen potenziellen Nutzungskonflikte zu reagieren, wird innerhalb des gesam-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 22ten Geltungsbereiches die zusätzliche Festsetzung von Lärmkontingenten erforderlich,d.h. der Schutz der Nachbarschaft erfolgt durch Festsetzung von GeräuschkontingentenLEK gem. DIN 45691. Dies entspricht Emissionsbeschränkungen in Formvon flächenbezogenen Schallleistungspegeln LW´´ (bezogen auf die Grundfläche von1 qm). Für die Berechnung von Mindestabständen oder zur Feststellung von Schutzmaßnahmenist gemäß DIN 18005/1 [6] für Industriegebiete mit L ” = 65 dB(A), fürWGewerbegebiete mit L ” = 60 dB(A) sowohl tags als auch nachts zu rechnen. DieseWWerte sind demnach als Anhaltswerte für nicht eingeschränkte Industrie- und Gewerbegebieteanzusehen.Die vorliegende Planung hat in erster Linie das Ziel, Logistikunternehmen anzusiedeln.Erfahrungsgemäß sind die üblichen Ansätze für unbeschränkte Gewerbeflächenfür Logistikunternehmen nicht ausreichend. Daher wurde für die Gewerbeflächen tagsder obige Ansatz für nicht eingeschränkte Industriegebiete zugrunde gelegt. Für denNachtbetrieb wurden Ansätze abgeleitet, die mit der angrenzenden Wohnbebauungim Umfeld verträglich sind. Dabei wurde für die lauteste Stunde nachts ein Gleichzeitigkeitsgradvon 50 % eingerechnet, d.h. dass für 50 % aller Betriebe die gemäß TALärm maßgebende lauteste volle Nachtstunde zusammenfällt oder alle Betriebe imMittel 50 % ihres Kontingents durchgehend ausschöpfen. Rechnerisch entspricht einGleichzeitigkeitsgrad von 50 % einer Verringerung des Beurteilungspegels nachts um3 dB(A). Im vorliegenden Fall wurden die Optimierungsrechnungen richtungsbezogendurchgeführt. Es wurden daher sowohl die zulässigen Emissionen in Richtung OrtslageMienenbüttel, als auch die zulässigen Emissionen in Richtung der westlich desPlangebietes im Außenbereich gelegenen Nutzungen ermittelt.Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei inden Gleichungen (6) und (7) LEK,i durch LEK,i,k zu ersetzen ist. Die Immissionsprognosensind wie folgt durchzuführen:1. Ableitung der maximal zulässigen Beurteilungspegelanteile für den jeweiligenBetrieb aus den festgesetzten maximal zulässigen flächenbezogenen immissions-wirksamenSchallleistungspegeln mit Hilfe einer Ausbreitungsrechnungnach DIN ISO 9613-2 (ohne Berücksichtigung der Geländehöhen, der Meteorologiekorrektur,weiterer Abschirmungen sowie Reflexionen im Plangeltungsbereich,Lärmquellenhöhe 1 m über Gelände, Immissionspunkthöhe jeweilsfür das oberste Geschoss der nächstgelegenen Wohnbebauung);2. Durchführung einer betriebsbezogenen Lärmimmissionsprognose auf Grundlageder TA Lärm mit dem Ziel, die unter 1.) ermittelten maximal zulässigenBeurteilungspegelanteile für den betrachteten Betrieb zu unterschreiten.Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes,wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert an den maßgeblichenImmissionsorten um mindestens 15 dB(A) unterschreitet (Relevanzgrenze).Für Einwirkungsbereiche, die sich nicht in einem der in der Tabelle aufgeführten Gebietebefinden, ist der Verträglichkeitsnachweis nach den Vorgaben der TA Lärm ineiner detaillierten Prognose zu führen.Nähere Ausführungen hierzu finden sich in der Schalltechnischen Untersuchung vonLAIRM CONSULT, die in der Anlage zur Begründung zu finden ist.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 23Durch die Festsetzung der Lärmkontingente wird gewährleistet, dass bei entsprechenderEinhaltung, in der Nachbarschaft des Plangebietes die schalltechnischenVorgaben (Orientierungswerte der DIN 18005 bzw. die Richtwerte der TA-Lärm) eingehaltenwerden.6.2.2 Maß der baulichen NutzungDas Maß der baulichen Nutzung ist ein die städtebauliche Entwicklung entscheidend prägendesElement. So bestimmen Höhe, Dichte und Art der Bebauung das äußere Erscheinungsbild,haben aber auch Auswirkungen auf den Flächenverbrauch. Die Nutzungsschabloneenthält die Werte über das Maß der baulichen Nutzung und gilt für die zusammenhängenddargestellten überbaubaren Flächen. Zum Maß der baulichen Nutzung werden folgendeFestsetzungen getroffen:GrundflächenzahlFestsetzungDie Grundflächenzahl im GE wird auf 0,75 (Teilbereich A) bzw. 0,8 (restliche Teilbereiche)festgesetzt.Erklärung/ BegründungDie Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter überbaute Grundfläche je QuadratmeterGrundstücksfläche zulässig sind. Die zulässige Grundfläche ist der Anteil des Baugrundstücks,der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Hierbei sind auch Garagen, Stellplätzeund Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb derGeländeoberfläche mitzurechnen (gem. § 19 Abs. 4 BauNVO).Im Planungsgebiet wird im gesamten Bereich südlich der Autobahn sowie westlich der K 63neu die für Gewerbegebiete geltenden Obergrenze der GRZ von 0,8 festgesetzt. Mit dieserFestsetzung soll eine bestmögliche Ausnutzung erschlossener Grundstücke erreicht werden.Dies ist einerseits aus Gründen der Flexibilität notwendig, andererseits ermöglicht dieseFestsetzung auch ein Höchstmaß an flächensparender und wirtschaftlicher Erschließung.Lediglich im Bereich in Richtung der Ortslage von Mienenbüttel erfolgt eine leichte Reduzierungder GRZ auf 0,75. Aufgrund der großen in Richtung der Ortslage von Mienenbüttel vorgesehenenzu begrünenden Fläche kann in diesem Bereich auch keine höhere GRZ erreichtwerden. Die, wenn auch nur geringfügig reduzierte GRZ, ermöglicht somit zumindest zusammenmit der Abstufung der Höhenfestsetzung (siehe unten) eine Verringerung der städtebaulichenDichtewerte in Richtung der Ortslage.Höhe baulicher Anlagen, Wand- und FirsthöheFestsetzungDie maximale Gebäudehöhe innerhalb des Planungsgebietes wird wie folgt festgesetzt:- Teilbereiche A, C 1, C 2 und D: 14 m- Teilbereich B: 16 mARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 24Die maximale Gebäudehöhe wird durch die Oberste Dachhaut definiert. Unterer Bezugspunktist die gem. § 9 Abs. 3 BauGB durch Planeinschrieb festgesetzte Höhenlage des terrassiertenGeländes.Von der Höhenbegrenzung ausgenommen sind alle nachgeordneten Anlagen, Betriebsvorrichtungenund technischen Aufbauten, die zur Aufrechterhaltung der Nutzungen erforderlichsind sowie Werbepylone. Die maximale Höhe für die Werbepylone wird auf 25 m über deno.g. unteren Bezugspunkten beschränkt.Erklärung/ BegründungZur eindeutigen Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung in einem Bebauungsplan iststets eine dreidimensionale Maßfestsetzung erforderlich. Die Festsetzung von maximal zulässigenVollgeschossen sowie die Festsetzung einer Geschossflächenzahl sind in Gewerbegebietenwenig dazu geeignet, um die dritte Dimension im Städtebau zu bestimmen. InGewerbegebieten können zudem aufgrund der unterschiedlichen möglichen Arten von Nutzungendie lichten Raumhöhen in den Gebäuden stark differieren. Aus diesem Grund erfolgtdie Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe.Für die Festsetzung der Höhe der baulichen Anlagen sind gem. § 18 BauNVO eine untereund eine obere Bezugshöhe erforderlich, um die Höhe der baulichen Anlagen eindeutigbestimmen zu können. Als unterer Bezugspunkt wird die Höhenlage über NN des zukünftigterrassierten Geländes definiert. Der obere Bezugspunkt wird durch die oberste Dachhautbestimmt. Die Höhe der Terrassen steigt hierbei bedingt durch die derzeitige Geländesituationund entwässerungstechnische Erfordernisse nördlich der Autobahn von West nach Ostschrittweise an. Auch südlich der Autobahn werden unterschiedliche Terrassenniveaus ausgebildet.Innerhalb des Plangebietes wird aus stadtgestalterischen und nutzungsbedingten Gründeneine Höhengliederung der Gebäude angestrebt. Damit werden folgende Zielvorstellungenverfolgt:Die niedrigsten Gebäudehöhen sind in Richtung Ortslage von Mienenbüttel zugelassen. Zusammenmit der vorgesehenen Geländeterrassierung, die hier eine leichte Reduktion dergegenwärtigen Geländehöhen vorsieht, und der großen Grünzone in Richtung Ortslage kanntrotz der vorgesehenen Gebäudedimensionen zumindest eine gewisse Anpassung an dievorhandene Gebäudestruktur in Mienenbüttel erfolgen.Lediglich nachgeordnete Anlagen, die zur Hauptnutzung erforderlich sind, sind von der Höhenbegrenzungausgenommen. Für Werbepylone, die häufig große Höhen erreichen, wirdaus stadtgestalterischen Gründen die maximale Höhe auf 25 m begrenzt. Zudem sind Werbepyloneaus diesen Gründen in Teilbereich A, also dem Mienenbüttel nächstgelegenen Teildes Gewerbegebietes nicht zulässig (siehe hierzu auch unten).6.2.3 BauweiseFestsetzungIm gesamten Planungsgebiet wird eine abweichende Bauweise entsprechend § 22 Abs. 4BauNVO festgesetzt. Grenzbebauung und Gebäudelängen über 50 m sind zulässig.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 25Erklärung/ BegründungDie Bauweise legt fest, in welcher Art und Weise die Gebäude auf den Grundstücken in Beziehungzu den seitlichen Grundstücksgrenzen angeordnet werden. In Gewerbegebieten trifftim Regelfall die übliche offene Bauweise (Einhaltung des seitlichen Grenzabstandes, Gebäudelängemax. 50 m) bzw. die geschlossene Bauweise (zwingender seitlicher Grenzanbau)nicht zu. Daher wird die Festsetzung einer abweichenden Bauweise notwendig, die inden Festsetzungen, wie oben geschehen, genauer definiert werden muss. Im vorliegendenFall wird die Festsetzung einer abweichenden Bauweise aufgrund der für die Logistikbetriebeim Regelfall notwendigen Gebäudelänge von über 50 m erforderlich. Hierdurch sowie durchdie zugelassene Grenzbebauung kann eine flexible und umfassende Ausnutzung derGrundstücke gewährleistet werden.6.2.4 Überbaubare und nicht überbaubare GrundstücksflächeFestsetzungDie Gebäude sind innerhalb der im Plan durch Baugrenzen gekennzeichneten Standorte zuerrichten. Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß (bis max. 0,5 m) kanngestattet werden.Nebenanlagen einschließlich ihrer Zufahrten, die der Versorgung der Gebäude sowie der Ableitungvon Abwasser dienen, sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächezulässig. Hierzu zählen auch funktechnische Anlagen, Werbepylone sowie die zur Ableitungdes Schmutz- und Regenwassers erforderlichen Pumpstationen. Werbepylone sind inTeilbereich A nicht zulässig.Erklärung/ BegründungMit der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche werden die bebaubaren Bereichedes Grundstücks definiert und damit die Verteilung der baulichen Anlagen auf dem Grundstückgeregelt. Die Baugrenze gem. § 23 Abs. 3 BauNVO umschreibt die überbaubare Fläche,wobei lediglich Gebäudeteile in geringfügigem Ausmaß die Baugrenze überschreitendürfen.Um eine möglichst hohe Flexibilität innerhalb des Planungsgebietes zu erreichen, werden dieBaugrenzen im vorliegenden Bebauungsplan äußerst großzügig gefasst. Dadurch wird einausreichender Spielraum für die individuelle Ausformulierung der für Logistikunternehmen erforderlichenZielvorstellungen überlassen. Die Baugrenzen umfassen im Grunde die komplettenzwischen den einzelnen Erschließungsstraßen gelegenen Flächen.Um eine problemlose und flexible Ver- und Entsorgung der Gebäude innerhalb des Plangebieteszu gewährleisten, sind Nebenanlagen sowie Werbepylone innerhalb und außerhalbder überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Der Ausschluss von Werbepylonen in TeilbereichA erfolgt aus den o.g. stadtgestalterischen Gründen und zur Reduzierung der Auswirkungenauf die Ortslage von Mienenbüttel.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 266.3 Verkehr – Konzeptionelle Beschreibung und Festsetzungen6.3.1 Überörtliche Anbindung des PlangebietesDas zukünftige Gewerbegebiet ist aufgrund seiner Lage unmittelbar an der BAB 1 sowie ander B 3 hervorragend in das überörtliche Verkehrsnetz eingebunden. Zwischen dem BuchholzerDreieck und Bremen erfolgt ein 6-spuriger Ausbau der BAB 1, was einen zusätzlichenStandortvorteil für das geplante Gewerbegebiet bedeutet.Neben dem Ausbau der BAB 1 ist der Bau der neuen Erschließungsachse für das Plangebietvon zentraler Bedeutung. Ausgehend von der K 63 stellt die neue Erschließungsachse eineVerbindung ohne Durchquerung der Ortslage von Mienenbüttel zur B 3 und somit zur BAB 1her. Diese Anbindung an die B 3 wird zusammen mit der Anschlussstelle Rade einen wichtigenVerkehrsknotenpunkt darstellen. Die südliche Rampe zur BAB 1 soll zukünftig spiegelbildlichzur B 3 ausgebildet werden, damit ein „echter“ Kreuzungsbereich BAB 1/ B 3 /neueErschließungsachse entsteht. In der Zwischenzeit wird es ein Provisorium mit um ca. 40 mversetzten Anschlussstellen geben.Der 6-spurige Ausbau der BAB 1 sowie die Gestaltung der Knotenpunkte an den Anschlussstellenzur B 3 ist Inhalt des hierzu erforderlichen Planfeststellungsverfahrens. Aufgrund desbedingt durch die Gewerbegebietserschließung zu erwartenden steigenden Verkehrsaufkommensauf der B 3 wird aber eine Neugestaltung des Knotenpunktes AutobahnanschlussstelleRade / B 3 / K 63 (neu) erforderlich. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Linsabbiegespurfür aus Richtung Mienenbüttel kommende Fahrzeuge, die von der B 3 in dieneue K 63 einbiegen möchten. Hierzu ist eine Ergänzung der Planfeststellung erforderlich.Der vorliegende Bebauungsplan ersetzt gem. § 17 b Abs. 2 FStrG im vorliegenden Fall diePlanfeststellung (planfeststellungsersetzender Bebauungsplan) und sichert somit die neueLinksabbiegespur planungsrechtlich.Die neue Erschließungsachse muss in ihrem Verlauf die BAB 1 unterqueren. Das derzeitvorhandene Brückenbauwerk für die Verbindungsstraße zwischen Mienenbüttel und Wennerstorfmuss zukünftig „gedreht“ werden. Ausgehend von der neuen Erschließungsstraßewird es einen Abzweig in Richtung Wennerstorf in Höhe des Gewerbegebietes Schleppelsberggeben, so dass eine Verbindung in jedem Falle gewährleistet ist.Die Erschließung des Gewerbegebietes Mienenbüttel ist abhängig von der Realisierung deso.g. neuen Brückenbauwerkes der BAB A 1. Da derzeit noch nicht feststeht, wann diesesBrückenbauwerk gebaut werden soll, sollen über eine sogenannte temporäre Festsetzunggem. § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung des Brückenbauwerksalternative Erschließungsmöglichkeiten geschaffen werden. Hierzu werden im nördlichenPlangebiet im Bereich des bestehenden Weges südlich der Ortslage (Straße „HintermHagen“) von Mienenbüttel sowie im südlichen Plangebiet in Höhe des hier geplanten Regenrückhaltebeckenszwei temporäre Grundstückszufahrten festgesetzt.6.3.2 Innere ErschließungskonzeptionDas Rückgrat der Erschließungskonzeption des Gewerbegebietes Mienenbüttel stellt dieneue Achse dar. Innerhalb des Geltungsbereiches wird es hieran mehrere Anschlussstellenals Stichstraßen mit Wendeschleifen für LKW geben Die Stichstraßen werden als Kreuzun-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 27gen mit Linksabbiegespuren in der Umgehungsstraße (K63neu) ausgebildet. Von diesen abzweigendenStichstraßen aus erfolgt die Erschließung der zukünftigen Gewerbegrundstücke.(Schemaschnitte)Stichstraße 1Stichstraßen 2 – 5 und Gewerbeanbindung WennerstorfDie Wennerstorfer Straße wird innerhalb des B-Plan-Gebietes aufgehoben. Stattdessen wirdab der Umgehungsstraße (K63neu) entlang dem Regenrückhaltebecken ein kombinierterGeh- und Radweg bis zur Gemeindegrenze zu Wennerstorf angelegt. Hier schließt der GehundRadweg dann an den Mienenbüttler Weg an.6.3.3 ÖPNV-AnbindungDurch die Tatsache, dass das Plangebiet derzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt wird,bestehen hier keinerlei ÖPNV-Anschlüsse. Die nächstgelegenen Anschlussmöglichkeitenbefinden sich in der Ortslage von Mienenbüttel.Zukünftige Planungen sehen einen Ausbau des ÖPNV-Systems innerhalb des gesamtenGemeindegebietes vor. Vorgesehen ist ein S-Bahn-Anschluss im Gemeindehauptort NeuWulmstorf. Drei neue Buslinien sorgen künftig für eine optimierte Anbindung der einzelnenOrtsteile an den Bahnhof Neu Wulmstorf. Auch der Ortsteil Mienenbüttel soll durch eine neueLinie angebunden werden. Ein bedarfsgerechter Anschluss der angrenzenden Gewerbegebietsflächenist somit möglich.6.3.4 Ruhender VerkehrDas Konzept für den Umgang mit dem ruhenden Verkehr geht davon aus, dass die benötigtenStellplätze von den sich ansiedelnden Unternehmen auf den privaten Grundstücksflächenunterzubringen sind und die Kosten auch vom Verursacher getragen werden. Dadurchkann gewährleistet werden, dass Stellplätze, deren notwendige Anzahl von Beschäftigtenzahlenund bei kundenorientierten Betrieben von der Besucherzahl abhängig ist, in ausreichenderZahl zur Verfügung stehen.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 28Bei den Stichstraßen werden – soweit möglich – einseitig Parkstreifen in Längsaufstellungvorgesehen.Ebenso wenig wie die Größe der sich ansiedelnden Betriebe abgeschätzt werden kann, kannauch die Zahl der benötigten Stellplätze und Garagen prognostiziert werden. Diese Faktorensind abhängig von Art, Größe, Mitarbeiterzahl und Kundenzuspruch der Unternehmen. Ausdiesem Grund müssen die Festsetzungen im Bebauungsplan möglichst offen gehalten werden,d.h. Lage und Anordnung der o.g. Anlagen werden im vorliegenden Bebauungsplannicht eingeschränkt.Bei der zukünftigen Bestimmung der Lage der Flächen für ruhenden Verkehr im Zuge derGewerbegebietserschließung sind insbesondere die VorgabenEinen Sonderfall stellt der im Bereich der Fläche C 2 vorgesehen Park and Ride Parkplatzdar. Hier soll Ersatz für den im Zuge der Gewerbegebietserschließung wegfallenden Park anRide Parkplatz geschaffen werden. Der Standort des angesprochenen Parkplatzes ist imBebauungsplan als Fläche für das Parken festgesetzt.6.3.5 Fuß- und RadwegenetzDie Umgehungsstraße (K63neu) und die Stichstraßen erhalten einseitig einen kombiniertenGeh- und Radweg.Vom südwestlichen Ortsrand der Ortslage Mienenbüttel aus ist von dem Schnittpunkt WennerstorferStraße/Hinterm Hagen aus ein öffentlicher kombinierter Geh- und Radweg mit einerBreite von 3 m zur Stichstraße 3 vorgesehen.Weiterhin wird über einen öffentlichen kombinierten Fuß- und Radweg im südlichen Plangebiet,der im Bereich der heutigen Wennerstorfer Straße verläuft, die fußläufige Anbindung inRichtung Wennerstorf auch in Zukunft sicher gestellt. Dieser Fuß- und Radweg erfüllt auchdie Funktion eines Feldwirtschaftsweges und dient somit der Erschließung der hier außerhalbdes Plangeltungsbereiches angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen.Aus der in den Kapiteln 6.3.1 bis 6.3.5 beschriebenen Verkehrskonzeption resultieren die inden Kapiteln 6.3.6 und 6.3.7 genannten Festsetzungen des Bebauungsplanes.6.3.6 Ergebnisse der verkehrstechnischen UntersuchungZur Anbindung des geplanten Gewerbegebietes Rade / Mienenbüttel wurde eine verkehrstechnischeUntersuchung durch das Büro „Zukunftsorientierte Verkehrsplanungen“, Langenhagen,durchgeführt.Wichtigste Inhalte der Untersuchungen waren eine Prognose der zu erwartenden Verkehrsmengenbis zum Jahr 2020 sowie eine Überprüfung der entstehenden Knotenpunkte bezüglichihrer verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit. Hierbei waren sowohl die Planungen fürdas Gewerbegebiet Mienenbüttel als auch für den IXOCON-Logistikpark in der GemeindeWennerstorf zu berücksichtigen.Folgende wesentlichen Ergebnisse können hierbei festgehalten werden, die in dem angesprochenenGutachten detaillierter beschrieben sind:ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 29- Mit Bezug zum geplanten IXOCON-Logistikpark ergeben sich rund 1.080 Kfz-Zufahrten (davon 25% = 270 LKW-Fahrten) pro Tag und entsprechend auch ca.1.080 Kfz-Abfahrten.- Mit Bezug zum geplanten Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel ergeben sich im Planungsraumpro Tag ca. 7.300 Kfz-Zufahrten (davon 11,4% Lieferwagen und 17,2%Schwerlastverkehr) und entsprechend auch ca. 7.300 Kfz-Abfahrten.- Durch den geplanten Bau der Autobahn A 26 (Stade – Hamburg) und der B 3 neu(Umfahrung Neu Wulmstorf) ergeben sich im Planungsraum nur geringfügige Änderungmit eher abnehmenden Verkehrsbelastungen.Folgende Abbildung zeigt die Verkehrsbelastungen im Planfall 2020.Diese Angaben vorausgesetzt ergeben sich für die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte K 1(B 3 / nördliche Rampe der Autobahnzu- und -abfahrt) und K 2 (B 3 / südliche Rampe derAutobahnzu- und –abfahrt) / K 63) folgende Ergebnisse:- Bereits im Prognosenullfall (also noch ohne die geplanten Entwicklungen im GE Rade/ Mienenbüttel) verfügen die beiden Knotenpunkte ohne Signalregelung über keineausreichende Leistungsfähigkeit mehr bzw. liegen im Grenzbereich der Leistungsfähigkeit.Beide Knotenpunkte wären demnach ohnehin zu signalisieren.- Für den Planfall (mit verlegter K 63 und Realisierung des GE Rade / Mienenbüttel)wurde sowohl die Möglichkeit der Signalisierung des Knotenpunktes als auch dieMöglichkeit der Anlage eines Kreisverkehrsplatzes mit Bypassen untersucht. Aufgrunddes größeren Flächenverbrauchs wird am Knoten K 1 diese Lösung durch denARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 30Verkehrsgutachter nicht empfohlen, am Knoten K 2 ist die Leistungsfähigkeit einesKreisverkehrsplatzes mit vier Bypassen nicht ausreichend.- Aus diesem Grund wird für beide Knotenpunkte eine Signalregelung mit einer Fahrstreifenaufteilungempfohlen (siehe unten stehende Abbildung). Hierbei wird von einerflexiblen Signalschaltung mit Stau- und Bemessungsschleifen ausgegangen, umeinen möglichen Rückstau bis auf die BAB A 1 auch im Ausnahmefall ausschließenzu können.- Diese Form der Knotenpunktgestaltung ist durch das Planfeststellungsverfahren zurVerbreitung der Autobahn BAB A 1 bereits abgedeckt. Lediglich für den Rechtsabbiegeraus der B 3 auf die K 63 im Bereich des Knotenpunktes K 2 muss im Bebauungsplaneine eigene Fläche vorgesehen werden (siehe Gestaltung der Knotenpunkte– Abbildung auf der nächsten Seite). Hier übernimmt der Bebauungsplan dann eineplanfeststellungsersetzende Funktion.- Die temporäre Anbindung des Gewerbegebietes Rade / Mienenbüttel über die Straße„Hinterm Hagen“ bis zur Fertigstellung des Brückenbauwerkes der BAB A 1 ist nachAuffassung der verkehrstechnischen Untersuchung möglich und realisierbar.Aus der in den Kapiteln 6.3.1 bis 6.3.5 beschriebenen Verkehrskonzeption sowie der inKapitel 6.3.6 zusammengefassten verkehrstechnischen Untersuchung resultieren die inden Kapiteln 6.3.7 und 6.3.8 genannten Festsetzungen des Bebauungsplanes.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 31ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 326.3.7 Flächen für Stellplätze und GaragenFestsetzungGaragen, Carports und Stellplätze im Sinne der §§ 46 und 47 der NBauO sind in dem gesamtenfestgesetzten Gewerbegebiet zulässig mit Ausnahme folgender Bereiche:Innerhalb des Schutzabstandes zur BAB 1 sowie innerhalb der gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 aBauGB festgesetzten Flächen sind Garagen und Carports nicht zulässig. Stellplätze sind nurdann zulässig, wenn sie die in den nachrichtlichen Übernahmen gem. § 9 Abs. 6 BauGB genanntenBedingungen einhalten.Innerhalb des Schutzabstandes zur B 3 und zur K 63 (neu) sind Stellplätze nur zulässig,wenn sie grundstückseitig erschlossen sind.6.3.8 Verkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung sowieden Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen, Flächen für dasParken von FahrzeugenFestsetzungDie neue zentrale Erschließungsachse (K 63 neu) sowie alle weiteren Erschließungsstraßen,sowie die ergänzte Abbiegespur der B 3 einschließlich der durch den Straßenbau entstehendenBöschungsflächen werden gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB als Straßenverkehrsflächenfestgesetzt. Die Gliederung der Straßen ist den jeweiligen Schemaschnitten zu entnehmen.Fuß- und Rad- und Betriebswege sind entsprechend den Schemaschnitten entlang der Erschließungsstraßenanzulegen und werden als “Straßenverkehrsfläche” festgesetzt.Fuß- und Radwege, die nicht parallel der Erschließungsstraßen verlaufen, werden als “Verkehrsflächebesonderer Zweckbestimmung” mit einer Breite von 3 bzw. 4 m, hier: Fuß- undRadweg festgesetzt. Der Fußweg in Richtung Wennerstorf erfüllt auch die Funktion einesFeldwirtschaftsweges.Technische Bauwerke zur Straßenentwässerung sind innerhalb der Verkehrsfläche zulässig.Von den Gewerbegrundstücken aus sind keine direkten Ein- und Ausfahrten zur K 63 (neu)sowie zur B 3 zulässig. Eine Ein- und Ausfahrt vom Retentionsbodenfilter zur K 63 (neu) istzulässig.Im Bereich der Fläche C 1 wird eine Fläche für das Parken (hier: Park- und Ride-Parkplatz)festgesetzt.Zeitlich befristete Festsetzung zu Verkehrsflächen gem. § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB:Bis zur Fertigstellung des Brückenbauwerks der BAB A 1 sind temporäre Grundstückszufahrtengem. eigener Planzeichnung zulässig. Die Folgenutzung ist Teil A – Planzeichnung desBebauungsplanes zu entnehmen.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 336.4 Ver- und Entsorgung6.4.1 Ver- und EntsorgungskonzeptionDie Versorgung des Planungsgebietes mit Wasser und Energie ist sicherzustellen und mitden entsprechenden Versorgungsträgern abzuklären. Ebenso ist eine schadlose und umweltschonendeBeseitigung der anfallenden Abwässer zu gewährleisten.Wasser- , Strom- und GasversorgungTräger der Wasserversorgung ist der Wasserbeschaffungsverband Harburg. Die Stromversorgungwird von der EWE AG, die Gasversorgung von der E.ON Hanse, Quickborn sichergestellt.Die Versorgung des Gewerbegebietes mit Löschwasser wird über das neu zu schaffendeWasserversorgungsnetz sowie über die Regenrückhaltebecken erfolgen.Sonstige LeitungenWeiterhin verläuft innerhalb des Planungsgebietes die in Kapitel 5.8 bereits erwähnte Chemikalienleitungder Dow Olefinverbund GmbH. Diese besitzt für das Planungsgebiet zwarkeine Versorgungsfunktion ist aber im Rahmen der Bebauungsplan-Erstellung zu beachtenund planungsrechtlich zu sichern.Abwasser/ EntwässerungTräger der Abwasserentsorgung innerhalb des Plangebietes ist für Regenwasserableitungdie Gemeinde Neu Wulmstorf und für die Schmutzwasserableitung die Hamburger Stadtentwässerung(HSE).Zur abwassertechnischen Entsorgung des Planungsgebietes wurde durch das Büro dänekampund partner eine Entwässerungskonzeption erarbeitet. Die Ableitung des SchmutzundOberflächenwassers ist hierin wie folgt geplant:Schmutzwasserableitung (Entwässerungskonzeption, dänekamp & partner)Die geplanten Gewerbeflächen sollen an das zentrale Schmutzwasser-Entsorgungsnetz derGemeinde Neu Wulmstorf angeschlossen werden. Hierfür wurde bereits im Zuge der Erstellungder Ortsentwässerungsanlagen im Ortsteil Mienenbüttel eine Schmutzwasser-Transportdruckrohrleitung DN 150 bis zum Ortsausgang an der K63 Richtung Oldendorf vorgelegt.Das Schmutzwasser des Gewerbegebietes wird über Freigefälleleitungen gesammeltund einem zentral im Gebiet anzuordnenden Schmutzwasser-Pumpwerk zugeleitet. Vondem Schmutzwasser-Pumpwerk wird eine Transportdruckrohrleitung zu der vorgenanntenTransportdruckrohrleitung verlegt und dort angebunden. Die Leistungsfähigkeit desSchmutzwasser-Pumpwerkes ist auf die Gesamtlänge der Schmutzwasser-Transportdruckrohrleitung auszulegen. Für die Zuleitung des Schmutzwassers aus dem südlichder A1 gelegenen Teilgebiet wird eine Unterquerung der A1 mit einem grabenlosenRohrvortriebsverfahren erforderlich. Die Gestattung ist bei den zuständigen Straßenbaubehördeneinzuholen.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 34Oberflächenentwässerung (Entwässerungskonzeption, dänekamp & partner)Das Oberflächenwasser wird für den nördlichen und südlichen Abschnitt jeweils gesondertabgeleitet.Im südlichen Abschnitt wird das Oberflächenwasser im Gebiet über Freigefälleleitungen gesammeltund einem Regenrückhaltebecken im westlichen Gebietsabschnitt zugeführt. DasRegenrückhaltebecken wird als ständig mit Wasser gefülltes Erdbecken mit einer Vorreinigung,bestehend aus einem Absetzbereich mit Leichtstoffrückhaltung, ausgebildet. Durchdas Regenrückhaltebecken wird der Abfluss aus dem angeschlossenen Gebiet auf denlandwirtschaftlichen Abfluss von 1,5 l/s x ha gedrosselt. Der gedrosselte Abfluss wird übereine Rohrleitung, die entlang dem Wennerstorfer Weg nach Wennerstorf verlegt wird, demAarach als offene Vorflut zugeleitet.Im nördlichen Gebiet steht kein offener Vorfluter in unmittelbarer Gebietsnähe zur Verfügung.Eine Ableitung nach Süden durch Unterquerung der Autobahn ist nicht möglich, da eine zusätzlichehydraulische Belastung des Aarbaches nicht möglich ist. Das Oberflächenentwässerungskonzeptfür den Nordteil sieht daher die Verbringung des anfallenden Oberflächenwassersin den Untergrund vor.Gemäß dem Baugrundgutachten der Ingenieurgesellschaft Dr. Ing. Michael Beuße mbH vom29.02.2008 stehen im nördlichen Gebiet im mittleren und östlichen Abschnitt bindige Bödenan. Im übrigen Gebiet Richtung Westen wechseln die Böden zu sandigen Böden, die eineausreichende Versickerungsfähigkeit aufweisen. Es ist daher vorgesehen, das Oberflächenwasserdes nördlichen Gebietes ebenfalls über Freigefälleleitungen zu sammeln und RichtungWesten abzuleiten. Am westlichen Gebietsrand soll nach entsprechender Vorreinigungüber ein zweistufiges System mit Absetzbereich und Leichtstoffrückhaltung sowie anschließendemFilter eine Verbringung des Oberflächenwassers durch Versickerung in den Untergrunderfolgen. Um eine größtmögliche hydraulische Leistungsfähigkeit des Entwässerungssystemfür eine möglichst hohe Jährlichkeit zu erreichen, werden bereits auf den GewerbeflächenRetentionseinheiten durch Rigolenfüllkörper, die eine gedrosselte Ableitung bewirken,eingesetzt. Das System wird für ein Ereignis mit einer Jährlichkeit von n = 10 ausgelegt.Die Entwässerungseinrichtung wird mit einem Notüberlauf ausgestattet, der über eine Rohrleitungan das nordwestlich des Gebietes vorhandene Regenrückhaltebecken Rade-Mienenbüttel angeschlossen wird. Das Regenrückhaltebecken Rade-Mienenbüttel bestehtaus einer zweistufigen Anlage mit einem Reinigungs- und Retentionsbereich, der als Nassbeckenausgebildet ist, sowie einem nachgeschalteten Versickerungsbecken. Das RRB Rade-Mienebüttelverfügt über einen Notüberlauf, der im Versagensfall das anfallende Wasserin ein Trockental Richtung Este ableitet. Bisher wurde für das RRB seit Inbetriebnahme keinÜberlauf in das Trockental beobachtet. Das Trockental leitet das Oberflächenwasser theoretischbis zur Este weiter. Aufgrund der Ausbildung des Talraumes mit mehreren ausgeprägtengroßräumigen Senken und einem geringem Gesamtgefälle wird in Einvernehmen mit derzuständigen Wasserbehörde davon ausgegangen, dass Oberflächenwasser, dass in dasTrockental überläuft, die Este nicht erreicht und vorher versickert. Auswirkungen auf dasFFH-Gebiet Este können daher ausgeschlossen werden.Die in Punkt 6.4.1 beschriebene Ver- und Entsorgungskonzeption führt zu folgenden Festsetzungenim Bebauungsplan:ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 356.4.2 Führung von oberirdischen oder unterirdischen Versorgungsanlagen und –leitungen1. Die Chemikalienleitung der Dow Olefinverbund GmbH wird gem. § 9 Abs. 1 Nr. 13BauGB als unterirdische Versorgungsleitung festgesetzt.2. Als Entwässerungssystem wird innerhalb des Planungsgebietes gem. § 9 Abs. 1 Nr. 13BauGB ein Trennsystem festgesetzt. Die im Gebiet anfallenden Abwässer sind entsprechendihrer potenziellen Schadstoffkontamination getrennt abzuleiten (Trennsystem). DasSchmutzwasser (häusliches Abwasser) ist der Ortskanalisation Mienenbüttel zuzuleiten.Das Oberflächenwasser (Dach- und Hofwasser, Straßenablaufwasser) ist davon getrenntzu erfassen und den festgesetzten Versickerungs- und Rückhalteanlagen zuzuleiten.6.4.3 Flächen für die Abwasserbeseitigung, einschließlich der Rückhaltung undVersickerung von NiederschlagswasserDas Regenrückhaltebecken sowie die Versickerungsflächen (Retentionsbodenfilter) werdengem. § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB als Flächen für die Abwasserbeseitigung, einschließlich derRückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser festgesetzt.Innerhalb der Flächen ist die Anlage von Unterhaltungswegen zulässig.6.4.4 Geh-, Fahr- und LeitungsrechtZur Sicherung der Zugänglichkeit der Chemikalienleitung der Dow Olefinverbund GmbH wirdein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gem. § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB zugunsten des Leitungsbetreibersfestgesetzt.6.5 GrünordnungWesentliche Aufgabe des vorliegenden Bebauungsplans ist es, die Belange von UmweltundNaturschutz sowie der Ökologie und Landschaftspflege ausreichend zu berücksichtigen.Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die im Rahmen der Grünordnung zubeachten sind, sind in § 1 Abs. 1 BNatSchG geregelt. Danach sind Natur und Landschaft imbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass:• Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,• die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,• die Pflanzen und Tierwelt sowie• die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaftals Lebensgrundlage des Menschen (...) nachhaltig gesichert wird.Die Nutzung des z.Zt. überwiegend landwirtschaftlich genutzten Plangebietes als Gewerbegebiethat eine Beeinträchtigung des ökologischen Potenzials, insbesondere durch Bodenversiegelungund Beseitigung von Vegetationsstrukturen zur Folge, die an anderer Stelle derBegründung detaillierter beschrieben werden. Diese Auswirkungen gilt es innerhalb desPlangebietes durch entsprechende Grünmaßnahmen zu reduzieren und zumindest teilweiseauszugleichen.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 36Hierzu werden folgende grünordnerische Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 66 „GewerbegebietMienenbüttel“ getroffen, deren konzeptionelles Ziel in Kapitel 7.4.1 Beschreibungder Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen näher erläutert und begründetwird:6.5.1 Öffentliche GrünflächenFestsetzungFestsetzung einer öffentlichen Grünfläche Ö gemäß Planzeichnung. Die Begrünung der öffentlichenGrünflächen hat nach den Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB zu erfolgen.6.5.2 Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen BepflanzungenFestsetzungP1:Die mit P1 gekennzeichneten Flächen im nördlichen Randbereich des Plangebietes sinddicht mit einheimischen, standortgerechten Gehölzen in einem Raster von 1,0 m x 1,5 m zubepflanzen, wobei zur besseren und schnellen Abschirmung des Planungsgebietes mindestens20% Heister und 10% Hochstämme oder Stammbüsche in die Pflanzung einzubindensind. Alle zu pflanzenden Gehölze sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.P2:Die mit P2 gekennzeichnete Fläche ist zur Abschirmung der Bebauung von den umliegendenNutzungen durch im Plangebiet anfallende Erdmassen zu modellieren (Sichtschutzwall vonmax. 7 m Höhe) und wie folgt als Landschaftspark zu begrünen:Entlang der Grenze zur Ortslage von Mienenbüttel sind zwei Reihen mit regionaltypischenstandortgerechten Obstbaumhochstämme zu bepflanzen. Der Abstand der Obstbaumreihenzueinander sowie der Obstbäume untereinander muss mindestens 10 m und höchstens 15m betragen.Der anzulegende Sichtschutzwall ist wie folgt zu begrünen. Auf den Böschungsflächen sowieim Kronenbereich hat eine Anpflanzung von einheimischen, standortgerechten Gehölzen miteinem Baumanteil (Hochstamm oder Stammbusch) und Heisteranteil von jeweils 15% gem.Pflanzliste im Raster von 1,0 m x 1,5 m zu erfolgen. Auf der Krone des Walls sind mind. alle10 m Stammbüsche als Überhälter in die Pflanzungen zu integrieren. Die Gehölzpflanzungensind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang wieder zu ersetzen.Die nicht für den Sichtschutzwall benötigten Bereiche innerhalb der Fläche P 2 sind parkähnlichanzulegen mit einem maximalen Gehölzanteil von 30%. Die Flächen sind mit einer Magerrasenansaat(RSM 8) zu begrünen. Anlagenwege sind im gesamten Bereich der Fläche P2 zulässig. Feuerwehrum- und zufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehr sind am zumGewerbegebiet gelegenen Rand der Fläche zulässig, sofern sie als Schotterrasen ausgebildetsind.P3:ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 37Entlang der östlichen, südöstlichen, südlichen und westlichen Plangebietsgrenze sowie entlangder BAB A1 sind als Abschirmung zur B3, zur BAB A1 bzw. zu den Flächen für die Abwasserbeseitigung,zur Vernetzung mit der freien Landschaft sowie zur Absicherung derteilweise entstehenden Böschungen standortgerechte, heimische Laubgehölze im Rastervon 1,0 x 1,5 m zu pflanzen. In die Pflanzung sind mindestens 15 % Stammbüsche oderHochstämme und 15% Heister zu integrieren. Die Gehölze sind dauerhaft zu erhalten undbei Abgang zu ersetzen. Im Bereich der Versorgungsleitungen sind bzgl. der Pflanzungendie Vorschriften der Versorgungsträger zu beachten.P4:Alle Grundstücksflächen innerhalb des GE, die aufgrund der festgesetzten GRZ nicht überbautwerden dürfen (hier: 20% der Fläche), sind gärtnerisch anzulegen. Pro 150 m 2 Flächesind ein standortgerechter Laubbaumhochstamm oder drei standortgerechte Sträucher inGruppen anzupflanzen. Die Gehölze sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.P5:PKW-Stellplätze sind mit einem großkronigen Laubbaum je angefangene 8 Stellplätze zubegrünen. Pro Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 10 m 2 freizuhaltenund gegen Befahren zu sichern. Bei Abgang der Bäume ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen.P6:Mit einem durchschnittlichen Abstand von max. 15 m sind entlang der K 63 in einem Abstandvon mindestens 4,5 m zur Fahrbahn Alleebäume zu pflanzen. Die Alleebäume sind mit einerdichten standortgerechten Strauchpflanzung zu unterpflanzen. Die Gehölze sind dauerhaftzu erhalten und bei Abgang wieder zu ersetzen.P7:Die Regenrückhaltebecken und Versickerungsflächen sind entsprechend der technischenAnforderungen an die Entwässerungsbauwerke zu begrünen. Sämtliche Flächen (z.B. Böschungsbereiche),die nicht zu anderen Zwecken benötigt werden, sind mit Magerrasenansaat(RSM 8) zu begrünen. Die Ufer der Flächen für die Regenrückhaltung sind mit einemvielfältigen Uferprofil und wechselnden Böschungsneigungen naturnah zu gestalten und mitheimischen, standortgerechten Sträuchern, Stauden und Röhrichten zu bepflanzen.P8:Entlang der von der Wennerstorfer Straße ausgehenden Fußwegeverbindung zur K 63 (neu)durch das Gewerbegebiet sind die jeweils 5 m breiten Flächen zum Anpflanzen mit Alleebäumenin einem durchschnittlichen Abstand von 12 m zu bepflanzen. Die Alleebäume sindmit Landschaftsrasen oder alternativ mit niedrig wachsenden Sträuchern und Stauden zu unterpflanzen.Die Gehölze sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang wieder zu ersetzen.P9:Die mit P 9 gekennzeichneten Bereiche sind parkähnlich anzulegen mit einem maximalenGehölzanteil von 30%. Die Fläche ist mit Landschaftsrasen (RSM 7.1.2 ) zu begrünen.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 38P10:Für alle Pflanzungen sind einheimische und standortgerechte Gehölze zu verwenden. Dienachfolgende Pflanzliste stellt eine beispielhafte Auswahl geeigneter einheimischer undstandortgerechter Gehölze dar:Pflanzliste LaubbäumeAcer campestre (Feldahorn)Acer platanoides (Spitzahorn)Acer pseudoplatanus (Bergahorn)Betula pendula (Sandbirke)Carpinus betulus (Hainbuche)Fagus sylvatica (Rotbuche)Fraxinus excelsior (Esche)Populus tremula (Zitterpappel)Prunus avium (Vogelkirsche)Prunus padus (Frühe Traubenkirsche)Quercus petraea (Traubeneiche)Quercus robur (Stieleiche)Sorbus aucuparia (Eberesche)Tilia cordata (Winterlinde)Tilia platyphyllos (Sommerlinde)Pflanzliste SträucherCorylus avellana (Hasel)Crataegus monogyna (Eingriffliger Weißdorn)Eunonymus europaeus (Pfaffenhütchen)Prunus spinosa (Schlehe)Rosa canina (Hundsrose)Rubus fruticosus (Brombeere)Salix spec. (Weide)Sambucus nigra (Schwarzer Holunder)Viburnum opulus (Gemeiner Schneeball)Regionaltypische ObstbaumsortenPflanzqualitätZur schnelleren Wirksamkeit der Ausgleichspflanzungen im Sinne einer besseren Einbindungdes Planungsraumes in das Landschaftsbild werden folgende Mindest-Qualitätsstandards an die Pflanzungen gestellt:- Hochstämme/Stammbüsche: 3 xv.; StU 12-14cm- Alleebäume: 3xv; StU 16 - 18 cm- Heister: 3xv, ab 150 cm- Sträucher: 3xv.; H. ab 60 cmARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 396.5.3 Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen,Sträuchern und sonstigen BepflanzungenAnpflanzungen unterliegen der Bindung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB.6.5.4 Zuordnung von Flächen oder Maßnahmen zum AusgleichBezüglich des externen ökologischen Ausgleiches laufen derzeit noch Verhandlungen mitden entsprechenden Fachbehörden:WaldausgleichZum Ausgleich des Waldverlustes innerhalb des Plangebietes ist in Abstimmung mit der zuständigenForstbehörde die Parzelle-Nr. 4/24, die unmittelbar im Südwesten an das Planungsgebietangrenzt, mit einem naturraumtypischen Wald aufzuforsten.Weiterhin sind auf insgesamt 3 ha Flächen außerhalb des Plangebietes Waldumbaumaßnahmendurchzuführen. Entsprechende Flächen werden durch die zuständige Revierförsterinderzeit ermittelt und der Gemeinde mitgeteilt.Ökologischer Ausgleich:Der externe ökologische Ausgleich wird entsprechend des „Masterplan Röttiger-Kaserne/Standortübungsplatz Fischbeker Heide“ auf dem Gelände des Standortübungsplatzeserfolgen. Die zum Ausgleich geeigneten Maßnahmen werden durch die Untere Naturschutzbehördebeim Landkreis definiert.6.6 Aufschüttung / Abgrabung6.6.1 AllgemeinesInnerhalb des Planungsgebietes werden Bodenbewegungen in größerem Umfang erforderlich.So werden allein im Bereich des geplanten Retentionsbodenfilters ca. 100.000 m³ Bodenausgehoben.Auch zur Egalisierung / Terrassierung des Geländes mit einer Abtreppung von 83,5 m überNN im Osten auf 79,00 m über NN im Osten finden größere Bodenbewegungen statt. Hiersteht einem Bodenabtrag von ca. 270.000 m³ ein Bodenauftrag von 210.000 m³ gegenüber.Für den Bodenauftrag können dabei aufgrund ihrer Zusammensetzung lediglich die im Retentionsbodenfilteranfallenden Materialien verwendet werden, so dass rund 110.000 m³ Füllbodenzuzuliefern ist.Der Abtrag aus der Fläche ist zur Geländeauffüllung für später bebaute Bereiche nicht geeignet.Ein Teil dieser anfallenden Massen kann aber für den geplanten 7 m hohen Sichtschutzwallzwischen Gewerbegebiet und Ortslage verwendet werden. Wie viel Bodenabtraghier eingebaut werden kann, ist derzeit noch nicht bestimmt. Die restlichen, nicht verwendbarenMengen an Bodenmaterialien müssen abgefahren werden.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 406.6.2 Flächen für AufschüttungenDer oben beschriebene Sichtschutzwall wird gem. § 9 Abs. 1 Nr. 17 BauGB als Sichtschutzwallmit einer maximalen Höhe von 7 m festgesetzt. Der Wall ist gem. den Festsetzungennach § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB (Festsetzung P 2) zu begrünen.6.7 Lärmschutz6.7.1 AllgemeinesMit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ sollen dieplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Logistikunternehmen sowie fürweitere gewerbliche Nutzungen geschaffen werden.Im Rahmen einer lärmtechnischen Untersuchung wurden die Auswirkungen des geplantenVorhabens gegenüber dem Vorherzustand bzw. dem Prognose-Nullfall aufgezeigt und bewertet.Dabei wurden sowohl die Veränderungen der Belastungen aus Gewerbelärm undVerkehrslärm getrennt als auch die Veränderungen der Gesamtbelastungen ermittelt.Als Untersuchungsfälle wurden der Prognose-Nullfall ohne Umsetzung der geplanten Maßnahmenund der Prognose-Planfall berücksichtigt. Beide Untersuchungsfälle beziehen sichauf den Prognosehorizont 2020/25.Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilung anhandder Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1, „Schallschutz im Städtebau“,wobei zwischen gewerblichem Lärm und Verkehrslärm unterschieden wird.Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegenan den Kriterien der 16. BImSchV („Verkehrslärmschutzverordnung“) orientieren.Die aktuelle Fassung der DIN 18005, Teil 1 verweist für die zur Beurteilung von gewerblichenAnlagen auf die TA Lärm, so dass die Immissionen aus Gewerbelärm auf Grundlage der TALärm beurteilt werden.Die nächstgelegene schutzbedürftige Bebauung außerhalb des Plangeltungsbereichs befindetsich in folgenden Bereichen: Bebauung nordöstlich des Plangebietes in der Ortslage Mienenbüttel: Hinsichtlichder Schutzbedürftigkeit gegenüber Lärm ist von einer Einstufung vergleichbarder eines Dorf-/Mischgebietes auszugehen. Bebauung nördlich der BAB A1 und westlich des Plangebietes: Es handeltsich um eine Hofstelle und eine Tierversuchsanstalt im Außenbereich. Demzufolgeist auch hier von einem Schutzanspruch gegenüber Lärm vergleichbardem eines Dorf-/ Mischgebietes auszugehen.6.7.2 GewerbelärmZum Schutz der Nachbarschaft vor Gewerbelärm aus dem Plangebiet wurde für die neuenFlächen im Plangebiet geprüft, ob der Planungsansatz für uneingeschränkte IndustriegebieteARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 41gemäß DIN 18005 von LW“ = 65/65 dB(A) (tags/nachts) zulässig ist. Im Ergebnis der Berechnungenist festzuhalten, dass tags an allen maßgeblichen Immissionsorten die Immissionsrichtwerteder TA Lärm eingehalten werden. Nachts wurden in Optimierungsrechnungenmaximal zulässige Emissionskontingente ermittelt, unter deren Ansatz die Anforderungender TA Lärm erfüllt werden. Zum Schutz der umliegenden schützenswerten Nutzungen imPlangebiet sind diese Emissionskontingente im Bebauungsplan festzusetzen. Die Vorbelastungendurch die südlich des Plangebietes befindlichen Gewerbeflächen der GemeindeWennerstorf und die westlich dieser Gewerbeflächen stehenden Windenergieanlagen wurdebei den Ermittlungen berücksichtigt.Um die Genehmigungsfähigkeit der geplanten Nutzungen am vorgesehenen Standort zu prüfenund den Nachweis einer grundsätzlichen Realisierbarkeit der Planung zu erbringen, wurdeeine Schallimmissionsprognose für den tatsächlich zu erwartenden Betrieb unter Berücksichtigungdes derzeitigen Planungsstandes erstellt. Für den mittleren Spitzentag gemäß TALärm (an mindestens 11 Tagen im Jahr erreicht) ist von etwa 8.760 Fahrten (entspricht etwa4.380 Fahrzeugen) bei einem LKW-Anteil von 20% auszugehen.Im Ergebnis der Berechnungen ist festzustellen, dass der geplante Betrieb grundsätzlich mitden vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplanes und damit auch mit den umliegendenschützenswerten Nutzungen verträglich ist. Die Beurteilungspegel aus dem exemplarischgeprüften konkreten Betrieb auf den Gewerbeflächen halten an nahezu allen Immissionsortendie aus dem pauschalen Ansatz abgeleiteten zulässigen Beurteilungspegelanteilesicher ein. Lediglich an dem westlich des Plangebietes gelegenen Wohnhaus im Außenbereichund am Wohnhaus östlich der B3 werden die zulässigen Beurteilungspegelanteiledurch die exemplarisch geprüfte konkrete Nutzung nachts überschritten. Während amWohnhaus östlich der B3 auch unter Berücksichtigung der gewerblichen Vorbelastung dernächtliche Immissionsrichtwert sicher eingehalten wird und somit keinen Konflikt auslöst,wird der nächtliche Immissionsrichtwert für Mischgebiete von 45 dB(A) westlich des Plangebietesum bis zu 9,5 dB(A) überschritten. Diese Überschreitung lässt sich zum einen durcheine entsprechende Nutzung der benachbarten Flächen verhindern, andererseits lässt sichdie Einhaltung des nächtlichen Immissionsrichtwertes durch einen Lärmschutzwall mit einerHöhe von etwa 6 m und einer Länge von etwa 180 m erreichen. Ein potentieller Konflikt istsomit im Rahmen der konkreten Betriebsplanung und –genehmigung lösbar. Ein grundsätzlicherKonflikt, durch den die Planung unzulässig würde, ist nicht erkennbar. Es wird empfohlen,im Konfliktbereich am Rand des Plangebietes Vorhalteflächen für Lärmschutz auszuweisen.6.7.3 VerkehrslärmDie Straßenverkehrsbelastungen wurden der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplanentnommen. Der Prognosehorizont der Verkehrsuntersuchung ist das Jahr 2020/25.Der Plangeltungsbereich sowie die angrenzende Bebauung sind bereits heute durch Straßenverkehrslärmbelastet.Innerhalb des Plangeltungsbereichs werden sowohl die Orientierungswerte für Gewerbegebietevon 65 dB(A) tags bzw. 55 dB(A) nachts als auch die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) durch den Verkehrslärm in weiten Teilen überschritten.Die Sanierungsgrenzwerte werden jedoch nur in einem schmalen Streifen direktentlang der Autobahn BAB A1 (bis ca. 70 m von der Mitte der Autobahn entfernt) überschrit-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 42ten. Maßnahmen des aktiven Schallschutzes zum Schutz der gewerblichen Nutzungen vorVerkehrslärm sind nicht angemessen und kommen daher nicht in Betracht. Der Lärmschutzist somit durch Maßnahmen des passiven Schallschutzes sicherzustellen. Die Anforderungenan den passiven Schallschutz zum Schutz vor Verkehrslärm ergeben sich aus DIN 4109.Zum Schutz von schützenswerten Nutzungen innerhalb des Plangebietes werden Lärmpegelbereicheausgewiesen. Im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren ist der Nachweis zuführen, dass die entsprechenden Anforderungen an die Außenbauteile erfüllt werden.Außerhalb des Plangeltungsbereiches errechnen sich durch den bebauungsplaninduziertenZusatzverkehr sowohl tags als auch nachts Pegelzunahmen im Bereich der Wahrnehmbarkeitsschwellein Höhe von etwa 1 dB(A). Die üblicherweise heranzuziehende Erheblichkeitsschwellevon 3 dB(A) wird nicht erreicht. Da auch an keinem der Immissionsorte die Sanierungsgrenzwertefür Mischgebiete von 72 dB(A) tags und 62 dB(A) nachts überschritten werden,sind die Zunahmen des Verkehrslärms auf Grund der Planung als unerheblich zu bewerten.6.7.4 GesamtlärmAus dem Vergleich der Gesamtlärmbelastung (Verkehrslärm und Gewerbelärm zusammen)im Prognose-Nullfall mit der Gesamtlärmbelastung im Prognose-Planfall errechnen sich Veränderungender Gesamtlärmbelastung von bis zu 9,4 dB(A) tags. An den Immissionsortenan denen Pegeländerungen um mehr als 3 dB(A) auftreten, sind die Gesamtlärmpegel sogering, dass die Summenpegel aus Verkehrslärm und Gewerbelärm zusammen selbst denImmissionsrichtwert der TA Lärm für Mischgebiete tags von 60 dB(A) unterschreiten. Sofernder Immissionsgrenzwert für Gewerbegebiete tags von 64 dB(A) als Belastungsgrenze herangezogenwird, liegen die Veränderungen an den Immissionsorten, an denen der Summenpegeldiesen Grenzweit überschreitet, im Bereich der Wahrnehmbarkeitsschwelle in Höhevon 1 dB(A).Nachts liegen die Veränderungen der Gesamtlärmbelastung mit maximal 2,6 dB(A) an allenImmissionsorten unterhalb der Erheblichkeitsschwelle von 3 dB(A).Die Veränderung der Gesamtlärmbelastung ist daher insgesamt als unerheblich einzustufen.Aus der beschriebenen Lärmschutzkonzeption ergeben sich für den Bebauungsplan nebenden schon in Kapitel 6.2.1 unter Art baulichen Nutzung abgehandelten Festsetzungen bzgl.immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel folgende weiteren Festsetzungenzum Lärmschutz:6.7.5 Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichenUmwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des Bundes-ImmissionsschutzgesetzesVorhaltefläche für LärmschutzIm Bereich des westlich gelegenen Wohnhauses (Wohnhaus des Säge-Betriebes im Außenbereich)ist gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB eine Lärmschutzvorrichtung (Lärmschutzwall oder–wand) mit einer Höhe von 6 m über Gelände unter einer Länge von 180 m zu errichten.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 43Passive LärmschutzmaßnahmenZum Schutz der Büronutzung vor Verkehrslärm werden für den Plangeltungsbereich die inder Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109, Schallschutz imHochbau festgesetzt.Den genannten Lärmpegelbereichen entsprechen folgende Anforderungen an den passivenLärmschutz:Bis zu einem Abstand von 115 m von der BAB A1 (gemessen ab Mitte der BAB A1) und von25 m von der Mitte der Fahrbahn der B3 und der K63 (neu) sind bauliche Anlagen mit schützenswertenNutzungen geschlossen auszuführen. Die Ausführung von nicht beheizten Wintergärtenist generell zulässig.Die schalltechnischen Eigenschaften der Gesamtkonstruktion (Wand, Fenster, Lüftung)müssen den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereiches genügen.Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren ist die Eignung der für die Außenbauteile derGebäude gewählten Konstruktionen nach den Kriterien der DIN 4109 nachzuweisen.Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen einesEinzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung geringere Anforderungenan den Schallschutz resultieren.“)6.8 LuftreinhaltungMit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ sollen dieplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Logistikunternehmen sowie fürweitere gewerbliche Nutzungen geschaffen werden.Im Rahmen einer Luftschadstoffuntersuchung wurden die Auswirkungen des geplanten Vorhabensaufgezeigt und bewertet. Als Untersuchungsfälle wurden der Prognose-Nullfall ohneUmsetzung der geplanten Maßnahmen und der Prognose-Planfall berücksichtigt.Beide Untersuchungsfälle beziehen sich auf den Prognosehorizont 2020/25.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 44Für die Beurteilung der Luftschadstoffbelastungen wurden die aktuellen Grenz-, Prüf- undImmissionswerte herangezogen, insbesondere die Werte der aktuellen Neufassungen der22. BImSchV und der TA Luft. Die Beurteilung erfolgte anhand der für den Straßenverkehrmaßgeblichen Leitkomponenten Stickstoffdioxid, Benzol und Feinstaub (PM10 und PM2,5).Betrachtet man die Gesamtemissionen für die Schadstoffe NOx und Feinstaub (PM10) imUntersuchungsgebiet, so sind im Prognose-Planfall gegenüber dem Prognose-Nullfall Zunahmenvon etwa 20 % zu erwarten. Für Benzol ist mit Zunahmen von etwa 16 % zurechnen.Für die Kohlendioxidemissionen ergeben sich gegenüber dem Prognose-Nullfall-Zunahmen um etwa 48 %.Immissionsseitig ist im Bereich der maßgeblichen schützenswerten vorhandenen Bebauungfestzustellen, dass für die untersuchten Schadstoffkomponenten NO2, Benzol und Feinstaub(PM10)die derzeit geltenden Grenz- und Prüfwerte zum Schutz des Menschen imPrognose-Planfall eingehalten werden, insbesondere auch im Umfeld des Plangebiets.Darüber hinaus werden auch die zu späteren Zeitpunkten (ab 2010) vorgesehenen Grenzwerteeingehalten.Lediglich für die ab 2015/20 geplanten Grenzwerte der Feinstaub (PM2,5)-Immissionen kanndie Einhaltung dem derzeitigen Wissensstand entsprechend nicht sicher nachgewiesen werden,da detaillierte Emissionsfaktoren noch nicht verfügbar sind. Die Zunahmen der Feinstaub-Immissionendurch das Planvorhaben sind jedoch als gering anzusehen, so dass einemaßgebliche Verschlechterung der vorhandenen Situation nicht zu erwarten ist.Hinsichtlich der PM2,5-Belastungen liegen aus Messungen an Hamburger Stationen derLuftüberwachung Erkenntnisse vor, dass der Anteil von PM2,5 an den PM10-Belastungenzwischen 55 % und 80 % liegt. Im vorliegenden Fall ergibt sich daher für die Jahresmittelwerteim Planfall eine Spanne von bis zu etwa 17 μg/m³ bis 24 μg/m³, so dass der ab 2015 geplanteGrenzwert von 25 μg/m³ eingehalten wird. Der ab 2020 vorgesehene Grenzwert von20 μg/m³ wird nach heutigem Stand möglicherweise überschritten. Da die Umsetzung derGrenzwerte für die PM2,5-Belastungen noch nicht erfolgt ist und insbesondere für denGrenzwert ab 2020 noch eine Überprüfung zu erwarten ist, ist die obige mögliche Grenzwertüberschreitungderzeit als nicht relevant einzustufen.Festsetzungen zum Schutz vor Luftschadstoffemissionen oder –immissionen sind nicht erforderlich.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 456.9 Örtlichen Bauvorschriften nach Niedersächsischer Bauordnung (§98NBauO)6.9.1 Fassaden und Dächer Leucht- und signalfarbene Fassaden- und Dacheindeckungen sind nicht zulässig. Alle Fassaden mit einer Länge > 50 m sind vertikal zu gliedern, z.B. mit Hilfeunterschiedlicher Materialien, Farben, Vorsprüngen.6.9.2 WerbeanlagenWerbeanlagen mit Ausnahme von Hinweisschildern sind nur an der Stätte der Leistungzulässig. Sie können Werbung für Hersteller oder Zulieferer mit anderen Betriebsstättenenthalten (gemischte Werbeanlagen), wenn sie einheitlich gestaltet sind.Plakatwände und Großflächentafeln, die mit Papierplakaten bestückt werden, sindunzulässig.Werbeanlagen sind nur in den Einfahrtsbereichen und innerhalb der überbaubarenFläche zulässig, nicht aber innerhalb der Grünflächen, der Flächen zum Anpflanzensowie der Sichtdreiecke. Ausgenommen hiervon sind Werbepylonen. Diese sind inden Grünflächen und Flächen zum Anpflanzen zulässig.Jegliche Art von mobilen und stationären Werbeanlagen sind in der Bauverbotszoneunzulässig.Außerhalb der Bauverbots- und Baubeschränkungszonen der überörtlichen Verkehrswegeist je ein Werbepylon nördlich und südlich der Autobahn zulässig.6.9.3 EinfriedungenBei der Einfriedung von Grundstücksgrenzen an Verkehrsflächen sind folgende Festsetzungenzu beachten: zur Verkehrsfläche ist ein Mindestabstand von 1,0 m einzuhalten, die maximale Höhe beträgt 3,0 m, in Verbindung mit den Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB sindZaunanlagen zu begrünen bzw. hinter entsprechende Heckenpflanzungen anzulegen die Begrünungshöhe muss mindestens der Zaunhöhe entsprechen.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 466.9.4 Sonstige bauliche AnlagenLichtmasten bzw. sonstige Lichtquellen dürfen die nächstgelegenen baulichen Anlagennicht überragen. Die Lichtmasten und sonstigen Lichtquellen sind so auszurichten,dass von ihnen keine störenden Wirkungen auf die angrenzende Ortslage sowieden Freiraum ausgehen.6.9.5 OrdnungswidrigkeitenGem. § 91 Abs. 3 NBauO handelt ordnungswidrig, wer dieser örtlichen Bauvorschriftzuwiderhandelt. Gem. § 91 Abs. 5 NBauO kann die Ordnungswidrigkeit mit einerGeldbuße von bis zu 500.000 € geahndet werden.6.10 Nachrichtliche Übernahme (§9 Abs. 6 BauGB)In die verbindliche Bauleitplanung sind Festsetzungen, die nach anderen gesetzlichenVorschriften getroffen sind, nachrichtlich zu übernehmen. Gleiches gilt fürDenkmäler nach Landesrecht. Solche Festsetzungen sind getroffen, wenn sie mitAußenwirkung rechtsverbindlich sind und für sich aus ihrer eigenen Rechtsgrundlageheraus gelten, ohne dass sie einer Festsetzung im Bebauungsplan bedürfen.Nachrichtliche Übernahmen brauchen nur in einem Umfang zu erfolgen, soweit siezum Verständnis des Bebauungsplanes oder für die städtebauliche Beurteilung vonBaugesuchen notwendig oder zweckmäßig sind. Folgende nachrichtlichen Übernahmenwerden daher in den Bebauungsplan übernommen:6.10.1 Schutzfläche nach straßenrechtlichen Vorschriften gem. § 9 FStrGSchutzabstand von 40 m zum planfestgestellten Ausbau der BAB 1 bzw. Schutzabstandvon 20 m zur B 3 , gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn.Innerhalb der Schutzzone dürfen keine Hochbauten errichtet werden sowie keinebaulichen Anlagen, die über Zufahrten oder Zugänge an Bundesstraßen unmittelbaroder mittelbar angeschlossen werden.Jegliche Art von mobilen und stationären Werbeanlagen sind in der Bauverbotszoneunzulässig.Innerhalb der Bauverbotszone sind Aufschüttungen bzw. Terrassierungen zur Geländemodelllierungin größerem Umfang unzulässig.Innerhalb der Baubeschränkungszone gem. § 9 Abs. 2 FStrG dürfen bis 100 m vombefestigten Fahrbahnrand der BAB 1 keine Werbeanlagen errichtet werden, die geeignetsind, die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs zu beeinträchtigen.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 476.10.2 Schutzfläche nach straßenrechtlichen Vorschriften gem. § 24 NStrGSchutzabstand von 20 m zur Umgehungsstrasse sowie zur zentralen Erschließungsachse,gemessen vom äußeren Rand der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmtenFahrbahn.Außerhalb der Ortsdurchfahrten dürfen längs der Kreisstraße sowie entlang der neuenErschließungsachse keine Hochbauten sowie bauliche Anlagen im Sinne der NiedersächsischenBauordnung, die über Zufahrten unmittelbar oder mittelbar angeschlossenwerden, errichtet werden.Entlang der Umgehungsstrasse dürfen in einem Abstand von 4,5 m vom Fahrbahnrandkeine Bäume errichtet werden.6.10.3 Freizuhaltende Sichtfelder gem. Vorschriften der EAE 85An Knotenpunkten und Überquerungsstellen sind aus Gründen der VerkehrssicherheitMindestsichtfelder von ständigen Sichthindernissen freizuhalten. Die Sichtdreieckesind oberhalb 0,8 m Höhe über der Fahrbahnoberkante von baulichen Anlagen,Einfriedungen, Werbeanlagen und Bewuchs sowie jeglicher Sichtbehinderung freizuhalten.Ausgenommen sind Einzelbäume mit einem Kronenansatz von über 2 m.6.10.4 Schutzabstand nach Energierechtlichen Vorschriftenhier: ChemikalienleitungEntlang der Pipeline ist ein Schutzabstand von beidseitig 3 m entlang der Rohrachseeinzuhalten.6.10.5 Genehmigung der Erdarbeiten nach niedersächsischem Denkmalschutzgesetzgem. § 13 und 14 NDSchGInnerhalb des Plangebietes gilt § 14 NDSchG. Für das nähere Umfeld des FundplatzesRade 45 (südliches Teilstück von Flur 5, Flurstück 47/1 sowie nördliches Teilstückvon Flur 5, Flurstück 47/3) gilt außerdem § 13 NDSchG. Hier besteht explizit diePflicht, den Baubeginn rechtzeitig vorab bei den zuständigen Denkmalpflegeinstitutionenanzuzeigen.6.10.6 Schutzabstand zum WaldZum Schutz des Waldes ist bei der Errichtung von Gebäuden ein Abstand von 25 mzwischen Waldgrenze und Außenwand der Gebäude einzuhalten. Nebenanlagen undLagerflächen für nicht brennbare Materialien sind ausnahmsweise zulässig, sofernGefährdungen des Waldes ausgeschlossen werden. Stellplätze sind innerhalb derSchutzfläche zulässig.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 486.11 Hinweise und Empfehlungen6.11.1 BaumpflanzungenDas Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagender Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ist bei den Baumpflanzungenzu beachten.Bei der Ausführung der Erdarbeiten oder Baumaßnahmen müssen die Richtlinien derDIN 18920 “Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“beachtet werden.Das DVGW-Regelwerk GW 125 “Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ist bei der Planung zu beachten.6.11.2 Einhaltung der Grenzabstände (gemäß Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz)Bei der Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern entlang von Grundstücksgrenzensind die Grenzabstände gemäß dem Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz zu beachten.6.11.3 Umweltfreundliche EnergieträgerZum weiteren Ausbau der Solarenergienutzung wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen und Solarkollektoren zur Brauchwassererwärmung empfohlen. Die Errichtungdieser Anlagen auf den Dächern ist zulässig.6.11.4 RegenrückhaltebeckenDie Gestaltung und Anordnung des Regenrückhaltebeckens ist mittels eines Entwässerungsantragesim Baugenehmigungsverfahren darzulegen. Für die Einleitung inden Vorfluter ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.6.11.5 GrundwasserschutzFlächen, bei denen die Gefahr des Austretens von wasser- und bodengefährdendenSchadstoffen besteht, sind zu versiegeln.6.11.6 Fassaden- und DachbegrünungAus ökologischen und gestalterischen Gründen wird die Begrünung der Dach- undFassadenflächen ausdrücklich empfohlen.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 496.11.7 Bodendenfunde(gemäß niedersächsischem Denkmalschutzgesetz)Bei Bodenfunden besteht Anzeigepflicht gem. § 14 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes(DenkmalSchG).6.11.8 Umweltfreundliche AußenbeleuchtungIm Plangebiet sollten aus Gründen des Insektenschutzes zur Außenbeleuchtung Natriumdampf-Hochdruck(Vialux, NAV E 70 W 7F bzw. 50 W/E Standard) oder Natrium-Niederdrucklampen (NA/SOX 35 W) installiert werden. Die Lichtwirkung der Beleuchtungskörpersollte durch Lichtblenden auf den zu beleuchtenden Bereich beschränktwerden.6.11.9 Einhaltung der flächenbezogenen SchallleistungspegelIm Rahmen der Baugenehmigungsverfahren sind zum Nachweis der Einhaltung derflächenbezogenen Schallleistungspegel Lärmimmissionsprognosen für die jeweilsmaßgebenden Einwirkungsbereiche zu erbringen. Die Immissionsprognosen sind wiefolgt durchzuführen:1.Ableitung der maximal zulässigen Beurteilungspegelanteile für den jeweiligen Betriebaus den festgesetzten maximal zulässigen immissionswirksamen Schallleistungspegelnmit Hilfe einer Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2 (ohne Berücksichtigungder Meteorologiekorrektur, weiterer Abschirmungen sowie Reflexionen im Plangeltungsbereich,Lärmquellenhöhe 1 m über Gelände, Immissionspunkthöhe jeweilsfür das oberste Geschoss der nächstgelegenen Wohnbebauung).2.Durchführung einer betriebsbezogenen Lärmimmissionsprognose auf Grundlage derTA Lärm mit dem Ziel, die festgesetzten maximal zulässigen Beurteilungspegelanteilefür den benachbarten Betrieb zu unterschreiten.Sofern die Beurteilungspegelanteile für eine konkrete Planung innerhalb des Plangeltungsbereichesan den maßgebenden Immissionsorten um 15 dB(A) und mehr unterhalbdes jeweils geltenden Immissionsrichtwertes liegen, tragen diese sicher nichtmehr zu einer Überschreitung des Immissionsrichtwertes durch die Gesamtbelastungam Immissionsort bei. In diesem Fall kann auf die Einhaltung der Emissionsbeschränkungenverzichtet werden.Auf den Gewerbeflächen, für die ein Nachtbetrieb ausgeschlossen wird (GE 1 undGE 2 = 0 dB(A)) sind vereinzelte nächtliche Pkw-Fahrten ohne Nachweis zulässig.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 506.11.10 Passive Schallschutzmassnahmen - Hinweise zu den festgesetztenLärmpegelbereichenIm Rahmen der Baugenehmigungsverfahren ist die Eignung der für die Außenbauteileder Gebäude gewählten Konstruktionen nach den Kriterien der DIN 4109 nachzuweisen.Von den Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB kann abgewichen werden,wenn auf Grundlage eines detaillierten Einzelnachweises dauerhaft sichergestelltwird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung geringere Anforderungen an denSchallschutz resultieren.An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund derin den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegelleistet, werden keine Anforderungen gestellt.6.11.11 RichtfunkstreckeDas Plangebiet wird von der Richtfunkstrecke Nr. 1947 der Deutschen Telekom gequert.Für die Richtfunktrassen gilt eine Bauhöhenbeschränkung von unter 100 m.6.11.12 FunkmastInnerhalb des Geltungsbereiches befindet sich ein Funkmast der Vodafone GmbH.Dieser Mast ist über einen Vertrag mit dem Flächeneigentümer bis Ende des Jahres2010 gesichert. Aus Vermarktungsgründen der zukünftigen Gewerbeflächen wirdderzeit eine Verschiebung des Mastes an den Randbereich des Plangebietes mitdem Betreiber abgestimmt.6.11.13 FM-Kabel der E.On Netz GmbHNördlich des Planungsgebietes verläuft ein FM-Kabel der E.On Netz GmbH. Alle Arbeiteninnerhalb des Schutzstreifens von 1,5 m beidseits der Kabeltrasse sind vorhermit dem Betreiber abzustimmen.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 517 UMWELTBERICHT7.1 Einleitung7.1.1 Gesetzliche Erfordernis der UmweltprüfungNach der Novelle des Baugesetzbuches vom 24. Juni 2004 sind bei der Aufstellung von Bauleitplänendie Belange des Umweltschutzes grundsätzlich im Rahmen einer sog. Umweltprüfungzu berücksichtigen. Nach § 2 Abs. 4 sind in dieser Umweltprüfung die voraussichtlichenerheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die Belangedes Umweltschutzes sind in einem gesonderten Teil der Begründung, dem Umweltbericht,darzulegen.Der Inhalt des Umweltberichtes richtet sich nach den Vorgaben der Anlage 2 Abs. 4 und § 2aBauGB. Der vorliegende Umweltbericht orientiert sich hinsichtlich seiner Gliederung eng andiesen gesetzlichen Vorgaben.7.1.2 Angaben zum StandortDas Plangebiet liegt im Süden der Gemeinde Neu Wulmstorf und erstreckt sich westlich derAnschlussstelle Rade bzw. der Bundesstraße B3 beiderseits der Bundesautobahn A1.Im Norden wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes von der Kreisstraße K63 (OldendorferStraße, Verbindungsstraße Oldendorf-Mienenbüttel) begrenzt, im Nordosten von derOrtslage von Mienenbüttel.Im Nordwesten bilden eine Tierversuchsanstalt bzw. deren Nachbarflächen die Grenze desgeplanten Gewerbegebietes. Im Südwesten reicht es bis an die Gemeindegrenze von Neu Wulmstorf, die in diesem Bereichmitten durch die offene Agrarlandschaft verläuft.Im Süden schließt das Plangebiet an eine bestehende Gewerbefläche der NachbargemeindeWenzendorf an.Im Plangebiet dominiert die intensive ackerbauliche Nutzung auf großen Schlägen. Dementsprechendist die reliefarme Agrarlandschaft von Strukturarmut geprägt. Grünlandflächenkommen lediglich in den westlichen und östlichen Randbereichen des Plangebietes als intensivgenutzte Weideflächen oder als artenarme Einsaatwiesen vor.Von dem ca. 84 ha großen Plangebiet werden ca. 2,5 ha als Wald bewirtschaftet. Die Waldflächenaus Fichtenwald, Kiefernwald, Eichen- und Eichmischwald liegen an der Westgrenzedes Geltungsbereiches. Die wenigen Strukturelemente im Plangebiet beschränken sich zumeinen auf lineare Strukturen wie Baum-Strauchhecken oder Strauchhecken entlang von Wegenund Verkehrstrassen. Zum anderen kommen im zentral-westlichen Plangebiet als Blockmehrere Wochenendhäuser, Freizeitgrundstücke und eine landwirtschaftliche BetriebsflächeARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 52mit Gebüschen und Bäumen vor. Nicht weit davon entfernt existiert ein Sendemast mit Gebüschenund einer dichten, flächigen Gehölzanpflanzung im Umfeld. Ein Feldgehölz undkleinflächige Ruderalflächen mit Bauschutt- und Müllablagerungen markieren die westlichePlangebietsgrenze in Nachbarschaft zur BAB 1. Weitere Ruderalflächen und ein Feldgehölzkommen an der Südgrenze des Plangebietes vor.7.1.3 Art des Vorhabens / Umweltrelevante FestsetzungenDie Gemeinde Neu Wulmstorf schafft mit dem vorliegenden Bebauungsplan die planungsrechtlichenVoraussetzungen zur Bereitstellung von gewerblichem Bauland mit unmittelbaremAutobahnanschluss. Die Art der baulichen Nutzung wird demnach als Gewerbegebietfestgesetzt. Dabei wird zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung vor Gewerbelärm eineAbstufung der zulässigen Nutzungen über die Festsetzung von flächenbezogenen Schalleistungspegelnvorgenommen. Das Maß der baulichen Nutzung wird einerseits über dieFestsetzung der GRZ, andererseits über die Höhe der baulichen Anlagen geregelt. Bei derFestsetzung der Gebäudehöhen wird eine Gliederung vorgenommen, wobei die höherenGebäude zum Schutz der Ortschaft Mienenbüttel auf den Westteil des Plangebietes beschränktbleiben.Im Plangebiet wird eine getrennte Ableitung der anfallenden Schmutz- und Oberflächenwasserfestgeschrieben. Das unverschmutzte Oberflächenwasser wird im südlichen Plangebietin Regenrückhaltebecken gesammelt und gedrosselt in den lokalen natürlichen Vorfluter abgeschlagensowie im nördlichen Plangebiet (Bereiche nördlich der BAB A 1) gesammelt undin Versickerungsbecken mit Retentionsbodenfilter vollständig versickert. Die Flächen zur Behandlungdes Oberflächenwassers werden als Flächen für die Abwasserbeseitigung gem. §9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB festgesetzt.Im Plangebiet werden weiterhin besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungenim Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes getroffen. So werden passiveSchallschutzmaßnahmen in Form von Lärmpegelbereichen zum Schutz der Büronutzungvor Verkehrslärm festgesetzt. Zum Schutz eines Säge-Betriebes mit Wohnhaus inNachbarschaft zum Gewerbegebiet wird eine Lärmschutzvorrichtung als Lärmschutzwalloder -wand errichtet. Der Ausschluss von Anlagen mit verfahrensbedingt geruchsintensiverAbluft dient der Vermeidung von Geruchsimmissionen.Die festgesetzten Grünmaßnahmen zielen auf eine Ein- und Durchgrünung des Plangebietessowie auf eine Einbindung des Gewerbegebietes in die umliegende Landschaft ab undbetreffen in erster Linie die Randbereiche des Gewerbegebietes, aber auch die nicht überbaubarenGrundstücksflächen der zukünftigen Gewerbegrundstücke. Zur Abschirmung derOrtschaft Mienenbüttel gegenüber dem Gewerbegebiet wird entlang des südlichen und westlichenOrtsrandes ein ca. 50 m bis 110 m breiter, parkartig zu gestaltender Grüngürtel festgesetzt.Zum Schutz des Landschaftsbildes wirt ein mit Gehölzen zu begrünender Sichtschutzwallin den Grüngürtel integriert. Details der grünordnerischen Festsetzungen könnendem Kapitel 6.5 entnommen werden.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 537.1.4 Bedarf an Grund und BodenDer Bedarf an Grund und Boden im Planungsgebiet lässt sich wie folgt tabellarisch zusammenfassen(Flächenermittlung auf CAD-Basis):gesamtes Plangebiet: 841.220 qm (davon Gewerbegebiet: 695.060 qm)nachrichtliche Übernahme gem. § 9 Abs. 7 BauGB (Geltungsbereich Planfeststellung AusbauBAB A 1): 42.420 qmversiegelbare Fläche im Gewerbegebiet: ca. 536.090 qmnicht überbaubare Fläche im Gewerbegebiet: ca. 158.970 qmVerkehrsflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB (Straßenverkehrsfläche, Fuß- und Radwege,öffentliche Parkfläche, vollversiegelt): 41.790 qmFlächen für die Abwasserbeseitigung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB (Regenrückhaltebecken,Retentionsbodenfilter, Versickerungsbereiche): 41.730 qmÖffentliche Grünfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB: 2.245 qmFlächen zum Anpflanzen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB (inkl. Sichtschutzwall): 220.920 qmDamit sind im Plangebiet, bei einer maximalen Ausnutzung der GRZ, ca. 620.300 qm bzw.ca. 74 % der Gesamtfläche versiegelbar. Derzeit sind im Plangebiet lediglich ca. 14.260 qmversiegelt (< 2 % der Gesamtfläche).7.1.5 Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scoping)Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, derenAufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Äußerung im Hinblick aufden erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern. DieserVerfahrensschritt wurde in Form eines sog. Scoping-Termins am 13. März 2008 im Ratssaaldes Rathauses Neu Wulmstorf durchgeführt. Hierzu wurden die Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 03.03.2008 eingeladen. Die Behörden undTräger öffentlicher Belange, die keine Gelegenheit hatten, am Scopingtermin teilzunehmen,hatten Frist bis 28.03.2008 sich schriftlich zu äußern.Im Rahmen dieses Scoping-Termins wurden seitens der teilnehmenden Behörden bzw. Trägeröffentlicher Belange folgende Anregungen an den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgradder Umweltprüfung bzw. bezüglich der Umweltbelange allgemein vorgebracht: Anregungen des Landkreises Harburg, Stabstelle Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung,Herr Peters:o Lärmreflexionen, die von den Lagerhallen ausgehen, sind im Lärmgutachtenzu berücksichtigeno Geplante gemischte Baufläche nördlich des Planungsgebietes ist im Lärmgutachtenauch als Immissionsort zu berücksichtigenARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 54o Die im Gewerbegebiet arbeitende Bevölkerung ist vor dem entstehenden Verkehrslärmzu schützeno Vorhandene Vorbelastungen (z.B. durch Windenergieanlagen) sind zu berücksichtigenoBei Bodenarbeiten ist auf mögliche Bodendenkmäler zu achteno Fachplanung zur Oberflächenentwässerung ist zu erstellen und mit der zuständigenBehörde abzustimmen Anregungen des BUND, RV Elbe-Heide, Herr Wolau:o Immissionen, die durch Gabelstapler verursacht werden, sind so weit wiemöglich zu reduzierenoVergrößerung des geplanten Schutzgürtels in Richtung OrtslageoAbgetragene Erdmassen sollten möglichst vor Ort wieder verwendet werden Anregung des BUND, Ortsgruppe Neu Wulmstorf, Frau Thurau:o Ortsnahe Ausbildung der Kompensationsflächen Anregungen des Landkreises Harburg, Naturschutzbehörde, Herr Schröder:oVerbreiterung der Randeingrünungen besonders in Richtung Nordeno Durchführung einer Potentialstudie zur Abschätzung möglicher Nachtfaltervorkommen Anregungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr,Geschäftsbereich Verden, Herr Jabs:oBeachtung des Bauverbotsstreifens entlang der Autobahno Beachtung des Planfeststellungsverfahrens zur Verbreitung der Autobahn,einschließlich der Angaben zu Ausgestaltung der Knotenpunkte Anregungen des Forstamt Nordheide KüsteooWaldabstände sind einzuhaltenKompensationsumfang und – flächen sind zu benennen Anregungen des Helms Museumso Mit einer prähistorischen Nutzung des Plangebietes muss gerechnet werden,daher wird eine archäologische Voruntersuchung des Areals empfohlen Anregungen der Landwirtschaftskammero Ausgleichskonzeption sollte wenn möglich keine landwirtschaftlich genutztenFlächen mit einbeziehenARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 55 Anregungen des Forstamtes SellhornooBeachtung des Schutzabstandes zum WaldErfassung der Roten Waldameise im betroffenen Waldgebiet Anregungen des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes LüneburgoAusschluss geruchsintensiver Anlagen in Ortsnähe Anregungen der Stadt Buchholzo Auswirkungen auf das Mittelzentrum Buchholz müssen ausgeschlossen werden Anregungen der Stadt BuxtehudeoForderung nach Ausschluss von EinzelhandelsnutzungenDie vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und finden weitestgehendim Rahmen der Planung Beachtung. Teilweise wurden zur Berücksichtigung der genanntenAnregungen weitere Fachgespräche mit den zuständigen Behörden geführt und Lösungswegebesprochen. Entsprechende Ausführungen zu den o.a. Themen finden sich unter den jeweiligenKapiteln des vorliegenden Berichts.7.1.6 Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und FachplänenDie Darstellung der umweltrelevanten Ziele in den Fachgesetzen und Fachplänen dient derTransparenz der Kriterien zur Umweltweltprüfung. Aufgrund der Vielzahl der Einzelziele undaus Gründen der Übersichtlichkeit beschränkt sich die Darstellung der Bewertungsmaßstäbeund Zielvorgaben auf die nachfolgend aufgeführten Maßgaben des BauGB vom 23.09.2004sowie die standortbezogenen Fachplanungen: umweltbezogene Ziele der Raumordnung nach § 1 Abs. 4,die Vorgaben des § 1 Abs. 5 Satz 2, nach dem Bauleitpläne dazu beitragen sollen,eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zuschützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz,sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zuerhalten und zu entwickeln, die Bodenschutzklausel nach § 1a Abs. 2, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 die Erhaltungsziele und der Schutzzweck von Schutzgebietsausweisungen, insbesondereauch der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischenVogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes nach § 1a Abs. 4,die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes,die für den Bauleitplan von Bedeutung sind; insbesondere des Natur-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 56schutz-, Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts nach § 1 Abs. 6 Nr. 7, Buchstabeg, der Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG sowie die übrigen immissionsschutzrechtlichenRegelungen und technische Normen, (vgl. auch: Richtlinie 96/83/EG zurBeherrschung von Gefahren bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso II-Richtlinie), Art. 12: Überwachung der Ansiedlung).Für die Planung sind insbesondere relevant:Geschützte Teile von Natur und Landschaft (Bindende Vorgaben)Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (NSG nach § 24 NNatG, LSG nach § 26 NNatG, NDnach § 27 NNatG, GLB nach § 28 NNatG) sowie besonders geschützte Biotope (§ 28aNNatG), besonders geschütztes Feuchtgrünland (§ 28b NNatG) und Wallhecken (gem. § 33NNatG) sind im Plangebiet nicht vorhanden.Schutzgebiete nach Wasserrecht (NWG) sind ebenfalls nicht existent.Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach Angaben des Helms-Museums zwei Fundstellenfür Bodendenkmäler, die nachrichtlich in Begründung übernommen werden.Landesraumordnungsprogramm und Regionales RaumordnungsprogrammAussagen zum Landesraumordnungsprogramm und zum regionalen Raumordnungsprogrammwerden bereits in den Kapiteln 4.1.1 und 4.1.2 getroffen.LandschaftsrahmenplanDer Landschaftsrahmenplan des Landkreises Harburg trifft für das Plangebiet folgende Aussagen: Potenzielle Bodengefährdung: Östlich der Wennerstorfer Straße Gefahr der WinderosionWichtige Bereiche für Vielfalt, Eigenart und Schönheit: Der westliche Geltungsbereich(Wald und Offenlandbereich bis etwa zum Bereich der Wochenendhäuser und Freizeitgrundstücke)ist als Gebiet mit kleinflächigem Wechsel der Nutzungsarten gekennzeichnet. Potenzielle Grundwassergefährdung: die Verschmutzungsgefährdung bzw. Empfindlichkeitdes Grundwassers wird im Plangebiet als gering bis mittel eingestuft. Erholungseignung: Als Belastungsfaktor werden hier die angrenzende Autobahn BABA 1 sowie die Bundesstraße B 3 aufgeführt. Als Beeinträchtigung des Landschaftsbildesist der Antennenstandort im Plangebiet gekennzeichnet. Die Flächen im westlichenGeltungsbereich (Wald, Flächen bis etwa auf die Höhe der Standortes der Wochenendhäuserund Freizeitgrundstücke) sind gekennzeichnet als Bereiche mit hoherErholungseignung.Konkrete Ziele bzw. Maßnahmenvorschläge formuliert der Landschaftsrahmenplan für dasPlangebiet nicht.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 57LandschaftsplanDer Landschaftsplan der Gemeinde Neu Wulmstorf wurde im Jahr 2003 zum Abschluss gebracht.Er trifft für das Plangebiet folgende Zielaussagen: Schutzbezogene Zielkonzeption: Nördlich der K 63 stellt der Landschaftsplan ein geplantesLandschaftsschutzgebiet dar. Östlich der B 3 ist ein bestehendes Landschaftsschutzgebietausgewiesen. Teilraumbezogene Zielkonzeption: Das Plangebiet wird dem Teilraum XI „StrukturarmeAgrarlandschaft“ zugeordnet. Als Entwicklungsziele werden für den Teilraum (soweitrelevant für das Plangebiet) genannt:Standort für Gewerbeansiedlung südlich von Mienenbüttel an der BAB A1BiotopvernetzungNeuanlage/Entwicklung gliedernder Elemente (Gehölzreihen, Baumreihen, Feldgehölze,kleine Sukzessionsflächen, Ackerrandstreifen)Schutz des Bodens vor Erosion und VerdichtungSchutz/Erhalt der archäologischen DenkmalsbereicheVorsorgegebiet für die Landwirtschaft Planung: Die Teilkarte „Planung“ des Landschaftsplanes stellt den gesamten Geltungsbereichals Baufläche gemäß Flächennutzungsplan dar. Entlang der K 63 imNorden, entlang der B3 im Osten, in südlicher Verlängerung des Waldbestandes beiider Ortslage Mienenbüttel sowie im südwestlichen Randbereich des Plangebietes sollweiterhin eine Ortsrandeingrünung geschaffen werden.Der Bebauungsplan zur Realisierung des Gewerbegebiets Mienenbüttel greift die Planungsvorschlägedes Landschaftsplans für den Geltungsbereich auf und steht zu diesem dahernicht im Widerspruch.7.2 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile7.2.1 Abgrenzung des UntersuchungsraumesDie Beschreibung der Umwelt erstreckt sich in räumlicher Hinsicht auf den Einwirkungsbereichdes Vorhabens. In Bezug auf die betroffenen einzelnen Schutzgüter ist der Einwirkungsbereichdes Vorhabens jeweils von der spezifischen Art der Einwirkung (z.B. Geräuschimmissionenoder Luftschadstoffe) abhängig.Die Betrachtung der Umweltauswirkungen schließt die nähere Umgebung des Geltungsbereichsdes Bebauungsplanes mit ein, da im Plangebiet ein Gewerbegebiet festgesetzt wirdund damit Auswirkungen über die Geltungsbereichsgrenze hinaus nicht vollständig ausgeschlossenwerden können. Dies gilt jedoch schwerpunktmäßig für die nördlich, westlich undsüdlich angrenzenden Flächen. Im Osten mit der angrenzenden Bundesstraße B3 und imARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 58Südosten mit einem Gewerbegebiet (Gemeinde Wenzendorf) sind eindeutige Barrieren bzw.Vorbelastungen vorhanden, die nähere Untersuchungen jenseits dieser Verkehrsachse bzw.der bestehenden Gewerbefläche nicht erforderlich machen.Die Biotoptypenkartierung beschränkt sich in Abstimmung mit der zuständigen unteren Naturschutz-und Waldbehörde im Wesentlichen auf das eigentliche Plangebiet (= Geltungsbereichdes Bebauungsplans) und die unmittelbar angrenzenden Flächen.7.2.2 Naturraum und ReliefDas Untersuchungsgebiet liegt im Naturraum Hohe Heide-Nord, der im Norden zwischenBuxtehude und Hitzacker an den Naturraum Elbe-Urstromtal angrenzt. Trockentäler, die außerhalbdes eiszeitlichen Vereisungsraumes entstanden sind, gehören zu den typischenLandschaftsmerkmalen der Hohen Heide. Nordöstlich vom Untersuchungsgebiet zwischenHarburg und Buxtehude liegen die Harburger Berge, ein Endmoränenzug mit ausgeprägterReliefierung und Höhen um 100 m über NN. Noch bis ins späte 19. Jahrhundert waren Wälderund insbesondere Nadelwälder im Naturraum weit verbreitet. Daneben prägte früherauch die Heide die Landschaft, die jedoch durch Aufforstungen und insbesondere durch dieenorme Ausbreitung der Ackerflächen heute bis auf keine Restbestände weitgehend verdrängtworden ist. Im Untersuchungsgebiet ist die Heide vollständig verschwunden. DieGrünlandnutzung spielt aufgrund des relativ tief vorkommenden Grundwassers im Vergleichzu den Ackerflächen im Naturraum nur eine geringe Rolle.Das Plangebiet befindet sich in einer nur schwach reliefierten Ebene mit Höhen zwischen ca.75 und 92 m über NN. Im zentralen nördlichen bzw. im nordöstlichen Plangebiet existiert mitdem Schüttelhöcht ein Höhenzug auf ca. 85 m ü. NN. Der Schüttelhöcht ist ein flacher Höhenrücken,der sich von der westlichen Ortslage von Mienenbüttel aus in südwestliche Richtungbis ins zentrale Plangebiet erstreckt. Von diesem Höhenrücken fällt das Gelände mitsehr schwachem Gefälle nach Nordwesten, Westen, und Süden bis zum Damm der BAB A 1hin ab. Der höchste Punkt des Plangebietes wird an der Südostgrenze des Plangebietes erreicht.Von dort fällt das Gelände nach Nordwesten bis zur BAB A 1 auf durchschnittlich82 m ü. NN ab. Der tiefste Punkt liegt an der Südwestgrenze des Plangebietes unmittelbarsüdlich der BAB A 1.7.2.3 Geologie und BödenBestandsaufnahmeGeologische AusgangssituationIm Untersuchungsgebiet steht gemäß der Geologischen Karte 1:25.000 von Niedersachsen,Blatt 2624 Hollenstedt, überwiegend die Jüngere-Drenthe-Moräne (Geschiebelehm und –mergel) über Schmelzwassersanden aus der Saale-Kaltzeit an. Die im Blattgebiet nachgewieseneMächtigkeit liegt zwischen 1 m und 26 m, wobei die durchschnittliche Mächtigkeit7 m beträgt. Mehr als 1 m starke periglaziale Ablagerungen (Geschiebesand) aus derWeichsel-Kaltzeit überlagern im östlichen Plangebiet im Umfeld der B 3 sowie im Nordwestendes geplanten Gewerbegebietes die Jüngere-Drenthe-Moräne.BodentypenARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 59Im Plangebiet kommen gemäß der Bodenübersichtskarte 1:50.000 die Bodentypen Plaggenesch(unterlagert von Pseudogley), Gley sowie die Übergangsbodentypen Podsol-Braunerde und Pseudogley-Podsol vor. Dabei überwiegt deutlich die Verbreitung von Plaggeneschim Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Der Plaggenesch als anthropogendurch Düngung mit Plaggen (Gras-, Heidesoden) bzw. Stall- und Pferchmist angereichertermittelalterlicher sowie neuzeitlicher Auftragsboden ist insbesondere im Umfeld des DorfesMienebüttel verbreitet. Der durch Melioration fruchtbare Bodentyp überlagert im GebietPseudogley-Braunerden, die als autochthone Bodentypen zu betrachten sind. Im Bereichdes Höhenrückens im Plangebiet, der von Westen aus in nordöstliche Richtung verläuft(„Schüttelhöcht“), sind Podsol-Braunerden verbreitet. Bei den Podsol-Braunerden als Übergangsbodentypzwischen Braunerden und Podsol (Bleicherde) handelt es sich um nur mäßigfruchtbare Böden mit bis zu 15 cm mächtigen Aus- bzw. Einwaschungshorizonten, die unterkühl-gemäßigten humiden Klimaten durch Stoffverlagerungen (z.B. Humus- oder Eisenverlagerungen)entstehen. Der Podsolierungsprozess wird durch saure Bodenverhältnisse infolgedes sauren Ausgangsmaterials (Sand), Saurem Regen oder durch Säurebildung im Zuge einerschwer abbaubaren Streuauflage (Streu der Nadelwäldern oder der Heide, wie früher imGebiet verbreitet) begünstigtIn den Randbereichen des südlichen, östlichen und nordwestlichen Plangebietes kommt derÜbergangsbodentyp Pseudogley-Podsol vor. Außer der Podsolierung ist dieser Übergangsbodentypauch durch die Pseudovergleyung infolge des Auftretens von Stauhorizonten (tonigebis lehmige Stauschichten ohne Beeinflussung durch den Grundwasserhorizont) gekennzeichnet.Der Wechsel von Nass- und Trockenphasen beeinflusst die Bodenfruchtbarkeit desPseudogley-Podsols negativ und führt zur Marmorisierung des Bodens im Bereich des Stauhorizonts.An der Südwestgrenze des Plangebietes tritt im Bereich der Trasse der A1 undderen Randbereichen der Bodentyp Gley auf. Er erfasst die Niederungen des Plangebietesunterhalb des natürlichen Geländeniveaus von ca. 77 m ü. NN. Gley ist ein vom Grundwasserbeeinflusster Bodentyp mit einem Oxidationshorizont, der nur zeitweise vom hohenGrundwasserstand erfasst wird, und einem Reduktionshorizont, der ständig unter demGrundwasserspiegel liegt. Im Oxidationshorizont, der im Schwankungbereich des Grundwasserspiegelsliegt, werden Stoffe, wie beispielsweise Eisen, die im Reduktionshorizontund darüber gelöst werden, teilweise ausgefällt. Die Gleystandorte sind wegen des hohenGrundwasserstandes oft nur schwer ackerbaulich nutzbar, weshalb sie meist als Grünlandgenutzt werden. Im Plangebiet sind die ursprünglichen Verhältnisse, die zur Bildung desGleys geführt haben mittlerweile stark verändert worden, so dass die Gleystandorte beackertwerden. Die örtlichen Grundwasserverhältnisse sind durch die Entwässerungsgräben entlangder Autobahn A 1 und durch den Geländeeinschnitt des Verbindungsweges Wennerstorf-Mienenbüttelzur Unterquerung der A 1 stark verändert worden, das heißt, der örtlicheGrundwasserspiegel ist durch die genannten Maßnahmen abgesenkt worden.Naturnähe und kulturhistorische StellungDer im Plangebiet hauptsächlich vorkommende Plaggenesch gilt in Niedersachsen als Bodenmit hoher kulturhistorischer Bedeutung. Allerdings ist der Bodentyp in der weiträumigenUmgebung häufig verbreitet, so dass das Vorkommen im Plangebiet kein Alleinstellungsmerkmalin der Region darstellt. Naturnahe Böden existieren gemäß der niedersächsischenThemenkarte „Suchräume für schutzwürdige Böden (1:50.000)“ im Plangebiet nicht. Diegrößte Naturnähe bezüglich der Böden ist im Bereich der kleinen Eichenmischwälder imARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 60nordwestlichen Plangebiet zu erwarten. Dort handelt es sich um naturnahe ältere Vegetationsbeständeund Böden.Bodenart und ErtragsleistungNach den Ergebnissen der Reichsbodenschätzung sind als Bodenarten im Plangebiet lehmigerSand, anlehmiger Sand und Sand verbreitet, deren Entstehung grundsätzlich auf pleistozänes,diluviales Material zurückgeht. Dabei dominiert nahezu im gesamten Gebiet der anlehmigeSand. Lehmiger Sand tritt lediglich kleinflächig im südwestlichen und nordöstlichenRandbereich des Plangebietes auf. Die Bodenart Sand ist im westlichen und südwestlichenRandbereich des Plangebietes verbreitet. Die auf die Reichsbodenschätzung zurückgehendeAckerzahl und Bodenzahl sind Maße für die landwirtschaftliche Ertragsleistung des Bodensin Abhängigkeit von Bodenart, Entstehung und Zustandsstufe des Bodens. Die Zustandstufeder Böden im Plangebiet beträgt überwiegend 4, was einer mittleren Ausprägung entspricht(7-stufige Skala von 7=sehr gut bis 1=sehr schlecht). Nur kleinflächig sind auch die Zustandsstufen3 und 5 im Plangebiet vertreten. Die Ackerzahlen im Plangebiet liegen zwischen26 und 42, die Bodenzahlen (Mittelwertzahlen im Ackerschätzungsrahmen) zwischen26 und 38. Eine deutliche Dominanz im Gebiet besitzen Flächen mit Ackerzahlen zwischen35 und 40. Dementsprechend ist unter Beachtung des Ackerzahlenrahmens zwischen 7(schlechtestes Unland und 100 (bestmögliche Ertragsleistung in Deutschland) die Ertragsleistungder Böden im Gebiet als mäßig bis unterdurchschnittlich zu betrachten. Die geringstenAckerzahlen im Plangebiet weisen die Sandböden im Westen und Südwesten auf.VersickerungsfähigkeitNach dem Geotechnischen Gutachten der Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. Beuße & SchmidtTostedt mbH sind die Bodenflächen in weiten Bereichen des Plangebietes wegen des oberflächennahanstehenden Geschiebelehms ungeeignet für die Versickerung von Oberflächenwasser.Lediglich die Sande im westlichen und südwestlichen Randbereich des Plangebietessind für die Versickerung von Niederschlagswasser geeignet. Weitergehende Aussagenzur Versickerungseignung der Flächen und den Bodenverhältnissen im Plangebiet sinddem genannten Geotechnischen Gutachten zu entnehmen.VorbelastungenVorbelastungen für den Boden und seine Funktionen bestehen im Plangebiet durch landwirtschaftlicheNutzung, Versiegelung bzw. Überbauung, Abgrabungen und Auffüllungen, potenzielleAltstandorte und Altablagerungen sowie Stoffeinträge aus dem Straßenverkehr.Landwirtschaftliche NutzungFast das gesamte Plangebiet wird intensiv ackerbaulich auf großflächigen Schlägen genutzt.Mit dieser Nutzung verbunden sind eine ständig wiederholte Bodenbearbeitung durch Pflügenund Eggen, das Befahren mit landwirtschaftlichen Maschinen sowie der Einsatz vonPestiziden und Düngemitteln. Die intensive ackerbauliche Nutzung führt zu Veränderungender biotischen Zusammensetzung des Bodens und beeinflusst auch andere Bodenfunktionenwie die Filterwirkung. Trotz der relativ geringen Reliefenergie im Gebiet sind kleinräumigauch Schädigungen des vegetationslosen Ackerbodens durch Niederschlagserosion möglich.Solche Erosionserscheinungen sind im Bereich der Westgrenze des Plangebietes fest-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 61stellbar, wo an einer Stelle in größerem Umfang tonige und schluffige Sedimente von denAckerflächen nördlich der A 1 in den Entwässerungsgraben der Autobahn gespült werden.Die exponierte Lage der Ackerflächen ermöglicht auch die Winderosion bei fehlendem Bewuchswährend Trockenwetterphasen.Versiegelung und ÜberbauungVollversiegelte (Asphalt) und teilversiegelte (Schotter, Pflaster mit Breitfugen) Straßen undWege führen zu einem weitgehenden Verlust des Bodens und seiner natürlichen Funktionen.Sie kommen innerhalb des Plangebiet nur vereinzelt vor (Verbindungsstraße Wennerstorf-Mienenbüttel, diverse Feldwirtschaftswege). Überbauungen durch Gebäude führen zu einemvollständigen Verlust des Bodens und seiner Funktionen. Gebäude nehmen im Plangebietnur sehr geringe Flächenanteile ein. Im westlichen Zentrum des Gebietes existieren einigeWochenendhäuser und landwirtschaftliche Gebäude. Im zentralen Plangebiet stehen zweileerstehende Backsteingebäude, die wahrscheinlich zu einer sich dort befindlichen Flaggstellungaus dem zweiten Weltkrieg gehörten, sowie ein containerartiges Kleingebäude, das einerSendeanlage (benachbarter Sendemast) zuzuordnen ist. An der Westgrenze des Plangebietesexistiert am Rand eines Fichtenwäldchens ein Schuppen als Geräte- und Viehunterstand.Abgrabungen und AuffüllungenAbgrabungen führen zu einer totalen Zerstörung des natürlichen Bodens, während Auffüllungenzumindest mit einem weitgehenden Verlust der natürlichen Bodenfunktionen verbundensind. Im Plangebiet treten Abgrabungen als Geländeeinschnitt der Verbingungsstraße Wennerstorf-Mienenbüttelsowie als künstliche Geländevertiefungen teilweise unbekannter Herkunftauf. So besteht an der Südwestgrenze des Plangebietes in Nachbarschaft zur BAB A 1eine kerbförmige Vertiefung im Gelände, die unter Umständen auf den Einschlag einer Bombewährend des zweiten Weltkrieges oder auf den Abbau von Sand zurückzuführen ist. DieAbgrabungsfläche ist teilweise mit Bauschutt aufgefüllt. Von der Auffüllung betroffen sind teilweiseauch die Randbereiche der Abgrabungsfläche, wodurch es zu einer starken Beeinträchtigungder natürlichen Bodenfunktionen kommt. Ähnliches gilt für Abgrabungsflächen imwestlichen Plangebiet am Rand der Fichten- und Eichenmischwaldflächen. Dort lässt dielanggestreckte Form und relativ geringe Tiefe der Abgrabungsfläche als Entstehungsursacheeinen ehemaligen Sandabbau vermuten. Auch hier bestehen wilde Bauschuttablagerungen,die auch auf die Randbereiche der Abgrabungsfläche übergreifen. Kleinflächige Geländeabgrabungensind auch im Bereich der ehemaligen Flaggstellung im zentralen Plangebiet erkennbar.An der Südwestgrenze des Plangebietes besteht eine lineare Abgrabung durcheinenalten Entwässerungsgraben, der teilweise bereits verlandet ist. Im südlichen Plangebietexistieren Auffüllungen in Form von Bodenablagerungen im Bereich von Ruderalflächen.Altablagerungen und AltlastenDie Karte der Altablagerungen in Niedersachsen weist im Plangebiet und seinen Nachbargebietenkeine Standorte aus. Im Zuge der Geländeaufnahme zum Umweltbericht sind zweiStellen mit illegalen, „wilden“ Bauschutt-Ablagerungen im Plangebiet festgestellt worden. Beider einen Stelle handelt es sich um ehemalige Abbauflächen mit Ruderalfluren am östlichenWaldrand im Westen des Plangebietes. Die zweite Fläche liegt an der Südwestgrenze desPlangebietes. Die dortigen Bauschutt- und teilweise auch sonstigen Müllablagerungen befin-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 62den sich im Bereich einer kerbförmigen Vertiefung im Gelände, die neben Ruderalflurenauch ein Feldgehölz aufweist.Die Karte der Rüstungsaltstandorte in Niedersachsen stellt im Plangebiet und seiner näherenUmgebung keine Standorte dar. Im Zentrum des Plangebietes existierte in Nachbarschaftzum heutigen Sendemast während des zweiten Weltkrieges eine Flaggstellung, zu der wahrscheinlichdie beiden heute noch dort vorhandenen Backsteingebäude gehörten. Über Bodenbelastungendurch die Flaggstellung liegen keine Erkenntnisse vor. Im Zuge der Errichtungder Stellung wurde 1940 eine ca. 38 m tiefe Brunnenbohrung vorgenommen, derenBohrprofil bekannt ist.StraßenverkehrDie BAB A 1 verläuft in Ost-West-Richtung durch das Plangebiet. Mit einem durchschnittlichentäglichen Verkehrsaufkommen (DTV) von ca. 66.500 KFZ / 24 h (Verkehrsmengenkarte2005 Niedersachsen) im betroffenen Abschnitt stellt die A 1 eine extrem hohe verkehrlicheBelastungsquelle für die Böden in Nachbarschaft zur Straße dar. Die verkehrsbedingten Belastungenumfassen sowohl stoffliche als auch gasförmige Immissionen. Zu den stofflichenImmissionen gehören Bremsen-, Reifen- und Kupplungsabrieb, die begünstigt durch Spritzwassersich insbesondere in einem Streifen von 10 m beiderseits der Straße akkumulieren.Zu den gasförmigen Immissionen gehören Stickoxide, Kohlenmonoxid sowie Feinstaub(Russ und andere Stoffe), die sich vor allem innerhalb der 50 m breiten Streifen beiderseitsder Autobahnbahn ablagern. In diesem Zusammenhang spielt auch die sehr hohe LKW-Frequenz (Schwerlastverkehr, SV) im betroffen Abschnitt der A 1 von durchschnittlich 13.500/ 24 h eine große Rolle. Die Immissionsbelastung, insbesondere die Russbelastung durcheinen LKW liegt um ein Vielfaches höher als bei einem PKW, zumal die LKW’s in der Regelnoch keinen Russpartikelfilter besitzen. Weitere verkehrliche Belastungen für den Boden imPlangebiet gehen von der B 3 (Soltauer Straße) aus, die im östlichen Anschluss an dasPlangebiet verläuft. Mit einer DTV von 13.800 KFZ / 24 h und einem LKW-Anteil von 1.400/ 24 h (Abschnitt nördlich A 1, Verkehrsmengenkarte 2005 Niedersachsen) besitzt sie für eineBundesstraße eine vergleichsweise hohe Verkehrsbelastung. Vernachlässigbar ist dieBelastung für den Boden durch den Verkehr auf der Kreisstraße entlang des nördlichenPlangebietes (Oldendorfer Straße), da die Verkehrsmenge dort gering ist.BedeutungBedingt durch die Lage zwischen Biosphäre, Atmosphäre und Hydrosphäre besitzen Bödenviele bedeutende Funktionen im Naturhaushalt. Zu den wichtigsten gehören nachfolgendeFunktionen: Natürliche ErtragsfunktionSpeicher- und Reglerfunktion Biotische LebensraumfunktionNatürliche ErtragsfunktionDie natürliche Ertragsfunktion bewertet die natürlichen Bodeneigenschaften im Hinblick aufdie landwirtschaftliche Nutzung. Die in diesem Zusammenhang bedeutenden BodenparameterBodenzahl und Ackerzahl sind bereits unter der Bestandsaufnahme (Bodenart und Er-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 63tragsleistung) erläutert worden. Zur Bewertung der natürlichen Ertragsfunktion der Bödenexistiert darüber hinaus für Niedersachsen eine bodenkundliche Themenkarte mit dem Titel„Standortbezogenes natürliches ackerbauliches Ertragspotential“ (1:50.000). Diese Karte miteiner siebenstufigen Bewertungsskala von „äußerst gering“ bis „äußerst hoch“ weist den imPlangebiet weit verbreiteten Bodentyp Plaggenesch als mittelwertig aus. Alle anderen Bodentypendes Plangebietes (Podsol-Braunerde, Pseudogley-Podsol, und Gley) werden alsBöden mit geringem Ertragspotential (entspricht drittschlechtester Stufe) eingestuft.Speicher- und ReglerfunktionDie Speicher- und Regerfunktion beschreibt die Fähigkeit des Bodens, Stoffe umzuwandeln,anzulagern und abzupuffern. Die Bedeutung ist dabei im Allgemeinen abhängig von derKorngröße der Bodenart. Je kleiner die Korngröße der Bodenart ist, umso besser ist der Bodenin der Lage von außen zugeführte Stoffe umzuwandeln, abzulagern und abzupuffern.Dementsprechend steigt die Bedeutung der Speicher- und Reglerfunktion von Sand (gering),über Lehm (mittel) bis Schluff und Ton (mittel bis hoch) an. Im Bezug auf ihre Speicher- undReglerfunktion besitzen die im Plagebiet deutlich dominierenden beiden Bodenarten anlehmigerSand und Sand demnach nur eine geringe und damit vernachlässigbare Bedeutung.Der im südwestlichen und nordöstlichen Plangebiet vorkommende lehmige Sand ist diesbezüglichvon mittlerer Bedeutung.Biotische LebensraumfunktionDiese Bodenfunktion beinhaltet die Bedeutung der Böden als Standort für eine spezifischeFlora und Fauna. In diesem Zusammenhang besitzen naturnahe, weitgehend unveränderteoder aufgrund ihrer geoökologischen Eigenschaften regional seltene Bodentypen eine hoheBedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, da sie als seltener Standort oft auch eineseltene oder herausragende Flora und Fauna beherbergen. Im Plangebiet dominieren durchrezente intensive ackerbauliche Nutzung überprägte Böden, die auch aufgrund ihrer fehlendenSeltenheit im Naturraum nur eine geringe biotische Lebensraumfunktion besitzen. Lediglichdie wenigen mit Eichenmischwald bewaldeten Flächen an der West- bzw. Nordwestgrenzedes Plangebietes besitzen aufgrund ihres naturnahen Bewuchses eine mittlere biotischeLebensraumfunktion. Eine höherrangige Bewertung für diese Standorte entfällt, da essich nicht um historische naturnahe Waldstandorte mit naturnahen Böden ohne bedeutendenanthropogenen Nutzungseinfluss handelt. Aus historischen Karten (Topographische Uraufnahme1:25.000 des 19. Jahrhunderts) geht hervor, dass die heutigen Laubwaldflächen früherals Nadelforst bewirtschaftet wurden.EmpfindlichkeitDie Pedosphäre besitzt in Abhängigkeit von vorkommenden Bodentypen und Bodenartenunterschiedliche Empfindlichkeiten gegenüber Faktoren wie:Bodenabtrag, -umlagerung, -verdichtung StoffeinträgeÄnderungen des Bodenwasserhaushaltes, insbesondere GrundwasserabsenkungenARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 64Bodenabtrag, -umlagerung, -verdichtungGrundsätzlich weisen alle natürlichen Böden eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Bodenabtragund Umlagerungen auf, weil diese Prozesse zur Störung des Bodengefüges und im Zugevon Bodenverdichtungen zu Veränderungen der Bodeneigenschaften führen können. InAbhängigkeit von der Bodenart steigt die Empfindlichkeit mit sinkender Korngröße von Sandüber Lehm und Schluff zu Ton hin an. Dementsprechend besitzen die im Plangebiet dominierendenSandböden und anlehmigen Sandböden eine geringere Empfindlichkeit gegenüberBodenabtrag, -umlagerung und –verdichtung als die nur kleinflächig im südwestlichen undnordöstlichen Plangebiet auftretenden lehmigen Sandböden. Die hohe Abhängigkeit vomWasserhaushalt verursacht bei dem an der Südwestgrenze des Plangebietes vorkommendenGley eine höhere Empfindlichkeit gegenüber Bodenabtrag, -umlagerung und –verdichtung als bei den im Gebiet weit verbreiteten Plaggenesch und Podsol-Braunerde.StoffeinträgeDie Empfindlichkeit der Böden im Plangebiet gegenüber Stoffeinträgen ergibt sich aus derbereits erläuterten Bedeutung der Speicher- und Reglerfunktion der Böden. Demnach nimmtdie Fähigkeit des Bodens Stoffeinträge umzuwandeln, anzulagern und abzupuffern mit fallenderKorngröße der Bodenart zu. Daraus ergibt sich, dass die im südwestlichen und nordöstlichenPlangebiet vorkommenden lehmigen Sande besser geeignet sind Stoffeinträge anzulagern(mittlere Empfindlichkeit gegenüber Stoffeinträgen) als die im Plangebiet dominantverbreiteten anlehmigen Sande und Sande, die deshalb nur eine geringe Empfindlichkeit inBezug auf die Einlagerung von Stoffeinträgen besitzen. Diese geringe Empfindlichkeit gegenüberStoffeinträgen führt jedoch zu einem vereinfachten Transport der Stoffeinträgedurch den Boden und damit zu einer leichteren Verfrachtung von Stoffeinträgen durch dieBodenzone ins Grundwasser.Änderungen des Bodenwasserhaushaltes, insbesondere GrundwasserabsenkungenDie im Plangebiet weit verbreiteten Bodentypen Plaggenesch und Podsol-Braunerde zeigenkeine besondere Empfindlichkeit gegenüber Grundwasserabsenkungen, da es sich nicht umvom Grundwasser beeinflusste Bodenvorkommen handelt. Dagegen ist der im südwestlichenPlangebiet vorkommende Gley direkt von einem hohen Grundwasserstand abhängig, sodass er eine sehr hohe Empfindlichkeit gegenüber Grundwasserabsenkungen besitzt. Allerdingssind die betroffenen Gleystandorte, wie unter der Beschreibung der Vorbelastungenerwähnt, bereits durch Grundwasserabsenkungen, die durch die Entwässerungsgräben derBAB A1 und eine Autobahnunterführung (Wennerstorfer Straße) verursacht sind, in hohemMaße beeinträchtigt.7.2.4 Klima und LufthygieneBestandsaufnahmeRegionalklimaIn der gemäßigten Klimazone Mitteleuropas gelegen, machen sich im Landkreis Harburgsowohl maritime als auch subkontinentale Klimaeinflüsse bemerkbar. Die Jahresniederschlagsmengeim Gebiet westlich der Harburger Berge beträgt durchschnittlich ca. 700 bis750 mm im Jahr. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei ca. 8° C.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 65GeländeklimaDie regionalklimatischen Gegebenheiten werden lokal durch relief- und nutzungsbedingteGeländeunterschiede modifiziert. Im Untersuchungsgebiet lassen sich ein Offenlandklimatop,das fast das gesamte Plangebiet einnimmt, und ein Waldklimatop, das lediglich kleinflächigan der Westgrenze des Gebietes vorkommt, unterscheiden. Die geringe Reliefenergie imGebiet begünstigt die Funktion des Offenlandklimatops (Acker- und Grünlandflächen) alsKaltluftentstehungsgebiet. In sogenannten Strahlungsnächten (wolkenarmer oder -freierHimmel) bildet und sammelt sich auf den Agrarflächen Kaltluft. Die Kaltluft fließt mit dem nurschwachen Geländegefälle hauptsächlich in südwestliche Richtung ab und kommt demnachbei windschwachen Wetterlagen nicht der Durchlüftung der Ortschaft Mienenbüttel zugute.Lediglich im nordwestlichen Plangebiet fließt die Kaltluft mit dem Geländegefälle in nordwestlicheRichtung ab. Die das Plangebiet durchquerende BAB A 1 übt eine gewisse Barrierewirkungauf den Kaltluftabfluss aus. Verursacht wird diese durch mehrere Faktoren. Dazu gehörendie abschnittsweise Dammführung der Autobahn, der stellenweise dichte heckenartigeBewuchs entlang der Straße sowie die breitflächige Asphaltierung der Fahrbahn und Randstreifen,die insbesondere im Sommer zu einer erhöhten Erhitzung des Straßenkörpers mitnächtlicher Wärmeabgabe führt. Die BAB A 1 unterbindet jedoch nicht gänzlich den Kaltlufttransport,sondern behindert ihn nur, da die genannten Barrierefaktoren nicht gleichermaßenentlang der gesamten Strecke wirken und ein Durchlass unter der BAB A 1 im südwestlichenPlangebiet besteht. Im Gegensatz zu den Asphaltflächen der BAB A 1 sind die wenigen kleinenGebäude im zentralen Plangebiet als Warmluftinsel vernachlässigbar. Das Waldklimatopim westlichen Plangebiet ist wegen seiner geringen Größe als Frischluftlieferant für die Ortschaftenin der Umgebung ohne nennenswerte Bedeutung. Lufthygienisch relevante Belastungsquellenstellen die sehr hohen Verkehrsdichten auf der BAB 1 und der benachbart zumöstlichen Plangebiet verlaufenden B 3 dar (siehe Angaben im Kapitel Boden unter Straßenverkehr).Die Immissionsbelastung der Luft mit Kraftfahrzeugabgasen ist insbesondere in einem100 m breiten Band beiderseits der A 1 als sehr hoch einzuschätzen. Lufthygienischvon vernachlässigbarer Bedeutung für das Plangebiet sind die verkehrsbedingten und heizungstechnischenAbgase aus der Siedlung Mienenbüttel zu bewerten, da das Dorf sehrklein ist. Ebenfalls von nur geringer Bedeutung für die Lufthygiene ist der Verkehr auf derKreisstraße entlang des nördlichen Plangebietes (Oldendorfer Straße). Einen gewissen Immissionsschutzgegenüber den Verkehrsemissionen üben die heckenartigen Gehölzstreifenentlang der BAB A 1 und der B 1 aus. Das Blätterwerk der Gehölze filtert Stäube und Luftschadstoffe.Die Gehölzbestände sind allerdings zu lückig und deutlich zu schmal, damit dieFilterwirkung der Gehölze einen deutlichen Einfluss auf die lufthygienischen Verhältnisse desRegionalklimas ausübt.VorbelastungAufgrund der derzeitigen Nutzungsstruktur im Plangebiet und daran angrenzend sind dortfolgende klimatischen und lufthygienischen Vorbelastungen zu konstatieren:Asphaltkörper der BAB A 1 fungiert als breite lineare WarmluftinselVerkehrsbedingte Luftimmissionen entlang der Trassen von BAB A 1 und B 3 in einemmindestens 100 m breiten BelastungsbandARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 66BedeutungDie geländeklimatische und lufthygienische Bedeutung des Plangebietes wird mit Hilfe dernachfolgend aufgeführten Funktionen analysiert:Klimatische Ausgleichsfunktion wie Kalt- und Frischluftproduktion und -transportLufthygienische Ausgleichsfunktion inklusive Immissions- und KlimaschutzKlimatische AusgleichsfunktionDie Bedeutung der Klimatope (geländeklimatisch unterscheidbare Landschaftsteile) desPlangebietes ist von der Frisch- oder Kaltluftproduktion und deren Transport in bestimmtegeländeklimatisch belastete Gebiete (in der Regel Siedlungen) abhängig. Dabei spielen beider Einschätzung der Bedeutung Faktoren wie Größe, Struktur, Relief und Vorbelastungender Klimatope eine große Rolle, da sie die Menge der Kalt- oder Frischluftentstehung sowieden Transport bestimmen. Die klimatische Ausgleichsfunktion des fast das gesamte Plangebieteinnehmenden Offenlandklimatops wird als mittel bewertet. Zwar handelt es sich bei denAgrarflächen im Plangebiet um ein weiträumiges Offenlandklimatop mit großer Kaltluftproduktion.Doch kommt diese Luft nicht direkt der Durchlüftung der Siedlungen in der Umgebungzugute, da die Kaltluft mit dem natürliche Geländegefälle in unbesiedelte Gebiete außerhalbdes Untersuchungsgebietes abfließt und dort teilweise auf Hindernisse in Form vonWald trifft, die einen Weitertransport in Siedlungen behindern. Zudem kommt es zu Behinderungendes Lufttransportes und zu verkehrsbedingten Belastungen der Kaltluft durch dieBAB A 1. Die klimatische Ausgleichsfunktion des Waldklimatops im westlichen Plangebietwird ebenfalls als mittel eingestuft. Die Gründe dafür sind die geringe Ausdehnung der Waldflächensowie das Fehlen eines Siedlungsbezuges für den Frischlufttransport.Lufthygienische AusgleichsfunktionWaldflächen besitzen eine herausragende lufthygienische Ausgleichsfunktion, da sie alsSauerstoffproduzenten nicht nur für die Frischluftproduktion von Bedeutung sind, sondern mitihrem Blattwerk auch einen Beitrag zur lufthygienischen Verbesserung des Geländeklimasdurch Bindung von Staub und Luftschadstoffen leisten. Die Bedeutung der Waldflächen amWestrand des Plangebietes wird in dieser Hinsicht als mittel bewertet, da die Waldflächeninsgesamt vergleichsweise klein sind und ihre lufthygienische Filterwirkung nicht unmittelbareinem Belastungsraum, wie sie Siedlungen darstellen, zugeordnet werden kann.EmpfindlichkeitDie Empfindlichkeit der geländeklimatischen und lufthygienischen Funktionen der Klimatopedes Plangebietes wird zum einen durch ihre regionale Bedeutung und zum anderen durchArt und Intensität der äußeren Einwirkungen bestimmt. Gegenüber Flächenverlust durch Ü-berbauung besitzen die Waldflächen im westlichen Plangebiet als Frischluftproduzent einehöhere Empfindlichkeit als die landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen als Kaltluftproduzent,da die Waldklimatope sowohl lokal als auch regional deutlich seltener vorkommenals die Offenlandklimatope. Gegenüber lufthygienischen Belastungen von außen sind dieklimatischen Funktionen der Waldflächen etwas weniger empfindlich als das Offenland, dadie Filterwirkung des Waldes die Belastung teilweise abpuffern kann, wohingegen in den Offenlandklimatopendie sich sammelnde und abfließende Kaltluft direkt mit den Schadstoffenangereichert wird. Vertikale Barrieren behindern den Kaltlufttransport der OffenlandklimatopeARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 67in besonderem Maße, da bereits niedrige Barriere (z. B. 2 bis 3 m hohe Dämme) eine Stauwirkungauf die bodennah abfließende Kaltluft ausüben. Der Frischlufttransport der Waldklimatopewird dagegen, neben dem Geländegefälle, verstärkt auch durch die Hauptwindrichtungbestimmt. Wohingegen in den Offenlandklimatopen bei stärkeren bodennahen Windfelderdie Kaltluftbildung und -sammlung erst gar nicht maßgeblich zum Tragen kommt.7.2.5 OberflächengewässerBestandsaufnahmeFließgewässerIm Plangebiet und seiner direkten Umgebung existieren keine natürlichen Fließgewässer. Ander Südwestgrenze des Plangebietes kommen Reste eines ehemaligen, weiträumigen Grabensvor, der wie aus historischen Karten ersichtlich (Königlich Preußische Landes-Aufnahme 1:25.000 des 19. Jahrhunderts) früher über viele 100 m entlang der West- undSüdwestgrenze des Plangebietes (Grenze zur Nachbargemeinde Wenzendorf) verlief. Dasverbliebene noch nicht verlandete bzw. verfüllte Grabenreststück entlang der Südwestgrenzedes Plangebietes ist ca. 100 m lang. Die Grabenböschungen besitzen einen Gehölzsaumaus standortgerechten Gehölzen, welche die Wasserfläche beschatten. Der Graben weistkeine Unterwasservegetation auf. Er scheint nur zeitweise Wasser zu führen und besitzt eherden Charakter eines ephemeren stehenden Gewässers. Ein zweiter Graben mit dem Charaktereines ephemeren stehenden Gewässers existiert im südwestlichen Plangebiet amWestrand der Wennerstorfer Straße im Bereich südlich der BAB A 1. Auch dieser Graben istvegetationslos und wird von Gehölzen beschattet, die an der benachbarten Böschung desGeländeeinschnittes stehen. Die nächstgelegenen Fließgewässer zum Plangebiet sind dieAppelbeke und die Este, die in Abständen von ca. 3 km bzw. 4 km nordwestlich vom Plangebietverlaufen, sowie der in einem Abstand von ca. 1 km südwestlich vom Plangebiet fließendeAarbach.StillgewässerNeben den zuvor genannten beiden auch als Stillgewässer zu betrachtenden Gräben kommtinnerhalb des Plangebietes lediglich ein kleiner Tümpel als Stillgewässer vor. Der wenigeQuadratmeter große Tümpel liegt an der Südwestgrenze des Plangebietes innerhalb eineroffensichtlich künstlichen Geländevertiefung. Die kerbförmige Abgrabung weist neben demTümpel ein naturnahes Feldgehölz aus bis ca. 12 m hohen Stieleichen, Birken und Schwarzerlen,illegale Bauschutt- und Müllablagerungen sowie Staudenknöterich- und sonstige Ruderalflurenauf. Der Tümpel besitzt keine spezifische Wasservegetation. Außerhalb desPlangebietes, jedoch in der näheren Umgebung von diesem, kommen weitere Stillgewässervor. In der nordöstlich vom Plangebiet liegenden Ortschaft Mienenbüttel existiert innerhalbder Ortslage zwischen Oldendorfer Straße und Wennerstorfer Straße ein Löschteich mit offensichtlicheutropher Wasserqualität, wie aus dem stellenweise vorkommenden Uferbewuchsmit Schwertlilie, Flatterbinse und der Schwimmblattpflanze Kleine Wasserlinse zuschließen ist. Ansonsten reichen Rasenflächen unmittelbar bis an die Wasserfläche. Nurvereinzelt kommen standorttypische Ufergehölze wie Schwarzerle, Esche und Stieleiche vor.Ein weiterer bis ca. 5 ar großer Tümpel existiert ca. 200 m von der westlichen Plangebietsgrenzeentfernt. Der Tümpel liegt inmitten eines rechteckigen Feldgehölzes innerhalb einerAckerfläche. Das Feldgehölz setzt sich im Wesentlichen aus bis zu ca. 22 m hohenARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 68Schwarzerlen, Birken und Stieleichen zusammen. Innerhalb der sehr flachgründigen Wasserflächekommen unter anderem Pfeifengras und Flatterbinse sowie als Schwimmblattpflanzedie Kleine Teichlinse vor.VorbelastungVorbelastungen für die Oberflächengewässer im Untersuchungsgebiet bestehen durch nachfolgendaufgelistete Faktoren:Stoffeinträge (Düngemittel, Pestizide) von unmittelbar angrenzenden AckerflächenAtmosphärische verkehrsbedingte Stoffeinträge (Luftschadstoffe, Stickoxide als Düngemittel)von der nah gelegenen BAB A1 Beeinträchtigungen der Naturnähe und potenzielle Stoffeinträge durch benachbarteBauschutt- und Müllablagerungen (Tümpel an der südwestlichen Plangebietsgrenze)Für den Löschteich innerhalb der Ortslage Mienenbüttel gelten gesonderte nachfolgend genannteVorbelastungen:BedeutungIntensive Flächenpflege (Rasen) bis an den WasserflächenrandEutrophierung und Beeinträchtigung der Gewässerfauna durch GänseDie Bedeutung der gewässerökologischen Funktionen (beispielsweise Lebensraumfunktionfür Tiere und Pflanzen, Wasserrückhaltefunktion) der Oberflächengewässer im Plangebietwird mit Hilfe der Parameter, Naturnähe, Struktureigenschaften, Zustand und Vorbelastungenbestimmt. Demnach ergibt sich entsprechend dieser bereits zuvor erläuterten Parameterfür die Oberflächengewässer des Plangebietes eine geringe Bedeutung. Gleiches gilt für denLöschteich in der Ortslage Mienenbüttel. Lediglich dem großen Tümpel, der westlich vomPlangebiet liegt, wird trotz der Belastungsfaktoren BAB A 1 und der intensive Landwirtschaftaufgrund seiner naturnahen Ausprägung eine mittlere Bedeutung zugestanden.EmpfindlichkeitDie Oberflächengewässer im Plangebiet weisen aufgrund ihrer geringen Größe und Wassermengeneine hohe Empfindlichkeit gegenüber Stoffeinträgen von außen auf. Aus dengleichen Gründen ist auch eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Flächenverlusten gegeben.Dagegen ist mit Ausnahme des westlich des Plangebietes gelegenen großen Tümpels dieEmpfindlichkeit der Oberflächengewässer gegenüber einer Verlegung als gering einzuschätzen,da die Gewässer keine naturschutzfachlich besondere Ausprägung oder einen herausragendenReifegrad aufweisen. Der angesprochene große Tümpel besitzt in dieser Hinsichteine mittlere Empfindlichkeit wegen seiner großen Naturnähe in Hinblick auf den Bewuchsmit standortgerechten Stauden und mittelalten Bäumen.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 697.2.6 GrundwasserBestandsaufnahmeDie für das Grundwasser maßgeblichen geologischen sowie hydrogeologischen Gegebenheitensind im Rahmen des geotechnischen Gutachtens der Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing.Beuße & Dr. Schmidt Tostedt GmbH untersucht worden Das Gutachten kommt für das Plangebietzu dem Ergebnis, dass die Wasserabfuhr (Versickerung) mit starker zeitlicher Verzögerungstattfindet, aufgrund des großen, Wasser bindenden Feinporenraums der oberflächennahen,bindigen Schichten. In Abhängigkeit von den Witterungsbedingungen ist daherim Gebiet mit der Bildung von Staunässe bis in oberflächennahe Bereiche zu rechnen. Derdurchgehende Grundwasserleiter befindet sich in größerer Tiefe. Nach der Übersichtskarteder Grundwassergleichen, Blatt L 2724, Hollenstedt, wurden im Jahr 1982 Grundwasserständeim Untersuchungsgebiet von 50 m ü. NN bis 45 m ü. NN festgestellt. Die Fließrichtungwird gemäß dieser Karte mit Nordwest angegeben.Das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat zudem, dasGrundwasser betreffenden Themenbereich Hydrogeologie eine umfangreiche Kartenserieherausgegeben, deren Ergebnisse für das Planungsgebiet und dessen näheres Umfeld(Einwirkungsbereich=Untersuchungsgebiet) nachfolgend in Kurzform aufgelistet werden:Durchgängigkeit der oberflächennahen Gesteine (Karte 1:500.000): im gesamten Untersuchungsgebiethoch Grundwasserleitertypen der oberflächennahen Gesteine (Karte 1:500.000): Grundwassergeringleiterim gesamten UntersuchungsgebietGrundwasserkörper (Karte 1:500.000): Este-Seeve LockergesteinLage der Grundwasseroberfläche (Karte 1:200.000): vom südöstlichen zum nordwestlichenPlangebiet von ca. 47 auf ca. 40 m ü. NN fallend Entnahmebedingungen in den grundwasserführenden Gesteinen (Karte 1:500.000):im westlichen und zentralen Untersuchungsgebiet sehr gute Entnahmebedingungen,im östlichen Untersuchungsgebiet (Bereich südlich der Ortslage Mienenbüttel)gute EntnahmebedingungenVersalzung des Grundwassers (Karte 1:200.000): im gesamten UntersuchungsgebietGrundwasser nicht versalztSchutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung (Karte 1:200.000): im gesamten UntersuchungsgebiethochHydrogeologische Einheiten (Karte 1:500.000): im gesamten UntersuchungsgebietGletscherablagerungen, tonig, sandigHydrogeologische Räume und Teilräume (Karte 1:500.000): Großraum = Nord- undmitteldeutsches Lockergesteinsgebiet, Raum = Nord- und mitteldeutsches Mittelpleistozän,Teilraum = Lüneburger Heide WestARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 70Im Bereich des Untersuchungsgebietes bestehen weder rechtskräftige Wasserschutzgebiete,noch sind solche geplant. Vorrang- oder Vorsorgegebieten für die Trinkwassergewinnungkommen ebenfalls keine vor.Im Untersuchungsgebiet bestehen laut dem Landschaftsplan der Gemeinde Neu Wulmstorfteilweise günstige Vorraussetzungen für eine hohe Grundwasserneubildungsrate von ca. 200bis 300 mm (langjähriges Mittel). Dies trifft insbesondere auf Waldstandorte zu. Im Plangebietkommen entsprechende Waldstandorte lediglich an der West- bzw. Nordwestgrenze desPlangebietes vor.VorbelastungDas Grundwasser ist im Plangebiet durch nachfolgend aufgeführte Faktoren vorbelastet,wobei keine Erkenntnisse über das genaue Ausmaß der Vorbelastungen vorliegen: Stoffeinträge durch den großflächigen intensiven Ackerbau (Pestizide, Düngemittel,insbesondere Nitrat) Stoffeinträge durch den starken Kraftfahrzeugverkehr auf der BAB A 1 und der B 3(Luftimmissionen, Abrieb von Reifen , Bremsen, Kupplung, Öl- und Kraftfahrstoffe) Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung durch Flächenversiegelungen, insbesonderedurch den Straßenkörper der BAB A 1BedeutungZur Bewertung der Bedeutung des Grundwassers werden die Grundwasserneubildung unddie Bedeutung des Grundwassers für die Wasserwirtschaft getrennt betrachtet.GrundwasserneubildungAus den Erläuterungen zur Grundwasserneubildung in der Bestandaufnahme geht hervor,dass in Bezug auf die Niederschlagsmengen und die Geologie das Plangebiet gute Vorraussetzungenfür die Grundwasserneubildung besitzt. In Bezug auf den Bewuchs trifft dies lediglichfür die Waldflächen an der West- bzw. Nordwestgrenze des Plangebietes zu. Somit istinsgesamt die Bedeutung der Grundwasserneubildung in den hauptsächlich das Plangebieteinnehmenden Landwirtschaftsflächen als mittel zu bewerten. Eine hohe Bedeutung für dieGrundwasserneubildung besitzen die angesprochenen vergleichsweise kleinen Waldflächenim Westen des Plangebietes.Bedeutung für die WasserwirtschaftFür die Wasserwirtschaft ist die Bedeutung des Plangebietes insgesamt als gering zu bewerten.Die Gründe dafür sind vielfältig. Die oberflächennahen Gesteine sind aufgrund einesfehlenden Porenvolumens Grundwassergeringleiter. Die im Gebiet vorherrschende intensivelandwirtschaftliche Flächennutzung stellt einen Belastungsfaktor für die Trinkwassergewinnungdar. Zudem ist das Gebiet bisher ohne Relevanz für die Trinkwasserversorgung.EmpfindlichkeitDie Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Stoffeinträgen ist im Plangebiet als geringbis mittel zu bewerten. Einerseits besitzen die oberflächennahen Gesteine im Gebiet einehohe Durchlässigkeit, so dass Stoffe auf schnellem Wege ins Grundwasser gelangen kön-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 71nen. Anderseits bedingt die große Tiefe des Grundwassers (ca. 40 m unter Geländeoberkante)eine mächtige Überdeckung mit hohem Schutzpotenzial. Weiterhin gewährleisten dieoberflächennahen bindigen pleistozänen Deckschichten (Geschiebelehm und Mergel) einegewisse Abpufferung von Stoffen, die mit Niederschlägen in das Erdreich gelangen. DieEmpfindlichkeit des Grundwassers gegenüber einer Freilegung durch Erdabtrag ist gering,da das Grundwasser wie bereits erwähnt relativ tief vorkommt. Die oberflächennah vorkommendenbindigen Schichten sind wegen ihres hohen Puffervermögens gegenüber Stoffeinträgenfür den Grundwasserschutz von hoher Bedeutung.7.2.7 Flora und VegetationBestandsaufnahmePotenzielle natürliche VegetationAls potenzielle natürliche Vegetation wird die Vegetation bezeichnet, die sich zukünftig ohnedie Einwirkung des Menschen, jedoch unter Berücksichtigung der bisherigen durch denMenschen verursachten Veränderungen der Geoökofaktoren, einstellen würde. Die potenziellnatürliche Vegetation ist somit Ausdruck des biotischen Potenzials einer Landschaft. Alspotenzielle natürliche Vegetation sind im Plangebiet in erster Linie Stieleichen-Birkenwäldermit Beimischungen von Buche zu erwarten. Je nach kleinräumigen Standortunterschiedentreten auch weitere heimische Baumarten hinzu, so beispielsweise die Schwarzerle in nassenSenken.BiotoptypenDie bestehenden Biotoptypen im Untersuchungsgebiet sind im Frühjahr 2008 aufgenommenworden. Das Untersuchungsgebiet umfasst das Plangebiet, das dem Geltungsbereich desBebauungsplans entspricht, sowie dessen Randbereiche. Die Kartierung der Biotoptypen imGelände erfolgte gemäß der vom Niedersächsischen Städtetag herausgegebenen Arbeitshilfezur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung. Demnachorientiert sich die Bestandsaufnahme und Unterscheidung der Biotoptypen am Kartierschlüsselfür Biotoptypen in Niedersachsen, der vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologieherausgegeben wird. Die im Untersuchungsgebiet aufgenommenen Biotoptypen werdennachfolgend mit Nennung der Biotopnummer und des Kürzels vorgestellt und kurz erläutert(vgl. Bestandsplan im Anhang):Wälder1.6.4 – Bodensaurer Eichen-Mischwald feuchter, mäßig nährstoffversorgter Böden des Tieflandes(WQL)Im Nordwesten des Untersuchungsgebietes kommen getrennt durch andere Biotoptypenmehrere kleine naturnahe Eichen-Mischwälder vor. Zwischen der dort vorkommenden Tierversuchsanstaltund er K 63 liegt ein schmaler Waldstreifen aus bis zu 20 m hohen Stieleichen(Quercus robur) und Hängebirken (Betula pendula). Außerhalb, jedoch angrenzend andas Plangebiet existiert in diesem Bereich ein weiterer Stieleichen-Hängebirken-Mischwaldmit Wald-Geißblatt (Lonicera periclymenum), Zitterpappel (Populus tremula). Dieser Bestandmit Brusthöhendurchmesser der Hauptbaumarten zwischen 15 und 30 cm erreicht einedurchschnittliche Höhe von ca. 15 m, wobei einzelne Bäume auch bis zu 20 m erreichen. In-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 72nerhalb des Plangebietes kommen zwei kleine Eichenmischwälder im östlichen Anschlussan einen Fichtenforst vor. Diese 15 bis 20 m hohen Laubwälder werden deutlich von Stieleichedominiert. Hängebirken sind nur in geringem Umfang beigemischt. Die durchschnittlichenBrusthöhendurchmesser der Bäume schwanken zwischen 15 und 60 cm. In der nur lückigausgeprägten niedrigen Strauchschicht wachsen außer dem bereits erwähnten Wald-Geißblatt und Eichenjungwuchs Vogelbeere (Sorbus aucuparia), Faulbaum (Frangula alnus),Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) und Artengruppe Brombeere (Rubus fruticosus agg.).Charakteristische Arten der Krautschicht sind Kleinblütiges Springkraut (Impatiens parviflora)und Drahtschmiele (Avenella flexuosa).1.21.1 – Fichtenforst (WZF)Am Westrand des Plangebietes besteht ein bis zu ca. 20 m hoher Fichtenforst. Die Rotfichten(Picea abies) besitzen ein Brusthöhendurchmesser zwischen 15 und 30 cm. Neben denbestandsbildenden Rotfichten kommen nur ganz vereinzelt Hängebirken (Betula pendula)und Kiefern (Pinus sylvestris) vor. Lediglich in einem nach Osten gerichteten Sporn des Fichtenbestandesist die Hängebirke häufiger beigemischt. Eine Strauchschicht ist im Fichtenforstnicht ausgebildet. Lediglich in wenigen Exemplaren kommt Gehölzjungwuchs von Vogelbeere(Sorbus aucuparia), Stieleiche (Quercus robur), Rotbuche (Fagus sylvatica) sowieSchwarzer Holunder (Sambucus nigra) vor. Der Lichtmangel im dunklen Bestandesinnerendes Fichtenforstes sowie die dichte Nadelstreuschicht am Boden verhindern die Ausbildungeiner üppigen Krautschicht. Nur vereinzelt treten Gräser wie die Drahtschmiele (Avenella flexuosa)auf.1.21.2 – Kiefernforst (WZK)An der Westgrenze des Plangebietes existiert ein kleiner Kiefernforst. Die Kiefern (Pinus sylvestris)im bis ca. 14 m hohen Bestand erreichen Brusthöhendurchmesser von ca. 20 bis30 cm. Mit geringen Anteilen sind Hängebirke (Betula pendula) und Stieleichen (Quercus robur)dem Nadelholzbestand beigemischt.1.24.3 – Waldrand mittlerer Standorte (WRM)Am Nordrand (angrenzend an K 63) und Westrand des Fichtenforstes an der Westgrenzedes Plangebietes bestehen standortgerechte, recht artenarme Waldränder aus einheimischenBaum- und Straucharten wie Hängebirke (Betula pendula), Stieleichen (Quercus robur),Zitterpappel (Populus tremula), Wald-Geißblatt (Lonicera periclymenum) und ArtengruppeBrombeere (Rubus fruticosus agg.). Die Gehölzsäume, die offensichtlich durch natürlicheGehölzsukzession entstanden sind, erreichen Höhen von bis zu 7 m. Stellenweise sindsie nur sehr schmal und lückig ausgebildet.Gebüsche und Gehölzbestände2.8.1 – Ruderalgebüsch (BRU)Innerhalb der Ruderalflächen an der südlichen Plangebietsgrenze existiert ein dichtes bis3 m hohes ruderales Gebüsch, das unabhängig von den sonstigen Ruderalflächen als eigenständigerBiotoptyp erfasst wird. Das Ruderalgebüsch besteht aus Schwarzem Holunder(Sambucus nigra), Artengruppe Brombeere (Rubus fruticosus agg.) und Hängebirke (Betulapendula).ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 732.8.3 – Sonstiges Sukzessionsgebüsch (BRS)Im Umfeld der extensiv gepflegten Rasenflächen bzw. der verwahrlosten Kleingebäude inNachbarschaft zum Sendemast im zentralen Plangebiet wachsen Gebüsche, die als Biotoptypsonstiges Sukzessionsgebüsch erfasst worden sind. Die ruderal beeinflussten Gebüscheerreichen Höhen von fast 10 m. Neben den überwiegend spontan durch natürliche Sukzessionangesiedelten Gehölzen kommen auch einige ehemals angepflanzte Laubgehölze wieApfelbaum (Malus domestica), Vogelkirsche (Prunus avium) und Flieder (Syringa vulgaris),innerhalb der Gebüsche vor. Zu den sonstigen Arten zählen Hängebirke (Betula pendula),Stieleiche (Quercus robur), Zitterpappel (Populus tremula), Eingriffliger Weißdorn (Crataegusmonogyna), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Gewöhnlicher Schneeball (Viburnumopulus) und Hasel (Corylus avellana). Eine kurzstämmige Stieleiche besitzt einen Brusthöhendurchmesservon ca. 60 cm, zwei Vogelkirschen haben Brusthöhendurchmesser von 30bzw. 40 cm.2.10.1 – Strauchhecke (HFS)Strauchhecken existieren im Untersuchungsgebiet als standortgerechte Begleitpflanzungentlang der BAB A 1, beiderseits entlang des nördlichen Abschnitts der Wennerstorfer Straße,am südlichen Ortsrand von Mienenbüttel entlang der Straße „Hinterm Hagen“ sowie entlangder südlichen bzw. südwestlichen Plangebietsgrenze. Die dortige bis 8 m hoheStrauchhecke wird vornehmlich von der Vogelbeere (Sorbus aucuparia) aufgebaut. WeitereGehölzarten dieser Hecke sind Hängebirke (Betula pendula), Stieleiche (Quercus robur), ArtengruppeBrombeere (Rubus fruticosus agg.) und Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna).Nur ganz vereinzelt sind wenige Gehölze als Bäume (Stieleiche und Birke) ausgebildet,weshalb die Hecke nicht als Biotoptyp Strauch-Baumhecke erfasst worden ist. Bei denanderen Strauchhecken des Untersuchungsgebietes handelt es sich um gemischte Gehölzbestände.Neben den bereits erwähnten Gehölzarten kommen in der bis 10 m hohenStrauchhecke entlang der nördlichen Wennertorfer Straße des weiteren Hasel (Corylus avellana)und Feldahorn (Acer campestre) vor. In der ebenfalls bis 10 m hohen Strauchhecke amsüdlichen Ortsrand von Wennertorf gesellen sich zu bereits genannten Gehölzarten Besenginster(Sarothamnus scoparius), Zitterpappel (Populus tremula) und Salweide (Salixcaprea).2.10.2 - Strauch-Baumhecke (HFM)Gemischte, hochwüchsige, das heißt teilweise über 10 m hohe Hecken aus Bäumen undSträuchern existieren im Untersuchungsgebiet beiderseits entlang der Wennerstorfer Straße,am südlichen Ortsrand von Mienenbüttel, an der westlichen Straßenböschung der B 3, beiderseitsentlang der BAB A 1 im Bereich der Unterquerung der Wennerstorfer Straße, an dersüdlichen Plangebietsgrenze (Grenze zum bestehenden Gewerbegebiet Wennerstorf) sowiean der südwestlichen Plangebietsgrenze in Begleitung der dortigen Wassergräben. DieStrauch-Baumhecken bestehen fast ausschließlich aus standortgerechten heimischen Gehölzenwie Stieleiche (Quercus robur), Hängebirke (Betula pendula), Esche (Fraxinus excelsior),Vogelkirsche (Prunus avium), Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Zitterpappel (Populustremula), Vogelbeere (Sorbus aucuparia), Faulbaum (Frangula alnus), Hasel (Corylus avellana),Feldahorn (Acer campestre), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), GewöhnlicherSchneeball (Viburnum opulus), Hundsrose (Rosa canina), Besenginster (Sarothamnus scoparius),Artengruppe Brombeere (Rubus fruticosus agg.) und Eingriffliger Weißdorn (Cratae-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 74gus monogyna). Die Brusthöhendurchmesser der großen Bäume erreichen durchschnittlich30 bis 40 cm, in Einzelfällen auch mehr. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang einestattliche, relativ freistehende und deshalb kurzstämmige Stieleiche mit einem Brusthöhendurchmesservon ca. 100 cm. Der Baum steht an der südwestlichen Plangebietsgrenze unmittelbarsüdlich der BAB A 1.2.10.3 – Baumhecke (HFB)Eine Baumhecke aus alten Stieleichen (Quercus robur) und Hängebirken (Betula pendula)verläuft entlang eines Feldwirtschaftsweges im westlichen Untersuchungsgebiet. Teilweisetangiert die Baumhecke auch die westliche Plangebietsgrenze. Die zum Teil mehrstämmigenEichen erreichen Höhen von bis zu 20 m und besitzen Brusthöhendurchmesser von ca. 50bis 70 cm. Die Bäume stehen stellenweise sehr dicht, so dass der Bestand nicht den Charaktereiner Baumreihe besitzt. Verantwortlich dafür sind auch einzelne Sträucher heimischerGehölze, die stellenweise als Unterwuchs in der markanten Baumhecke auftreten.2.11 – Naturnahes Feldgehölz (HN)Ein naturnahes Feldgehölz markiert an der Südwestgrenze des Plangebietes eine offenbarkünstliche, kerbförmige Abgrabungsfläche, die im Westen, Norden und Osten von Ackerflächenumgeben ist und im Süden an die BAB A 1 angrenzt. Das von Ruderalflächen begleitetenaturnahe Feldgehölz begleitet einen kleinen Tümpel und setzt sich aus Hängebirken (Betulapendula), Schwarzerlen (Alnus glutinosa) sowie Stieleichen (Quercus robur) zusammenund ist stellenweise durch Ablagerungen von Bauschutt und Müll beeinträchtigt. Die Bäumeerreichen Höhen von bis zu ca. 12 m und besitzen Brusthöhendurchmesser zwischen ca.20 und 35 cm. Ein weiteres naturnahes Feldgehölz kommt an der Südostgrenze des Plangebietesvor. Das Feldgehölz wird von der B 3 einem Park-and-Ride-Platz, Ruderalflächen sowiedem Gewerbegebiet Wennerstorf umgrenzt. Das bis 13 m hohe naturnahe Feldgehölzsetzt sich zusammen aus den Arten Stieleichen (Quercus robur), Hängebirken (Betula pendula),Salweide (Salix caprea), Vogelbeere (Sorbus aucuparia), Artengruppe Brombeere(Rubus fruticosus agg.), Besenginster (Sarothamnus scoparius) sowie der untergeordnetvorkomenden Waldkiefer (Pinus sylvestris).2.13.1 – Einzelbaum / Baumgruppe (HBE)Im Untersuchungsgebiet kommen an verschiedenen Stellen markante Einzelbäume oderkleine Baumgruppen vor, die teilweise von Sträuchern im Unterwuchs begleitet werden. Dazugehört im südwestlichen Plangebiet eine freistehende und deshalb nur ca. 7 m hohe Lärche(Larix spec.) mit einem Brusthöhendurchmesser von ca. 30 cm. Der Baum steht umgebenvon Ackerflächen am Rand einer Ruderalflur, die wiederum zu einer Brachfläche mit einemFeldgehölz und Bauschutt in einer kerbförmigen offenbar künstlichen Abgrabung gehört.An der Südgrenze des Plangebietes steht in Nachbarschaft zu einer Feldhecke einemächtige alte Hängebirke (Betula pendula) in der offenen Agrarlandschaft. Nur ca. 250 mvon diesem Baum entfernt, kommt ebenfalls in Nachbarschaft zu dieser Feldhecke einezweistämmige Kiefer (Pinus sylvestris) mit Brusthöhendurchmesser von jeweils ca. 60 cmvor.2.13.3 – Allee / Baumreihe (HBA)Außerhalb des Plangebietes existiert im Untersuchungsgebiet am nördlichen Straßenrandder K 63 eine Baumreihe aus Stieleichen (Quercus robur). Im Nordwesten ist auch eineARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 75Hängebirke (Betula pendula) beigemischt. Die Baumreihe besteht aus einigen älteren Eichenbäumen,die durch die Anpflanzung jüngerer Eichen zu einer straßenbegleitendenBaumreihe ergänzt werden. Der Brusthöhendurchmesser der jungen Stieleichen beträgtca. 20 bis 30 cm, der der älteren bis ca. 60 cm.2.16.1 – Standortgerechte Gehölzpflanzung (HPG)Im zentralen Plangebiet besteht im nordöstlichen Anschluss an den dortigen Sendemast eineflächige Gehölzpflanzung (ca. 1000 m²) aus überwiegend standortgerechten Arten. Die dichteGehölzpflanzung setzt sich zusammen aus Gemeinem Schneeball (Viburnum opulus),Wolligem Schneeball (Viburnum lantana), Zitterpappel (Populus tremula), Schlehe (Prunusspinosa), Eingriffligem Weißdorn (Crataegus monogyna), Hängebirke (Betula pendula),Schwarzem Holunder (Sambucus nigra), Artengruppe Brombeere (Rubus fruticosus agg.)und Hasel (Corylus avellana).Binnengewässer4.8.7 – Sonstiger Graben (FGZ)Im südwestlichen Untersuchungsgebiet kommen entlang der Wennerstorfer Straße sowiezwischen einem Ackerschlag und einer Wiese Gräben mit temporärer Wasserführung vor.Die von einer geringen Fließgeschwindigkeit geprägten Gräben weisen keine Unterwasservegetationauf. Auch die Grabenböschungen zeigen keinen ausgesprochenen ufertypischenStaudenbewuchs. Die Böschungen sind mit Gehölzen wie Sandbirke (Betula pendula), Stieleiche(Quercus robur), Esche (Fraxinus excelsior), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra),Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Artengruppe Brombeere (Rubus fruticosusagg.) und Zitterpappel (Populus tremula) bewachsen. Die Grabenböschung an der WennerstorferStraße setzt sich als Böschung eines künstlichen Geländeeinschnitts fort, so dasseine Böschung von mehreren Metern Höhe besteht. Der Geländeeinschnitt ist durch die Unterführungder Wennerstorfer Straße unter der BAB A 1 entstanden. An dieser hohen Böschungwachsen neben schon genannten Gehölzarten Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Vogelkirsche(Prunus avium) und Hundsrose (Rosa canina). Die Böschungen sind mit ihremnicht gewässertypischen Gehölzbewuchs als eigenständige Biotoptypen erfasst worden. DieSohle der mehr oder weniger vegetationslosen Gräben weist einen schlammigen Belag ausden Blättern der umgebenden Gehölze auf. Das ca. 100 m lange Grabenstück entlang dersüdwestlichen Plangebietsgrenze ist ein übrig gebliebenes, das heißt noch nicht verlandetesoder zugeschüttetes Reststück eines ehemaligen Entwässerungsgrabens, der sich frühereinmal entlang der gesamten südwestlichen Plangebietsgrenze hinzog. Dies zeigen alte topgraphischeKarten aus dem 19. Jahrhundert (Königliche Preußische Landes-Aufnahme1:25.000).4.12.1 – Waldtümpel (STW)Der Biotoptyp Waldtümpel umfasst gemäß dem Niedersächsischen Kartierschlüssel für Biotopevöllig beschattete temporäre Kleingewässer in Senken von feuchten Wäldern odersonstigen Gehölzbeständen. Die beiden im Untersuchungsgebiet aufgenommenen Waldtümpelbetreffen solche sonstigen Gehölzbestände und liegen demnach außerhalb von Wäldern.Ein Tümpel wird im Südwesten von der Plangebietsgrenze durchquert. Der wenigeQuadratmeter große Tümpel liegt in einer kerbförmigen, offensichtlich künstlichen Abgrabunginmitten einer inselartigen landwirtschaftlichen Brachfläche im nördlichen AnschlussARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 76der BAB A1. Er wird von einem bis ca. 12 m hohem Feldgehölz aus Hängebirke (Betula pendula),Schwarzerle (Alnus glutinosa) und Stieleiche (Quercus robur) beschattet. In der unmittelbarenUmgebung dieses Tümpels, der keine spezifische Wasservegetation aufweist,kommen des weiteren Bauschutt- und Müllblagerungen, Staudenknöterichfluren sowie sonstigeeutrophe Ruderalfluren vor. Ein zweiter vollständig beschatteter Tümpel existiert ca.200 m südwestlich von der westlichen Plangebietsgrenze. Dieser flachgründige mehr als500 m² große Tümpel liegt innerhalb eines rechteckigen Feldgehölzes, das von Acker- undWeideflächen umgeben ist. Das bis über 20 m hohe Feldgehölz setzt sich in der Baumschichtaus den gleichen Arten zusammen, die auch den zuvor beschriebenen Tümpel umgeben.In der stellenweise ausgebildeten Strauchschicht wachsen Eingriffliger Weißdorn(Crataegus monogyna) und Wald-Geisblatt (Lonicera periclymenum). Dieser Tümpel weisteine deutlich höhere Naturnähe auf als der Erstgenannte. Als Wasservegetation, das heißtinnerhalb der Wasserfläche kommen Pfeifengras (Molinia caerulea), Flatterbinse (Juncus effusus)und als Schwimmblattpflanze die Kleine Teichlinse (Lemna minor) vor.4.18.9 – Sonstiges naturfernes Stillgewässer (SXZ)In der Ortslage Mienenbüttel existiert zwischen Oldendorfer Straße und Wennerstorfer Straßeein Löschteich, der als naturfernes Stillgewässer zu charakterisieren ist. Der Teich ist erstim Jahr 2005 neu profiliert worden. Er besitzt offensichtlich eine eutrophe Wasserqualität,wie aus dem nur an wenigen Stellen vorkommenden Uferbewuchs mit Schwertlilie (Irispseudacorus), Flatterbinse (Juncus effusus) und der Schwimmblattpflanze Kleine Wasserlinse(Lemna minor) zu schließen ist. Ansonsten reichen Rasenflächen unmittelbar bis an dasUfer. An einer Stelle kommen auch standortgerechte ältere Gehölze im Bereich des Ufersvor, im Einzelnen sind dies Schwarzerle (Alnus glutinosa), Esche (Fraxinus excelsior) undStieleiche (Quercus robur).Grünland9.5 – Artenarmes Grünland (GI)Die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Grünlandflächen werden als Biotoptyp artenarmesGrünland zusammengefasst, da sie bezüglich ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeitkaum Unterschiede aufweisen. Dazu gehören Schaf- und Ziegenweiden am südwestlichenOrtsrand von Mienenbüttel, Schafweidenflächen südlich von Mienenbüttel, die noch bis vorwenigen Jahren als Weihnachtsbaum-Plantagen genutzt worden sind, intensiv genutztePferdekoppeln im westlichen Untersuchungsgebiet sowie eine intensiv genutzte und gedüngteWiese (Fettwiese), die an den Südwestrand des Plangebietes angrenzt. Die Grünlandflächenbesitzen eine insgesamt artenarme, nährstoffreiche Ausprägung. Die Eutrophierungwird durch das auftreten von Arten wie Klebkraut (Galium aparine), Weiße Taubnessel (Lamiumalbum), Brennnessel (Urtica dioica) und Krauser Ampfer (Rumex crispus) angezeigt.Typische Arten des artenarmen Grünlandes sind des weiteren Wiesenknäuelgras (Dactylisglomerata), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Wiesenrispengras (Poa pratensis), Löwenzahn(Taraxacum officinale), Wiesenklee (Trifolium pratense) und Schafgarbe (Achillea millefolium).9.6 – Grünland-Einsaat (GA)Im westlichen Plangebiet existiert auf einem großflächigen bis vor wenigen Jahren noch beackertenSchlag eine artenarme, eutrophierte Einsaat-Wiese. Die bisherige AckernutzungARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 77ergibt sich nicht nur aus dem Studium von Luftbildern (von 2004), sondern sie ist auch ausder Zusammensetzung der Vegetationsdecke ersichtlich. So treten in der teilweise noch lückigenVegetationsdecke der Wiese relativ häufig typische Ackerwildkräuter wie beispielsweiseGeruchslose Kamille (Tripleurospermum inodorum) oder Persischer Ehrenpreis (Veronicapersica) auf. Zu den Grünlandarten in der Einsaatwiese zählen Vielblütiges Weidelgras(Lolium multiflorum), Einjähriges Rispengras (Poa annua) und Löwenzahn (Taraxacum officinale).Acker- und Gartenbau-Biotope10.1 – Acker (A)Das Plangebiet wird überwiegend von intensiv genutzten Ackerflächen eingenommen. DieAckernutzung erfolgt auf großflächigen, strukturarmen Schlägen, die gute Voraussetzungenfür eine intensive Bewirtschaftung mit modernen landwirtschaftlichen Großmaschinen bieten.Zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme waren die Ackerflächen überwiegend mit Getreideund Raps angesät. Infolge der intensiven Flächenbewirtschaftung mit hoher Saatdichte sowiehohem Pestizid- und Düngemitteleinsatz kann sich nur noch eine rudimentäre artenarmeAckerwildkrautflora entwickeln. Sie setzt sich im Wesentlichen aus weit verbreiteten Artenwie Hirtentäschel (Capsella bursa-pastoris), Acker-Schmalwand (Arabidopsis thaliana),Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Quecke (Elymus repens) und Geruchlose Kamille(Tripleurospermum inodorum) zusammen. Seltene oder naturschutzfachlich bemerkenswerteAckerwildkräuter konnten im Plangebiet nicht festgestellt werden.10.3.2 – Weihnachtsbaum-Plantage (EBW)In der Umgebung des Plangebietes werden die landwirtschaftlichen Nutzflächen teilweise alsWeihnachtsbaum-Plantagen genutzt. Im Plangebiet selbst existieren zurzeit keine solchenAnlagen. Allerdings existiert im nordöstlichen Untersuchungsgebiet benachbart zum Plangebietam südlichen Ortsrand von Mienenbüttel eine Anlage. Die Weihnachtsbaum-Plantagebesitzt nur noch einen lückigen Nadelbaumbewuchs, da ein Teil der Bäume offensichtlich bereitsgeerntet worden ist, so dass sich zwischen den Nadelgehölzen Grasfluren und vereinzeltauch junge Laubbäume ausbreiten. Vom Plangebiet wird die Weihnachtsbaum-Plantagedurch einen aufgeschütteten und mit Gehölzen bepflanzen Wall getrennt, der als eigenständigerBiotoptyp behandelt wird. Eine weitere Weihnachtsbaum-Plantage besteht im südöstlichenUntersuchungsgebiet außerhalb des Plangebietes. Dabei handelt es sich um einemehrreihige, streifenförmige Nadelgehölzanpflanzung aus ca. 3 m hohen Tannen (Abiesspec.) entlang einer Grünlandfläche (Weide).10.3.3 – Ackerbrache (ABW)Im südöstlichen Plangebiet existiert ein großer Ackerschlag, der bis vor kurzer Zeit noch alsWeihnachtsbaumplantage genutzt worden ist. Im Winterhalbjahr 2007/2008 ist die Flächegemulcht worden, so dass sie mehr oder weniger vegetationslos war. Seit dieser Zeit liegtdie Fläche brach und hat dementsprechend den Charakter einer Ackerbrache. Entsprechendder ehemaligen Nutzung und Bewirtschaftung haben sich auf der Fläche mittlerweile sowohltypische Ackerwildkräuter in Verbindung mit Waldarten und Arten der Ruderalfluren eingestellt.Dazu gehören Klebkraut (Galium aparine), Kleine Taubnessel (Lamium purpureum),Rainfarn (Tanacetum vulgare), Ackerkratzdistel (Cirsium arvense), Gewöhnliche Kratzdistel(Cirsium vulgare), Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius), Wolliges Honiggras (HolcusARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 78lanatus), Einjähriges Rispengras (Poa annua), Löwenzahn (Taraxacum officinale), ArtengruppeBrombeere (Rubus fruticosus agg.), Kratzbeere (Rubus caesius), Wiesenkerbel(Anthriscus sylvestris), Knotige Braunwurz (Scrophularia nodosa), Flattergras (Millium effusum),Echte Nelkenwurz (Geum urbanum), Stechender Hohlzahn (Galeopsis tetrahit) undFlatterbinse (Juncus effusus).10.4.1 – Obstbaum-Plantage (EOB)Außerhalb des Plangebietes existiert im Nordosten des Untersuchungsgebietes eine Obstbaum-Plantage.Die Fläche schließt sich nördlich an die K 63 an. Sie besteht aus alten, niederstämmigenKirschbäumen. Die Monokultur weist die typischen Merkmale solcher Anlagen,wie regelmäßiger Baumschnitt, Pestizid- und Düngemitteleinsatz sowie intensive Bodenbearbeitung,auf.10.5 – Landwirtschaftliche Lagerfläche (EL)Im Zentrum des Plangebietes existiert in Nachbarschaft zu Wochenendhäusern und Freizeitgrundstückeneine landwirtschaftliche Betriebsfläche mit Hallen und einem offenen Geräteschuppen.Dazu gehören auch die sie umgebenen landwirtschaftlichen Lagerflächen. DieFlächen bestehen aus geschotterten Flächen als auch aus verfestigten Bodenflächen, dieteilweise mit Trittrasen bewachsen sind. In den Randbereichen der befahrenen Flächen trittauch Ruderalvegetation auf. Die Gehölzstrukturen im Bereich der Lagerflächen sind als eigenständigeBiotoptypen erfasst worden.Ruderalfluren11.1 - Ruderalflur (UR)Ruderalfluren kommen an verschiedenen Stellen im Plangebiet im Umfeld von Bauschuttablagerungensowie Bodenlagerflächen vor. So besteht im Süden des Plangebietes eine großeRuderalfläche mit Bodenmieten, die ebenfalls mit Ruderalfluren bewachsen sind. Im Umfeldeiner künstlichen Geländevertiefung zwischen Ackerflächen an der südwestlichen Plangebietsgrenzeexistieren weitere Ruderalflächen. Sie liegen am Rand der kerbförmigen Eintiefungmit illegalen Bauschutt und Müllablagerungen. Von ähnlicher Gestalt sind die Ruderalflächenim westlichen Plangebiet im Bereich einer Brachfläche mit Bauschuttablagerungen,die von Waldflächen bzw. einer Einsaatwiese umgeben ist. Zum Wald hin bestehen Geländeabgrabungen.Gemeinsam ist den beschriebenen Ruderalfluren das häufige Vorkommenvon Arten wie Rainfarn (Tanacetum vulgare), Goldrute (Solidago spec.), GewöhnlicherBeifuß (Artemisia vulgaris), Große Brennnessel (Urtica dioica), Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata),Gewöhnliche Nachkerze (Oenothera biennis), Krauser Ampfer (Rumex crispus) oderGewöhnliche Kratzdistel (Cirsium vulgare). Durch Bodenverdichtung infolge des Befahrensmit schweren Fahrzeugen kommt es stellenweise auch zu Staunässe, so dass vereinzeltauch Nässezeiger wie die Flatterbinse (Juncus effusus) in den Ruderalfluren auftreten. Zuden Ruderalflächen an der Südwestgrenze des Plangebietes gehört auch ein kleiner Dominanzbestandaus der Gewöhnlichen Pestwurz (Petasites hybridus). Eine zu den Ruderalflurenin diesem Bereich gehörende Staudenknöterichflur wird als eigenständiger Biotoptyp betrachtet.Innerhalb der Ruderalflächen mit Bodenablagerungen an der Südgrenze des Plangebieteskommt vereinzelt auch Gehölzjungwuchs auf. Neben naturraumtypischen Arten wieHängebirke (Betula pendula), Salweide (Salix caprea), Artengruppe Brombeere (Rubus fruticosusagg.) gehören auch Neophyten wie der Sommerflieder (Buddleja davidii) dazu.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 7911.2 – Halbruderale Gras- und Staudenflur (UH)Halbruderale Gras- und Staudenfluren sind an drei verschiedenen Stellen innerhalb des Untersuchungsgebieteserfasst worden. Davon liegt lediglich eine Fläche innerhalb des Plangebietes.Sie existiert im zentralen Plangebiet im Umfeld des dortigen Sendemastes. DieHalbruderale Gras- und Staudenflur schließt nördlich an die Fläche mit den verwahrlosenKleingebäuden an. Neben den ruderalen Gräsern und Stauden kommt auch zerstreut Gehölzjungwuchs,z.B. Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna) oder Feldahorn (Acercampestre) vor, der wahrscheinlich angepflanzt worden ist. Im Gegensatz zu der südöstlichangrenzenden standortgerechten Gehölzanpflanzung scheinen die angepflanzten Sträucherbedingt durch die exponierte Kuppenlage jedoch nur schlecht anzuwachsen, so das die ruderalenGräser und Stauden die Fläche dominieren. Im Nordwesten grenzt das Plangebietan Halbruderale Gras- und Staudenfluren, die benachbart zum Betriebsgelände einer Tierversuchsanstaltliegen. Die Gras- und Staudenflächen ähneln einer Schlagflur, das Artenspektumdeutet jedoch eindeutig auf ruderale Einflüsse hin. Zu den anthropogenen Störungenauf den Flächen gehören einzelne kleine Bauschuttablagerungen und Bodenverdichtungendurch Befahren mit Kraftfahrzeugen. Vereinzelt kommt durch natürliche Sukzessionentstandener Gehölzjungwuchs aus Arten wie Besenginster (Sarothamnus scoparius), Stieleiche(Quercus robur) und Hasel (Corylus avellana) vor. Eine weitere kleine HalbruderaleGras- und Staudenflur kommt am südwestlichen Ortsrand von Mienenbüttel vor. Sie istscheinbar aus einer Grünlandbrache hervorgegangen. Zu den innerhalb der HalbruderalenGras- und Staudenfluren des Untersuchungsgebietes festgestellten charakteristischen Artenzählen Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos), Wiesenknäuelgras (Dactylis glomerata),Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Große Brennnessel(Urtica dioica), Gewöhnlicher Beifuß (Artemisia vulgaris), Gewöhnliche Kratzdistel (Cirsiumvulgare), Tüpfel-Johanniskraut (Hypericum perforatum) oder Rainfarn (Tanacetum vulgare).11.3.2 – Staudenknöterich-Flur (UNK)Zu den Ruderalflächen an der südwestlichen Plangebietsgrenze gehört auch eine Staudenknöterich-Flur.Sie besteht aus dem bis zu 2 m hoch werdenden Japanischen Staudenknöterich(Reynoutria japonica).Grünanlagen der Siedlungsbereiche12.1.3 – Extensivrasen (GRE)Als Extensivrasen sind im Untersuchungsgebiet lediglich zwei kleine Flächen erfasst worden.Bei einer Fläche handelt es sich um den nicht mit Gehölzen bewachsenen Straßenrand derB 3 im Einmündungsbereich der Straße „Hinterm Hagen“ am südlichen Ortsrand von Mienenbüttel.Die zweite Extensivrasenfläche kommt im zentralen Plangebiet in Nachbarschaftzum dortigen Sendemast vor. Die Fläche ist den dort vorhandenen verwahrlosten Kleingebäudenvorgelagert. Sie ist offensichtlich aus einem Trittrasen hervorgegangen, der nur nochselten betreten bzw. befahren wird. Die Freifläche scheint noch hin und wider als Grillplatzgenutzt zu werden worauf eine Feuerstelle und fest installierte Holzbänke hindeuten. Die Extensivrasenflächensetzen sich aus weit verbreiteten Rasen- und Grünlandarten wie Wiesen-Schwingel (Festuca pratensis), Rot-Schwingel (Festuca rubra), Glatthafer (Arrhenatherumelatius), Ausdauerndes Weidelgras (Lolium perenne), Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata)und Gewöhnliches Rispengras (Poa trivialis).ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 8012.1.4 – Trittrasen (GRT)Die im Untersuchungsgebiet vorkommenden weitgehend unbefestigten Graswege werden zudem Biotoptyp Trittrasen gerechnet. Als wenig befahrene Feld- oder Waldwege kommen sieim westlichen Plangebiet innerhalb des dortigen Fichtenforstes und der Agrarlandschaft sowieauch in der Agrarlandschaft im südlichen Plangebiet vor. Der relativ artenarme Bewuchssetzt sich zu großen Teilen aus trittresistenten Arten wie Breitwegerich (Plantago major),Gänseblümchen (Bellis perennis), Vogelknöterich (Polygonum aviculare), Kriechender Hahnenfuß(Ranunculus repens), Einjähriges Rispengras (Poa annua) und Ausdauerndes Weidelgras(Lolium perenne) zusammen. In den weniger trittbelasteten Randbereichen tretenweitere Grasarten wie Glatthafer (Arrhenatherum elatius) oder Wiesen-Knäuelgras (Dactylisglomerata) hinzu.12.2 – Ziergebüsch / -hecke (BZ)Im zentralen Plangebiet ist in südlicher Nachbarschaft zu einem Wochenendhausgrundstückeine flächige Anpflanzung von Ziernadelbäumen als Biotoptyp Ziergebüsche / -hecke erfasstworden, da der bis 6 m hohe Bestand aus Blaufichten (Picea pungens „Glauca“) aufgrundseiner hohen Pflanzdichte nicht den Charakter einer Weihnachtsbaumkultur besitzt. Eine bis4 m hohe Zierhecke aus Fichten (Picea abies), die regelmäßig einen Formschnitt erhält, bestehtentlang der westlichen Plangebietsgrenze entlang eines Weges.12.4 – Einzelbaum / Baumbestand des Siedlungsbereiches (HE)Baumgruppen aus Altholzbeständen, die hauptsächlich aus Buchen (Fagus sylvatica) undStieleichen (Quercus robur) aufgebaut sind, kommen außerhalb des Plangebietes am südwestlichenund südlichen Ortsrand von Mienenbüttel vor. Der Bestand am südwestlichenOrtsrand besitzt fast den Charakter eines kleinen Waldes. Allerdings werden die Flächenzwischen den Bäumen an einigen Stellen zeitweise als Lagerflächen genutzt, worauf Fahrspurenund Schotterflächen hindeuten. Der Brusthöhendurchmesser der Buchen und Stieleichenbeträgt bis zu 100 cm. Die Baumbestände am südlichen Ortsrand stehen auf einemlandwirtschaftlichen Betriebsgelände, so dass die Flächen zwischen den Bäumen ebenfallszum Teil als Lagerfläche oder Abstellplatz für landwirtschaftliche Geräte genutzt werden. Diebis ca. 20m hohen Stieleichen und Buchen, denen auch eine Hängebirke beigemischt ist, erreichenBrusthöhendurchmesser von bis zu 80 cm.12.5 – Beet / Rabatte (ER)Außerhalb des Plangebietes ist im Westen des Untersuchungsgebietes am Rand des Parkplatzesder sich dort befindlichen Tierversuchsanstalt ein erst vor kurzem angelegtes Zierbeeterfasst worden. Es setzt sich aus einer Anpflanzung von Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus)und weiteren bodendeckenden kleinen Ziergehölzen, die in weitem Abstand stehen,zusammen.12.6.3 – Hausgarten mit Großbäumen (PHG)Die wenigen Wochenendhausgrundstücke im Plangebiet werden als Hausgrundstücke mitGroßbäumen erfasst, da sie teilweise hochwüchsige Baumbestände aus Arten wie Stieleiche(Quercus robur), Hängebirke (Betula pendula) und diversen Nadelgehölzen aufweisen. Zuden Gärten der Grundstücke gehören auch Obstgehölze, Hecken und Gebüsche aus Ziergehölzensowie Rasen- und Nutzgartenflächen. Zur gleichen Erfassungseinheit werden auchARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 81die Haus- und Hofgrundstücke am westlichen und südlichen Ortsrand von Mienenbüttel gerechnet.Auch sie besitzen neben den typischen Nutzungsformen wie Rasen, Nutzgarten,Hecken und Gebüschen einzelne Großbäume wie Stieleichen oder auch alte hochstämmigeApfel- und Kirschbäume. Das südwestlich an das Plangebiet angrenzende Betriebsgeländemit Wohnhaus einer Sägerei wird zum Biotoptyp Hausgarten mit Großbäumen dazugerechnet,da weniger die gewerbliche Nutzung, sondern der dichte zum Teil waldartige Bewuchsmit standortfremden Zier- und Nadelgehölzen diesen Siedlungsplatz prägen. Auf dem Geländeder Sägerei war ursprünglich eine Baumschule angesiedelt.12.6.7 – Freizeitgrundstück (PHF)Im Bereich der wenigen Wochenendhausgrundstücke im Plangebiet kommt auch ein Grundstückvor, das eher den Charakter eines Freizeitgrundstückes besitzt. Die Gründe dafür sinddie einfache, hüttenartige Bauweise der Gebäude sowie die scheinbar nur unregelmäßigeNutzung des Grundstücks. Das Freizeitgrundstück setzt sich aus Rasenflächen, den erwähntenzwei Kleingebäuden, einer bis ca. 8 m hohen Blaufichtenreihe, einer ca. 2 m hohen Ligusterhecke,einer Birke mit einem Brusthöhendurchmesser von ca. 30 cm sowie diversenweiteren Ziergehölzen zusammen.Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen13.4 – Versiegelte Flächen / Unbegrünte Gebäude (X)Dieser Flächennutzungstyp umfasst im Untersuchungsgebiet neben Gebäudeflächen (Wochenendhäuser,landwirtschaftliche Hallen und Schuppen etc.)und voll versiegelten Verkehrsflächen(asphaltierten Straßen) auch teilversiegelte Verkehrsflächen wie sie geschotterte,teilweise schütter mit Trittrasen oder Grassäumen bewachsene Feldwirtschaftswege darstellen.Dazu gehören auch gepflasterte Wege wie die Wennerstorfer Straße im zentralenund die Straße „Hinterm Hagen“ im nordöstlichen Plangebiet (Südrand Ortsrand Mienenbüttel).Weitgehend unbefestigte Feldwege mit typischer Trittrasenvegetation werden als eigenständigerBiotoptyp (12.1.4 – Trittrasen (GRT)) erfasst.VorbelastungDie Funktionen der erfassten Biotope als Lebensräume für Tiere und Pflanzen werden durchfolgende Vorbelastungen beeinträchtigt:Intensive Bewirtschaftung großflächiger Ackerschläge mit den Begleiterscheinungenhoher Herbizid- und Düngemitteleinsatz sowie hohe Einsaatdichten, dadurch Unterbindungeiner artenreichen Ackerwildkrautflora Beeinträchtigung straßennaher Biotope durch Reifen-, Bremsen-, Kupplungsabriebdes hohen Kraftfahrzeugsverkehrs auf der BAB A 1 und der B 3 Beeinträchtigung aller Biotoptypen durch Abgasimmissionen des hohen Kraftfahrzeugsverkehrsauf der BAB A 1 und der B 3, insbesondere auch atmosphärischerStickstoffeintrag Beeinträchtigung zweier Brachflächen durch illegale Bauschutt- und MüllablagerungenARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 82BedeutungZur Bewertung der Bedeutung von Flora und Vegetation im Plangebiet werden nachfolgendaufgelistete Kriterien betrachtet: Wertgebende PflanzenvorkommenSeltenheit und Gefährdung Wertgebende BiotoptypenLebensraumfunktion und NaturnäheWertgebende PflanzenvorkommenVorkommen von sogenannten wertgebenden Pflanzensippen sind Merkmale für eine hoheBedeutung von Pflanzenbeständen. Zu den wertgebenden Pflanzensippen sind Arten derAnhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Richtlinie, streng oder besonders geschützteArten nach Bundesartenschutzverordnung und Arten der Anhänge A, B, C und Dder EG-Artenschutzverordnung zu zählen. Im Untersuchungsgebiet konnten keine wertgebendenPflanzenvorkommen nachgewiesen werden.Seltenheit und GefährdungNatürliche Seltenheit von Pflanzensippen oder Gefährdungseinstufungen in den Roten Listender Gefäßpflanzen bzw. der Pflanzengesellschaften des Landes Niedersachsen und derBundesrepublik Deutschland können als Kriterien für eine hohe Bedeutung des betroffenenPflanzenbestandes herangezogen werden. Im Untersuchungsgebiet sind keine von Naturaus seltenen Pflanzensippen bzw. Pflanzengesellschaften der genannten Roten Listennachgewiesen worden.Wertgebende BiotoptypenIn Anlehnung an die zuvor erläuterten wertgebenden Pflanzensippen sind unter den wertgebendenBiotoptypen Lebensräume des Anhangs I der der Fauna-Flora-Habitat (FFH) –Richtlinie sowie geschützte Biotope gemäß § 28a des Niedersächsischen Naturschutzgesetzeszu verstehen. Im Plangebiet kommen keine der betreffenden wertgebenden Biotoptypenvor.Lebensraumfunktion und NaturnäheBestimmten Biotoptypen wird aufgrund ihrer Naturnähe, ihres Artenreichtums und ihrer Bedeutungals Lebensraum für bestimmte Tierarten oder Tierlebensgemeinschaften eine bestimmteLebensraumfunktion zuerkannt. Dabei sind hohe, mittlere und geringe Lebensraumfunktionenzu unterscheiden. Der überwiegende Teil der Biotopflächen im Plangebiet besitztnur eine geringe Lebensraumfunktion. Dazu zählen die intensiv bewirtschafteten großen A-ckerschläge, die Ackerflächen mit Grünlandeinsaat, der Fichtenforst im westlichen Plangebiet,die Staudenknöterichflur an der Südwestgrenze des Plangebietes sowie die sonstigenAcker- und Gartenbau-Biotope im Untersuchungsgebiet. Von mittlerer Bedeutung sind dasartenarme Grünland im westlichen Untersuchungsgebiet, die diversen Baum- und Strauchheckensowie Baumreihen entlang von Straßen und Wegen, die standortgerechte Gehölzpflanzungim zentralen Plangebiet, die sonstigen Baumgruppen, der Kiefernforst im Südwes-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 83ten sowie die verschiedenen Ruderalflächen im Untersuchungsgebiet. Eine hohe Lebensraumfunktionsowie große Naturnähe besitzen der Bodensaure Eichen-Mischwald im westlichenUntersuchungsgebiet sowie die diversen naturnahen Feldgehölze. Diese Biotope stellensomit die wertvollsten Lebensräume im Untersuchungsgebiet dar.EmpfindlichkeitDie Empfindlichkeit, d. h. die Sensibilität von Vegetationsbeständen bzw. Biotoptypen gegenüberVeränderungen der Standortverhältnisse oder Stoffeinträge von außen ist unterschiedlich.Allgemein ist festzustellen, dass die Empfindlichkeit der Vegetationsbestände mitder Extremität der Standortverhältnisse und damit der Artenvielfalt ansteigt. Kriterien für dieBewertung der Empfindlichkeit von Pflanzenbeständen sind nachfolgend aufgelistete Faktoren:Änderung der Wasserversorgung Nährstoffeintrag NutzungsänderungÄnderung der WasserversorgungInnerhalb des Plangebietes treten keine speziellen an Gewässer gebundenen Pflanzenbeständeauf. Der Tümpel und die Wassergräben an der Südwestgrenze des Plangebietes führennur periodisch Wasser und sind deshalb frei von Wasservegetation. Lediglich die außerhalbdes Plangebietes vorkommende Waldtümpel und der Dorfteich in Mienenbüttel weisenWasservegetation auf. Sonstige spezielle an hohe Grund- oder Stauwasserstände gebundenFeucht- oder Nassvegetation ist im Untersuchungsgebiet nicht zu finden. Demnach existierenim Untersuchungsgebiet mit Ausnahme der angesprochenen zwei Kleingewässer außerhalbdes Plangebietes keine Pflanzenbestände mit einer hohen Empfindlichkeit gegenüberÄnderungen der Wasserversorgung durch Grundwasserschwankungen.NährstoffeintragPflanzbestände sind in unterschiedlichem Ausmaß abhängig von der Nährstoff- und insbesondereStickstoffversorgung des Untergrundes. Auf stickstoffarmen Standorten ist in derRegel die Artenvielfalt hoher als auf nährstoffreichen Standorten, da sich an den nährstoffarmenStandorten viele spezielle Pflanzensippen einfinden, die mit steigender Nährstoffversorgungschnell verdrängt werden. Die Nährstoffarmut der Standorte kann sowohl von dennatürlichen geologischen bzw. pedologischen Standortverhältnissen herrühren, als auch Folgeeiner Bodenaushagerung durch die Form der menschlichen Bewirtschaftung sein, beispielsweisePlaggenhieb in der Heide. Zu einer Verdrängung von Pflanzen der Magerstandortekommt es durch Stickstoffeintrag über Kunstdünger oder organischen Dünger sowiedurch Stickstoffeintrag aus der Luft, der auf den Kraftfahrzeugverkehr bzw. auf Industrieabgasezurückzuführen ist. Im Untersuchungsgebiet existieren keine Magerstandorte mit aufNährstoffarmut angewiesenen Pflanzenbeständen. Die im Plangebiet dominierenden AckerundGrünlandstandorte weisen eine Eutrophierung durch Düngereintrag auf. Auch den übrigenBiotopen fehlen ausgesprochene Magerkeitszeiger. Zum atmogenen Nährstoffeintrag inden Boden tragen im Gebiet sicherlich auch die sehr hohen Verkehrsdichten auf derBAB A 1 und der B 3 bei. Somit ergeben sich im Untersuchungsgebiet keine besonderenEmpfindlichkeiten der Pflanzenbestände gegenüber Nährstoffeintrag.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 84NutzungsänderungAuf landwirtschaftlich genutzten Flächen können Änderungen der Intensität der Bewirtschaftungstarke Veränderungen in den Pflanzenbeständen hervorrufen. Dazu gehört beispielweiseauch die Veränderung der Ackerwildkrautflora infolge der Erhöhung der Saatdichte oderder Verstärkung des Düngereinsatzes, worauf bereits zuvor unter dem Stichpunkt Nährstoffeintrageingegangen worden ist. Beim Grünland führt die Erhöhung der Mahdhäufigkeit beispielsweisezum Verschwinden vieler Arten und zu einer völlig geänderten Zusammensetzungder Vegetationsdecke. Im Untersuchungsgebiet bestehen keine Pflanzenbestände miteiner besonderen Empfindlichkeit gegenüber Änderungen der Bewirtschaftungsintensität, daes vornehmlich um bereits intensiv genutzte landwirtschaftliche Nutzflächen handelt.Artenschutzrechtliche BelangeArtenschutzrechtliche Belange gemäß § 42 BNatSchG bzw. nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH) - Richtlinie sind durch die im Plangebiet vorkommenden Pflanzensippen nichtbetroffen.7.2.8 FaunaBestandsaufnahmeIn Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landkreis Harburg werden zur Erfassungund Bewertung der Fauna die drei Tiergruppen Fledermäuse, Vögel und Amphibienim Plangebiet und seinen Randbereichen untersucht, da diese Tiergruppen repräsentativ fürdie vorkommenden Lebensräume sind. Die gutachterlichen Untersuchungen der Tiergruppenwerden vom Diplombiologen Dietrich Westphal aus Winsen als Kenner der örtlichen Verhältnisseund der ausgewählten Tiergruppen durchgeführt. Die bisherigen Ergebnisse des tierökologischenFachgutachtens werden nachfolgend dargestellt.Aufgrund der noch unvollständigen Erfassung und fehlenden Gesamtbewertung der Faunahat die Bestandsbewertung der Fauna bisher nur einen vorläufigen Charakter. Nach Abschlussder tierökologischen Untersuchungen können sich deshalb noch Änderungen in derBestandbewertung der Fauna ergeben.Zwischenstand der Kartierungen (Stand: 30.04.2008):FledermäuseWegen der bis vor wenigen Tagen zu kühlen Witterung wurden bisher keine Fledermauserfassungendurchgeführt.VögelDie Ergebnisse der bisher absolvierten drei Begehungen bei Tag lassen nicht erkennen,dass es sich bei der Untersuchungsfläche um ein Gebiet mit herausragender Bedeutung fürden Vogelschutz handelt. In den Gehölzen überwiegen Allerweltsarten und auf den Ackerflächenwurde bisher im Wesentlichen Feldlerchen als Brutvögel festgestellt.Die Suche nach nachtaktiven Vogelarten ergab lediglich das Vorkommen einer Schleiereulein der Ortslage von Mienenbüttel.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 85AmphibienDie Kartierung von Frühlaichern ist abgeschlossen. Es wurden lediglich drei Amphibienartengefunden: Erdkröte, Grasfrosch und Teichmolch.- Teiche (Regenwasserrückhaltung) in den Schleifen der Autobahnauffahrt: EinigeDutzend Erdkröten. Anwanderung von Osten her über die Autobahnauf- bzw. Abfahrt,nicht über die B 3 von Westen her beobachtet.- Dorfteich in Mienenbüttel: Erdkröten und Grasfrösche in verhältnismäßig geringerZahl. Laich von beiden Arten festgestellt. Anwanderung aus der Ortslage beobachtet.- Tümpel nördlich der Autobahn: keine Amphibien. Das Gewässer war am 21.04.2008völlig ausgetrocknet.- Weiher westlich der für die Gewerbeansiedlung vorgesehenen Fläche: Grasfröscheund Erdkröten in geringer Zahl. Laich von beiden Arten gefunden. Zusätzlich einigewenige Teichmolche. Die Erfassung spät laichender Amphibienarten steht noch aus.Zwischenstand der Kartierungen (Stand: 30.05.2008):FledermäuseZwei von sieben Begehungen wurden durchgeführt. Dabei sind die Arten Zwergfledermaus,Rauhautfledermaus, Breitflügelfledermaus und Großer Abendsegler festgestellt worden. DieFunde stammen bisher überwiegend aus der Ortslage von Mienenbüttel und dem südlichanschließenden Bereich.Es ist zurzeit (noch) nicht erkennbar, dass Befreiungen nach BNatSchG beantragt werdenmüssen.Erhebliche Beeinträchtigungen jagender Fledermäuse sind, außer durch Beeinflussung vonFledermausnährtieren durch Beleuchtungsanlagen, voraussichtlich nicht zu erwarten.VögelBisher wurden 46 Vogelarten – mit Revierverhalten – auf der Untersuchungsfläche oder ihrerunmittelbaren Umgebung festgestellt.Nach fünf von sieben Begehungen zeichnet sich ab, dass es sich bei dem Untersuchungsgebietum einen für Brutvögel höchstens lokal bedeutenden Bereich handelt. Die meisten derbisher festgestellten Vogelarten halten sich randständig in Gehölzen auf. Für diese Arten isteine erhebliche Beeinträchtigung der örtlichen Population nicht zu befürchten, selbst wenneinige der vorhandenen Gehölzbestände Beeinträchtigungen erleiden. Ob die im Offenland,auf der Fläche, brütenden Arten von Bedeutung für den Erhaltungszustand der lokalen Populationensind, kann erst nach Abschluss und Endauswertung der ornithologischen Untersuchungenendgültig entschieden werden. Hierbei sind folgende Vogelarten zu nennen: Feldlerche,Wiesenpieper, Schafstelze und Braunkehlchen. Allerdings handelt es sich bei denwährend der Begehung Anfang Mai festgestellten Wiesenpiepern und Braunkehlchen wahrscheinlichnoch um Durchzügler, die nur vorübergehend im Untersuchungsgebiet Revierverhaltenzeigten. Während der Begehung Ende Mai waren sie wieder verschwunden. Esverbleiben mit Schafstelze und Feldlerche zwei betroffene Arten, für die die DurchführungARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 86von den Lebensraum verbessernden Maßnahmen im Nahbereich angebracht wären. Für folgendeVogelarten werden ebenfalls Beeinträchtigungen erwartet, sei es das Brutgebiet oderdie Nahrungsaufnahme betreffend: Mäusebussard, Turmfalke, Dorngrasmücke und Goldammer.Eine diesbezügliche abschließende Bewertung bleibt, wie bereits erwähnt, dem nochnicht vorliegenden Abschlussbericht der ornithologischen Untersuchungen vorbehalten.Die Suche nach nachtaktiven Vogelarten ergab keine neuen Erkenntnisse.Liste der bisher festgestellten Brutvogelarten:Artname deutsch:Artname wissenschaftlich:StockenteAnas platyrhynchosMäusebussardButeo buteoTurmfalkeFalco tinnunculusFasanPhasianus colchicusTeichhuhnGallinula chloropusRingeltaubeColumba palumbusTürkentaubeStreptopelia decaoctoBuntspechtDendrocopos majorFeldlercheAlauda arvensisRauchschwalbeHirundo rusticaWiesenpieperAnthus pratensisBaumpieperAnthus trivialisBachstelzeMotacilla albaSchafstelzeMotacilla flavaHeckenbraunellePrunella modularisZaunkönigTroglodytes troglodytesGrauschnäpperMuscicapa striataBraunkehlchenSaxicola rebetraRotkehlchenErithacus rebeculaHausrotschwanzPhoenicurus ochrurosAmselTudus merulaMisteldrosselTurdus viscivorusSingdrosselTurdus philomelosDorngrasmückeSylvia communisGartengrasmückeSylvia borinMönchsgrasmückeSylvia atricapillaGelbspötterHippolais icterinaFitisPhylloscopus trochilusZilpzalpPhylloscopus collybitaWintergoldhähnchenRegulus regulusSommergoldhähnchenRegulus ignicapillusSchwanzmeiseAegithalos caudatusTannenmeiseParus aterKohlmeiseParus majorBlaumeiseParus caeruleusGartenbaumläuferCerthia brachydactylaEichelhäherGarrulus glandariusElsterPica picaRabenkräheCorvus corone coroneStarSturnus vulgarisFeldsperlingPasser montanusHänflingCarduelis cannabinaGrünfinkCarduelis chlorisARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 87Artname deutsch:DompfaffBuchfinkGoldammerAmphibienArtname wissenschaftlich:Pyrrhula pyrrhulaFringilla coelebsEmberiza citrinellaDie Erfassung spät laichender Amphibienarten ist abgeschlossen und hat in keinem der kontrolliertenGewässer ein Ergebnis erbracht.Es ist insgesamt recht unwahrscheinlich, dass es durch die Gewerbeansiedlung zu Beeinträchtigungenvon Amphibienbeständen kommt, die eine Befreiung nach Bundesnaturschutzgesetzerfordern. Insbesondere hinsichtlich der Laichvorkommen von Moorfröschen,Springfröschen, Kammmolchen und anderen Amphibien südlich des Plangebietes sind allerdingsvor Ort Maßnahmen vorzusehen, die deren weiterer Isolierung von den Vorkommen imöstlich gelegenen Stuvenwald verhindert.Zwischenstand der Rote-Liste-Einstufungen (Stand: 12.06.2008):Bewertungsstufen der Roten Listen:0 = Bestand erloschen1 = vom Erlöschen bedroht2 = stark gefährdet3 = gefährdetG = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekanntR = extrem seltenD = Daten unzureichendV = Art der Vorwarnliste§ = Schutzstatus nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): § = besonders geschützt, §§= streng geschütztFledermäuseRote Liste BRD: Boye, P., Hutterer, R. & H. Benke (1998): Rote Liste der Säugetiere. – In:Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands, Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz,Heft 55, Bundesamt für Naturschutz: 33-39.Rote Liste Nds. 1: Heckenroth, H. (1993): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdetenSäugetierarten. – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 6/93: 221-226.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 88Rote Liste Nds. 2: Dense, Mäscher & Rahmel (2005): Erläuterungen und Begründungen fürdie Einstufung der einzelnen Fledermausarten in die Gefährdungskategorien der Roten Liste(unveröff.).Name Wiss. Name Rote ListeBRD te Nds. 1 te Nds. 2Rote Lis-Rote Lis-§Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 §§Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii G 2 R §§Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus V 2 2 §§Großer Abendsegler Nyctalus noctula 3 2 3 §§VögelRote Liste BRD: Bauer, H.-G., Berthold, P., Boye, P., Knief, W., Südbeck, P. & K. Witt(2002): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. – Ber. Vogelschutz 39, 3. überarbeitete Fassung2002: 13-60.Rote Liste Nds. und Rote Liste Nds. Tiefland-Ost: Krüger, T. & B. Oltmanns (2007): Rote Listeder in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel. – Informationsdienst NaturschutzNiedersachsen 3/2007: 130-180.Hier werden nur diejenigen Vogelarten aufgeführt, die in einer der Roten Listen verzeichnetsind oder die gemäß BNatSchG als streng geschützt gelten (alle heimischen Vogelarten sindzumindest besonders geschützt).Name Wiss. Name Rote ListeBRDRote ListeNds.Rote ListeTiefland-OstMäusebussard Buteo buteo §§Turmfalke Falco tinnunculus V V §§Teichhuhn Gallinula chloropus V V V §§Feldlerche Alauda arvensis V 3 3 §Rauchschwalbe Hirundo rustica V 3 3 §Star Sturnus vulgaris V V §Grauschnäpper Muscicapa striata V V §Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca V V §Braunkehlchen Saxicola rubetra 3 2 2 §Haussperling Passer domesticus V V V §Feldsperling Passer montanus V V V §Baumpieper Anthus trivialis V V V §Wiesenpieper Anthus pratensis 3 3 §Schafstelze Motacilla flava V §Girlitz Serinus serinus V V §Hänfling Carduelis cannabina V V V §§Die Begehung im Juni 08 hat u.a. ergeben, dass Haussperlinge und Girlitze im Grenzbereichzur geplanten Fläche des Gewerbegebietes brüten. Außerdem konnte auch ein Revier desBraunkehlchens im Süden des Plangebietes bestätigt werden.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 89AmphibienRote Liste BRD: Beutler, A. et al. (1998): Rote Liste der Kriechtiere (Reptilia) und Rote Listeder Lurche (Amphibia). – In: Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands, Schriftenreihe fürLandschaftspflege und Naturschutz, Heft 55, Bundesamt für Naturschutz: 48-52.Rote Liste Nds.: Podloucky, R. & C. Fischer (1994): Rote Liste der gefährdeten Amphibienund Reptilien in Niedersachsen und Bremen. – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen4/94: 109-120.Name Wiss. Name Rote ListeBRD te Nds.Rote Lis-§Teichmolch Triturus vulgaris §Erdkröte Bufo bufo §Grasfrosch Rana temporaria V §Arten südlich des Plangebietes im Bereichdes Gewerbegebietes Wennerstorf und amRand des StuvenwaldesTeichmolch Triturus vulgaris §Kammolch Triturus cristatus 3 3 §§Fadenmolch Triturus helveticus 3 §Erdkröte Bufo bufo §Grasfrosch Rana temporaria V §Moorfrosch Rana arvalis 2 3 §§Springfrosch Rana dalmatina 3 2 §§Teichfrosch Rana ‚esculenta’ §Potenzialanalyse Rote WaldameiseDie Rote Waldameise (Formica rufa) ist ein Bewohner sonniger Waldränder, unabhängig davon,ob es sich um Nadel-, Laub- oder Mischwälder handelt. Die Art meidet das Waldesinnerewegen der Beschattung. Die Rote Waldameise ist in der Roten Liste von Deutschland alsstark gefährdet (Gefährdungsstufe 2) eingestuft. Die Bundesartenschutzverordnung führt sieals besonders geschützte Art.Im Plangebiet konnten keine Vorkommen und auch keine Hinweise auf mögliche Vorkommender Roten Waldameise festgestellt werden. Die Lage, Form und Gestalt der im Plangebietbestehenden wenigen Waldflächen ist ungünstig in Bezug auf potenzielle Lebensräumefür die Rote Waldameise. Der Anteil südexponierter Waldränder ist gering. Zudem existierenan den vorhandenen südexponierten Waldrändern keine gestuften breiten Waldmäntel mitvorgelagerten Säumen. Stattdessen werden die südexponierten Waldränder von hohenBäumen am Waldesrand teilweise verschattet. Auch entlang der östlichen Waldgrenzen imPlangebiet sind kaum gestufte Waldränder ausgebildet, so dass hier höhere Bäume dieWaldränder beschatten. Zudem ist in diesem Bereich der Waldrand teilweise durch die Ablagerungvon Bauschutt beeinträchtigt. Die westlichen Waldränder im Plangebiet bieten ebenfallskeine guten Bedingungen für die Ansiedlung der Roten Waldameise, da Fichtenhochwaldzur Beschattung führt. Somit kommt die Potenzialanalyse für die Rote Waldameise zudem Ergebnis, dass das Plangebiet sowohl unter quantitativen als auch unter qualitativenGesichtpunkten derzeit keine geeigneten Lebensräume für die Rote Waldameise besitzt.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 90Potenzialanalyse NachtfalterDas Plangebiet und der daran angrenzende Landschaftsraum stellen aufgrund des Vorkommensvon weit verbreiteten und häufigen Pflanzenarten, der großflächigen Intensivnutzung(Getreide, Raps), der generellen Armut an naturnahen Strukturen sowie der hohen Vorbelastungdurch die intensive Landwirtschaft und die verkehrlich stark frequentierte BAB A 1 einenpessimalen Lebensraum für Nachtfalter dar. Deshalb ist mit einer arten- und individuenarmenNachtfalterfauna, der seltene und gefährdete Arten weitgehend fehlen dürften, zu rechnen.Eine differenzierte Betrachtung erfolgt im Endbericht Fauna.Nach Beendigung der tierökologischen Geländeuntersuchungen im Spätsommer 2008 werdendie Untersuchungsergebnisse abschließend analysiert und gutachterlich bewertet, sozum jetziger Zeitpunkt noch keine endgültigen Aussagen zur Bestandsaufnahme der Faunagetroffen werden können.VorbelastungDie untersuchten Tiergruppen sowie die Lebens- und Bewegungsräume der übrigen Tierweltsind durch folgende Vorbelastungen beeinträchtigt:Intensive Bewirtschaftung großflächiger Ackerschläge mit den Begleiterscheinungenhoher Herbizid- und Düngemitteleinsatz sowie hohe Einsaatdichten, dadurch direkteBeeinträchtigung der Tierwelt, insbesondere Insekten, Bodenbrüter und Kleinsäuger,sowie indirekte Beeinträchtigung durch Verhinderung einer artenreichen Ackerwildkrautfloraals Nahrungsgrundlage für die TierweltBeeinträchtigung straßennaher Biozönosen durch Reifen-, Bremsen-, Kupplungsabriebdes hohen Kraftfahrzeugsverkehrs auf der BAB A 1 und der B 3Beeinträchtigung der Biozönosen durch Abgasimmissionen, Lärmimmissionen und olfaktorischeImmissionen infolge des hohen Kraftfahrzeugsverkehrs auf der BAB A 1und der B 3Beeinträchtigung und Irritation der Tierwelt, insbesondere von nachtaktiven Tiergruppen,durch Lichtimmissionen durch den hohen Kraftfahrzeugverkehr starken Kraftfahrzeugverkehrauf der BAB A 1 und der B 3Starke Beeinträchtigung des Biotopverbundes und damit des Aktionsradius von Tierendurch die stark befahrenen Straßentrassen der BAB A 1 und der B 3 als Wanderungsbarrieren,sehr hohes Kollisionsrisiko für Tiere Beeinträchtigung des Biotopverbundes und damit verschiedener Tierpopulationendurch weiträumige, strukturarme, intensiv genutzte Ackerflächen als Wanderungsbarrierefür saum- und gehölzgebundene TierartenBeeinträchtigung der Tierwelt zweier Brachflächen durch illegale Bauschutt- und MüllablagerungenBedeutungZur Bewertung der Bedeutung der Fauna im Plangebiet werden nachfolgend aufgelistete Kriterienbetrachtet:ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 91 Wertgebende ArtvorkommenSeltenheit und GefährdungWertgebende ArtvorkommenVorkommen von sogenannten wertgebenden Tierarten sind Merkmale für eine hohe Bedeutungvon Räumen als Teilareal der betroffenen Tierpopulationen. Zu den wertgebenden Tierartensind Arten der Anhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Richtlinie, Arten desAnhangs I der Vogelschutzrichtlinie, streng oder besonders geschützte Arten nach Bundesartenschutzverordnungund Arten der Anhänge A, B, C und D der EG-Artenschutzverordnung zu zählen. In der Ortschaft Mienenbüttel, die zum Untersuchungsgebietder Tierökologischen Untersuchungen zählt, und im südlichen Ortsrandbereich sind dieFledermausarten Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Breitflügelfledermaus und GroßerAbendsegler festgestellt worden. Die Fledermausarten sind nach der Bundesartenschutzverordnungals besonders geschützte Arten eingestuft uns stehen im Anhang IV der FFH-Richtlinie. Obwohl die im Plangebiet vorherrschende strukturarme Agrarlandschaft nicht zuden bevorzugten Lebensräumen der nachgewiesenen Fledermausarten zählt, ist mit einergelegentlichen Nutzung des Plangebietes durch diese Arten für die Nahrungsaufnahme zurechnen. Diese gelegentlichen Besuche zur Nahrungsaufnahme reichen nicht aus, um derstrukturarmen, intensiv genutzten Agrarlandschaft eine mittlere oder hohe Bedeutung für Tierezuzuweisen. Das Gleiche gilt für die im Plangebiet vorkommenden Vogelarten. Nach demBNatSchG zählen alle heimischen Vogelarten zu den besonders geschützte Arten. Alleindaraus lässt sich jedoch keine mittlere oder hohe Bedeutung der Agrarlebensräume im Plangebietableiten, da die Vogelgemeinschaften im Gebiet unter Berücksichtigung der Artvorkommenund der Revierdichten als unterdurchschnittlich einzustufen sind. Eine mittlere Lebensraumbedeutungfür Tiere kann lediglich den naturnahen Laubwaldflächen im westlichenPlangebiet zugestanden werden.Seltenheit und GefährdungNatürliche Seltenheit von Tierarten oder Gefährdungseinstufungen in den Roten Listen desLandes Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland können als Kriterien für einehohe Bedeutung der betroffenen Tierpopulation herangezogen werden. Die tierökologischenErfassungen sind noch nicht abgeschlossene. Die bisher festgestellten Arten der Roten Listensind der Bestandserfassung zu entnehmen.EmpfindlichkeitDie Empfindlichkeit, d. h. die Sensibilität von Tierpopulationen oder Teilpopulationen gegenüberVeränderungen der Standortverhältnisse oder Stoffeinträge von außen ist unterschiedlich.Allgemein ist festzustellen, dass die Empfindlichkeit der Tiere mit dem Grad der Anpassungan ganz bestimmte Standortverhältnisse, d. h. mit der Intensität der Spezialisierung zunimmt.Wichtig in Bezug auf die Empfindlichkeit von Tierarten und -populationen sind zudemdie Qualität und die Quantität der Lebensräume. Zudem spielt auch der Verbund von Lebensräumenuntereinander eine Rolle. Kriterien für die Bewertung der Empfindlichkeit vonTierarten und Tierpopulationen sind nachfolgend aufgelistete Faktoren:Größe und Qualität des Lebensraums NutzungsintensitätARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 92 LebensraumverbundGröße und Qualität des LebensraumsHabitate von Tieren brauchen eine bestimmte Mindestgröße, damit sie überhaupt als Lebensraumangenommen werden. Mindeststandards gelten auch für die Qualität der Lebensräume,damit sie überhaupt besiedelt werden. Die beiden Parameter beeinflussen sich auchgegenseitig, so dass in der Regel mit sinkender Qualität des Lebensraums die Ansprüche andie Größe des Lebensraums ansteigen. So wirkt sich beispielsweise eine schlechte Qualitätin Form eines geringen Nahrungsangebotes dahingehend aus, dass ein größerer Lebensraumzur Deckung des Nahrungsbedarfs benötigt wird. In diesem Zusammenhang sind diefestgestellten nur mäßigen Dichten der Bodenbrütern Feldlerche und Schafstelzen zu stellen.Die beiden Arten, die typische Brutvögel für die im Plangebiet vorherrschende gehölzstrukturarmeoffene Agrarlandschaft sind, erreichen im Plangebiet nur unterdurchschnittlicheBrutdichten. Verantwortlich dafür sind offensichtlich die geringe Lebensraumqualität infolgeder intensiven agrarischen Nutzung sowie auch Störeinflüsse von außen durch den sehr hohenKraftfahrzeugverkehr auf der BAB A 1. Die bestehenden Vorbelasten sind wohl auch imhohen Maße dafür mitverantwortlich, dass im Plangebiet keine Lebensräume festgestelltwerden konnten, die signifikant für Vorkommen empfindlicher Tierarten- oder Populationensind. Dementsprechend sind auch keine Arten mit einer ausgesprochen hohen Empfindlichkeitgegenüber den Ansprüchen an den Lebensraum im Plangebiet festgestellt worden.NutzungsintensitätDie Nutzungsintensität der Natur durch den Menschen ist ein Kriterium zur Bestimmung derEmpfindlichkeit bestimmter Tierarten bzw. ihrer Lebensräume. Sie kann auch als Teilkriteriumder zuvor behandelten Qualität von Lebensräumen verstanden werden. Zwar benötigenbestimmte Lebensräume und damit die sie bewohnende Arten wie beispielsweise Wiesenund Äcker die landwirtschaftliche Nutzung für ihre Existenz, doch kann sich diese Nutzungab einer bestimmten Intensität auch negativ auf die Lebensräume und ihre Tierwelt auswirkenund letztendlich auch zur weitgehenden Zerstörung der lebensraumtypischen Biozönosenführen. Im Planungsgebiet dominiert eine intensive landwirtschaftliche Nutzung, diedurch hohe Pestizid- und Kunstdüngereinsätze, hohe Saatdichten, einen hohen Maschineneinsaatund infolge dessen eine massive Bodenbearbeitung, d. h. fehlende Brache- und Bodenregenerationsphasen(z. B. Stoppeln), charakterisiert wird. Daraus ergibt sich im Plangebietdas Fehlen von Tierarten mit einer besonderen Empfindlichkeit gegenüber der Nutzungsintensitätder Agrarlebensräume.LebensraumverbundBestimmte Tierarten oder Populationen reagieren besonders empfindlich auf die Isolierungeinzelner Habitate. Durch die Trennung einzelner Habitate durch Barrieren und das Fehlenvon Verbundkorridoren oder Trittsteinbiotopen wird der zur Vitalität der Art notwendige genetischeAustausch zwischen Teilpopulationen oder gar einzelnen Individuen unterbunden. ImPlangebiet sind keine Tierarten mit einer besonderen Empfindlichkeit gegenüber einem fehlendenVerbund der einzelnen Lebensräume festgestellt worden. Darüber hinaus sind auchkeine Lebensräume festgestellt worden, die Vorkommen von solchen Arten im Plangebieterwarten lassen. Verantwortlich dafür sind die bestehenden, für nicht flugfähige und bodennahfliegende Arten fast unüberwindbaren Barrieren BAB A 1 und B 3, die beide sehr hoheVerkehrsdichten aufweisen. Die in den tierökologischen Untersuchungen erwähnten Vor-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 93kommen von Moorfröschen, Springfröschen, Kammmolchen und anderen Amphibien südlichdes Plangebietes und östlich davon (Struvenwald) besitzen aufgrund der isolierten Lage derLebensräume und fehlender Biotopverbundstrukturen eine mittlere bis hohe Empfindlichkeitin Bezug auch den Lebensraumverbund. Allerdings sind diese Gegebenheiten weitgehendunabhängig vom Zustand des Plangebietes, da die B3 mit hohen Verkehrsdichten als Barrierebereits besteht und das Plangebiet zusätzlich noch durch die BAB A1 von diesen Lebensräumenabgeschnürt ist.Artenschutzrechtliche BelangeDie im Untersuchungsgebiet nachgewiesen Tierarten tangieren teilweise ArtenschutzrechtlicheBelange gemäß § 42 BNatSchG in Verbindung mit der europäischer Vogelschutzrichtliniebzw. nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Richtlinie. Die Belange werden imnachfolgend erläutert und bewertet.Bei den in der Ortschaft Mienenbüttel sowie im südlich angrenzenden Ortsrandbereich nachgewiesenenFledermausarten Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Breitflügelfledermausund Großer Abendsegler handelt es sich um besonders geschützte Arten nach der Bundesartenschutzverordnungbzw. um Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Die im Plangebietvorherrschende strukturarme Agrarlandschaft zählt nicht zu den bevorzugten Lebensräumendieser Fledermausarten, weshalb nur mit einem gelegentlichen Besuch des Plangebietesdurch diese Arten für die Nahrungsaufnahme zu rechnen ist. Demnach gehört das Plangebietnicht zu den Fortpflanzungs- oder Ruhestätten dieser Arten und ist demzufolge nicht vonbesonderer Relevanz für den Erhaltungszustand der lokalen Populationen dieser Arten. DieAufrechterhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten der lokalenPopulationen der Arten ist im räumlichen Zusammenhang unabhängig vom Plangebiet.Bei den im Plangebiet nachgewiesenen Vogelarten handelt es sich um natürlich vorkommendeeuropäische Vogelarten im Sinne des Artikels 1 der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie79/409/EWG). Sie unterliegen damit den Schutzvorschriften des § 42 BNatSchG. Demnachist es verboten, die Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-und Wanderungszeiten erheblich zu stören; wobei eine erhebliche Störung dann vorliegt,wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Artverschlechtert. Die im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Brutvogelarten sind lokal, regionalund auch überregional verbreitet, so dass die im Plangebiet vorkommenden Beständenach jetzigem Stand der tierökologischen Untersuchungen nicht erheblich für den Erhaltungszustandder lokalen Populationen sind.7.2.9 LandschaftsbildBestandsaufnahmeDer Begriff Landschaftsbild beschreibt die äußeren, sinnlich wahrnehmbaren Erscheinungsformenvon Natur und Landschaft. Unterscheidungsmerkmale ergeben sich in diesem Zusammenhangdurch unterschiedliche Oberflächenformen, Landnutzungsmuster, Strukturmerkmaleund Ausstattungselemente.Das Untersuchungsgebiet liegt in einer offenen Agrarlandschaft in der norddeutschen Tiefebene.Zur differenzierten Erfassung des Landschaftsbildes werden im Gebiet Landschafts-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 94bildeinheiten unterschieden. Aufgrund des relativ einheitlichen Reliefs und des Fehlens vonlandschaftsprägenden Gewässern wird im Untersuchungsgebiet als Unterscheidungsmerkmalfür die Landschaftsbildeinheiten hauptsächlich die Biotop- und Nutzungsstruktur herangezogen.Im Gebiet werden vier Landschaftsbildeinheiten unterschieden, die nachfolgendbeschrieben werden.Offene, strukturarme AgrarlandschaftNahezu das gesamte Plangebiet wird mit Ausnahme der westlichen Randbereiche von einernur sehr schwach reliefierten offenen Agrarlandschaft eingenommen, die durch große, intensivbewirtschaftete Ackerschläge geprägt ist. Die Agrarlandschaft erfasst im Norden und Südenauch die weitere Umgebung des Plangebietes. Sie ist durch eine ausgesprochene Strukturarmutgekennzeichnet. Vertikale Strukturelemente treten fast ausschließlich in Form vonHeckenstreifen und Baumreihen entlang von Verkehrstrassen (BAB A 1, B 3, K 63, WennerstorferStraße) auf, welche die Agrarlandschaft durchkreuzen. Weitere Strukturelementestellen im Untersuchungsgebiet lediglich die wenigen Wochenendhäuser, Freizeitgrundstückeund landwirtschaftlichen Gebäude sowie ein Sendemast mit zwei benachbarte verwahrlosteKleingebäude im zentralen Plangebiet dar. Die Gebäude sind überwiegend dicht randlichmit Gehölzen eingegrünt.Abwechslungsreiche, mit Waldflächen durchsetzte AgrarlandschaftAm Westrand des Plangebietes geht die strukturarme Agrarlandschaft in eine abwechslungsreiche,mit kleinen Waldflächen durchsetzte Agrarlandschaft über, die sich außerhalb desUntersuchungsgebietes in westliche sowie nördliche und südliche Richtung weiter fortsetzt.Im Plangebiet zählen nur die Waldflächen im Westen sowie eine in diesem Bereich liegendePferdekoppel zu dieser Landschaftsbildeinheit. Die Landschaftsbildeinheit weist ebenfallsgro0ßflächige, intensiv genutzte Ackerschläge auf. Sie unterscheidet sich jedoch von der offenen,strukturarmen Agrarlandschaft nicht nur durch die Einstreuung von Waldflächen, sondernauch durch eine größere Heterogenität der Nutzungsformen, da neben Ackerflächenauch häufiger andere Nutzungsformen wie Grünland und Obstanbau vorkommen.Siedlung MienenbüttelUnmittelbar benachbart zum Plangebiet liegt im nordöstlichen Untersuchungsgebiet das kleineDorf Mienenbüttel. Die offenbar aus einer Ansammlung von wenigen Bauernhöfen hervorgegangeneSiedlung weist überwiegend eine lockere Bebauung auf. Im Ort sind nochhäufig regionaltypische Bauformen vertreten. Die lockere Bebauung bedingt eine starke innereDurchgrünung, die sich auch am Ortsrand fortsetzt. Positiv hervorzuheben sind in diesemZusammenhang Buchen- und Eichen-Altholzbestände am westlichen und südlichenOrtsrand.Gewerbegebiet südöstlich des PlangebietesIm Südosten schließt ein Gewerbegebiet, das im Ortsteil Wennerstorf der Gemeinde Wenzendorfliegt, an das Plangebiet an. Im noch recht neuen Gewerbegebiet hat sich ein Logistikunternehmenangesiedelt. Dementsprechend werden die Flächen von einer großen Lagerhalleund versiegelten Rangier- und Abstellflächen für LKW’s geprägt. Zum Plangebiet hinist das noch junge Gewerbegebiet durch ein erhaltenes Feldgehölz sowie eine Baumheckerandlich eingegrünt.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 95VorbelastungDas Landschaftsbild im Untersuchungsgebiet ist sowohl durch lineare, punktuelle und flächigeBelastungsfaktoren vorbelastet. Sie werden nachfolgend im Einzelnen aufgeführt:sehr starke lineare Vorbelastung durch Trasse der BAB A 1, Zerschneidung der Agrarlandschaftim Plangebiet in zwei Hälften, große Zäsurwirkung trotz seitlicher Eingrünungmit Gehölzen, da Eingrünung teilweise zu niedrig und lückig, Verstärkungder optischen, akustischen und auch olfaktorischen Störwirkung durch hohes Verkehrsaufkommen,insbesondere starkes Schwerlastverkehrsaufkommen mit großerFernwirkung starke lineare Vorbelastung durch Trasse der B 3, Zerschneidung der Agrarlandschaft,Zäsurwirkung mit optischen, akustischen und auch olfaktorischen Störwirkungendurch hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere starkes Schwerlasterkehrsaufkommenmit großer Fernwirkungnur geringe lineare Vorbelastung durch Trasse der K 63, da schmale Straße mit geringerVerkehrsdichte mit positiver landschaftlicher Einbindung durch straßenbegleitendeBaumreihe aus Eichen mittelstarke punktuelle Vorbelastung durch Sendemast auf Hochpunkt im zentralenPlangebietstarke punktuelle Vorbelastungen durch drei Windkraftanlagen in der Umgebung südlichdes Plangebietes nur geringe flächige Vorbelastungen durch Wochenendhäuser, landwirtschaftlicheGebäude und Baracken (Umgebung Sendemast) auf Hochfläche im zentralen Plangebiet,da Gebäudekörper überwiegend gut eingegrünt mittelstarke flächige Vorbelastung durch neue Gewerbefläche (Gemeinde Wennerstorf)mit weiträumiger großer Halle im südöstlichen Anschluss an das Plangebiet,zum Plangebiet hin bereits relativ gute seitliche Eingrünung der Gewerbefläche durchalte, jedoch teilweise lückige BaumheckeDer Siedlungskörper der nordöstlich vom Plangebiet liegenden kleinen Ortschaft Mienenbüttelwird nicht als Vorbelastung für das Landschaftsbild betrachtet, da die kleine Siedlung zumPlangebiet hin (südwestlicher und südlicher Ortsrand) durch teilweise sehr hohe Gehölzbestände(Eichen- und Buchen-Altholz) gut eingegrünt ist und auch im Inneren eine hoheDurchgrünung aufweist. Zudem besitzt das kleine Dorf überwiegend eine regionaltypischeBaukultur in aufgelockerter Bebauung.BedeutungKriterien zur Bewertung des Landschaftsbildes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit einerLandschaft. Diese Parameter definiert auch der § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes zuSchutz-, Pflege- und Entwicklungszielen für die Landschaft. Generell gilt, je schöner, abwechslungsreicherund individueller eine Landschaft gestaltet ist, desto wertvoller wird sieempfunden. Nachfolgend werden getrennt nach den drei Kriterien Vielfalt, Eigenart undSchönheit die jeweiligen Bewertungen für die vier im Untersuchungsgebiet unterschiedenenLandschaftsbildeinheiten dargestellt.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 96VielfaltDie Bewertung der Vielfalt der Landschaftsbildeinheiten richtet sich nach Anzahl und Mannigfaltigkeitvon Strukturelementen oder Nutzungstypen.Offene, strukturarme Agrarlandschaft: geringwertig wegen Nutzungstypen- und StrukturarmutAbwechslungsreiche, mit Waldflächen durchsetzte Agrarlandschaft: mittelwertig wegen NutzungstypenreichtumSiedlung Mienenbüttel: mittelwertig wegen StrukturreichtumGewerbegebiet südöstlich des Plangebietes: geringwertig wegen Nutzungstypen- und StrukturarmutEigenartDurch bestimmte natürliche Strukturelemente und historische Entwicklung bedingte individuelleUnverwechselbarkeit einer Landschaft als eine wesentliche Vorrausetzung für menschlicheVerwurzelung und Heimatgefühl.Offene, strukturarme Agrarlandschaft: geringwertig wegen Mangel an individuellen StrukturenAbwechslungsreiche, mit Waldflächen durchsetzte Agrarlandschaft: mittelwertig wegen naturraumtypischerMischnutzung in der KulturlandschaftSiedlung Mienenbüttel: mittelwertig wegen historischer Baukultur (Bauernhäuser) und naturraumtypischerGestaltungs- und Begrünungselemente (Trockensteinmauern aus örtlichenFindlingen, Buchen- und Eichenaltholz)Gewerbegebiet südöstlich des Plangebietes: geringwertig wegen Fehlens jeglicher IndividualitätSchönheitAuf den Faktoren Vielfalt und Eigenart aufbauender Gesamteindruck einer Landschaft, dernicht vornehmlich die individuellen Bewertungsmaßstäbe, sondern die auf einem gesamtgesellschaftlichenKonsens beruhende Bewertungskriterien berücksichtigt. Demnach kann dieSchönheit auch als zusammenfassende Bewertung der Landschaftsbildqualität betrachtetwerden.Offene, strukturarme Agrarlandschaft: geringwertigAbwechslungsreiche, mit Waldflächen durchsetzte Agrarlandschaft: mittelwertigSiedlung Mienenbüttel: mittelwertigGewerbegebiet südöstlich des Plangebietes: geringwertigARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 97EmpfindlichkeitDie Empfindlichkeit einer Landschaft gegenüber Störungen wie Zerschneidung, Verlust vonStrukturelementen oder Flächen ist abhängig von Faktoren wie Reliefenergie, Strukturvielfaltsowie Größe und Weiträumigkeit einheitlicher Landschaftselemente. Aufgrund der geringenReliefenergie, Strukturarmut und Großräumigkeit der Landschaftselemente (weiträumigeAckerschläge) besitzt die Landschaft im Untersuchungsgebiet allgemein eine hohe Empfindlichkeitgegenüber visuellen Störfaktoren, da diese weithin sichtbar sind. Dies gilt auch fürZerschneidungen durch lineare Strukturen, wie sie Straßentrassen darstellen. Die Empfindlichkeitdes Landschaftsbildes gegenüber dem Verlust von vertikalen Strukturelementen(Wald, Baumreihen, Hecken) ist aus den gleichen Gründen als hoch einzuschätzen, zumaldie Landschaft im Untersuchungsgebiet insgesamt als strukturarm einzuschätzen ist. DieEmpfindlichkeit der Landschaft gegenüber einem Verlust von Ackerflächen ist dagegen alsgering zu bewerten, da die betroffene Landschaftsbildeinheit „offene, strukturarme Agrarlandschaft“regional häufig verbreitet ist.7.2.10 Erholung und WohnnutzungBestandsaufnahmeIn Bezug auf die Erholung wird das Untersuchungsgebiet als eine Raumeinheit betrachtet,da das Gebiet weitgehend von der strukturarmen, offenen Agrarlandschaft geprägt wird. Änderungenin der Gestalt der Landschaft treten lediglich kleinflächig an den Rändern des Untersuchungsgebietesauf (kleine Waldfläche an der Westgrenze, Ortschaft Mienenbüttel imNordosten, Gewerbegebiet im Südosten), so dass diese Gebiete nicht als eigenständige Erholungsraumeinheitenherausgestellt werden, sondern innerhalb des Gesamtgebietes mitbetrachtetwerden.Das Untersuchungsgebiet gilt aus raumordnerischer Sicht nicht als Erholungsraum oder -gebiet und besitzt dementsprechend auch keine Erholungseinrichtungen oder eine erholungsbezogeneInfrastruktur. Als siedlungsnaher Raum wird das Untersuchungsgebiet dennochfür die Kurzzeiterholung genutzt. Als Spazierwege dienen in diesem Zusammenhangdie Feldwirtschaftswege und die Wennerstorfer Straße. Die örtlichen Feldwirtschaftwege sindnur abschnittsweise befestigt und bieten nicht die Möglichkeit von Rundwanderungen. Diesesind nur unter Einbeziehung von öffentlichen Straßen (K 63, B 3) ohne begleitende Fußwegemöglich. Eine schlechte Erschließung weist in diesem Zusammenhang auch der Wald imwestlichen Untersuchungsgebiet auf, der aufgrund seiner hohen Erholungsqualität ansonstendas wertvollste Gebiet für die Naherholung im Untersuchungsgebiet ist. Trotz einer guteninneren Erschließung durch einen Weg ist das kleine Waldgebiet jedoch nur ungenügend andas Feldwegesystem um Mienenbüttel angebunden (lediglich unbefestigte Fahrspuren) unddeshalb ohne Einbeziehung der K 63 nur schlecht für die Mienenbütteler Bevölkerung zu erreichen.Die Wennerstorfer Straße ist aus mehreren Gründen für Spaziergänger und Radfahrerattraktiv. Als historische Verbindungsachse zwischen den Dörfern Mienenbüttel undWennerstorf ist sie kaum durch den motorisierten Kraftfahrzeugverkehr belastet. Die historischeGestaltung als Pflasterweg und die beidseitigen Gehölzsäume steigern den ästhetischenWert und damit den Erlebniswert.Erwähnenswert im Zusammenhang mit der Naherholung ist die Nutzung des Umfeldes zweierverwahrloster Kleingebäude im Bereich des Sendemastes im zentralen Plangebiet alsARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 98Grillplatz. Anzeichen dafür sind eine Feuerstelle und fest installierte Holzbalken als Sitzgelegenheitauf der extensiv gepflegten Rasenfläche. Der Wert des durch die verwahrlosten Gebäudebeeinträchtigten Grillplatzes liegt in der durch die randlichen Gehölzbestände bedingtenAbgeschiedenheit des Platzes innerhalb einer ansonsten offenen reliefarmen Agrarlandschaft.In ähnlicher Weise sind auch die wenigen Wochenendhäuser und Freizeitgrundstückeinnerhalb des Plangebietes durch dichte randliche Gehölzpflanzungen von den umgebendenAckerflächen abgetrennt. Die Wochenendhäuser scheinen teilweise ganzjährig bewohntzu sein. Ansonsten bestehen innerhalb des Plangebietes keine weiteren Wohnnutzungen.Jedoch kommen Wohnplätze in unmittelbarer Umgebung des Plangebietes vor.Zum einen sind die Die Ortschaft Mienenbüttel, die nordöstlich vom Plangebiet liegt, sowiezu anderen ein Wohnhaus südwestlich des Plangebietes, dass zu einem Sägebetrieb gehört.VorbelastungVorbelastungen für die Erholung und Wohnqualität bestehen im Untersuchungsgebiet im hohenMaß durch:die starke Verlärmung der Landschaft durch sehr hohe Verkehrsmengen, insbesondereauch LKW-Verkehr auf der BAB A 1 und der B 3die starke Immissionsbelastung (Abgase) infolge der hohen Verkehrsmengen auf derBAB A 1 und der B 3 die sporadische örtliche Verlärmung des westlichen Untersuchungsgebietes durchTierschreie (gruppendynamisches Kläffen)die Strukturarmut durch intensive Ackernutzung auf großflächigen Schlägenden Mangel an Natürlichkeit (naturverbundene Landschaftselemente wie z. B. Bachlauf,Gehölzbewuchs) unddurch die Dominanz von intensiv genutzten Agrar- und Verkehrsflächen (insbesondereBAB A 1)BedeutungDie Bedeutung des Untersuchungsgebietes für die Erholung ist abhängig von Faktoren wieLandschaftsbild, Natürlichkeit, Erlebniswert, Freizeitinfrastruktur sowie Belastung der Landschaft,wobei diese Faktoren sich gegenseitig beeinflussen und ein Wirkungsgefüge bilden.Wie zuvor bereits ausführlich dargestellt, ist das Landschaftsbild im Untersuchgebiet insgesamtdurch keine besondere Ausprägung der naturschutzfachlichen Parameter Vielfalt, Eigenartund Schönheit gekennzeichnet. Auch der Natürlichkeitsgrad der Landschaft, der dieErholungseignung eines Raumes allgemein positiv beeinflusst, ist als gering zu bewerten.Die Ausstattung des Untersuchungsgebietes mit Freizeit- und Erholungseinrichtungen istschlecht, so dass sich die Freizeitinfrastruktur im Gebiet als ungünstig darstellt. Die genanntenKriterien und der Mangel an Strukturelementen bedingen im Untersuchungsgebiet eineninsgesamt geringen Erlebniswert. Unter Berücksichtigung der bereits zuvor genannten bestehendenVorbelastungen (intensive Landwirtschaft, Verkehrsimmissionen) ist die Bedeutungder Erholung im Untersuchungsgebiet zusammenfassend als von höchstens lokalerBedeutung zu bewerten.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 99EmpfindlichkeitDie Empfindlichkeit der Erholungsfunktionen einer Landschaft ist abhängig von der Qualität(Art) der Erholungsfunktionen sowie der quantitativen Verfügbarkeit dieser Funktionen imRaum. Zudem wird sie auch durch natürliche landschaftliche Gegebenheiten wie das Reliefbeeinflusst. Aufgrund des Fehlens besonderer, überörtlich bedeutsamer Erholungsfunktionensowie der bestehenden starken Vorbelastungen besitzt das Untersuchungsgebiet in Bezugauf Erholung insgesamt keine hohe Empfindlichkeit gegenüber äußeren Störeinflüssen. Dieim Plangebiet und in unmittelbarer Nachbarschaft dazu vorkommenden menschlichenWohnstätten sind durch die genannten Vorbelastungen bereits beeinträchtigt. Deshalb bestehteine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber zusätzlich auftretenden Belastungen.7.2.11 Kultur- und sonstige SachgüterBestandsaufnahmeIm Untersuchungsgebiet sind keine archäologischen Baudenkmale oder Kulturdenkmale bekannt.Allerdings sind nach Auskunft des Helms Museums in Hamburg im östlichen Untersuchungsgebietzwei Fundstellen vorzeitlicher Siedlungsreste nachgewiesen. Sie liegen amOrtsrand von Mienenbüttel sowie in der Flur „Am Schleppelsberge“. Nach Auskunft desHelms Museum sind deshalb weitere Siedlungsbefunde sowie andere Befunde einer urgeschichtlichenBesiedlung vor allem im nördlichen und zentralen Plangebiet möglich.Zu den sonstigen Sachgütern im Untersuchungsgebiet zählen die Acker-, Grünland- undForstflächen als wirtschaftliche Grundlage für die Land- und Forstwirtschaft sowie dieBAB A 1 und die B 3 als bedeutende Verkehrsinfrastrukturen. Insbesondere die im Untersuchungsgebietweit verbreiteten Ackerflächen besitzen eine herausragende Bedeutung für dieörtliche Landwirtschaft, da die Ackerschläge aufgrund der geringen Reliefenergie und desgroßzügigen Flächenzuschnitts hervorragende Vorraussetzungen für die moderne Landbewirtschaftungmit Großmaschinen bieten. Zudem ist die Fruchtbarkeit der von Natur aus nurmäßig fruchtbaren Böden in weiten Teilen des Plangebietes in früherer Zeit durch das Ausbringenvon Plaggen aufgewertet worden (vgl. Kapitel Geologie und Boden).Weitere sonstige Sachgüter im Untersuchungsgebiet sind die Ortschaft Mienenbüttel alsWohnplatz und Arbeitsstätte (Landwirtschaft) von Menschen, das Gewerbegebiet Wennerstorf,die Tierversuchsanstalt und die südwestlich des Plangebietes gelegene Sägerei alsArbeitsstätten von Menschen.VorbelastungDie oben genannten Kultur- und Sachgüter werden im Untersuchungsgebiet durch folgendeGegebenheiten oder Prozesse beeinträchtigt:Potenzielle Zerstörung oder Beeinträchtigung vermuteter Befunde einer urgeschichtlichenBesiedlung durch Ackernutzung (Pflügen) Belastung des Bodens als Wirtschaftsgut durch Verkehrsimmissionen (BAB A 1, B 3)ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 100Punktuelle Beeinträchtigung der Bodenfruchtbarkeit durch Erosion infolge intensivenAckerbaus (stellenweise Abschwemmung von tonmineralreicher Feinerde in Entwässerungsgrabenam Nordrand der Autobahn) Beeinträchtigung der Wohnqualität in Mienenbüttel durch Verkehrsimmissionen derBAB A 1 und der B 3 (Lärmimmissionen, Schadstoffimmissionen)BedeutungDie wirtschaftliche Bedeutung der wenigen Grünland- und Waldflächen im Untersuchungsgebietist gering, da die Flächen nur eine vergleichsweise geringe Flächenausdehnung besitzen.Dagegen ist die Bedeutung der Ackerflächen im Gebiet als hoch für die örtlicheLandwirtschaft einzuschätzen, insbesondere aufgrund der bereits in der Bestandsaufnahmeerläuterten günstigen Anbaubedingungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht.Die BAB A 1 ist als Verkehrsinfrastruktur von sehr hoher, da von nationaler und internationalerBedeutung für die Mobilität, insbesondere für den Güterfernverkehr. Auch die B 3 besitzteine hohe regionale Bedeutung für die Mobilität. Das im südöstlichen Untersuchungsgebietan der B 3 liegende Gewerbegebiet Wennerstorf (Zentrallager eines Lebensmitteldiscounters)besitzt als wirtschaftliches Sachgut eine hohe Bedeutung. Zu begründen ist dies mit dergünstigen Lage des Logistikstandortes in unmittelbarer Nachbarschaft zur BAB A 1 AnschlussstelleRade. Die Bedeutung der Tierversuchsanstalt im westlichen Untersuchungsgebietist aufgrund der wirtschaftlichen Gewichtung als Arbeitgeber als mittel zu bewerten. DerSägebetrieb südwestlich des Plangebietes ist in dieser Hinsicht von geringer und damit vernachlässigbarerBedeutung, zumal der Standort des Betriebes keinen besonderen Raumbezugbesitzt.EmpfindlichkeitDie Empfindlichkeit der einzelnen Kultur- und sonstigen Sachgüter gegenüber Verlust undäußerer Beeinträchtigung gestaltet sich sehr unterschiedlich. Die Empfindlichkeit der imPlangebiet potenziell vorhandenen Befunde einer urgeschichtlichen Besiedlung ist nicht abschätzbar.Als wirtschaftliches Sachgut besitzt der Boden im Untersuchungsgebiet aufgrundseiner flächenmäßigen Dominanz eine hohe Empfindlichkeit für die örtliche Landwirtschaft.In regionaler Hinsicht ist die Empfindlichkeit wegen der großen Verfügbarkeit von Ackerflächenjedoch nur gering, so dass die Empfindlichkeit des Bodens als wirtschaftliches Sachgutinsgesamt als mittel einzustufen ist. Die Ortschaft Mienenbüttel besitzt als Wohnplatz einehohe Empfindlichkeit gegenüber Störeinflüssen von außen. Die von den örtlichen Gegebenheiten(lockere Bebauung mit starker Durchgrünung) hohe Wohnqualität ist durch bestehendeVorbelastungen, insbesondere durch verkehrsbedingte Lärm-, Schadstoffimmissionen(BAB A 1 und B 3) stark beeinträchtigt und damit mittel empfindlich. Die Empfindlichkeit derTierversuchsanstalt und des Sägebetriebes gegenüber einem Standortverlust ist gering, dadiese Betriebe keine besondere Standortbindung aufweisen und an anderer Stelle zu ersetzensind. Dagegen besitzt das Gewerbegebiet Wennerstorf in dieser Hinsicht eine hoheEmpfindlichkeit aufgrund der engen Bindung an die BAB A 1. Als Verkehrstrassen mit sehrhohen Verkehrsdichten besitzen die BAB A 1 und die B 3 eine hohe Empfindlichkeit gegenüberStörungen oder gar einem Verlust.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 1017.3 Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung(Nullvariante)Bei Nicht-Durchführung der Planung ist zu erwarten, dass die Nutzungen im Plangebiet zumindestmittelfristig in der jetzigen Form bestehen bleiben. Eine Aufgabe der landwirtschaftlichenNutzung und auch des landwirtschaftlichen Betriebes ist nicht zu erwarten. Die Beeinträchtigungder Siedlung Mienenbüttel durch verkehrsbedingte Immissionen wie Lärm undSchadstoffimmissionen wird in Abhängigkeit des prognostizierten Verkehrsmengenzuwachsessteigen.7.4 Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und AusgleichsmaßnahmenAusgehend von der im vorangegangenen Kapitel beschriebenen Bestandssituation im Plangebietund dem geplanten Vorhaben ist die Realisierung der Planung mit Auswirkungen aufdie Schutzgüter verbunden. Im Rahmen der Planung werden daher auch Maßnahmen vorgesehen,die nachteilige Auswirkungen vermeiden, vermindern oder ausgleichen sollen. DieMaßnahmen werden nachfolgend getrennt nach den einzelnen betroffenen Schutzgüternvorgestellt.7.4.1 Schutzgüter Geologie und BodenDas Schutzgut Boden wird am einfachsten durch die Vermeidung von Bodenversiegelungenund Erhaltung des natürlich entstandenen Bodens gewährleistet. Für die im Plangebiet vorgesehenenBauflächen ist überwiegend eine GRZ von 0,8 festgesetzt, damit eine bestmöglichegewerbliche Ausnutzung der Gewerbeflächen ermöglicht wird. Im Bereich A (FlächenGE 1 bis 4) wird eine GRZ von nur 0,75 festgesetzt, wobei auch eine mögliche Überschreitunggemäß § 19 BauNVO ausgeschlossen wird. Hier werden also mindestens 25 % derFlächen von einer Versiegelung freigehalten. Dadurch wird am Rand der Ortslage Mienenbütteldie Schaffung eines breiten Grüngürtels mit integriertem Sichtschutzwall ermöglicht.Dieser Grüngürtel kommt auch dem Schutz des Bodens zu Gute, denn innerhalb diesesGrüngürtels werden weiterhin begrünte Bodenflächen erhalten bzw. neu geschaffen. Durchdie Festsetzung von Flächen mit Pflanzbindungen (P2) wird die Lage des Grüngürtels amOrtsrand von Mienenbüttel gesichert. Die festgesetzte Gestaltung des Grüngürtels als Landschaftsparkmit Magerrasen, 30% Gehölzflächen aus einheimischen, standortgerechten Artenund Baumreihen aus regionaltypischen Obstbaumhochstämmen sorgt für eine naturraumgerechteBepflanzung der Bodenflächen, was zusätzlich dem Schutz der regionalenBodenfauna zu Gute kommt. In gleicher Weise dienen die festgesetzten in der Regel 10 bis30 m breiten Grüngürtel mit Pflanzbindung an den übrigen Außengrenzen der Bauflächenund der Flächen für die Abwasserbeseitigung dem Schutz des Bodens. Die Verwendung desautochthonen Bodens zur Anlage der vorgesehenen Pflanzflächen sichert einen Teil der örtlichenBöden und trägt so zur Vermeidung und Minimierung der Eingriffe in den Bodenhaushaltbei.Der Verlust des Bodens im Bereich der wegfallenden Waldflächen wird durch Neuinitiierungnaturraumtypischer Waldflächen auf bisherigen Ackerflächen teilweise ausgeglichen. Einevollständige Kompensation des Verlustes von bisher weitgehend naturbelassenen Waldbö-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 102den wird durch die naturnahe Umgestaltung bisheriger nicht naturnaher Waldflächen erreicht.Auf den externen Ausgleichsflächen werden die Bodenfunktionen durch die Schaffung naturnaheroder naturraumtypischer Vegetationsbestände verbessert.7.4.2 Schutzgüter Klima und LufthygieneDurch die festgesetzten verschiedenen Pflanzmaßnahmen am Rand der Bauflächen und derFlächen für die Abwasserbeseitigung werden die geländeklimatischen Auswirkungen desVorhabens gemindert. Insbesondere die Gehölzpflanzungen innerhalb der Flächen mitPflanzbindungen übernehmen wichtige kleinklimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktionen.Durch die Verdunstungsleistung der Vegetation erhöht sich die Luftfeuchtigkeit. Zudembewirkt die Verdunstung eine leichte Reduzierung der Lufttemperatur an heißen Tagen.Das Blattwerk der Gehölze spendet Schatten, filtert Staub und produziert Sauerstoff beigleichzeitigem Verbrauch des Verbrennungsabgases Kohlendioxid. Zur Minderung geländeklimatischerAuswirkungen tragen in gewissem Umfang außerdem die Regenrückhaltebeckenund Versickerungsflächen bei, welche durch die Verdunstung von Oberflächenwasserdie Luftfeuchtigkeit erhöhen und dabei Verdunstungskälte freisetzen.Die zum Ausgleich des Waldverlustes festgesetzte Fläche zur Entwicklung eines naturraumtypischenWaldes liegt südwestlich vom Plangebiet unmittelbar benachbart zur BAB A 1.Somit übernimmt die die neu entstehende Waldfläche auch geländeklimatische Funktionen.Sie hilft die Luftschadstoffbelastungen, die vom Kraftfahrzeugverkehr auf der A 1 ausgehen,zu minimieren, indem das Blätterwerk des Waldes Schadstoffe und Staub aus der Luft herausfiltert.Die gleiche minimierende Wirkung haben die entlang der A 1 bzw. B 3 und K 63festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen.Zur Vermeidung von Geruchsimmissionen werden mittels Festsetzung verfahrensbedingt geruchsintensiveAbluft emittierende Anlagen im Teilbereich A des Gewerbegebietes verboten,sofern sie nicht den Nachweis erbringen können, dass schädliche Umwelteinwirkungen i.S.§ 3 BImSchG durch Gerüche an den jeweiligen Immissionsaufpunkten nicht zu erwartensind.7.4.3 Schutzgüter Oberflächengewässer und GrundwasserZur Vermeidung von Eingriffen in das Grundwasser und die Oberflächengewässer in derUmgebung des Plangebietes sieht die Entwässerungskonzeption des Büros dänekamp undpartner eine ganze Reihe von Maßnahmen vor. Das anfallende Oberflächenwasser im Abschnittsüdlich der A 1 wird in einem Regenrückhaltebecken an der Westgrenze des Plangebietesgesammelt, das als ständig wasserführendes Erdbecken angelegt wird. Vorgeschaltetist ein Absetzbereich mit Leichtstoffrückhaltung zur Wasserreinigung. Vom Regenrückhaltebeckenaus wird das Oberflächenwasser gedrosselt durch eine herzustellende Rohrleitung inRichtung Wennerstorf geleitet und schließlich in den örtlichen Vorfluter Aarbach geleitet. DieDrosselung des Abflusses auf 1,5 l/s x ha entsprechend dem Abfluss von den bisherigenLandwirtschaftsflächen und vermeidet damit Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes bzw.der Gewässermorphologie des Aarbaches durch übermäßigen Oberflächenwassereintrag.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 103Im deutlich weiträumigeren Plangebietsabschnitt nördlich der BAB A 1 ist im Regelfall dievollständige Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers vorgesehen, da kein offenerVorfluter in der näheren Umgebung existiert. Dazu wird das Oberflächenwasser aus demPlangebiet über Regenwasserkanäle an die nordwestliche Gebietsgrenze transportiert, dadort ein für die Versickerung gut geeigneter sandige Untergrund vorkommt. Das Oberflächenwasserdurchläuft dort zunächst eine zweistufiges Reinigungssystem mit Absetzbereichund Leichtstoffrückhaltung sowie einen dahinter geschalteten Filter, um mögliche Verunreinigungen,z. B. Öle von Stellplätzen abzuscheiden. Das gereinigte Oberflächenwasser wirdanschließend großflächig zur Versickerung gebracht. Durch diese Vermeidungs- bzw. Minderungsmaßnahmewird der Grundwasserhaushalt geschützt, da wie bisher das Oberflächenwasseraus dem Plangebiet nördlich der BAB A 1 durch Versickerung in den Untergrund gelangt.Aus Sicherheitsgründen für sehr seltene extreme Niederschlagsereignisse wird dieVersickerungseinrichtung im nordwestlichen Plangebiet mit einem Notüberlauf ausgestattet,der über einen Rohrleitung an das vorhandene Regenrückhaltebecken Rade-Mienenbüttel,das nordwestlich vom Plangebiet liegt, anschließt. Das Regenrückhaltebecken Rade-Mienenbüttel besteht aus einer zweistufigen Anlage mit einem Reinigungs- und Retentionsbereich,der als Nassbecken ausgebildet ist, sowie einem nachgeschalteten Versickerungsbecken.Je nach Ergebnis der hydraulischen Nachweise ist eine Erweiterung der Anlage erforderlich.Durch das beschriebene Entwässerungskonzept können die Auswirkungen auf das NaturgutWasser weitestgehend minimiert werden. Das Wasser wird vornehmlich wieder direkt demnatürlichen Wasserkreislauf zur Grundwasserneubildung zugeführt.Eine gewisse Ausgleichswirkung in Bezug auf das Schutzgut Grundwasser geht von den imPlangebiet festgesetzten Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträucher und sonstigenBepflanzungen (P1 bis P10) aus. Bei diesen vornehmlich am Rand der Bauflächen festgesetztenGehölzstreifen und Grünlandflächen sowie auch die vorgesehene Begrünung dernicht überbauten Bereiche innerhalb der Bauflächen handelt es sich überwiegend um naturnahePflanzflächen, so dass die Niederschläge durch eine das ganze Jahr begrünte belebteBodenzone versickern kann. Die Filter- und Schutzwirkung des Bodens für das Grundwasserkommt so besser zum Tragen als auf den bisherigen Ackerflächen mit nicht ganzjährig geschlossenerVegetationszone und der zusätzlichen Grundwasserbelastung durch PestizidundDüngemitteleinsatz. In besonderem Maße kommt diese Ausgleichsfunktion neu geplanternaturnaher Vegetationsflächen auf bisherigen Ackerflächen im Bereich der festgesetztenNeuentwicklung von naturraumtypischem Wald auf einer Ackerflächen südwestlich vomPlangebiet zur Geltung.Zur Minimierung des Eingriffes in den Grundwasserhaushalt trägt auch die Minimierung desVersiegelungsgrades bei. Dementsprechend zählt auch die Reduzierung der Grundflächenzahl(GRZ) von 0,8 auf 0,75 im Bauflächenbereich A zu den Minimierungsmaßnahmen zumSchutz des Grundwassers.7.4.4 Schutzgüter Flora und FaunaDie festgesetzten vornehmlich naturnahen Gehölzpflanzungen im Plangebiet (P1 bis P10),die vorgesehene Neuanlage von naturraumtypischen Wald südwestlich des Plangebietessowie die geplanten externen Kompensationsmaßnahmen sind als AusgleichsmaßnahmenARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 104für die Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere zu betrachten. Die Ergänzung und Neuanlagevon Gehölzstrukturen schafft Lebensräume für zahlreiche Pflanzen und Tiere. Gerade dichtezusammenhängende Gehölzstrukturen sind als Rückzugsgebiete zahlreicher Tierarten vonhoher Bedeutung. Allerdings wird die Wertigkeit der innerhalb und randlich des Gewerbegebietesanzupflanzenden Gehölze für die Tier- und Pflanzenwelt von einer eher untergeordnetenBedeutung sein. Es werden daher außerhalb des Geltungsbereiches Ersatzmaßnahmenerforderlich, um die vorhabenbedingte Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierwelt vollständigauszugleichen.Auf Ebene des Bebauungsplans ist eine verbindliche Regelung zur Außenbeleuchtung nichtmöglich. Deshalb wird zur Minimierung der Auswirkungen der Lichtemissionen des Gewerbegebietesauf die Insektenfauna und damit auch auf die Fledermausfauna die Verwendungeiner umweltfreundlichen Außenbeleuchtung empfohlen. Geeignet sind insbesondere Natriumdampfhochdrucklampen,die aufgrund ihres Spektralbereiches eine sehr geringe Anlockwirkungauf Insekten haben. Auf diese Weise können die Beeinträchtigungen durch Licht minimiertwerden. Zur weiteren Minimierung des negativen Einflusses der Lichtemissionen istder Einsatz von Lichtblenden zu empfehlen. Sie beschränken die Lichtwirkung der Beleuchtungskörperauf den zu beleuchtenden Bereich.Zur Reduzierung der Störung der Tierwelt und damit zur Vermeidung und Minimierung derEingriffe ist es wichtig, dass die Bauarbeiten zur Erschließung des Gewerbegebietes (Baufeldberäumung)außerhalb der Vegetationszeit im Herbst oder Winter beginnen. Dadurchwird verhindert, dass bestimmte, bisher im Gebiet vorkommende Tierarten ihr Revier besetzenund noch vor den Bauarbeiten mit der Brut- oder Nachkommenaufzucht beginnen. EinBaubeginn im Winterhalbjahr ermöglicht vielen Arten ein Ausweichen auf Lebensräume inder Nachbarschaft zum Plangebiet. Davon profitieren insbesondere auch bodenbrütendeZugvögel der Agrarlandschaften, wie die im Plangebiet vorkommende Arten Feldlerche undSchafstelze.Zur Vermeidung einer zusätzlichen Isolierung der Amphibienpopulationen, die südlich vomPlangebiet existieren, wird ein geeigneter Wanderungskorridor zwischen dem neugeplantenGewerbegebiet und dem bestehenden südlich angrenzenden Gewerbegebiet Wennerstorf(Gemeinde Wenzendorf) erhalten bleiben. Der ca. 20 m bis 30 m breite Wanderungskorridorfür Amphibien wird sich aus den beiden naturnah gestalteten Gehölzstreifen an den Außenrändernder Gewerbegebiete zusammensetzen.Ein Beginn der Bauarbeiten zur Erschließung des Gewerbegebietes im Winterhalbjahr vordem Brutbeginn von Vögeln ist auch aus artenschutzrechtlichen Belangen angebracht. DerBaubeginn außerhalb der Vegetationsperiode verhindert die erhebliche Störung der in der offenenAgrarlandschaft des Gebietes vorkommenden Vogelarten (europäische Vogelartengemäß BNatSchG) während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten.7.4.5 Schutzgüter Landschaftsbild, Erholung und WohnnutzungDie Festsetzung der maximalen Gebäudehöhen in den Teilbereichen A, <strong>C1</strong>, <strong>C2</strong> und D auf14 m sowie im Teilbereich B auf 18 m trägt zur Minimierung des Eingriffes in das Landschaftsbilddurch das geplante Gewerbegebiet bei. Für eine geregelte Anordnung der neuenGebäude sorgt die Festlegung von Baugrenzen im Bebauungsplan. Dies begünstigt dieARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 105Harmonie zwischen den einzelnen Gewerbebauten, was ebenfalls den Eingriff ins Landschaftsbildminimiert. Die bedeutendsten Minimierungsmaßnahmen in Bezug auf das Landschaftsbildstellen allerdings die festgesetzten Maßnahmen bzw. Flächen für das Anpflanzenvon Bäumen, Sträuchern und sonstigen Beplanzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB imPlangebiet dar. Die insbesondere am Außenrand des Gebietes vorgesehenen flächigen Gehölzpflanzungenbilden einen gewissen Sichtschutz und sorgen gleichzeitig für eine Einbindungdes neuen Gewerbegebietes in die umgebene Landschaft.Zu der inneren Durchgrünung des Gewerbegebietes tragen die festgesetzten Baumreihen(Allee) entlang der K 63neu (P6), die baumheckenartigen Gehölzpflanzungen entlang derA 1 (P3), die vorgesehenen Gehölzbeplanzungen entlang der Fußwegeverbindungen im innerendes Gebietes (P8), die Begrünung der Stellplätze mit Laubbäumen P5) sowie vor allemdie festgesetzten Gestaltungs- und Bepflanzungsvorgaben für die nicht überbaubarenGrundstücksflächen bei (mindestens 20 % der Flächen). Auf diesen gärtnerisch zu gestaltendenFlächen sind pro 150 m² mindestens ein standortgerechter Laubbaumhochstammoder drei standortgerechte Sträucher in Gruppen anzupflanzen. Als Minimierungsmaßnahmeist in diesem Zusammenhang auch die Reduzierung der GRZ im Teilbereich A (GE-Flächen1, 2, 3,4) auf 0,75 zu betrachten, denn dadurch erhöht sich der Flächenanteil begrünter Flächenauf mindestens 25 %.Zur Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild der unmittelbarbenachbart zum Plangebiet liegenden Ortschaft Mienenbüttel ist entlang der Ortsgrenze einzwischen 50 und 110 m breiter parkartig zu gestaltender Grünstreifen festgesetzt worden.Kernstück des Grünstreifens wird ein mit Gehölzen zu begrünender Sichtschutzwall sein. Derparkartige Grünstreifen umfasst neben den vorgesehenen dichten Gehölzpflanzungen auseinheimischen, standortgerechten Arten auch eine Obstbaumwiese und Magerwiesenbereiche.Der Sichtschutzwall mit parkartigen Randflächen kommt nicht nur dem Schutz desLandschaftsbildes zu Gute, sondern minimiert und kompensiert auch die Auswirkungen aufdie Erholung und die Wohnraumqualität in der Ortschaft Mienenbüttel. Damit der Sichtschutzwallbereits während der Bau und Erschließungsphase des Gewerbegebietes seinepositive Wirkung entfalten kann, ist er vorab anzulegen und gemäß den Festsetzungen zubegrünen.Die angrenzend an das südwestliche Plangebiet festgesetzte Entwicklung von naturraumtypischemWald auf bisherigen Ackerflächen sorgt für eine zusätzliche breitflächige Eingrünungdes Plangebietes gegenüber der A 1 und dem offenen Umland.Auch gestalterische Festsetzungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Minimierung des Eingriffesin das Landschaftsbild. Dazu gehören das Verbot von Plakatwänden und Großflächentafeln,die mit Papierplakaten bestückt werden können sowie die Beschränkung vonWerbeanlagen auf Einfahrtsbereiche und überbaubare Grundstücksflächen (Ausnahme fürWerbepylonen).Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Wohn- und damit auch der Erholungsqualität inder Ortschaft Mienenbüttel und in der sonstigen Umgebung des Plangebietes (insbesondereauch Nutzungen westlich des Plangebietes angrenzende Nutzungen, Sägebetrieb, Tierversuchsanstalt),werden flächenbezogene immissionswirksame Schallleistungspegel LEK (bezogenauf 1m²) für Tag und Nacht festgesetzt. Dadurch werden Betriebe und Anlagen imGewerbegebiet ausgeschlossen, deren Lärmemissionen zu einer Überschreitung der festge-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 106setzten Schallleistungspegel führen. Zum Schutz des Wohnhauses des Sägebetriebs westlichdes Plangebietes vor Lärm aus dem Gewerbegebiet wird eine Vorhaltefläche für Lärmschutzfestgesetzt. Vorgesehen ist die Errichtung einer Lärmschutzvorrichtung (Lärmschutzwalloder –wand) mit einer Höhe von 8 m über dem Gelände. Als passive Lärmschutzmaßnahmewerden innerhalb des Plangeltungsbereiches zum Schutz der Büronutzung vor VerkehrslärmLärmpegelbereiche (LPB) nach DIN4109, Schallschutz im Hochbau festgesetzt.Eine Vermeidungsmaßnahme zum Schutz der Wohn- und Erholungsqualität in Mienenbüttelist auch die Festsetzung zum Verbot von Anlagen, die verfahrensbedingt geruchsintensiveAbluft emittieren, im Teilbereich A des Gewerbegebietes. Verboten sind beispielsweise AutolackierereienGroßwäschereinen, chemische Reinigungsanlagen, Cateringbetriebe und Anlagenmit vergleichbarem Emissionsniveau, sofern sie nicht den Nachweis erbringen können,dass schädliche Umwelteinwirkungen i.S. § 3 BImSchG durch Gerüche an den jeweiligenImmissionsaufpunkten nicht zu erwarten sind.Der Wegfall von den im zentralen Planungsgebiet vorkommenden Freizeitgrundstücken wirdnicht funktional ausgeglichen. Der Ausgleich erfolgt durch eine finanzielle Entschädigung betroffenerEigentümer. Zur Vermeidung der Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten bestehenderErholungsinfrastrukturen im Gebiet, insbesondere verkehrsarmer Wegeverbindungen,werden im Plangebiet Fuß- und Radwege festgesetzt. Sie sollen das gefahrenlose Erreichendieser Wege für Spaziergänger und Radfahrer auch zukünftig gewährleisten. So wirdein Fuß- und Radweg quer durch den Gewerbegebietteilbereich A führen, um für Erholungssuchendeeine kraftfahrzeugfreie bzw. –arme direkte Verbindung zwischen den Dörfern Mienenbüttelund Wennerstorf (alte Wennerstorfer Straße) aufrecht zu erhalten. Vor allem südlichdes Plangebietes bietet die als alte historische Allee gestaltete Wennerstorfer Straße einenhohen Erlebniswert. Neben der Südwest-Nordost-Verbindung wird es auch eine Nordwest-Südostverbindungfür Randfahrer und Spaziergänger mitten durch das neue Gewerbegebietgeben, um die Einschränkungen für Erholungssuchende zu minimieren. Dazu wirdentlang der neuen Trasse der K 63 ein Fuß- und Radweg errichtet. Als neu geplante Erholungseinrichtungenund damit als Ausgleichsmaßnahme für den Wegfall von Feldwirtschaftswegen,die als Spazierwege dienen, ist der festgesetzte parkartig zu gestaltendeGrüngürtel (P2) am Ortsrand von Mienenbüttel zu betrachten. Das parkartige Gelände mit integriertemSichtschutzwall wird eine Länge von insgesamt ca. 700 m und eine Breite zwischenca. 50 und 110 m besitzen. Eine weitere, deutlich kleinere parkartig zu gestaltendeFläche zu Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (P9) wird zwischender K 63neu und der BAB A 1 festgesetzt. Die ca. 1,5 ha große Fläche ist für dieKurzzeiterholung geeignet. Ihr Erholungswert wird allerdings durch die Belastungen von derunmittelbar benachbarten BAB A 1 gemindert.7.4.6 Schutzgüter Kultur- und sonstige SachgüterZur Vermeidung von Beeinträchtigungen und Zerstörungen von Bodendenkmalen im Zugeder Erschließung und Bebauung des geplanten Gewerbegebietes wird als nachrichtlicheÜbernahme in der Begründung des Bebauungsplans auf die Genehmigung der Erdarbeitennach niedersächsischem Denkmalschutzgesetz verwiesen, da im Bereich des Plangebietzwei Fundstellen vorzeitlicher Siedlungsreste bekannt sind und weitere Vorkommen nichtausgeschlossen werden können. Aus diesem Gründen gilt innerhalb des Plangebiets § 14NDSchG. § 13 NDSchG ist für das nähere Umfeld des Fundplatzes Rade 45 (südliches Teil-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 107stück von Flur 5, Flurstück 47/1 sowie nördliches Teilstück von Flur 5, Flurstück 47/3) zu beachten,d. h. an diesen Stellen besteht die Pflicht, den Baubeginn rechtzeitig vorab bei denzuständigen Denkmalpflegeinstitutionen anzuzeigen. Ansonsten sind im Bereich des Plangebieteskeine Kulturdenkmale bekannt, zu deren Schutz Vermeidung oder Minderungsmaßnahmendurchzuführen wären.Der Verlust der zu den sonstigen Sachgütern zählenden landwirtschaftlichen Nutz- und Betriebsflächenflächenim Plangebiet infolge der Gewerbegebietsausweisung wird in Form vonAusgleichszahlungen an die Eigentümer bzw. Landwirte kompensiert. Ein Ausgleich durchneue zur Verfügung gestellte landwirtschaftliche Nutzflächen ist nicht vorgesehen. Dies giltauch für die geplante Waldkompensationsmaßnahme in Form von Neuentwicklung von Waldauf bisherigen Ackerflächen. Umgekehrt ist die Neuschaffung der Waldfläche nicht nur alsökologische Ausgleichsmaßnahme zu verstehen, sondern auch als wirtschaftliche funktionaleAusgleichsmaßnahme für den Verlust waldwirtschaftlicher Nutzflächen.Der festgesetzte Ausschluss von zentrumstypischen Einzelhandelsbetrieben mit einer Verkaufsflächevon mehr als 150 m² im Plangebiet dient dem Schutz der bestehenden Einzelhandelsstrukturenin der Gemeinde Neu Wulmstorf, der Stadt Buxtehude und der Region allgemein.Die Festsetzung ist als Vermeidungsmaßnahme zur Verhinderung großer Einkaufsmärkte„auf der grünen Wiese“ zu verstehen.7.5 Prognose über die Entwicklung des UmweltzustandesAuf Grundlage der planerischen Darstellungen und der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplaneskönnen die Auswirkungen, die durch die Umsetzung der Planung entstehen, abgeschätztwerden. Daraus lassen sich Prognosen über Veränderungen des Umweltzustandesim betroffenen Gebiet ableiten. Nachfolgend werden die erwarteten Entwicklungen dereinzelnen Schutzgüter infolge der Umsetzung des Gewerbegebietes erläutert. Dabei werdenauch Auswirkungen, die nur während der Bauphase auftreten berücksichtigt, so dass im Bedarfsfallzwischen baubedingten, anlagenbedingten und betriebsbedingten Auswirkungen unterschiedenwird. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die betriebsbedingten Auswirkungen imRahmen der Bebauungsplanaufstellung nicht konkret abgeschätzt werden können, da Bebauungspläneeine Angebotsplanung darstellen und bei der Planaufstellung noch nicht eindeutigsicher ist, welche Art von Betrieben sich ansiedeln. Im vorliegenden Bebauungsplanwird mit der Ansiedlung von Unternehmen aus der Logistikbranche gerechnet, so dass diefür diese Branche typischen Auswirkungen angenommen werden.7.5.1 Auswirkungen auf Geologie und BodenDas neue Gewerbegebiet verursacht in großem Umfang den Verlust von Bodenflächen.Durch eine vollständige Auslastung der Gewerbegebietsflächen werden ca. 54 ha Bodenflächenneu versiegelt. Hinzu kommen noch ca. 3,5 ha neu versiegelte Flächen durch die neueTrasse der K 63. Mit der Bodenversiegelung gehen die natürlichen Bodenfunktionen, vor allemals mechanischer und biochemischer Filter und Puffer, sowie als Lebensgrundlage fürPflanzen und Tiere verloren. Die Funktion zur Versickerung und zum Rückhalt von Niederschlagswasserwird stark eingeschränkt.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 108Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden können nur in sehr eingeschränktem Maße gemindertwerden. Die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,8 bzw. 0,75 (bei Ausschlusseiner möglichen Überschreitung) stellt sicher, dass mindestens 20 bzw. 25 % der Fläche unversiegeltbleiben. Baubedingt kann es jedoch während der Bauphase auch auf diesen Bodenflächenzu Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen kommen. Das Befahren der Flächenmit Baufahrzeugen kann zu Bodenverdichtungen führen und dadurch das Bodengefüge undVersickerungsfähigkeit negativ beeinflussen.Im Bereich der festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigenBepflanzungen sowie einer Grünfläche im Randbereich des Gewerbegebietes wird derBoden seine Funktionen weiterhin erfüllen. Im Bereich der Ausgleichsfläche zur Neuentwicklungvon naturraumtypischen Wald südwestlich des Plangebietes werden die natürlichen Bodenfunktionenverbessert, da es durch die Umwandlung von Ackerflächen zu Waldflächen zuder Wiederherstellung eines naturnahen Bewuchses und damit der natürlichen Bodenbildungsprozessekommt. Ähnliches gilt auch für die externen Waldausgleichsflächen. Dort istder naturnahe Umbau von nicht naturraumtypischen Waldbeständen vorgesehen.7.5.2 Auswirkungen auf Klima und LufthygieneGroßflächige Bodenversiegelungen, wie sie im Plangebiet vorgesehen sind, führen zu Veränderungender lokalklimatischen Verhältnisse. Versiegelte Flächen heizen sich deutlichstärker auf als unversiegelte, was mit einer Erhöhung der Temperaturmaxima verbunden ist.Während die Vegetation durch Transpiration (und Freisetzen von Transpirationskälte) fürausgeglichene Temperaturverhältnisse und hohe Luftfeuchtigkeit sorgt, herrschen im Bereichversiegelter Flächen extremere Temperaturschwankungen und geringere Luftfeuchtigkeitvor. Insbesondere an sonnenscheinreichen Tagen verursachen die versiegelten Flächen eineerhöhte lokale Lufttemperatur. Die wärmespeichernde Wirkung der versiegelten Flächensorgt auch nachts für eine leicht erhöhte Lufttemperatur.Zur Minderung der lokalklimatischen Verschlechterungen innerhalb des Plangebietes tragendie Gehölzpflanzungen im sowie am Rande des Plangebietes bei. In diesem Zusammenhangist vor allem der geplante 50 bis 110 m breite Grüngürtel entlang der Ortsrandlage vonMienenbüttel von besonderer Bedeutung. Als dicht mit Gehölzen durchsetzte Parklandschaftübernimmt er eine geländeklimatische Pufferfunktion zwischen dem Gewerbegebiet und derOrtschaft Mienenbüttel. Gehölze verbessern durch Transpiration die lokalklimatischen Verhältnisseund können darüber hinaus Schadstoffe und Stäube filtern. Des Weiteren tragenEinzelbäume im Bereich von PKW-Stellplätzen sowie Alleepflanzungen entlang der Haupterschließungsstraße(AK 63 neu) zur Verbesserung der kleinklimatischen Situation bei. Auchdie Versickerungs- und Regenrückhaltebecken im westlichen sowie südlichen Plangebietverbessern durch Verdunstung von Wasser die kleinklimatischen Verhältnisse im Umfeld.Insgesamt kann durch die oben genannten. Maßnahmen eine Minderung der Auswirkungeninnerhalb des Plangebietes erreicht werden.Durch die Realisierung der Planung gehen vorwiegend Ackerflächen verloren, die in sogenanntenStrahlungsnächten als Kaltluftentstehungsgebiete fungieren. Mit dem Verlust derverhältnismäßig kleinflächigen Waldflächen im westlichen Plangebiet gehen in geringeremMaß auch Flächen für die Frischluftentstehung verloren. Wie bereits in der Bestandserfassungerläutert, fließt der überwiegende teil der auf den Ackerflächen entstehenden KaltluftARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 109dem Relief folgend in südwestliche Richtung ab, während nur ein geringer Teil in RichtungMienenbüttel strömt. Die Kaltluft der Ackerflächen übernimmt demnach keine wesentlicheFunktion zur Durchlüftung der besiedelten Ortslage von Minenbüttel, so dass infolge ihresVerlustes keine weitreichenden Auswirkungen zu erwarten sind.Mit der Realisierung der Planung ist eine Veränderung der lufthygienischen Situation verbunden.Einerseits wird über die Festsetzung des Gebietstyps „Gewerbegebiet“ und sonstigeFestsetzungen zum Ausschluss bestimmter belastender Anlagetypen der Störgrad der eigentlichenGewerbebetriebe bereits deutlich eingeschränkt. Unabhängig davon ist jedochvon einer Zunahme des Verkehrs in Plangebiet infolge der Gewerbenutzung auszugehen(PKW- und LKW-Verkehr). Durch die mit dem Planvorhaben verbundene Umleitung der K 63(Umgehungsstraße für Mienenbüttel) wird die Ortslage Mienenbüttel hingegen sogar vomDurchgangsverkehr entlastet, da der Verkehr der K 63 zukünftig unter Auslassung der OrtsdurchfahrtMienenbüttel durch das Plangebiet an die B3 bzw. an die BAB A 1 angeschlossenwird. Somit ist mit der Realisierung des Planvorhabens auch eine Entlastung der OrtschaftMienenbüttel von Kraftfahrzeugverkehr und dessen Schadstoffemissionen verbunden.Zur Bewertung der Auswirkungen des Gewerbegebietes auf die Lufthygiene und zur Beurteilungdes Schutzes der angrenzenden Wohnbebauung vor Luftschadstoffimmissionen ist vomIngenieurbüro LAIRM CONSULT GmbH aus Hammoor eine Luftschadstoffuntersuchung fürden Bebauungsplan durchgeführt worden. Für die Beurteilung der Luftschadstoffbelastungensind in dem Fachgutachten die aktuellen Grenz-, Prüf- und Immissionswerte, insbesonderedie Werte der aktuellen Neufassungen der 22. BImSchV und der TA Luft herangezogen worden.Untersucht wurden die für den Straßenverkehr maßgeblichen SchadstoffkomponentenStickstoffdioxid, Benzol und Feinstaub (PM 10 und PM 2,5 ). Das Fachgutachten kommt für dasPlagebiet selbst zum Ergebnis, dass auf den geplanten Baugrenzen die derzeit bzw. ab 2010geltenden Grenz- und Prüfwerte zum Schutz des Menschen im Prognosefall, d.h. bei Realisierungdes Gewerbegebietes, eingehalten werden. Weiterhin führt das Gutachten aus, dassaus lufthygienischer Sicht das geplante Vorhaben mit dem Schutz der angrenzenden Nutzungen,d. h. insbesondere der Wohnnutzung in Mienenbüttel, verträglich ist. Aufgrund derEinhaltung der aktuellen bzw. ab 2010 geltenden Grenzwerte sind laut Gutachten Maßnahmenzum Immissionsschutz nicht erforderlich. Detaillierte Ausführungen zur Luftschadstoffuntersuchungsind dem beigefügten Gutachten selbst zu entnehmen. Hingewiesen sei auchauf eine ausführliche Zusammenfassung der Ergebnisse des Gutachtens im Kapitel 6.8.Das zu erwartende Verkehrsaufkommen im Plangebiet infolge einer Realisierung des Gewerbegebietesist durch die Verkehrstechnische Untersuchung zur Anbindung des GewerbegebietesRade / Mienenbüttel an die B 3 / BAB A 1 (AS-Rade) unter Berücksichtigung derVerlegung der K 63. ermittelt worden. Das Gutachten ist im Auftrag des Planungsbüros d+pdaenekamp und partner aus Pinneberg vom Büro Dipl.-Ing. Ulfert Hinz ZukunftorientierteVerkehrsplanungen aus Langenhagen erstellt worden. Das Verkehrsgutachten prognostiziertca. 7.300 Kfz-Zufahrten bzw. –Abfahrten mit Bezug zum Gewerbegebiet. Der erwartete Lieferwagenanteilbeträgt mit 835 Fahrzeugen ca. 11,4 %, für den Schwerverkehr werden 1.255Fahrzeugen (17,2 %) angenommen. Weitere detaillierte Informationen zur Verkehrsprognose,insbesondere auch zu den Herkunfts- und Zielrichtungen der Fahrzeuge sind dem Verkehrsgutachten,das im Anhang beigeheftet ist, zu entnehmen.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 1107.5.3 Auswirkungen auf Oberflächengewässer und GrundwasserDie mit der Verwirklichung des Gewerbegebietes einhergehende großflächige Versiegelungvon Bodenoberflächen beeinflusst den Grundwasserhaushalt durch Verhinderung der Niederschlagsversickerungan Ort und Stelle. Eine verminderte Versickerung kann langfristig zurVerringerung der Grundwasserneubildung und zur Absenkung des Grundwasserspiegelsführen. Potenzielle weitere Auswirkungen sind die erhöhte Abflussrate von Oberflächenwasserund damit verbunden eine Überlastung von Vorfluter und Kanalisation. Darüber hinausbesteht auch die Möglichkeit der Verschmutzung des Grundwassers.Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Beeinträchtigungen ist im Plangebiet aufgrundder hohen Grundwasserferne (30 bis 40 m unter GOK) sehr gering. Zudem wird dasim Plangebiet anfallende Oberflächenwasser überwiegend wieder versickert. Insbesonderedas nördlich der BAB A 1 anfallende Niederschlagswasser wird in einer zentralen Anlage ander westlichen Plangebietsgrenze gesammelt, um es dort vor Ort dem für die Versickerunggut geeigneten Untergrund zuzuführen. So können negative Einflüsse auf den Grundwasserhaushaltin diesem Gebiet weitgehend ausgeschlossen werden. Verschmutzungen desGrundwassers werden durch eine doppelte Reinigungsstufe mit Absetz- und Filtereinrichtungenzur Stoffrückhaltung verhindert, die das Oberflächenwasser vor der Einleitung in dieVersickerungsbereiche passieren muss. Als Notüberlauf wird über Rohrleitungen eine Anbindungder Versickerungseinrichtung an das bestehende Regenrückhaltebecken Rade-Mienenbüttel hergesellt. Diese Einrichtung besteht aus einer zweistufigen Anlage mit einemReinigungs- und Retentionsbereich, der als Nassbecken ausgebildet ist, sowie einem nachgeschaltetenVersickerungsbecken. Somit ist gewährleistet, dass es selbst bei extremenStarkregenereignissen nicht zu einer Einleitung von Oberflächenwasser aus dem Gewerbegebietin die ca. 4 km entfernte Este kommt. Eine nachteilige Beeinflussung der Este durchdas Gewerbegebiet wird somit ausgeschlossen.Im deutlich kleineren Plangebietsbereich südlich der BAB A 1 wird das anfallende Oberflächenwasserin einem Regenrückhaltebecken gesammelt und gedrosselt über bestehendeRohrleitungen in den ca. 1 km südwestlich vom Plangebiet vorkommenden Vorfluter Aarbacheingeleitet. Durch die Drosselung der Einleitung auf maximal 1,5 l/s x ha werden gewässermorphologischeund gewässerbiologische Beeinträchtigungen des Aarbaches unterbunden.Verunreinigungen des Baches durch die Einleitung werden durch eine zweifache Reinigungsstufeam Regenrückhaltebecken, entsprechend der Absetz- und Filtereinrichtungen ander Versickerungsanlage für den Plangebietsabschnitt nördlich der BAB A 1, verhindert.Sonstige Auswirkungen auf Fließgewässer durch die Realisierung des Vorhabens sind nichtzu erwarten. Im Plangebiet selbst existieren im Übrigen keine natürlichen Fließgewässer.Das an der südwestlichen Plangebietsgrenze vorkommende Reststück eine ehemaligenEntwässerungsgrabens ist über die bereits erwähnte vorhandene Rohrleitung mit dem Aarbachverbunden. Der nur periodisch wasserführende Graben wird aller Voraussicht nach aufgrundseiner Randlage erhalten bleiben. Der kleine, ebenfalls nur periodisch wasserführendeTümpel im südwestlichen Plangebiet, der keine spezifische Wasserflora oder –Fauna (kleineAmphibiennachweise durch Fachgutachten) besitzt, wird durch die Realisierung des Gewerbegebietesentfallen. Auswirkungen auf den Wasserhaushalt von sonstigen Stillgewässern inder Umgebung durch Stoffeinträge infolge der Realisierung des Gewerbegebietes sind nichtzu erwarten.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 1117.5.4 Auswirkungen auf Flora und FaunaDie Realisierung des Gewerbegebietes ist allein schon aufgrund der großflächigen Inanspruchnahmebisher unbebauter Flächen im Außenbereich mit Auswirkungen auf dieSchutzgüter Pflanzen und Tiere verbunden.Das Plangebiet wird überwiegend von intensiv genutzten Ackerflächen eingenommen, die fürden Arten- und Biotopschutz nur von geringer Bedeutung sind. Die intensive Nutzung (Pestizideinsatz,Düngung, intensive Bodenbearbeitung großer Schläge mit hohem Maschineneinsatz)bedingt eine Struktur- und Artenarmut der Flächen. Ebenfalls von geringer ökologischerWertigkeit ist eine jung Grünlandfläche im nordwestlichen Plangebiet, die erst kürzlich durchdie Einsaat einer Ackerfläche entstanden ist. Auch bei ihr handelt es sich um eine starkanthropogen überprägte, strukturarme Fläche ohne derzeit erwähnenswerte ökologischeFunktion. Trotz der insgesamt geringen Bedeutung der intensiv genutzten Landwirtschaftsflächenfür den Arten- und Biotopschutz gehen mit dem Verlust der Flächen Lebensräumevon typischen Arten der offenen Agrarlandschaft verloren. Dazu gehören die BodenbrüterFeldlerche und Schafstelze, die aufgrund der intensiven Flächenbewirtschaftung im Untersuchungsgebietallerdings nur unterdurchschnittliche Revierdichten erreichen.Von deutlich höherer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sind hingegen die Gehölzstrukturendes Plangebietes. Hier ist vor allem der Laubmischwald zu nennen, der im nordwestlichenPlangebiet auftritt. Der überwiegend strukturreich ausgebildete Laubwald besitztein Alter von 40 bis 100 Jahren und stellt zahlreiche ökologische Nischen für Vögel, Kleinsäuger,Insekten und weitere Tiere bereit. Der im Westen befindliche strukturarme Nadelwaldbestand,der ein Alter von ca. 40 Jahren besitzt, hat hingegen keine große ökologischeBedeutung und dient nur wenigen angepassten Arten als Lebensraum. Von hoher Bedeutungfür den Arten- und Biotopschutz sind dagegen die im Plangebiet auftretenden BaumundStrauchhecken, kleinen Feldgehölze sowie sonstigen punktuellen oder linearen Gehölzstrukturen,die je nach Ausprägung zahlreichen Tierarten geeigneten Nahrungs-, LebensundRückzugsraum zur Verfügung stellen. Beeinträchtigungen und Vorbelastungen bestehenjedoch auch häufig bei ihnen durch die unmittelbare Nachbarschaft von Straßen.Durch die Realisierung des Bebebauungsplanes „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ entfallen daherüberwiegend geringwertige Flächen für den Arten- und Biotopschutz. Es werden aberauch die hochwertigen Wald- und Gehölzstrukturen betroffen sein. So gehen die (wenn auchwenigen) Gehölzstrukturen im zentralen Plangebiet sowie die Waldflächen im Westen vollständigverloren.Durch vorgesehen naturnahen Gehölzanpflanzungen insbesondere in den Randbereichendes Plangebietes und vor allem durch den geplanten breiten Grüngürtel mit flächigen naturnahenGehölzstrukturen, Obstbaumbeständen und Magerwiesenflächen im Randbereich zurbenachbarten Ortschaft Mienenbüttel können die Auswirkungen auf das Naturgut Pflanzenund Tiere zumindest minimiert werden. Die Entwicklung vornehmlich linearer Gehölstrukturenan den Außenrändern des Gewerbegebietes sorgt zumindest für einen gewissen funktionalenAusgleich in Bezug auf die wegfallenden Baum- und Strauchhecken. Ein vollständigerAusgleich der Eingriffe für Pflanzen und Tiere kann jedoch durch die Maßnahmen innerhalbdes Plangebietes nicht erreicht werden. Es werden daher Kompensationsmaßnahmen außerhalbdes Plangebietes erforderlich.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 112Der Verlust an forstwirtschaftlich genutzten Flächen wird in Abstimmung mit den zuständigenBehörden im Verhältnis 2:1 ausgeglichen, d. h. in mindestens gleichem Umfang wie die entfallendenWaldflächen wird auf einer bisherigen Ackerfläche südlich des Plangebietes ein naturraumtypischerWald entwickelt (Ersatzaufforstungen). Da dieser Wald nicht direkt, sondernerst nach Jahrzehnten die Lebensraumqualität der wegfallenden Laubwaldflächen entwickelt,werden im Flächenumfang wie die wegfallenden Waldflächen zusätzliche Waldumbaumaßnahmen(sogenannte waldverbessernde Maßnahmen) auf bisherigen nicht naturnahenWaldflächen durchgeführt. Dazu werden naturraumtypische standortgerechte Gehölzegepflanzt, um die bestehenden Waldflächen naturschutzfachlich aufzuwerten.Der Verlust der Offenlandbiotope im Plangebiet muss durch andere externe Ausgleichsmaßnahmenkompensiert werden.Neben den direkten Auswirkungen der Planung durch die Zerstörung von Lebensräumensind Auswirkungen durch Einschränkung des Biotopverbunds zu erwarten. Aktuell erfolgt derBiotopverbund insbesondere über flächige bzw. lineare Gehölzstrukturen (sog. Trittsteinbiotope),die im Plangebiet jedoch nur sporadisch auftreten. Diese Strukturen gehen durch dieRealisierung der Planung größtenteils verloren. Die neu geplanten Gehölzgürtel in denRandbereichen des Gewerbegebietes können die Funktionen des Biotopverbundes zumindesteingeschränkt übernehmen.Auch die Einwirkung von Immissionen kann die Lebensraumqualität angrenzender Flächenbeeinträchtigen. Dabei treten im Falle des geplanten Gewerbegebietes Mienenbüttel dieAuswirkungen durch Lärm aufgrund der vorhandenen Vorbelastung in den Hintergrund. Bereitszum heutigen Zeitpunkt ist das Plangebiet sowie dessen Umfeld erheblich durch denVerkehrslärm der nahe gelegenen BAB 1 und B 3 belastet. Die Realisierung des Gewerbegebietesist durch festgesetzte flächenbezogene Schallleistungspegel so konzipiert, dass eszu keiner wesentlichen Verschlechterung der Situation kommt.Nicht von der Hand zu weisen sind die potenziellen Auswirkungen der zukünftigen gewerblichenNutzung durch Lichtimmissionen auf die Tierwelt. Lichteinwirkungen sind insbesonderefür nachtaktive Insekten, z.B. Nachtfalter, von Bedeutung. Sie werden von künstlichen Lichtquellenaller Art angelockt. Für viele Individuen sind die Lichtquellen direkte (Verbrennen,Aufprall) oder indirekte (leichte Beute, Erschöpfung) Todesfallen. Dies kann mittel- und langfristigzu einer Verarmung der nachtaktiven Insektenfauna führen. Dies hat wiederum Einflussauf die Tierarten, welche diese Insekten jagen. Im Untersuchungsgebiet sind hier dieFledermäuse anzuführen, welche das Offenland des Plangebietes als Jagdrevier nutzen. Esist davon auszugehen, dass die Fledermäuse das Gewerbegebiet ebenfalls als Jagdreviernutzen werden und dabei sogar kurzfristig von der Attraktion der Insekten durch die künstlicheBeleuchtung profitieren (leichte Beute). Mittel- bis langfristig würde die zunehmendeVerarmung der nachtaktiven Insektenwelt jedoch auch dazu führen, dass das Gewerbegebietauch für die Fledermäuse zunehmend unattraktiver wird. Die Lichter des nächtlichenVerkehrs auf der Autobahn stellen hier bereits eine Vorbelastung dar.Ein erhöhtes Anlocken von nachtaktiven Insekten kann nicht ausgeschlossen, jedoch durchdie Verwendung spezieller Lampen (Natriumdampfhochdrucklampen) minimiert werden. Zudemwird empfohlen, die Lichteinwirkung der Beleuchtungskörper durch Lichtblenden aufden zu beleuchtenden Bereich zu beschränken. Hierdurch können die Auswirkungen derLichtimmissionen sowohl auf die Insektenwelt, als auch auf die Fledermäuse, deutlich redu-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 113ziert werden. Es ist aber auch anzumerken, dass der Insektenreichtum durch die starkeDüngung, chemische Unkrautbekämpfung sowie intensive Bewirtschaftung des größten Teilsdes Plangebietes sowie dessen Umfeldes ohnehin nur als gering eingestuft werden muss.Artenschutzrechtliche Belange(Ergänzung nach Abschluss und Endauswertung der Tierökologischen Untersuchungen)7.5.5 Auswirkungen auf Landschaftsbild, Erholung und WohnnutzungIn der Bestandserfassung wird das Landschaftsbild im Plangebiet überwiegend als geringwertigeingestuft. Verantwortlich dafür sind die dominant vertretende ausgeräumte. monotoneAgrarlandschaft sowie die Vorbelastungen durch die stark befahrenen Straßen BAB A 1und B 3. Als mittelwertig in Bezug auf das Landschaftsbild werden die Ortschaft Mienenbüttelsowie die am Westrand des Plangebietes vorkommende und sich westlich davon fortsetzendeabwechslungsreiche, mit Waldflächen durchsetzte Agrarlandschaft.Mit der Realisierung des Gewerbegebietes ist eine grundlegende Änderung des Landschaftsbildesverbunden, die auch über die Grenzen des Plangebietes hinaus wirkt. So werdenin Zukunft gewerblich genutzte Betriebsgebäude das Landschaftsbild dominieren. Geradeaufgrund des ausgeräumten Charakters auch im Umfeld des geplanten Gewerbegebietesist daher von einer hohen Einsehbarkeit auszugehen, zumal die Gebäude stellenweise etwaserhöht über dem relativ ebenen Gelände stehen werden, da trotz des reliefarmen Geländeszur Herrichtung von ebenen Bauflächen Flächenaufschüttungen mit Böschungen an den Außenrändernunumgänglich sind. Böschungen durch Terrassierungen entstehen insbesondereim Teilbereich B der Gewerbeflächen. Sie erreichen dort stellenweise maximale Höhen vonca. 4 m über dem bisherigen Geländeniveau (Geländetiefpunkt neben der Autobahn). Überwiegendsind die Böschungen jedoch deutlich niedriger.Zur Reduzierung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild ist das geplante Baugebiet möglichsteffektiv in die umliegende Landschaft einzubinden. Dies wird durch die Festsetzungvon dichten Gehölzpflanzungen aus standortgerechten Laubgehölzen im Randbereich desPlangebietes sowie entlang der BAB A 1 realisiert. Die Eingrünung erfolgt dabei nach Nordostenhin besonders intensiv durch einen 50 bis 110 m breiten parkartig gestalteten Gehölzstreifenin den auch ein Sichtschutzwall integriert ist. Der breite Grüngürtel mit Sichtschutzwalldient dem Schutz des Landschaftsbildes in der Ortschaft Mienenbüttel. Als zusätzlicheMaßnahme zur Minimierung des Eingriffes in das Landschaftsbild fungiert die Beschränkungder Höhenentwicklung der zukünftigen Gebäude.Trotz der randlichen und inneren Begrünungsmaßnahmen wird das Gewerbegebiet alleineschon aufgrund der Größe der Bauflächen eine Landschaftsbildeinheit von nur geringer Wertigkeitdarstellen. Vom Wegfall der Waldflächen im westlichen Plangebiet ist eine mittelwertigeLandschaftsbildeinheit betroffen. Allerdings gehören die betroffenen Waldflächen lediglichzu den randlichen Elementen dieser Landschaftsbildeinheit, die westlich vom Plangebietgroßräumig fortbesteht. Die im gleichen Umfang, wie die wegfallenden Waldflächen neu geplantenWaldflächen auf bisherigen Ackerflächen können den Verlust der bestehendenWaldflächen in Bezug auf das Landschaftsbild nur ein Stückweit kompensieren. Zu begrün-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 114den ist dies mit der Lage der neu geplanten Waldflächen zwischen BAB A 1 und dem Gewerbegebietsowie der kompakten Form der neuen Waldfläche im Gegensatz zu der linearund inselhaft in die Agrarlandschaft integrierten alten, wegfallenden Waldflächen. Die Funktionder neuen Waldflächen in Bezug auf das Landschaftsbild ist eher in der Abschirmung undgleichzeitigen Einbindung des Gewerbegebietes in die umgebende Landschaft zu sehen.Wie in der Bestanderfassung bereits ausführlich erläutert, besitzt das Plangebiet nur eingeschränkteFunktionen für die Naherholung. Hierfür ist einerseits die Strukturarmut und Monotonie(reduzierter Erlebniswert) weiter Abschnitte, andererseits die Beeinträchtigung der Erholungseignungdes Gebietes durch den Verkehrslärm der BAB A 1 bzw. der B 3 verantwortlich.Die Waldflächen im Westen, die der Realisierung des Plangebietes zum Opfer fallen,besitzen dabei das höchste Erholungspotenzial. Darüber hinaus entfallen auch die Wochenhaus-und Freizeitgrundstücke im zentral-westlichen Plangebiet.Mit der Realisierung des Gewerbegebietes sind auch Maßnahmen zum Schutz der Erholungsnutzungverbunden. So wird innerhalb des Gewerbegebietes sowie entlang der neuenK 63 ein Fuß- und Radweg errichtet, der weiterhin für Fußgänger eine direkte Verbindungzwischen den Ortschaften Mienenbüttel und Wennerstorf (Wennerstorfer Straße) ermöglicht.Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Wennerstorfer Straße als historischer Pflasterweg mitalter Allee im Abschnitt südlich des Plangebietes eine hohe Attraktivität für Spaziergängerbesitzt. Ein Fuß- und Radweg ist entlang der gesamten Neubaustrecke der K 63 vorgesehen.Die wichtigste neu geplante Struktur für die Erholungsnutzung innerhalb des Plangebietesist der breite parkartig gestaltete Grüngürtel am westlichen und südlichen Ortsrand vonMienenbüttel. Durch einen integrierten, mit Gehölzen bepflanzten Sichtschutzwall grenzt derGürtel die Ortschaft Mienenbüttel von den Gewerbeflächen ab. Die Festsetzung von Schallleistungspegelim Gewerbegebiet ist so ausgelegt, dass die Gewerbebauten in Nachbarschaftzum Grüngürtel so ausgerichtet werden müssen, dass sie als Lärmschutzwand fungieren.So wird nicht nur ein Schallschutz für die Ortschaft Mienenbüttel, sondern auch für denbreiten Grüngürtel in der Ortsrandlage gewährleistet. Dies kommt letztendlich auch der Attraktivitätdes Grüngürtels für die Kurzzeiterholung zugute.Erwähnenswert ist auch noch eine geplante weitere parkartig zu gestaltende Fläche zumAnpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, die im Südosten desTeilbereichs B zwischen BAB A 1 und K 63 entstehen soll (P9). Die Fläche wird wahrscheinlicham ehesten den zukünftigen Beschäftigten des Gewerbegebietes für die Kurzzeiterholungdienen. Aufgrund der Nähe zur vielbefahrenen A 1 und der neuen K 63 wird sie nur einegeringe Erholungseignung besitzen. Mit Ausnahme des Grüngürtels entlang der OrtslageMienenbüttel wird das Gewerbegebiet nahezu ohne Relevanz für die Erholung sein. Neuschaffungenvon Erholungseinrichtungen außerhalb des Plangebietes sind im Zusammenhangmit dem Planvorhaben nicht vorgesehen.Im Zusammenhang mit der Erholung werden auch die Auswirkungen des Gewerbegebietesauf die Wohnqualität und die Arbeitsstätten in der direkten Umgebung des Plangebietes bewertet.Im Einzelnen sind dies die Ortschaft Mienenbüttel im Nordwesten sowie die Sägereimit Wohnhaus und die Tierversuchsanstalt westlich des Plangebietes. Relevant für die Lebensqualitätder Menschen ist insbesondere die Belastung der Aufenthaltsstätten mit Lärm.Zur Untersuchung der Auswirkungen des Gewerbegebietes in Bezug auf die Lärmbelastungist deshalb von der LAIRM CONSULT GmbH aus Hammoor eine Schalltechnische Untersuchungfür den Bebauungsplan angefertigt worden. Das Fachgutachten kommt zu dem Er-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 115gebnis, dass unter Berücksichtigung der festgesetzten flächenbezogenen immissionswirksamenSchallleistungspegel die Veränderungen der Gesamtlärmbelastung durch das Gewerbegebietinsgesamt als unerheblich einzustufen sind. Detaillierte Erläuterungen dazu sinddem Kapitel 6.7 bzw. dem beigefügten Fachgutachten zu entnehmen.Beeinträchtigungen für die Erholung bzw. die Wohn- und Arbeitsstättenqualität können auchdurch die Erhöhung der Luftschadstoffkonzentration entstehen. Diesbezügliche Auswirkungendurch die Realisierung des Gewerbegebietes sind bereits im Kapitel 7.5.2 (Auswirkungenauf Klima und Lufthygiene) behandelt worden. Gleiches gilt für potenzielle Belastungendurch Gerüche.7.5.6 Auswirkungen auf Kultur- und sonstige SachgüterDie Anzeigepflicht von Bodenfunden gemäß Niedersächsischem Denkmalschutzgesetz sollbaubedingte Zerstörungen von Bodendenkmalen im Gewerbegebiet verhindern. BekannteFundstellen innerhalb des Plangebietes werden zusätzlich durch die Anzeigepflicht von Bauarbeitenin den betroffenen Flurstücken geschützt. Sonstige Kulturgüter sind im Plangebietnicht bekannt, so dass nicht mit negativen Auswirkungen auf Kulturgüter durch die Realisierungdes Gewerbegebietes zu rechnen ist.Die als sonstiges Sachgut zu betrachtende landwirtschaftlichen Nutzflächen innerhalb desPlangebietes gehen durch die Realisierung des Gewerbegebietes verloren. Dabei handelt essich aufgrund der geringen Reliefenergie und großen Schläge um einfach zu bewirtschaftendeAnbauflächen, wobei allerdings die natürliche Fruchtbarkeit des Bodens nur mäßig ist.Eine weitere, die Landwirtschaft betreffende Auswirkung ist der Verlust von landwirtschaftlichenBetriebsgebäuden, die im zentral-westlichen Plangebiet vorkommen. Mit den Eigentümernder landwirtschaftlichen Nutzflächen und Betriebsgebäude wurde bereits im Vorfeld derPlanung Verhandlungen bezüglich des Erwerbs der Grundstücke geführt und einvernehmlicheLösungen erzielt, so dass es zu keinen nachhaltigen Auswirkungen auf die Landwirtschaftbzw. die wirtschaftliche Existenz von landwirtschaftlichen Betrieben kommen wird.Auch Waldflächen sind als wirtschaftliches Sachgut zu betrachten. Sie gehen im Planungsgebietim vergleichsweise geringen Umfang verloren. Sie müssen Anlagen für die Niederschlagsversickerungweichen, da nur an ihrem Standort in ausreichendem Umfang geeigneteUntergrundverhältnisse für die Versickerung des Oberflächenwassers aus dem großenPlangebietsbereich nördlich der BAB A 1 vorliegen. Der Wegfall der Waldflächen ist wie beiden landwirtschaftlichen Nutzflächen im Vorfeld der Planung mit den Eigentümern vereinbart,so dass keine Auswirkungen bezüglich den Wald betreffender wirtschaftlicher Belange entstehenwerden. Im Rahmen des ökologischen Ausgleichs für den Verlust der Waldflächenwird im südwestlichen Anschluss an das Plangebiet auf bisherigen Ackerflächen eine neueWaldfläche entwickelt. Flächenbezogen wird sie etwa die gleiche Größe besitzen, wie diewegfallenden Waldflächen, so dass letztendlich auch in Bezug auf das wirtschaftliche SachgutWald eine Ausgleich im Verhältnis 1:1 geschaffen wird.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 1167.5.7 Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung nach NaturschutzrechtNach NaturschutzrechtDer Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ bereitet Eingriffe in den Naturhaushaltvor. Die bauliche Erschließung des Plangebietes stellt gemäß naturschutzrechtlicher Vorgabenein Eingriff in Natur und Landschaft dar, welcher auszugleichen ist (§ 10 NNatG). Hierfürsind die von dem Eingriff betroffenen Grundflächen so herzurichten, dass keine erheblicheBeeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildeszurückbleibt (= Ausgleichsmaßnahmen). Hat ein Eingriff erhebliche Beeinträchtigungen derLeistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes zur Folge, welche nichtgemäß § 10 NNatG ausgeglichen werden können, so hat der Verursacher die durch denEingriff zerstörten Funktionen oder Werte des Naturhaushaltes oder Landschaftsbildes ananderer Stelle des von dem Engriff betroffenen Raumes in ähnlicher Art und Weise wiederherzustellen(= Ersatzmaßnahmen, § 12 NNatG).Dem Grundsatz zur Unterlassung von vermeidbaren Beeinträchtigungen des Naturhaushalteswird hier durch die Beschränkung der Versiegelung auf das notwendige Maß Rechnunggetragen. Eine Minderung ("teilweise Vermeidung“) der negativen Auswirkungen auf denWasserhaushalt kann durch die Festsetzung einer getrennten Ableitung von Schmutz- undNiederschlagswasser bzw. die überwiegende Versickerung des anfallenden Oberflächenwassersinnerhalb des Plangebietes erreicht werden. Eine Vermeidung von Eingriffen erfolgtauch durch Ausschluss bestimmter gewerblicher Nutzungen im Gewerbegebiet wie beispielsweiseverfahrensbedingt geruchsintensive Abluft emittierende Anlagen.Die Realisierung der Planung ist dennoch mit Eingriffen in Natur und Landschaft, welchenicht vermieden werden können, verbunden. Die deutliche Erhöhung des Versiegelungsgradeszieht Beeinträchtigungen des Boden- und Wasserhaushaltes nach sich. Gleichzeitigwerden Lebensräume für Tiere und Pflanzen zerstört und ein Eingriff ins Landschaftsbildvorgenommen.Der Ausgleich der Auswirkungen auf den Naturhaushalt ist vor Ort im Bereich des Plangebietesnur sehr begrenzt möglich. So können die festgesetzten grünordnerischen Maßnahmennur bedingt ökologische Funktionen erfüllen bzw. es können nur begrenzt Ersatzlebensräumefür die weggefallenen Strukturen geschaffen werden. Zum Ausgleich der Landschaftsbildbeeinträchtigungentragen die Durch- und Eingrünungsmaßnahmen dagegen in einemdeutlich stärkeren Maße bei. Insbesondere durch die durchgehende sowie intensive randlicheBepflanzung kann eine harmonische Einbindung in die umliegende Landschaft gewährleistetwerden.Zur Bewertung des innerhalb des Plangebietes erreichbaren, ökologischen Ausgleichs wurdeeine rechnerische Bilanzierung in Anlehnung an die Arbeitshilfe des NiedersächsischenStädtetages („Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung“)vorgenommen. Die Bilanzierung des Bestandes beruht auf der derzeitigen Biotopausstattungdes Plangebietes. Die Bilanzierung der Planung berücksichtigt neben derPlandarstellung des Bebauungsplans auch die einzelnen textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans.Die Bewertung der einzelnen Biotoptypen von Bestand und Planung erfolgt dabei in Anlehnungan die Wertfaktoren in der Liste II der Arbeitshilfe „Übersicht über die Biotoptypen inARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 117Niedersachsen“. Für einzelne Biotoptypen wurden gegenüber der Liste II der Arbeitshilfe inÜbereinkunft mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landkreis Harburg Anpassungen derWertfaktoren aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse vorgenommen. So wurden dieWertfaktoren von Gehölzbeständen in unmittelbarer Nachbarschaft zur BAB A 1 und sonstigenviel befahrenen Straßen um 0,5 Punkte abgewertet. Für eine brachliegende ehemaligeWeihnachtsbaum-Plantage mit dem Charakter einer Ackerbrache wurde ein eigener Biotoptyp(Ackerbrache) geschaffen.Zu beachten ist, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht mit der bilanziertenGesamtfläche der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung identisch ist. In der Bilanzierung nicht berücksichtigtwird der nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommene Geltungsbereich desPlanfeststellungsverfahrens zum sechsspurigen Ausbau der BAB A 1, da Eingriff und Ausgleichfür diesen Bereich bereits in diesem Planfeststellungsverfahren abgehandelt werden.Aus den Tabellen zur Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung ergibt sich für den zu bilanzierendenGeltungsbereich des Bebauungsplanes, soweit dieser einer Eingriffs-Ausgleichsbilanzierungnach Naturschutzrecht unterzogen wird (vgl. nachfolgende Eingriffs-Ausgleichbilanzierungnach dem Waldrecht), ein derzeitiger ökologischer Bestandswert von 1.060.740 Wertpunkten.Dem gegenüber stehen 431.620 Wertpunkte in der Planung. Es ergibt sich hieraus einDefizit von 629.120 Wertpunkten innerhalb des Geltungsbereiches, der über externe Ausgleichsmaßnahmen(Ersatzmaßnahmen) ausgeglichen werden muss.Nach WaldrechtIn Abstimmung mit der zuständigen Naturschutz- und Forstbehörde des Landkreises Harburgwerden die im Plangebiet entfallenden Waldflächen einer separaten Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung unterzogen, die dem Waldrecht unterliegt. Die nach Waldrecht bilanziertenBiotoptypen ergeben sich aus der Darstellung des Bestandsplans der Biotoptypen.Nach dem niedersächsischen Waldgesetz ist der Wegfall von Wald durch Ersatzaufforstungenauszugleichen, wobei mindestens die gleiche Flächengröße wie die gerodeten Bereichewieder als Wald angelegt werden muss. Damit aber auch die wirtschaftliche wie ökologischeWertigkeit des Waldes mit einfließt, muss das Ausgleichsverhältnis ggf. erhöht werden.Im Plangebiet werden ein Fichtenbestand und ein Kiefernforst mit einem Alter von ca. 40Jahren sowie ein Laubmischwald im Alter von 40 bis 100 Jahren entfallen. In Abstimmungmit der Naturschutz- und Forstbehörde wurde für diesen Wald ein Ausgleichsverhältnis von1:2 festgelegt. D.h. es müssen Ausgleichsmaßnahmen auf einer Fläche erbracht werden, diedie doppelte Flächengröße der Eingriffsfläche besitzt. Dabei haben mindestens im Verhältnis1:1 Ersatzaufforstungen zu erfolgen. Die darüber hinausgehenden Ausgleichsmaßnahmenkönnen auch über sog. Waldumbaumaßnahmen bzw. waldverbessernde Maßnahmen erbrachtwerden, d. h. naturschutzfachlich defizitäre Waldflächen werden durch Maßnahmenzum naturnahen Umbau aufgewertet.Im Falle des Plangebietes „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ gehen insgesamt ca. 2,6 ha Waldverloren. Es ist also eine Ersatzaufforstung in mindestens der gleichen Größenordnung vorzunehmen.Dazu wird auf einer ca. 3,5 ha großen bisherigen Ackerfläche, die im Südwestenan das Plangebiet angrenzt, durch Aufforstung ein naturraumtypischer Wald entwickelt.Darüber hinaus werden in Abstimmung mit der Naturschutz- und Forstbehörde bzw. mit demForstamt Nordheide-Küste (Bezirksförsterei Hollenstedt) waldverbessernde MaßnahmenARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 118durchgeführt, die eine naturschutzfachliche Aufwertung bestehender Waldflächen zum Zielhaben.Der Verlust der Waldflächen im Plangebiet wird durch die zuvor erläuterte Neuentwicklungeiner Waldfläche und die genannten waldverbessernden Maßnahmen vollständig kompensiert.7.6 Wechselwirkungen unter Beachtung der Auswirkungen und MinderungsmaßnahmenIn Natur und Landschaft sind Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Elementen immanent.Besonders enge Wechselwirkungen bestehen zwischen den Schutzgütern Boden undWasserhaushalt, Landschaftsbild bzw. Landschaft und Erholung sowie insbesondere auchzwischen den Lebewesen und ihren Lebensräumen. Im Zusammenhang mit Bauvorhabenkönnen sich einzelne negative Wirkfaktoren in der Art und Weise gegenseitig beeinflussen,,dass neue wesentliche Umweltkonflikte entstehen, die bei der Betrachtung der einzelnenSchutzgüter nicht so deutlich erkannt werden. Im Plangebiet werden solche besonderenUmweltkonflikte durch Wechselwirkungen nicht erwartet. Die Wechselwirkungen zwischenden einzelnen Schutzgütern werden in der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zusammengefasst.EingriffSchutzgut/SchutzgutfunktionWechselwirkungenmit anderenSchutzgüternBewertungBodenSpeicher-/FilterfunktionLebensraumfunktionErtragsfunktionVerlust von Böden infolgeBodenversiegelungendurch Gewerbeansiedlung.Zerstörung desBodens als LebensraumfürPflanzen und Tieresowie als wirtschaftlichesSachgut, Gefährdungvon BodendenkmalenalsKulturgut.Beeinträchtigungdes Grundwasserhaushaltesdurch teilweise direkteAbleitungvon Oberflächenwasserin den natürlichenVorfluters,potenzielleVerlust von überwiegenddurch intensive landwirtschaftlicheNutzung bereitsvorbelasteten Böden, teilweiseKompensation durchEntwicklung von dauerhaftnaturnah begrünten (einheimischeGehölze) Flächenauf bisher intensiv genutztenAckerflächen, dadurch Revitalisierungund Stärkung dernatürlichen Bodenfunktionen,teilweise Gehölzanpflanzungeninnerhalb desGewerbegebietes auch zumSchutz der Bodenfunktionen.Schutz der Bodendenkmaledurch behutsames Vorgehenbei Bodenarbeiten in den be-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 119EingriffSchutzgut/SchutzgutfunktionWechselwirkungenmit anderenSchutzgüternBeeinträchtigungder GrundwasserbildungdurchWegfall der großflächigenVersickerungvonOberflächenwasser.Bewertungtroffenen Bereichen.Leichte Erhöhungder Lufttemperaturund Verringerungder LuftfeuchtigkeitimPlangebiet infolgeder FlächenversiegelungmitwärmespeicherndenMaterialien.OberflächengewässerVerlust von lediglich nurtemporär wasserführendenGräben und einemTümpel ohne ausgeprägteaquatische Vegetationund ohne Amphibienfauna.Potenzielle Beeinträchtigungdes natürlichen VorflutersAarbach durch direkteEinleitung desOberflächenwassers vonversiegelten Flächen.Verlust von aquatischenLebensgemeinschaftentemporärer Kleingewässer.Potenzielle VeränderungderGewässermorphologieunddes Sohlsubstratesdurch SedimentationoderErosion und infolgedessen potenzielleGefährdungvon aquatischenLebensgemeinschaftendurchVeränderung derStandortbedingungen.quantitativ geringer Verlustvon häufig vorkommendenLebensräumen und Lebensgemeinschaften.Vermeidung der Beeinträchtigungdes natürlichen Vorflutersdurch Sammlung derNiederschläge in Rückhaltebeckenmit vorgeschalteterdoppelter Reinigungsstufe(Absetzung, Filterung) inKombination mit gedrosseltemAbschlag.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 120GrundwasserGrundwasserneubildungWasserwirtschaftEingriffPotenzielle Absenkungdes Grundwasserspiegelsinfolge nicht flächiger,sondern zentraler Versickerungvon Oberflächenwasserbzw. der direktenOberflächenwasserableitungin Vorfluter.Schutzgut/SchutzgutfunktionWechselwirkungenmit anderenSchutzgüternPotenzielle Beeinträchtigung/ Veränderungder VegetationdurchÄnderung desWasserhaushaltesim Boden.BewertungAufgrund des tief liegendenGrundwasserspiegels und erüberwiegenden örtlichenVersickerung des anfallendenOberflächenwassersversiegelter sind keine nennenswertenAuswirkungenauf den Grundwasserhaushaltund damit auch keineVeränderungen in der Vegetationim Umfeld des Plangebieteszu erwarten.Klima / LufthygieneKlimatischeund LufthygienischeAusgleichsfunktionPotenzielle Veränderungenund Verschlechterungendes Geländeklimasin der Umgebungdes Plangebietes durchBebauung bisherigerKaltentstehungsflächenund den Wegfall vonFrischluftentstehungsflächen(Wald).Potenzielle Veränderungder lokalklimatischenVerhältnisse durch Versiegelung,leichte Erhöhungder Lufttemperaturund Verringerung derLuftfeuchtigkeit infolgeder Flächenversiegelungmit wärmespeicherndenMaterialien und es Verlusteseiner wasser- bzw.feuchtigkeitsspeicherndenVegetationsschicht.Erhöhung der örtlichenLuftschadstoffkonzentrationenim Plangebietdurch Verlagerung derK 63 und Verkehrszu-Potenzielle BeeinträchtigungderWohnqualität undErholungsfunktionsowie der Floraund Fauna in derUmgebung desPlangebietes.Kaltluftentstehungsflächenim Plangebiet überwiegendohne Relevanz für dieWohnqualität in der benachbartzum Plangebiet liegendenOrtschaft Mienenbüttel,da Kultluft mit dem Geländegefälleüberwiegend nichtin Richtung Mienebüttel abfließt,Schaffung eines breitengehölzreichen Grüngürtelsam Ortsrand von Mienenbüttelbildet geländeklimatischerPuffer zwischendem Gewerbegebiet und derSiedlung, Abmilderung derErwärmung des Gewerbegebietesdurch Eingrünungvon unversiegelten Freiflächendes Gewerbegebietesmit Gehölzen.Bestehende Vorbelastungender Lufthygiene durch dieBAB A 1 und B3. LufthygienischeEntlastung der OrtschaftMienenbüttel durchVerlagerung der K 63 ausder Ortslage heraus.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 121Eingriffnahme.Schutzgut/SchutzgutfunktionWechselwirkungenmit anderenSchutzgüternBewertungPflanzen undTiereSeltenheit,GefährdungwertgebendeArt- und BiotopvorkommenLebensraumfunktion,NaturnäheLandschaftsbild/ Erholung/ WohnnutzungVielfalt,Eigenheit,SchönheitVerlust der Organismenund Lebensraumfunktionenvon intensiv genutztenAckerflächen und teilsnaturnahen kleinen WaldflächenVerlust einer strukturarmenAgrarlandschaft undkleinen Waldflächendurch Gewerbeansiedlung.Veränderung desLandschaftsbildesund der Erlebnisqualitätder örtlichenLandschaft.Wegfall von ortsrandnahenFreiflächenfür dieNaherholungVerlust von überwiegenddurch intensive landwirtschaftlicheNutzung bereitsvorgeschädigten Lebensräumen,Ausgleich des Verlustesvon Waldflächendurch Neuentwicklung vonWaldflächen in mindestensgleichem Umfang sowiedurch naturschutzfachlicheAufwertung von bestehendenWaldflächen, Kompensationdes Verlustes von offenerAgrarlandschaft durchnaturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmenin anderenOffenlandbiotopen.Erholungsfunktion der ortsrandnahenAgrarlandschaftgering, da bestehende Beeinträchtigungendurch diehohen Verkehrsbelastungenauf der BAB A1 und der B3.Schutz des Landschaftsbildesin der Ortschaft Mienebütteldurch Schaffung einesbreiten Grüngürtels mit integriertemSichtschutzwallam Ortsrand.Kultur- undsonstigeSachgüterGefährdung von Bodendenkmalendurch Gewerbeansiedlungund Verlustvon landwirtschaftlichenund forstwirtschaftlichenProduktionsflächenPotenzieller Verlustvon archäologischen,kulturgeschichtlichenQuellen des Menschen,Gefährdungder wirtschaftlichenExistenzvon Menschen.Sicherung des archäologischen,kulturgeschichtlichenWertes von potenziellen Bodendenkmalendurch denkmalbehördlicheAnzeige vonBodenarbeiten in den betroffenenBereichen, FinanzielleEntschädigung für Menschen,deren Wirtschaftsgrundlageverloren geht.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 1227.7 Prüfung von PlanungsalternativenIn der Gemeinde Neu Wulmsdorf besteht Bedarf an neuen Gewerbeflächen, da die bestehendengewerblich bebaubaren Flächen der Gemeinde Neu Wulmstorf bereits großteils bebautsind. Die Auswahl eines geeigneten Standortes für die Realisierung weiterer gewerblicherBauflächen ist bereits auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan)geprüft und durchgeführt worden. Die Realisierung neuer gewerblicher Bauflächen solldemnach vorrangig entlang der Auf- und Abfahrten der BAB A 1, also in Mienenbüttel, erfolgen.Dies entspricht auch den Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung.Mit dem Gewerbegebiet Mienenbüttel kann ein attraktiver Gewerbestandort in optimaler Lage(hervorragender Verkehrsanschluss; Nähe zur Metropolregion Hamburg) und damit überregionalerBedeutung bereitgestellt werden. Alternativstandorte mit ähnlicher Standortqualitätliegen im Gemeindegebiet Neu Wulmstorf nicht vor.7.8 Schwierigkeiten oder Lücken bei der Zusammenstellung der AngabenDurch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungenzur Erschließung eines Gewerbegebietes in einer Größenordnung von ca. 84 ha geschaffen.Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Angaben zur Erstellungdes Umweltberichts bestanden nicht.Die vollständige Kompensation des erwarteten Eingriffs in Natur und Landschaft soll durchexterne Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen einer Ökokontoregelung erfolgen, die durch dieUntere Naturschutzbehörde im Landkreis Harburg betreut wird. Diese externen Ökokontomaßnahmen,die auf dem Gelände der ehemaligen Röttiger-Kaserne durchgeführt werdensollen, müssen noch im Detail bestimmt werden. Im Rahmen des ökologischen Ausgleichsnach Waldrecht für den Verlust von Waldflächen werden Waldumbaumaßnahmen auf bestehendenWaldflächen, d. h. Maßnahmen zur naturschutzfachlichen Aufwertung von Waldflächen,durchgeführt. Die Auswahl der geeigneten Waldflächen und die Bestimmung der spezifischenMaßnahmen übernimmt das Forstamt Nordheide-Küste (Bezirksförsterei Hollenstedt).Die Flächenangaben sind nach Mitteilung durch die Behörde noch zu ergänzen. WeitereLücken sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht bekannt.7.9 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen UmweltauswirkungenDie Kommunen besitzen nach § 4c BauGB die Verpflichtung, erhebliche Umweltauswirkungen,die auf Grund der Umsetzung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen. Hierdurch solleninsbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig erkannt und geeigneteMaßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden. Die geplanten Maßnahmen sind im Umweltberichtdarzulegen. Die Informationen der Behörden nach § 4 Abs. 3 BauGB sind hierbei zuberücksichtigen. Die Überwachung soll sich hierbei auf die erheblichen und nicht genau vorhersehbarenAuswirkungen konzentrieren.Im vorliegenden Fall lassen sich aufgrund der Nutzungseinschränkungen die zu erwartendenAuswirkungen auf die Naturgüter infolge der Errichtung von gewerblichen Anlagen relativ gutabschätzen. Erhebliche, nicht kalkulierbare Auswirkungen auf die Naturgüter sind nicht zuARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 123erwarten, weshalb für die Naturgüter auf ein dauerhaftes Monitoring insoweit verzichtet werdenkann, dass keine dauerhaften vegetationskundlichen oder faunistischen Untersuchungenerforderlich werden. Die Überwachung der ordnungsgemäßen Herstellung und dauerhaftenUnterhaltung der festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchernund sonstigen Bepflanzungen ist Aufgabe der Kommune. Die Lärmwirkungen des Gewerbegebieteswerden im Rahmen der nachgelagerten einzelbetrieblichen Genehmigungsverfahrenüberprüft. Ein weitergehendes Monitoring ist daher nicht notwendig. Die durch das Gewerbegebietverursachten Schadstoffimmissionen können erst nachgelagert, nach Errichtungund Betrieb der noch nicht konkret bekannten gewerblichen Anlagen genau erfasst werden.Die Form und Art eines Monitorings zur Überwachung der Schadstoffimmissionen soll deshalberst nach bzw. im Zuge der Errichtung und des Betriebs der Anlagen festgelegt werden.7.10 ZusammenfassungDer Bebauungsplan “Gewerbegebiet Mienenbüttel“ dient der Erschließung neuer Gewerbegebietsflächenin der Gemeinde Neu Wulmstorf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplansumfasst eine Gesamtfläche von ca. 84 ha, wovon ca. 4 ha auf planfestgestellte Bereichezum sechsspurigen Ausbau der BAB A1 entfallen. Die betroffenen Flächen werden nachrichtlichin den Bebauungsplan übernommen, so dass für das vorgesehene Gewerbegebietca. 80 ha verbleiben.Nach der Novelle des Baugesetzbuches von 2004 sind bei der Aufstellung von Bauleitplänendie Belange des Umweltschutzes grundsätzlich im Rahmen einer sog. Umweltprüfung zu berücksichtigen.Nach § 2 Abs. 4 sind in dieser Umweltprüfung die voraussichtlichen erheblichenUmweltauswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die Belange desUmweltschutzes sind in einem gesonderten Teil der Begründung, dem Umweltbericht, darzulegen.Der Bebauungsplan setzt innerhalb des Plangebietes ein Gewerbegebiet (GE) fest. DasPlangebiet weist derzeit nur geringe versiegelte Flächen auf (< 2 % der Gesamtfläche). DerVersiegelungsgrad beläuft sich nach Realisierung der Planung bzw. bei maximaler Ausnutzungder Grundstücke auf ca. 58 ha. Berücksichtigt in diesem Zusammenhang sind auchVersiegelungen durch die Neuverlegung der K 63 sowie durch die Anlage von Fuß- undRadwegen und eines großen Parkplatzes.Die Bestandserhebung der Schutz- und Sachgüter ergab, dass das Plangebiet überwiegendnur eine geringe ökologische Wertigkeit aufweist (intensiv genutzte Äcker, artenarme Einsaatwiese,Ackerbrache im Bereich ehemaliger Weihnachtsbaumkultur). Es sind jedoch auchhochwertigere Flächen für den Arten- und Biotopschutz betroffen (Waldflächen, Baumhecken,sonstige Gehölzstrukturen), die bei Realisierung der Planung auch als Lebensräumefür Tiere und Pflanzen verloren gehen.Der geplante Eingriff in Natur und Landschaft kann innerhalb des Plangebietes nur teilweiseausgeglichen werden. Es werden daher Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereicheserforderlich. Dazu gehört die Entwicklung eines naturraumtypischen Waldes im südlichenAnschluss an das Plangebiet.Während die Auswirkungen auf das Naturgut Boden allein aufgrund der Flächengröße relativhoch sind, sind die Auswirkungen auf das Naturgut Wasser relativ gering. Durch die Festset-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 124zung einer getrennten Ableitung und anschließenden überwiegenden Versickerung des anfallendenOberflächenwassers innerhalb des Plangebietes können die Auswirkungen auf dasNaturgut Wasser deutlich minimiert werden. Auch klimaökologische Auswirkungen bleibenweitestgehend auf das Plangebiet beschränkt und werden durch die vorgesehenen Begrünungsmaßnahmenvor allem in den Randbereichen des Plangebietes minimiert. Hervorzuhebenist in diesem Zusammenhang die Entwicklung eines breiten parkartigen Grüngürtelsim Plangebiet entlang der Ortsrandlage der benachbarten Siedlung Mienenbüttel. In den gehölzreichenGrüngürtel wird auch ein Sichtschutzwall integriert, der dem Schutz des Landschaftsbildesund der Wohnqualität in Mienebüttel dient. Der Einbindung des Gewerbegebietesin das Landschaftsbild dienen auch die vorgesehenen dichten Gehölzpflanzungen entlangder Außengrenzen des Gewerbegebietes sowie die Festsetzung einer Baumalleepflanzungentlang der neuen K 63. Zum Schutz der Bevölkerung in der Umgebung des Plangebietesvor Lärmimmissionen werden im Gewerbegebiet flächenbezogene immissionswirksameSchallleistungspegel festgesetzt.Von Fachgutachtern durchgeführte schalltechnische Untersuchungen und Luftschadstoffuntersuchungenbelegen, dass die mit der Realisierung des Vorhabens in Zusammenhang stehendenAuswirkungen auf den Menschen als unerheblich einzustufen sind.Die Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft sind im Vorfeld hinreichend abschätzbar.Unvorhergesehene Auswirkungen können ausgeschlossen werden, so dass Ü-berwachungsmaßnahmen nicht erforderlich werden.8 ABWÄGUNG/ AUSWIRKUNGEN DER PLANUNGFür jede städtebauliche Planung ist das Abwägungsgebot gem. § 1 Abs. 7 BauGB von besondererBedeutung. Danach muss die Gemeinde Neu Wulmstorf als Planungsträger bei derAufstellung des Bebauungsplanes die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander unduntereinander gerecht abwägen. Die Abwägung ist die eigentliche Planungsentscheidung.Hier setzt die Gemeinde ihr städtebauliches Konzept um und entscheidet sich für die Berücksichtigungbestimmter Interessen und die Zurückstellung der dieser Lösung entgegenstehendenBelange.Die Durchführung der Abwägung impliziert eine mehrstufige Vorgehensweise, die aus folgendenvier Arbeitsschritten besteht: • Sammlung des Abwägungsmaterials (siehe “Auswirkungen der Planung“) • Gewichtung der Belange (siehe “Gewichtung des Abwägungsmaterials“) • Ausgleich der betroffenen Belange (siehe “Fazit“) • Abwägungsergebnis (siehe “Fazit“).Hinsichtlich der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung bzw. der natürlichen Lebensgrundlagen(im Sinne des § 1 Abs. 5 BauGB) sind insbesondere folgende mögliche Auswirkungenbeachtet und in den Bebauungsplan eingestellt:ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 125Auswirkungen auf die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisseund die Sicherheit der Wohn- und ArbeitsbevölkerungDie Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist eine zentrale Aufgabe derBauleitplanung, was auch innerhalb des Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Mienenbüttel”berücksichtigt werden muss. Daher ist zu prüfen, ob von den zulässigen Nutzungen unzumutbareBeeinträchtigungen für die angrenzende Bebauung zu erwarten sind bzw. derSchutz von schutzwürdigen Nutzungen vor Gewerbe- und Verkehrslärmimmissionen ist sicherzustellenund potenzielle Konflikte sind aufzuzeigen.Schützenswerte Nutzungen im Umfeld des Planungsgebietes befinden sich östlich in derOrtslage Mienenbüttel, westlich des Plangebietes (Tierversuchsanstalt mit Büronutzung) sowiesüdwestlich des Geltungsbereiches (Wohnnutzung auf dem Gelände des Holzverarbeitungsbetriebes).Auswirkungen durch GewerbelärmIm Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens wurden daher die Auswirkungen des geplantenVorhabens bzw. dem Prognose-Planfall gegenüber dem Vorherzustand bzw. dem Prognose-Nullfall aufgezeigt und bewertet. Hierzu wurde eine eigene schalltechnische Untersuchungerstellt. In dieser wurden die Veränderungen der Belastungen aus Gewerbe- und Verkehrslärmgetrennt als Veränderungen der Gesamtlärmbelastungen ermittelt. Die Beurteilung erfolgtehierbei anhand der Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“,wobei zwischen gewerblichem Lärm und Verkehrslärm unterschieden wurde. Weiterhin wurdezur Beurteilung des Verkehrslärms die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImschV) herangezogen.Die Immissionen aus Gewerbelärm wurden auf der Grundlage der TA Lärm beurteilt.Der Schutz der Nachbarschaft vor Gewerbelärmimmissionen wird soweit erforderlich durchdie Festsetzung von Emissionskontingenten (LEK) in Anlehnung an die DIN 45691 sichergestellt.Im Rahmen der Genehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb der geplanten Nutzungenim Gewerbegebiet ist die immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit mit den angrenzendenschützenswürdigen Nutzungen und den Festsetzungen des Bebauungsplanes nachzuweisen.Für die derzeit geplanten Nutzungen erfolgte daher eine Immissionsprognose auf Grundlageder TA Lärm. Ziel war es, die aus den Emissionskontingenten abgeleiteten maximal zulässigenBeurteilungspegel tags und nachts an allen maßgebenden Immissionsorten außerhalbdes Plangeltungsbereiches einzuhalten. An Immissionsorten innerhalb des Plangeltungsbereicheswar davon abweichend die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm sicherzustellen,da die Emissionsbeschränkungen nur für Immissionsorte außerhalb des Plangeltungsbereichsgelten. Auf diese Weise wurde bereits in der Phase der Bauleitplanung gepürft,ob die geplanten Nutzungen als Anlagen im Sinne des BImSchG am geplanten Standortbau- und immissionsschutzrechtlich genehmigungsfähig sind. In diesem Zusammenhangreichte die Betrachtung einer exemplarischen Variante aus. Sofern sich in der konkretenAusführungsplanung lärmtechnisch wesentliche Änderungen ergeben, kann die detaillierteabschließende Prüfung im Rahmen des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens erfolgen.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 126Die Prüfung der Verträglichkeit des konkreten Vorhabens erfolgte durch den Vergleich derzulässigen Beurteilungspegel-Anteile aus den Festsetzungen der flächenbezogenen immissionswirksamenSchallleistungspegel mit den vom konkreten Vorhaben verursachten Beurteilungspegeln.Die Beurteilungspegelanteile die sich aus der vorgeschlagenen Emissionsbeschränkung ergebenwerden tags an allen und nachts an nahezu allen Immissionsorten sicher eingehalten.Lediglich im Bereich des westlich des Plangebietes im Außenbereich gelegenen Wohnhauses(IO-9.1 und IO-9.2) und am Wohnhaus östlich der B 3 (IO-1) ergeben sich aus der konkretenPlanung nachts Überschreitungen des zulässigen Beurteilungspegelanteiles. An derWohnnutzung im Außenbereich westlich des Plangebietes wird der nächtliche Immissionsrichtwertfür Dorf- bzw. Mischgebiete von 45 dB(A) (um bis zu 9,5 dB(A)) überschritten. AmWohnhaus östlich der B3 (IO-1) wird auch unter Berücksichtigung der gewerblichen Vorbelastungder nächtliche Immissionsrichtwert nicht erreicht.Wohnnutzung im Außenbereich: Die Überschreitung wird maßgeblich durch die Umfahrtenum die nördlich des Wohnhauses gelegenen Hallen verursacht. Daher lässt sich der potentielleKonflikt sowohl durch organisatorische Maßnahmen (Verzicht auf Arbeiten und Umfahrtenim Bereich dieses Wohnhauses) oder durch aktiven Schallschutz lösen. Ein auf demGrünstreifen zwischen dem Wohnhaus und den Hallen im Plangebiet exemplarisch geprüfterLärmschutzwall müsste bei einer Länge von ca. 180 m eine Höhe von ca. 6,5 m aufweisen,um den nächtlichen Immissionsrichtwert für Dorfgebiete auch an diesem Immissionsort einzuhalten.Dieser Lärmschutzwall wird im Bebauungsplan festgesetzt.Wohnhaus östlich der B3: Da auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung aus Gewerbelärmder nächtliche Immissionsrichtwert für Mischgebiete sicher eingehalten wird, resultiertaus der rechnerischen Überschreitung der zulässigen Beurteilungspegel-Anteile durch dieEinwirkungen aus dem exemplarisch geprüften Betrieb kein lärmschutzrechtlicher Konflikt.Ein grundsätzlicher Konflikt, durch den die Planung unzulässig würde, ist somit nicht erkennbar.Auswirkungen durch VerkehrslärmZur Beurteilung der durch das Vorhaben ausgelösten Verkehrszunahmen auf öffentlichenStraßen in der Umgebung des Plangebietes und der dadurch hervorgerufenen Geräuschimmissionenwurden für exemplarische Immissionsorte die Beurteilungspegel für den Prognose-Nullfallund den Prognose-Planfall berechnet und verglichen.Hier ist zusammengefasst folgendes festzuhalten: Tags wird der Orientierungswert nach Beiblatt 1 zur DIN 18005 für Mischgebiete inHöhe von 60 dB(A) teilweise und der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung)in Höhe von 64 dB(A) überwiegend eingehalten. DerSanierungsgrenzwert für Mischgebiete in Höhe von 72 dB(A) wird an keinem Aufpunkterreicht. Dies gilt sowohl für den Prognose-Nullfall als auch für den Prognose-PlanfallDie Erhöhung der Beurteilungspegel aus Verkehrslärm durch den bebauungsplaninduziertenZusatzverkehr und durch die Verlegung der K63 beträgttags an den Immissionsorten maximal 1,0 dB(A). Nachts wird der Orientierungswert nach Beiblatt 1 zur DIN 18005 für Mischgebietein Höhe von 50 dB(A) an nahezu allen Immissionsorten, der ImmissionsgrenzwertARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 127für Mischgebiete in Höhe von 54 dB(A) teilweise überschritten. Der nächtliche Sanierungsgrenzwertin Höhe von 62 dB(A) wird sowohl im Prognose-Nullfall alsauch im Prognose-Planfall an allen Immissionsorte eingehalten. Die Erhöhungender Lärmbelastungen aus Verkehrslärm, verursacht durch den bebauungsplaninduziertenZusatzverkehr und durch die Verlegung der K63, wird an den Immissionsortennachts maximal 0,9 dB(A) betragen. Die Zunahmen aus dem bebauungsplaninduzierten Zusatzverkehr liegen sowohltags als auch nachts im Bereich der Wahrnehmbarkeitsschwelle in Höhe von 1dB(A) und daher deutlich unterhalb der Erheblichkeitsschwelle von 3 dB(A).Die Orientierungswerte für Gewerbegebiete von 65 dB(A) tags bzw. 55 dB(A) nachts aberauch die Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV von 69 dB(A) tags und 59 dB(A) nachtswerden durch den Verkehrslärm insbesondere nachts in weiten Teilen des Plangebietesselbst überschritten. Aktiver Schallschutz ist für die geplanten gewerblichen Nutzungen nichtangemessen und auf Grund der Größe des Plangebietes auch nur eingeschränkt wirksam.Zur Sicherung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Sinne des BImSchG kommendaher nur Maßnahmen des passiven Schallschutzes in Betracht. Daher werden im Bebauungsplanverschiedene Lärmpegelbereiche mit unterschiedlichen Anforderungen an denLärmschutz festgesetzt.Auswirkungen des ZwischenzustandesIm Zwischenzustand wird die Unterführung unter der BAB A1 im Verlauf der verlegten K63noch nicht fertiggestellt sein, ein Teil der Gewerbeflächen im nördlichen Teil des Gewerbegebietesaber möglicherweise schon genutzt bzw. die Gewerbeflächen werden gerade bebaut(Baustellenverkehr). Der Verkehrsgutachter präferiert in seiner Stellungnahme vom April2008 für diesen Fall eine provisorische Anbindung des Plangebietes über die Straße hintermHagen. Der worst case für den Zwischenzustand wäre die vollständige Nutzung desnördlich der BAB A1 gelegenen Teiles des Gewerbegebietes, ohne dass die Unterführungfertiggestellt ist. Es wurde daher rechnerisch geprüft, welche Auswirkungen diese temporäreErschließung über die Straße hinterm Hagen haben würde. Hinsichtlich der Belastungen wirdangenommen, dass der gesamte prognostizierte Verkehr zum nördlichen Teilbereich desGewerbegebietes die Straße hinterm Hagen nutzt. Der reguläre Verkehr von und nach Hollenstedtnutzt weiterhin die alte K63. Der bestehende Sichtschutzwall wurde bei der Berechnungder Beurteilungspegel nicht berücksichtigt, da der Bestand dieses Walles planungsrechtlichnicht abgesichert ist.Zusammenfassend ist hier festzustellen, dass tags an allen Immissionsorten der Immissionsgrenzwertder Verkehrslärmschutzverordnung für Mischgebiete in Höhe von 64 dB(A) eingehaltenwird. Der nächtliche Immissionsgrenzwert für Mischgebiete von 54 dB(A) wird teilweiseüberschritten. Die Sanierungswerte für Mischgebiete von 72 dB(A) tags und 62 dB(A)nachts werden an keinem Immissionsort erreicht. Die provisorische Erschließung über dieStraße Hinterm Hagen entspricht einem Straßenneubau. Daher ist im Rahmen der Ausführungs-und Genehmigungsplanung der Straße zu prüfen, ob aus der Baumaßnahme Ansprücheauf Schallschutz dem Grunde nach entstehen. Sofern die Zufahrt im Zwischenzustand inerheblichem Umfang auch nachts genutzt wird, ist abzuschätzen, dass sich diese ergebenwerden. Nach Vorliegen der konkreten Planungen ist daher noch einmal detailliert zu prüfen,welcher Verkehr tatsächlich über diese Straße geführt werden wird und welche Ansprücheauf Lärmschutz dem Grunde nach ggf. entstehen. Um diesen Konflikt zu vermeiden bzw. zuminimieren wird im Bebauungsplan auch südlich der Autobahn eine weitere provisorischeARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 128Zufahrt festgesetzt, die die vorhandene Autobahnunterführung nutzt. Über diese kann zuKonfliktzeiten nachts der entstehende Verkehr abgewickelt werden. Weiterhin kann man davonausgehen, dass diese provisorische Lösung in erster Linie dem Baustellenverkehr undweniger dem Gewerbeverkehr dienen wird. Daher ist nachts ohnehin nicht mit einem starkerhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen.LuftschadstoffeImmissionsseitig ist im Bereich der maßgeblichen schützenswerten vorhandenen Bebauungfestzustellen, dass für die untersuchten Schadstoffkomponenten NO2, Benzol und Feinstaub(PM10)die derzeit geltenden Grenz- und Prüfwerte zum Schutz des Menschen imPrognose-Planfall eingehalten werden, insbesondere auch im Umfeld des Plangebiets.Auswirkungen auf die Belange des Denkmalschutzes und der DenkmalpflegeWie in Kapitel 5.5 beschrieben, befinden sich im Planungsgebiet mehrere Bodendenkmale.Diese haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Planung, sind im Bebauungsplan-Verfahren bzw. der sich anschließenden Erschließung des Plangebietes aber entsprechendder in den §§ 13 und 14 NDschG genannten Vorgaben und Auflagen zu beachten. Im Abstimmungmit dem Helms Museum wird vor der Erschließung des Baugebietes eine Baggersondagedurchgeführt, um Größe und Umfang möglicher vorhandener ökologischer Bausubstanzzu prüfen und zu dokumentieren. Hierdurch können die Belange des Denkmalschutzeseine ausreichende Beachtung finden.Auswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzesund der LandschaftspflegeDie Auswirkungen der Planung auf die Umwelt sowie die naturschutzrechtliche Eingriffsregelunggem. § 1a Abs. 3 BauGB sind bereits im Umweltbericht (siehe Kapitel 7) abgehandelt.Auswirkungen auf die Belange der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Strukturim Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Erhaltung,Sicherung und Schaffung von ArbeitsplätzenIn der Bauleitplanung sind die wirtschaftlichen Belange in erster Linie durch ein ausreichendes,den wirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechendes Flächenangebot zu berücksichtigen.Dabei muss die Bauleitplanung einen Ausgleich zwischen konkurrierenden Bodennutzungsansprüchenschaffen, wie z.B. zwischen Wirtschaft und Wohnen oder zwischen konkurrierendenWirtschaftsbereichen. (z.B. Steuerung der Standorte von Verbrauchermärkten).Diesen Anforderungen wird der vorliegende Bebauungsplan gerecht. Er schafft in einemgroßen Umfang Gewerbeflächen, die in erster Linie für Unternehmen der Logistikbranche bereitgestellt werden sollen und damit einer Branche, die gerade im Hamburger Raum mit seinemÜberseehafen vermehrt geeignete Flächen nachfragt. Der unmittelbare Autobahnanschluss,die Nähe zum Hafen sowie die möglichen Flächenzuschnitte sprechen hierbei fürden Standort Gewerbegebiet Mienenbüttel, zumal gutachterlich belegt werden kann, dassmögliche Probleme mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen, wie dem Wohnen in der Ortslagevon Mienenbüttel, durch geeignete Festsetzungen ausgeschlossen werden können.Der Ausschluss von Einzelhandel im Gewerbegebiet, mit Ausnahme von Tankstellenshops,sichert zudem die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung in den umliegenden zentra-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 129len Orten und verhindert die Entstehung eines landesplanerisch und raumordnerisch nichtgewollten Einzelhandelsstandortes auf der grünen Wiese.Durch das geplante Gewerbegebiet werden im Planungsgebiet ca. 1.600 – 2.000 neue Arbeitsplätzeentstehen, so dass dem wichtigen Belang der Schaffung und Sicherung von ArbeitsplätzenRechnung getragen wird.Das geplante Gewerbegebiet wird damit einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der wirtschaftlichenSituation des Landkreises Harburg sowie der Region Hamburg leisten.Auswirkungen auf die Belange der Land- und ForstwirtschaftDas Planungsgebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt, so dass durch denVerlust landwirtschaftlicher Flächen auch Belange der Landwirtschaft betroffen sind. Da diebetroffenen Eigentümer zum Verkauf der Flächen bereits waren, ist aber davon auszugehendass es zu keinen nachhaltigen Auswirkungen auf die Landwirtschaft bzw. die wirtschaftlicheExistenz von landwirtschaftlichen Betrieben kommen wird.In der Nähe der Ortslage sowie im westlichen Teil des Geltungsbereiches sind Waldflächenvon der Planung betroffen. Eingriffe in die Waldflächen werden durch die Planung jedoch lediglichim Westen vorbereitet. Die an die Ortslage angrenzende Waldfläche wird durch dievorliegende Bebauungsplanung erhalten. Weitere Informationen zum Ausgleich des Waldeingriffssind im Umweltbericht enthalten.Auswirkungen auf die Belange der Versorgung, insbesondere mit Energie und WasserDie Belange der Versorgung werden bei der Planung ausreichend berücksichtigt. Bei derAusarbeitung der anschließenden Detailplanung wird eine enge Abstimmung mit den jeweiligenVer- und Entsorgungsträgern erfolgen.Auswirkungen auf die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität derBevölkerung, einschließlich des ÖPNV und des nicht motorisierten Verkehrs, unterBerücksichtigung einer auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichtetenstädtebaulichen EntwicklungDie Anbindung des Plangebietes erfolgt über die neue zentrale Erschließungsachse, überdie der Gebietsverkehr mittels zwei geplanter Anschlussstellen unmittelbar auf die B 3 undsomit auf die BAB 1 abgeleitet werden kann. So werden Durchfahrten der angrenzendenOrtslagen vermieden und der Verkehr auf kurzem Wege auf die BAB 1 abgeführt. Gleichzeitigwird mit dieser hervorragenden Verkehrsanbindung die Voraussetzung für die hoheStandortattraktivität des Gewerbegebietes Mienenbüttel gerade für den Güterverkehr geschaffen.Die vorhandenen und entstehenden Knotenpunkte wurden verkehrstechnisch untersucht undsind bei entsprechenden Maßnahmen, wie Signalisierung und verkehrsgerechte Fahrbahnteilung,ausreichend leistungsfähig zur Abwicklung des durch das Gewerbegebiet ansteigendenVerkehrsaufkommens.Ein unmittelbarer ÖPNV-Anschluss besteht für das Planungsgebiet noch nicht. Da aber angesichtsder Zahl der im Planungsgebiet entstehenden Arbeitsplätze mit einer steigendenARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 130Nachfrage für den ÖPNV zu rechnen ist, werden Linienerweiterungen des ÖPNV zur Sicherstellungdes ÖPNV-Anschlusses im Plangebiet angestrebt.Fuß- und radläufige Erschließungen innerhalb des Plangebietes, wie parallel zu der K 63 undden Erschließungsstraßen verlaufende Fuß- und Radwege sowie separat geführte Fußwegezur Anbindung von Mienenbüttel und der umliegenden Landschaft stellen sicher, dass auchBelange der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer eine ausreichende Berücksichtigung finden.Auswirkungen auf alle sonstigen BelangeAlle sonstigen bei der Aufstellung von Bauleitplänen laut § 1 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zu berücksichtigendenBelange werden nach jetzigem Kenntnisstand durch die Planung nicht berührt.8.1 Gewichtung des AbwägungsmaterialsGemäß dem im Baugesetzbuch verankerten Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 6 und 7 BauGB)wurden die bei der Abwägung zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Belange gegeneinanderund untereinander gerecht abgewägt und entsprechend ihrer Bedeutung in denvorliegenden Bebauungsplan eingestellt. Für die Abwägung wurden insbesondere folgendeAspekte beachtet:Argumente für die Verwirklichung des Bebauungsplanes Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes wird ein bedeutender Beitrag zurFörderung der Wirtschaft der Gemeinde Neu Wulmstorf, des Landkreises Harburgsowie der Region Hamburg geleistet. Insbesondere für die zukunftsträchtige Branche„Logistik“ kann ein hervorragend geeigneter Standort zur Verfügung gestelltwerden. Das Plangebiet kann optimal an das im unmittelbaren Anschluss vorhandene leistungsstarkeüberregionale Verkehrsnetz angebunden werden. Aufgrund der Nähe zu den überregionalen Verkehrstrassen kann eine Anbindungdes Plangebietes ohne Durchquerung einer Ortsdurchfahrt erreicht werden. Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes kann der vorhandene Bedarf innerhalbdes Landkreises nach größeren Gewerbegrundstücken befriedigt werden. Der Bebauungsplan stimmt mit den Vorgaben des Flächennutzungsplanes derGemeinde Neu Wulmstorf überein. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes wird das Arbeitsplatzangebot der Regionentscheidend verbessert. Die Planung trägt der Umsetzung der lt. RROP zugewiesenen Schwerpunktaufgabefür die Gemeinde Neu Wulmstorf Rechnung.Argumente gegen die Verwirklichung des Bebauungsplanes Mit der Realisierung des Bebauungsplanes werden großflächige landwirtschaftlicheFlächen sowie eine Waldfläche in Anspruch genommen. Die Planung eines größeren Gewerbegebietes in unmittelbarer Nähe von Mienenbüttelkann es hier zu einer Belastung durch Lärm und Luftschadstoffe kommen.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 131 Die Realisierung des Gewerbegebietes führt zu einer deutlichen Verkehrszunahmeauf den umgebenden Straßen. Die mit der Erschließung des Gewerbegebietes verbundenen großflächige Bodenversiegelunghat nachtteilige Auswirkungen auf den Umwelt- und Naturschutz.8.2 FazitDie bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigenden Belange wurden vonder Gemeinde Neu Wulmstorf in ihrer Gesamtheit im Rahmen der Bebauungsplanung eingestellt.Aufgrund der Argumente für die Realisierung des Bebauungsplanes, die sich weitestgehendauf die wirtschaftliche und strukturpolitische Notwendigkeit und Bedeutung des Bebauungsplanesbeziehen, kommt die Gemeinde Neu Wulmstorf zu dem Schluss, den Bebauungsplanzu realisieren.Die Argumente, die gegen die Realisierung des Bebauungsplanes sprechen, wurden vollumfänglichdurch eigene Fachgutachten untersucht. Da diese Gutachten zu dem Ergebniskommen, dass bei Beachtung der sich aus den Gutachten ergebenden Vorgaben keinenachhaltigen Auswirkungen mehr zu erwarten sind, kommt die Gemeinde Neu Wulmstorf zudem Ergebnis den Bebaungsplan zu realisieren.9 PLANVERWIRKLICHUNG UND BODENORDNUNGDas Gelände befindet sich in Besitz von Privateigentümern, mit denen jedoch bereits Verhandlungengeführt wurden. Aufgrund der Verkaufsbereitschaft der Eigentümer kann von einerPlanverwirklichung ausgegangen werden.10 KOSTENDie anfallenden Kosten werden von Habacker Holding als Erschließungsträger übernommen.Näheres hierzu regelt ein Vertrag mit der Gemeinde Neu Wulmstorf.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 13211 ANLAGENARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


Bebauungsplan Nr. 66 "Gewerbegebiet Mienenbüttel"der Gemeinde Neu WulmstorfBilanzierung der PlanungEingriffs-/Ausgleichfläche (Planung/Ausgleich) Fläche (in m²) Wertfaktor Flächenwert derEingriffs-/AusgleichsflächeVerkehrsflächen, Straßenverkehrsflächen, versiegelte Flächen(X) 13.4 39.870 0 0Verkehrsflächen, Rad- und Fußwegeflächen, versiegelteFlächen (X) 13.4 1.920 0 0Verkehrsflächen, Parkplatzflächen, versiegelte Flächen (X) 3.780 0 0Überbaubare Grundstücksflächen im GE A mit GRZ 0,75 (max.75% GE A), versiegelte Flächen (X) 13.4 192.090 0 0Überbaubare Grundstücksflächen im GE B mit GRZ 0,8 (max.80% GE B), versiegelte Flächen (X) 13.4 229.140 0 0Überbaubare Grundstücksflächen im GE <strong>C1</strong> mit GRZ 0,8(max. 80% GE <strong>C1</strong>), versiegelte Flächen (X) 13.4 41.390 0 0Überbaubare Grundstücksflächen im GE <strong>C2</strong> mit GRZ 0,8(max. 80% GE <strong>C2</strong>), versiegelte Flächen (X) 13.4 30.730 0 0Überbaubare Grundstücksflächen im GE D mit GRZ 0,8 (max.80% GE D), versiegelte Flächen (X) 13.4 42.740 0 0Nichtüberbaubare Grundstücksflächen im GE A mit GRZ 0,75(mind. 25% GE A), mit Flächen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25aBauGB, Gehölzpflanzung (HPG) 2.16.1, Festsetzungen P1 6.980 2,5 17.450Nichtüberbaubare Grundstücksflächen im GE A mit GRZ 0,75(mind. 25% GE A), mit Flächen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25aBauGB, Gehölzpflanzung (HPG) 2.16.1 / Grünanlage 12.12(PZA) , Festsetzungen P2 51.630 3 154.890Nichtüberbaubare Grundstücksflächen im GE A mit GRZ 0,75(mind. 25% GE A), mit Flächen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25aBauGB, Gehölzpflanzung (HPG) 2.16.1, Festsetzungen P3 8.740 2 17.480Nichtüberbaubare Grundstücksflächen im GE A mit GRZ 0,75(mind. 25% GE A), mit Flächen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25aBauGB, Allee/Baumreihe (HPA) 2.13.3, Festsetzungen P6 3.110 2 6.220Nichtüberbaubare Grundstücksflächen im GE A mit GRZ 0,75(mind. 25% GE A), mit Flächen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25aBauGB, Allee/Baumreihe (HPA) 2.13.3, Festsetzungen P8 2.515 0 0Nichtüberbaubare Grundstücksflächen im GE B mit GRZ 0,80(mind. 20% GE B), mit Flächen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25aBauGB, Gehölzpflanzung (HPG) 2.16.1, FestsetzungenP1neben K63 alt 3.630 2,5 9.075Nichtüberbaubare Grundstücksflächen im GE B mit GRZ 0,80(mind. 20% GE B), mit Flächen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25aBauGB, Gehölzpflanzung (HPG) 2.16.1, FestsetzungenP1neben K63 neu 3.245 2 6.490Nichtüberbaubare Grundstücksflächen im GE B mit GRZ 0,80(mind. 20% GE B), mit Flächen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25aBauGB, Gehölzpflanzung (HPG) 2.16.1, Festsetzungen P3Südwesten 7.385 2,5 18.463Nichtüberbaubare Grundstücksflächen im GE B mit GRZ 0,80(mind. 20% GE B), mit Flächen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25aBauGB, Gehölzpflanzung (HPG) 2.16.1, Festsetzungen P3neben BAB A1 10.545 2 21.090Nichtüberbaubare Grundstücksflächen im GE B mit GRZ 0,80(mind. 20% GE B), mit Flächen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25aBauGB, Allee/Baumreihe (HPA) 2.13.3, Festsetzungen P6 4.150 2 8.300Nichtüberbaubare Grundstücksflächen im GE B mit GRZ 0,80(mind. 20% GE B), mit Flächen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25aBauGB, Gehölzpflanzung (HPG) 2.16.1 / Grünanlage 12.12(PZA) , Festsetzungen P9 8.085 2 16.170Seite 1 von 2


Bebauungsplan Nr. 66 "Gewerbegebiet Mienenbüttel"der Gemeinde Neu WulmstorfBilanzierung der PlanungEingriffs-/Ausgleichfläche (Planung/Ausgleich) Fläche (in m²) Wertfaktor Flächenwert derEingriffs-/AusgleichsflächeNichtüberbaubare Grundstücksflächen im GE B mit GRZ 0,80(mind. 20% GE B), mit Festsetzungen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25aBauGB, Gehölzpflanzung (HPG) 2.16.1, Festsetzungen P4ohne Verortung im B-Plan 19.510 0 0Nichtüberbaubare Grundstücksflächen im GE <strong>C1</strong> mit GRZ 0,80(mind. 20% GE <strong>C1</strong>), mit Flächen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25aBauGB, Gehölzpflanzung (HPG) 2.16.1, Festsetzungen P3Süden 4.500 2,5 11.250Nichtüberbaubare Grundstücksflächen im GE <strong>C1</strong> mit GRZ 0,80(mind. 20% GE <strong>C1</strong>), mit Flächen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25aBauGB, Gehölzpflanzung (HPG) 2.16.1, Festsetzungen P3neben Fuß- u. Radweg 465 2 930(mind. 20% GE <strong>C1</strong>), mit Flächen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25aBauGB, Allee/Baumreihe (HPA) 2.13.3, Festsetzungen P6 1.220 2 2.440Nichtüberbaubare Grundstücksflächen im GE <strong>C1</strong> mit GRZ 0,80(mind. 20% GE <strong>C1</strong>), mit Festsetzungen gem. § 9 Abs.1 Nr.25a BauGB, Gehölzpflanzung (HPG) 2.16.1, Festsetzungen P4ohne Verortung im B-Plan 4.160 0 0Nichtüberbaubare Grundstücksflächen im GE <strong>C2</strong> mit GRZ 0,80(mind. 20% GE <strong>C2</strong>), mit Flächen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25aBauGB, Gehölzpflanzung (HPG) 2.16.1, Festsetzungen P3 3.250 2 6.500Nichtüberbaubare Grundstücksflächen im GE <strong>C2</strong> mit GRZ 0,80(mind. 20% GE <strong>C2</strong>), mit Flächen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25aBauGB, Allee/Baumreihe (HPA) 2.13.3, Festsetzungen P6 1.100 2 2.200Nichtüberbaubare Grundstücksflächen im GE <strong>C2</strong> mit GRZ 0,80(mind. 20% GE <strong>C2</strong>), mit Festsetzungen gem. § 9 Abs.1 Nr.25a BauGB, Gehölzpflanzung (HPG) 2.16.1, Festsetzungen P4ohne Verortung im B-Plan 3.220 0 0Nichtüberbaubare Grundstücksflächen im GE D mit GRZ 0,80(mind. 20% GE D), mit Flächen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25aBauGB, Gehölzpflanzung (HPG) 2.16.1, Festsetzungen P3 4.570 2 9.140Nichtüberbaubare Grundstücksflächen im GE D mit GRZ 0,80(mind. 20% GE D), mit Flächen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25aBauGB, Allee/Baumreihe (HPA) 2.13.3, Festsetzungen P6 2.970 2 5.940Nichtüberbaubare Grundstücksflächen im GE D mit GRZ 0,80(mind. 20% GE D), mit Festsetzungen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25aBauGB, Gehölzpflanzung (HPG) 2.16.1, Festsetzungen P4ohne Verortung im B-Plan 3.030 0 0Öffentliche Grünfläche mit Flächen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25aBauGB, Gehölzpflanzung (HPG) 2.16.1 / Grünanlage 12.12(PZA), Festsetzungen P9 2.245 2 4.490Flächen für die Abwasserbeseitigung, westliche Teilfläche,gem. § 9 Abs.1 Nr. 25a BauGB, Sonstiges naturfernesStaugewässer (SXS) 4.18.9, mesophiles Grünland (9.1),Röhricht (5.2) , Festsetzungen P7 29.230 2 58.460Flächen für die Abwasserbeseitigung, westliche Teilfläche, mitFlächen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25a BauGB, StandortgerechteGehölzpflanzung (HPG) 2.16.1, Festsetzungen P 1 1.665 2,5 4.163Flächen für die Abwasserbeseitigung, westliche Teilfläche, mitFlächen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25a BauGB, StandortgerechteGehölzpflanzung (HPG) 2.16.1, Festsetzungen P 3 1.845 2 3.690Flächen für die Abwasserbeseitigung, südliche Teilfläche, gem.§ 9 Abs.1 Nr. 25a BauGB, Sonstiges naturfernesStaugewässer (SXS) 4.18.9, mesophiles Grünland (9.1),Röhricht (5.2), Festsetzungen P 7 12.500 2 25.000Flächen für die Abwasserbeseitigung, südliche Teilfläche, mitFlächen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25a BauGB, StandortgerechteGehölzpflanzung (HPG) 2.16.1, Festsetzungen P 3 10.895 2 21.790798.050 431.620Seite 2 von 2


„Gewerbegebiet Mienenbüttel“BeschlussvorlagezurAbwägungBeschlussvorlage zur Abwägungzur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGBund zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangegem. § 4 Abs. 2 BauGBsowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGBzum Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“im Ortsteil Rade in der Gemeinde Neu Wulmstorfbearbeitet im Auftragder Gemeinde Neu WulmstorfStand:22. September 2008


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfParallele Beteiligung der Behördenund sonstigen Träger öffentlicherBelange gem. § 4 Abs. 2 BauGB undAbstimmung mit den Nachbargemeindengem. § 2 Abs. 2 BauGBAlle relevanten Behörden und sonstigen Trägeröffentlicher Belange und Nachbargemeindenwurden mit Schreiben vom 24.06.2008 angeschriebenund um Stellungnahme gem. § 4 Abs.1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB gebeten. FolgendeStellungnahmen und Anregungen wurdenzur Aufstellung des Bebauungsplanes vorgebracht,zu denen hinsichtlich der Abwägung(GEM. § 1 ABS. 7 BAUGB) wie folgt Stellung genommenwird:1 BEHÖRDE FÜR GEOINFORMATIONLANDENTWICKLUNGLIEGENSCHAFTEN OTTERNDORFAFL BREMERHAVENBorriersstraße 4627570 Bremerhavenkeine Stellungnahme abgegebenUND2 BEHÖRDE FÜR GEOINFORMATIONLANDENTWICKLUNGLIEGENSCHAFTEN LÜNEBURGAFL LÜNEBURGBei der Ratsmühle 1721335 LüneburgUNDSchreiben vom 23.07.2008zu der mir von Ihnen übermittelten Fachplanunggebe ich folgende Anregungen, Hinweise undBedenken:Fachdezernat 3.2, Amt für LandentwicklungLüneburg — Flurbereinigung u. Landmanagement(Fachauskunft erteilt Herr Behrends Tel. 04131/726-207)Aus Sicht der Flurbereinigung und des Landmanagementsgibt es keine Bedenken, Anregungenoder Hinweise.Stellungnahme der Gemeinde /BeschlussvorschlagDer Gemeinderat der Gemeinde NeuWulmstorf beschließt wie folgt mit der Stellungnahmeder Behörde für Geoinformation,Landentwicklung und Liegenschaften Lüneburg– AFL Lüneburg zu verfahren:Seite 2 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfFachdezernat 5.4, Katasteramt Winsen(Fachauskunft erteilt Herr Eulig 04171/602-266)Aus den Verfahrensvermerken ist nicht ersichtlich,wer für die vermessungs- und katastertechnischeBescheinigung der Planunterlagezuständig ist. Bei Auszügen aus der ALK alsPlangrundlage ist zu beachten, dass der Grundrissaus der analog geführten Liegenschaftskartekleineren Maßstabs erstellt wurde.Die Genauigkeit entspricht nur der geometrischenQualität der ursprünglichen Karte!Bei Verwendung der Geobasisdaten (Kartendarstellungen)der Nds. Vermessungs- und Katasterverwaltungbitte ich den Quellvermerk / dieLogos gem. den Datenbenutzungsbedingungenanzubringen:In den Verfahrensvermerken des Bebauungsplaneswird ein entsprechender Vermerk bezüglichder vermessungs- und katastertechnischenBescheinigung ergänzt.Der Quellvermerk wird auf den Planunterlagenangebracht.http:/www.lgn.niedersachsen.de/master/C8121751 N8078339 L20 Do l7746208.html3 BEHÖRDE FÜR GEOINFORMATIONLANDENTWICKLUNGLIEGENSCHAFTEN LÜNEBURGKATASTERAMT WINSENVon-Somnitz-Ring 321423 Winsen (Luhe)UNDStellungnahme unter Nr. 24 BISCHÖFLICHES GENERALVIKARIATDomhof 18 - 2131134 Hildesheimkeine Stellungnahme abgegeben5 BUNDESANSTALT FÜRIMMOBILIENAUFGABENFreudenthalstraße 10/1229614 Soltaukeine Stellungnahme abgegeben6 DEUTSCHE TELEKOM AGTECHNIKERNIEDERLASSUNG HEIDESBN 5 - HERR HARFSTJulius-Vosseler-Straße22527 Hamburgkeine Stellungnahme abgegebenSeite 3 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorf7 E.ON HANSE AGKOMPETENZCENTER GAS / WASSERAllermöher Deich 44921037 HamburgSchreiben vom 25.07.2008Innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 66 sindderzeit keine Versorgungseinrichtungen derE.ON Hanse AG vorhanden.Südlich, außerhalb des Gebietes, befindet sicheine Niederdruck-Gasleitung, die aufgrund derdort angeschlossenen Gewerbebetriebe keineweitere Erschließung ermöglicht.Stellungnahme der GemeindeAussagen zur Gasversorgung werden in derBegründung, sofern noch nicht vorhanden, ergänzt.Die Straßenplaner werden rechtzeitig vor Baubeginnmit allen Ver- und Entsorgungsträgerneinen Abstimmungstermin zur Einleitung dererforderlichen Maßnahmen einberufen.Nordöstlich des Gebietes, in der Soltauer Straße(B 3), ist eine Mitteldruck-Gasleitung vorhanden,die aus technischen Gesichtspunkteneine Erschließung mit Erdgas bis in eine gewisseGrößenordnung zulässt.Um genaue Aussagen über eine aufzubauendeVersorgung machen zu können, benötigen wirauf jeden Fall die Angaben über die vermeidlichenLeistungsdaten der anzuschließendenGrundstücke. Diese sind wichtig um zum Beispieldie Dimension der Leitungen festzulegen,bzw. auch um eine wirtschaftliche Betrachtungdes Projektes zu ermöglichen.Wir möchten Sie, darauf hinweisen, dass eineErschließung auch aus wirtschaftlichen Gründennach dem Energiewirtschaftsgesetzes abgelehntwerden kann. Eine solche Entscheidungwürde ggf. von unserer Leitungsbetreibergesellschaft,der E.ON Hanse Netz GmbH ausgesprochen.Deshalb kann eine Gasversorgung, wie unter6.4.1 der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben,nicht in jedem Falle sichergestelltwerden.Wir bitten Sie/den Investor, sich mindestens 4Monate vor Baubeginn mit dem Netzcenter Hittfeld,An der Reitbahn 17, 21218 Seevetal inVerbindung zu setzen, damit alle erforderlichenMaßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können.Es wird darum gebeten, die E.ON Hanse überden Fortgang des Verfahrens weiterhin zu unterrichten.Seite 4 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfVorsorglich weisen wir daraufhin, dass Erdgasleitungenweder überbaut noch bepflanzt werdendürfen, oder deren Trassen mit Boden aufgefülltwerden.8 E.ON NETZ GMBHREGIONALZENTRUM NORDEisenbahnlängsweg 2 a31275 LehrteSchreiben vom 07.07.2008Stellungnahme der Gemeindeim Bereich der K63 verläuft unser FM KabelKVZ Rosengarten — KVZ Sauensiek.Unser FM Kabel finden wir in den uns vorgelegtenUnterlagen berücksichtigt.Wir weisen auf unsere Stellungnahme NE-ZL-TLS Kn/Tg vom 10.06.2005 hin, die weiterhinals gültig anzusehen ist.Weitere Anregungen sind von uns nicht mitzuteilen.Die Stellungnahme der E.ON Netz GmbH wirdzur Kenntnis genommen. Für Inhalte von Bebauungsplanund Begründung entstehen keineKonsequenzen.9 EISENBAHN-BUNDESAMTAUßENSTELLE HANNOVERSACHBEREICH 1 - HERR PUTZKAHerschelstraße 330159 Hannoverkeine Stellungnahme abgegeben10 EWE AGGESCHÄFTSREGION SEEVETALHERR WIETERSMaschener Straße 4921218 SeevetalSchreiben vom 21.07.2008Für die Versorgung des Gewerbegebietes mitelektrischer Energie ist das Verlegen neuer Leitungensowie des Stellen von Transformatorenstationenerforderlich.Stellungnahme der GemeindeAussagen zur Stromversorgung werden in derBegründung, sofern noch nicht vorhanden, ergänzt.Es ist eine Versorgungstrasse nach DIN 1998vorzusehen.Für die Trafostationen sind nach Möglichkeit inöffentlichen Bereichen Flächen von 3,0 x 5,0 mbereitzustellen. Standorte sind im Lastschwerpunktzu suchen; d.h. sie können erst bei kon-Standorte für die Trafostation können gem. derStellungnahme der EWE derzeit noch nicht imBebauungsplan festgesetzt werden. Gem. § 9Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 14 Abs. 2 BauN-Seite 5 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfkreten Leistungswerten der neuen Hallen / Gebäudedefiniert werden.Im Gültigkeitsbereich des B-Planes befindensich Gebäude, die an bestehende Versorgungsleitungendes 1-kV Stromnetzes angeschlossensind. Des Weiteren verläuft parallel zur B 3 ein20-kV Kabel, welches auch die AnschlussstelleRade der BAB 1 kreuzt.Es ist ca. 3 Monate vor dem Beginn von BauundErschließungsmaßnahmen verbindlich mitder EWE NETZ GmbH zu klären, ob die Versorgungbestehen bleiben muss oder die Leitungenverlegt werden müssen.“VO sind die der Versorgung des Baugebietesmit Elektrizität dienenden Nebenanlagen, alsoauch Trafostation überall im Gewerbegebietzulässig.Die Straßenplaner werden rechtzeitig vor Baubeginnmit allen Ver- und Entsorgungsträgerneinen Abstimmungstermin zur Einleitung dererforderlichen Maßnahmen einberufen.11 FORSTAMT NORDHEIDE KÜSTEDER LWK HANNOVERAlbrecht-Thaer-Straße 6 a27432 Bremervördekeine Stellungnahme abgegeben12 GLOBETROTTER REISENHarburger Straße 2021224 Rosengartenkeine Stellungnahme abgegeben13 HAMBURGER STADTENTWÄSSERUNGBEREICHE ZENTRALE PLANUNGHERR OLIVER KÖNIGBankstraße 4 - 620095 Hamburgkeine Stellungnahme abgegebengegen den Bebauungsplan Nr. 66 "GewerbegebietMienenbüttel" der Gemeinde NeuWulmstorf bestehen seitens der HSE grundsätzlichkeine Bedenken. Ich bitte jedoch um dieBerücksichtigung der folgenden Punkte:Stellungnahme der GemeindeDie Stellungnahme wird zur Kenntnis genommenund im Rahmen der späteren Ausführungsplanungberücksichtigt.Das Entwässerungskonzept des IngenieurbürosDänekamp und Partner wurde der HSE zwischenzeitlichvorgestellt und ist in der weiterenBearbeitung eng mit der HSE abzustimmen.Da die HSE später Eigentümerin der öffentlichenSchmutzwasseranlagen wird, bitte ich umeine frühzeitige Einbindung bei der vertraglichenRegelung der Erschließung. Dieses kann übereine Berücksichtigung der Interessen der HSESeite 6 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfim Erschließungsvertrag zwischen der Gemeindeund dem Investor erfolgen oder über einenseparaten öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischender HSE und dem Investor. Die Kostenzur Herstellung der Anlagen sind grundsätzlichvom Investor zu tragen. Im Falle einer separatenvertraglichen Regelung für den Sielbau istdie HSE gehalten, die KanaIbaumaßnahmen öffentlichauszuschreiben. Dabei ist der Investornicht vorsteuerabzugsberechtigt.Das in dem Gewerbegebiet anfallendeSchmutzwasser soll über ein Freigefällekanalsystemgesammelt und einem zentralen Pumpwerkzugeführt werden. Zum Anschluss dersüdlich der A 1 gelegenen Flächen ist die Kreuzungder Autobahn erforderlich. Eine Leitungsführungin der geplanten Unterführung schließtsich aufgrund der Tief1enlage und der Gefahrder Überflutung bei einem Rückstau im Kanalnetzaus. Die Kreuzung der A 1 sollte daher östlichder Unterführung erfolgen. Hierzu müssteder Kanal teilweise über die vorgesehenen Gewerbeflächengeführt werden.Zur Sicherung des geplanten Kanals außerhalbder geplanten öffentlichen Straßenflächen bitteich um die Berücksichtigung eines Geh-, FahrundLeitungsrechts gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21Bau GB zugunsten der HSE, sofern der Standder Entwässerungsplanung eine solche Festlegungbereits zulässt. Die Leitungstrasse solltenach Möglichkeit in einer für Großfahrzeuge befahrbarenFläche verlaufen, um die Anfahrbarkeitder Schachtbauwerke gewährleisten zukönnen. Die Leitungstrasse ist im weiteren Verlaufgrundbuchlich zugunsten der HSE zu sichern.Für die Kreuzung der Autobahn ist wie in6.4.1 der Begründung bereits aufgeführt, eineGestattung bei der zuständigen Straßenbaubehördeeinzuholen.Das Schmutzwasserpumpwerk soll in zentralerLage im Gewerbegebiet errichtet werden. DiePumpwerksfläche ist soweit möglich gemäß §9abs. 1 Nr. 14 BauGB als "Fläche für die Abwasserbeseitgung"zugunsten der HamburgerStadtentwässerung auszuweisen und im weiterenErschließungsverfahren in das Eigentumder HSE zu übergeben oder grundbuchlich zugunstender HSE zu sichern.Da in einem Gewerbegebiet mit hohem Logistikanteilin der Regel nur geringe Schmutzwassermengenanfallen, kann es zu langen Standzeitendes Abwassers im Pumpwerk sowie inSeite 7 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfder Druckrohrleitung kommen. Bei der damitverbundenen Faulung des Wassers entstehtSchwefelwasserstoff, der zu Geruchsproblemenam Pumpwerk und an der Einleitstelle in denweiterführenden Freigefällekanal sowie zu Korrosionsschädenin den Abwasseranlagen führenkann. Bei der weiteren Planung sind Maßnahmenzur Vermeidung von Geruchs- und Korrosionsproblemenzu berücksichtigen.Aufgrund der Ausdehnung der anzuschließendenGewerbeflächen sowie der geringen beiLogistikflächen zu erwartenden Schmutzwassermengenist es unwirtschaftlich, das öffentlicheKanalnetz und die Grundstücksentwässerungsanlagenso tief zu verlegen, dass das Gesamtgebietim Freigefälle angeschlossen werdenkann. Große Tiefenlagen erhöhen nicht nurdie Herstellungskosten, sondern auch die Aufwendungenfür Betrieb, Unterhaltung und Instandsetzung.Für die Entwässerung derGrundstücke sind daher bei Bedarf private Hebeanlagenzu berücksichtigen, die Tiefenlagedes öffentlichen Kanals sowie des Pumpwerkesist zu optimieren.14 HAMBURGER VERKEHRSVERBUNDSteinstraße 720095 HamburgSchreiben vom 01.07.2008mit den Ausweisungen der o.g. Planung sind wireinverstanden.Der vorliegende Entwurf der Begründung des B-Planes enthält jedoch keine inhaltlichen Aussagenzur ÖPNV-Erschließung, sondern verweistnur auf die Möglichkeit, diese Erschließung herzustellen.Angesichts der Kosten einer ÖPNV-Bedienung -selbst wenn es sich hierbei „nur“ um Leistungsausweitungenauf einer ggf. ohnehin geplantenLinie nach Mienenbüttel handelt - wiederholenwir unsere Bitte (Stellungnahme vom 18.03.08),dass sich die Gemeinde Neu Wulmstorf und derLandkreis Harburg als Aufgabenträger für denÖPNV möglichst frühzeitig über Form und Finanzierungdes notwendigen Busverkehrs abstimmen.Stellungnahme der GemeindeZu einer detaillierteren Aussage bzgl. derÖPNV-Verbindung in der Begründung ist eszum jetzigen Zeitpunkt der Planung noch zufrüh. Die Gemeinde Neu Wulmstorf verhandeltderzeit bereits mit Landkreis über Form undFinanzierung des notwendigen Busverkehrs.Nach derzeitigem Stand der Verhandlungensoll zum Fahrplanwechsel 2009 eine neueBusverbindung über Mienenbüttel zum BahnhofNeu Wulmstorf eingeführt werden.Seite 8 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorf15 HAMBURGER WASSERWERKE GMBHBillhorner Deich 220539 HamburgSchreiben vom 01.07.2008Keine Bedenken16 HANDWERKSKAMMER LÜNEBURG - STADEFriedensstraße 621335 LüneburgStellungnahme der GemeindeDie Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.Schreiben vom 23.07.08Stellungnahme der GemeindeKeine BedenkenDie Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.17 HELMS-MUSEUMABT. BODENDENKMALPFLEGEHERR DR. BRANDTMuseumsplatz 221073 HamburgSchreiben vom 01.07.2008Meine Stellungnahme vom 11.03.2008 ist imWesentlichen in die Begründung zum Bebauungsplaneingegangen. Anbei folgen nur einigeErgänzungen bzw. Korrekturen.Im Umweltbericht auf S. 99 steht nach wie vorfälschlich, dass im Plangebiet keine Bodendenkmalevorhanden sind. Dies ist zu korrigieren,die Begründung zum B-Plan selbst enthältja bereits den Hinweis auf das Denkmal Rade45. Ebenfalls falsch ist die Aussage, die Empfindlichkeitetwaiger Denkmalsubstanz gegenüberder Planung sei nicht genau abzuschätzen.Sie lässt sich unzweifelhaft als sehr hoch einschätzen,da archäologische Bausubstanz erfahrungsgemäßbei Erdarbeiten restlos zerstörtwird. Nicht genau abzuschätzen ist lediglich derErhaltungszustand der archäologischen Bausubstanz.Archäologische Ausgrabungen sinddie einzige Möglichkeit, im Hinblick auf dasSchutzgut Kulturgüter Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahmendurchzuführen.Stellungnahme der GemeindeDie vom Helms-Museum geforderten redaktionellenÄnderungen an verschiedenen Textpassagender Begründung (Umweltbericht) werdenvorgenommen.Seite 9 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorf18 INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERLÜNEBURG - WOLFSBURGAm Sande 121335 LüneburgSchreiben vom 02.07.2008Nach Durchsicht der o.g Unterlagen erhebt dieIHK keine Bedenken gegen diese Planung.Wir befürworten die Positionierung des LandkreisesHarburg zur Stärkung der Logistikbranchein der Region und die damit verbundeneUmsetzung der Vorgaben des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen.Stellungnahme der GemeindeDie Befürwortung des Gewerbegebietes Mienenbütteldurch die IHK Lüneburg – Wolfsburgwird seitens der Gemeinde Neu Wulmstorf zurKenntnis genommen.Bei der Realisierung des Logistikparks sollteunseres Erachtens ein besonderes Augenmerkauch auf die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätzegelegt werden.19 KABEL DEUTSCHLAND VERTRIEB UNDSERVICE GMBH & CO. KGREGION: NIEDERSACHSEN - BREMENPROJEKTMANAGEMENT NEUGESCHÄFTHans-Böckler-Allee 530173 HannoverSchreiben vom 02.07.2008Wir teilen Ihnen mit, dass die Kabel DeutschlandVertrieb und Service GmbH und Co.KGgegen die von Ihnen geplante Baumaßnahmekeine Einwände geltend macht. Im Planbereichbefinden sich keine Telekommunikationsanlagenunseres Unternehmens. Eine Neuverlegungvon Telekommunikationsanlagen ist unsererseitsderzeit nicht geplant.Stellungnahme der GemeindeDie Stellungnahme der Kabel Deutschland wirdseitens der Gemeinde Neu Wulmstorf zurKenntnis genommen.20 KIRCHENKREISAMT STADEDankersstraße 2421680 Stadekeine Stellungnahme abgegeben21 KIRCHENKREISAMT WINSENPostfach 115521411 Winsen (Luhe)keine Stellungnahme abgegebenSeite 10 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorf22 KRAFTVERKEHR GMBHBETRIEB BUXTEHUDEPostfach 152521655 BuxtehudeSchreiben vom 27.06.2008Keine Bedenken23 LANDKREIS HARBURGKREISENTWICKLUNG /WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGHERR CARSTEN PETERSPostfach 144021414 Winsen (Luhe)Stellungnahme der GemeindeDie Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.Schreiben vom 29.07.2008Stellungnahme der Gemeindeder Landkreis Harburg hat von den Unterlagenzu dem oben genannten Bebauungsplan Kenntnisgenommen. Grundsätzlich sollte geprüftwerden, die Begründung auf bodenrechtlich relevanteAussagen zu komprimieren und denGesamtumfang entsprechend bei den Allgemeinaussagenstraffer zu formulieren. NachDurchsicht wird als Träger öffentlicher Belangeim Übrigen wie folgt Stellung genommen:Es ist richtig, dass die Begründung zum Bebauungsplanlediglich auf bodenrechtlich relevanteAussagen beschränkt bleiben kann. Umden Bürgern der Gemeinde Neu Wulmstorfaber ausreichendes Informationsmaterial zurVerfügung zu stellen und die Abwägung derbetroffenen Belange zu fördern, wurde die umfangreichereForm der Begründung gewählt.RaumordnungDie Funktion „Grundzentrum“ sowie dieSchwerpunktaufgaben Wohnen und Arbeitensind nicht der Einheitsgemeinde Neu Wulmstorf,sondern der Ortslage Neu Wulmstorf im RROPzugewiesen worden. Die Textpassage unter Ziffer1.2.4 ist entsprechend anzupassen. Raumordnerischsollte stattdessen auf die Zielaussagenunter D 1.5 — 06 „Arbeitsstättenentwicklungvorrangig entlang den Anschlussstellen derBundesautobahnen stattfinden“ und D 3.1 — 05„Nutzung von Standortgunst außerhalb zentralerOrte‘ hingewiesen werden.Die Planung grenzt unmittelbar an das Vorranggebietfür Windenergie an, die regenerative E-nergiegewinnung darf daher durch die Gewerbenutzungnicht gefährdet werden (vgl. Ziffer7.1.5 Umweltbericht). Insofern sind Aussagenzu den Auswirkungen der angestrebten Hallenhöhein Verbindung mit der Windkraftnutzungerforderlich.Das Kapitel 4.1 der Begründung zum Bebauungsplanund die Textpassage unter 1.2.4 derBegründung werden entsprechend der Vorschlägedes Landkreises Harburg angepasst.Aufgrund des angrenzenden Vorranggebietesfür Windenergie und der dort vorhandenenWindenergieanlagen wurde ein Gutachten inAuftrag gegeben, in dem untersucht worden ist,ob es durch die Umsetzung des Gewerbegebietesin der Nähe des Windparks Wennerstorfzu Ertragsminderung für den Windpark kommt.Dieses Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis:Seite 11 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorf„Durch die Errichtung des Hallenkomplexeswird eine langjährige mittlere Ertragseinbußefür alle 4 WEA im Windpark Wennerstorf vonca. 0,5% berechnet. Berücksichtigt man die üblicheUnsicherheit von Ertragsprognosen mitden hier vorliegenden Eingangsdaten, so ergibtsich für den hier berechneten prozentualenHindernisseinfluss eine Unsicherheit von plusminus20%. Das heißt, dass für weiterführendeBetrachtungen zur Ertragsminderung langjährigemittlere Ertragseinbußen von 0,4% - 0,6%anzusetzen sind.“OberflächenentwässerungDerzeit liegt ein Vorentwurf der Fachplanung zurOberflächenentwässerung vor. Diese Vorplanungzeigt grundsätzlich auf, dass eine nachhaltigeOberflächenentwässerung möglich ist, aufGrund des Flächenumfangs (Versiegelung) undder Betroffenheit von Nachbargemeinden imUnterliegerbereich des Notüberlaufs ist allerdingseine detaillierte Oberflächenentwässerungsplanungerforderlich. Diese soll nach Angabendes beauftragten Ingenieurbüros zeitnahvorgelegt werden, so dass eine abschließendeStellungnahme derzeit nicht abgegeben werdenkann.Nach Auffassung der Gemeinde NeuWulmstorf kann bei einer so geringen Ertragseinbußevon 0,4 – 0,6% den wirtschaftlichenBelangen der Windkraftnutzung kein ausschlaggebendesGewicht zugemessen werden.Die textlichen Festsetzungen würdigen nicht,dass eine Rückhalteeinrichtung auf jedem Einzelgrundstückzwingend vorzuhalten ist. Nur solässt sich die Oberflächenentwässerung konformmit der Fachplanung bei dem vorhandenenPlatzangebot verwirklichen. Da durch diese Flächeninanspruchnahmedie Ausnutzungsmöglichkeitfür die Betriebsflächen reduziert wird,sollte der Umfang der notwendigen flankierendenMaßnahmen bereits detailliert im Plan festgesetztwerden.Aufgrund der Anregungen des Landkreiseswird folgende Festsetzung in den Bebauungsplanaufgenommen:„Das auf den nördlich der BAB A1 anfallendeOberflächenwasser von den Dachflächen istmit einer maximalen Abflussspende von5,0l/s/ha abzuleiten. Um dies zu gewährleistensind entsprechende Rückhaltemaßnahmenz.B. durch Stauraumkanäle, Rigolen, Rigolenfüllkörperetc. auf den Gewerbegrundstückenvorzusehen. Die Rückhaltevorrichtungen könneneine Versickerung des eingeleiteten Oberflächenwasserszulassen (z.B. durch vliesummantelte,ungedichtete Rigolenfüllkörper). DieDimensionierung ist auf ein 5-jähriges Regenereignisauszulegen. D.h., der Versagensfallder Rückhalteeinrichtungen kann einmal in 5Jahren eintreten. Das anfallende Oberflächenwasservon den privaten Verkehrsflächen istebenfalls gedrosselt abzuleiten. Die maximaleAbflussspende beträgt hier 7,5 l/s/ha. Aufgrundder zu erwartenden Verschmutzungen des O-berflächenwassers sind die Rückhalteeinrich-Seite 12 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfDenkmalschutzVon der unteren Denkmalschutzbehörde werdenkeine Anregungen vorgebracht, es wird davonausgegangen, dass die Überschrift in Ziffer6.11.7 in „Bodenfunde oder „Bodendenkmalpflege“geändert wird.tungen zu dichten, so dass kein verschmutztesOberflächenwasser in den Untergrund versickernkann. Die Dichtheit ist nach DIN EN1610 und DWA Arbeitsblatt A 139 nachzuweisen.“Auf der südlichen Seite der BAB A1 sind keineRückhaltemaßnahmen auf den privaten Gewerbeflächenerforderlich.Die redaktionelle Änderung der Überschrift erfolgt.Naturschutz- und LandschaftspflegeDie naturschutzrechtliche Eingriffsbilanz ist mitder unteren Naturschutzbehörde abgestimmtworden, so dass hierzu Anregungen nicht mehrvorzubringen sind. Das naturschutzrechtlicheKompensationsdefizit in Höhe von 629120Werteinheiten nach dem Modell des Nds. Städtetagesist durch geeignete Maßnahmen außerhalbdes Plangebietes unter Beachtung von §200a BauGB auszugleichen.Aus waldrechtlicher Sicht wird angeregt, dieMaßnahmen zum Waldersatz und zum Waldumbau(insgesamt im Verhältnis 1:2) aus dernaturschutzrechtlichen Bilanz zu entkoppeln undgesondert zu dokumentieren. Die vorgeschlagenenMaßnahmen der Bezirksförsterei Hollenstedtwerden als geeignet beurteilt. Die entsprechendenAussagen zum Waldersatz sind in derBegründung sowie im Umweltbericht zu ergänzen.Es wird davon ausgegangen, dass eine Sicherungdurch einen städtebaulichen Vertragerfolgt. Die von den Maßnahmen betroffenenGemeinden Appel, Drestedt und Wenzendorfsind über die festgelegten Ersatzflächen gemäߧ 2(2) BauGB zu beteiligen.Der Abschluss der faunistischen Kartierungenbleibt weiterhin abzuwarten. Ob und inwieweitartenschutzrechtliche Belange im Sinne des §42 (1) BNatSchG betroffen sind, kann derzeitnoch nicht beurteilt werden.Die Maßnahmen zum Waldersatz und zumWaldumbau werden aus der naturschutzrechtlichenBilanz entkoppelt und gesondert dokumentiert.Nachdem die genauen Flächen, diefür den Waldumbau herangezogen werdenkönnen, nun feststehen, werden die bisherigenAussagen zum Waldersatz in Begründung undUmweltbericht präzisiert. Zur Verfügung stehenfür Waldumbaumaßnahmen nach Auskunft derUnteren Naturschutzbehörde Flächen im Maßnahmengebietdes Standortübungsplatzes„Röttiger Kaserne“ und, soweit noch erforderlichprivate Waldflächen, deren Eigentümerzum Abschluss entsprechender Verträge bereitsind. Eine Beteiligung der Gemeinden Appel,Drestadt und Wenzendorf erfolgte im Rahmender vergangenen Auslegung. Eine zusätzlicheBeteiligung hält die Gemeinde Neu Wulmstorffür nicht erforderlich, da durch die Waldumbaumaßnahmenkeine weiteren Betroffenheitender genannten Gemeinden bestehen.Die faunistischen Kartierungen sind mittlerweileabgeschlossen. Die Ergebnisse der Kartierungenund die daraus resultierenden Konsequenzenwurden mit der Unteren Naturschutzbehördeintensiv abgestimmt. Konsequenzen ar-Seite 13 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfAbfallwirtschafttenschutzrechtlicher Natur ergaben sich hierbeivor allem durch das Vorkommen von ca. 18Brutpaaren der Feldlerche im Planungsgebietund seiner engeren Umgebung. Durch die Umsetzungentsprechender Ersatzmaßnahmen imBereich des Kompensationsflächenpools undder Öko-Konto-Maßnahme „Riepshof“ der NLGin den Gemarkungen Tostedt und Otter kannauch dieses Problem auf Ebene des Bebauungsplanesgelöst werden. Diese Öko-Konto-Maßnahme ist gerade für Bodenbrüter wie dieFeldlerche hervorragend geeignet. EntsprechendeVereinbarungen zur Nutzung dieserÖko-Konto-Maßnahme als Ausgleich für dieFeldlerche werden zwischen Habacker Holdingin Stellvertretung der Gemeinde als Eingriffsverursacherund NLG direkt getroffen. Für alleanderen untersuchten Tierartengruppen ergebensich bei Beachtung der empfohlenenKompensations- bzw. Minderungsmaßnahmennach Aussage des faunistischen Gutachtenskeine artenschutzrechtlichen Konsequenzen imSinne des § 42 BNatSchG.Die Belange der öffentlichen Abfallentsorgungsind bei den vorgelegten Planungen nur teilweiseberücksichtigt. Eine öffentliche innere Verkehrserschließungist nur rudimentär vorgesehen.Flächen an öffentlichen Verkehrsflächen,auf denen Müllbehälter und sonstige Abfälle zurAbfuhr bereitgestellt werden können und die mitMüllsammelfahrzeugen angefahren werdenkönnen, fehlen weitgehend. Insbesondere,wenn in dem Gebiet innerhalb des Logistikhallenobjekteskleinflächiges Gewerbe (z.B. GE 1-4) angesiedelt werden soll, ist es erforderlich,dass die einzelnen Objekte mit den Müllsammelfahrzeugenangefahren werden können bzw.Abstände von 80 – 100 m zwischen Bereitstellungsplatzund Betrieb nicht überschritten werden.Um ein größtmögliche Flexibilität in der Ausnutzungder Gewerbeflächen im Plangebiet zuerreichen, wurden öffentliche Verkehrsflächenauf ein Minimum beschränkt. Zur Sicherungder Abfallentsorgung wird der zukünftigeGrundstückseigentümer für die privatenGrundstücke, die mit Müllfahrzeugen befahrenwerden sollen, wie gefordert, beschränkte persönlicheDienstbarkeiten mit dem gewünschtenInhalt eintragen. Alternativ wird der Grundstückseigentümerprüfen, ob nicht in Bereichenan der öffentlichen Erschließung Flächen fürAbfallsammelbehälter bereit gestellt werdenkönnen. Als Nebenanlagen sind diese im gesamtenGewerbegebiet zulässig.Sollte die Erschließung der Objekte über private,nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmetenStraßen und Wege erfolgen, sind für die privatenFlurstücke, die mit den Müllsammelfahrzeugenbefahren werden sollen, beschränkte persönlicheDienstbarkeiten gem. § 1090 BGB mitfolgendem Inhalt einzutragen:Der Grundeigentümer gestattet dem LandkreisHarburg als Träger der Abfallwirtschaft sowieden von ihm mit der Einsammlung der Abfällebeauftragen Unternehmen dauerhaft das Befahrender Straße. Er stellt die regelmäßige Straßenunterhaltungsicher.Seite 14 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfDer Grundstückseigentümer muss sich verpflichten,die Verkehrssicherungspflichten regelmäßigwahrzunehmen und im Falle vonSchäden an der Fahrbahnbefestigung, diedurch ordnungsgemäßes oder fahrlässiges Befahrenverursacht werden, auf Schadensersatzansprüchegegenüber dem Landkreis Harburgoder die von ihm beauftragten Unternehmenverzichten. Eine entsprechende Erklärung desGrundstückseigentümers ist dem LandkreisHarburg vorzulegen. Der Verzicht auf Schadensersatzansprüchegilt nicht für Schäden, diedurch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursachtwerden.Eine Erschließung der Objekte nicht über ausgewieseneStraßen bzw. Wege, sondern überdie Betriebsflächen der Unternehmen ist ausSicht der Abfallwirtschaft nicht zu akzeptieren.Der Abfallentsorgung ist im Planungskonzeptinsofern mehr Gewicht beizumessen, evtl. sindauch festzusetzende Gemeinschaftsanlagen fürAbfallbehälter — die in betriebliche Gesamtabfallkonzepteeingebunden werden — vorstellbar.Verkehr und Belange der KreisstraßenDie Straßenplanung für die K 63 neu wurde demBetrieb Kreisstraßen im Entwurf vorgelegt. Hiersind noch Änderungen vorzunehmen, die aufdie festgesetzten Straßenverkehrsflächen voraussichtlichkeine Auswirkungen haben werden.Das beauftragte Ingenieurbüro wurde direkt informiert.Es sollte jedoch geprüft werden, ob dieRegelung in Ziffer 1.1.6 (Absatz 1) durch eineAusnahme für geringfügige Abweichungen erweitertwerden könnte, um die Schnitte nichtunveränderlich verbindlich festzusetzen.Die erforderliche Vereinbarung mit der GemeindeNeu Wulmstorf wurde dieser im Entwurf vorgelegt.Auch hier besteht noch Änderungsbedarf,der jedoch die Grundzüge der Planungnicht beeinflusst.Im Übrigen wurden die von hier im bisherigenVerfahren vorgebrachten Einwendungen undBedenken berücksichtigt und konnten weitgehendausgeräumt werden.Folgende Änderungen wurden mit dem LandkreisHarburg abgestimmt:Im Kreuzungsbereich K63neu / GewerbeanbindungWennerstorf / Stichstraße 5wird eine Lichtsignalanlage eingeplant, diemit der Lichtsignalanlage in der B3 synchrongeschaltet wird. Im Kreuzungsbereich K63neu / Stichstr. 3 /Stichstr. 4 wird ein Fahrbahnteiler eingeplant.Diese Änderungen bleiben ohne Einfluss aufdie Festsetzungen des Bebauungsplanes.In die Festsetzung der Verkehrsflächen im Bebauungsplanwird aufgrund der Anregung desLandkreises noch folgender Zusatz aufgenommen:„Geringfügige Abweichungen von den Schemaschnittensind zulässig.“Die Aussagen unter Ziffer 6.3.3 zum ÖPNV sindzu aktualisieren.Seite 15 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfSonstige bodenrechtliche HinweiseZur Rechtseindeutigkeit der Planung sind weitereVermaßungsketten erforderlich, die sich anbestehenden Flurstücksgrenzen orientieren.Neben der Maßkette sollte in der Planzeichnungauch der Maßstab eingetragen werden (vgl.VVBauGB), um die Abweichung vom Regelmaß1:1000 zu verdeutlichen.In der Planzeichnung werden Maßketten ergänzt.Mit der Festsetzung der Art der Nutzung Gewerbegebietist ein lmmissionsgrenzwert nachZiffer 6.1 TA Lärm einzuhalten, so dass u.U. diefestgesetzten Lärmkontingente nicht flächendeckendumgesetzt werden können. Inwieweit Betriebswohnungenaus einem gesamten Gewerbegebietausgeschlossen werden können, ist inder Kommentierung mit Hinweis auf die Rechtssprechungdurchaus umstritten (vgl. Bielenbergin: Ernst – Zinkahn - Bielenberg, § 8 RdNr.25).Darüber hinaus wird nochmals auf die Bautypisierungsdifferenzierungzwischen § 9 (2) Ziffer 1BauNVO und der Störqualität,, nicht erheblichbelästigen“ nach § 8 (2) Ziffer 1 BauNVO hingewiesen,die nachbarschützende Wirkung entfaltenkann (vgl. Bielenberg in Ernst-ZinkahnBielenberg, Korn. z,BauNVO, § 8 RdNr. 35; § 9RdNr.3;Fickert-Fieseler,Korn.z.BauNVO§8RdNR. 3 ff + 6.ff + 9ff). Dies ist insbesonderedann nicht unproblematisch, wenn unter Ziffer6.7.2 der Begründung ein Betriebslärm für „uneingeschränkteIndustriegebiete“ als Zielvorstellungformuliert wird. Ergänzend wird angeregt,den letzten Satz der Ziffer 6.7.2 nicht als Empfehlungzu formulieren, da es sich um Festsetzungsinhaltehandelt.Gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO)sind Wohnungen für Betriebsleiter und Aufsichtspersonalnur ausnahmsweise zulässig.Sie bedürfen daher in jedem Fall einer Einzelgenehmigung.Es besteht daher kein generellerRechtsanspruch auf Genehmigung von Wohnnutzungeninnerhalb des Gewerbegebietes.Gewerbegebiete dienen gemäß § 8 (1) BauN-VO der Unterbringung von nicht erheblich belästigendenGewerbebetrieben. Während Industriegebietegemäß § 9 (1) BauNVO vorwiegendder Unterbringung von Betrieben dienensollen, die in anderen Baugebieten unzulässigsind. Hinsichtlich der Zulässigkeit sind Lagerhäuserund Lagerplätze explizit als zulässigeNutzung in Gewerbegebieten genannt. Ob dievon der jeweiligen Nutzung ausgehenden Belastungenals erheblich belästigend einzustufensind, wird in der Rechtssprechung regelmäßigvon einer Einhaltung der Immissionsrichtwerteabhängig gemacht. Somit sind nicht die Emissionenan den Quellen, sondern die Einwirkungenan den umliegenden schützenswertenNutzungen entscheidend für eine Verträglichkeit.In der schalltechnischen Untersuchungwird nachgewiesen, dass die Immissionsrichtwertein der Umgebung des Plangebietesdurch die Beurteilungspegel aus den festgesetztenEmissionskontingenten eingehaltenwerden. Durch die Planung wird daher keinlärmschutzrechtlicher Konflikt hervorgerufen.Hinsichtlich der Emissionskontingente sind diein der DIN 18005 genannten Werte Anhaltswertefür die Planung, sofern eine konkreteNutzung noch nicht bekannt ist (vgl. DIN18005-1, Abs. 5.2.3). Im konkreten Fall wirdeine Nutzung vorwiegend durch Logistikbetriebeangestrebt. Um diesen Betrieben hinreichendenEntwicklungsspielräume zu sichern,ohne den Flächenverbrauch zu erhöhen, werdenflächenbezogene Emissionskontingentefestgesetzt, die dies ermöglichen und in derUmgebung keinen lärmschutzrechtlichen Konfliktverursachen.Seite 16 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfDie Festsetzungen 1.1.11 und 1.1.13 enthaltenkeinen Regelungsgehalt, sondern allenfalls einenVerweis auf eine Rechtsquelle und solltendaher hinsichtlich einer Entbehrlichkeit geprüftwerden. Ziffer 1.1.14 ist keine Festsetzung. ExterneAusgleichsflächen, die nicht im Geltungsbereichliegen, sollten nur als Hinweis aufgeführtwerden, im Geltungsbereich sind vollständigeFlur, Flurstücks- und Gemarkungsangabenerforderlich. Bei der Fläche 1.1.14 — ZweiterAbsatz wäre zudem eine Vereinbarung nach §205 BauGB erforderlich, da die Planungshoheitder Gemeinde auf Neu Wulmstorf beschränktist.Die Festsetzung 1.1.13 (Pflanzbindung) wird imBebauungsplan ersatzlos gestrichen. Die Festsetzung1.1.11 (öffentliche Grünfläche) verweistnicht nur auf eine Rechtsquelle sondernregelt auch den öffentlichen Charakter dieserFläche.Die Festsetzung 1.1.14 zu den externen Ausgleichsflächenwird gestrichen bzw. unter Hinweisein den Plan aufgenommen. Zur Sicherungder externen Ausgleichsflächen im Bereichdes Standortübungsplatzes hat die GemeindeNeu Wulmstorf mittlerweile den Aufstellungsbeschlussfür den Bebauungsplan Nr.75 „Naturerlebnisraum Wulmstorfer Heide“ gefasst.Weiterhin wurde eine Kooperationsvereinbarungmit dem Landkreis Harburg beschlossen,ebenso ein Untervertrag mit derHabacker Holding bezüglich der Kostentragungfür Maßnahmen der Kompensation planbedingterEingriffe in Natur und Landschaft im GewerbegebietMienenbüttel. Dementsprechendkann der ökologische Ausgleich sicher gestelltwerden.In der Festsetzung 1.1.15 erster Absatz ist derLagebezug so zu formulieren, dass er auch ohnekonkrete Ortskenntnis nachzuvollziehen ist.In Ziffer 6.7.5 der Begründung ist darauf hinzuweisen,dass ein 6 m hoher und 180 m langerWall eine so nachhaltige Wirkung erzeugt, dassdie Abstandsvorschriften nach Nds. Bauordnung- vorbehaltlich einer Detailprüfung im Baugenehmigungsverfahren— einzuhalten sind.Da die in Punkt 1.1.15 festgesetzte Vorhalteflächefür Lärmschutz auch im Plan durch einentsprechendes Planzeichen festgesetzt ist,kann die Festsetzung auch ohne konkreteOrtskenntnis nachvollzogen werden. Die Begründungzum Bebauungsplan wird in Punkt6.7.5 entsprechend der Anregungen des Landkreisesergänzt.Durch die südwestlich gelegenen Windkraftkraftanlagenkann es in Teilen des Bereiches Czu Verschattungen (incl. sog. Discoeffekt) inden Spätnachmittagsstunden kommen, insofernsind Regelungen für Aufenthaltsräume zu treffen- z.B. Orientierung zur Windkraftanlagenabgewandten Gebäudeseite (Schattenseite)bauliche Maßnahmen (Rollos, Sichtschutzblenden)oder in Ausnahmefällen Nachweis einerVereinbarung über Abschaltzeiten mit denWindkraftanlagenbetreibern. Dieses Themawird nach Durchsicht der Unterlagen derzeit nurim Umweltbericht unter 7.1.5 partiell thematisiert.§ 56 NBauO erlaubt nur die positive Regelungvon Gestaltungsregelungen, die Unzulässigkeitsfestlegungenunter Ziffer 1.2 sind entsprechendin positive Ziele umzuformulieren. Nutzungsausschlusse— etwa in BauverbotszonenAufgrund des Hinweises des Landkreises wirdfolgende Festsetzung in den Bebauungsplanaufgenommen:„Zum Schutz vor Verschattungswirkungen (inklusiveDiscoeffekt) als Folge der südwestlichdes Planungsgebietes gelegenen Windenergieanlagensind im Teilbereich C des BebauungsplanesAufenthaltsräume zur der von denWindenergieanlagen abgewandten Gebäudeseitezu orientieren bzw. sind diese Aufenthaltsräumemit geeigneten baulichen Maßnahmenwie Rollos oder Sichtschutzblenden zuschützen.“Den Anregungen des Landkreises wird gefolgt.Die örtlichen Bauvorschriften werden in positiveGestaltungsregelungen umformuliert. Nutzungsausschlüssein Bauverbotszonen etc.werden nun über § 9 BauGB festgesetzt.Seite 17 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfoder Abstandflächen für Einfriedungen sind aufBasis des § 9 BauGB festzusetzen.Zur Anzahl der Werbepylone gelten die Regelungennach den Ziffern 1.1.2 mit der Einschränkungin Ziffer 1.1.4 sowie der Regelungin der ÖBauV Ziffer 1.2 „Werbeanlagen“. Hiersollte eine zusammengefasste Festsetzung erfolgen,in der die Zulässigkeit der Werbepyloneklar räumlich zugeordnet wird. Diese Regelungist bodenrechtlich motiviert und daher ebenfallsausschließlich nach § 9 BauGB festzusetzen.Die Abwägung zur Verringerung des Waldabstandesunter Ziffer 5.3 ist in der gewähltenFormulierung nicht nachzuvollziehen. Hier istdie Herleitung verringerter Abstände anhandökologischer, sicherheits- und umweltfachlichenKriterien als Sonderfall zu dokumentieren, einePraxis Vorgaben des RROP nicht anzuwenden,ist dem Landkreis nicht bekannt. Ferner ist auchder Erlass des RP Lüneburg vom 19.09.1972(Az. 604-Lü 64540) zu beachten, der bei 25mbreiten Abständen bestimmte Sicherheitsregelungenenthält.Gleiches gilt für die Festsetzungen zu denWerbepylonen, die nun in einer Festsetzunggem. § 9 BauGB zusammengefasst werden.Bei dem südwestlich angrenzenden Wald handeltes sich um einen Wald, der in seinenWaldfunktionen sehr stark eingeschränkt ist.So befindet sich inmitten des Waldbestandesein Schreinereibetrieb, der in weiten Teilen inden Waldbestand bereits eingegriffen hat. NebenBetriebsgebäuden wurden inmitten desWaldes verschiedene Wege, Lager- und Rangierflächenangelegt, die die Waldfunktionenherabsetzen. So ist der Bestandsaufbau desWaldes bereits deutlich gestört. Auch ökologischeFunktionen nimmt der Wald aufgrund derEingriffe kaum mehr war. Hinzu kommt die Autobahnnähe,die ebenfalls zu Belastungen desWaldes führt. Eine Erholungsfunktion kanndem Wald ohnehin nicht zugesprochen werden.Der Schutzabstand zwischen Wald undBebauung dient im vorliegenden Fall in ersterLinie dem Schutz der baulichen Anlagen, daeine Feuergefahr für den Wald aufgrund derWaldzusammensetzung aufgrund des vorhandenenLaubholzes weitgehend ausscheidet.Daher muss der Schutzabstand ausreichendgroß sein, um Gefahren für die Gebäude imFalle eines Umstürzens der Bäume auszuschließen.Aufgrund der Höhe der vorhandenenGebäude und der Geländesituation mitrandlich entstehenden Böschungen wird einSchutzabstand von 25 m für ausreichendgehalten. Dies wurde auch in Abstimmungsgesprächenmit der Unteren Naturschutzbehördeund der Unteren Waldbehörde so besprochen.In der Begründung zum Bebauungsplan wirddiese Beweggründe der Abwägung nun stärkerherausgearbeitet.Die Aussagen zum vorbeugenden Brandschutzin Ziffer 6.4.1 sollten ergänzt werden. Für Gewerbegebieteist der Grundschutz gemäßRichtwerttabelle des Arbeitsblattes W 405 desDeutschen Vereins des Gas- und Wasserfachese.V. zu beachten. Bei Gewerbegebieten isteine Löschwasserversorgung von 3.200 l/minAussagen zum Thema Brandschutz werden inZiffer 6.4.1 der Begründung entsprechend derAngaben des Landkreises präzisiert.Seite 18 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfüber 2 Stunden sicherzustellen. 50% der Wassermengesind in mindestens 150m, weitere50% in maximal 300m Entfernung bereit zu stellen.Der vorgesehene Löschwasserteich liegt relativdezentral, zumal die Gewerbeflächen sobebaut werden können, dass eine direkte Verlegungvon Löschleitungen in den östlichen Gewerbebereichnicht ohne weiteres möglich seinkönnte. Der Löschwasserteich muss einenständigen Wasserstand aufweisen, in längerenTrockenperioden also auch mit Wasser gefülltwerden können. Des Weiteren ist sicherzustellen,dass der Löschteich für die Feuerwehr erreichbarist (vgl. Hinweis auf Rasenbepflanzung,S. 68 der Begründung / Umweltbericht), Löschwasserdarf nicht in den Löschteich zurückfließen,so lange die Löscharbeiten laufen, damöglicherweise sonst brandbeschleunigendeStoffe den Brand zugeführt werden könnten.Die Festsetzung 1.1.2 sieht gemäß Ausführungenin den Ziffern 5.7 und 6.11.12 der Begründungnur vor, dass dem Gewerbe dienendebzw. „nachgeordnete“ Anlagen die Gebäudehöheüberschreiten. Mobilfunktürme sind baurechtlicheHauptanlagen und nicht „nachgeordnet“(untergeordnet). Insofern wird der Mobilfunkbetriebim Plangebiet faktisch ausgeschlossen.Dies sollte auch so deutlich im Begründungstextaufgenommen werden, der Bestandsschutzder bestehenden Anlage nach §99 NBauO ist hiervon unbenommen.Ein Ausschluss von Mobilfunktürmen im gesamtenPlanungsgebiet ist nicht beabsichtigt.Allerdings ist es Planungsabsicht der GemeindeMobilfunktürme in ausreichender Entfernungzur Ortslage von Mienenbüttel zu errichten.Daher werden in die Festsetzungen folgendeklarstellenden Festsetzungen aufgenommen:„Mobilfunkmaste sind nur südlich der Autobahnzulässig.“„Von der Höhenbegrenzung ausgenommensind alle nachgeordneten Anlagen, Betriebsvorrichtungenund technischen Aufbauten, diezur Aufrechterhaltung der Nutzungen erforderlichsind sowie Werbepylone und Mobilfunkmaste.Die maximale Höhe der beiden Werbepylonewird auf 25 m über den o.g. unterenBezugspunkten beschränkt. Die maximale Höheder Mobilfunkmaste wird auf 40 m über deno.g. unteren Bezugspunkten festgesetzt. Nurdie nachfolgend aufgeführten nachgeordnetenAnlagen, Betriebsvorrichtungen und technischeAufbauten dürfen die festgesetzte Gebäudehöheüberragen und maximal 10% derDachfläche einnehmen.Rauch-Wärme-Abzug-KuppelnFeuerleiternAntennenSekuranten (Absturzsicherungen)LüftungsanlagenKühlanlagenSolarzellen / Photovoltaikanlagen“Seite 19 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfIm Bereich der Produktenpipeline kann es überdie unter Ziffer 5.8 genannten Schutzabständeweitergehende Anforderungen geben, wenn sicherheitsrelevanteAnlagen in der näheren Umgebungerrichtet werden. In diesen Fällen ist eineGefahrenanalyse vom Vorhabenträger imZulassungsverfahren vorzulegen. Für Maßnahmenan der Pipeline selbst ist der LandkreisStade als Aufsichtsbehörde zuständig.Abschließend wird darauf hingewiesen, dass dieAussagen zum Monitoring nicht den Anforderungendes § 4c BauGB entsprechen. Das Monitoring(Ziffer 7.9 Umweltbericht) ist zum Zeitpunktdes Satzungsbeschlusses hinsichtlich derZeitintervalle und des Prüfungsumfang klar festzulegen.Nur so ist gewährleistet, dass auch dieTräger Abweichungen von den Prognosen derGemeinde mitteilen können.Der Hinweis bzgl. der Produktenpipeline wirdzur Kenntnis genommen und in der Begründungzum Bebauungsplan ergänzt.Die Monitoringvorschläge in der Begründungzum Bebauungsplan werden präzisiert.24 LANDKREIS STADEPostfach21677 StadeSchreiben vom 11.07.2008Keine BedenkenStellungnahme der GemeindeDie Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.25 LANDWIRTSCHAFTSKAMMER HANNOVERBEZIRKSSTELLE UELZENPostfach 170929507 UelzenSchreiben vom 22.07.2008Stellungnahme der GemeindeF-PlanBei der Beanspruchung von mehr als 80 halandwirtschaftlicher Nutzfläche für Gewerbeansiedlungbestehen aus Sicht des Trägers öffentlicheBelange Landwirtschaft massive Bedenkenund Vorbehalte, die auch schon bei derentsprechenden Flächennutzungsplanneuaufstellung1998 von uns ausführlich erläutert wurden.Mit dem Bebauungsplan Nr. 66 „GewerbegebietMienenbüttel“ setzt die Gemeinde NeuWulmstorf die Planungsabsichten aus demFNP um. Die Abwägung zu den Darstellungendes FNP´s, konkret auch zum nunmehr wiederholtenGesichtspunkt der Inanspruchnahmelandwirtschaftlicher Nutzflächen hat im Aufstellungsverfahrender Jahre 1998 bis 2002 stattgefunden.Die Rahmenbedingungen für dievorbereitende Planungsentscheidung habensich nicht geändert. Die Investitionen, die fürdie Umsetzung der Planungsentscheidung getätigtwerden müssen, sind nur vertretbar,wenn die damit erschließbaren Flächen auchSeite 20 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfBodenschutzgesetzgebungDas Geplante sprengt bei weitem die üblichenMaße eines Gewerbegebietes, was allein schonaus der GRZ von bis zu 0,8 zu entnehmen ist.Wenn auch möglicherweise von den riesigenHallenbauten, wenn sie Logistikzwecken diederstädtebaulichen Entwicklung auch in einemüberschaubaren Zeitraum zur Verfügung stehen.Die Gemeinde teilt mit der Süderelbe AGdie Überzeugung, dass dieses Entwicklungszielmit dem der Planung zu Grunde liegendenKonzept zeitnah erreicht werden kann.Ausdrückliches Ziel im Bodenschutzgesetz undzunehmend auch der aktuellen Politik ist es,den Landverbrauch entscheidend zu verringern.Die Verwirklichung dieser Zielstellung ist im UmlandHamburgs nicht zu erkennen und schongar nicht im Gebiet der Gemeinde NeuWulmstorf.LandwirtschaftEs ist richtig, dass es ein Ziel der Bodenschutzpolitikdie Reduzierung des Flächenverbrauchsist. Dies bedeutet aber nicht, dassalle bauliche Entwicklung nicht mehr erlaubtwerden soll. Im vorliegenden Fall sind wirtschaftlicheAspekte höher zu gewichten alsBodenschutzaspekte. Belange des Bodenschutzeswerden dadurch berücksichtigt, dassdurch geeignete Minderungsmaßnahmen, wieVersickerung des Niederschlagswassers, Verwendungdes Oberbodens für die Anlage derPufferzone zwischen Mienenbüttel und Gewerbegebietetc., Auswirkungen auf das SchutzgutBoden möglichst verringert werden.Wie schon in der letzten Stellungnahme erwähnt,verringert sich zwar die Anzahl der landwirtschaftlichenBetriebe. Jedoch ist zu verzeichnen,dass die verbleibenden Betriebewachsen (müssen), um ein ausreichendes Einkommenerzielen zu können. Gerade im Planungsgebietsind durch das südlich gelegeneGewerbegebiet in der Gemarkung Wennerstorfschon große Flächen der Landwirtschaft entzogen.Aufgrund der Tatsache, dass die im Gebietwirtschaftenden Landeigentümer zum Verkaufder Grundstücke bereit waren, ist davon auszugehen,dass hier die Belange der Landwirtschaftnicht nachteilig betroffen waren, obwohlder Landwirtschaft durch die Planung Flächenentzogen wurden.LandschaftszerstörungDarüberhinaus wird durch die Überbauung von80 ha derzeit freier Landschaft mit riesigen Hallenkomplexender Umgebungscharakter dauerhaftvöllig verändert. Denn es soll nicht ein kleinteiligesGewerbegebiet entstehen, sondern eineHallenlandschaft von schwer vorstellbaremAusmaß. Blechfassaden mit einer Länge von500 m und mehr bei einer Höhe von 16 Metern,dazu Werbepylonen und anderes bis 25 m Höhe,völlig offenliegend auf einer Anhöhe nördlichderA1veränderndengesamtenBereichvonGrund auf. Die gerade begonnene Entwicklungeines „Regionalparks Rosengarten“ wäre fürdiesen Bereich auf immer beendet!Die Gemeinde Neu Wulmstorf ist sich der Tatsachebewusst, dass ein Gewerbegebiet dergeplanten Größenordnung auch zu einer nachhaltigenVeränderung des Landschaftsbildesführen wird. Schon im Rahmen der Flächennutzungsplanungist eine Fläche ausgewähltworden, die aufgrund ihrer Lage zur Autobahnmit den daraus resultierenden Vorbelastungenund ihrer vollständigen Inanspruchnahme alslandwirtschaftliche Produktionsfläche wenigerempfindlich ist als andere Bereiche der Gemeinde.Das generelle Problem des Flächenverbrauchsstellt sich – gegebenenfalls an andererStelle – solange Gewerbeflächen benötigtwerden. Zur Minderung der landschaftlichenBeeinträchtigung gehören beispielsweiseRandeingrünungen sowie die mehrere Hektargroße Pufferzone zur Ortslage von Mienenbüttelmit einem 7 m hohen Sichtschutzwall.Seite 21 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfnen, nur geringe Emmissionen ausgehen, sosind diese durch das große Verkehrsaufkommenrund um die Uhr zu erwarten! (Der Lärmdes 2 km südlich von Mienenbüttel gelegenenLidl-Zentrallagers ist dort zu hören, die geplantenLogistikhallen beginnen aber bereits ca. 100m westlich (Hauptwindrichtung!!) des DorfesMienenbüttel)VerkehrsführungAuch sieht die Gemeinde Neu Wulmstorf keineWidersprüche zum Regionalpark Rosengarten.Für den Regionalpark Rosengarten existiert einsogenanntes Regionales Entwicklungskonzept,in welchem Strukturentwicklung, also auch diegewerbliche Entwicklung, ein wichtiges Themenfeldist. Aufgrund höherrangiger Aussagenaus den landesplanerischen und raumordnerischerVorgaben zum Vorrang der Ausweisungvon Gewerbeflächen an den Verkehrsknotenpunktenwurde das Gewerbegebiet Mienenbüttelim Regionalen Entwicklungskonzept nie inFrage gestellt.Neben stark erhöhten Immissionen aus Verkehrsaufkommenist auch von einer völligenÜberlastung im Verlauf der B 3 auszugehen, jedenfallsdann, wenn diese nicht mindestens imBereich der Autobahnauffahrt mindestens auf 4Spuren (inklusive der AB-Brücke) erweitert wird.(nach unserer Kenntnis derzeit Erweiterungnicht geplant, obwohl AB-Brücke im Zuge derAutobahnverbreiterung neu gebaut werdenmuß!)Es ist festzustellen, dass sich die Bewirtschaftungsbedingungenund erst recht die Entwicklungsbedingungenfür die verbleibenden landwirtschaftlichenBetriebe dramatisch verschlechtern.Obstbaubetrieb VietsDie Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualitätdes geplanten Ausbaus der Verkehrsanlagenim Zuge der B 3 (Einmündungen der Rampender A 1 in die B 3, im Süden als zukünftigeKreuzung mit der K 63) wurden im Rahmen derVerkehrsuntersuchung gemäß Handbuch fürdie Bemessung von Straßenverkehrsanlagen(HBS) geprüft. Demnach ergibt sich eine ausreichendeLeistungsfähigkeit, die Verkehrsanlageist demnach auch in Spitzenstunden nichtüberlastet.Die Verkehrsuntersuchung ist mit den zuständigenStraßenbauverwaltungen der BundesautobahnA 1 (Nieders. Landesbehörde für Straßenbauund Verkehr, Geschäftsbereich Verden),derBundesstraßeB3(Nieders.Landesbehördefür Straßenbau und Verkehr, GeschäftsbereichLüneburg) und der KreisstraßeK 63 (Landkreis Harburg) abgestimmt worden.Besonders ist hier der Obstbaubetrieb Viets zunennen. Der Betrieb ist vor Jahrzehnten ausdem Alten Land umgesiedelt, da dort keine ausreichendenEntwicklungsmöglichkeiten mehrbestanden. Die Neuansiedlung östlich von Mienenbüttelwurde auch vorgenommen, um einemöglichst vielfältige Direktvermarktung aufbauenzu können. Nur durch konsequentes Setzenauf die Direktvermarktung konnte der Betriebsich an diesem Standort erfolgreich etablieren.Der Obstbaubetrieb Viets hat eine Größe voninsgesamt 21,00 ha. Auf 16,00 ha wird Obst angebaut.14,00 ha davon bestehen aus Apfelanlagen,0,40 ha aus Birnenanlagen, 0,80 ha Süßkirschenund 0,80 ha sind Beerenobstanlagen.Neben den Anlagekosten wurden mehr als200000 in Beregnungsanlagen für Frostschutzund Ertragssicherung investiert.Das produzierte Obst wird zu 60 % direkt anDie vorliegende Verkehrsuntersuchung vomJuni 2008 ist gemäß anerkannter Verfahrenerarbeitet, plausibel und zur Abwägung ausreichend.Zur Absicherung für die Gemeinde undletztlich auch für den Investor, der am reibungslosenVerkehrsablauf auch in der Zukunftmaßgebliches Interesse hat, wurde eine ergänzendeUntersuchung mit alternativen Betrachtungsmethoden(September 2008) durchgeführt.Die Grundzüge der Planung werdendurch die Ergebnisse dieser Untersuchungnicht verändert. Das Verkehrsgutachten wirdals Bestandteil der Begründung dem Bebauungsplanin der Anlage beigefügt.Aus der Sicht der den Obstbaubetrieb Viets berührendenBelange sind mehrere Stellungnahmeneingegangen, zu denen die Gemeindeauch unter Berücksichtigung der Ausführungender Landwirtschaftskammer Stellung nimmt.An dieser und den nachfolgenden Stellen wirdSeite 22 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfden Endverbraucher abgesetzt. 40 % werden anden Großhandel abgegeben. Die Direktvermarktungdes Obstes geschieht über den Hofladen,der Bestandteil der Wirtschaftsgebäude ist. EinHofcafe soll zukünftig den Direktabsatz vonObst und daraus zubereiteten Produkten weiterunterstützen. Der Obstbau selber und besondersdie Direktvermarktung erfordern einen hohenEinsatz der Familienarbeitskräfte, um einausreichendes Einkommen zu erwirtschaften.Neben Herrn Claus Viets und seiner EhefrauBarbara arbeitet der Sohn Sven (GärtnermeisterFachr. Obstbau) im Betrieb. Der Sohn Danielwird im August dieses Jahres seine Ausbildungzum Gärtner, Fachrichtung Obstbau, ablegenund möchte ebenfalls im elterlichen Betrieb mitarbeiten.1. Die Erreichbarkeit der Anbauflächen ist inZukunft nur über die B 3 möglich, die besondersim Bereich der Autobahnauffahrtextrem überlastet sein wird (Siehe oben).Zudem wird nach der Planung der nach Südenals Ausweichmöglichkeit bestehendeVerbindungsweg von Mienenbüttel nachWennerstorf komplett wegfallen. Die effideshalbauf den Inhalt dieser Stellungnahmeverwiesen.Darüberhinaus ist der Betrieb seit Jahren besondersgeschätzter Ausbildungsbetrieb fürObstbauer, da er mit vielseitigem Obstanbauund starker Direktvermarktung vielen jungenBetriebsleitern Anregungen für die eigene Betriebsentwicklunggeben kann. Auch diese positiveWirkung ist durch die vorliegende Planungbedroht.Die Obstanlagen des Betriebes Viets liegen zumgeringen Anteil direkt am Betrieb selber, in Radeund schwerpunktmäßig südlich der A 1 anderB3RichtungTrelde(11ha,fast70%derAnbaufläche).Eine Obstanlage muß im Jahreslauf ca. 100-mal zwecks Durchführung von Kultur- und Erntemaßnahmenangefahren werden! Eine jederzeitungehinderte, schnelle Erreichbarkeit derAnbauflächen ist somit ein wichtiges Effizienzkriterium.Aus den oben beschriebenen Zusammmenhängenergeben sich für den Betrieb Viets durch dievorliegende Planung 2 Problembereiche, derenAuswirkungen existengefährdend wirken:Seite 23 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfziente Bewirtschaftung insbesondere der inder Gemarkung Wenzendorf gelegenenAnbauflächen wird somit massiv in Fragegestellt.2. Durch die Spezialisierung auf Direktvermarktungan Endkunden ist der ObstbaubetriebViets in hohem Maße von dem Einkaufsverhaltender Kundschaft, die auf dereinen Seite spontan aber andererseits sichauch durch eine langjährige Treue auszeichnet,abhängig. Bei der Werbung für dieim Betrieb Viets angebauten Obstarten stehendie Verbindung zur Natur und dabei dieumweltschonende Produktion nach denRichtlinien des Integrierten Obstanbaues imMittelpunkt. Durch die völlige Veränderungdes direkten Umfeldes und die stark steigendeVerkehrsbelastung an der einzigenHofzufahrt über die B 3 wird die Direktvermarktungund deren weitere Entwicklungextrem gefährdet.Da in den nächsten Jahren zeitgleich auch dieAutobahn verbreitert werden soll, ist auf unabsehbareZeit von einer völlig prekären Verkehrssituationim Raum BAB-Abfahrt Rade /Mienenbüttel auszugehen. Wir halten deshalbein Gutachten, das sich detailliert mit den wirtschaftlichenAuswirkungen der vorliegendenPlanung auf Betrieb und Vermarktung des BetriebesViets befasst, im Rahmen der vorliegendenPlanung für unbedingt erforderlich. (Sachverständigenverzeichnisunter www.lwkniedersachsen.deeinzusehen).Aus landwirtschaftlicher Sicht ist das Gewerbegebiet– in Größe und insbesondere in der Artder geplanten Bebauung – abzulehnen. Einewie auch immer anzustellende Eingliederung indie Landschaft ist in der geplanten Form nichtmöglich.Hinnehmbar wäre am ehesten eine abschnittsweiseEntwicklung mit um ein vielfaches geringerenEinzelgebäudeabmessungen und entsprechenderEingrünung bei erheblich geringererGRZ.Vorraussetzung für jede Gewerbeentwicklungist aber eine Verbesserung des Verkehrsflussesauf der B 3 und insbesondere im Bereich derAutobahnauffahrt. Dafür ist ein mehrspurigerAusbau der BAB-Querung unabdingbar. Soferneine entsprechende Leistungsfähigkeitsanpassungder B 3 nicht schon in anderen PlanungenSeite 24 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfniedergelegt ist, ist diese in die vorliegende Planung„Bebauungsplan Nr. 66 GewerbegebietMienenbüttel“ aufzunehmen.Wir bitten, die ausführlich begründeten Forderungen,Anregungen und Bedenken zu berücksichtigen.Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung.26 NIEDERSÄCHSISCHES FORSTAMT SELL-HORNFUNKTIONSSTELLE WALDINFORMATION,UMWELTBILDUNG UND BERATUNGS-FORSTAMTBehringer Straße 11329640 SchneverdingenSchreiben vom 04.07.2008Stellungnahme der Gemeindeaus waldfachlicher Sicht möchte ich folgendeEinwände und Hinweise zu der derzeitigen Fassungder oben angegebenen Maßnahme äußern:Die Gemeinden müssen bei der Aufstellung derBauleitplanungen in der Abwägung nach §1(7)BauGB die prinzipielle Gewichtsverstärkung des§1a(2) BauGB und die daraus resultierendenWalderhaltungsbelange beachten. Eine verfassungskonformeAuslegung des §1a(2)S.2 /§1(7) BauGB muss sich also nach der Spezialregelungdurch den §9 BwaldG, präzisiert durchden §8(5) NWaldLG, mit seinen Regelvorgangsgründenrichten (vergl. auch KommentarNWaldLG von Möller 2006: 45.4.3.4). Für diebeanspruchten Waldflächen (1 große Fläche, 2kleine Teilbereiche) tritt in diesem Fall der Sollversagungsgrund§8(5)Nr.2c NWaldLG zu, dader Waldanteil der Gemeinde mit unter 10% erheblichunter dem Landesdurchschnitt (ca.23%) liegt. Eine entsprechende Abwägungkonnte nicht festgestellt werden.Die Abstandsregelung zwischen Wald und Bebauungwird im RROP, im BauGB und in derNds. Bauordnung geregelt. Wenn in besondersbegründeten Fällen im Landkreis Harburg vonGem. § 8 Abs. 1 NWaldLG darf Wald nur mitGenehmigung der Waldbehörde in Flächen mitanderer Nutzungsart umgewandelt werden. EinerGenehmigung bedarf es nicht, soweit dieUmwandlung erforderlich wird durch Regelungenin einem Bebauungsplan. Allerdings sindin jedem Fall ausreichende Ausgleichs- undErsatzaufforstungen durchzuführen.Im Falle des Bebauungsplanes „GewerbegebietMienenbüttel“ wird die Umwandlung desWaldes zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßenund ökologisch verträglichen Entwässerungerforderlich. Aufgrund der großen Plangebietsgrößeund der ökologischen Notwendigkeitunbelastetes Niederschlagswassermöglichst schnell wieder dem Wasserkreislaufzuzuführen, müssen ausreichende Flächen zurVersickerung und Rückhaltung des Niederschlagswassersbereit gestellt werden. GeologischeUntersuchungen des Plangebietes habendabei ergeben, dass zur Versickerung geeigneteBöden lediglich im westlichen Plangebiet,d.h. im Bereich des vorhandenen Waldeszur Verfügung stehen.Daher hat man sich seitens der Unteren Naturschutzbehördein Abstimmung mit UntererWaldbehörde und der Baubehörde dazu entschlossen,einer Waldumwandlung trotz unterdurchschnittlichemWaldanteils der GemeindeNeu Wulmstorf zuzustimmen.Zur Waldbrandvorsorge, Gefahrenabwehrdurch Sturmwurf sowie möglichen Beeinträchtigungender Waldfunktionen ist bei der Neuausweisungvon Baugebieten in der Regel einSeite 25 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfder RROP- Abstandsregelung zum Wald abgewichenwird, so sind in diesem Fall keine besonderenGründe aufgeführt, die dieses rechtfertigenwürden, zumal es sich hier nur um zweirelativ kleine Abschnitte handelt (Es gibt auchkeinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht).Der Schutzabstand zwischen Wald undBebauung dient hier in erster Linie dem Schutzder baulichen Anlagen (Feuergefahr für denWald scheidet auf Grund des vorhandenenLaubholzes weitgehend aus), hinzukommen allgemeineökologische und landschaftsgestalterischeAspekte.Das Regionale Raumordnungsprogramm desLandkreises Harburg (Jahr 2000) besagt, dass„bei der Neuausweisung von Baugebieten in derRegel ein Mindestabstand von 100m einzuhaltenist, 50m dürfen aber nicht unterschrittenwerden“ (S. 149). Hierbei ist nicht nur der Gesichtpunktder gegenseitigen Gefährdungen(Feuer und Windwurf) zu Grunde gelegt, sondernauch der Naturschutzaspekt, das geradedie besonders am Waldrand lebende Fauna inIhrem Lebensraum nicht eingeschränkt werdensoll.Das Baugesetzbuch verlangt eine besondereBerücksichtigung der allgemeinen Anforderungenan gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisseund die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung(§1(6) Nr.1.). Die Niedersächsische Bauordnung(NbauO §1(1)) präzisiert dieses noch,da bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten,zu ändern und zu unterhalten sind, dass dieöffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondereLeben oder Gesundheit, nicht gefährdet werden.Da die Waldbäume – je nach Baumart, Standortund Wuchsbedingungen – in Niedersachsen i.a.Endhöhen von 25 bis 45 Metern erreichen könnensind die Gerichte der Auffassung, dass alleinaus Sicherheitsgründen im Einzelfall die örtlichenBedingungen entscheidend sind.Die Möglichkeit von Windwürfen oder Windbrüchenist bei starken Stürmen sogar im gesundenHolz möglich (in Niedersachsen in großemUmfang: 2007 (Teilgebiete), 1990, 1972, 1962usw.). Ein Nachlassen der Stand- oder Bruchfestigkeitdurch Fäule im Wurzel- oder unterenStammbereich ist besonders bei zunehmendemAlter möglich und auch bei ordnungsgemäßerBewirtschaftung oft von außen nicht erkennbar.Die Gefahren werden also mit zunehmendemMindestabstand von 100 m einzuhalten, 50 mdürfen aber nicht unterschritten werden. Hierbeihandelt es sich allerdings nur um einenVorschlag, der beachten werden sollte (abernicht muss) (Seite 156 RROP).In Abstimmung mit Unterer Wald- und UntererNaturschutzbehörde wurde allerdings aus folgendenGründen vereinbart, dass ein Schutzabstandvon 25 m zum Wald ausreichend ist:Bei dem südwestlich angrenzenden Wald handeltes sich um einen Wald, der in seinenWaldfunktionen sehr stark eingeschränkt ist.So befindet sich inmitten des Waldbestandesein Schreinereibetrieb, der in weiten Teilen inden Waldbestand bereits eingegriffen hat. NebenBetriebsgebäuden wurden inmitten desWaldes verschiedene Wege, Lager- und Rangierflächenangelegt, die die Waldfunktionenherabsetzen. So ist der Bestandsaufbau desWaldes bereits deutlich gestört. Auch ökologischeFunktionen nimmt der Wald aufgrund derEingriffe kaum mehr war. Hinzu kommt die Autobahnnähe,die ebenfalls zu Belastungen desWaldes führt. Eine Erholungsfunktion kanndem Wald ohnehin nicht zugesprochen werden.Der Schutzabstand zwischen Wald undBebauung dient im vorliegenden Fall in ersterLinie dem Schutz der baulichen Anlagen, daeine Feuergefahr für den Wald aufgrund derWaldzusammensetzung aufgrund des vorhandenenLaubholzes weitgehend ausscheidet.Daher muss der Schutzabstand ausreichendgroß sein, um Gefahren für die Gebäude imFalle eines Umstürzens der Bäume auszuschließen.Aufgrund der Höhe der vorhandenenGebäude und der Geländesituation mitrandlich entstehenden Böschungen wird einSchutzabstand von 25 m für ausreichendgehalten.Seite 26 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfAlter der Bäume noch weiter steigen. Hierdurchentstehen im Falle von Windwürfen oder Windbrüchenim Stammbereich bei normaler Bauweiseakute Gefahren für die Gebäude und Leibund Leben für die in den Gebäuden befindlichenPersonen.Hierbei sollte auch die beginnende Klimaveränderungmit der Zunahme von Stürmen sowohl inder zu erwartenden Anzahl wie auch der Stärkebedacht werden.Die vorhandenen angrenzenden Waldbeständekönnen Höhen von 30 bis 35 Meter erreichen,so dass Abstände von 25 Metern schon alleinaus Sicherheitsgründen hier nicht ausreichen.Grundstücke, die unmittelbar an Hochwald angrenzen,werden nicht als Bauland eingestuft.Bestandteil der Verkehrsauffassung ist die Erkenntnis,das Gebäude einen angemessenenAbstand zum Wald einhalten müssen (sh. VWGBW Urt.v. 2.11.89 NuR 1990 S. 273 ff/274). EinBebauungsplan, der eine bebaubare Fläche vorsieht,obwohl der erforderliche Waldabstand mitkeiner Stellung der bauplanrechtlichen Anlagegewährt werden kann, ist rechtswidrig. Es istwahrscheinlich, dass bei Gebäude- oder Personenschädennach Windwurf die Baubehörde fürdie Erteilung der rechtswidrigen Baugenehmigung,unter Anrechnung des Mitverschuldensdes Bauherrn (gem. § 254 BGB) Schadensersatzleisten muss. Auch der planende Architektoder das ausführende Bauunternehmen könnenu.U. zu Schadensersatz verpflichtet werden (sh.Franz, Der Abstand von Wald und Bebauung,Agrarrecht, Heft 5, 2002). Die Prüfung einerhierdurch entstandenen strafrechtlichen Schuldfür eine fahrlässige Körperverletzung (u.U. mitTodesfolge!) wäre außerdem noch möglich.Bei Inanspruchnahme von Wald sind lt.NWaldLG in erster Linie Ausgleich- oder Ersatzaufforstungenvorzunehmen (Sollfunktion!).Hierbei müssen außer der Lage auch die Qualität,das Alter und andere Funktionen des vorhandenenWaldbestandes jeweils im Vergleichzu der angebotenen Kompensationsfläche berücksichtigtwerden. Für einen normalen (nichtganz jungen) Wald kommt als Fläche für eineKompensationsaufforstung (Erstaufforstung) aufanderer Fläche nach Waldrecht grundsätzlichnur ein Verhältnis von 1:2 in Betracht (Im Einzelfallkann auch eine erheblich höhere oder ggf.geringere Kompensationsfläche erforderlichsein, vergl. auch Kommentar NWaldLG Möller,Für den Waldausgleich wurde in Abstimmungmit der Unteren Naturschutzbehörde und derUntere Forstbehörde ein Verhältnis für denWaldausgleich von 1:2 festgelegt. Dabei kanndie Hälfte dieses Ausgleichs durch waldverbesserndeMaßnahmen erfolgen.Die Aufforstungsfläche grenzt unmittelbar imSüdwesten an das Planungsgebiet an und istbereits im Besitz des Investors. Für die Aufforstungsflächewurde bereits seitens der Revierförsterinein Standortgutachten erstellt unddaraus konkrete Vorschläge für die Aufforstungabgeleitet. Zur Verfügung stehen für Waldumbaumaßnahmennach Auskunft der UnterenSeite 27 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorf45.4.8.4). Nur wenn die erforderlichen Flächennachweislich nicht zur Verfügung stehen, könnenandere waldverbessernde Maßnahmenvorgenommenwerden(sieheauchKommentareNWaldLG von Möller (45.4.8. 4+5) und Keding/ Henning (§8, 5.1, 5.2)). Dieses kann z.B.in Gemeinden mit einem deutlich über durchschnittlichhohem Waldanteil der Fall sein (dieGemeinde Neu Wulmstorf hat einen extremniedrigen Waldanteil). Bei waldverbesserndenMaßnahmen besteht zur Erstaufforstung i.d.R.ein Flächenverhältnis von 1:2, da die WaldverbesserndenMaßnahmen geringere Verbesserungen(und Kosten) mit sich bringen.Naturschutzbehörde Flächen im Maßnahmengebietdes Standortübungsplatzes „RöttigerKaserne“ und, soweit noch erforderlich privateWaldflächen, deren Eigentümer zum Abschlussentsprechender Verträge bereit sind.Laut Bundesnaturschutzgesetz § 20 (4) sind dieMaßnahmen für die Kompensation in Text undKarte darzustellen. Dieses ist hier nur textlichund sehr allgemein geschehen. Deshalb könnendie Maßnahmen auf Grund des Waldgesetzesnicht beurteilt werden.Die Potentialanalyse für die Roten Waldameisenist falsch. Zum einen geht es hier nicht nurum die Art Formica rufa, denn von den 13 in derBundesartenschutzverordnung geschützten Artender Gattung Formica können hier wenigstensdrei Arten in Frage kommen (F. polyctena,F. pratensis und F. rufa). Die Voraussetzungenfür eine Waldameisenbesiedlung sind wenigstensals befriedigend, teilweise sogar als gutanzusehen, denn1.) die Bestände bieten nicht nur am Rand sondernbesonders auch innerhalb genügendlichte Strukturen für die Besiedlung mitWaldameisen im engeren Sinn,2.) weisen genügende Belaufbarkeit durch Flächenmit wenig Bodenvegetation auf,3.) sie bieten gute Bausubstanzen (Fichtennadeln,alte Baumstubben),4.) sie bieten gute Ernährungsgrundlagen (verschiedene,günstige Belaufbaumarten in erreichbarerNähe, sowohl für pflanzliche wietierische Nahrung),5.) eine gute Arealgröße (Ausweichmöglichkeiten,ggf. Koloniegründung möglich).Zumindest ein Vorkommen ist wahrscheinlich.Es wurden Ameisen der Gattung Formica beieiner Ortsbesichtigung im Wald gesehen, aufGrund von Zeitmangel konnte aber nicht festgestelltwerden, ob sich das Nest auf der beanspruchtenFläche oder vielleicht im Nachbarbereichbefindet. Eine Kartierung während derSommermonate ist bei entsprechender Witte-In den Sommermonaten wurde die Potentialanalysedurch einen beauftragten Fachgutachterdurch Felduntersuchungen ergänzt. Dieseführte zu folgendem Ergebnis:Innerhalb des Waldgebietes konnten die ArtFormica rufa (Rote Waldameise) nicht nachgewiesenwerden, jedoch wurde die nach Bundesartenschutzverordnungbesonders geschützteArt Formica polyctena (Kleine roteWaldameise) im südlichen Waldgebiet in Einzelexemplarennachgewiesen. Trotz intensiverNachsuche konnten keine Nester dieser Artentdeckt werden.Die Kleine rote Waldameise ist eine polygyneAmeisenart, d.h. die Kolonien besitzen mehrereKöniginnen. Hierdurch ist es relativ einfach,die Kolonien bei einem Lebensraumverlustumzusiedeln. Im Vorfeld der Rodungsarbeitenwird der Wald erneut durch einen Ameisenspezialistennach Kolonien untersucht, um imFalle eines Koloniefundes geeignete Maßnahmenzur Umsiedlung der Kolonie durchzuführen.Da ein Volk der Kleinen roten Waldameiseimmer mehrere bis viele Königinnen aufweist,ist dessen Fortbestand bei einer Umsiedlungrelativ leicht zu gewährleisten.Darüber hinaus konnten im Waldgebiet zweiweitere Ameisenarten nachgewiesen werden,die nicht unter den Schutz der Bundesartenschutzverordnungfallen. Im Einzelnen sinddies:Seite 28 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfrung relativ einfach durchzuführen und die einzigesichere Möglichkeit der Feststellung. Hiermuss nachgebessert werden.27 NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜRBERGBAU,ENERGIE UND GEOLOGIEPostfach 51015330631 Hannoverkeine Stellungnahme abgegeben28 NIEDERSÄCHSISCHE LANDESBEHÖRDEFÜR STRAßENBAU UND VERKEHRAUßENSTELLE LÜNEBURGAm alten Eisenwerk 2 d21318 Lüneburg- Glänzendschwarze Holzameise (Lasius fuliginosus)- Rotgelbe Knotenameise (Myrmica rubra).Schreiben vom 21.07.2008den mit Schreiben vom 24.06.2008 übersandtenEntwurf des o. g. Bebauungsplanes der GemeindeNeu Wulmstorf habe ich aus straßenbau-und verkehrlicher Sicht geprüft.Das Plangebiet des o.g. Bebauungsplanes liegtan der freien Strecke der Bundesstraße ‚B 3‘zwischen ca. Str-km 9,750 und Str-km 10,385im Bereich der BAB-Anschlussstelle Rade (BAB‚A 1‘ Hamburg — Bremen).Stellungnahme der GemeindeGegen die Ausweisung des BebauungsplanesNr. 66 habe ich grundsätzlich keine Bedenken.Folgende Punkte bitte ich jedoch bei der weiterenBehandlung des Bebauungsplanes zu beachten:- Die geplante Einmündung der Erschließungsstraße(K 63neu) in die B 3 ist verkehrsgerechtauszubauen. Die weitere Planungund Abstimmung hat unter Beteiligungdes Geschäftsbereiches Verden bezüglichder Umgestaltung der „Anschlussstelle Rade“zu erfolgen.- Im Bereich des Anschlusses der neuenFahrbahn an die vorhandene Fahrbahn istzur Fugenüberbrückung eine Asphaltbewehrungmit mindestens 8 cm Überdeckungzur Verhinderung von Rissbildung einzubauen.Die vorhandene Deckschicht derdurchgehenden Fahrbahn der ‚B 3‘ ist abzufräsen.Es ist eine neue Deckschicht überdie gesamte Fahrbahnfläche (einschl.Die Ausbauplanung für den Anschluss derK63neu an die B3 obliegt dem Konzessionärder A1, mit dem Abstimmungsgespräche geführtwerden.Seite 29 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfLinksabbieger) herzustellen. Eine vorherigeAbstimmung mit der Straßenbauverwaltunghat zu erfolgen.- Die Entwässerung der Bundesstraße ist wiebisher zu gewährleisten. Oberflächenwasserder einmündenden Erschließungsstraße(K 63neu) darf nicht auf die Bundesstraßegelangen.- An der Einmündung sind Sichtdreiecke von10 m auf der Einmündung - gemessen vomdurchgehenden Rand der Fahrbahn derBundesstraße - und 110 m auf der Bundesstraßeim Plan festzusetzen.- Provisorische Zufahrten oder Baustellenzufahrtenzur Bundesstraße werden nicht zugelassen.Auch Einzelbauvorhaben sinderst zulässig, wenn die Erschließung hergestelltist.Sichtdreiecke sind bereits nachrichtlich in denBebauungsplan übernommen worden.Die provisorische Erschließung über die Straße„Hinterm Hagen“ wurde mit der NiedersächsischenBehörde für Straßenbau und Verkehrerneut abgestimmt, um auch aus derenfachlichen Sicht Verkehrsaspekte in einemausreichenden Umfang beachten zu können.Mit Schreiben vom 19.08.2008 stimmt die NiedersächsischeLandesbehörde und Straßenbauunter folgenden Voraussetzungen zu:„Die Zustimmung wird nur solange gewährt, bisdie Möglichkeit der Erschließung über die neuerstellte Kreisstraße „K 63“ in Abhängigkeit derErstellung des Brückenbauwerkes „A 1 / K 63“geschaffen ist.Im Einmündungsbereich „B 3 / Gemeindestraße“ist im Zuge der B 3 eine Linksabiegespurmit ausreichend nachzuweisender Aufstelllängeherzustellen. Die Fahrbahnbreite der Gemeindestraßemuss auf einer Länge von ca.40 m mindestens 5,50 m betragen, um entsprechendenBegegnungsverkehr zu ermöglichen.Der Fahrbahnaufbau hat gem. RSTO inbituminöser Befestigung zu erfolgen.Nach Nutzung der Erschließung ist der gesamteBereich wieder entsprechend zurückzubauen.“Damit können die Bedenken bezüglich derprovisorischen Erschließung über die Straße„Hinterm Hagen“ als unbegründet zurückgewiesenwerden.- Der Entwurf (Ausführungsplanung) der Erschließung,hier Einmündung in die Bundesstraße,ist der Straßenbauverwaltungzur Zustimmung vorzulegen. Entsprechenddes Planfeststellungsbeschlusses zumAusbau der BAB ‚A 1‘ ist bereits eine Vereinbarungfür die Umgestaltung der AS Ra-Die Ausführungsplanung wird der Straßenbauverwaltungrechtzeitig zur Zustimmung vorgelegt.Seite 30 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfde-Süd zwischen der Straßenbauverwaltungund der Gemeinde Neu Wulmstorf unterBerücksichtigung eines Gewerbegebietes(seinerzeit ‚Schleppelsberg‘) geschlossenworden.- Hinsichtlich des Zeitpunktes über einen ev.vorzeitigen Baubeginn im Zuge der Erschließungdes Gewerbegebietes bzw. derAnlage einer RA-Spur im Zuge der ‚B 3‘zum Gewerbegebiet ist vorab der Abschlusseiner (Zusatz-/Ergänzungs-) Vereinbarungzwischen Gemeinde und Straßenbauverwaltungerforderlich.- Ein Ausbau der Einmündung an der freienStrecke muss als Planung in den Bebauungsplanmit aufgenommen werden, um eineplanrechtliche Absicherung zu gewährleisten.- Die Bauverbotszonen von 20 m (40 m) bzw.Baubeschränkungszonen von 40 m (100 m)zurB3(A1)sindzubeachten.- Auf der gesamten Länge des Gewerbegebieteszur B 3 ist ein Zugangsverbot festzusetzen.- Die Gemeinde hat gem. § 9 (1), Abs. 24Baugesetzbuch zu prüfen, ob Festsetzungenoder Maßnahmen gegen schädlicheUmwelteinwirkungen (u. a. Straßenlärm derBundesstraße und der Bundesautobahn) erforderlichwerden.Die erforderliche Zusatzvereinbarung wirdrechtzeitig getroffen.Der Bebauungsplan setzt bereits entsprechendeVerkehrsflächen fest.Die Bauverbotszonen, einschließlich des Zugangsverbots,sind bereits nachrichtlich in denBebauungsplan übernommen.Festsetzungen zum Schutz vor Verkehrslärm(passive Lärmschutzmaßnahmen, Lärmpegelbereichefür Vorhaben im Geltungsbereich)sind bereits im Bebauungsplan enthalten. ZumSchutz von Nutzungen außerhalb des Geltungsbereicheshat die Prüfung ergeben, dasskeine Festsetzungen erforderlich sind.- Der Straßenbauverwaltung dürfen durch dieAusweisungen und Festsetzungen im Bebauungsplansowie durch die Erschließungkeine Kosten entstehen.Der Straßenbauverwaltung entstehendendurch Inhalte des Bebauungsplanes keine Kosten.Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes bitteich um entsprechende Mitteilung unter Beifügungeiner beglaubigten Ausfertigung.29 NIEDERSÄCHSISCHE LANDESBEHÖRDEFÜR STRAßENBAU UND VERKEHRAUßENSTELLE VERDENBürgermeister-Münchmeyer- Straße 1027238 VerdenSchreiben vom 28.07.2008Stellungnahme der Gemeindevon der Bekanntmachung über die öffentlicheAuslegung des o. g. Bebauungsplanes habe ichKenntnis genommen.Der Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanesliegt im Süden der Gemeinde Neu WulmstorfSeite 31 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfundüberdecktdieBundesautobahnA1Hamburg- Bremen von km 31,290 bis km 32,180westlich angrenzend an die Anschlussstelle Rade.Die verkehrliche Erschließung des o.g. Gewerbegebieteserfolgt über eine Umgehungsstraße- künftige Verlegung der Kreisstraße 63(K 63 neu) -, die auf der Südseite der A 1 amKnotenpunkt B 3 / Rampe Süd der AS Radeanbindet. Der künftige Knotenpunkt B 3 / RampeSüd der AS Rade / K 63 neu liegt in demPlanfeststellungsbereich zum 6 - streifigen Ausbauder BAB A 1, 1. Bauabschnitt von östlichdem Autobahndreieck Buchholz bis westlich derAnschlussstelle Rade, von km 27,000 bis km33,000. Der Planfeststellungsbeschluss zum 1.Bauabschnitt liegt mit Datum vom 28.08.2003vor. Im Rahmen des s.g. A-Modell-Pilotprojektsist der Auftrag zum Ausbau der A 1 zwischenHamburg und Bremen an das Konsortium ProjektgesellschaftA 1 Mobil GmbH unter Führungvon Bilfinger Berger, John Laing und JohannBunte am 10.06.2008 erteilt worden. Der Baubeginnist für den Spätsommer 2008 geplant.Für die Umgestaltung der AS Rade besteht bereitseine Vereinbarung zwischen der BundesrepublikDeutschland und der Gemeinde NeuWulmstorf mit Datum vom 29.08./08.09.03. Aufder Grundlage neuer Verkehrsdaten ist die VerkehrstechnischeUntersuchung, Stand April2008, aktualisiert worden.Auf Grund einer erforderlichen Rechtsabbiegespurim Zuge der B 3 in das Gewerbegebiet isteine Ergänzung der v.g. Vereinbarung erforderlich.Der zugesandte B - Planentwurf vom Juni2008 ist hinsichtlich weiterer Abstimmungsgesprächeüberholt und mit Stand vom 16.07.2008den Prüfungsergebnissen, wie z. B. Anpassungdes planfestgestellten Bereichs mit Festsetzungder Flächen zur temporären Nutzung währendder Bauphase des 6 - streifigen Ausbaues der A1, überarbeitet worden.Gegen das Planvorhaben bestehen keine Bedenken,wenn die weiteren Punkte beachtetwerden:Die ergänzende Vereinbarung wird seitens derGemeinde Neu Wulmstorf noch abgeschlossen.1. Entlang der Bundesautobahn A 1 Hamburg -Bremen und der Bundesstraße 3 Soltau - Buxtehudesind die anbaurechtlichen Bestimmungengemäß § 9 FStrG zu beachten. Die Bauverbotszonemit 40 m Abstand zum äußerenFahrbahnrand der BAB (hier: äußerer Standspurrand)ist beidseitig der A 1 gemäß § 9 (1)FStrG von allen baulichen Anlagen freizuhalten.Entlang der B 3 beträgt der Abstand der Bau-Die Bauverbotszone ist nachrichtlich gem. § 9Abs. 6 BauGB in den Bebauungsplan übernommenworden. Der Hinweis bezüglich möglicherFeuerwehrumfahrten in der Bauverbotszonewird seitens der Gemeinde zur Kenntnisgenommen und im Zuge der Planumsetzungbeachtet.Seite 32 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfverbotszone 20 m bis zum äußeren Fahrbahnrand.Sollte innerhalb der Bauverbotszone dieAnlegung einer Feuerwehrumfahrt vorgesehenwerden, so ist zunächst die Ausnahme zumBauverbot gemäß § 9 (8) FStrG zu beantragen.Dem Antrag wird ggf. mit Auflagen und Bedingungen,wie z. B. Übernahme sämtlicher Kostendurch die Gemeinde, wenn der Rückbau derFeuerwehrumfahrt durch Ausbauabsichten imZuge der A 1 durch die Straßenbauverwaltungerforderlich werden, stattgegeben.2. Innerhalb der Bauverbots- und auch der Baubeschränkungszonegem. § 9 Abs. 1 u. 2 FStrG,d.h. im Abstand bis zu 100 m vom befestigtenFahrbahnrand der BAB A 1 (hier: Standspur),bzw. im Abstand von 40 m bis zum befestigtenFahrbahnrand der B 3, dürfen keine Werbeanlagenerrichtet werden, die geeignet sind, dieSicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf derBundesautobahnA1bzw.aufderB3zubeeinträchtigen.Die Niedersächsische Landesbehördefür Straßenbau und Verkehr - GB Verden -ist auch nach Rechtskraft des Planvorhabensbezüglich der Genehmigung von Werbeanlagenin jedem Einzelfall rechtzeitig zu beteiligen. ImWeiteren verweise ich auf den Abschnitt 1.2„Örtliche Bauvorschriften“ nach NBauO, TeilWerbeanlagen, 5. Absatz:1. Werbepylone in der Fläche P9 sind nurzulässig, wenn der Abstand zum äußerenFahrbahnrand der BAB (Standspur)mind. 100 m beträgt.Die Baubeschränkungszonen entlang derBAB als auch der B 3 sind als Planzeichenin dem B - Plan festzusetzen.Die Baubeschränkungszone ist ebenfalls nachrichtlichin den Bebauungsplan übernommenworden.Somit wurden die Anregungen NiedersächsischeLandesbehörde für Straßenbau und Verkehr- Außenstelle Verden bereits im Planverfahrenbeachtet.Weitere Hinweise:1. Brauch- und Oberflächenwasser darfdem BAB - Gelände bzw. dem Bundesstraßengeländenicht zugeführt werden.2. Evtl. Schutzmaßnahmen gegen die vomBundesautobahn bzw. dem Bundesstraßenverkehrausgehenden Emissionendürfen nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltungerfolgen.3. Neuanpflanzungen entlang der Bundesautobahnsind mit der hiesigenStraßenbaubehörde - LandespflegerinFrau Ewen, Tel.: 04231/9239-128- abzustimmen.Die eingereichten Unterlagen habe ich zu meinenAkten genommen.Die Hinweise werden zur Kenntnis genommenund im weiteren Planverfahren beachtet. Diegeplante Oberflächenentwässerung sieht keineZuleitung des anfallenden Oberflächenwassersauf das Gelände der Bundesautobahn undauch nicht auf das Gelände der Bundesstrassevor. Sämtliches im Plangebiet anfallendeOberflächenwasser wird über Regenwasserkanalisationenden erforderlichen RetentionsundReinigungseinrichtungen zugeführt. Die indem nördlichen Abschnitt im südwestlichen Bereichentstehenden Böschungen werden miteiner Mulde versehen, die das auf den Böschungenanfallende Oberflächenwasser RichtungWesten weiterleitet. Dort findet eine Ver-Seite 33 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfIm Falle der Rechtskrafterlangung bitte ich umÜbersendung einer Ausfertigung mit eingetragenenVerfahrensvermerken.30 NIEDERSÄCHSISCHE LANDESBEHÖRDEFÜR STRAßENBAU UND VERKEHRAUßENSTELLE STADEHarsefelder Straße 221680 Stadekeine Stellungnahme abgegebensickerung auf Grund der günstigen Bodenverhältnissestatt.31 POLIZEIINSPEKTION HARBURGLuhdorfer Straße 49 b21423 Winsen (Luhe)keine Stellungnahme abgegeben32 STAATLICHES GEWERBEAUFSICHTSAMTLÜNEBURGAuf der Hude 221339 LüneburgSchreiben vom 16.07.2008bei der Prüfung der schalltechnischen Untersuchungvom 28.04.2008 ist mir aufgefallen, dassvom Gutachter unterschiedliche Angaben zurnotwendigen Höhe des Schallschutzwalles inSW des Plangebietes gemacht werden (Seite17: 6,5 bzw. 8 m, Seite 30: 6 m, Seite 32: 8 m).Diese Diskrepanz ist aufzuklären. Die zeichnerischeFestsetzung des Lärmschutzwalles passtin ihrer dargestellten Länge nicht zu textlichenFestsetzung 180 m. Daneben halte ich es für erforderlich,dass die in Abschnitt 7.2 vom Gutachtergemachten Ausführungen zum Nachweisder Einhaltung der immissionswirksamen flächenbezogenenSchallleistungspegel Teil desBebauungsplanes werden, da nur so verbindlichdas Nachweisverfahren festgelegt werden kann.Im Übrigen bestehen gegen die Festsetzungendes o.g. Bebauungsplanes aus Sicht der vonmir zu vertretenden Belange des anlagenbezogenenImmissionsschutzes keine Bedenken.Stellungnahme der GemeindeDas Gewerbeaufsichtsamt spricht hier denImmissionsschutz für den SägewerksbetriebBorisch an. Bei der beispielhaften Prüfung derlärmschutzrechtlichen Verträglichkeit wurdeermittelt, dass ab einer Wandhöhe von 6,5 mder nächtliche Immissionsrichtwert der TALärm eingehalten wird. Zur sicheren Seite wurde,da es sich momentan lediglich um eine exemplarischePrüfung handelt, die Festsetzungeiner maximalen Höhe für Lärmschutz von 8 mempfohlen. In der Zusammenfassung ist hinsichtlichder exemplarischen Nutzung eine erforderlicheHöhe von etwa 6 m genannt. ImVorschlag für die Festsetzung ist jedoch wiedereindeutig eine maximale Höhe von 8 m empfohlen.Dies wird im Bebauungsplan auch sofestgesetzt.Diese abschließende Feststellung wird zurKenntnis genommen.33 STIFTUNG ELIMFREIE EVANGELISCHE GEMEINDESeite 34 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfHERR HUNDSDÖRFERElstorfer Straße 3721629 Neu Wulmstorfkeine Stellungnahme abgegeben34 WASSERBESCHAFFUNGSVERBANDHARBURGPostfach 11022021206 SeevetalSchreiben vom 18.07.2008Seitens des WasserbeschaffungsverbandsHarburg bestehen gegen den oben genanntenB-Plan keine Bedenken.Stellungnahme der GemeindeDie Hinweise des WasserbeschaffungsverbandesHarburg werden zur Kenntnis genommenund im weiteren Planverfahren beachtet.Der Anschluss des Gewerbegebiets an die öffentlicheTrinkwasserversorgung ist möglich,wenn das vorhandene Rohrleitungsnetz erweitertwird. Die notwendige Rohrnetzerweiterungfinanziert sich über Baukostenzuschüsse. EineVorfinanzierung durch den Erschließungsträgerist dabei erforderlich.Der Wasserbeschaffungsverband Harburg verlegtund unterhält Leitungen nur im öffentlichenBereich. Um eine sichere Versorgung gewährleistenzu können, ist die Verlegung einer RingleitungPVC DN 200 geplant. Die erforderlichenTrassen sind zur Verfügung zu stellen. Solltedennoch die Verlegung in privaten Flachen erforderlichwerden, so ist die Leitung über einebeschränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuchzu sichern.35 WEHRBEREICHSVERWALTUNG IFeldstraße 23424106 Kielkeine Stellungnahme abgegeben36 WEHRBEREICHSVERWALTUNG NORDPostfach 16330001 Hannoverkeine Stellungnahme abgegeben37 FHHBEHÖRDE FÜR STADTENTWICKLUNG UNDUMWELTSeite 35 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfAMT FÜR LANDESPLANUNG - LP 13Postfach 11210920421 HamburgSchreiben vom 24.07.2008die Freie und Hansestadt Hamburg hat gegeno.a. Bebauungsplan keine grundsätzlichen Bedenken,doch sei auf eine Diskrepanz zwischenPlan und textlicher Begründung hingewiesen:Während im Plan durchgehend Gewerbe ausgewiesenwird, werden in der BegründungLärmwerte für uneingeschränkte Industriegebieteangenommen (s.S. 40ff).Stellungnahme der GemeindeHinsichtlich der Emissionskontingente sind diein der DIN 18005 genannten Werte Anhaltswertefür die Planung, sofern eine konkreteNutzung noch nicht bekannt ist (vgl. DIN18005-1, Abs. 5.2.3). Im konkreten Fall wirdeine Nutzung vorwiegend durch Logistikbetriebeangestrebt. Um diesen Betrieben hinreichendenEntwicklungsspielräume zu sichern,ohne den Flächenverbrauch zu erhöhen, werdenflächenbezogene Emissionskontingentefestgesetzt, die dies ermöglichen und in derUmgebung keinen lärmschutzrechtlichen Konfliktverursachen.38 GEMEINDE APPELAn der Kreisstraße 121279 AppelSchreiben vom 17.07.08Stellungnahme der Gemeindehierdurch möchten wir Ihnen mitteilen, dass dieGemeinde Appel keine Einwände und Bedenkengegen den oben angeführten Plan hat.Sollte bei der Oberflächenentwässerung dasGebiet der Gemarkung Appel betroffen sein, bittenwir um eine frühzeitige Beteiligung.Außerdem möchten wir Sie bitten, den Kreisdarauf aufmerksam zu machen, dass die ZuundAbfahrt zur K63 auszubauen ist, da sie zurzeitzu schmal ist für ein gefahrloses Ableitendes LKW- Verkehrs.Nachgang / Berichtigung vom 05.08.2008Außerdem möchten wir Sie bitten, den Kreisdarauf aufmerksam zu machen, dass die Kreisstraßein der Abfahrt der Straße „Am Aarbach“ /Oldendorfer Straße viel zu schmal ist für ein gefahrlosesAbleiten des Schwerlastverkehrs.Begründung:Der oben genannte Streckenabschnitt der K 63befindet sich nicht in dem erforderlichen undheute üblichen Standard der Verkehrssicherheit.Der durch das geplante Gewerbegebiet zunehmendeStraßenverkehr, sowie die Nutzung alsEine Betroffenheit der Gemeinde Appel kannnur entstehen, wenn der Notüberlauf des vorhandenenRegenrückhaltebeckens Rade-Mienenbüttel häufiger als in der Vergangenheitanspringt und Regenwasser in das Trockentalauf dem Gebiet der Gemeinde Appel ableitetet.Dies wird ausgeschlossen, weil im Abschnittnördlich der BAB A1 die Rückhalteeinrichtungenim Gewerbegebiet für ein Regenereignis >20 Jahre dimensioniert werden. Der Notüberlaufder Rückhalteeinrichtungen springt erst beieinem Regenereignis > 20 Jahre an. Der Notüberlaufentwässert das anfallende Wasserzum Regenrückhaltebecken Rade-Mienenbüttel. Bevor der Notüberlauf des Retentionsbodenfiltersanspringt, wird die 1. Abflusswelleeines Starkregenereignisses ausden Ortschaften Rade und Mienenbüttel derJährigkeit > 20 Jahre bereits abgeflossen sein,so das aufgrund der verzögerten Ableitung ausdem Gewerbegebiet keine zusätzliche Belastungdes Gemeindegebietes Appel erwartetwird.Seite 36 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfAutobahnumgehung, führt zu erheblichen Beeinträchtigungenund Behinderungen der Einwohnervon „Oldendorf“ und „Am Aarbach“.39 GEMEINDE JORKPostfach 116021630 JorkSchreiben vom 04.07.2008Keine BedenkenDer Hinweis der Gemeinde Appel wird an denLandkreis weitergegeben. Eine Entscheidunghierüber liegt aber nicht im Aufgabenbereichder Gemeinde Neu Wulmstorf und ist auchnicht bebauungsplanrelevant.Stellungnahme der GemeindeDie Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.40 GEMEINDE ROSENGARTENBremer Straße 4221224 Rosengartenkeine Stellungnahme abgegeben41 GEMEINDE WENZENDORFZum Sportplatz 721279 WenzendorfSchreiben vom 22.07.2008Stellungnahme der Gemeindezu dem o.g. Bebauungsplan wird aus hiesigerSicht auf folgendes hingewiesen:Verkehrstechnische Untersuchung, Büro Hintz,Langenhagen:1. Bei den zusätzlichen Verkehrsmengenvom Gewerbegebiet Wennerstorf wurdenur die Entwicklung Ixocon (20 ha) berücksichtigt.Es fehlt die noch nicht erfolgteEntwicklung Erweiterung von Lidlund der Fläche westlich von Lidl.2. Die aus den prognostizierten Arbeitsplätzenund der Betriebsart hergeleitetenKfz-Zahlen durch den Ixocon-Betreieb muss das zuständige SBA prüfen;die Herleitung und die Quellen derAnnahmen sind so nicht nachvollziehbar.In der Gemeinde Wennerstorf ist derzeit dieErweiterung des Lidl-Logistikstandortes geplant(ca. 1ha in südlicher Richtung). Zudem stehtwestlich des Lidl-Grundstücks eine ca. 4 hagroße Fläche zur Verfügung, die u.a. in RichtungNorden über das GE Rade-Mienenbüttelangebunden wird. Planungsrechtlich abgesichertsind zudem ca. 8 ha Logistikpark der Ixocon,die bereits bebaut werden. Diese Absicherungfehlt für die zur Zeit lediglich diskutierteFlächenerweiterung auf 20 ha. Deshalb kanninsoweit auch unter Berücksichtigung interkommunalerInteressen die Planungsabsicht inder Abwägung nicht ausschlaggebend sein.B-Plan-Entwurf Planzeichnung:- Die Erschließungsstraße, die im Südenan den nördlichen Teil des GE Wen-Die Planzeichnung wird dahingehend geändert,dass ein durchgängiger Fußweg bis zur Plangebietsgrenzefestgesetzt wird.Seite 37 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfnerstorf / Nordeinfahrt Lidl anschließtpasst im Querschnitt nicht an denSchnitt auf Wennerstorfer Seite! (Vgl.Anlage). Aus unserer Sicht wäre eindurchgängiger Fußweg und ein Parkstreifensinnvoll, so wie es auch in derBegründung, S. 27 im Schemaschnitt“Gewerbeanbindung Wennerstorf“ dargestelltist.42 SAMTGEMEINDE HOLLENSTEDTRATHAUSPostfach 116121279 HollenstedtSchreiben vom 23.07.2008Zu dem o. g. B-Plan nehme ich wie folgt Stellung:Stellungnahme der Gemeinde1. Die Kreisstraße Nr. 63 (Mienenbüttel — Hollenstedt)sollte eingeschränkt werden aufFahrzeuge nur bis 7,5 to Gesamtgewicht(Anliegerverkehr frei). Diese Forderung bitteich auch an den Straßenbaulastträger(Landkreis Harburg) weiterzugeben.2. Aufgrund der unhabhängig vom Schwerlastverkehrzu erwartenden Mehrmenge anFahrzeugen wird der Ausbau der Kreisstraße63 zwischen Oldendorf und Hollenstedtauf das übliche Niveau einschließlich GehundRadfahrweg gefordert. Es wird gebeten,diese Forderung auch an den LandkreisHarburg als Straßenbaulastträger weiterzugeben.3. Nr. 6.4.1 der Begründung ist u. a. auch dieOberflächenentwässerung dargestellt. Danachsoll das anfallende Wasser auf derSüdseite der Autobahn über ein Regenrückhaltebeckendem Aarbach mit einerRohrleitung zugeführt werden. Es ist zu gewährleisten,dass die bevorstehende Erweiterungdes „Gewerbegebiets Wennerstorf“um ca. 15 ha ebenfalls in diese Richtungentwässern kann. Nur wenn die Kapazitätder bereits vorhandenen Anlagen in derOrtschaft Wennerstorf dieses Volumen aufnehmenkann, ist die Ableitung über dasGebiet der Samtgemeinde Hollenstedt möglich.4. Es wird angeregt, die Anbindung des Gewerbegebietesauch an den Schienenverkehrlangfristig anzustreben.5. Die Prüfung der Immissionen gemäß Nr. 5.4der Begründung sollte auch auf die Ortsla-Die Hinweise der Samtgemeinde Hollenstedtwerden an den Landkreis weitergegeben, verbundenmit der Empfehlung, keine Beschränkungdes zulässigen Gesamtgewichts einzuführen.Eine Entscheidung hierüber liegt abernicht im Aufgabenbereich der Gemeinde NeuWulmstorf und ist auch nicht bebauungsplanrelevant.Für den Aarbach besteht ein durch die UntereWasserbehörde genehmigter Entwässerungsentwurfdes Ingenieurbüros Meyer aus Moisburg(Az.: 72.2-657-24-39-3-1). In dem Entwurfsind den einzelnen Teileinzugsgebieten zulässigeAbflussmengen zugeordnet. Für den südlichenTeilabschnitt des B-Plan Nr. 66 der GemeindeNeu Wulmstorf (südlich der BAB A1)ist eine Zuleitungsmenge in den Aarbach vonmaximal 25,29 l/s festgelegt. Mit dem geplantenRegenrückhaltebecken wird entsprechenderRetentionsraum geschaffen um den Abflussaus dem B-Plan 66 auf 25,29 l/s gedrosseltableiten zu können.Die Anregung wird zur Kenntnis genommen,fällt aber nicht in den Zuständigkeitsbereich derGemeinde Neu Wulmstorf.Die höchsten Beurteilungspegel sind auf GrundSeite 38 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfgen Wennerstorf und Oldendorf in derSamtgemeinde Hollenstedt ausgedehntwerden.der geringen Entfernung in der direkten Nachbarschaft(Ortslage Mienenbüttel) zu erwarten.An weiter entfernt liegenden schützenswertenNutzungen werden auf Grund der Abnahmeder Schallenergie auf dem Ausbreitungsweggeringere Beurteilungspegel auftreten. Da jedochbereits in der direkten Nachbarschaft dieVorgaben der TA Lärm eingehalten werden, istan den weiter entfernten Nutzungen kein lärmschutzrechtlicherKonflikt zu erwarten. Demzufolgewurden nur die lärmtechnischen Auswirkungendie direkt angrenzenden Nutzungenuntersucht.43 STADT BUCHHOLZ IN DER NORDHEIDEFACHBEREICH STADTENTWICKLUNGHERR KAUFHOLDPostfach 154021237 Buchholz in der NordheideSchreiben vom 24.07.08Stellungnahme der Gemeindevielen Dank für die Beteiligung am Aufstellungsverfahrenfür den Bebauungsplan Nr. 66 „GewerbegebietMienenbüttel‘. Die Stadt Buchholzhatte bereits mit Schreiben vom 19. März 2008im Rahmen der Beteiligung nach §4 Abs. 1BauGB zu dem Vorhaben Stellung genommen.Die damalige Stellungnahme, die diesemSchreiben als Anlage beiliegt, behält ihre Gültigkeit.Aus der Sicht der Stadt Buchholz ist es ausdrücklichzu begrüßen, dass Einzelhandelsbetriebeim geplanten „Gewerbegebiet Mienenbüttel“nicht zugelassen werden sollen. So wirdverhindert, dass sich „schleichend“ ein neuerEinzelhandelsstandort außerhalb der bestehendenZentren entwickelt.Wie in der Stellungnahme vom 19. März ausgeführt,bestehen allerdings Bedenken hinsichtlichder Größe des geplanten Gewerbegebietes.Aus der Sicht der Stadt Buchholz ist das Projektaufgrund seiner Flächengröße von rund 80 HektarBruttofläche überdimensioniert und gefährdetdie gewerbliche Entwicklung in den umliegendenStädten und Gemeinden.In diesem Zusammenhang werden auchNachteile für die weitere gewerbliche Entwicklungder Stadt Buchholz befürchtet, zu derenraumordnerischen Schwerpunktaufgaben alsMittelzentrum die Sicherung und die Entwicklungvon Arbeitsstätten gehört.Auf die Größe des geplanten Gewerbegebieteshat sich die Stadt Buchholz aufgrund der unterihrer Beteiligung aufgestellten Flächennutzungsplanungeinstellen müssen. Die Investitionen,die für die Umsetzung der Planungsentscheidunggetätigt werden müssen, sind nurvertretbar, wenn die damit erschließbaren Flächenauch der städtebaulichen Entwicklungauch in einem überschaubaren Zeitraum zurVerfügung stehen. Die Gemeinde teilt mit derSüderelbe AG die Überzeugung, dass diesesEntwicklungsziel mit dem der Planung zuGrunde liegenden Konzept zeitnah erreichtwerden kann. Eine Beeinträchtigung der Entwicklungsmöglichkeitender Stadt Buchholz,Seite 39 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfEs wird deshalb erneut angeregt, die Größe desin Mienenbüttel geplanten Gewerbegebietes zureduzieren und die Umsetzung des Projektesdurch mehrere Realisierungsabschnitte zeitlichzu strecken.Schreiben vom 19.03.08vielen Dank für die Beteiligung am Bebauungsplanverfahrenzum geplanten »GewerbegebietMienenbüttel“.Die verschickten Planunterlagen beziehen sichin erster Linie auf den Untersuchungsumfangder Umweltprüfung, hierzu hat die Stadt Buchholzkeine Anregungen vorzubringen.die so schwer wiegt, dass die gemeindlichePlanung geändert werden müsste, ist nicht zubefürchten.Erhebliche Bedenken bestehen allerdings hinsichtlichder Größe des geplanten Gewerbegebietes.Aus der einleitenden Projektbeschreibung gehthervor, dass in Mienenbüttel ein Gewerbegebietmit einer Fläche von etwa 80 Hektar entstehensoll. Wie der Presse zu entnehmen war, handeltes sich damit um das derzeit größte Gewerbeprojektin ganz Deutschland.Aus der Sicht der Stadt Buchholz ist das Projektin dieser Größe überdimensioniert. Zur Veranschaulichung:die im Grundzentrum NeuWulmstorf auf Grundlage des BebauungsplansNr. 66 überplante (Brutto-)Fläche von rund 80Hektar entspricht fast 50% der in den drei Gewerbegebietendes Mittelzentrums Buchholzinsgesamt vorhandenen Gewerbeflächen (zusammenetwa 170 ha Bruttofläche). In diesemZusammenhang gilt es außerdem zu berücksichtigen,dass die Gemeinde Neu Wulmstorfim Rahmen des B-Plans Nr. 72 “Gewerbe nördlichder Bahn“ ein weiteres, etwa 14 ha großesGewerbegebiet plant.Im Regionalen Raumordnungsprogramm fürden Landkreis Harburg werden dem GrundzentrumNeu Wulmstorf aufgrund seiner Lagegunstzwar Schwerpunktaufgaben für die Sicherungund Entwicklung von Arbeitstätten zugewiesen.Eine Gewerbeflächenentwicklung in dem nungeplanten Ausmaß wird durch diese Ausweisungaus der Sicht der Stadt Buchholz allerdingsnicht gedeckt. Es ist zu befürchten, dassdie gewerbliche Entwicklung im MittelzentrumBuchholz durch ein Projekt in dieser Größenordnungbeeinträchtigt wird.Seite 40 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfDie Stadt Buchholz regt deshalb an, die Größeder im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 66 geplantenGewerbeflächen zu reduzieren. Außerdemsollte die Entwicklung des Gewerbegebieteszeitlich gestreckt werden, z.B. durch eineUmsetzung des Projektes in mehreren Realisierungsschritten.44 STADT BUXTEHUDEPostfach 155521605 BuxtehudeSchreiben vom 15.07.2008Stellungnahme der Gemeindedie Stadt Buxtehude nimmt zum BebauungsplanNr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ der GemeindeNeu Wulmstorf gemäß § 4(2) BauGBwie folgt Stellung:Die Stadt Buxtehude begrüßt den Ausschlussvon Einzelhandelseinrichtungen für den o.g.Bebauungsplan. Hinsichtlich der Ausnahme vonEinzelhandelsnutzungen in Tankstellen empfiehltdie Stadt Buxtehude, eine Verkaufsflächenbegrenzungfür Tankstellenshops in den B-Plan zur Klarstellung aufzunehmen. Bezüglichder Aussage in der Begründung auf der Seite107, 3. Absatz: „Der festgesetzte Ausschlussvon zentrumstypischen Einzelhandelbetriebenmit einer Verkaufsfläche von mehr als 150 m2im Plangebiet ...“ existiert keine entsprechendeFestsetzung. Um die Begründung und die Festsetzungenwiderspruchsfrei zu halten, sollte der3. Absatz der Seite 107 der Begründung gestrichenwerden.Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Buxtehudeim Interesse des Hochwasserschutzesdavon ausgeht, dass keine verstärkten Zuflüsseaus dem Plangebiet Richtung Este abgeleitetwerden.Die Gemeinde Neu Wulmstorf erhält eineDurchschrift dieses Schreibens.Der widersprüchliche Satz in der Begründungwird gestrichen. Maßgeblich für die Inhalte desBebauungsplanes sind die textlichen Festsetzungen.Der Oberflächenabfluss aus dem Gebiet südlichder BAB A1 wird auf maximal 25,29 l/s,dass in etwa dem landwirtschaftlichen Abflussvon 1,3 l/s/ha entspricht, über entsprechendeRetentionsmöglichkeiten gedrosselt. Ein verstärkterGebietsabfluss ist daher nicht zu erwarten.Die Regenentwässerung und die maximaleAbleitungsmenge wurden mit Entwurfdes Ingenieurbüros Meyer aus Moisburg vom20.02.2003 durch den Landkreis Harburg am10.09.2003 wasserbehördlich genehmigt (Az.:72.2-657-24-39-3-1).45 AKTION FISCHOTTERSCHUTZ E.V.OTTER-ZENTRUMSudendorfallee 129386 HankensbüttelSeite 41 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfkeine Stellungnahme abgegeben46 BIOLOGISCHE SCHUTZGEMEINSCHAFTHUNTE-WESER-EMS E.V.Gartenweg 526203 Wardenburgkeine Stellungnahme abgegeben47 BUND ORTSGRUPPE NEU WULMSTORFFRAU BRIGITTE THURAUOldendorfer Straße 921629 Neu WulmstorfSchreiben vom 22.07.2008Stellungnahme der Gemeindefür den Regionalverband Elbe-Heide des BUNDnehmen wir zu o.g. Bebauungsplanentwurf wiefolgt Stellung:1. Die Fläche P2 zur Abschirmung der OrtslageMienenbüttel bietet keinen effektivenSchutz vor Lärm- und Geruchsemissionensowie optischen Auswirkungen durch dasGewerbegebiet. Die Breite dieser Fläche istsignifikant zu erhöhen, um diese Funktionenzu erfüllen und die Auswirkungen auf dieOrtslage Mienenbüttel und die dortige Lebensqualitätentsprechend des Vermeidungsgrundsatzeszu minimieren.2. Die optischen Auswirkungen durch die geplantenHallenbauten führen zu erheblichenBeeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes.Zur Minderung dieser Beeinträchtigungensind die maximalen Bauhöhenauf 8 Meter in Ortsnähe und ansonsten10 Meter zu beschränken.Die isolierte Beurteilung der Funktion der FlächeP 2 im Hinblick auf die Ortslage Mienenbüttelohne Berücksichtigung der Erkenntnisseaus Verkehrs- und Lärmgutachten kann nichtüberzeugen. Die Fläche P 2 ist mehrere Hektargroß und bietet – auch unter Berücksichtigungvon § 50 BImSchG - ausreichenden Schutz vorLärm- und Geruchsemissionen. Der eigentlicheSchutz vor Lärm für die Ortslage von Mienenbüttelwird aber durch die Festsetzung einesflächenbezogenen Schallleistungspegels erreicht.Näheres ergibt sich aus dem Inhalt desLAIRM-Gutachten, das Bestandteil der Bebauungsplanbegründungist. Die eigentliche FunktionderGrünflächeP2dientderMilderungderoptischen Auswirkungen. Die Grünfläche ist sodimensioniert, dass zwischen Ortslage undGewerbegebiet immer mindestens die Größeeines Fußballfeldes Abstand ist. Die intensiveEingrünung der Flächen sowie der vorgesehenemindestens 7 m hohe Wall sollen einen angemessenenoptischen Puffer zwischen Gewerbeund dem Dorf Mienenbüttel schaffen.Diese Meinung des Einwenders wird so nichtgeteilt. Die Höhenbegrenzung auf 8 – 10 mentspricht nicht den Anforderungen, denen diegeplanten Gewerbegebäude aus betrieblichenGründen entsprechen müssen. Die Gemeindehat Höhenbeschränkungen durch Obergrenzenvon 14 bzw. 16 m festgesetzt und die darausresultierende Wirkung auf das LandschaftsbildSeite 42 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorf3. Die naturschutz- und baurechtlichen Anforderungenzur Bewältigung der Eingriffsregelungwerden nicht erfüllt. Es ist nicht zulässig,dass die Ersatzmaßnahmen hinsichtlichihrer Lage, Art, Umfang und Zeitpunkt derAusführung noch nicht festgelegt sind. Eineentsprechende Konkretisierung und Festschreibungim Bebauungsplan ist daher erforderlich.- rd. 578.000 m2 Fläche können im Genichtso gravierend bewertet, dass diese Festsetzungnicht gerechtfertigt werden könnte.Auf der Planungsebene des Bebauungsplanesmuss sicher gestellt sein, dass der Umsetzungdes Bebauungsplanes keine unüberwindbarenHindernisse entgegenstehen. D.h. bis zumSatzungsbeschluss müssen die externen Ausgleichsmaßnahmenhinreichend konkret undderen Umsetzung gewährleistet sein. DieseAnforderungen erfüllt der vorliegende Bebauungsplanin erster Linie durch plangebietsinterneAusgleichsmaßnahmen (ca. 40% des ermitteltenKompensationsbedarfs).Zur Sicherung der Durchführung von Ersatzmaßnahmenstehen zwei Bereiche zur Verfügung:In erster Linie der Standortübungsplatz im Bereichder Röttiger-Kaserne mit dem dort vorgesehenenKompensationsprogramm. Die Verfügbarkeitder Flächen ist inzwischen in Verhandlungenmit der BIMA (Bundesanstalt fürImmobilienaufgaben) geklärt. Aufgrund der Ergebnisseder faunistischen Untersuchungen imGutachten des Sachverständigen Westphalwerden aus artenschutzrechtlichen Gründenweitere Ersatzmaßnahmen im Bereich desKompensationsflächenpools und der Öko-Konto-Maßnahme „Riepshof“ der NLG (NiedersächsischeLandgesellschaft) in den GemarkungenTostedt und Otter durchgeführt.Diese Öko-Konto-Maßnahme ist gerade fürBodenbrüter wie die Feldlerche hervorragendgeeignet. Entsprechende Vereinbarungen zurNutzung dieser Öko-Konto-Maßnahme alsAusgleich für die Feldlerche werden zwischenHabacker Holding in Stellvertretung der Gemeindeals Eingriffsverursacher und NLG direktgetroffen.4. Im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichs-Bilanzierung wird nur der Wertfaktor der Biotoptypenbei der Berechnung zugrunde gelegt.Der für bestimmte Biotoptypen festgestelltebesondere Schutzbedarf bleibt in derweiteren Planung unberücksichtigt und führtauch nicht zur Ableitung spezieller Kompensationsmaßnahmen.Ebenso werden folgendeerheblichen Beeinträchtigungen desNaturhaushalts bei der Eingriffsberechnungund der Kompensationsplanung nicht berücksichtigt:Die naturschutzrechtliche Eingriffsbilanz istfachlich nicht zu beanstanden und mit der unterenNaturschutzbehörde abgestimmt worden.Im Übrigen siehe den Inhalt der vorstehendenAusführungen.Seite 43 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfwerbegebiet und auf den Verkehrsflächenversiegelt werden, wobei sich abernicht nur der Biotopwert auf “0“ verringert,sondern die betroffenen Flächenjegliche Funktion im Naturhaushalt verlieren,- es entstehen erheblich Zerschneidungswirkungen,da die funktionalenBeziehungen durch die Flächen desGewerbegebietes großräumig weitgehendunterbunden werden (v.a. beiTierarten mit größerem Raumbedarfund hinsichtlich der Wander- und Ausbreitungswegevon Arten),- das Landschaftsbild und die Erholungseignungwird auch im weiten Umfelddes Gewerbegebietes erheblich beeinträchtigt.Die genannten Aspekte sind daher bei derBearbeitung der Eingriffsregelung und beider Ableitung von Kompensationsmaßnahmenentsprechend zu berücksichtigen. Außerdemist ein wesentlicher Teil der erforderlichenKompensationsmaßnahmen imvom Eingriff betroffenen Raum zu realisierenund könnte im Rahmen der in Punkt 1)geforderten Verbreiterung des Schutzstreifenszur Ortslage Mienenbüttel erfolgen.Nach Auffassung der Gemeinde aber auch derNaturschutzbehörde kann eine Verbreiterungder Schutzstreifens in Richtung Mienenbüttelniemals in einem solchen Umfang ökologischeFunktionen wahrnehmen wie andere Ausgleichsmaßnahmenaußerhalb des Gewerbegebietes.5. Nach unseren Feststellungen gefährdet derBebauungsplan bzw. das Gewerbegebietdie bestehenden Reviere seltener Arten wieinsbesondere gefährdeter, streng geschützterFledermausarten. Die vorliegenden Untersuchungenund Auswertungen sind unzureichendund bieten keine ausreichendeAbwägungsgrundlage. Der Zwischenstandder Fledermauskartierung gibt nur die Ergebnissevon zwei der sieben vorgesehenenBegehungen wider. Konkrete Aussagenüber Raumnutzung der Fledermäuse sowiederen Flugbewegungen z.B. zwischen derOrtslage Mienenbüttel und den(Wald)bereichen südlich bzw. südöstlich derBAB 1 liegen nicht vor. Zum Zeitpunkt derUntersuchung waren noch nicht einmal alleQuartiere der Fledermäuse bezogen. EineErfassung der Sommer- bzw. Herbstlebensraumeder streng geschützten Arten ist abererforderlich. Eine sachgerechte Entscheidungüber Ausnahmegenehmigungen oderauch Befreiungen kann auf dieser Datengrundlagenicht erfolgen. Die Auslegungdieser unzulänglichen Daten ist insofern alsVerfahrensfehler einzustufen. Weiterhin istDie faunistischen Kartierungen sind mittlerweileabgeschlossen. Die Ergebnisse der Kartierungenund die daraus resultierenden Konsequenzenwurden mit der Unteren Naturschutzbehördeintensiv abgestimmt. Konsequenzen artenschutzrechtlicherNatur ergaben sich hierbeivor allem durch das Vorkommen von ca. 18Brutpaaren der Feldlerche im Planungsgebiet,nicht aber für die Fledermäuse. Es wird im übrigenauf die vorstehenden Ausführungen verwiesen.Für alle anderen untersuchten Tierartengruppenergeben sich bei Beachtung der empfohlenenKompensations- bzw. Minderungsmaßnahmennach Aussage des faunistischen Gutachtenskeine artenschutzrechtlichen Konsequenzenim Sinne des § 42 BNatSchG. Diesbetrifft insbesondere die Fledermäuse. DasGutachten kommt zu dem Ergebnis, dass keinenachhaltigen Beeinträchtigungen der Fledermauspopulationzu erwarten sind. Es wurdenzwar mehrere Fledermausarten, diese a-ber nur in sehr geringen Populationsgrößen imUntersuchungsraum, festgestellt. Durch geeigneteMaßnahmen kann die zukünftige Auto-Seite 44 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorffestzustellen, dass gerade die vorhandeneUnterführung unter der BAB 1 in Verbindungmit den am Wirtschaftsweg bestehendenGehölzstrukturen intensiv durch Fledermäusezur Querung der BAB 1 genutztwird. Diese Unterführung wird den Planungenzufolge ersatzlos entfallen. In Verbindungmit der anzunehmenden Meidung desGewerbegebietes ist zum einen von einererheblichen Beeinträchtigung der Raumbeziehungenbei den Fledermäusen auszugehenund zum anderen eine höhere Gefährdungder Fledermäuse beim zukünftig erforderlichenÜberfliegen der BAB 1 anzunehmen.bahnunterführung eine ähnliche Bedeutung fürdie Unterquerung der Autobahn durch Fledermäuseübernehmen wie die gegenwärtige Unterführung.Es bleibt auch festzustellen, dassdie Änderung der Autobahnunterführung nichtdurch die Planung der Gemeinde bedingt istsondern schon im Rahmen des Planfeststellungsverfahrensder Autobahn Thema war.6. Die Folgenabschätzung der massiven Eingriffein den Naturhaushalt (Boden, Wasser,Luft, Landschaft, Klima) umfasst keine Gesamtbewertungaller Umwelteinwirkungeneinschließlich der Wechselwirkungen mit allenim Nachbarraum befindlichen oder geplantenVorhaben wie insbesondere dengeplanten Ausbau der BAB 1 (vgl. Richtlinie2002 /49 / EG v. 25.06.02). Eine entsprechendeBilanzierung ist im Rahmen desUmweltberichts zu ergänzen.Die geforderten Folgeabschätzungen sind bereitsInhalt des Umweltberichtes.48 HAUPTENTWÄSSERUNGSVERBAND DER III.MEILEALTEN LANDESHERR KARL TAMKEHohenwischer Straße 22321129 Hamburgkeine Stellungnahme abgegeben49 JÄGERSCHAFT HARBURG-LANDHERR HEINRICH WENTZIENPodendorf 221647 Moisburgkeine Stellungnahme abgegeben50 KREISBEAUFTRAGTER FÜRNATURSCHUTZ UNDLANDSCHAFTSPFLEGEHERR FRIEDRICHAm Wiesengrund 11Seite 45 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorf21376 Garlstorfkeine Stellungnahme abgegeben51 LANDESVERBAND BÜRGERINITIATIVENUMWELTSCHUTZ NIEDERSACHSEN E.V.Odeonstraße 1230159 Hannoverkeine Stellungnahme abgegeben52 LANDESVERBAND NIEDERSACHSENDEUTSCHER GEBIRGS- UNDWANDERVEREINEBierstraße 2849074 Osnabrückkeine Stellungnahme abgegeben53 NATURFREUNDE NIEDERSACHSEN E.V.OG NORDHEIDEHERRN WENZELHochkamp 2321244 Buchholz in der NordheideSchreiben vom 01.07.2008Wir lehnen es ab, auf Einzelheiten dieses B-Planes einzugehen. Mit der Ausweisung „Lagerhäuserund Lagerplätze“ und den bekanntenVorhaben der Ansiedlung von Logistikbetrieben(= GVZ!) verstoßen Sie gegen das geltendeRROP, gegen das ROG, LROG und §1 Abs. 4BauGB.Stellungnahme der GemeindeDie Rechtsauffassung des Einwenders wirdnicht geteilt, der Vorwurf des Rechtsbruchswird zurückgewiesen.Ich halte Sie alle für Personen, die bewusst geltendeGesetze brechen wollen.54 NATURSCHUTZBUND DEUTSCHLAND E.V.KREISVERBAND HARBURGHERR BONERWilhelm-Meiser-Straße 121244 Buchholz in der NordheideSeite 46 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfSchreiben vom 24.07.2008der NABU erhebt im Rahmen seiner gesetzlichenBeteiligung zu dem obigen B- PlanentwurfGewerbegebiet Mienenbüttel erhebliche Bedenken.Begründung:Stellungnahme der Gemeinde1. Wir sehen angesichts der Vielzahl von Planungenvon Logistikparks und Bauanträgenim Landkreis Harburg durch dieses neueZentrum keine zu erfüllende wichtige Bedarfslückeund keine Gemeinwohlaspekte.Der Landkreis ist angesichts der ambivalentenFestlegungen im Regionalen Raumordnungsprogrammin der Pflicht, Prioritätenund Vorgaben hinsichtlich der Planungsabsichtender Gemeinden zu gewerblichenLogistikflächen u.ä. zu treffen. Leider konnteder Landkreis sich bis dato nicht dazuentscheiden.2. Die Realisierung der Planung beinhaltet einesehr große Flächeninanspruchnahmebisher unbebauter Flächen für gewerblicheZwecke und funktional zugeordneter Verkehrsflächen(laut Umweltbericht ca. 84 haPlangebiet). Die Bebauung ist sehr kompaktgeplant und greift in wichtige LandschaftsundBiotopstrukturen ein, in diesem Raumleben mehrere streng geschützte Artennach EU-Recht. Die Bebauung würde zu einerstarken Entwertung der überplanten undder angrenzenden Flächen für den Naturhaushaltführen und das Dorf Mienenbüttelhinsichtlich seiner dörflichen Funktionsbündelfür die dortige Bevölkerung stark entwerten.Die Einschätzung des NABU wird nicht geteilt,sie kann in der Abwägung kein ausschlaggebendesGewicht beanspruchen.Mit dem Bebauungsplan Nr. 66 „GewerbegebietMienenbüttel“ setzt die Gemeinde NeuWulmstorf die Planungsabsichten aus demFNP um. Die Abwägung zu den Darstellungendes FNP´s, konkret auch zum nunmehr wiederholtenGesichtspunkt der Inanspruchnahmelandwirtschaftlicher Nutzflächen, hat im Aufstellungsverfahrender Jahre 1998 bis 2002 stattgefunden.Die Rahmenbedingungen für dievorbereitende Planungsentscheidung habensich nicht geändert. Die Investitionen, die fürdie Umsetzung der Planungsentscheidung getätigtwerden müssen, sind nur vertretbar,wenn die damit erschließbaren Flächen auchder städtebaulichen Entwicklung auch in einemüberschaubaren Zeitraum zur Verfügung stehen.Die Gemeinde teilt mit der Süderelbe AGdie Überzeugung, dass dieses Entwicklungszielmit dem der Planung zu Grunde liegendenKonzept zeitnah erreicht werden kann.Das generelle Problem des Flächenverbrauchsstellt sich – gegebenenfalls an anderer Stelle –solange Gewerbeflächen benötigt werden. ZurMinderung der landschaftlichen Beeinträchtigunggehören beispielsweise Randeingrünungensowie die mehrere Hektar große Pufferzonezur Ortslage von Mienenbüttel mit einem 7m hohen Sichtschutzwall.2.1. Wir halten den B-Planentwurf hinsichtlichder Sicherung der Belange der ortsansässigenBevölkerung noch nicht für ausreichenddurchdacht: Sowohl durch die zuerwartende starke Verkehrszunahme aufder an die jetzige Bebauung östlich grenzendenB3undderverlegtenKreisstraßesüdwestlich als auch durch das geplanteLogistikgebiet tritt eine Verinselung derWohn- und Dorfbebauung ein, die de factonur noch nach Norden offen sein wird. Zudemwird die Wohninsel durch starkeLärmpegel im Straßen- und GewerbelärmDiese Einschätzung des Einwenders wird nichtgeteilt. Die Belange der ortsansässigen Bevölkerunghaben die Planung von Anfang an wesentlichbestimmt. Die Entwicklung im Aufstellungsverfahrenbis heute hat zu einem ausgewogenenErgebnis geführt.Seite 47 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfals auch den weiteren Emissionen gravierendbeeinträchtigt.2.2. Hinsichtlich des Naturschutzes lässt derPlanentwurf in keiner Weise erkennen, wiedie Eingriffe örtlich ausgeglichen werden.Fledermäuse und viele hier vorkommendenLurchenarten unterliegen dem EU-Artenschutz in ihrem gesamten Lebensraumzyklus.2.2.1.Fledermäuse (Anhang IV „FFH-RL2“): Die Vorkommen der hier vomGutachter zitierten Arten sind in ihrenBeständen stark gefährdet und hinsichtlichdes geplanten Eingriffs „B-Plan“ nach Auffassung des NABUnicht ausgleichbar. Es besteht hier einVerschlechterungsverbot. Die bisherigezentrale durch Bäume und Büschegelenkte Fledermausstraße vom DorfMienenbüttel zu den süd- und südwestlichenNahrungsräumen (Wennerstorfbzw. den Waldgebieten, Teichenund Tümpeln etc.) soll nach demEntwurf entfallen, da dort überwiegendmassive Hallenbauten beabsichtigtsind. Vor Ort ist jedoch nach EU-Recht (ca. 1 Jahr alte EU-Verwaltungsrichtlinie) ein hinsichtlichdes Fledermausschutzes wirksamerErsatz zu schaffen. Dieser ortsbezogeneErsatz ist nach diesen EU-Vorgaben zeitlich vor dem Eingriffherzustellen, also vegetationsmäßigbetrachtet mit einem Vorlauf von mindestensdrei Jahren! Hinsichtlich desNaturhaushalts ist es zusätzlich sehrwichtig, die Beleuchtung zur Nachtund damit den Nachtbetrieb stark einzuschränken,um nicht die Insektenpopulationenaus einem weiten Umfeldanzulocken und infolge absterbenzu lassen. Beleuchtungskörper inSpektralbereichen, die die meisten Insektenartennicht anlocken, könnenaufgrund ihrer Lichteffizienz diesesauf die gesamte Gewerbefläche bezogeneProblem nicht ausreichend lösen,sondern Auswirkungen nur mildern(Festsetzungen im B-Plan erforderlich).Der notwendige langfristigeErhalt der Fledermauspopulationen istaufgrund der großen betroffenen Flächen(Nachtbetrieb in Mienenbüttel,Wennerstorf usw.) andernfalls nichtzu sichern. Dies gilt natürlich auch fürDie faunistischen Kartierungen sind mittlerweileabgeschlossen. Die Ergebnisse der Kartierungenund die daraus resultierenden Konsequenzenwurden mit der Unteren Naturschutzbehördeintensiv abgestimmt. Konsequenzen artenschutzrechtlicherNatur ergaben sich hierbeivor allem durch das Vorkommen von ca. 18Brutpaaren der Feldlerche im Planungsgebiet,nicht aber für die Fledermäuse. Durch die Umsetzungentsprechender Ersatzmaßnahmen imBereich des Kompensationsflächenpools undder Öko-Konto-Maßnahme „Riepshof“ der NLGin den Gemarkungen Tostedt und Otter kannauch dieses Problem auf Ebene des Bebauungsplanesgelöst werden. Diese Öko-Konto-Maßnahme ist gerade für Bodenbrüter wie dieFeldlerche hervorragend geeignet. EntsprechendeVereinbarungen zur Nutzung dieserÖko-Konto-Maßnahme als Ausgleich für dieFeldlerche werden zwischen Habacker Holdingals Eingriffsverursacher und NLG direkt getroffen.Für alle anderen untersuchten Tierartengruppenergeben sich bei Beachtung der empfohlenenKompensations- bzw. Minderungsmaßnahmennach Aussage des faunistischenGutachtens keine artenschutzrechtlichen Konsequenzenim Sinne des § 42 BNatSchG. Diesbetrifft insbesondere die Fledermäuse. DasGutachten kommt zu dem Ergebnis, dass keinenachhaltigen Beeinträchtigungen der Fledermauspopulationzu erwarten sind. Es wurdenzwar mehrere Fledermausarten, diese a-ber nur in sehr geringen Populationsgrößen imUntersuchungsraum, festgestellt. Durch geeigneteMaßnahmen kann die zukünftige Autobahnunterführungeine ähnliche Bedeutung fürdie Unterquerung der Autobahn durch Fledermäuseübernehmen wie die gegenwärtige Unterführung.Es bleibt auch festzustellen, dassdie Änderung der Autobahnunterführung nichtdurch die Planung der Gemeinde bedingt istsondern schon im Rahmen des Planfeststellungsverfahrensder Autobahn Thema war.Seite 48 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfdie geplanten beleuchteten Werbepylonevon bis zu 25 m Höhe.2.2.2.Amphibien: Insbesondere die beabsichtigtenEingriffe in nach EU-Rechtstreng geschützten Arten nach AnhangIV „FFH-RL 2“ (Moorfrosch,Springfrosch Laubfrosch, Knoblauchkröte)sind nach Auffassung desNABU auf der Grundlage des derzeitigenPlanentwurfs nicht ausgleichbar.Es besteht hier wie oben ein Verschlechterungsverbot,das sich nichtnur auf Ablaichgewässer sondern aufihren gesamten Lebenszyklus bezieht.Wenn in einem Jahr bei obigen Artenkein Laich gefunden wurde, bedeutetdies nicht, dass es diese Art nichtmehr gibt. Sie laicht dort vielleicht imnächsten Jahr oder wo anders. Es trittfür diese Arten trotz der mehr spekulativaufgezeigten Ausgleichshinweisedes Gutachters auf jeden Fall eine erheblicheVerschlechterung der Situationein. So nimmt in ihrem bisherigenLebensraum (Gesamtlebenszyklus)z.B. die Zerschneidungswirkung derStraßen durch Mehrverkehre, NeuundAusbauten und durch die Hallenund Grundstückserschließungen starkzu. Es kommt zu starken Verinselungeneinzelner Bestände, zu mangelndemgenetischen Austausch und inFolge zu starken Verkleinerungen derIndividuenzahl pro Art und ihrem Erlöschen.2.2.3.3. Obige Zusammenhänge bedeuten aus Sichtdes NABU, auf die geplante Bebauung südlichder Autobahn A 1 vollständig zu verzichtenund im Westen den als Fläche für Abwasserbeseitigungumgewidmeten Wald -hindernisfrei zur Gewässerfläche 1 -. alsWald zu erhalten und diesen u.a. als Lebensraumfür den Grasfrosch zu verbessern.Die vom Gutachter beschriebeneAusgleichsmöglichkeit für Springfröscheu.a. durch Schaffung eines mindestens 20mbreiten Grünzuges zu „Lidl“ und der Schaffungvon Kleingewässern reicht aufgrunddes Gesamtlebensraumzyklus nicht entferntaus, um die Bestände zu erhalten.Auch die Amphibien wurden gutachterlich mitdem Ergebnis untersucht, dass es zu keinenartenschutzrechtlich Beeinträchtigungen derAmphibienfauna kommen wird. Auf Empfehlungdes Amphibiengutachters wurde am südlichenRand des Plangebietes ein Grünstreifenoffen gehalten, der zusammen mit dem Grünstreifenim Bebauungsplan „GewerbegebietWennerstorf“ einen ausreichenden Korridor fürdie Amphibien darstellt. Hinzu kommen imPlangebiet die Anlagen zur Regenwasserrückhaltung,die als Kleingewässer mögliche neueLaichgewässer für Amphibien darstellen.55 NATURSCHUTZVERBAND NIEDERSACHSENE.V.Seite 49 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfGartenweg 526203 Wardenburgkeine Stellungnahme abgegeben56 NIEDERSÄCHSISCHER HEIMATBUND E.V.Landschaftsstraße 6 a30159 Hannoverkeine Stellungnahme abgegeben57 SCHUTZGEMEINSCHAFT DEUTSCHERWALD (SDW)BUND ZUR FÖRDERUNG DERLANDESPFLEGELANDESVERBAND NIEDERSACHSEN E.V.Prinzenstraße 1730159 Hannoverkeine Stellungnahme abgegeben58 WASSER- UND BODENVERBANDBUXTEHUDE - RÜBKEHERR HANS-HEINRICH HOLSTStemmannsweg 2421614 Buxtehudekeine Stellungnahme abgegeben59 EV.-LUTH. NICOLAI - KIRCHENGEMEINDEELSTORFLindenstraße 1121629 Neu WulmsdorfSchreiben vom 22.07.08auf einer Bürgerversammlung wurde ich mit denPlänen der Gemeinde Neu Wulmstorf hinsichtlicheines Logistik-Parks in Mienenhüttel vertraut.In seiner jetzt geplanten Form scheint erdeutlich ein Stück Natur, das in jeder Hinsichteinen Eigenwert hat, zu zerstören. BefürchtungenTag und Nacht durch unerträglichen Lärmbelästigt zu werden. sind m.E. berechtigt. Nichtnur die Wohnqualität. auch die Lebensqualitätleidet darunter. Schließlich ist offenbar an derAnlage kein Platz für ein Zentrum heimischerBetriebe.Als „Nachbar‘ bin ich gebeten worden, hier fürdie Menschen einzutreten, die sich durch die si-Stellungnahme der GemeindeDie isolierte Beurteilung der Planung und ihrerAuswirkungen auf die Bewohner der OrtlsageMienenbüttel ohne Kenntnisnahme von Verkehrs-und Lärmgutachten kann nicht überzeugen.Die Belange der ortsansässigen Bevölkerunghaben die Planung von Anfang an wesentlichbestimmt. Die Entwicklung im Aufstellungsverfahrenbis heute hat zu einem ausgewogenenErgebnis geführt.Die Ansiedlung einheimischer Betriebe wirdnicht ausgeschlossen, sie ist im Gegenteil erwünscht.Seite 50 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfcher nicht mehr abzuwendende Planung — Hollenstedtist durch Wenzendorf involviert bedrängtund in ihrer Existenz bedroht fühlen.Ich appelliere daher an Sie, bei der berechtigtenWahrung der wirtschaftlichen Interessen NeuWulmstorfs ebenso den Aufschrei und die Klagender betroffenen Menschen zu hören. ImSinne des Bürgerfriedens bitte ich Sie, frühereZusagen im Blick auf Anlage des Areals sowieGröße und Standort der Gebäude ernst zunehmen und nicht in den Sog immer größererDimensionen zu geraten. Weiterhin bitte ich Sie,in den Randbereichen vorzugsweise heimischeMärkte und Betriebe zuzulassen und die Einrichtungsolcher hier zu fördern. Die Menschenin Rade und Mienenbüttel würden das als einAufeinander - Zugehen verstehen und diesenSchritt gewiss positiv zur Kenntnis nehmen.60 BUND FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZDEUTSCHLAND (BUND)Regionalverband Elbe-Heide – ZweigstelleBuchholzBerliner Straße 6921244 BuchholzSchreiben vom 24.07.2008für den Regionalverband Elbe-Heide des BUNDnehmen wir zu o.g. Bebauungsplanentwurf wiefolgt Stellung:Stellungnahme der GemeindeVgl. hierzu auch Stellungnahme zu Nr. 47.1. Die Fläche P2 zur Abschirmung der OrtslageMienenbüttel bietet keinen effektivenSchutz vor Lärm- und Geruchsemissionensowie optischen Auswirkungen durch dasGewerbegebiet. Die Breite dieser Fläche istsignifikant zu erhöhen, um diese Funktionenzu erfüllen und die Auswirkungen auf dieOrtslage Mienenbüttel und die dortige Lebensqualitätentsprechend des Vermeidungsgrundsatzeszu minimieren.2. Die optischen Auswirkungen durch die geplantenHallenbauten führen zu erheblichenBeeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes.Zur Minderung dieser Beeinträchtigungensind die maximalen Bauhöhenauf 8 Meter in Ortsnähe und ansonsten10 Meter zu beschränken.3. Die naturschutz- und baurechtlichen Anforderungenzur Bewältigung der Eingriffsrege-Seite 51 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorflung werden nicht erfüllt. Es ist nicht zulässig,dass die Ersatzmaßnahmen hinsichtlichihrer Lage, Art, Umfang und Zeitpunkt derAusführung noch nicht festgelegt sind. Eineentsprechende Konkretisierung und Festschreibungim Bebauungsplan ist daher erforderlich.4. Im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichs-Bilanzierung wird nur der Wertfaktor der Biotoptypenbei der Berechnung zugrunde gelegt.Der für bestimmte Biotoptypen festgestelltebesondere Schutzbedarf bleibt in derweiteren Planung unberücksichtigt und führtauch nicht zur Ableitung spezieller Kompensationsmaßnahmen.Ebenso werden folgendeerheblichen Beeinträchtigungen desNaturhaushalts bei der Eingriffsberechnungund der Kompensationsplanung nicht berücksichtigt:- rd. 578.000 m2 Fläche können im Gewerbegebietund auf den Verkehrsflächenversiegelt werden, wobei sich abernicht nur der Biotopwert auf “0“ verringert,sondern die betroffenen Flächenjegliche Funktion im Naturhaushalt verlieren,- es entstehen erheblich Zerschneidungswirkungen,da die funktionalenBeziehungen durch die Flächen desGewerbegebietes großräumig weitgehendunterbunden werden (v.a. beiTierarten mit größerem Raumbedarfund hinsichtlich der Wander- und Ausbreitungswegevon Arten),- das Landschaftsbild und die Erholungseignungwird auch im weiten Umfelddes Gewerbegebietes erheblich beeinträchtigt.Die genannten Aspekte sind daher bei derBearbeitung der Eingriffsregelung und beider Ableitung von Kompensationsmaßnahmenentsprechend zu berücksichtigen. Außerdemist ein wesentlicher Teil der erforderlichenKompensationsmaßnahmen imvom Eingriff betroffenen Raum zu realisierenund könnte im Rahmen der in Punkt 1)geforderten Verbreiterung des Schutzstreifenszur Ortslage Mienenbüttel erfolgen.5. Nach unseren Feststellungen gefährdet derBebauungsplan bzw. das Gewerbegebietdie bestehenden Reviere seltener Arten wieinsbesondere gefährdeter, streng geschütz-Seite 52 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfter Fledermausarten. Die vorliegenden Untersuchungenund Auswertungen sind unzureichendund bieten keine ausreichendeAbwägungsgrundlage. Der Zwischenstandder Fledermauskartierung gibt nur die Ergebnissevon zwei der sieben vorgesehenenBegehungen wider. Konkrete Aussagenüber Raumnutzung der Fledermäuse sowiederen Flugbewegungen z.B. zwischen derOrtslage Mienenbüttel und den(Wald)bereichen südlich bzw. südöstlich derBAB 1 liegen nicht vor. Zum Zeitpunkt derUntersuchung waren noch nicht einmal alleQuartiere der Fledermäuse bezogen. EineErfassung der Sommer- bzw. Herbstlebensraumeder streng geschützten Arten ist abererforderlich. Eine sachgerechte Entscheidungüber Ausnahmegenehmigungen oderauch Befreiungen kann auf dieser Datengrundlagenicht erfolgen. Die Auslegungdieser unzulänglichen Daten ist insofern alsVerfahrensfehler einzustufen. Weiterhin istfestzustellen, dass gerade die vorhandeneUnterführung unter der BAB 1 in Verbindungmit den am Wirtschaftsweg bestehendenGehölzstrukturen intensiv durch Fledermäusezur Querung der BAB 1 genutztwird. Diese Unterführung wird den Planungenzufolge ersatzlos entfallen. In Verbindungmit der anzunehmenden Meidung desGewerbegebietes ist zum einen von einererheblichen Beeinträchtigung der Raumbeziehungenbei den Fledermäusen auszugehenund zum anderen eine höhere Gefährdungder Fledermäuse beim zukünftig erforderlichenÜberfliegen der BAB 1 anzunehmen.6. Die Folgenabschätzung der massiven Eingriffein den Naturhaushalt (Boden, Wasser,Luft, Landschaft, Klima) umfasst keine Gesamtbewertungaller Umwelteinwirkungeneinschließlich der Wechselwirkungen mit allenim Nachbarraum befindlichen oder geplantenVorhaben wie insbesondere dengeplanten Ausbau der BAB 1 (vgl. Richtlinie2002 /49 / EG v. 25.06.02). Eine entsprechendeBilanzierung ist im Rahmen desUmweltberichts zu ergänzen.61 ST. ANDREAS KIRCHENGEMEINDEHOLLENSTEDTOlaf KoeritzWohlesbosteler Straße 721279 HollenstedtSeite 53 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfSchreiben vom 23.07.2008Als Träger öffentlicher Belang ist uns der B-PIanNr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ zugeleitetworden.Wir möchten als Kirchenvorstand der KirchengemeindeHollenstedt dazu folgende Stellungnahmeabgeben:Stellungnahme der Gemeinde1. In unserer Augen bedeutet dieses Gewerbegebiet- so wie es im Augenblick geplantist - eine massive Einschränkung derWohn- und Lebensqualität der Bewohner/innenvon Mienenbüttel und Rade. Bisauf ca. 100 m soll das Gewerbegebiet andie Wohnhäuser heranreichen. Das Mikroklimader eh schon belasteten Region wirddadurch weiter beeinträchtigt, die Lärmbelästigungwird auf jeden Fall zunehmen.Kurz: Die Arbeits- und Lebensbedingungender Menschen vor Ort werden massiv bedroht.2. Hier werden Flächen in einem Umfang versiegelt,der allen ökologischen Erwägungenzuwider läuft. Überall wird über umweltverträglichesBauen und Gestalten der Landschaftnachgedacht. Warum solche Erwägungenbei diesen Planungen keine Rollegespielt haben, bleibt vollkommen unklar.Hinzu kommt, dass der Charakter derLandschaft durch den geplanten riesigenHallenkomplexe (Blechfassaden mit einerLänge von 500 m und mehr bei einer Höhevon 16 Metern) grundlegend verändert wird.3. Nach unserer Kenntnis sind die Anliegender Bewohner/innen und die von ihnen eingebrachtenalternativen Vorschläge nichtausreichend gewürdigt und diskutiert worden.Ferner war in den bisherigen Planungenimmer davon gesprochen worden, dassdieses Gebiet in den nächsten ca. 20 Jahrensukzessive erschlossen und bebautwerden soll. Hier bangen Menschen um dasUmfeld ihres Alltages, um ihre Existenz.Diese Sorgen sind bislang nach unsererAuffassung nicht gebührend wahr- undernst genommen worden. Wir halten diesfür ein zutiefst undemokratisches Vorgehen.4. Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfungsind Grundanliegen einer christlichenEthik. Beides: die Gerechtigkeit im Blick aufdie betroffenen Menschen, wie auch einbewahrender Umgang mit der Umwelt, erscheintbei dieser Planung nicht gegeben.Wir bitten Sie daher dringend, den Bebau-Die isolierte Beurteilung der Planung und ihrerAuswirkungen auf die Bewohner der OrtslageMienenbüttel ohne Kenntnisnahme von Verkehrs-und Lärmgutachten kann nicht überzeugen.Die Belange der ortsansässigen Bevölkerunghaben die Planung von Anfang an wesentlichbestimmt. Die Entwicklung im Aufstellungsverfahrenbis heute hat zu einem ausgewogenenErgebnis geführt.Ein für die Abwägung hilfreicher Beitrag kannin diesen Ausführungen nicht erkannt werden.Die Beurteilung des Verfahrens, in dem demokratischgewählte Ratsmitglieder sich der Aufgabeder gemeindlichen Bauleitplanung gewidmethaben, als „zutiefst undemokratisch“wird zurückgewiesen.Seite 54 von 55


Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfungsplan 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“mit Rücksicht auf die betroffen Menschenund auf die Natur neu zu überdenken.Seite 55 von 55


Schalltechnische Untersuchungfür den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“der Gemeinde Neu WulmstorfBeratendes Ingenieurbürofür Akustik, Luftreinhaltungund ImmissionsschutzBekannt gegebene Messstellenach §26, §28 BImSchG(Geräuschmessungen)Projektnummer: 0800528. April 2008Im Auftrag von:Gemeinde Neu WulmstorfBahnhofstraße 3921629 Neu WulmstorfLAIRM CONSULT GmbH, Hauptstraße 45, 22941 Hammoor,Tel.: +49 (4532) 2809-0; Fax: +49 (4532) 2809-15; E-Mail: info@lairm.de


Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfInhaltsverzeichnisSeite 1Proj.Nr.: 080051. Anlass und Aufgabenstellung ...................................................................................32. Örtliche Situation ......................................................................................................43. Beurteilungsgrundlagen............................................................................................63.1. Schallschutz in der Bauleitplanung ..................................................................63.1.1. Allgemeines .......................................................................................63.1.2. Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten....................................73.2. Beurteilung von Anlagen im Sinne des BImSchG ............................................84. Gewerbelärm..........................................................................................................114.1. Allgemeines...................................................................................................114.2. Prognose-Nullfall ...........................................................................................114.3. Prognose-Planfall ..........................................................................................124.3.1. Emissionen des Plangeltungsbereiches (städtebauliche Ebene) .....124.3.2. Emissionen der konkreten Planung..................................................134.3.2.1. Verkehrserzeugung............................................................134.3.2.2. Entsorgungsfahrten............................................................134.3.2.3. Quellen ..............................................................................134.4. Immissionen ..................................................................................................154.4.1. Allgemeines zur Schallausbreitungsrechnung..................................154.4.2. Beurteilungspegel im Prognose-Planfall (pauschaler Ansatz gemäßDIN 18005) ......................................................................................154.4.3. Verträglichkeitsuntersuchung für die konkrete Planung....................174.4.3.1. Beurteilungspegel ..............................................................174.4.3.2. Spitzenpegel ......................................................................184.4.4. Qualität der Prognose......................................................................195. Verkehrslärm ..........................................................................................................195.1. Verkehrsmengen ...........................................................................................195.2. Emissionen....................................................................................................205.3. Immissionen ..................................................................................................205.3.1. Allgemeines .....................................................................................20LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite 2Proj.Nr.: 08005Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf5.3.2. Beurteilungspegel aus Straßenverkehrslärm(bebauungsplaninduzierter Zusatzverkehr....................................... 205.4. Schutz des Plangeltungsbereichs vor Straßenverkehrslärm.......................... 235.5. Zwischenzustand .......................................................................................... 235.6. Verlegung der K63 ........................................................................................ 246. Gesamtlärm ........................................................................................................... 257. Textvorschlag für Begründung und Festsetzungen ................................................ 287.1. Begründung/Umweltbericht........................................................................... 287.2. Festsetzungen .............................................................................................. 318. Quellenverzeichnis................................................................................................. 359. Anlagenverzeichnis ................................................................................................... Ibericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf1. Anlass und AufgabenstellungSeite 3Proj.Nr.: 08005Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der GemeindeNeu Wulmstorf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlungvon Logistikunternehmen, Gewerbebetrieben, einem Rasthof bzw. Fahrzeugserviceund weiteren Nutzungen an der BAB A1 geschaffen werden. Das Plangebiet liegt nördlichund südlich der Ausfahrt Rade an der BAB A1. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindetsich weiter nördlich in der Ortslage Mienenbüttel und südwestlich des nördlichender BAB A 1 gelegenen Plangebietes.Die vorliegende schalltechnische Untersuchung beinhaltet folgende Aufgabenstellungen:1. Im Rahmen des Umweltberichts zum Bebauungsplan sind die Auswirkungen desgeplanten Vorhabens bzw. dem Prognose-Planfall gegenüber dem Vorherzustandbzw. dem Prognose-Nullfall aufzuzeigen und zu bewerten. Hierzu werden die Veränderungender Belastungen aus Gewerbe- und Verkehrslärm getrennt als auchdie Veränderungen der Gesamtlärmbelastungen ermittelt.Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilunganhand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 [7] zur DIN 18005, Teil 1,„Schallschutz im Städtebau“ [6], wobei zwischen gewerblichem Lärm und Verkehrslärmunterschieden wird. Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärmsauf öffentlichen Verkehrswegen an den Kriterien der 16. BImSchV(„Verkehrslärmschutzverordnung“ [3]) orientieren.In der DIN 18005, Teil 1 [6] wird für die Ermittlung und Beurteilung von gewerblichenAnlagen auf die TA Lärm [5] verwiesen. Dementsprechend werden die Immissionenaus Gewerbelärm auf Grundlage der TA Lärm beurteilt.2. Der Schutz der Nachbarschaft vor Gewerbelärmimmissionen wird, soweit erforderlich,durch Festsetzung von Emissionskontingenten (L EK ) in Anlehnung anDIN 45691 sichergestellt. (Anm: Die Emissionskontingente entsprechen hinsichtlichder Funktion den bisher bekannten und verwendeten maximal zulässigen flächenbezogenenimmissionswirksamen Schallleistungspegeln (FISP)).3. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb der geplantenLogistikunternehmen, der weiteren Gewerbenutzungen und des Autoservice ist dieimmissionsschutzrechtliche Verträglichkeit mit den angrenzenden schützenswürdigenNutzungen und den Festsetzungen des Bebauungsplanes nachzuweisen.Für die derzeit geplanten Nutzungen erfolgt daher eine Immissionsprognose aufGrundlage der TA Lärm. Ziel ist es, die aus den Emissionskontingenten abgeleitetenmaximal zulässigen Beurteilungspegelanteile tags und nachts an allen maßgebendenImmissionsorten außerhalb des Plangeltungsbereichs einzuhalten. AnImmissionsorten innerhalb des Plangeltungsbereichs ist davon abweichend dieEinhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm sicherzustellen, da die Emissionsbeschränkungennur für Immissionsorte außerhalb des Plangeltungsbereichsgelten.LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite 4Proj.Nr.: 08005Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfAuf diese Weise wird bereits in der Phase der Bauleitplanung geprüft, ob die geplantenNutzungen als Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(BImSchG, [1]) am geplanten Standort bau- und immissionsschutzrechtlich prinzipiellgenehmigungsfähig sind. In diesem Zusammenhang reicht die Betrachtung einerexemplarischen Variante aus. Sofern sich in der konkreten Ausführungsplanunglärmtechnisch wesentliche Änderungen ergeben, kann die detaillierte abschließendePrüfung im Rahmen des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrenserfolgen.4. In den Bebauungsplan sind, sofern erforderlich, Festsetzungen aufzunehmen, diedem Schutz der innerhalb des Plangeltungsbereiches geplanten baulichen Nutzungenvor Verkehrslärm dienen. Die vorliegende Untersuchung enthält die indiesem Zusammenhang erforderlichen Aussagen. Die Beurteilung erfolgt aufGrundlage der DIN 18005, Teil 1 einschließlich der im Beiblatt 1 zur DIN 18005 genanntenschalltechnischen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung inVerbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV).Als Untersuchungsfälle werden der Prognose-Nullfall ohne Umsetzung der geplantenMaßnahmen und der Prognose-Planfall berücksichtigt. Beide Untersuchungsfälle beziehensich auf den Prognosehorizont 2020/25. Da für die vollständige Umsetzung der Planungein Umbau einer Autobahnunterführung erforderlich ist, wäre es denkbar, dass ineinem zeitlich befristeten Zwischenzustand für die nördlich der BAB A1 gelegenen Gewerbeflächeneine alternative Erschließung notwendig ist. Dieser Zwischenzustand wirdgesondert berücksichtigt.2. Örtliche SituationDer Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ befindetsich westlich der B3 und nördlich sowie südlich der BAB A1 und wird bisher als landwirtschaftlicheFläche genutzt. Im Süden grenzen weitere Gewerbegebietsflächen (GewerbegebietWennerstorf der Gemeinde Wenzendorf), im Süden, Osten und Westen landwirtschaftlicheNutzflächen an. Die Ortslage Mienenbüttel befindet sich nordöstlich des Plangebietes.Gemäß der vorliegenden Nutzungsplanung ist folgende Flächennutzung geplant:• Logistik und Transport;• Gewerbe;• Kurier- und Postdienste;• Autohof.Im Untersuchungsgebiet sind folgende gewerblichen Vorbelastungen zu berücksichtigen:• Gewerbegebiet Wennerstorf der Gemeinde Wenzendorf;• Windkraftanlagen südlich des Plangebietes „Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“,westlich des Gewerbegebietes Wennerstorf.bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite 5Proj.Nr.: 08005Die genauen örtlichen Gegebenheiten sind der Abbildung 1 und den Lageplänen der AnlageA 1 zu entnehmen.Abbildung 1: Lageplan des Plangebietes und der Immissionsorte (unmaßstäblich)Zur Beurteilung des Planvorhabens werden folgende Bereiche außerhalb des Plangeltungsbereichesuntersucht:• Bebauung im Bereich der Ortslage Mienenbüttel, IO-1 bis IO-8. Auf Grund der Lageund der Nutzung ist für dieses Gebiet von einem Schutzanspruch gegenüber Lärmvergleichbar der eines Dorf- bzw. Mischgebietes auszugehen. Die Berechnungen erfolgenjeweils für das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss/Dachgeschoss. EinzigeAusnahme ist der Immissionsort IO-8, schützenswerte Nutzungen finden sich ausschließlichim EG.• Bebauung nördlich der BAB A1 und westlich des Plangebietes IO-9 und IO-10: DieBebauung befindet sich im Außenbereich und ist daher hinsichtlich der Schutzbedürftigkeitgegenüber Lärm wie ein Mischgebiet zu behandeln. Die Berechnungen erfolgenam IO-9 für das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss/Dachgeschoss. Der IO-10 istam Gebäude einer Tierversuchsanstalt. Die schützenswerte Nutzung ist hier die Büronutzungim Erdgeschoss, Wohnnutzung ist nicht vorhanden. Demzufolge sind hier diezum Schutz der Nachtruhe abgesenkten Immissionsrichtwerte im BeurteilungszeitraumNacht formal nicht streng bindend.Der im Nordosten an das Plangebiet angrenzende Sichtschutzwall wird zur sicheren Seite imSinne der Betroffenen nicht als Abschirmung berücksichtigt, da ein dauerhafter Erhalt durchden vorliegenden Bebauungsplan nicht sichergestellt werden kann.LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite 6Proj.Nr.: 08005Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf3. Beurteilungsgrundlagen3.1. Schallschutz in der Bauleitplanung3.1.1. AllgemeinesDie Berücksichtigung der Belange des Schallschutzes erfolgt nach den Kriterien der DIN18005, Teil 1 [6] in Verbindung mit dem Beiblatt 1 [7] unter Beachtung folgender Gesichtspunkte:• Nach § 1 Abs. 5 BauGB sind bei der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzeszu berücksichtigen.• Nach § 50 BImSchG ist die Flächenzuordnung so vorzunehmen, dass schädlicheUmwelteinwirkungen u. a. auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnendienenden Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.Die Orientierungswerte nach [7] stellen aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebauerwünschte Zielwerte dar. Sie dienen lediglich als Anhalt, so dass von ihnen sowohl nachoben (bei Überwiegen anderer Belange) als auch nach unten abgewichen werden kann.Konkreter wird im Beiblatt 1 zur DIN 18005/1 in diesem Zusammenhang ausgeführt: „Invorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegenund in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten.Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswertenabgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleichdurch andere geeignete Maßnahmen (z.B. durch geeignete Gebäudeanordnung undGrundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen (insbesondere für Schlafräume)vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden.“Über den Abwägungsspielraum gibt es keine Regelungen. Zur Beurteilung des Verkehrslärmskann man hilfsweise als Obergrenze die Immissionsgrenzwerte (IGW) der16. BImSchV [3] heranziehen, da davon ausgegangen werden kann, dass die16. BImSchV rechtlich insoweit nicht strittig ist.Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr,Industrie und Gewerbe, Sport- und Freizeitlärm) sollen gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten vonGeräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nichtaddiert werden.Für die im Rahmen dieser Untersuchung zu betrachtenden Nutzungsarten legt Beiblatt 1zur DIN 18005 die in Tabelle 1 zusammengefassten Orientierungswerte für Beurteilungspegelaus Verkehrs- und Gewerbelärm fest. Beurteilungszeiträume sind die 16 Stundenzwischen 6 und 22 Uhr tags sowie die 8 Stunden von 22 bis 6 Uhr nachts.Gewerbliche Anlagen sind gemäß Abschnitt 7.5 der DIN 18005, Teil 1 nach den Vorgabender TA Lärm zu beurteilen. Für die Berechnung und Beurteilung von Sportlärm verweistbericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite 7Proj.Nr.: 08005die DIN 18005, Teil 1 auf die 18. BImSchV, für Freizeitlärm auf die entsprechenden länderspezifischenRichtlinien.Tabelle 1: Orientierungswerte nach DIN 18005, Beiblatt 1 [7]Nutzungsart Orientierungswert nach [7]tags nachtsVerkehr a) Anlagen b)dB(A)reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete undFerienhausgebiete50 40 35allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS)und Campingplatzgebiete55 45 40Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen 55 55 55besondere Wohngebiete (WB) 60 45 40Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) 60 50 45Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) 65 55 50sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind,je nach Nutzungsart45 bis 65 35 bis 65 35 bis 65a)gilt für Verkehrslärm;b)gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche vonvergleichbaren öffentlichen Anlagen3.1.2. Möglichkeiten zur Vermeidung von KonfliktenUm bereits in der Phase der Bauleitplanung sicherzustellen, dass auch bei enger Nachbarschaftvon gewerblicher Nutzung, Verkehrswegen und Wohnen die Belange des Schallschutzesbetreffende Konflikte vermieden werden, stehen verschiedene planerische Instrumentezur Verfügung.Von besonderer Bedeutung sind:• Maßnahmen des aktiven Schallschutzes,• die Gliederung von Baugebieten nach in unterschiedlichem Maße schutzbedürftigenNutzungen,• Emissionsbeschränkungen für Sondergebietsflächen durch Festsetzung maximalzulässiger Emissionskontingente (L EK ) „nach der Nutzung“ im Sinne von § 1, (3)BauNVO [2] sowie ggf. eines entsprechenden Nachweisverfahrens,• Maßnahmen der Grundrissgestaltung und der Anordnung von Baukörpern derart,dass dem ständigen Aufenthalt von Personen dienende Räume zu den lärmabgewandtenGebäudeseiten hin orientiert werden,LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite 8Proj.Nr.: 08005Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf• ersatzweise passiver Schallschutz an den Gebäuden durch Festsetzung vonLärmpegelbereichen nach DIN 4109, Schallschutz im Hochbau [8].Unter Beachtung des Gebotes der planerischen Zurückhaltung nicht Gegenstand vonFestsetzungen im Bebauungsplan sind Regelungen im Detail, wenn zum Schutz derNachbarschaft vor Lärmeinwirkungen erforderliche konkrete Maßnahmen in Form vonAuflagen im Baugenehmigungsverfahren sicher durchsetzbar sind.3.2. Beurteilung von Anlagen im Sinne des BImSchGIm Baugenehmigungsverfahren für die geplanten Nutzungen ist vom Betreiber nachzuweisen,dass die geplante Anlage im Sinne des BImSchG bezüglich der von ihr in der Nachbarschafthervorgerufenen Geräuschimmissionen den Kriterien der TA Lärm [5] genügt.Um die Verträglichkeit der Anlage mit den angrenzenden schützenswerten Nutzungen zuprüfen, wird deshalb eine an den gegenwärtigen Planungserkenntnissen orientierte Immissionsprognoseerstellt, welche die Geräuschanteile aus dem Kfz-Verkehr im Plangebietsowie alle weiteren maßgeblichen Quellen (Verladung, Tankstelle etc.) umfasst.Nach § 22 Abs. 1 Nr.1 und 2 BImSchG [1] sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sozu errichten und zu betreiben, dass• schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche verhindert werden, die nachdem Stand der Technik zur Lärmminderung vermeidbar sind, und• nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungendurch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden.Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche (§ 5 Abs. 1 Nr. 1BImSchG) ist nach TA Lärm „ ... sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung 1) am maßgeblichenImmissionsort die Immissionsrichtwerte nicht überschreitet.“ Die Immissionsrichtwertesind in der Tabelle 3 aufgeführt. Für den üblichen Betrieb ist gemäß TA Lärm vonden Belastungen an einem mittleren Spitzentag auszugehen, der an mindestens 11 Tagenim Jahr erreicht wird.Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm beschreiben Außenwerte, die in 0,5 m Abstand vorder Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigenRaumes nach DIN 4109 einzuhalten sind.(Anmerkung: Da die Immissionsrichtwerte Außenwerte darstellen, ist der Schutz derWohnnutzung vor Gewerbelärm durch passiven Schallschutz gemäß DIN 4109 in der Regelnicht möglich.)1) Die Gesamtbelastung wird gemäß TA Lärm als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung definiert.Die Vorbelastung ist nach Nummer 2.4 TA Lärm „die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionenvon allen Anlagen, für die diese Technische Anleitung gilt, ohne den Immissionsbeitragder zu beurteilenden Anlage.“ Letzterer stellt die Zusatzbelastung dar.bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfTabelle 2: Immissionsrichtwerte (IRW) nach Nummer 6 TA Lärm [5]BaulicheNutzungÜblicher BetriebKurzzeitigeGeräuschspitzenSeltene Ereignisse (a)BeurteilungspegelBeurteilungspegelSeite 9Proj.Nr.: 08005KurzzeitigeGeräuschspitzenTag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag NachtdB(A)Gewerbegebiete 65 50 95 70 70 55 95 70Kern-, Dorf- undMischgebiete60 45 90 65 70 55 90 65Allgemeine Wohngebieteund Kleinsiedlungsgebiete55 40 85 60 70 55 90 65Reine Wohngebiete 50 35 80 55 70 55 90 65Kurgebiete, bei KrankenhäusernundPflegeanstalten45 35 75 55 70 55 90 65(a) im Sinne von Nummer 7.2, TA Lärm „ ... an nicht mehr als an zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahresund nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden ...“Tabelle 3: Beurteilungszeiten nach Nummer 6, TA Lärm [5]BeurteilungszeitraumwerktagsTag Nacht (a)sonn- und feiertagsTag Nacht (a)gesamt Ruhezeit gesamt Ruhezeit6 bis 7 Uhr 22 bis 6 Uhr 6 bis 7 Uhr 22 bis 6 Uhr6 bis 22 Uhr — (lauteste 6 bis 22 Uhr 13 bis 15 Uhr (lauteste20 bis 22 Uhr Stunde) 20 bis 22 Uhr Stunde)(a) Nummer 6.4, TA Lärm führt dazu aus: „Die Nachtzeit kann bis zu einer Stunde hinausgeschoben odervorverlegt werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen oder wegen zwingender betrieblicher Verhältnisseunter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist. Eineachtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft im Einwirkungsbereich der Anlage ist sicherzustellen.“LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite 10Proj.Nr.: 08005Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfEs gelten die in der Tabelle 3 aufgeführten Beurteilungszeiten. Die erhöhte Störwirkungvon Geräuschen in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit wird für Einwirkungsortein allgemeinen und reinen Wohngebieten, in Kleinsiedlungsgebieten sowie in Kurgebietenund bei Krankenhäusern und Pflegeanstalten durch einen Zuschlag von 6 dB(A) zum Mittelungspegelberücksichtigt, soweit dies zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungenunter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist.Die Art der in Nummer 6.1 bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus denFestlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächenfür Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungenbestehen, sind nach Nummer 6.1 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zubeurteilen.Sofern sich an einem Immissionsort Beurteilungspegel ergeben, die 10 dB(A) und mehrunterhalb des geltenden Immissionsrichtwertes liegen, und Überschreitungen des Immissionsrichtwertesdurch kurzzeitige Geräuschspitzen nicht zu erwarten sind, befindet sichder Immissionsort nicht im Einwirkungsbereich der Anlage.Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage darf auch bei einer Überschreitung derImmissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nichtversagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick aufden Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenndie von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwertenach Nummer 6 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB(A) unterschreitet(„Relevanzkriterium“). In diesem Fall kann die Bestimmung der Vorbelastungentfallen.Unbeschadet der Regelung im vorhergehenden Absatz soll für die zu beurteilende Anlagedie Genehmigung wegen einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nummer 6aufgrund der Vorbelastung auch dann nicht versagt werden, wenn dauerhaft sichergestelltist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 dB (A) beträgt.Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstandbis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen entsprechend Nummer 7.4 der TALärm „ ... durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden,sofern• sie den Beurteilungspegel der vorhandenen Verkehrsgeräusche für den Tag oderdie Nacht um mindestens 3 dB(A) erhöhen• keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und• die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [3])erstmals oder weitergehend überschritten werden.“Die Beurteilung des anlagenbezogenen Verkehrs auf öffentlichen Straßen orientiert sichan der 16. BImSchV, in der die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) zugrundegelegt wird. Die Beurteilungszeit nachts umfasst gemäß 16. BImSchV abweichend vonder TA Lärm den vollen Nachtabschnitt von 8 Stunden (22 – 6 Uhr).bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfTabelle 4:Seite 11Proj.Nr.: 08005Immissionsgrenzwerte nach § 2 Absatz 1 der Verkehrslärmschutzverordnung,16. BImSchV [3]Nr. Gebietsnutzung Immissionsgrenzwertetags nachtsdB(A)1 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime 57 472 reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 59 493 Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete 64 544 Gewerbegebiete 69 594. Gewerbelärm4.1. AllgemeinesAufgrund der unterschiedlichen Anforderungen der Beurteilungsrichtlinien sind hinsichtlichder Verkehrserzeugung durch das Planvorhabens zwei Szenarien zu unterscheiden:1. Für die Beurteilung der Veränderung des Verkehrslärms gemäß DIN 18005, Teil 1und der 16. BImSchV ist ein Mittelwert der durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastungerforderlich (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke, DTV).2. Für die Beurteilung des Gewerbelärms gemäß TA Lärm ist ein mittlerer Spitzentagzugrunde zu legen (an mehr als 10 Tagen im Jahr erreicht).Die Straßenverkehrsbelastungen für das Straßennetz wurden dem Verkehrsgutachtenzum Vorhaben [22] entnommen und teilweise an die Erfordernisse der Beurteilung nachTA Lärm angepasst.4.2. Prognose-NullfallIm Prognose-Nullfall wird das Plangebiet landwirtschaftlich genutzt. Insofern treten imPrognose-Nullfall keine gewerblichen Belastungen aus dem Plangebiet auf. Daher sindausschließlich die Einwirkungen von den Windenergieanlagen und aus dem GewerbegebietWennerstorf als gewerbliche Vorbelastung zu berücksichtigen. Die Emissionen dereinzelnen Quellen wurden aus [21] unverändert übernommen. Für die Flächen im GewerbegebietWennerstorf wurden überwiegend ein flächenbezogener Schallleistungspegelvon 60/60 dB(A) (tags/nachts) angesetzt. Einzige Ausnahme sind drei Flächen nördlichder Otto-Lilienthal-Straße, östlich und westlich der Walter-Blohm-Straße. Hier wurdenflächenbezogene Schallleistungspegel von 61,8/61,8 dB(A), 64,6/64,6 dB(A) und62,9/62,9 dB(A) (jeweils Tag/Nacht) angesetzt. Für die Windenergieanlagen wurde einLAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite 12Proj.Nr.: 08005Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSchallleistungspegel von 105,4 dB(A) verwendet. Details zu den Schallleistungspegelnfinden sich in [21].4.3. Prognose-Planfall4.3.1. Emissionen des Plangeltungsbereiches (städtebauliche Ebene)Die Ermittlung der Gewerbelärmimmissionen von den vorhandenen gewerblich genutztenFlächen erfolgt über den Ansatz von flächenbezogenen Schallleistungspegeln L W ” (bezogenauf eine Grundfläche von 1 m²). Der Schutz der Nachbarschaft vor Gewerbelärmimmissionenvom Plangebiet erfolgt durch Festsetzung von Geräuschkontingenten L EK gemäßDIN 45691. Dies entspricht Emissionsbeschränkungen in Form von flächenbezogenenimmissionswirksamen Schallleistungspegeln L W ” (bezogen auf eine Grundfläche von1 m²).Für die Berechnung von Mindestabständen oder zur Feststellung von Schutzmaßnahmenist gemäß DIN 18005/1 [6] für Industriegebiete mit L W ” = 65 dB(A), für Gewerbegebiete mitL W ” = 60 dB(A) sowohl tags als auch nachts zu rechnen. Diese Werte sind demnach alsAnhaltswerte für nicht eingeschränkte Industrie- und Gewerbegebiete anzusehen.Die vorliegende Planung hat in erster Linie das Ziel, Logistikunternehmen anzusiedeln.Erfahrungsgemäß sind die üblichen Ansätze für unbeschränkte Gewerbeflächen für Logistikunternehmennicht ausreichend. Daher wurde für die Gewerbeflächen tags der obigeAnsatz für nicht eingeschränkte Industriegebiete zugrunde gelegt. Für den Nachtbetriebwurden Ansätze abgeleitet, die mit der angrenzenden Wohnbebauung im Umfeld verträglichsind. Dabei wurde für die lauteste Stunde nachts ein Gleichzeitigkeitsgrad von 50 %eingerechnet, d.h. dass für 50 % aller Betriebe die gemäß TA Lärm maßgebende lautestevolle Nachtstunde zusammenfällt oder alle Betriebe im Mittel 50 % ihres Kontingentsdurchgehend ausschöpfen. Rechnerisch entspricht ein Gleichzeitigkeitsgrad von 50 %einer Verringerung des Beurteilungspegels nachts um 3 dB(A). Im vorliegenden Fall wurdendie Optimierungsrechnungen richtungsbezogen durchgeführt. Es wurden daher sowohldie zulässigen Emissionen in Richtung Ortslage Mienenbüttel, als auch die zulässigenEmissionen in Richtung der westlich des Plangebietes im Außenbereich gelegenenNutzungen ermittelt. Die Ergebnisse der Optimierungsrechnungen sind in Abschnitt 4.4dargestellt. Zur Einhaltung der Vorgaben der TA Lärm in der Umgebung des Plangebietessind die in Tabelle 5 aufgeführten Emissionsbeschränkungen notwendig. Die Lage dereinzelnen Flächen ist in den Plänen der Anlage A 1 dargestellt, die Quellhöhe beträgt einheitlich1 m über Gelände.bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfTabelle 5: Maximal zulässige Emissionskontingente L EKKürzel BeschreibungFlächeSeite 13Proj.Nr.: 08005L EK in Richtung L EK in RichtungMienenbüttel Westen (Außenb.)Größe Tag Nacht Tag Nachtm²dB(A)dB(A)fqaa Fläche 1 (GE-Flächen mit kleinflächigem Bedarf) 50.119 65 53 65 65fqab Fläche 2 (GE-Flächen mit kleinflächigem Bedarf) 31.623 65 54 65 65fqac Fläche 3 (GE-Flächen mit kleinflächigem Bedarf) 36.308 65 53 65 65fqad Fläche 4 (GE-Flächen mit kleinflächigem Bedarf) 53.703 65 53 65 65fqae Fläche 5 (Kontraktlogistik mit großflächigem Bedarf) 239.883 65 59 65 50fqaf Fläche 6 (Tankstelle, Raststätte, Service)29.512 65 58 65 65fqag Fläche 7 (Transportumschlag)40.738 65 58 65 65fqah Fläche 8 (Kurier- und Postdienste)32.359 65 58 65 654.3.2. Emissionen der konkreten Planung4.3.2.1. VerkehrserzeugungIn der Verkehrsuntersuchung [22] werden unter Anderem Verkehrsbelastungen aus dengeplanten Nutzungen abgeleitet. In den Belastungsangaben sind die Besonderheiten einerBeurteilung gemäß TA Lärm noch nicht berücksichtigt (mittleres Verkehrsaufkommen“).Üblicherweise ist am, für die Beurteilung heranzuziehenden, mittleren Spitzentagnach TA Lärm mit einem Verkehrsaufkommen zu rechnen, das etwa 20 bis 30 % über dermittleren Verkehrsbelastung liegt. Im vorliegenden Fall sollen die Flächen überwiegenddurch Logistikunternehmen genutzt werden. Diese sind in aller Regel durch Verträge (festeTourenpläne) weitgehend gebunden. Daher wird das Verkehrsaufkommen am mittlerenSpitzentag nach TA Lärm eher dem mittleren Verkehrsaufkommen entsprechen. Weiterhinist davon auszugehen, dass der mittlere Spitzentag nicht bei allen Unternehmen aufden gleichen Tag fällt. Auf Grund der Größe des Gebietes und der Vielzahl der dadurchansässigen Unternehmen wird sich das Verkehrsaufkommen am mittleren Spitzentagnach TA Lärm daher weiter dem mittleren Verkehrsaufkommen annähern. In der exemplarischenPrognose zur Realisierbarkeit der Planung wird zur sicheren Seite trotzdem einHochrechnungsfaktor von 25 % für das Verkehrsaufkommen am mittleren Spitzentagnach TA Lärm angenommen.4.3.2.2. EntsorgungsfahrtenDie Anzahl der Entsorgungsfahrten ist an einem mittleren Spitzentag mit etwa 10 LKW-Fahrten je Tag abzuschätzen. Diese Fahrten sind in den vorgenannten Verkehrszahlenenthalten.4.3.2.3. QuellenDie maßgeblichen Emissionsquellen sind gegeben durch:• PKW- und LKW-Fahrten;• Stellplatzgeräusche (Türenschlagen, Motorstarten, etc.);LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite 14Proj.Nr.: 08005• Ladegeräusche;Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf• Betrieb der LKW-eigenen Kühlaggregate während der Standzeiten;• Tankstellengeräusche;Alle weiteren Quellen sind gegenüber den oben genannten nicht pegelbestimmend undwerden daher vernachlässigt.Die Berechnung der Emissionen der Fahrwege erfolgt nach RLS-90. Dabei wird pauschalangenommen, dass der mittlere Fahrweg auf dem jeweiligen Gelände rund 500 m beträgt.Dieser Ansatz gilt sowohl für die LKWs als auch für die PKWs.Die Ermittlung der Geräusche durch das Anstellen der Fahrzeuge erfolgt gemäß der aktuellenFassung der Parkplatzlärmstudie [10]. Bei der Quellenmodellierung wurde das getrennteVerfahren der Parkplatzlärmstudie verwendet. Die nach Parkplatzlärmstudie zuerteilenden Zuschläge wurden berücksichtigt, die u. a. das Betätigen der Druckluftbremseetc. berücksichtigen und somit der Beurteilung der jeweiligen Auffälligkeit der entsprechendenParkplatzart Rechnung tragen. Hinsichtlich der Ausführung wird in den Berechnungeneine asphaltierte Oberfläche für die Fahrwege und Stellflächen angesetzt.Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der LKW mit Kühlaggregaten für die Ladungskühlungausgestattet sind. Es wird für die exemplarische Prüfung der Realisierbarkeit derPlanung angenommen, dass etwa ein Drittel aller LKW am mittleren Spitzentag mit einemKühlaggregat ausgerüstet sind und sich im Mittel etwa 3 h im Gebiet aufhalten. Hinsichtlichder Emissionen der dieselbetriebenen Kühlaggregate von Kühl-LKW wird gemäßParkplatzlärmstudie [10] von einem Schallleistungspegel von 97 dB(A) und einer Laufzeitvon 15 Minuten je Stunde ausgegangen.Die Emissionen der LKW-Beladung wurden aus der Ladelärmrichtlinie [12] abgeleitet. Eswird davon ausgegangen, dass die LKW (alle Fahrzeuge ab 2,8 t) im Mittel jeweils mitetwa 27 Europaletten beladen sind. Diese Zahl basiert auf der Annahme, dass etwa 70 %der LKW Sattelzüge und 30 % 7,5 t-LKW sind. Sattelzüge haben im Mittel 33 Stellplätzefür Europaletten, 7,5 t-LKW im Mittel 14. Unter Verwendung des Ansatzes für die Verladungvon Europaletten mittels Hubwagen über eine freiliegende stationäre Überladebrückeerrechnet sich aus den genannten Belastungen ein Schallleistungspegel von99,9 dB(A) für die Be- bzw. Entladung von einem LKW je Stunde (inkl. Impulszuschlag).Die Tankstelle wurde gemäß einem Technischen Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung derGeräuschemissionen von Tankstellen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt [11] modelliert.Die Belastungen sind in der Anlage A 2.1 zusammengestellt. Die Schallleistungspegelund die sich ergebenden Schallleistungs-Beurteilungspegel sind in den Anlagen A 2.2aufgeführt. Dort finden sich auch die verwendeten Basis-Oktavspektren. Die Lage derQuellen kann den Plänen der Anlage A 1 entnommen werden. Im Rahmen der Prüfungder grundsätzlichen Realisierbarkeit der Planung werden die Schallquellen zusammengefasstals Flächenquellen mit einer einheitlichen Höhe von 1 m über Gelände im Berechnungsmodellabgebildet.bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf4.4. Immissionen4.4.1. Allgemeines zur SchallausbreitungsrechnungSeite 15Proj.Nr.: 08005Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms CADNA/A[19] auf Grundlage des in der TA Lärm [5] beschriebenen Verfahrens. Die in die Modellrechnungeingehenden örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der Lärmquellen undImmissionsorte sind aus der Anlage A 1 ersichtlich.Die Berechnung der Dämpfungsterme erfolgte in Oktaven, die Bodendämpfung wurdegemäß dem alternativen Verfahren aus Abschnitt 7.3.2 der DIN ISO 9613-2 [17] ermittelt.Bei der Berechnung der Beurteilungspegel wurde eine meteorologische Korrektur nachDIN ISO 9613-2 nicht berücksichtigt.Die Modellierung des dreidimensionalen Geländemodells erfolgt anhand der übermitteltenPlanzeichnungen.Bei der Ermittlung der Beurteilungspegelanteile aus den pauschalen Flächenquellen zurModellierung der Emissionen des Gewerbegebietes unter Berücksichtigung der pauschalenEmissionskontingente wurde davon abweichend mit den A-bewerteten Schallleistungspegelngerechnet. Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgt für die pauschalenFlächenquellen ebenfalls nach DIN ISO 9613. Die Quellhöhe beträgt 1 m, eine meteorologischeKorrektur wird nicht berücksichtigt.4.4.2. Beurteilungspegel im Prognose-Planfall (pauschaler Ansatz gemäßDIN 18005)Auf Grundlage der optimierten Emissionskontingente für das Plangebiet werden die Beurteilungspegelfür den Prognose-Planfall errechnet. Dabei werden zunächst die Flächendes Plangebietes allein untersucht (ohne Vorbelastung).Aus Abbildung 2 ist ersichtlich, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sowohl tagsals auch nachts an allen Immissionsorten eingehalten werden.Weiterhin ist zu prüfen, ob auch unter Berücksichtigung der Vorbelastungen aus Gewerbelärmdie Vorgaben der TA Lärm eingehalten werden. Die Immissionsrichtwerte dürfenin diesem Fall um bis zu 1 dB(A) überschritten werden (vgl. Abschnitt 4).Die Ergebnisse des Vergleiches sind in Abbildung 3 dargestellt. Auch unter Berücksichtigungder Vorbelastung aus Gewerbelärm werden die Vorgaben der TA Lärm (Immissionsrichtwertum maximal 1 dB(A) überschritten) sowohl tags als auch nachts an allen Immissionsortensicher erfüllt.Details zu den Ergebnissen der Berechnung finden sich in Anlage A 2.5 im Anhang zudieser Untersuchung.LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite 16Proj.Nr.: 08005Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfAbbildung 2: Beurteilungspegel aus dem pauschalen Planungsansatz (optimiert) im Vergleichmit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm (jeweils ungünstigstesGeschoss dargestellt)Belastungen aus Gewerbelärm, pausch. Ansatz gemäß DIN 18005Beurteilungspegel [dB(A)]6560555045403530252015105Prognose-Planfall tagsImmissionsrichtwert tags0IO-1IO-2IO-3IO-4.1IO-4.2IO-5.1IO-5.2IO-5.3IO-6IO-7IO-8IO-9.1IO-9.2IO-10Prognose-Planfall nachtsImmissionsrichtwert nachtsAbbildung 3: Beurteilungspegel aus dem pauschalen Planungsansatz (optimiert) und derVorbelastung aus Gewerbelärm im Vergleich mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm(jeweils ungünstigstes Geschoss dargestellt)Beurteilungspegel [dB(A)]65605550454035302520151050Belastungen aus Gewerbelärm, pausch. Ansatz gemäß DIN 18005 und VorbelastungPrognose-Planfall tagsPrognose-Planfall nachtsImmissionsrichtwert tagsImmissionsrichtwert nachtsIO-1IO-2IO-3IO-4.1IO-4.2IO-5.1IO-5.2IO-5.3IO-6IO-7IO-8IO-9.1IO-9.2IO-10bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf4.4.3. Verträglichkeitsuntersuchung für die konkrete Planung4.4.3.1. BeurteilungspegelSeite 17Proj.Nr.: 08005Die Prüfung der Verträglichkeit des konkreten Vorhabens erfolgt durch den Vergleich derzulässigen Beurteilungspegel-Anteile aus den Festsetzungen der flächenbezogenen immissionswirksamenSchallleistungspegel mit den vom konkreten Vorhaben verursachtenBeurteilungspegeln.Die Ergebnisse sind in Abbildung 4 zusammengestellt. Detaillierte Pegellisten und Teilpegelanalysenfinden sich in den Anlagen A 2.4Die Beurteilungspegelanteile die sich aus der vorgeschlagenen Emissionsbeschränkungergeben werden tags an allen und nachts an nahezu allen Immissionsorten sicher eingehalten.Lediglich im Bereich des westlich des Plangebietes im Außenbereich gelegenenWohnhauses (IO-9.1 und IO-9.2) und am Wohnhaus östlich der B 3 (IO-1) ergeben sichaus der konkreten Planung nachts Überschreitungen des zulässigen Beurteilungspegelanteiles.An der Wohnnutzung im Außenbereich westlich des Plangebietes wird der nächtlicheImmissionsrichtwert für Dorf- bzw. Mischgebiete von 45 dB(A) (um bis zu 9,5 dB(A))überschritten. Am Wohnhaus östlich der B3 (IO-1) wird auch unter Berücksichtigung dergewerblichen Vorbelastung der nächtliche Immissionsrichtwert nicht erreicht.Wohnnutzung im Außenbereich: Die Überschreitung wird maßgeblich durch die Umfahrtenum die nördlich des Wohnhauses gelegenen Hallen verursacht. Daher lässt sich derpotentielle Konflikt sowohl durch organisatorische Maßnahmen (Verzicht auf Arbeiten undUmfahrten im Bereich dieses Wohnhauses) oder durch aktiven Schallschutz lösen. Einauf dem Grünstreifen zwischen dem Wohnhaus und den Hallen im Plangebiet exemplarischgeprüfter Lärmschutzwall müsste bei einer Länge von ca. 180 m eine Höhe von ca.6,5 m aufweisen, um den nächtlichen Immissionsrichtwert für Dorfgebiete auch an diesemImmissionsort einzuhalten.Wohnhaus östlich der B3: Da auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung aus Gewerbelärmder nächtliche Immissionsrichtwert für Mischgebiete sicher eingehalten wird, resultiertaus der rechnerischen Überschreitung der zulässigen Beurteilungspegel-Anteiledurch die Einwirkungen aus dem exemplarisch geprüften Betrieb kein lärmschutzrechtlicherKonflikt.Ein grundsätzlicher Konflikt, durch den die Planung unzulässig würde, ist somit nicht erkennbar.Aus planerischer Sicht wird empfohlen, im Bereich des Konfliktes am westlichen bzw.Nordwestlichen Rand des Plangebietes Vorhalteflächen für Lärmschutz auszuweisen.Nach unserem Kenntnisstand ist die Formulierung „Vorhaltefläche für Lärmschutz, maximaleHöhe 8 m“ hinreichend bestimmt.LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite 18Proj.Nr.: 08005Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfAbbildung 4: Prognose-Planfall: Beurteilungspegel aus Gewerbelärm (konkretes Vorhaben)im Vergleich mit den zulässigen Beurteilungspegelanteilen an denImmissionsorten (jeweils ungünstigstes Geschoss dargestellt)656055Belastungen aus Gewerbelärm, Vergleich der konkreten Planung mit dem pausch. AnsatzBeurteilungspegel [dB(A)]5045403530252015105konkretes Vorhaben tagszul. Beurteilungspegelanteil tagsImmissionsrichtwert tagskonkretes Vorhaben nachtszul. Beurteilungspegelanteil nachtsImmissionsrichtwert nachts0IO-1IO-2IO-3IO-4.1IO-4.2IO-5.1IO-5.2IO-5.3IO-6IO-7IO-8IO-9.1IO-9.2IO-104.4.3.2. SpitzenpegelUm die Einhaltung der Spitzenpegelkriterien gemäß TA Lärm [5] zu prüfen, wurden dieerforderlichen Mindestabstände abgeschätzt, die zur Einhaltung der maximal zulässigenSpitzenpegel erforderlich sind. Abschirmungen wurden nicht berücksichtigt.Tabelle 6: Mindestabstand zur Einhaltung der maximal zulässigen SpitzenpegelVorgangSchallleistungspegel[dB(A)]Mindestabstand [m]WA 1) MI 2) GE 3)tags nachts tags nachts tags nachtsPKW-Abfahrt 92,5 4) 1 16 1 9 1 5Türen-/ Kofferraumschließen 97,5 4) 2 28 1 15 1 9Beschleunigte LKW-Abfahrt 105,5 4) 4 56 2 36 1 23Ladegeräusche 120 5) 22 228 12 135 7 821)2)3)4)Zulässiger Spitzenpegel (WA): 85 dB(A) tags, 60 dB(A) nachtsZulässiger Spitzenpegel (MI): 90 dB(A) tags, 65 dB(A) nachtsZulässiger Spitzenpegel (GE): 95 dB(A) tags, 70 dB(A) nachtsGemäß Parkplatzlärmstudiebericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf5)Schätzung zur sicheren SeiteSeite 19Proj.Nr.: 08005Bezüglich der Spitzenpegel sind eine beschleunigte LKW-Abfahrt, das Türen- bzw. Kofferraumschließenauf den Stellplätzen und die Ladegeräusche von Interesse. Die erforderlichenMindestabstände zur Einhaltung des zulässigen Spitzenpegels sind in der Tabelle 5zusammengestellt.Im vorliegenden Fall werden im Prognose-Planfall die Mindestabstände sowohl tags alsauch nachts zu allen benachbarten Nutzungen eingehalten, so dass dem Spitzenpegelkriteriumder TA Lärm entsprochen wird.4.4.4. Qualität der PrognoseDie im Rahmen der vorliegenden Untersuchung verwendeten Ansätze liegen auf der sicherenSeite. Hinsichtlich der Betriebszeiten und der Belastungen wurden konservativeAnsätze verwendet, so dass eine Überschreitung der im Rahmen der vorliegenden Untersuchungermittelten Beurteilungspegel mit einiger Sicherheit nicht zu erwarten ist.Angaben über die Standardabweichungen für die Quellgrößen finden sich in den Tabellender Anlage A 2.2.6. Die Angabe einer Standardabweichung für die angesetzten Quellgrößenkann an dieser Stelle jedoch lediglich der Orientierung dienen und beschreibt die zuerwartende Streuung der Pegelwerte.An den maßgebenden Immissionsorten beträgt die zu erwartende Standardabweichungetwa 2,5 dB(A).(Anmerkung: Die angeführten Standardabweichungen dienen nur als Anhaltswerte zurEinschätzung der Qualität der Prognose. Belastbare Aussagen über die statistische Pegelverteilungsind nur dann möglich, wenn bei der Prognose für die Belastungen und dieSchallleistungen von Mittelwerten ausgegangen wird. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchungwurden jedoch alle Ansätze zur sicheren Seite hin getroffen und liegen gegenüberden Mittelwerten deutlich höher.)5. Verkehrslärm5.1. VerkehrsmengenAls maßgebende Quellen wurden folgende öffentliche Verkehrsflächen berücksichtigt:• BAB A1, östlich der AS Rade;• BAB A1, westlich der AS Rade;• Rampe Nord;• Rampe Süd;LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite 20Proj.Nr.: 08005Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf• B3, aus Norden kommend bis zur K63 (heutiger Verlauf);• B3, zwischen der K63 (heutiger Verlauf) bis zur Rampe Nord;• B3, zwischen den Rampen;• B3, südlich der Rampe Süd;• K63 im heutigen Zustand, von der B3 Richtung Westen (Hollenstedt);• Erschließungsstraße (K63-neu), von der B3 bis zum Anschluss des Rast- bzw. Autohofes;• Erschließungsstraße (K63-neu), vom Anschluss des Rast- bzw. Autohofes bisnördlich der BAB A1;• Erschließungsstraße (K63-neu), von nördlich der BAB A1 bis zur Plangebietsgrenze(Anschluss an die K63-alt);• K63-alt, westlich der Plangebietsgrenze Richtung Hollenstedt.Die Belastungen und die Verteilung des Zusatzverkehrs aus dem Plangebiet wurden demVerkehrsgutachten zum Bebauungsplan entnommen.Eine Zusammenstellung der Verkehrsbelastungen findet sich in der Anlage A 3.1.1.5.2. EmissionenDie Emissionspegel wurden entsprechend den Rechenregeln gemäß RLS-90 [9] berechnet.Eine Zusammenstellung zeigt die Anlagen A 3.1.3. Für die Straßenabschnitte diebaulich nicht verändert werden, sind aus der Veränderung der Belastungen auf Grund desvorhabensbezogenen Zusatzverkehrs Pegelzunahmen von bis zu 3,1 dB(A) (im Bereichder Rampen zur BAB A1 und der B 3 zwischen den Rampen) und von bis zu 1,1 dB(A)auf den übrigen Straßenabschnitten. Details sind in Anlage A 3.1.3 dargestellt.5.3. Immissionen5.3.1. AllgemeinesDie Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms CADNA/A[19] auf Grundlage der Rechenregeln der RLS-90 [9]. Die in die Modellrechnung eingehendenörtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der Lärmquellen und Immissionsortesind aus der Anlage A 1.2 ersichtlich.5.3.2. Beurteilungspegel aus Straßenverkehrslärm (bebauungsplaninduzierterZusatzverkehrZur Beurteilung der durch das Vorhaben ausgelösten Verkehrszunahmen auf öffentlichenStraßen in der Umgebung des Plangebietes und der dadurch hervorgerufenen Geräusch-bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite 21Proj.Nr.: 08005immissionen wurden für exemplarische Immissionsorte die Beurteilungspegel für denPrognose-Nullfall und den Prognose-Planfall berechnet und verglichen.Die Ergebnisse sind in Abbildung 5 für den Tageszeitraum (06:00 bis 22:00 Uhr) und inAbbildung 6 für den Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) grafisch dargestellt. Die Lageder einzelnen Aufpunkte ist der Anlage A 1 zu entnehmen. Detaillierte Pegellisten findensich in der Anlage A 3.2.Abbildung 5: Beurteilungspegel aus Straßenverkehrslärm tags an exemplarischen Immissionsorten(ungünstigstes Geschoss dargestellt)Beurteilungspegel [dB(A)]Verkehrslärm tags75706560555045405,00,0- 5,0Veränderung [dB(A)]35Prognose-Nullfall tags Prognose-Planfall tags Veränderung tagsImmissionsgrenzwert tags Orientierungswert tags30IO-1IO-2IO-3IO-4.1IO-4.2IO-5.1IO-5.2IO-5.3IO-6IO-7IO-8IO-9.1IO-9.2IO-10LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite 22Proj.Nr.: 08005Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfAbbildung 6: Beurteilungspegel aus Straßenverkehrslärm nachts an den Immissionsorten(ungünstigstes Geschoss dargestellt)7570Verkehrslärm nachts5,00,0Beurteilungspegel [dB(A)]656055504540- 5,0Veränderung [dB(A)]3530Prognose-Nullfall nachts Prognose-Planfall nachts Veränderung nachtsImmissionsgrenzwert nachts Orientierungswert nachtsIO-1IO-2IO-3IO-4.1IO-4.2IO-5.1IO-5.2IO-5.3IO-6IO-7IO-8IO-9.1IO-9.2IO-10Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten:- Tags wird der Orientierungswert nach Beiblatt 1 zur DIN 18005 für Mischgebiete inHöhe von 60 dB(A) teilweise und der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung)in Höhe von 64 dB(A) überwiegend eingehalten. Der Sanierungsgrenzwertfür Mischgebiete in Höhe von 72 dB(A) wird an keinem Aufpunkterreicht. Dies gilt sowohl für den Prognose-Nullfall als auch für den Prognose-PlanfallDie Erhöhung der Beurteilungspegel aus Verkehrslärm durch den bebauungsplaninduziertenZusatzverkehr und durch die Verlegung der K63 beträgt tags an den Immissionsortenmaximal 1,0 dB(A).- Nachts wird der Orientierungswert nach Beiblatt 1 zur DIN 18005 für Mischgebiete inHöhe von 50 dB(A) an nahezu allen Immissionsorten, der Immissionsgrenzwert fürMischgebiete in Höhe von 54 dB(A) teilweise überschritten. Der nächtliche Sanierungsgrenzwertin Höhe von 62 dB(A) wird sowohl im Prognose-Nullfall als auch imPrognose-Planfall an allen Immissionsorte eingehalten. Die Erhöhungen der Lärmbelastungenaus Verkehrslärm, verursacht durch den bebauungsplaninduzierten Zusatzverkehrund durch die Verlegung der K63, wird an den Immissionsorten nachts maximal0,9 dB(A) betragen.- Die Zunahmen aus dem bebauungsplaninduzierten Zusatzverkehr liegen sowohl tagsals auch nachts im Bereich der Wahrnehmbarkeitsschwelle in Höhe von 1 dB(A) unddaher deutlich unterhalb der Erheblichkeitsschwelle von 3 dB(A).bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite 23Proj.Nr.: 080055.4. Schutz des Plangeltungsbereichs vor StraßenverkehrslärmDie Orientierungswerte für Gewerbegebiete von 65 dB(A) tags bzw. 55 dB(A) nachts aberauch die Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV von 69 dB(A) tags und 59 dB(A) nachtswerden durch den Verkehrslärm insbesondere nachts in weiten Teilen des Plangebietesüberschritten. Aktiver Schallschutz ist für die geplanten gewerblichen Nutzungen nichtangemessen und auf Grund der Größe des Plangebietes auch nur eingeschränkt wirksam.Zur Sicherung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Sinne des BImSchGkommen daher nur Maßnahmen des passiven Schallschutzes in Betracht.Die Dimensionierung des passiven Schallschutzes erfolgt durch Festsetzung von Lärmpegelbereichengemäß DIN 4109 [8], Ziffer 5.5. Der maßgebliche Außenlärmpegel für denVerkehrslärm ergibt sich aus dem um 3 dB(A) 2 erhöhten Beurteilungspegel tags. Berechnungsgrundlagebilden die Verkehrsbelastungen im Prognose-Planfall (2020/25). Die Abgrenzungder Lärmpegelbereiche ist in dem Plan der Anlage A 3.3.3 dargestellt.5.5. ZwischenzustandIm Zwischenzustand wird die Unterführung unter der BAB A1 im Verlauf der verlegtenK63 noch nicht fertiggestellt sein, ein Teil der Gewerbeflächen im nördlichen Teil des Gewerbegebietesaber möglicherweise schon genutzt bzw. die Gewerbeflächen werden geradebebaut (Baustellenverkehr). Der Verkehrsgutachter präferiert in seiner Stellungnahmevom April 2008 für diesen Fall eine provisorische Anbindung des Plangebietes überdie Straße hinterm Hagen. Der worst case für den Zwischenzustand wäre die vollständigeNutzung des nördlich der BAB A1 gelegenen Teiles des Gewerbegebietes, ohne dass dieUnterführung fertiggestellt ist. Es wurde daher rechnerisch geprüft, welche Auswirkungendiese temporäre Erschließung über die Straße hinterm Hagen haben würde. Hinsichtlichder Belastungen wird angenommen, dass der gesamte prognostizierte Verkehr zum nördlichenTeilbereich des Gewerbegebietes die Straße hinterm Hagen nutzt. Der reguläreVerkehr von und nach Hollenstedt nutzt weiterhin die alte K63. Der bestehende Sichtschutzwallwurde bei der Berechnung der Beurteilungspegel nicht berücksichtigt, da derBestand dieses Walles planungsrechtlich nicht abgesichert ist.Die Ergebnisse der Berechnung sind in Abbildung 7 grafisch im Vergleich mit den Immissionsgrenzwertenund den Sanierungswerten dargestellt, im Anlage A 3.2 sind die Ergebnisseder Berechnung in tabellarischer Form und im Vergleich mit dem Prognose-Nullfalldargestellt.Zusammenfassend ist festzustellen, dass tags an allen Immissionsorten der Immissionsgrenzwertder Verkehrslärmschutzverordnung für Mischgebiete in Höhe von 64 dB(A)eingehalten wird. Der nächtliche Immissionsgrenzwert für Mischgebiete von 54 dB(A) wird2Zuschlag zur Berücksichtigung der Abhängigkeit der Schalldämmung von Fenstern vomEinfallswinkel des Schalls (Messung der akustischen Eigenschaften der Fenster im Prüfstand beidiffusem Schallfeld ⇔ gerichteter Schalleinfall bei Straßenlärm);LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite 24Proj.Nr.: 08005Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorfteilweise überschritten. Die Sanierungswerte für Mischgebiete von 72 dB(A) tags und62 dB(A) nachts werden an keinem Immissionsort erreicht. Die provisorische Erschleißungüber die Straße Hinterm Hagen entspricht einem Straßenneubau. Daher ist im Rahmender Ausführungs- und Genehmigungsplanung der Straße zu prüfen, ob aus derBaumaßnahme Ansprüche auf Schallschutz dem Grunde nach entstehen. Sofern die Zufahrtim Zwischenzustand in erheblichem Umfang auch nachts genutzt wird, ist abzuschätzen,dass sich diese ergeben werden. Nach Vorliegen der konkreten Planungen istdaher noch einmal detailliert zu prüfen, welcher Verkehr tatsächlich über diese Straßegeführt werden wird und welche Ansprüche auf Lärmschutz dem Grunde nach ggf. entstehen.Im Bebauungsplanverfahren ist der Zwischenzustand, da den Anwohnern insbesonderenachts unter Umständen z.T. erhebliche Pegel zugemutet würden, sorgfältig abzuwägen.Abbildung 7: Beurteilungspegel aus Straßenverkehrslärm im Zwischenzustand an denImmissionsorten (ungünstigstes Geschoss dargestellt)Belastungen aus Verkehrslärm, im ZwischenzustandBeurteilungspegel [dB(A)]757065605550454035302520151050IO-1Prognose-Planfall tags Prognose-Planfall nachts Immissionsrichtwert tagsImmissionsrichtwert nachts Sanierungswert tags Sanierungswert nachtsIO-2IO-3IO-4.1IO-4.2IO-5.1IO-5.2IO-5.3IO-6IO-7IO-8IO-9.1IO-9.2IO-10IO-115.6. Verlegung der K63Bei der Verlegung der K63 handelt es ebenfalls sich um einen Straßenneubau. Dahermüsste formal eine Untersuchung nach Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)erfolgen. Anhand der Beurteilungspegel aus Verkehrslärm ist jedoch ohne weitere Prüfungabzuschätzen, dass aus der Neubaumaßnahme der K63 keine Ansprüche auf Lärmschutzdem Grunde nach resultieren werden. Detaillierte Untersuchungen sind demzufolgenicht erforderlich.bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite 25Proj.Nr.: 08005Abbildung 8: Beurteilungspegel aus Straßenverkehrslärm aus dem Neubau der K63 anden Immissionsorten (ungünstigstes Geschoss dargestellt)Belastungen aus Verkehrslärm, nur Neubaustrecke K63Beurteilungspegel [dB(A)]656055504540353025201510Prognose-Planfall tagsPrognose-Planfall nachts5Immissionsrichtwert tagsImmissionsrichtwert nachts0IO-1IO-2IO-3IO-4.1IO-4.2IO-5.1IO-5.2IO-5.3IO-6IO-7IO-8IO-9.1IO-9.2IO-10IO-116. GesamtlärmUnabhängig davon, dass nach Beiblatt 1 zur DIN 18005 [6] die „Beurteilungspegel verschiedenerArten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) …wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten vonGeräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nichtaddiert werden (sollen)“, ist im Folgenden die Gesamtbelastung des Planungsgebietesaus den Anlagengeräuschen und dem Verkehrslärm dargestellt. Ähnlich wie bei der Bestimmungder maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109 werden dabei (im Sinneeiner Vereinfachung) unterschiedliche Definitionen der einzelnen «maßgeblichen Außenlärmpegel»in Kauf genommen.Eine gemeinsame grafische Darstellung des Gewerbelärms, des Verkehrslärms und derGesamtbelastung für den Prognose-Planfall findet sich in Abbildung 9 für den Tag und inAbbildung 10 für die Nacht. Ein Vergleich zwischen Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall ist in Abbildung 11 für den Tag und in Abbildung 12 für die Nacht dargestellt. Einetabellarische Zusammenstellung des Gesamtlärms für den Prognose-Nullfall und denPrognose-Planfall kann der Anlage A 4 entnommen werden.Tags, insbesondere aber nachts ist der Verkehrslärm nahezu überall pegelbestimmend.Tags liegt die Pegelerhöhung durch das Vorhaben an den Immissionsorten an denen imPrognose-Planfall vergleichsweise hohe Belastungen auftreten (GesamtbeurteilungspegelLAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite 26Proj.Nr.: 08005Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf> 64 dB(A) = Immissionsgrenzwert für Mischgebiete tags), im Bereich der Wahrnehmbarkeitsschwellevon etwa 1 dB(A). Wird der Schwellenwert auf den Immissionsrichtwert fürMischgebiete tags (60 dB(A)) abgesenkt, liegen die Zunahmen durch das Planvorhabenmit maximal 2,2 dB(A) immer noch sicher unterhalb der üblicherweise heranzuziehendenErheblichkeitsschwelle von 3 dB(A). Die höchsten Zunahmen der Gesamtlärmbelastungtags sind mit maximal 9,4 dB(A) nur an Immissionsorten zu verzeichnen, die sowohl imPrognose-Nullfall als auch im Prognose-Planfall nur gering belastet sind. Da hier jeweilsdie Orientierungs-, Immissionsricht- und Immissionsgrenzwerte eingehalten werden, istauch die Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle als unerheblich einzustufen.Nachts liegen die Veränderungen mit maximal 2,6 dB(A) an allen Immissionsorten unterhalbder Erheblichkeitsschwelle von 3 dB(A).Abbildung 9: Gesamtlärm-Beurteilungspegel tags an den Immissionsorten (Summe ausVerkehrs- und Gewerbelärm, lautestes Geschoss)Gesamtlärm Prognose-Planfall, tagsBeurteilungspegel [dB(A)]75,070,065,060,055,050,045,040,0Verkehr Prognose-PlanfallGewerbe Prognose-PlanfallGesamtlärm Prognose-Planfall35,030,0IO-1IO-2IO-3IO-4.1IO-4.2IO-5.1IO-5.2IO-5.3IO-6IO-7IO-8IO-9.1IO-9.2IO-10bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite 27Proj.Nr.: 08005Abbildung 10: Gesamtlärm-Beurteilungspegel nachts an den Immissionsorten (Summeaus Verkehrs- und Gewerbelärm, lautestes Geschoss)Beurteilungspegel [dB(A)]Gesamtlärm Prognose-Planfall, nachts75Verkehr Prognose-Planfall70Gewerbe Prognose-Planfall65Gesamtlärm Prognose-Planfall60555045403530IO-1IO-2IO-3IO-4.1IO-4.2IO-5.1IO-5.2IO-5.3IO-6IO-7IO-8IO-9.1IO-9.2IO-10Abbildung 11: Veränderung der Gesamtlärm-Beurteilungspegel tags (Summe aus Verkehrs-und Gewerbelärm, lautestes Geschoss)Veränderung des Gesamtlärms, tags80,010,075,05,070,065,060,055,050,045,040,035,030,0IO-1IO-2IO-3IO-4.1IO-4.2IO-5.1IO-5.2IO-5.3IO-6IO-7IO-8IO-9.1IO-9.2IO-10Beurteilungspegel [dB(A)]Gesamtlärm Prognose-NullfallGesamtlärm Prognose-PlanfallVeränderung tags0,0- 5,0Veränderung [dB(A)]LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite 28Proj.Nr.: 08005Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfAbbildung 12: Veränderung der Gesamtlärm-Beurteilungspegel nachts (Summe aus Verkehrs-und Gewerbelärm, lautestes Geschoss)80,075,0Veränderung des Gesamtlärms, nachts10,05,0Beurteilungspegel [dB(A)]70,065,060,055,050,045,040,035,030,0Gesamtlärm Prognose-NullfallGesamtlärm Prognose-PlanfallVeränderung nachts0,0- 5,0IO-1Veränderung [dB(A)]IO-2IO-3IO-4.1IO-4.2IO-5.1IO-5.2IO-5.3IO-6IO-7IO-8IO-9.1IO-9.2IO-107. Textvorschlag für Begründung und Festsetzungen7.1. Begründung/Umweltberichta) AllgemeinesMit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ sollen dieplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Logistikunternehmen sowiefür weitere gewerbliche Nutzungen geschaffen werden.Im Rahmen einer lärmtechnischen Untersuchung wurden die Auswirkungen des geplantenVorhabens gegenüber dem Vorherzustand bzw. dem Prognose-Nullfall aufgezeigt undbewertet. Dabei wurden sowohl die Veränderungen der Belastungen aus Gewerbelärmund Verkehrslärm getrennt als auch die Veränderungen der Gesamtbelastungen ermittelt.Als Untersuchungsfälle wurden der Prognose-Nullfall ohne Umsetzung der geplantenMaßnahmen und der Prognose-Planfall berücksichtigt. Beide Untersuchungsfälle beziehensich auf den Prognosehorizont 2020/25.Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilunganhand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1, „Schallschutz imStädtebau“, wobei zwischen gewerblichem Lärm und Verkehrslärm unterschieden wird.bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite 29Proj.Nr.: 08005Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegenan den Kriterien der 16. BImSchV („Verkehrslärmschutzverordnung“) orientieren.Die aktuelle Fassung der DIN 18005, Teil 1 verweist für die zur Beurteilung von gewerblichenAnlagen auf die TA Lärm, so dass die Immissionen aus Gewerbelärm auf Grundlageder TA Lärm beurteilt werden.Die nächstgelegene schutzbedürftige Bebauung außerhalb des Plangeltungsbereichsbefindet sich in folgenden Bereichen:• Bebauung nordöstlich des Plangebietes in der Ortslage Mienenbüttel: Hinsichtlich derSchutzbedürftigkeit gegenüber Lärm ist von einer Einstufung vergleichbar der einesDorf-/Mischgebietes auszugehen.• Bebauung nördlich der BAB A1 und westlich des Plangebietes: Es handelt sich umeine Hofstelle und eine Tierversuchsanstalt im Außenbereich. Demzufolge ist auchhier von einem Schutzanspruch gegenüber Lärm vergleichbar dem eines Dorf-/Mischgebietes auszugehen.b) GewerbelärmZum Schutz der Nachbarschaft vor Gewerbelärm aus dem Plangebiet wurde für die neuenFlächen im Plangebiet geprüft, ob der Planungsansatz für uneingeschränkte Industriegebietegemäß DIN 18005 von L W “ = 65/65 dB(A) (tags/nachts) zulässig ist. Im Ergebnisder Berechnungen ist festzuhalten, dass tags an allen maßgeblichen Immissionsorten dieImmissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Nachts wurden in Optimierungsrechnungenmaximal zulässige Emissionskontingente ermittelt, unter deren Ansatz dieAnforderungen der TA Lärm erfüllt werden. Zum Schutz der umliegenden schützenswertenNutzungen im Plangebiet sind diese Emissionskontingente im Bebauungsplan festzusetzen.Die Vorbelastungen durch die südlich des Plangebietes befindlichen Gewerbeflächender Gemeinde Wennerstorf und die westlich dieser Gewerbeflächen stehenden Windenergieanlagenwurde bei den Ermittlungen berücksichtigt.Um die Genehmigungsfähigkeit der geplanten Nutzungen am vorgesehenen Standort zuprüfen und den Nachweis einer grundsätzlichen Realisierbarkeit der Planung zu erbringen,wurde eine Schallimmissionsprognose für den tatsächlich zu erwartenden Betrieb unter Berücksichtigungdes derzeitigen Planungsstandes erstellt. Für den mittleren Spitzentag gemäßTA Lärm (an mindestens 11 Tagen im Jahr erreicht) ist von etwa 8.760 Fahrten (entsprichtetwa 4.380 Fahrzeugen) bei einem LKW-Anteil von 20% auszugehen.Im Ergebnis der Berechnungen ist festzustellen, dass der geplante Betrieb grundsätzlich mitden vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplanes und damit auch mit den umliegendenschützenswerten Nutzungen verträglich ist. Die Beurteilungspegel aus dem exemplarischgeprüften konkreten Betrieb auf den Gewerbeflächen halten an nahezu allen Immissionsortendie aus dem pauschalen Ansatz abgeleiteten zulässigen Beurteilungspegelanteilesicher ein. Lediglich an dem westlich des Plangebietes gelegenen Wohnhaus im Außenbereichund am Wohnhaus östlich der B3 werden die zulässigen Beurteilungspegelanteiledurch die exemplarisch geprüfte konkrete Nutzung nachts überschritten. Währendam Wohnhaus östlich der B3 auch unter Berücksichtigung der gewerblichen VorbelastungLAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite 30Proj.Nr.: 08005Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorfder nächtliche Immissionsrichtwert sicher eingehalten wird und somit keinen Konflikt auslöst,wird der nächtliche Immissionsrichtwert für Mischgebiete von 45 dB(A) westlich desPlangebietes um bis zu 9,5 dB(A) überschritten. Diese Überschreitung lässt sich zum einendurch eine entsprechende Nutzung der benachbarten Flächen verhindern, andererseitslässt sich die Einhaltung des nächtlichen Immissionsrichtwertes durch einen Lärmschutzwallmit einer Höhe von etwa 6 m und einer Länge von etwa 180 m erreichen. Einpotentieller Konflikt ist somit im Rahmen der konkreten Betriebsplanung und –genehmigung lösbar. Ein grundsätzlicher Konflikt, durch den die Planung unzulässig würde,ist nicht erkennbar. Es wird empfohlen, im Konfliktbereich am Rand des PlangebietesVorhalteflächen für Lärmschutz auszuweisen.c) VerkehrslärmDie Straßenverkehrsbelastungen wurden der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplanentnommen. Der Prognosehorizont der Verkehrsuntersuchung ist das Jahr 2020/25.Der Plangeltungsbereich sowie die angrenzende Bebauung sind bereits heute durchStraßenverkehrslärm belastet.Innerhalb des Plangeltungsbereichs werden sowohl die Orientierungswerte für Gewerbegebietevon 65 dB(A) tags bzw. 55 dB(A) nachts als auch die Immissionsgrenzwerte der16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) durch den Verkehrslärm in weiten Teilenüberschritten. Die Sanierungsgrenzwerte werden jedoch nur in einem schmalen Streifendirekt entlang der Autobahn BAB A1 (bis ca. 70 m von der Mitte der Autobahn entfernt)überschritten. Maßnahmen des aktiven Schallschutzes zum Schutz der gewerblichenNutzungen vor Verkehrslärm sind nicht angemessen und kommen daher nicht in Betracht.Der Lärmschutz ist somit durch Maßnahmen des passiven Schallschutzes sicherzustellen.Die Anforderungen an den passiven Schallschutz zum Schutz vor Verkehrslärm ergebensich aus DIN 4109. Zum Schutz von schützenswerten Nutzungen innerhalb des Plangebieteswerden Lärmpegelbereiche ausgewiesen. Im jeweiligen Baugenehmigungsverfahrenist der Nachweis zu führen, dass die entsprechenden Anforderungen an die Außenbauteileerfüllt werden.Außerhalb des Plangeltungsbereiches errechnen sich durch den bebauungsplaninduziertenZusatzverkehr sowohl tags als auch nachts Pegelzunahmen im Bereich der Wahrnehmbarkeitsschwellein Höhe von etwa 1 dB(A). Die üblicherweise heranzuziehendeErheblichkeitsschwelle von 3 dB(A) wird nicht erreicht. Da auch an keinem der Immissionsortedie Sanierungsgrenzwerte für Mischgebiete von 72 dB(A) tags und 62 dB(A) nachtsüberschritten werden, sind die Zunahmen des Verkehrslärms auf Grund der Planung alsunerheblich zu bewerten.d) GesamtlärmAus dem Vergleich der Gesamtlärmbelastung (Verkehrslärm und Gewerbelärm zusammen)im Prognose-Nullfall mit der Gesamtlärmbelastung im Prognose-Planfall errechnensich Veränderungen der Gesamtlärmbelastung von bis zu 9,4 dB(A) tags. An den Immissionsortenan denen Pegeländerungen um mehr als 3 dB(A) auftreten, sind die Gesamtlärmpegelso gering, dass die Summenpegel aus Verkehrslärm und Gewerbelärm zu-bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite 31Proj.Nr.: 08005sammen selbst den Immissionsrichtwert der TA Lärm für Mischgebiete tags von 60 dB(A)unterschreiten. Sofern der Immissionsgrenzwert für Gewerbegebiete tags von 64 dB(A)als Belastungsgrenze herangezogen wird, liegen die Veränderungen an den Immissionsorten,an denen der Summenpegel diesen Grenzweit überschreitet, im Bereich der Wahrnehmbarkeitsschwellein Höhe von 1 dB(A).Nachts liegen die Veränderungen der Gesamtlärmbelastung mit maximal 2,6 dB(A) anallen Immissionsorten unterhalb der Erheblichkeitsschwelle von 3 dB(A).Die Veränderung der Gesamtlärmbelastung ist daher insgesamt als unerheblich einzustufen.7.2. Festsetzungena) Schutz vor GewerbelärmZum Schutz der angrenzenden Nutzungen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ vor Gewerbelärm sind im Geltungsbereichdes Bebauungsplans nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Emissionen die folgendenmaximal zulässigen flächenbezogenen immissionswirksamen SchallleistungspegelL Ek (bezogen auf 1 m²) tags (06:00 bis 22:00 Uhr) und nachts (22:00 bis 06:00 Uhr)nicht überschreiten:LL EK,i,K in Richtung derEK,i,K in Richtung derwestlichen Nutzungen imOrtslage MienenbüttelTeilflächeAußenbereichTag Nacht Tag NachtdB(A)dB(A)Fläche 1 65 53 65 65Fläche 2 65 54 65 65Fläche 3 65 53 65 65Fläche 4 65 53 65 65Fläche 5 65 59 65 50Fläche 6 65 58 65 65Fläche 7 65 58 65 65Fläche 8 65 58 65 65Grundlage der Festsetzungen ist § 1, (4), Satz 1, Ziffer 1 der BauNVO.Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in denGleichungen (6) und (7) L EK,i durch L EK,i,k zu ersetzen ist. Die Immissionsprognosen sindwie folgt durchzuführen:1. Ableitung der maximal zulässigen Beurteilungspegelanteile für den jeweiligen Betriebaus den festgesetzten maximal zulässigen flächenbezogenen immissionswirksamenSchallleistungspegeln mit Hilfe einer Ausbreitungsrechnung nach DINISO 9613-2 (ohne Berücksichtigung der Geländehöhen, der Meteorologiekorrektur,weiterer Abschirmungen sowie Reflexionen im Plangeltungsbereich, Lärmquellenhöhe1 m über Gelände, Immissionspunkthöhe jeweils für das oberste Geschossder nächstgelegenen Wohnbebauung);LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite 32Proj.Nr.: 08005Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf2. Durchführung einer betriebsbezogenen Lärmimmissionsprognose auf Grundlageder TA Lärm mit dem Ziel, die unter 1.) ermittelten maximal zulässigen Beurteilungspegelanteilefür den betrachteten Betrieb zu unterschreiten.Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes,wenn des Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsortenum mindestens 15 dB(A) unterschreitet (Relevanzgrenze).Für Einwirkungsbereiche die sich nicht in einem der in der Tabelle aufgeführten Gebietebefinden, ist der Verträglichkeitsnachweis nach den Vorgaben der TA Lärm in einer detailliertenPrognose zu führen.Es wird empfohlen, im Bereich des westlich gelegenen Wohnhauses, südlich des PlangebietesVorhalteflächen für Lärmschutz auszuweisen (z.B. „Vorhaltefläche für Lärmschutz,maximale Höhe des Lärmschutzes 8 m über Gelände“).Abbildung 13: Lage der Teilflächen, Maßstab 1:10.000b) Schutz vor VerkehrslärmZum Schutz der Büronutzung vor Verkehrslärm werden für den Plangeltungsbereich die inder Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109, Schallschutzim Hochbau festgesetzt.bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfAbbildung 14: Lage der Lärmpegelbereiche, Maßstab 1:7.500Seite 33Proj.Nr.: 08005LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite 34Proj.Nr.: 08005Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfDen genannten Lärmpegelbereichen entsprechen folgende Anforderungen an den passivenSchallschutz:Lärmpegelbereichnach DIN 4109MaßgeblicherAußenlärmpegel L adB(A)erforderliches bewertetes Schalldämmmaß derAußenbauteile 1) R´w,resWohnräume Büroräume 2)[dB(A)]III 61 – 65 35 30IV 66 – 70 40 35V 71 – 75 45 40VI 76 – 80 50 451)2)resultierendes Schalldämmmaß des gesamten Außenbauteils (Wände, Fenster und Lüftungzusammen)An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der inden Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegelleistet, werden keine Anforderungen gestellt.Bis zu einem Abstand von 115 m von der BAB A1 (gemessen ab Mitte der BAB A1) undvon 25 m von der Mitte der Fahrbahn der B3 und der K63 (neu) sind bauliche Anlagen mitschützenswerten Nutzungen geschlossen auszuführen. Die Ausführung von nicht beheiztenWintergärten ist generell zulässig.Zum Schutz der Nachtruhe sind im gesamten Plangeltungsbereich für Schlaf- und Kinderzimmerschallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige hygienische Luftwechselnicht auf andere geeignete Weise sichergestellt werden kann.Die schalltechnischen Eigenschaften der Gesamtkonstruktion (Wand, Fenster, Lüftung)müssen den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereiches genügen.Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren ist die Eignung der für die Außenbauteile derGebäude gewählten Konstruktionen nach den Kriterien der DIN 4109 nachzuweisen.(Hinweis: Es wird empfohlen, folgenden Text mit in den Textteil B „Festsetzungen“ aufzunehmen:Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen einesEinzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung geringere Anforderungenan den Schallschutz resultieren.“)Hammoor, den 28. April 2008(Dipl.-Ing. (FH) Stefan Riethling) ing)(Dipl.-Phys. Dr. Bernd Burandt)bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf8. QuellenverzeichnisGesetze, Verwaltungsvorschriften und RichtlinienSeite 35Proj.Nr.: 08005[1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) in derFassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I Nr. 71 vom04.10.2002 S. 3830), zuletzt geändert am 23. Oktober 2007 durch Artikel 1 desGesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichenGenehmigungsverfahren (BGBl. I Nr. 53 vom 29.10.2007 S. 2470);[2] Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletztgeändert am 22. April 1993 durch Artikel 3 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionenund der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs-und Wohnbaulandgesetz) (BGBl. I S. 466);[3] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV), 12. Juni 1990;[4] Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast desBundes, VLärmSchR 97;[5] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz(TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl. Nr. 26 vom 28.08.1998 S. 503);[6] DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für diePlanung, Juli 2002;[7] Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebaulichePlanung, Mai 1987;[8] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November1989;Emissions-/Immissionsberechnung[9] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990;[10] Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen ausParkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen,6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamtes für Umwelt, Augsburg2007;[11] Hessische Landesanstalt für Umwelt, Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchungder Geräuschemissionen von Tankstellen, Umweltplanung, Arbeits- undUmweltschutz, Heft Nr. 275, 1999;[12] Hessische Landesanstalt für Umwelt, Technischer Bericht zur Untersuchung derLkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagernund Speditionen, aus: Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft1992, 16. Mai 1995;LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite 36Proj.Nr.: 08005Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf[13] Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Technischer Bericht zur Untersuchungder Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen vonFrachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowieweiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Lärmschutzin Hessen, Heft 3, Wiesbaden, 2005;[14] Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Technischer Bericht zur Untersuchungder Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und-verwertung sowie Kläranlagen, aus: Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen,Heft 1, 27. Juni 2001;[15] DIN 45691, Geräuschkontingentierung, Dezember 2006;[16] DIN EN ISO 717-1, Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen;Teil 1: Luftschalldämmung, Januar 1997;[17] ISO 9613-2, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: AllgemeinesBerechnungsverfahren, Oktober 1999;[18] Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung, Grundsätze und Umsetzung,Abschätzung der Verkehrserzeugung, Schriftenreihe der Hessischen Straßen-und Verkehrsverwaltung, Wiesbaden, 2000;[19] DataKustik GmbH, Software, Technische Dokumentation und Ausbildung für denImmissionsschutz, München, Cadna/A ® für Windows, Computerprogramm zurBerechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien, Version 3.7.123(32-Bit), Ende 2007;Sonstige projektbezogene Quellen und Unterlagen[20] LAIRM CONSULT GmbH, Hammoor, Schalltechnische Untersuchung zur 3. Änderungund Ergänzung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Wennerstorf“ derGemeinde Wenzendorf , 25 April 2008;[21] Bebauungsplan „Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“, Planzeichnung mit Höhenpunkten;[22] Verkehrsplanungsbüro Dipl.-Ing Ulfert Hinz, Langenhagen, VerkehrstechnischeUntersuchung „Anbindung des Gewerbegebietes Rade/Mienenbüttel (GemeindeNeu Wulmstorf) an die B3/A1 (AS Rade) unter Berücksichtigung der Verlegung derK63, März 2008;bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf9. AnlagenverzeichnisSeite IProj.Nr.: 08005A 1 Lagepläne................................................................................................................IIIA 1.1 Lagepläne Gewerbelärm ................................................................................IIIA 1.1.1 Prognose-Nullfall mit Quellen und Immissionsorten ..........................IIIA 1.1.2 Prognose-Planfall mit Quellen und Immissionsorten ........................ IVA 1.2 Lagepläne Verkehrslärm ............................................................................... VIA 1.2.1 Prognose-Nullfall ............................................................................. VIA 1.2.2 Mögliche Verkehrsführung im Zwischenzustand ............................. VIIA 1.2.3 Prognose-Planfall .......................................................................... VIIIA 2 Gewerbelärm.......................................................................................................... IXA 2.1 Zusammenstellung der Belastungen ............................................................. IXA 2.2 Basisschallleistungen der einzelnen Quellen.................................................. XA 2.2.1 Pauschale Flächenquellen nach DIN 18005 ..................................... XA 2.2.2 Parkvorgänge ................................................................................... XA 2.2.3 Fahrgeräusche................................................................................. XIA 2.2.4 Sonstige Quellen ............................................................................ XIIA 2.2.5 Oktavspektren Schallleistungspegel ............................................... XIIA 2.2.6 Abschätzung der Standardabweichungen....................................... XIIA 2.3 Schallleistungspegel für die Quellbereiche .................................................. XIVA 2.4 Zusammenfassung der Schallleistungs-Beurteilungspegel......................... XVIIA 2.5 Beurteilungspegel aus Gewerbelärm......................................................... XVIIIA 2.5.1 Beurteilungspegel aus Gewerbelärm (pauschale FQ, nur Plangebiet)XVIIIA 2.5.2 Beurteilungspegel aus Gewerbelärm (Gesamtbelastung ausVorbelastung und Zusatzbelastung aus dem Plangebiet) .............. XIXA 2.5.3 Beurteilungspegel aus Gewerbelärm – Vergleich derBeurteilungspegel im Prognose-Nullfall mit den Beurteilungspegelnim Prognose-Planfall (alle Gewerbelärmquellen, Prognose-Planfallgemäß vorgeschlagenen Festsetzungen) ....................................... XXA 2.5.4 Beurteilungspegel aus Gewerbelärm – Vergleich derBeurteilungspegel aus dem Plangebiet (allein) mit denBeurteilungspegeln aus der exemplarisch geprüften Nutzung........ XXIA 2.5.5 Teilbeurteilungspegel an den Immissionsorten ............................. XXIIA 3 Verkehrslärm ......................................................................................................XXVILAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite IIProj.Nr.: 08005Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfA 3.1 Straßenverkehrslärm................................................................................. XXVIA 3.1.1 Verkehrsbelastungen .................................................................. XXVIA 3.1.2 Basis-Emissionspegel ................................................................. XXIXA 3.1.3 Emissionspegel ............................................................................ XXXA 3.2 Beurteilungspegel aus Straßenverkehrslärm...........................................XXXIVA 3.3 Beurteilungspegel aus Verkehrslärm im Plangebiet (Prognose-Planfall) XXXVIIA 3.3.1 Beurteilungspegel tags, Maßstab 1: 10.000, Rechenhöhe 5,3 mXXXVIIA 3.3.2 Beurteilungspegel nachts, Maßstab 1:10.000..........................XXXVIIIA 3.3.3 Lärmpegelbereiche (LPB) gemäß DIN 4109, Maßstab 1:10.000XXXIXA 4 Gesamtlärm, Beurteilungspegel aus Verkehrs- und Gewerbelärm zusammen.......XLbericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfA 1A 1.1A 1.1.1LagepläneLagepläne GewerbelärmPrognose-Nullfall mit Quellen und ImmissionsortenSeite IIIProj.Nr.: 08005LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite IVProj.Nr.: 08005A 1.1.2Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfPrognose-Planfall mit Quellen und Immissionsortena) Übersichtsplan, Maßstab 1:10.000Schallquellen:blaue Objektebericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite VProj.Nr.: 08005b) Detailplan zur Lage der Quellen der beispielhaft geprüften konkreten Planung im Plangeltungsbereich,Maßstab 1:7.500Anm: Die Quellenkürzel finden sich in den nachfolgenden Tabellen mit den EmissionsberechnungenwiederLAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite VIProj.Nr.: 08005A 1.2A 1.2.1Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfLagepläne VerkehrslärmPrognose-NullfallStraßen: rote Linien Maßstab 1:10.000bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfA 1.2.2Mögliche Verkehrsführung im ZwischenzustandSeite VIIProj.Nr.: 08005Straßen: rote Linien Maßstab 1:10.000LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite VIIIProj.Nr.: 08005A 1.2.3Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfPrognose-PlanfallStraßen: rote Linien Maßstab 1:10.000bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfA 2A 2.1GewerbelärmZusammenstellung der BelastungenSeite IXProj.Nr.: 08005Das Verkehrsaufkommen und die Anzahl bzw. die Dauer der einzelnen Vorgänge imPlangebiet ist in den folgenden Tabellen zusammengestellt:a) Pauschale Quellen (Einwirkzeit)Sp 12 34 5 6 7Anzahl BetriebsstundenZe Quelle Kürzel Art des Betriebes tags nachtsT r1 T r2 T r3 T r41 pausch. GE pge Dauerbetrieb (Tag+Nacht) 13 3 8 1b) Konkrete NutzungSp 1 2 34 5 6 7Anzahl der KundenZe Quelle Kürzel Art des Betriebes tags nachtsT r1 T r2 T r3 T r41 Logistik/ geap PKW-Kunden 761 176 234 472 Transport geal LKW-Kunden 293 68 90 183 Autohof/ gebp PKW-Kunden 1.431 330 153 314 Tankstelle gebl LKW-Kunden 543 125 58 125 Kurier- und gecp PKW-Kunden 788 182 242 486 Postdienste gecl LKW-Kunden 382 88 118 247 sonstiges gedp PKW-Kunden 1.462 337 156 318 Gewerbe gedl LKW-Kunden 556 128 60 12Anmerkungen und Erläuterungen:Spalte 2: .................... Anzahl der Stellplätze;Spalte 3: .................... Anteil an Gesamtzahl;Spalten 6 bis 9:......... Beurteilungszeiträume wie folgt:T r1 : außerhalb der Ruhezeiten tags (7 bis 20 Uhr)T r2 :T r3 :T r4 :in den Ruhezeiten tags (6 bis 7 Uhr und 20 bis 22 Uhr);gesamte Nacht (22 bis 6 Uhr) (für die Beurteilung des Gewerbelärms gemäßTA Lärm nicht maßgebend);lauteste Stunde nachts (zwischen 22 und 6 Uhr);LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite XProj.Nr.: 08005A 2.2Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfBasisschallleistungen der einzelnen QuellenA 2.2.1 Pauschale Flächenquellen nach DIN 18005Sp 1 2 3 4 5 6 7L EK in Richtung L EK in RichtungFlächeMienenbüttel Westen (Außenb.)ZeGröße Tag Nacht Tag NachtKürzel Beschreibungm²dB(A)dB(A)1 fqaa Fläche 1 (GE-Flächen mit kleinflächigem Bedarf) 50.119 65 53 65 652 fqab Fläche 2 (GE-Flächen mit kleinflächigem Bedarf) 31.623 65 54 65 653 fqac Fläche 3 (GE-Flächen mit kleinflächigem Bedarf) 36.308 65 53 65 654 fqad Fläche 4 (GE-Flächen mit kleinflächigem Bedarf) 53.703 65 53 65 655 fqae Fläche 5 (Kontraktlogistik mit großflächigem Bedarf) 239.883 65 59 65 506 fqaf Fläche 6 (Tankstelle, Raststätte, Service)29.512 65 58 65 657 fqag Fläche 7 (Transportumschlag)40.738 65 58 65 658 fqah Fläche 8 (Kurier- und Postdienste)32.359 65 58 65 65A 2.2.2ParkvorgängeNeben den Fahrbewegungen sind im Bereich der Stellplatzanlagen zusätzlich die Geräuscheaus den Parkvorgängen (Ein- und Ausparken, Türenschlagen etc.), dem Parkplatzsuchverkehrund dem Durchfahrtsanteil zu berücksichtigen. Es findet der Ansatz derParkplatzlärmstudie [10] Verwendung, den die Tabelle zeigt.Sp 1 2 3 4 5 6 7 8mittlere SchalleistungspegelZeVorgang(ein Vorgang pro Stunde)L W0 K PA K I K D K StrO L W,r,1Kürzel BeschreibungdB(A)Kfz-Stellflächen1 parkpk PKW-Stpl. (getrenntes Verfahren) 63,0 0 4 0,0 0 67,02 parklk LKW-Stpl. (getrenntes Verfahren) 63,0 14 3 0,0 0 80,0Anmerkungen und Erläuterungen:Spalte 3......................Ausgangsschallleistung für eine Bewegung pro Stunde (siehe Abschnitt8.2 der Parkplatzlärmstudie);Spalte 4......................Zuschlag für unterschiedliche Parkplatztypen nach Tabelle 31 derParkplatzlärmstudie;Spalte 5......................Zuschlag für die Impulshaltigkeit der Geräusche (Türenklappen),ebenfalls nach Tabelle 34 der Parkplatzlärmstudie;Spalte 6......................Zuschlag für den Schallanteil der durchfahrenden Fahrzeuge gemäßParkplatzlärmstudie, bei getrenntem Verfahren gemäß Abschnitt8.2.2 der Parkplatzlärmstudie nicht erforderlich;Spalte 7......................Zuschlag für unterschiedliche Straßenoberflächen gemäß Parkplatzlärmstudie;Spalte 8......................mittlerer Schallleistungspegel, ein Vorgang pro Stunde;bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfA 2.2.3FahrgeräuscheSeite XIProj.Nr.: 08005Die Berechnung der von den fahrenden Kfz ausgehenden Schallemissionen erfolgt inAnlehnung an die in der Parkplatzlärmstudie beschriebene Vorgehensweise nach derRLS-90 [9]. Um die Einheitlichkeit des Rechenmodells für alle Lärmquellen (Fahrzeugverkehr,Parkvorgänge) zu gewährleisten, werden die Emissionspegel nach RLS-90 in mittlereSchallleistungspegel für ein Ereignis pro Stunde umgerechnet. Die folgende Tabellezeigt den Ansatz.Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10mittlere Schallleistungspegel (ein Vorgang pro Stunde)Fahrwegs-Ze Kürzelv D v l Dh g D Stg D StrO LbezeichnungW,r,1km/h dB(A) m%dB(A)PKW und LKW-Fahrwege1 pkfahr PKW-500 m Fahrt 30 -8,8 500 0,0 0,0 0,0 0,0 74,72 lkfahr LKW-500 m Fahrt 30 -5,4 500 0,0 0,0 0,0 0,0 87,7Anmerkungen und Erläuterungen:Spalte 1 ..................... Bezeichnung der Lärmquellen;Spalte 2 ..................... siehe Lageplan in Anlage 1 zur Anordnung der einzelnen Fahrstreckenauf dem Betriebsgelände;Spalte 3 ..................... Nach Abschnitt 4.4.1.1.2 der RLS-90 ist mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit,mindestens jedoch mit v = 30 km / h zu rechnen.Spalte 4 ..................... Geschwindigkeitskorrektur nach Gleichung 8 der RLS-90;Spalte 5 ..................... Länge der Fahrstrecke;Spalte 6 ..................... Höhendifferenz im jeweiligen Abschnitt;Spalte 7 ..................... Längsneigung des Fahrweges (Steigungen und Gefälle nach Abschnitt4.4.1.1.4 der RLS-90 gleich behandelt);Spalte 8 ..................... Korrektur für Steigungen und Gefälle nach Gleichung 9 der RLS-90;Spalte 9 ..................... Zuschlag für unterschiedliche Straßenoberflächen gemäß Parkplatzlärmstudie(hier Asphalt angesetzt);Spalte 10 ................... Der Schallleistungspegel für eine Fahrt pro Stunde ergibt sich ausdem Emissionspegel nach Gleichung 6 der RLS-90 zuL = L + 10lg() l 19,2 dB().W , r ,1 m,E + ADabei ist l die tatsächliche Fahrweglänge unter Berücksichtigungdes Höhenunterschiedes. Der Korrektursummand von 19,2 dB resultiertaus den unterschiedlichen Bezugsabständen (L m,E : Schalldruckpegelin 25 m Abstand von der Emissionsachse ⇔ L W,r,1 :Schallleistungspegel bezogen auf eine Länge von 1 m).LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite XIIProj.Nr.: 08005A 2.2.4Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSonstige QuellenDie Emissionen der Kühlaggregate wurden des Parkplatzlärmstudie [10], die Emissionender Tankstelle der Tankstellenstudie [11] und die Emissionen der Ladevorgänge der Ladelärmstudie[12] entnommen. Die folgende Trabelle zeigt die Ansätze.Sp 1 23 4 5 6 7mittlere SchalleistungspegelVorgang(ein Vorgang pro Stunde)ZeL W0 T V K I K T L W,r,1Kürzel BeschreibungdB(A) hdB(A)1 lkkuel Kühlaggregat (dieselbetrieben)97,0 0:15:00 91,02 tsk Tankstelle (1 Kunde)80,6 1:00:00 80,63 lklad Ladegeräusche LKW99,9 1:00:00 99,9A 2.2.5Oktavspektren SchallleistungspegelIn der folgenden Übersicht sind die verwendeten Basis-Oktavspektren angegeben, die beider Schallausbreitungsberechnung verwendet wurden. Grundlage bilden typische Oktavspektrenaus aktuellen Regelwerken (DIN EN 717-1 [16].Sp 12 3 4 5 6 7 8 9 10relativer Schallpegel (auf 0 dB(A) normiert)ZeVorgang31,5 Hz 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1 kHz 2 kHz 4 kHz 8 kHzdB(A)1 alltiefQuellen allgemein, eher tiefenlastig(DIN EN 717-1, Spektrum Nr. 2 )-18 -14 -10 -7 -4 -6 -11A 2.2.6Abschätzung der StandardabweichungenIm Folgenden werden die Standardabweichungen σ der Quellen abgeschätzt. Für jedeQuelle sind verschiedene Fehler z.B. in den Belastungsansätzen (Verkehrszahlen), denSchallleistungspegeln, der Quellmodellierung, der angenommenen Fahrwegslängen undGeschwindigkeiten und damit der Einwirkzeiten etc. zu berücksichtigen. Sofern die Einzelfehlerstatistisch voneinander unabhängig sind, kann der Gesamtfehler als Wurzel aus derSumme der Quadrate der Einzelstandardabweichungen berechnet werden.bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfFolgende Annahmen werden für die Einzelfehler getroffen:Eingangsgrößerel.Fehler+ - MitteldB(A) dB(A) dB(A)Basisschallleistung L W0 , PKW-Fahrt — 2,5 2,5 2,5Basisschallleistung L W0 , LKW-Fahrt — 3,0 3,0 3,0Basisschallleistung Ladearbeiten — 3,0 3,0 3,0Parkvorgang (inkl. Zuschläge) — 3,0 3,0 3,0Basisschallleistung Tankstellenvorgänge — 3,0 3,0 3,0Fahrweglänge l ± 30 % 1,1 1,5 1,3Geschwindigkeit v ± 33 % 1,2 1,7 1,5Anzahl der Parkvorgänge ± 20 % 0,8 1,0 0,9Anzahl der Anlieferungen ± 20 % 0,8 1,0 0,9Anzahl der Kühl-LKW ± 50 % 1,8 3,0 2,4Rangierzeiten ± 20 % 0,8 1,0 0,9Laufzeiten LKW-Kühlaggregat ± 20 % 0,8 1,0 0,9Ladezeiten ± 20 % 0,8 1,0 0,9Seite XIIIProj.Nr.: 08005Für die mittleren Gesamtstandardabweichungen ergibt sich damit:Sp 12 3 4 5 6 7 8EinzelstandardabweichungGesamtZeVorgang LW0 l v T LW,r,1 Anzahl LWAdB(A)Tank- bzw. Raststelle1 tk Tankstellengeräusche 3,0 — — — 3,0 0,9 3,1Arbeitsflächen2 fq Arbeitsflächen 3,0 1,3 1,5 0,9 3,7 0,9 3,8LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite XIVProj.Nr.: 08005A 2.3Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSchallleistungspegel für die QuellbereicheAus den Belastungsansätzen und den Basisschalleistungen errechnen sich die Schallleistungsbeurteilungspegelfür die Quellbereiche.Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12VorgängeEmissionen L W,r LW,rKürzel AnzahlL tZeW,Basis tnQuelleP t n Kürzel L W,r,1mRZ oRZ dB(A)% T r1 T r2 T r4 dB(A) dB(A)Arbeitsbereich 1 (GE-Flächen 1 und 2)1 gedp 48 696 161 15 pkfahr 74,7 94,0 92,0 86,52 gedp 48 696 161 15 parkpk 67,0 86,2 84,3 78,73 gedp 48 696 161 15 parkpk 67,0 86,2 84,3 78,74 gedp 48 696 161 15 pkfahr 74,7 94,0 92,0 86,55 gedl 48 265 61 6 lkfahr 87,7 102,8 100,8 95,36 pbfqaa gedl 48 265 61 6 parklk 80,0 95,0 93,1 87,57 gedl 48 265 61 6 lklad 99,9 114,9 113,0 107,48 gedl 48 265 61 6 lkkuel 91,0 106,0 104,1 98,59 gedl 48 265 61 6 parklk 80,0 95,0 93,1 87,510 gedl 48 265 61 6 lkfahr 87,7 102,8 100,8 95,311 Summe: > 116,0 114,1 108,5 3,8Arbeitsbereich 2 (GE-Flächen 3 und 4)12 gedp 52 766 177 16 pkfahr 74,7 94,4 92,4 86,913 gedp 52 766 177 16 parkpk 67,0 86,6 84,7 79,114 gedp 52 766 177 16 parkpk 67,0 86,6 84,7 79,115 gedp 52 766 177 16 pkfahr 74,7 94,4 92,4 86,916 gedl 52 291 67 6 lkfahr 87,7 103,2 101,2 95,717 pbfqab gedl 52 291 67 6 parklk 80,0 95,4 93,5 88,018 gedl 52 291 67 6 lklad 99,9 115,3 113,4 107,919 gedl 52 291 67 6 lkkuel 91,0 106,4 104,5 99,020 gedl 52 291 67 6 parklk 80,0 95,4 93,5 88,021 gedl 52 291 67 6 lkfahr 87,7 103,2 101,2 95,722 Summe: > 116,4 114,5 109,0 3,8Arbeitsbereich 3 (östlicher Bereich v. GE-Fläche 5)23 geap 50 380 88 23 pkfahr 74,7 91,3 89,4 88,424 geap 50 380 88 23 parkpk 67,0 83,6 81,7 80,725 geap 50 380 88 23 parkpk 67,0 83,6 81,7 80,726 geap 50 380 88 23 pkfahr 74,7 91,3 89,4 88,427 geal 50 146 34 9 lkfahr 87,7 100,2 98,3 97,328 pbfqac geal 50 146 34 9 parklk 80,0 92,4 90,5 89,529 geal 50 146 34 9 lklad 99,9 112,3 110,4 109,430 geal 50 146 34 9 lkkuel 91,0 103,4 101,5 100,531 geal 50 146 34 9 parklk 80,0 92,4 90,5 89,532 geal 50 146 34 9 lkfahr 87,7 100,2 98,3 97,333 Summe: > 113,4 111,5 110,5 3,8auf folgender Seite fortgesetzt …bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite XVProj.Nr.: 08005… Fortsetzung von vorhergehender SeiteSp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12VorgängeEmissionen L W,r LW,rKürzel Anzahl LZeW,Basis t t nQuelleP t n Kürzel L W,r,1mRZ oRZ dB(A)% T r1 T r2 T r4 dB(A) dB(A)Arbeitsbereich 4 (westlicheBereich v. GE-Fläche 5)34 geap 50 380 88 23 pkfahr 74,7 91,3 89,4 88,435 geap 50 380 88 23 parkpk 67,0 83,6 81,7 80,736 geap 50 380 88 23 parkpk 67,0 83,6 81,7 80,737 geap 50 380 88 23 pkfahr 74,7 91,3 89,4 88,438 geal 50 146 34 9 lkfahr 87,7 100,2 98,3 97,339 pbfqad geal 50 146 34 9 parklk 80,0 92,4 90,5 89,540 geal 50 146 34 9 lklad 99,9 112,3 110,4 109,441 geal 50 146 34 9 lkkuel 91,0 103,4 101,5 100,542 geal 50 146 34 9 parklk 80,0 92,4 90,5 89,543 geal 50 146 34 9 lkfahr 87,7 100,2 98,3 97,344 Summe: > 113,4 111,5 110,5 3,8Arbeitsbereich 5 (GE-Fläche 6, Tankstelle, Rastanlage)45 gebp 100 1.431 330 31 pkfahr 74,7 97,1 95,2 89,646 gebp 50 715 165 15 parkpk 67,0 86,3 84,4 78,947 gebp 100 1.431 330 31 tsk 80,6 102,9 101,0 95,548 gebp 50 715 165 15 parkpk 67,0 86,3 84,4 78,949 gebp 100 1.431 330 31 pkfahr 74,7 97,1 95,2 89,650 gebl 100 543 125 12 lkfahr 87,7 105,9 103,9 98,4pbfqae51 gebl 50 271 63 6 parklk 80,0 95,1 93,2 87,652 gebl 100 543 125 12 tsk 80,6 98,7 96,8 91,353 gebl 100 543 125 12 lkkuel 91,0 109,1 107,2 101,754 gebl 50 271 63 6 parklk 80,0 95,1 93,2 87,655 gebl 100 543 125 12 lkfahr 87,7 105,9 103,9 98,456 Summe: > 113,1 111,1 105,6 3,1Arbeitsbereich 6 (GE-Fläche 7)57 gecp 56 439 101 27 pkfahr 74,7 92,0 90,0 89,158 gecp 56 439 101 27 parkpk 67,0 84,2 82,3 81,359 gecp 56 439 101 27 parkpk 67,0 84,2 82,3 81,360 gecp 56 439 101 27 pkfahr 74,7 92,0 90,0 89,161 gecl 56 213 49 13 lkfahr 87,7 101,8 99,9 98,962 pbfqaf gecl 56 213 49 13 parklk 80,0 94,1 92,1 91,263 gecl 56 213 49 13 lklad 99,9 114,0 112,0 111,164 gecl 56 213 49 13 lkkuel 91,0 105,1 103,1 102,265 gecl 56 213 49 13 parklk 80,0 94,1 92,1 91,266 gecl 56 213 49 13 lkfahr 87,7 101,8 99,9 98,967 Summe: > 115,1 113,1 112,2 3,8auf folgender Seite fortgesetzt …LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite XVIProj.Nr.: 08005Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf… Fortsetzung von vorhergehender SeiteSp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12Vorgänge Emissionen L W,r LW,rKürzel Anzahl LZeW,Basis t t nQuelleP t n Kürzel L W,r,1mRZ oRZ dB(A)% T r1 T r2 T r4 dB(A) dB(A)Arbeitsbereich 7 (GE-Fläche 8)68 gecp 44 349 80 21 pkfahr 74,7 91,0 89,0 88,169 gecp 44 349 80 21 parkpk 67,0 83,2 81,3 80,370 gecp 44 349 80 21 parkpk 67,0 83,2 81,3 80,371 gecp 44 349 80 21 pkfahr 74,7 91,0 89,0 88,172 gecl 44 169 39 10 lkfahr 87,7 100,8 98,9 97,973 pbfqag gecl 44 169 39 10 parklk 80,0 93,1 91,1 90,274 gecl 44 169 39 10 lklad 99,9 113,0 111,0 110,175 gecl 44 169 39 10 lkkuel 91,0 104,1 102,1 101,276 gecl 44 169 39 10 parklk 80,0 93,1 91,1 90,277 gecl 44 169 39 10 lkfahr 87,7 100,8 98,9 97,978 Summe: > 114,1 112,1 111,2 3,8Anmerkungen zur Tabelle:Spalte 1......................Bezeichnung der einzelnen Lärmquellen;Spalte 2......................Bezeichnung des Einzelvorganges in Anlage A 2.1;Spalte 3......................Anteil der Einzelvorgänge, der im jeweiligen Bereich auftritt (Anm: DieVerteilung wurde anhand der Flächengröße vorgenommen);Spalten 4 bis 6 ...........Anzahl der Vorgänge bzw. Einwirkzeit in den jeweiligen Teilzeiten:T r1 umfasst den Tagesabschnitt außerhalb der Ruhezeiten (07:00 bis20:00 Uhr, T r2 den der Ruhezeiten (06:00 bis 07:00 und 20:00 bis22:00 Uhr), nachts umfasst der Beurteilungszeitraum T r4 die lauteste(eine volle) Stunde.Spalten 7 und 8..........Basisschallleistungen für einen Vorgang pro Stunde, nach AnlageA 2.2;Spalten 9 bis 11 .........Schallleistungs-Beurteilungspegel tags (t) und nachts (n) inklusiveder Zeitbeurteilung und mit allen nach TA Lärm gegebenenfalls erforderlichenZuschlägen (mit/ohne Ruhezeitenzuschlag(mRZ/oRZ));Anmerkung: Die Werte in den Spalten 4 bis 6 wurden auf eine ganze Zahl mathematisch gerundet.Dadurch bedingt sind geringfügige Abweichungen von der Gesamtsumme nach Anlage A 2.1 möglich,die jedoch keinen Einfluss auf die Genauigkeit der schalltechnischen Berechnungen haben.bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite XVIIProj.Nr.: 08005A 2.4 Zusammenfassung der Schallleistungs-BeurteilungspegelZum Abschluss der Beschreibung des Emissionsmodells fasst die Tabelle die Schallleistungs-Beurteilungspegelfür die Einzelquellen zusammen.Sp 1 23 4 5 6 7Schallleistungs-Basis-BeurteilungspegelLärmquelleOktav-Zetags tagsSpektrumnachtsmRZ oRZGruppeBezeichnungKürzel KürzeldB(A)pauschale Flächenquellen1 Arbeitsbereich 1 (GE-Flächen 1 und 2)pbfqaa alltief 116,0 114,1 108,52 Arbeitsbereich 2 (GE-Flächen 3 und 4)pbfqab alltief 116,4 114,5 109,03 Arbeitsbereich 3 (östlicher Bereich v. GE-Fläche 5) pbfqac alltief 113,4 111,5 110,54 Arbeitsbereich 4 (westlicheBereich v. GE-Fläche 5) pbfqad alltief 113,4 111,5 110,55 Arbeitsbereich 5 (GE-Fläche 6, Tankstelle, Rastanlage pbfqae alltief 113,0 111,1 105,66 Arbeitsbereich 6 (GE-Fläche 7)pbfqaf alltief 115,0 113,1 112,27 Arbeitsbereich 7 (GE-Fläche 8)pbfqag alltief 114,0 112,1 111,28 Summe 123,1 121,2 118,5LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite XVIIIProj.Nr.: 08005Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfA 2.5 Beurteilungspegel aus GewerbelärmA 2.5.1Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9Beurteilungspegel aus Gewerbelärm (pauschale FQ, nur Plangebiet)ImmissionsortBeurteilungspegel GewerbelärmImmissions-Prognose-Abstand zum IRWZegrenzwert Ge- PlanfallNr. Gebiettags nachts schoss tags nachts tags nachtsdB(A)dB(A)dB(A)1 EG 53,4 41,0 -6,6 -4,0IO-1 MI 60 452 1.OG 53,6 41,1 -6,4 -3,93 EG 53,1 40,7 -6,9 -4,3IO-2 MI 60 454 1.OG 53,6 41,1 -6,4 -3,95 EG 54,1 41,7 -5,9 -3,3IO-3 MI 60 456 1.OG 54,3 41,8 -5,7 -3,27 EG 57,4 44,6 -2,6 -0,4IO-4.1 MI 60 458 1.OG 57,7 44,8 -2,3 -0,29 EG 55,7 43,0 -4,3 -2,0IO-4.2 MI 60 4510 1.OG 56,0 43,2 -4,0 -1,811 EG 55,4 41,9 -4,6 -3,1IO-5.1 MI 60 4512 1.OG 55,9 42,3 -4,1 -2,713 EG 57,4 44,3 -2,6 -0,7IO-5.2 MI 60 4514 1.OG 58,0 44,9 -2,0 -0,115 EG 55,5 42,8 -4,5 -2,2IO-5.3 MI 60 4516 1.OG 55,9 43,2 -4,1 -1,817 EG 55,6 43,2 -4,4 -1,8IO-6 MI 60 4518 1.OG 55,9 43,4 -4,1 -1,619 EG 54,5 42,1 -5,5 -2,9IO-7 MI 60 4520 1.OG 54,8 42,3 -5,2 -2,721 IO-8 MI 60 45 EG 54,9 42,4 -5,1 -2,622 EG 57,9 44,7 -2,1 -0,3IO-9.1 MI 60 4523 1.OG 58,3 44,8 -1,7 -0,224 EG 58,2 44,5 -1,8 -0,5IO-9.2 MI 60 4525 1.OG 58,6 44,7 -1,4 -0,326 IO-10 MI 60 45 EG 53,6 42,3 -6,4 -2,7bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfA 2.5.2Seite XIXProj.Nr.: 08005Beurteilungspegel aus Gewerbelärm (Gesamtbelastung aus Vorbelastungund Zusatzbelastung aus dem Plangebiet)Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9ImmissionsortBeurteilungspegel GewerbelärmImmissions-Prognose-Abstand zum IRWZerichtwert Ge- PlanfallNr. Gebiettags nachts schoss tags nachts tags nachtsdB(A) dB(A) dB(A)1 EG 53,6 42,5 -6,4 -2,5IO-1 MI 60 452 1.OG 53,8 42,6 -6,2 -2,43 EG 53,3 42,2 -6,7 -2,8IO-2 MI 60 454 1.OG 53,8 42,5 -6,2 -2,55 EG 54,2 42,9 -5,8 -2,1IO-3 MI 60 456 1.OG 54,4 43,0 -5,6 -2,07 EG 57,5 45,3 -2,5 0,3IO-4.1 MI 60 458 1.OG 57,8 45,6 -2,2 0,69 EG 55,7 43,3 -4,3 -1,7IO-4.2 MI 60 4510 1.OG 56,0 43,5 -4,0 -1,511 EG 55,6 43,2 -4,4 -1,8IO-5.1 MI 60 4512 1.OG 56,0 43,6 -4,0 -1,413 EG 57,5 45,2 -2,5 0,2IO-5.2 MI 60 4514 1.OG 58,1 45,7 -1,9 0,715 EG 55,5 43,1 -4,5 -1,9IO-5.3 MI 60 4516 1.OG 56,0 43,6 -4,0 -1,417 EG 55,7 44,0 -4,3 -1,0IO-6 MI 60 4518 1.OG 56,0 44,2 -4,0 -0,819 EG 54,5 42,6 -5,5 -2,4IO-7 MI 60 4520 1.OG 54,8 42,8 -5,2 -2,221 IO-8 MI 60 45 EG 54,9 42,7 -5,1 -2,322 EG 58,0 45,6 -2,0 0,6IO-9.1 MI 60 4523 1.OG 58,4 45,7 -1,6 0,724 EG 58,2 44,5 -1,8 -0,5IO-9.2 MI 60 4525 1.OG 58,6 44,8 -1,4 -0,226 IO-10 MI 60 45 EG 53,8 43,0 -6,2 -2,0LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite XXProj.Nr.: 08005A 2.5.3Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfBeurteilungspegel aus Gewerbelärm – Vergleich der Beurteilungspegelim Prognose-Nullfall mit den Beurteilungspegeln im Prognose-Planfall(alle Gewerbelärmquellen, Prognose-Planfall gemäßvorgeschlagenen Festsetzungen)Alle Gewerbelärmquellen, Prognose-Planfall gemäß der vorgeschlagenen Festsetzungen.Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11ImmissionsortBeurteilungspegel GewerbelärmImmissions-Prognose-Nullfall Prognose-Planfall VeränderungZerichtwert Ge-Nr. Gebiettags nachts schoss tags nachts tags nachts tags nachtsdB(A)dB(A)dB(A)dB(A)1 EG 40,1 40,0 53,6 42,5 13,5 2,5IO-1 MI 60 452 1.OG 40,1 40,1 53,8 42,6 13,7 2,53 EG 39,8 39,8 53,3 42,2 13,5 2,4IO-2 MI 60 454 1.OG 39,8 39,8 53,8 42,5 14,0 2,75 EG 39,9 39,8 54,2 42,9 14,3 3,1IO-3 MI 60 456 1.OG 39,9 39,9 54,4 43,0 14,5 3,17 EG 40,5 40,5 57,5 45,3 17,0 4,8IO-4.1 MI 60 458 1.OG 40,6 40,5 57,8 45,6 17,2 5,19 EG 34,7 34,7 55,7 43,3 21,0 8,6IO-4.2 MI 60 4510 1.OG 35,2 35,2 56,0 43,5 20,8 8,311 EG 40,3 40,3 55,6 43,2 15,3 2,9IO-5.1 MI 60 4512 1.OG 40,5 40,5 56,0 43,6 15,5 3,113 EG 40,9 40,8 57,5 45,2 16,6 4,4IO-5.2 MI 60 4514 1.OG 40,9 40,9 58,1 45,7 17,2 4,815 EG 34,6 34,6 55,5 43,1 20,9 8,5IO-5.3 MI 60 4516 1.OG 36,5 36,5 56,0 43,6 19,5 7,117 EG 39,5 39,5 55,7 44,0 16,2 4,5IO-6 MI 60 4518 1.OG 39,5 39,5 56,0 44,2 16,5 4,719 EG 35,8 35,8 54,5 42,6 18,7 6,8IO-7 MI 60 4520 1.OG 36,3 36,3 54,8 42,8 18,5 6,521 IO-8 MI 60 45 EG 33,9 33,9 54,9 42,7 21,0 8,822 EG 41,3 41,2 58,0 45,6 16,7 4,4IO-9.1 MI 60 4523 1.OG 41,3 41,3 58,4 45,7 17,1 4,424 EG 29,5 29,4 58,2 44,5 28,7 15,1IO-9.2 MI 60 4525 1.OG 31,9 31,9 58,6 44,8 26,7 12,926 IO-10 MI 60 45 EG 37,7 37,7 53,8 43,0 16,1 5,3bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfA 2.5.4Seite XXIProj.Nr.: 08005Beurteilungspegel aus Gewerbelärm – Vergleich der Beurteilungspegelaus dem Plangebiet (allein) mit den Beurteilungspegeln ausder exemplarisch geprüften NutzungSp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11ImmissionsortBeurteilungspegel GewerbelärmImmissionsrichtwertpauschaleFlächenquellekonkrete Planung(exempl. Prüfung)DifferenzZeGe-Nr. Gebiettags nachts schoss tags nachts tags nachts tags nachtsdB(A) dB(A) dB(A) dB(A)1 EG 53,4 41,0 48,0 42,9 -5,4 1,9IO-1 MI 60 452 1.OG 53,6 41,1 47,6 42,6 -6,0 1,53 EG 53,1 40,7 44,2 38,6 -8,9 -2,1IO-2 MI 60 454 1.OG 53,6 41,1 45,2 40,0 -8,4 -1,15 EG 54,1 41,7 44,7 39,2 -9,4 -2,5IO-3 MI 60 456 1.OG 54,3 41,8 45,5 40,2 -8,8 -1,67 EG 57,4 44,6 46,3 39,9 -11,1 -4,7IO-4.1 MI 60 458 1.OG 57,7 44,8 46,9 40,7 -10,8 -4,19 EG 55,7 43,0 44,3 37,5 -11,4 -5,5IO-4.2 MI 60 4510 1.OG 56,0 43,2 44,8 38,1 -11,2 -5,111 EG 55,4 41,9 41,7 36,1 -13,7 -5,8IO-5.1 MI 60 4512 1.OG 55,9 42,3 43,3 37,7 -12,6 -4,613 EG 57,4 44,3 48,9 42,2 -8,5 -2,1IO-5.2 MI 60 4514 1.OG 58,0 44,9 49,4 42,7 -8,6 -2,215 EG 55,5 42,8 47,8 40,7 -7,7 -2,1IO-5.3 MI 60 4516 1.OG 55,9 43,2 48,2 41,2 -7,7 -2,017 EG 55,6 43,2 44,2 39,2 -11,4 -4,0IO-6 MI 60 4518 1.OG 55,9 43,4 45,1 40,3 -10,8 -3,119 EG 54,5 42,1 45,0 39,3 -9,5 -2,8IO-7 MI 60 4520 1.OG 54,8 42,3 45,7 40,0 -9,1 -2,321 IO-8 MI 60 45 EG 54,9 42,4 48,1 41,4 -6,8 -1,022 EG 57,9 44,7 55,2 52,3 -2,7 7,6IO-9.1 MI 60 4523 1.OG 58,3 44,8 55,9 52,9 -2,4 8,124 EG 58,2 44,5 56,7 53,8 -1,5 9,3IO-9.2 MI 60 4525 1.OG 58,6 44,7 57,5 54,5 -1,1 9,826 IO-10 MI 60 45 EG 53,6 42,3 47,1 43,9 -6,5 1,6LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite XXIIProj.Nr.: 08005A 2.5.5Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfTeilbeurteilungspegel an den Immissionsortena) tagsSp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12Beurteilungspegel tags in dB(A)LärmquelleIO-1 IO-1 IO-2 IO-2 IO-3 IO-3 IO-4.1 IO-4.1 IO-4.2 IO-4.2Bezeichnung Kürzel EG 1.OG EG 1.OG EG 1.OG EG 1.OG EG 1.OGgewerbliche Vorbelastung1 Windenergieanlage 1 vbgewea1 28,8 28,8 29,4 29,4 29,6 29,7 31,2 31,3 31,2 31,22 Windenergieanlage 3 vbgewea3 27,0 27,0 27,3 27,4 27,5 27,6 28,7 28,8 28,7 28,83 Windenergieanlage 4 vbgewea4 30,8 30,9 31,1 31,1 31,3 31,3 32,6 32,6 26,1 27,04 Windenergieanlage 5 vbgewea5 26,3 26,3 26,3 26,4 26,4 26,5 27,3 27,3 20,1 21,35 GE-Wennerstorf, Fläche 1 qflge1 36,1 36,1 35,5 35,5 35,5 35,5 35,7 35,7 22,3 24,46 GE-Wennerstorf, LKW-Stellplätze qflge1b 22,9 23,0 22,4 22,4 22,3 22,4 22,4 22,4 9,1 11,47 GE-Wennerstorf, Fläche 2 qflge2 29,2 29,3 29,0 29,0 29,1 29,1 29,8 29,8 18,3 20,18 GE-Wennerstorf, Fläche 3 qflge3 25,3 25,4 25,1 25,1 25,1 25,2 25,7 25,8 13,9 15,79 GE-Wennerstorf, Fläche 4a qflge4a 24,4 24,5 23,9 24,0 23,9 23,9 24,0 24,1 11,0 13,110 GE-Wennerstorf, Fläche 4b qflge4b 23,4 23,5 23,0 23,0 22,9 23,0 23,1 23,1 10,1 12,311 GE-Wennerstorf, Fläche 5 qflge5 25,9 25,9 25,3 25,4 25,3 25,3 25,3 25,4 11,8 14,112 GE-Wennerstorf, Logistiker qfl1 29,6 29,6 29,1 29,1 29,1 29,1 29,3 29,3 16,7 18,913 Summe Vorbelastung 40,1 40,1 39,8 39,8 39,9 39,9 40,5 40,5 34,7 35,2Quellen im Plangebiet14 Fläche 1 (Gewerbeflächen mit kleinflächigem Bedarf) pafqaa 50,1 50,3 49,8 50,5 50,7 50,9 50,9 51,8 39,3 40,715 Fläche 2 (Gewerbeflächen mit kleinflächigem Bedarf) pafqab 42,0 42,1 43,5 43,6 44,0 44,3 48,5 48,7 46,7 47,016 Fläche 3 (Gewerbeflächen mit kleinflächigem Bedarf) pafqac 42,2 42,5 43,0 43,7 44,8 45,5 51,9 52,2 51,9 52,217 Fläche 4 (Gewerbeflächen mit kleinflächigem Bedarf) pafqad 41,5 41,7 32,6 33,1 34,7 35,0 48,3 48,6 48,9 49,118 Fläche 5 (Kontraktlogistik mit großflächigem Bedarf) pafqae 44,7 44,8 44,6 44,7 46,1 46,2 49,0 49,1 49,0 49,119 Fläche 6 (Tankstelle, Raststätte, Service) pafqaf 42,6 42,7 41,9 42,4 42,4 42,5 43,0 43,3 30,6 32,220 Fläche 7 (Transportumschlag) pafqag 40,3 40,4 40,5 40,6 40,7 40,8 42,1 42,2 33,3 34,321 Fläche 8 (Kurier- und Postdienste) pafqah 40,6 40,7 40,0 40,0 40,0 40,1 40,2 40,3 26,5 28,522 Summe Plangebiet 53,4 53,6 53,1 53,6 54,1 54,3 57,3 57,7 55,7 56,023 Summe Gewerbelärm 53,6 53,8 53,3 53,8 54,2 54,5 57,4 57,8 55,7 56,0Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12LärmquelleBeurteilungspegel tags in dB(A)IO-5.1 IO-5.1 IO-5.2 IO-5.2 IO-5.3 IO-5.3 IO-6 IO-6 IO-7 IO-7Bezeichnung Kürzel EG 1.OG EG 1.OG EG 1.OG EG 1.OG EG 1.OGgewerbliche Vorbelastung1 Windenergieanlage 1 vbgewea1 24,6 26,6 31,3 31,4 31,3 31,3 30,4 30,5 29,7 29,72 Windenergieanlage 3 vbgewea3 24,7 28,2 28,9 28,9 28,8 28,9 28,0 28,0 27,2 27,33 Windenergieanlage 4 vbgewea4 32,8 32,9 32,9 32,9 25,9 30,5 31,5 31,5 30,1 30,24 Windenergieanlage 5 vbgewea5 27,5 27,5 27,5 27,5 19,1 23,3 26,5 26,5 25,5 25,55 GE-Wennerstorf, Fläche 1 qflge1 36,2 36,3 36,2 36,2 21,6 27,1 34,6 34,6 20,3 26,46 GE-Wennerstorf, LKW-Stellplätze qflge1b 22,8 22,8 22,8 22,8 8,4 14,2 21,6 21,6 5,5 12,17 GE-Wennerstorf, Fläche 2 qflge2 30,2 30,3 30,2 30,3 17,1 21,8 28,6 28,6 26,9 27,08 GE-Wennerstorf, Fläche 3 qflge3 26,2 26,2 26,2 26,2 12,6 17,6 24,6 24,5 22,8 22,99 GE-Wennerstorf, Fläche 4a qflge4a 24,5 24,5 24,4 24,5 10,1 15,7 23,1 23,2 7,9 16,210 GE-Wennerstorf, Fläche 4b qflge4b 23,5 23,5 23,4 23,5 9,2 14,9 22,2 22,3 7,4 15,611 GE-Wennerstorf, Fläche 5 qflge5 25,7 25,8 25,7 25,7 11,2 17,0 24,4 24,5 7,9 13,512 GE-Wennerstorf, Logistiker qfl1 29,6 29,7 29,6 29,6 15,7 21,3 28,5 28,5 21,9 22,913 Summe Vorbelastung 40,3 40,6 40,9 40,9 34,6 36,5 39,5 39,5 35,8 36,4Quellen im Plangebiet14 Fläche 1 (Gewerbeflächen mit kleinflächigem Bedarf) pafqaa 54,0 54,4 54,4 54,7 41,4 44,6 45,3 46,7 38,7 38,915 Fläche 2 (Gewerbeflächen mit kleinflächigem Bedarf) pafqab 44,0 44,8 48,9 49,2 48,0 48,4 45,8 45,9 43,1 43,216 Fläche 3 (Gewerbeflächen mit kleinflächigem Bedarf) pafqac 36,8 40,1 48,9 50,2 51,3 51,6 50,0 50,2 47,4 47,617 Fläche 4 (Gewerbeflächen mit kleinflächigem Bedarf) pafqad 31,6 35,4 37,8 43,5 48,0 48,1 49,7 49,9 50,8 51,318 Fläche 5 (Kontraktlogistik mit großflächigem Bedarf) pafqae 35,7 39,1 47,2 48,6 48,8 48,9 48,6 48,7 48,5 48,619 Fläche 6 (Tankstelle, Raststätte, Service) pafqaf 44,1 44,3 44,1 44,2 30,2 34,8 40,9 41,3 34,2 35,220 Fläche 7 (Transportumschlag) pafqag 42,7 42,7 42,7 42,8 32,8 36,4 40,6 40,6 38,4 38,621 Fläche 8 (Kurier- und Postdienste) pafqah 40,9 41,0 40,9 41,0 25,9 31,3 38,7 38,8 24,2 29,322 Summe Plangebiet 55,4 55,9 57,4 58,0 55,5 55,9 55,7 56,0 54,5 54,823 Summe Gewerbelärm 55,5 56,0 57,5 58,1 55,5 56,0 55,8 56,1 54,6 54,9bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite XXIIIProj.Nr.: 08005Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12Beurteilungspegel tags in dB(A)LärmquelleIO-8 IO-9.1 IO-9.1 IO-9.2 IO-9.2 IO-10Bezeichnung Kürzel EG EG 1.OG EG 1.OG EGgewerbliche Vorbelastung1 Windenergieanlage 1 vbgewea1 29,8 37,8 37,9 23,7 27,0 33,22 Windenergieanlage 3 vbgewea3 27,3 33,1 33,2 19,3 22,9 29,93 Windenergieanlage 4 vbgewea4 25,9 32,6 32,6 21,0 23,6 29,44 Windenergieanlage 5 vbgewea5 21,6 28,5 28,5 15,7 19,3 26,05 GE-Wennerstorf, Fläche 1 qflge1 22,7 30,9 31,0 23,7 24,9 28,96 GE-Wennerstorf, LKW-Stellplätze qflge1b 10,0 19,1 19,1 9,4 11,2 17,27 GE-Wennerstorf, Fläche 2 qflge2 19,5 26,4 26,4 17,4 18,8 24,18 GE-Wennerstorf, Fläche 3 qflge3 15,0 22,0 22,1 13,3 14,7 19,89 GE-Wennerstorf, Fläche 4a qflge4a 11,9 20,6 20,7 11,1 12,8 18,710 GE-Wennerstorf, Fläche 4b qflge4b 11,2 20,1 20,1 9,9 11,8 18,111 GE-Wennerstorf, Fläche 5 qflge5 12,5 21,6 21,6 12,6 14,2 19,712 GE-Wennerstorf, Logistiker qfl1 18,4 26,9 26,9 15,8 18,0 22,113 Summe Vorbelastung 33,9 41,3 41,3 29,4 31,9 37,7Quellen im Plangebiet14 Fläche 1 (Gewerbeflächen mit kleinflächigem Bedarf) pafqaa 33,0 36,7 36,7 36,7 36,8 35,015 Fläche 2 (Gewerbeflächen mit kleinflächigem Bedarf) pafqab 39,8 37,7 37,8 38,2 38,2 35,516 Fläche 3 (Gewerbeflächen mit kleinflächigem Bedarf) pafqac 46,2 38,6 38,7 38,6 38,6 36,917 Fläche 4 (Gewerbeflächen mit kleinflächigem Bedarf) pafqad 52,5 41,1 41,1 41,0 41,1 40,018 Fläche 5 (Kontraktlogistik mit großflächigem Bedarf) pafqae 48,9 57,6 58,0 58,0 58,4 53,119 Fläche 6 (Tankstelle, Raststätte, Service) pafqaf 28,7 34,2 34,2 34,2 34,2 32,120 Fläche 7 (Transportumschlag) pafqag 32,2 37,0 37,0 31,6 32,5 34,421 Fläche 8 (Kurier- und Postdienste) pafqah 25,7 33,2 33,2 30,1 31,0 31,222 Summe Plangebiet 54,9 57,9 58,3 58,2 58,6 53,623 Summe Gewerbelärm 55,0 58,0 58,4 58,2 58,6 53,8LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite XXIVProj.Nr.: 08005Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorfb) nachtsSp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12Beurteilungspegel nachts in dB(A)LärmquelleIO-1 IO-1 IO-2 IO-2 IO-3 IO-3 IO-4.1 IO-4.1 IO-4.2 IO-4.2Bezeichnung Kürzel EG 1.OG EG 1.OG EG 1.OG EG 1.OG EG 1.OGgewerbliche Vorbelastung1 Windenergieanlage 1 vbgewea1 28,8 28,8 29,4 29,4 29,6 29,7 31,2 31,3 31,2 31,22 Windenergieanlage 3 vbgewea3 27,0 27,0 27,3 27,4 27,5 27,6 28,7 28,8 28,7 28,83 Windenergieanlage 4 vbgewea4 30,8 30,9 31,1 31,1 31,3 31,3 32,6 32,6 26,1 27,04 Windenergieanlage 5 vbgewea5 26,3 26,3 26,3 26,4 26,4 26,5 27,3 27,3 20,1 21,35 GE-Wennerstorf, Fläche 1 qflge1 36,1 36,1 35,5 35,5 35,5 35,5 35,7 35,7 22,3 24,46 GE-Wennerstorf, LKW-Stellplätze qflge1b 20,9 21,0 20,4 20,4 20,3 20,4 20,4 20,4 7,1 9,47 GE-Wennerstorf, Fläche 2 qflge2 29,2 29,3 29,0 29,0 29,1 29,1 29,8 29,8 18,3 20,18 GE-Wennerstorf, Fläche 3 qflge3 25,3 25,4 25,1 25,1 25,1 25,2 25,7 25,8 13,9 15,79 GE-Wennerstorf, Fläche 4a qflge4a 24,4 24,5 23,9 24,0 23,9 23,9 24,0 24,1 11,0 13,110 GE-Wennerstorf, Fläche 4b qflge4b 23,4 23,5 23,0 23,0 22,9 23,0 23,1 23,1 10,1 12,311 GE-Wennerstorf, Fläche 5 qflge5 25,9 25,9 25,3 25,4 25,3 25,3 25,3 25,4 11,8 14,112 GE-Wennerstorf, Logistiker qfl1 29,6 29,6 29,1 29,1 29,1 29,1 29,3 29,3 16,7 18,913 Summe Vorbelastung 40,0 40,1 39,8 39,8 39,8 39,9 40,5 40,5 34,7 35,2Quellen im Plangebiet14 Fläche 1 (Gewerbeflächen mit kleinflächigem Bedarf) pafqaa 38,1 38,3 37,8 38,5 38,7 38,9 38,9 39,8 27,3 28,715 Fläche 2 (Gewerbeflächen mit kleinflächigem Bedarf) pafqab 31,0 31,1 32,5 32,6 33,0 33,3 37,5 37,7 35,7 36,016 Fläche 3 (Gewerbeflächen mit kleinflächigem Bedarf) pafqac 30,2 30,5 31,0 31,7 32,8 33,5 39,9 40,2 39,9 40,217 Fläche 4 (Gewerbeflächen mit kleinflächigem Bedarf) pafqad 29,5 29,7 20,6 21,1 22,7 23,0 36,3 36,6 36,9 37,118 Fläche 5 (Kontraktlogistik mit großflächigem Bedarf) pafqae 38,7 38,8 38,6 38,7 40,1 40,2 43,0 43,1 43,0 43,119 Fläche 6 (Tankstelle, Raststätte, Service) pafqaf 35,6 35,7 34,9 35,4 35,4 35,5 36,0 36,3 23,6 25,220 Fläche 7 (Transportumschlag) pafqag 33,3 33,4 33,5 33,6 33,7 33,8 35,1 35,2 26,3 27,321 Fläche 8 (Kurier- und Postdienste) pafqah 33,6 33,7 33,0 33,0 33,0 33,1 33,2 33,3 19,5 21,522 Summe Plangebiet 44,0 44,1 43,8 44,1 44,7 44,9 47,5 47,8 46,0 46,223 Summe Plangebiet (incl. Gleichzeitigkeitsgrad 50%) 41,0 41,1 40,8 41,1 41,7 41,9 44,5 44,8 43,0 43,223 Summe Gewerbelärm (incl. Gleichzeitigkeitsgrad 50%) 42,5 42,6 42,2 42,5 42,9 43,1 45,3 45,6 43,3 43,5Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12LärmquelleBeurteilungspegel nachts in dB(A)IO-5.1 IO-5.1 IO-5.2 IO-5.2 IO-5.3 IO-5.3 IO-6 IO-6 IO-7 IO-7Bezeichnung Kürzel EG 1.OG EG 1.OG EG 1.OG EG 1.OG EG 1.OGgewerbliche Vorbelastung1 Windenergieanlage 1 vbgewea1 24,6 26,6 31,3 31,4 31,3 31,3 30,4 30,5 29,7 29,72 Windenergieanlage 3 vbgewea3 24,7 28,2 28,9 28,9 28,8 28,9 28,0 28,0 27,2 27,33 Windenergieanlage 4 vbgewea4 32,8 32,9 32,9 32,9 25,9 30,5 31,5 31,5 30,1 30,24 Windenergieanlage 5 vbgewea5 27,5 27,5 27,5 27,5 19,1 23,3 26,5 26,5 25,5 25,55 GE-Wennerstorf, Fläche 1 qflge1 36,2 36,3 36,2 36,2 21,6 27,1 34,6 34,6 20,3 26,46 GE-Wennerstorf, LKW-Stellplätze qflge1b 20,8 20,8 20,8 20,8 6,4 12,2 19,6 19,6 3,5 10,17 GE-Wennerstorf, Fläche 2 qflge2 30,2 30,3 30,2 30,3 17,1 21,8 28,6 28,6 26,9 27,08 GE-Wennerstorf, Fläche 3 qflge3 26,2 26,2 26,2 26,2 12,6 17,6 24,6 24,5 22,8 22,99 GE-Wennerstorf, Fläche 4a qflge4a 24,5 24,5 24,4 24,5 10,1 15,7 23,1 23,2 7,9 16,210 GE-Wennerstorf, Fläche 4b qflge4b 23,5 23,5 23,4 23,5 9,2 14,9 22,2 22,3 7,4 15,611 GE-Wennerstorf, Fläche 5 qflge5 25,7 25,8 25,7 25,7 11,2 17,0 24,4 24,5 7,9 13,512 GE-Wennerstorf, Logistiker qfl1 29,6 29,7 29,6 29,6 15,7 21,3 28,5 28,5 21,9 22,913 Summe Vorbelastung 40,3 40,5 40,9 40,9 34,6 36,5 39,5 39,5 35,8 36,3Quellen im Plangebiet14 Fläche 1 (Gewerbeflächen mit kleinflächigem Bedarf) pafqaa 42,0 42,4 42,4 42,7 29,4 32,6 33,3 34,7 26,7 26,915 Fläche 2 (Gewerbeflächen mit kleinflächigem Bedarf) pafqab 33,0 33,8 37,9 38,2 37,0 37,4 34,8 34,9 32,1 32,216 Fläche 3 (Gewerbeflächen mit kleinflächigem Bedarf) pafqac 24,8 28,1 36,9 38,2 39,3 39,6 38,0 38,2 35,4 35,617 Fläche 4 (Gewerbeflächen mit kleinflächigem Bedarf) pafqad 19,6 23,4 25,8 31,5 36,0 36,1 37,7 37,9 38,8 39,318 Fläche 5 (Kontraktlogistik mit großflächigem Bedarf) pafqae 29,7 33,1 41,2 42,6 42,8 42,9 42,6 42,7 42,5 42,619 Fläche 6 (Tankstelle, Raststätte, Service) pafqaf 37,1 37,3 37,1 37,2 23,2 27,8 33,9 34,3 27,2 28,220 Fläche 7 (Transportumschlag) pafqag 35,7 35,7 35,7 35,8 25,8 29,4 33,6 33,6 31,4 31,621 Fläche 8 (Kurier- und Postdienste) pafqah 33,9 34,0 33,9 34,0 18,9 24,3 31,7 31,8 17,2 22,322 Summe Plangebiet 44,8 45,4 47,3 48,0 45,8 46,2 46,2 46,4 45,2 45,423 Summe Plangebiet (incl. Gleichzeitigkeitsgrad 50%) 41,8 42,4 44,3 45,0 42,8 43,2 43,2 43,4 42,2 42,423 Summe Gewerbelärm (incl. Gleichzeitigkeitsgrad 50%) 43,1 43,6 45,2 45,8 43,1 43,6 44,1 44,2 42,6 42,9bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite XXVProj.Nr.: 08005Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12Beurteilungspegel nachts in dB(A)LärmquelleIO-8 IO-9.1 IO-9.1 IO-9.2 IO-9.2 IO-10Bezeichnung Kürzel EG EG 1.OG EG 1.OG EGgewerbliche Vorbelastung1 Windenergieanlage 1 vbgewea1 29,8 37,8 37,9 23,7 27,0 33,22 Windenergieanlage 3 vbgewea3 27,3 33,1 33,2 19,3 22,9 29,93 Windenergieanlage 4 vbgewea4 25,9 32,6 32,6 21,0 23,6 29,44 Windenergieanlage 5 vbgewea5 21,6 28,5 28,5 15,7 19,3 26,05 GE-Wennerstorf, Fläche 1 qflge1 22,7 30,9 31,0 23,7 24,9 28,96 GE-Wennerstorf, LKW-Stellplätze qflge1b 8,0 17,1 17,1 7,4 9,2 15,27 GE-Wennerstorf, Fläche 2 qflge2 19,5 26,4 26,4 17,4 18,8 24,18 GE-Wennerstorf, Fläche 3 qflge3 15,0 22,0 22,1 13,3 14,7 19,89 GE-Wennerstorf, Fläche 4a qflge4a 11,9 20,6 20,7 11,1 12,8 18,710 GE-Wennerstorf, Fläche 4b qflge4b 11,2 20,1 20,1 9,9 11,8 18,111 GE-Wennerstorf, Fläche 5 qflge5 12,5 21,6 21,6 12,6 14,2 19,712 GE-Wennerstorf, Logistiker qfl1 18,4 26,9 26,9 15,8 18,0 22,113 Summe Vorbelastung 33,9 41,2 41,3 29,4 31,9 37,7Quellen im Plangebiet14 Fläche 1 (Gewerbeflächen mit kleinflächigem Bedarf) pafqaa 21,0 36,7 36,7 36,7 36,8 35,015 Fläche 2 (Gewerbeflächen mit kleinflächigem Bedarf) pafqab 28,8 37,7 37,8 38,2 38,2 35,516 Fläche 3 (Gewerbeflächen mit kleinflächigem Bedarf) pafqac 34,2 38,6 38,7 38,6 38,6 36,917 Fläche 4 (Gewerbeflächen mit kleinflächigem Bedarf) pafqad 40,5 41,1 41,1 41,0 41,1 40,018 Fläche 5 (Kontraktlogistik mit großflächigem Bedarf) pafqae 42,9 42,6 43,0 43,0 43,4 38,119 Fläche 6 (Tankstelle, Raststätte, Service) pafqaf 21,7 34,2 34,2 34,2 34,2 32,120 Fläche 7 (Transportumschlag) pafqag 25,2 37,0 37,0 31,6 32,5 34,421 Fläche 8 (Kurier- und Postdienste) pafqah 18,7 33,2 33,2 30,1 31,0 31,222 Summe Plangebiet 45,4 47,7 47,8 47,5 47,7 45,323 Summe Plangebiet (incl. Gleichzeitigkeitsgrad 50%) 42,4 44,7 44,8 44,5 44,7 42,323 Summe Gewerbelärm (incl. Gleichzeitigkeitsgrad 50%) 42,7 45,6 45,7 44,6 44,8 43,0LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite XXVIProj.Nr.: 08005A 3A 3.1A 3.1.1Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfVerkehrslärmStraßenverkehrslärmVerkehrsbelastungena) Belastungen im Prognose-NullfallSp 1 2 3 4 5 6 7 8 9VerkehrsbelastungenAbschnitt/tags (6 bis 22 Uhr) nachts (22 bis 6 Uhr) DTVZePKW a) LKW b) tags PKW a) LKW b) p tags [Kfz /Kürzel[%]Kfz / 16 hKfz / 8 h24 h]Prognose-Nullfall, A1, östlich AS Rade1 aastaa 57.170 12.263 69.432 5.381 4.088 9.468 78.900 20,7%Prognose-Nullfall, A1, westlich AS Rade2 aastab 46.170 12.263 58.432 3.881 4.088 7.968 66.400 24,6%Prognose-Nullfall, Rampe Nord3 aastac 6.921 1.088 8.008 730 363 1.092 9.100 15,9%Prognose-Nullfall, Rampe Süd4 aastad 6.769 975 7.744 731 325 1.056 8.800 14,8%Prognose-Nullfall, B3, nördlich K 63 (alt)5 aastae 10.836 1.584 12.420 864 216 1.080 13.500 13,3%Prognose-Nullfall, B3, nördlich Rampe Nord bis K63 (alt)6 aastaf 11.392 1.672 13.064 908 228 1.136 14.200 13,4%Prognose-Nullfall, B3 zwischen den Rampen7 aastag 11.160 1.628 12.788 890 222 1.112 13.900 13,3%Prognose-Nullfall, B3 südlich Rampe Süd8 aastah 10.880 1.540 12.420 870 210 1.080 13.500 13,0%Prognose-Nullfall, K 63 (alt)9 aastai 1.682 178 1.860 118 22 140 2.000 10,0%bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorfb) Belastungen im Prognose-PlanfallSp 1 2 3 4 5 6 7 8 9VerkehrsbelastungenAbschnitt/tags (6 bis 22 Uhr) nachts (22 bis 6 Uhr) DTVZePKW a) LKW b) tags PKW a) LKW b) p tags[Kfz /Kürzel[%]Kfz / 16 hKfz / 8 h24 h]Prognose-Planfall, A1, Fahrtrichtung west, östlich AS Rade1 prstaa 61.274 13.350 74.624 5.726 4.450 10.176 84.800 21,0%Prognose-Planfall, A1, Fahrtrichtung west, westlich AS Rade2 prstab 49.570 13.350 62.920 4.130 4.450 8.580 71.500 24,9%Prognose-Planfall, Rampe Nord3 prstac 10.598 2.250 12.848 1.002 750 1.752 14.600 20,5%Prognose-Planfall, Rampe west4 prstad 10.409 2.175 12.584 991 725 1.716 14.300 20,3%Prognose-Planfall, B3, nördlich K 63 (alt)5 prstae 12.240 2.112 14.352 960 288 1.248 15.600 15,4%Prognose-Planfall, B3, nördlich Rampe Nord bis K63 (alt)6 prstaf 12.240 2.112 14.352 960 288 1.248 15.600 15,4%Prognose-Planfall, B3 zwischen den Rampen7 prstag 16.492 3.564 20.056 1.258 486 1.744 21.800 18,6%Prognose-Planfall, B3 südlich Rampe Süd8 prstah 11.816 1.892 13.708 934 258 1.192 14.900 14,4%Prognose-Planfall, K 63 neu, von B3 bis Rastanlage9 prstai 11.352 3.828 15.180 798 522 1.320 16.500 26,4%Prognose-Planfall, K 63 neu, von Rastanlage bis hinter Unterführung A110 prstaj 5.960 2.596 8.556 390 354 744 9.300 31,7%Prognose-Planfall, K 63 neu, von hinter Unterführung A1 bis Anschluss K 63 (alt)11 prstak 3.348 792 4.140 252 108 360 4.500 20,0%Prognose-Planfall, K 63, von Anschluss K 63 (alt) Richtung Hollenstedt12 prstal 1.756 176 1.932 144 24 168 2.100 9,5%Seite XXVIIProj.Nr.: 08005LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite XXVIIIProj.Nr.: 08005c) Belastungen im ZwischenzustandAnlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSp 1 2 3 4 5 6 7 8 9VerkehrsbelastungenAbschnitt/tags (6 bis 22 Uhr) nachts (22 bis 6 Uhr) DTVZePKW a) LKW b) tags PKW a) LKW b) p tags [Kfz /Kürzel[%]Kfz / 16 hKfz / 8 h24 h]Zwischenzustand, A1, Fahrtrichtung west, östlich AS Rade1 pzstaa 61.274 13.350 74.624 5.726 4.450 10.176 84.800 21,0%Zwischenzustand, A1, Fahrtrichtung west, westlich AS Rade2 pzstab 49.570 13.350 62.920 4.130 4.450 8.580 71.500 24,9%Zwischenzustand, Rampe Nord3 pzstac 10.598 2.250 12.848 1.002 750 1.752 14.600 20,5%Zwischenzustand, Rampe west4 pzstad 10.409 2.175 12.584 991 725 1.716 14.300 20,3%Zwischenzustand, B3, nördlich K 63 (alt)5 pzstae 12.240 2.112 14.352 960 288 1.248 15.600 15,4%Zwischenzustand, B3, nördlich Rampe Nord bis K63 (alt)6 pzstaf 16.492 3.564 20.056 1.258 486 1.744 21.800 18,6%Zwischenzustand, B3 zwischen den Rampen7 pzstag 16.492 3.564 20.056 1.258 486 1.744 21.800 18,6%Zwischenzustand, B3 südlich Rampe Süd8 pzstah 11.816 1.892 13.708 934 258 1.192 14.900 14,4%Zwischenzustand, K 63 neu, von B3 bis Rastanlage9 pzstai 9.596 3.652 13.248 654 498 1.152 14.400 28,8%Zwischenzustand, Hinterm Hagen (temporäre Erschließung)10 pzstaj 4.204 2.420 6.624 246 330 576 7.200 38,2%Zwischenzustand, K 63 neu, von hinter Unterführung A1 bis Anschluss K 63 (alt)11 pzstak 1.592 616 2.208 108 84 192 2.400 29,2%Zwischenzustand, K 63 (alt)12 pzstal 1.756 176 1.932 144 24 168 2.100 9,5%bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfA 3.1.2Basis-EmissionspegelSeite XXIXProj.Nr.: 08005Die folgende Zusammenstellung zeigt die in dieser Untersuchung verwendeten Basis-Emissionspegel L m,E gemäß RLS-90. Die Angaben sind auf 1 PKW- oder LKW-Fahrt jeStunde bezogen.Sp 1 23 4 5 6 7 8 9 10ZeStraßentypSteigung/GefälleStraßenoberflächeGeschwindigkeitenEmissionspegelL m,E,1v PKW v LKWPKW LKWg D Stg StrO D StrOdB(A)Kürzel Beschreibung % dB(A)dB(A)km/h1 bejt080 Betone nach ZTV < 5 0,0 betonjt -2,0 80 80 32,8 44,92 bejt100 Beton 78 mit < 5 0,0 betonjt -2,0 100 80 35,2 44,93 bejt120 Längstexturierung < 5 0,0 betonjt -2,0 120 80 37,4 44,94 bejt130 mit Jutetuch < 5 0,0 betonjt -2,0 130 80 38,4 44,95 asph030 < 5 0,0 asphalt 0,0 30 30 28,5 41,56 asph050 nicht geriffelte < 5 0,0 asphalt 0,0 50 50 30,7 44,32 asph060 Gussasphalte, < 5 0,0 asphalt 0,0 60 60 32,1 45,33 asph070 Asphaltbetone und < 5 0,0 asphalt 0,0 70 70 33,4 46,14 asph080 Splitmastix- < 5 0,0 asphalt 0,0 80 80 34,8 46,95 asph100asphalt< 5 0,0 asphalt 0,0 100 80 37,2 46,96 asph120 < 5 0,0 asphalt 0,0 120 80 39,4 46,9LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite XXXProj.Nr.: 08005A 3.1.3a) Prognose-NullfallEmissionspegelAnlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13Grundbelastungenmaßgebliche maßgebl.Tag-/NachtverteilungEmissions-Straßen- Basis- DTVVerkehrsstärkenAnteileLKW-Zepegel Lm,Eabschnitt Lm,EtagsnachtsFaktor Faktor M t M n p t p n tags nachtsKfz/24h % %M tM nKfz/h%dB(A)Prognose-Nullfall, A1, östlich AS Rade1 aastaa bejt120 78.900 88,0 0,055 12,0 0,015 4.339,5 1183,5 17,7 43,2 76,4 72,9Prognose-Nullfall, A1, westlich AS Rade2 aastab bejt120 66.400 88,0 0,055 12,0 0,015 3.652,0 996,0 21,0 51,3 76,0 72,7Prognose-Nullfall, Rampe Nord3 aastac asph080 9.100 88,0 0,055 12,0 0,015 500,5 136,5 13,6 33,2 66,7 64,0Prognose-Nullfall, Rampe Süd4 aastad asph080 8.800 88,0 0,055 12,0 0,015 484,0 132,0 12,6 30,8 66,3 63,6Prognose-Nullfall, B3, nördlich K 63 (alt)5 aastae asph050 13.500 92,0 0,058 8,0 0,010 776,3 135,0 12,8 20,0 65,4 59,3Prognose-Nullfall, B3, nördlich Rampe Nord bis K63 (alt)6 aastaf asph050 14.200 92,0 0,058 8,0 0,010 816,5 142,0 12,8 20,1 65,6 59,5Prognose-Nullfall, B3 zwischen den Rampen7 aastag asph060 13.900 92,0 0,058 8,0 0,010 799,3 139,0 12,7 20,0 66,6 60,5Prognose-Nullfall, B3 südlich Rampe Süd8 aastah asph070 13.500 92,0 0,058 8,0 0,010 776,3 135,0 12,4 19,4 67,3 61,2Prognose-Nullfall, K 63 (alt) bis Ortsausgang9 aastai asph050 2.000 93,0 0,058 7,0 0,009 116,3 17,5 9,6 15,7 56,3 49,6Prognose-Nullfall, K 63 (alt) ab Ortsausgang10 aastaj asph080 2.000 93,0 0,058 7,0 0,009 116,3 17,5 9,6 15,7 59,4 52,5bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorfb) Prognose-PlanfallSeite XXXIProj.Nr.: 08005Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13ZeStraßenabschnittBasis-Lm,EDTVTag-/NachtverteilungtagsnachtsGrundbelastungenmaßgeblicheVerkehrsstärkenmaßgebl.LKW-AnteileEmissionspegelLm,EFaktor Faktor M t M n p t p n tags nachtsKfz/24h % %M tM nKfz/h %dB(A)Prognose-Planfall, A1, Fahrtrichtung west, östlich AS Rade1 prstaa bejt120 84.800 88,0 0,055 12,0 0,015 4.664,0 1272,0 17,9 43,7 76,7 73,2Prognose-Planfall, A1, Fahrtrichtung west, westlich AS Rade2 prstab bejt120 71.500 88,0 0,055 12,0 0,015 3.932,5 1072,5 21,2 51,9 76,3 73,0Prognose-Planfall, Rampe Nord3 prstac asph080 14.600 88,0 0,055 12,0 0,015 803,0 219,0 17,5 42,8 69,5 67,0Prognose-Planfall, Rampe west4 prstad asph080 14.300 88,0 0,055 12,0 0,015 786,5 214,5 17,3 42,2 69,4 66,8Prognose-Planfall, B3, nördlich K 63 (alt)5 prstae asph050 15.600 92,0 0,058 8,0 0,010 897,0 156,0 14,7 23,1 66,5 60,5Prognose-Planfall, B3, nördlich Rampe Nord bis K63 (alt)6 prstaf asph050 15.600 92,0 0,058 8,0 0,010 897,0 156,0 14,7 23,1 66,5 60,5Prognose-Planfall, B3 zwischen den Rampen7 prstag asph060 21.800 92,0 0,058 8,0 0,010 1.253,5 218,0 17,8 27,9 69,6 63,6Prognose-Planfall, B3 südlich Rampe Süd8 prstah asph070 14.900 92,0 0,058 8,0 0,010 856,8 149,0 13,8 21,6 68,1 62,0Prognose-Planfall, K 63 neu, von B3 bis Rastanlage9 prstai asph050 16.500 92,0 0,058 8,0 0,010 948,8 165,0 25,2 39,5 68,6 62,7Prognose-Planfall, K 63 neu, von Rastanlage bis hinter Unterführung A110 prstaj asph050 9.300 92,0 0,058 8,0 0,010 534,8 93,0 30,3 47,6 66,8 61,0Prognose-Planfall, K 63 neu, von hinter Unterführung A1 bis Anschluss K 63 (alt)11 prstak asph050 4.500 92,0 0,058 8,0 0,010 258,8 45,0 19,1 30,0 62,0 56,0Prognose-Planfall, K 63, von Anschluss K 63 (alt) Richtung Hollenstedt12 prstal asph080 2.100 92,0 0,058 8,0 0,010 120,8 21,0 9,1 14,3 59,4 53,0LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite XXXIIProj.Nr.: 08005c) Veränderung der EmissionenAnlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSp 1 23 4 5 6 7 8ZeStraßenabschnittEmissionspegel L m,EPrognose-NullfallPrognose-Planfalltags nachts tags nachts tags nachtsA1, Fahrtrichtung west, östlich AS Rade1 staa A1, östlich AS Rade 76,4 72,9 76,7 73,2 0,3 0,4A1, Fahrtrichtung west, westlich AS Rade2 stab A1, westlich AS Rade 76,0 72,7 76,3 73,0 0,3 0,4Rampe Nord3 stac Rampe Nord 66,7 64,0 69,5 67,0 2,8 3,0Rampe west4 stad Rampe Süd 66,3 63,6 69,4 66,8 3,1 3,3B3, nördlich K 63 (alt)5 stae B3, nördlich K 63 (alt) 65,4 59,3 66,5 60,5 1,1 1,1B3, nördlich Rampe Nord bis K63 (alt)6 staf B3, nördlich Rampe Nord bis K63 (alt) 65,6 59,5 66,5 60,5 0,9 0,9B3 zwischen den Rampen7 stag B3 zwischen den Rampen 66,6 60,5 69,6 63,6 3,0 3,1B3 südlich Rampe Süd8 stah B3 südlich Rampe Süd 67,3 61,2 68,1 62,0 0,8 0,8K 63 neu, von B3 bis Rastanlage9 stai K 63 (alt) - - 68,6 62,7 68,6 62,7K 63 neu, von Rastanlage bis hinter Unterführung A110 staj K 63 neu, von Rastanlage bis hinter Unterführung A1 - - 66,8 61,0 66,8 61,0K 63 neu, von hinter Unterführung A1 bis Anschluss K 63 (alt)11 stak K 63 neu, von hinter Unterführung A1 bis Ans chlus s K 63 - - 62,0 56,0 62,0 56,0K 63, von Anschluss K 63 (alt) Richtung Hollenstedt12 stal K 63, von Anschluss K 63 (alt) Richtung Hollenstedt 59,4 52,5 59,4 53,0 0,0 0,5dB(A)dB(A)VeränderungdB(A)bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorfc) ZwischenzustandSeite XXXIIIProj.Nr.: 08005Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13ZeStraßenabschnittBasis-Lm,EDTVTag-/NachtverteilungtagsnachtsGrundbelastungenmaßgeblicheVerkehrsstärkenmaßgebl.LKW-AnteileEmissionspegelLm,EFaktor Faktor M t M n p t p n tags nachtsKfz/24h % %M tM nKfz/h % dB(A)Zwischenzustand, A1, Fahrtrichtung west, östlich AS Rade1 pzstaa bejt120 84.800 88,0 0,06 12,0 0,02 4.664,0 1272,0 17,9 43,7 76,7 73,2Zwischenzustand, A1, Fahrtrichtung west, westlich AS Rade2 pzstab bejt120 71.500 88,0 0,06 12,0 0,02 3.932,5 1072,5 21,2 51,9 76,3 73,0Zwischenzustand, Rampe Nord3 pzstac asph080 14.600 88,0 0,06 12,0 0,02 803,0 219,0 17,5 42,8 69,5 67,0Zwischenzustand, Rampe west4 pzstad asph080 14.300 88,0 0,06 12,0 0,02 786,5 214,5 17,3 42,2 69,4 66,8Zwischenzustand, B3, nördlich K 63 (alt)5 pzstae asph050 15.600 92,0 0,06 8,0 0,01 897,0 156,0 14,7 23,1 66,5 60,5Zwischenzustand, B3, nördlich Rampe Nord bis K63 (alt)6 pzstaf asph050 21.800 92,0 0,06 8,0 0,01 1.253,5 218,0 17,8 27,9 68,6 62,6Zwischenzustand, B3 zwischen den Rampen7 pzstag asph070 21.800 92,0 0,06 8,0 0,01 1.253,5 218,0 17,8 27,9 70,5 64,5Zwischenzustand, B3 südlich Rampe Süd8 pzstah asph070 14.900 92,0 0,06 8,0 0,01 856,8 149,0 13,8 21,6 68,1 62,0Zwischenzustand, K 63 neu, von B3 bis Rastanlage9 pzstai asph050 14.400 92,0 0,06 8,0 0,01 828,0 144,0 27,6 43,2 68,4 62,5Zwischenzustand, Hinterm Hagen (temporäre Erschließung)10 pzstaj asph050 7.200 92,0 0,06 8,0 0,01 414,0 72,0 36,5 57,3 66,4 60,6Zwischenzustand, K 63 neu, von hinter Unterführung A1 bis Anschluss K 63 (alt)11 pzstak asph050 2.400 92,0 0,06 8,0 0,01 138,0 24,0 27,9 43,8 60,6 54,7Zwischenzustand, K 63 (alt)12 pzstal asph080 2.100 92,0 0,06 8,0 0,01 120,8 21,0 9,1 14,3 59,4 53,0LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite XXXIVProj.Nr.: 08005Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfA 3.2Beurteilungspegel aus Straßenverkehrslärma) Beurteilungspegel aus Verkehrslärm im Prognose-Nullfall und im Prognose-PlanfallSp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11ImmissionsortBeurteilungspegel VerkehrslärmImmissions-Prognose-Nullfall Prognose-Planfall VeränderungZegrenzwert Ge-Nr. Gebiettags nachts schoss tags nachts tags nachts tags nachtsdB(A) dB(A) dB(A) dB(A)1 EG 62,7 58,4 63,6 59,3 0,9 0,9IO-1 MI 64 542 1.OG 63,1 58,7 63,9 59,5 0,8 0,83 EG 61,0 56,7 61,8 57,5 0,8 0,8IO-2 MI 64 544 1.OG 61,5 57,2 62,3 58,0 0,8 0,85 EG 59,7 55,9 60,4 56,6 0,7 0,7IO-3 MI 64 546 1.OG 60,0 56,2 60,8 56,9 0,8 0,77 EG 58,7 55,3 59,5 55,9 0,8 0,6IO-4.1 MI 64 548 1.OG 59,3 55,9 60,0 56,5 0,7 0,69 EG 54,1 50,7 55,1 51,4 1,0 0,7IO-4.2 MI 64 5410 1.OG 54,4 51,0 55,4 51,8 1,0 0,811 EG 59,9 56,4 60,6 57,0 0,7 0,6IO-5.1 MI 64 5412 1.OG 60,1 56,6 60,8 57,2 0,7 0,613 EG 60,7 57,3 61,4 57,9 0,7 0,6IO-5.2 MI 64 5414 1.OG 60,9 57,5 61,5 58,0 0,6 0,515 EG 53,7 50,3 54,7 51,0 1,0 0,7IO-5.3 MI 64 5416 1.OG 55,1 51,7 56,0 52,3 0,9 0,617 EG 55,8 52,5 56,6 53,0 0,8 0,5IO-6 MI 64 5418 1.OG 56,1 52,7 56,9 53,3 0,8 0,619 EG 54,2 50,0 53,5 49,8 -0,7 -0,2IO-7 MI 64 5420 1.OG 54,8 50,4 53,6 50,0 -1,2 -0,421 IO-8 MI 64 54 EG 54,5 49,4 51,5 47,8 -3,0 -1,622 EG 61,7 58,3 62,0 58,7 0,3 0,4IO-9.1 MI 64 5423 1.OG 61,9 58,6 62,3 58,9 0,4 0,324 EG 49,4 46,0 50,2 46,6 0,8 0,6IO-9.2 MI 64 5425 1.OG 51,0 47,6 51,8 48,2 0,8 0,626 IO-10 MI 64 54 EG 55,4 52,0 55,8 52,3 0,4 0,3bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite XXXVProj.Nr.: 08005b) Beurteilungspegel im ZwischenzustandSp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11ImmissionsortBeurteilungspegel VerkehrslärmImmissions-Prognose-Nullfall Zwischenzustand VeränderungZegrenzwert Ge-Nr. Gebiettags nachts schoss tags nachts tags nachts tags nachtsdB(A)dB(A) dB(A) dB(A)1 EG 62,7 58,4 65,3 60,5 2,6 2,1IO-1 MI 64 542 1.OG 63,1 58,7 65,7 60,9 2,6 2,23 EG 61,0 56,7 63,7 58,9 2,7 2,2IO-2 MI 64 544 1.OG 61,5 57,2 64,2 59,4 2,7 2,25 EG 59,7 55,9 61,5 57,3 1,8 1,4IO-3 MI 64 546 1.OG 60,0 56,2 61,9 57,7 1,9 1,57 EG 58,7 55,3 59,8 56,1 1,1 0,8IO-4.1 MI 64 548 1.OG 59,3 55,9 60,3 56,7 1,0 0,89 EG 54,1 50,7 55,1 51,5 1,0 0,8IO-4.2 MI 64 5410 1.OG 54,4 51,0 55,5 51,8 1,1 0,811 EG 59,9 56,4 61,3 57,4 1,4 1,0IO-5.1 MI 64 5412 1.OG 60,1 56,6 61,5 57,6 1,4 1,013 EG 60,7 57,3 61,8 58,1 1,1 0,8IO-5.2 MI 64 5414 1.OG 60,9 57,5 62,0 58,3 1,1 0,815 EG 53,7 50,3 54,8 51,1 1,1 0,8IO-5.3 MI 64 5416 1.OG 55,1 51,7 56,3 52,5 1,2 0,817 EG 55,8 52,5 56,7 53,1 0,9 0,6IO-6 MI 64 5418 1.OG 56,1 52,7 57,0 53,4 0,9 0,719 EG 54,2 50,0 54,8 50,6 0,6 0,6IO-7 MI 64 5420 1.OG 54,8 50,4 55,3 51,0 0,5 0,621 IO-8 MI 64 54 EG 54,5 49,4 54,9 50,0 0,4 0,622 EG 61,7 58,3 62,0 58,7 0,3 0,4IO-9.1 MI 64 5423 1.OG 61,9 58,6 62,3 58,9 0,4 0,324 EG 49,4 46,0 50,2 46,7 0,8 0,7IO-9.2 MI 64 5425 1.OG 51,0 47,6 51,8 48,2 0,8 0,626 IO-10 MI 64 54 EG 55,4 52,0 55,8 52,3 0,4 0,327 IO-11 MI 64 54 4m 59,3 54,0 59,7 54,7 0,4 0,7LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite XXXVIProj.Nr.: 08005Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorfc) Beurteilungspegel im aus der Verlegung der K63 (nur K63 neu)Sp 1 2 3 4 5 6 7 8 9ImmissionsortBeurteilungspegel VerkehrslärmImmissions-Prognose-Abstand zum IRWZegrenzwert Ge- PlanfallNr. Gebiettags nachts schoss tags nachts tags nachtsdB(A)dB(A)dB(A)1 EG 45,6 39,8 -18,4 -14,2IO-1 MI 64 542 1.OG 45,7 39,8 -18,3 -14,23 EG 45,2 39,4 -18,8 -14,6IO-2 MI 64 544 1.OG 45,6 39,8 -18,4 -14,25 EG 45,9 40,1 -18,1 -13,9IO-3 MI 64 546 1.OG 46,0 40,2 -18,0 -13,87 EG 48,4 42,6 -15,6 -11,4IO-4.1 MI 64 548 1.OG 48,6 42,8 -15,4 -11,29 EG 47,3 41,4 -16,7 -12,6IO-4.2 MI 64 5410 1.OG 47,5 41,6 -16,5 -12,411 EG 46,1 40,3 -17,9 -13,7IO-5.1 MI 64 5412 1.OG 46,5 40,6 -17,5 -13,413 EG 48,5 42,7 -15,5 -11,3IO-5.2 MI 64 5414 1.OG 48,7 42,9 -15,3 -11,115 EG 45,9 40,0 -18,1 -14,0IO-5.3 MI 64 5416 1.OG 46,6 40,7 -17,4 -13,317 EG 47,0 41,1 -17,0 -12,9IO-6 MI 64 5418 1.OG 47,1 41,3 -16,9 -12,719 EG 44,6 38,7 -19,4 -15,3IO-7 MI 64 5420 1.OG 44,7 38,9 -19,3 -15,121 IO-8 MI 64 54 EG 43,6 37,7 -20,4 -16,322 EG 40,2 34,4 -23,8 -19,6IO-9.1 MI 64 5423 1.OG 41,8 35,9 -22,2 -18,124 EG 39,5 33,6 -24,5 -20,4IO-9.2 MI 64 5425 1.OG 41,6 35,7 -22,4 -18,326 IO-10 MI 64 54 EG 40,4 34,5 -23,6 -19,5bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfA 3.3 Beurteilungspegel aus Verkehrslärm im Plangebiet(Prognose-Planfall)A 3.3.1Seite XXXVIIProj.Nr.: 08005Beurteilungspegel tags, Maßstab 1: 10.000, Rechenhöhe 5,3 mLAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite XXXVIIIProj.Nr.: 08005Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfA 3.3.2 Beurteilungspegel nachts, Maßstab 1:10.000bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite XXXIXProj.Nr.: 08005A 3.3.3 Lärmpegelbereiche (LPB) gemäß DIN 4109, Maßstab 1:10.000LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite XLProj.Nr.: 08005A 4Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfGesamtlärm, Beurteilungspegel aus Verkehrs- undGewerbelärm zusammena) Gesamtlärmpegel im Prognose-NullfallSp 1 2 3 4 5 6 7 8 9ImmissionsortGesamtlärm im Prognose-NullfallGewerbelärm Verkehrslärm SummeZeGe-Nr. Gebietschoss tags nachts tags nachts tags nachtsdB(A) dB(A) dB(A)1 EG 40,1 40,0 62,7 58,4 62,7 58,5IO-1 MI2 1.OG 40,1 40,1 63,1 58,7 63,1 58,83 EG 39,8 39,8 61,0 56,7 61,0 56,8IO-2 MI4 1.OG 39,8 39,8 61,5 57,2 61,5 57,35 EG 39,9 39,8 59,7 55,9 59,7 56,0IO-3 MI6 1.OG 39,9 39,9 60,0 56,2 60,0 56,37 EG 40,5 40,5 58,7 55,3 58,8 55,4IO-4.1 MI8 1.OG 40,6 40,5 59,3 55,9 59,4 56,09 EG 34,7 34,7 54,1 50,7 54,1 50,8IO-4.2 MI10 1.OG 35,2 35,2 54,4 51,0 54,5 51,111 EG 40,3 40,3 59,9 56,4 59,9 56,5IO-5.1 MI12 1.OG 40,5 40,5 60,1 56,6 60,1 56,713 EG 40,9 40,8 60,7 57,3 60,7 57,4IO-5.2 MI14 1.OG 40,9 40,9 60,9 57,5 60,9 57,615 EG 34,6 34,6 53,7 50,3 53,8 50,4IO-5.3 MI16 1.OG 36,5 36,5 55,1 51,7 55,2 51,817 EG 39,5 39,5 55,8 52,5 55,9 52,7IO-6 MI18 1.OG 39,5 39,5 56,1 52,7 56,2 52,919 EG 35,8 35,8 54,2 50,0 54,3 50,2IO-7 MI20 1.OG 36,3 36,3 54,8 50,4 54,9 50,621 IO-8 MI EG 33,9 33,9 54,5 49,4 54,5 49,522 EG 41,3 41,2 61,7 58,3 61,7 58,4IO-9.1 MI23 1.OG 41,3 41,3 61,9 58,6 61,9 58,724 EG 29,5 29,4 49,4 46,0 49,4 46,1IO-9.2 MI25 1.OG 31,9 31,9 51,0 47,6 51,1 47,726 IO-10 MI EG 37,7 37,7 55,4 52,0 55,5 52,2bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorfb) Gesamtlärmpegel im Prognose-PlanfallSp 1 2 3 4 5 6 7 8 9ImmissionsortGesamtlärm im Prognose-PlanfallSeite XLIProj.Nr.: 08005Gewerbelärm Verkehrslärm SummeZeGe-Nr. Gebietschoss tags nachts tags nachts tags nachtsdB(A)dB(A)dB(A)1 EG 53,6 42,5 63,6 59,3 64,0 59,4IO-1 MI2 1.OG 53,8 42,6 63,9 59,5 64,3 59,63 EG 53,3 42,2 61,8 57,5 62,4 57,6IO-2 MI4 1.OG 53,8 42,5 62,3 58,0 62,9 58,15 EG 54,2 42,9 60,4 56,6 61,3 56,8IO-3 MI6 1.OG 54,4 43,0 60,8 56,9 61,7 57,17 EG 57,5 45,3 59,5 55,9 61,6 56,3IO-4.1 MI8 1.OG 57,8 45,6 60,0 56,5 62,0 56,89 EG 55,7 43,3 55,1 51,4 58,4 52,0IO-4.2 MI10 1.OG 56,0 43,5 55,4 51,8 58,7 52,411 EG 55,6 43,2 60,6 57,0 61,8 57,2IO-5.1 MI12 1.OG 56,0 43,6 60,8 57,2 62,0 57,413 EG 57,5 45,2 61,4 57,9 62,9 58,1IO-5.2 MI14 1.OG 58,1 45,7 61,5 58,0 63,1 58,215 EG 55,5 43,1 54,7 51,0 58,1 51,7IO-5.3 MI16 1.OG 56,0 43,6 56,0 52,3 59,0 52,817 EG 55,7 44,0 56,6 53,0 59,2 53,5IO-6 MI18 1.OG 56,0 44,2 56,9 53,3 59,5 53,819 EG 54,5 42,6 53,5 49,8 57,0 50,6IO-7 MI20 1.OG 54,8 42,8 53,6 50,0 57,3 50,821 IO-8 MI EG 54,9 42,7 51,5 47,8 56,5 49,022 EG 58,0 45,6 62,0 58,7 63,5 58,9IO-9.1 MI23 1.OG 58,4 45,7 62,3 58,9 63,8 59,124 EG 58,2 44,5 50,2 46,6 58,8 48,7IO-9.2 MI25 1.OG 58,6 44,8 51,8 48,2 59,4 49,826 IO-10 MI EG 53,8 43,0 55,8 52,3 57,9 52,8LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008


Seite XLIIProj.Nr.: 08005Anlage zur schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorfc) Veränderung der Gesamtlärmbelastung an den ImmissionsortenSp 1 2 3 4 5 6 7 8 9ImmissionsortVeränderung der GesamtlärmbelastungPrognose-NullfallPrognose-PlanfallVeränderungZeGe-Nr. Gebietschoss tags nachts tags nachts tags nachtsdB(A) dB(A) dB(A)1 EG 62,7 58,5 64,0 59,4 1,3 0,9IO-1 MI2 1.OG 63,1 58,8 64,3 59,6 1,2 0,83 EG 61,0 56,8 62,4 57,6 1,3 0,8IO-2 MI4 1.OG 61,5 57,3 62,9 58,1 1,3 0,85 EG 59,7 56,0 61,3 56,8 1,6 0,8IO-3 MI6 1.OG 60,0 56,3 61,7 57,1 1,7 0,87 EG 58,8 55,4 61,6 56,3 2,9 0,8IO-4.1 MI8 1.OG 59,4 56,0 62,0 56,8 2,7 0,89 EG 54,1 50,8 58,4 52,0 4,3 1,2IO-4.2 MI10 1.OG 54,5 51,1 58,7 52,4 4,3 1,311 EG 59,9 56,5 61,8 57,2 1,8 0,7IO-5.1 MI12 1.OG 60,1 56,7 62,0 57,4 1,9 0,713 EG 60,7 57,4 62,9 58,1 2,1 0,7IO-5.2 MI14 1.OG 60,9 57,6 63,1 58,2 2,2 0,715 EG 53,8 50,4 58,1 51,7 4,4 1,2IO-5.3 MI16 1.OG 55,2 51,8 59,0 52,8 3,9 1,017 EG 55,9 52,7 59,2 53,5 3,3 0,8IO-6 MI18 1.OG 56,2 52,9 59,5 53,8 3,3 0,919 EG 54,3 50,2 57,0 50,6 2,8 0,4IO-7 MI20 1.OG 54,9 50,6 57,3 50,8 2,4 0,221 IO-8 MI EG 54,5 49,5 56,5 49,0 2,0 -0,622 EG 61,7 58,4 63,5 58,9 1,7 0,5IO-9.1 MI23 1.OG 61,9 58,7 63,8 59,1 1,8 0,424 EG 49,4 46,1 58,8 48,7 9,4 2,6IO-9.2 MI25 1.OG 51,1 47,7 59,4 49,8 8,4 2,126 IO-10 MI EG 55,5 52,2 57,9 52,8 2,5 0,6bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008


Verkehrstechnische UntersuchungAnbindung des Gewerbegebietes Rade/ Mienenbüttel(Gemeinde Neu Wulmstorf) an die B 3/ A 1 (AS-Rade)unter Berücksichtigung der Verlegung der K 63Im Auftrag desPlanungsbüros d+p daenekamp und partnererstellt vomBüro Dipl.-Ing. Ulfert HinzZukunftsorientierte VerkehrsplanungenFrankenring 16 - 30855 LangenhagenTel 0511 / 78 52 922 - Fax. 0511 / 78 52 923E-Mail: u-hinz@t-online.de - Internet: www.ulf-hinz.deJuni 2008


Inhaltsverzeichnis1.0 Aufgabenstellung........................... 52.0 Vorhandene Situation....................... 73.0 Verkehrsprognose Zeitraum 20203.1 Bisherige Verkehrsmengenentwicklung.... 93.2 Zukünftige allgemeine Entwicklungen.... 113.3 Spezielle Entwicklungen durch Maßnahmenim Umfeld des Planungsraumes........... 153.4 Entwicklungen durch das GE Rade/Mieneb.und die Verlegung der K 63............. 174.0 Ermittlung der Leistungsfähigkeitund Verkehrsqualität....................... 21Bearbeitung:Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias


B73L141BuxtehudeB73K40L235B73Neu-WulmstorfNeugrabenFischbekNOriginalmehrfarbigB3L235K53EversenK31K52MoisburgHeideK71K31RadeA261L141K63A1MienenbüttelA1B75HollenstedtGE Rade/ Mienenb.A1K40B3K58B75Buchholt i.d.N.SprötzeL141B75B3ABB.1Großräumiger ÜbersichtsplanZukunftsorientierteVerkehrsplanungenBüro Dipl.-Ing. Ulfert Hinz


1.0 Aufgabenstellung(1) Zur Anbindung des geplanten Gewerbegebietes Rade/Mienenbüttel liegt eine Verkehrsuntersuchung vom April 2001 vor.Darin wurden verschiedene Anbindungsvarianten auf der Grundlageeiner Verkehrsprognose für den Zeitraum 2015 untersucht ([1]„Verkehrstechnische Untersuchung Anbindung des geplanten GewerbegebietesMienenbüttel an die B 3/ A 1 (AS-Rade) unter Berücksichtigung einer Verlegung derKreisstraße K63“, Verkehrsplanungsbüro Hinz, April 2001).(2) Die vorliegende Untersuchung ist auf der Grundlage neuer Verkehrsdatenzu aktualisieren. Neben den neusten Planungen zur Realisierungdes Gewerbebereiches Rade/ Mienenbüttel und zur Verlegungder K 63 ist auch die geplante Entwicklung eines Logistikparksunmittelbar südlich des Plangebietes zu berücksichtigen (IXOCON-Logistikpark/ GE Wennerstorf).(3) Auf der Grundlage der sich ergebenden Verkehrsmengen undVerkehrsbeziehungen des Prognosezeitraums 2020 ist für die Verknüpfungendes Gewerbebereiches und der K 63 mit der B 3 an denRampen der BAB AS-Rade die Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualitätgemäß Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen(HBS) zu ermitteln.(4) Aus diesen Ergebnissen lassen sich Hinweise auf die erforderlicheGestaltung der Knotenpunkte ableiten.Im Rahmen dieser Untersuchung werden u.a. die folgenden Begriffe bezüglichdes Lkw-/ Schwerverkehrsaufkommens verwendet:Pkw: Personenkraftwagen (< 5m, 7m, > 3,5t)Bus: Busse (> 7m, > 3,5t)Der Lkw-Anteil umfasst die für die lärmtechnischen Berechnungen relevantenLieferwagen, Lastkraftwagen, Lastzüge und Busse. Der Schwerverkehrsanteilbezeichnet die für die Leistungsfähigkeitsberechnungen relevantenLastkraftwagen, Lastzüge und Busse (ohne Lieferwagen).5


K 63Kfz/ 24 StundenB 3KnotenK 1NLkw/ 24 StundenA 1KnotenK 2A 1B 3Kfz/ Vormittagsspitze(ca. 07.00-08.00 Uhr)Kfz/ Nachmittagsspitze(ca. 16.30-17.30 Uhr)KnotenK 1KnotenK 1KnotenK 2KnotenK 2ABB.2Verkehrsbelastungen2008ZukunftsorientierteVerkehrsplanungenBüro Dipl.-Ing. Ulfert Hinz


2.0 Vorhandene Situation(5) Die B 3 verläuft in Nord-Süd-Richtung, die A 1 in Ost-West-Richtung durch den Planungsraum. Beide überregionalen Hauptverkehrsachsenwerden an der AS-Rade verknüpft. Im Zuge der B 3ergeben sich dabei zwei höhengleiche 3-armige Einmündungen, diejeweils nicht signalisiert sind.(6) Unmittelbar nördlich der AS-Rade mündet die K 63 von Westenkommend ebenfalls an einem höhengleichen 3-armigen Knotenpunktin die B 3 ein.(7) Die vorhandenen Verkehrsbelastungen auf den Straßenzügenund die Verkehrsströme an den Knotenpunkten wurden im Rahmenverschiedener Zählungen ermittelt: 05.03.1998: 2 x 4 Stunden Zählung (06.00-10.00 und 15.00-19.00 Uhr)mit Zählpersonal durch das Straßenbauamt Lüneburg an denEinmündungen der Rampen der AS-Rade in die B 3, 11.02.1999 und 06.06.2000: 24-Stunden Zählung mit Hilfe vonZählplatten durch das Straßenbauamt Verden an den Einmündungender Rampen der AS-Rade in die B 3, 06.06.2000: 2 x 4-Stunden Videoaufnahmen an den Einmündungender Rampen der AS-Rade in die B 3 (südliche Rampe 06.00 bis11.00 Uhr, nördliche Rampe 15.00 bis 20.00 Uhr), 21.02.2008: 3-Stunden Stichprobenzählung (15.00-18.00 Uhr) anden Einmündungen der Rampen der AS-Rade in die B 3, Zählungen des durchschnittlichen täglichen Verkehrs im Jahresmittelauf der A 1, der B 3 und der K 63 durch die zuständigeStraßenbauverwaltung. Dabei werden im Abstand von 5 Jahren(1970, 1975, ... 2000, 2005) die mittleren Verkehrsbelastungen einesTages ermittelt.(8) Aus diesen Zählungen lassen sich die derzeitigen Verkehrsbelastungender Streckenabschnitte und Verkehrsströme an den Knotenpunktenableiten (ABBILDUNG 2).(9) Gegenüber den Verkehrswerten des Jahres 2000 ergibt sich imMittel ein Zuwachs von ca. 5% im Kfz-Verkehr und ca. 15% im Lkw-Verkehr (Lkw = Lfw, Lkw, Lz, Bus).7


1500012500100007500500025000DTV-ZählungB3, Nr. 402, nördl. A11970KfzGV198019900942X2000K 31K71XXK63B30402AS RadeK52A1XX570055 00577500062500500003750025000125000NDTV-ZählungA1, Nr. 57 (östl. B3)1970KfzGV198019902000750006250050000DTV-ZählungA1, Nr 55 (w estl. B3)KfzGVK58XB304033750025000125000197019801990200015000125001000075005000DTV-ZählungB3, Nr. 403, südl. A1KfzGV250001970198019902000ABB.3Werte der allgemeinenStraßenverkehrszählungZukunftsorientierteVerkehrsplanungenBüro Dipl.-Ing. Ulfert Hinz


3.0 Verkehrsprognose Zeitraum 20203.1 Bisherige Verkehrsmengenentwicklung(10) Im Umfeld des Planungsraumes befinden sich 4 Zählstellen derallgemeinen Straßenverkehrszählung (2 x A1, 2 x B 3, für die hier nicht aufgeführteZählstelle auf der K 63 liegen lediglich Werte für die Jahre 1990 bis 2000vor). Dort werden im Abstand von 5 Jahren die Verkehrsbelastungendurch die zuständige Straßenbauverwaltung ermittelt (ABBILDUNG3).(11) In einzelnen Zeitintervallen ergeben sich z.T. größere Abweichungen,die auf besondere Ereignisse zurückzuführen sind: Verkehrsverlagerungendurch die Anlage neuer Straßen, Beeinträchtigungen- ggf. mit Umleitungen - durch Bauarbeiten, Zusätzliche Fahrtendurch die Grenzöffnung/ Wiedervereinigung 1989/ 90, geringereFahrtenanzahl durch die schlechte wirtschaftliche Lage in Deutschlandzu Beginn der 2000er Jahre oder ggf. auch Zählungenauigkeiten.(12) Insgesamt lässt sich seit 1970 bis zum Zeitraum 2005 ein kontinuierlicherVerkehrsanstieg ablesen, der langsam in einen Sättigungsbereichüberzugehen scheint.9


3.2 Zukünftige allgemeine Entwicklungen(13) Die zukünftige Verkehrssituation hängt von einer Reihe von Faktorenab, deren Entwicklung und Auswirkungen derzeit nur schwerlichabzuschätzen sind.(14) Die wirtschaftliche Schwächephase zum Ende der 90er Jahreund zu Beginn dieses Jahrtausends hat bedingt durch weniger Wirtschaftsverkehreund weniger Pendlerverkehren teilweise zu einemRückgang des Verkehrsaufkommens geführt.(15) Stagnierende oder sogar sinkende Reallöhne (und Renten) beigleichzeitig steigenden Fahrtkosten führen zu einer geringeren Nutzungdes Kraftfahrzeugs auch im privaten Gebrauch (Einkaufs-, Besorgungs-und Freizeitverkehre).(16) Der Pkw-Besatz (Anzahl Pkw/ Person oder Pkw/ Haushalt) hat weitgehendeinen Sättigungsbereich erreicht. Trotz der oben genanntennegativen wirtschaftlichen Entwicklung ist gerade im ländlichen Raummit geringerem Angebot des ÖPNV der Zweitwagen pro Haushaltvielfach Standard.(17) Die Förderung der Stadt-Land-Wanderung mit den Folgen längererFahrstrecken wird nach Streichung der Eigenheimzulage undSenkung (ggf. teilweisen Streichung) der Pendlerpauschale weniger staatlichsubventioniert.(18) Bei gleichzeitig schlechterer Planbarkeit des zukünftigen Arbeitsortesund Unsicherheit des Arbeitsplatzes reduziert sich die Zahlder hausbau- und hauskaufwilligen Haushalte ggf. deutlich. In verschiedenenRegionen sind bereits heute umgekehrte Trends derLand-Stadt-Wanderung zu erkennen.(19) Die zukünftige Bevölkerungszahl in Deutschland steigt zukünftignicht mehr an, sondern wird bis zum Zeitraum 2050 voraussichtlichsinken. Wobei sich regional deutliche Unterschiede zwischen Regionenmit Bevölkerungswachstum (z.B. Regionen Hamburg oder München)und mit starkem Bevölkerungsrückgang (z.B. Raum Südharz, ländlicheGegenden Ostdeutschlands) herausbilden.(20) Aus diesen genannten Faktoren ließe sich nun pauschal einRückgang des zukünftigen Verkehrsaufkommens ableiten. Es ergebensich aber auch eine Reihe von Faktoren, die zumindest bis zumPrognosezeitraum 2020 noch auf ein stagnierendes oder leicht steigendesVerkehrsaufkommen schließen lassen.(21) Für die nächsten Jahre wird wie bereits 2006 und 2007 eine positiverewirtschaftliche Entwicklung mit höherem Wirtschaftswachstumund mehr Beschäftigung erwartet. Dies führt zu mehr WirtschaftsundPendlerverkehren.10


(22) Sicherere Arbeitsplätze und eine positivere Grundstimmung inder Wirtschaft und den Privathaushalten führen ggf. zu mehr Investitionenund damit wiederum zu mehr Wirtschaftsverkehr sowie Einkaufs-,Besorgungs- und Freizeitfahrten.(23) Trotz höherer Kraftstoffkosten steigt die Zahl der verkauften SUV(Sport-Utility-Vehicles, Geländewagen) mit einem vergleichsweise hohendurchschnittlichen Kraftstoffverbrauch weiter an. Zumindest bei einemTeil der Fahrzeugkäufer scheinen die (übrigens seit dem 2. Weltkrieg kontinuierlich)steigenden Kraftstoffpreise beim Fahrzeugkauf nur eine untergeordneteRolle zu spielen.(24) Bei einem weiteren Teil der Fahrzeugnutzer kann davon ausgegangenwerden, dass das private Kfz auch bei höheren Betriebskostenin gleichem Umfang genutzt wird (Dabei dürfte auch eine Rolle spielen,dass die Fixkosten des Kfz relativ hoch sind: Versicherung, Steuer, Inspektion, Reparaturen,Wertverlust. Die Betriebskosten pro Fahrtkilometer sind hingegen relativgering. In den Fahrkosten der öffentlichen Verkehrsmittel sind die Fixkosten in jederFahrt eingerechnet. Ist ein Kfz demnach in einem Haushalt vorhanden, ist die Nutzungder öffentlichen Verkehrsmittel unverhältnismäßig teuer).(25) Geringere Bevölkerungszahlen bedeuten nicht automatisch wenigerVerkehr. Zum einen ist nicht die Gesamtzahl der Einwohnerentscheidend. Eine wesentliche Rolle bei der Höhe des Kfz-Verkehrsspielt die Anzahl der Personen in fahrfähigem Alter.(26) So ist in den nächsten 15 bis 20 Jahren vor allem von einemAbsinken der Anzahl Kinder und Jugendlicher auszugehen. Die Anzahlder Personen in fahrfähigem Alter über 18 Jahre bleibtdemgegenüber relativ konstant.(27) Auch durch die steigende Anzahl der Senioren ergeben sich keinesfallsautomatisch deutlich sinkende Verkehrsmengen. Vielmehr istdie heutige Rentnergeneration körperlich und geistig deutlich gesünderals noch vor 10 oder 30 Jahren. Dieser Trend soll nach medizinischenStudien weiter anhalten. Und so nutzen auch ältere Menschenhäufig den privaten Pkw als Verkehrsmittel.(28) Schließlich kann bei sinkender Bevölkerungszahl auch zusätzlicherVerkehr erzeugt werden. Bei ausgedünnten Siedlungsbereichenwerden verschiedene Infrastruktureinrichtungen nicht mehr flächendeckendan jedem Ort vorgehalten werden können.(29) Die Fahrt vom Wohnort zur Schule, zum Sportverein, dem Fitnessstudiooder Einzelhandelseinrichtungen kann sich dadurch deutlichverlängern. Verlängerte Fahrten bedeuten wiederum zusätzlichenVerkehr. Einige - derzeit mit dem Fahrrad, zu Fuß oder dem ÖPNV -unternommene Fahrten werden bei verlängerten Wegen oder ausgedünntemÖPNV-Angebot zukünftig mit dem privaten Kfz durchgeführt.11


Mrd Personenkilometer950,0925,0900,0875,0850,0825,0800,0775,0750,0725,0700,019971998BVWP 2003 (Prognose 2008 - 2015)Personenverkehr MIVTrendIntegration19992000200120022003200420052006200720082008-2015: +2,5 bis +3,3%Shell-Studie (Prognose 2008 - 2020)Pkw Gesamtfahrleistungen5605555505455405355305255205155105052000200120022003200420052006200720082009201020112012201320092014201020152011201620122017201820192020201320142015Mrd Tonnenkilometer550,0525,0500,0475,0450,0425,0400,0375,0350,0325,0300,0BVWP 2003 (Prognose 2008 - 2015)Transportleistung Güterverkehr MIVTrendIntegrationLaisser Fair2008-2015: +9,9 bis +11,4%19971998Mrd.Pkw km19992000200120022003200420052006200720082009201020112012201320142015Szenario 1: ImpulseSzenario 2: Tradition2008-2015: +1,7 bis 2,6%2008-2020: +0,9 bis 4,3%Quelle: Bundesverkehrswegeplan und Shell-StudieGemäß BVWP ergibt sich für den Zeitraum von 2015 bis 2020 im Raum Hamburg-Umland-Südein weiterer Verkehrsanstieg von rund + 3,4% im Personenverkehrund rund 6,4% im Güterverkehr.ABB.4Mögliche zukünftigeVerkehrsentwicklungZukunftsorientierteVerkehrsplanungenBüro Dipl.-Ing. Ulfert Hinz


(30) Die Entwicklung der einzelnen Faktoren kann aus Sicht der Verkehrsplanungnicht abschließend beurteilt werden.(31) Entscheidende Auswirkungen haben zudem regionale oder lokaleEffekte. Zusätzliche Wohn-, Gewerbe- oder Einzelhandelsnutzungenim Umfeld führen zu mehr Verkehr. Wohnhausabriss, Unternehmensstillegungenoder die Aufgabe von Einzelhandelsbetrieben führenzu deutlichen Verkehrsrückgängen im jeweils umliegenden Straßennetz.(32) Die Erstellung einer „exakten“ Verkehrsprognose ist demnachnicht möglich. Vielmehr muss die Entwicklung einer Reihe von Faktorenabgeschätzt werden, die dann letztlich als Ergebnis zur einerVeränderung der Verkehrsmengen und Verkehrsströme führt.(33) Auf der Grundlage der bisherigen Entwicklungen im Untersuchungsraumkann davon ausgegangen werden, dass die Verkehrsbelastungenbis zum Zeitraum 2020 noch weiter ansteigen werden.(34) Mögliche Prognoseentwicklungen sind u.a. dem Bundesverkehrswegeplanoder der Shell-Prognose zu entnehmen (ABBIL-DUNG 4).(35) Es ergeben sich in den ersten Jahren zunächst höhere, in späterenJahren kleinere Wachstumsraten. Im Zeitraum 2020/ 25 werdendie Verkehrsmengen voraussichtlich einen Sättigungsbereich erreichthaben.(36) Zur Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrssteigerungenwerden die derzeitigen Verkehrsmengen mit dem Faktor 1,05 für denKfz-Verkehr und 1,10 für den Lkw-Verkehr auf den Zeitraum 2020/ 25hochgerechnet (d.h. +5% bzw. 10% Verkehrsanstieg).(37) Zu diesen allgemeinen Entwicklungen addieren sich die speziellenEntwicklungen durch die geplante Flächennutzungen und Straßenbaumaßnahmenim Planungsraum und dem näheren Umfeld.13


K 63Kfz/ 24 StundenB 3NTag-/ NachtanteileKfz Tag Kfz Nacht Lkw TagA 1 88% 12% 75%B 3 92% 8% 88%K 63 93% 7% 89%Lkw/ 24 StundenLkw Nacht25%12%11%A 1KnotenK 1KnotenK 2A 1B 3Kfz/ Vormittagsspitze(ca. 07.00-08.00 Uhr)Kfz/ Nachmittagsspitze(ca. 16.30-17.30 Uhr)KnotenK 1KnotenK 1KnotenK 2KnotenK 2ABB.5VerkehrsbelastungenPrognosenullfall 2020ZukunftsorientierteVerkehrsplanungenBüro Dipl.-Ing. Ulfert Hinz


3.3 Spezielle Entwicklungendurch Maßnahmen im Umfeld des Planungsraumes(38) Unmittelbar südlich des Plangebietes ist die Ausweisung einesca. 20 ha großen Ixocon-Logistikparks geplant (Gemeinde Wennerstorf,SG Hollenstedt). Die zukünftige Hallenfläche beträgt rund 100.000 qm.Geplant ist die Anlage von Lagerhallen, Lkw-Ladezonen und Abstellplätzenfür Lkw. Dabei werden voraussichtlich rund 500 bis 600 Arbeitsplätzegeschaffen.(39) Das sich durch diese Planungen ergebende Verkehrsaufkommenkann gemäß allgemeiner Erfahrungs- und Kennwerte sowie vorliegenderLiteraturquellen näherungsweise ermittelt werden.(40) Es ergeben sich demnach rund 1.080 Kfz-Zufahrten (davon ca.25% = 270 Lkw-Fahrten) pro Tag und entsprechend auch ca. 1.080Kfz-Abfahrten mit Bezug zu dem geplanten Ixocon-Logistikparksüdlich des Plangebietes.(41) Die Anteile in den Spitzenstunden an der Tagesbelastung ergebensich für Fahrten mit Bezug zu diesen Nutzungen wie folgt:Zufahrten Abfahrten morgendliche Spitzenstunde 9% 7%(ca. 07.00 bis 08.00 Uhr) nachmittäglichen Spitzenstunde 8% 12%(ca. 16.30 bis 17.30 Uhr)(42) Die Herkunfts- und Zielrichtungen können wie folgt angenommenwerden: K63/ Ost:


NB 3Verlegte K 63K 63xxxGewerbeKnotengestaltung gemäß Planfeststellung(Ing-ges. Odermann und Krause)Anpassung BAB-Rampenim Zuge des Ausbaus der A 1Logistik/ TransportGewerbeK1A 1GE Rade-MienenbüttelAutohof, Tankstelle,Lkw-StellplätzeKurier- undExpresspostdiensteK2A 1Lidl-ZentrallagerGEIn der Übersichtskarte sind die Trasseder verlegten K 63 sowie die Lage derumgebauten BAB-Rampen ebenso wiedie Ausdehnung der geplanten Flächennur näherungsweise und nicht exaktwiedergegeben.Ixocon-LogistikparkB 3ABB.6PlanungenZukunftsorientierteVerkehrsplanungenBüro Dipl.-Ing. Ulfert Hinz


3.4 Spezielle Entwicklungen durch das GE Rade/ Mienenbüttelund die Verlegung der K 63(45) Südlich der K 63 und westlich der B 3 ist beiderseits der AutobahnA 1 die Ausweisung des Gewerbegebietes Rade/ Minenbüttelgeplant. Die Gesamtfläche beträgt ca. 80 ha (ABBILDUNG 6).(46) Angedacht ist die Ansiedlung verschiedener Nutzungen aus denBereichen: Logistik/ Transport (geringes bis mittleres Verkehrsaufkommen mit hohemLkw-Anteil als Schwerverkehre), Kurier- und Postdienste (mittleres Verkehrsaufkommen mit höheremLkw-Anteil zumeist als Lieferwagen) Allgemeinem Gewerbe (mittleres Verkehrsaufkommen mit mittleremLkw-Anteil sowohl Schwerverkehr als auch Lieferwagen), Autohof/ Raststätte o.ä. (hohes Verkehrsaufkommen mit höherem Lkw-Anteil als Schwerverkehr und Lieferwagen).(47) In der nachfolgenden Tabelle wird das zukünftige Verkehrsaufkommengemäß allgemeiner Erfahrungs- und Kennwerte sowie vorliegenderLiteraturquellen näherungsweise abgeschätzt.(48) Hierzu wird eine mögliche Aufteilung der Grundfläche nach denoben aufgeführten Nutzungsarten angenommen. Die Grundflächeumfasst dabei u.a. neben der zukünftigen überbaubaren Fläche auchFlächen für Grün- und Verkehrsanlagen (öffentlich und privat), technischeAnlagen wie Regenrückhaltebecken und Flächen der Bauverbotszoneim Bereich der B 3 und A 1.(49) Die Nettobaulandfläche beträgt je nach Bebauungsdichte zwischen85 und 50% der Grundfläche (in Einzelfällen, z.B. Transport/ Logistikz.T. nur rund 40%).Grundfl Kfz-Zufahrten Zufahrten pro Tagäche pro ha GrundflächeKfz LieferwagenSchwerverkehrLogistik/Transport30 ha 45 1.350 70(5,0%)305(22,5%)Autohof 5 ha --- 2.200 165(7,5%)440(20,0%)Kurier- undPostdienste15 ha 100 1.500 375(25,0%)115(7,5%)Gewerbe 30 ha 75 2.250 225 395(10,0%)Summe 80 ha 7.300 835(11,4%)(17,5%)1.255(17,2%)(50) Durch die geplanten Nutzungen ergeben sich pro Tag ca.7.300 Kfz-Zufahrten (davon ca. 11,4% Lieferwagen und 17,2% Schwerverkehr)pro Tag und entsprechend auch ca. 7.300 Kfz-Abfahrten mitBezug zum GE Rade/ Mienenbüttel.17


K 6321004500Kfz/ 24 StundenB 3NTag-/ NachtanteileKfz Tag Kfz Nacht Lkw TagA 1 88% 12% 75%B 3 92% 8% 88%K 63 92% 8% 88%Lkw/ 24 Stunden200900900Lkw Nacht25%12%12%A 193007150015600 15600 21800 14900KnotenK 116500KnotenK 2146001430063700 84800A 12400 2400 4050 21503000230017800295043502900B 3Kfz/ Vormittagsspitze(ca. 07.00-08.00 Uhr)Kfz/ Nachmittagsspitze(ca. 16.30-17.30 Uhr)69040650KnotenK 120043063090056050510KnotenK 123067090013001300 1700 130017001200 1900 1300240370360400610760140010803603004206202902607053028010091040240403201500KnotenK 211802105803909704803801101602608050030210603001000KnotenK 2ABB.7VerkehrsbelastungenPlanfall 2020ZukunftsorientierteVerkehrsplanungenBüro Dipl.-Ing. Ulfert Hinz


(51) Die Anteile in den Spitzenstunden an der Tagesbelastung ergebensich für Fahrten mit Bezug zu diesen Nutzungen wie folgt:Zufahrten Abfahrten morgendliche Spitzenstunde 9% 7%(ca. 07.00 bis 08.00 Uhr) nachmittäglichen Spitzenstunde 8% 12%(ca. 16.30 bis 17.30 Uhr)(52) Die Herkunfts- und Zielrichtungen können wie folgt angenommenwerden: K63/ Ost:


4.0 Ermittlung der Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität(57) Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Knotenpunkten sinddie Spitzenstunden maßgeblich. Die relevanten Spitzenstunden ergebensich gemäß Verkehrszählungen von 07.00 bis 08.00 und 16.30bis 17.30 Uhr.(58) Der Anteil des Schwerverkehrs in der Spitzenstunde wird mitrund 12,5% angenommen. Dabei ist berücksichtigt, dass das hoheVerkehrsaufkommen der Spitzenstunden zumeist durch Berufspendlerverursacht wird, die nahezu vollständig mit dem Pkw unterwegssind.(59) Die Verkehrsqualität wird gemäß „Handbuch zur Bemessung vonStraßenverkehrsanlagen“ (HBS 2001, Ausgabe 2005) in den Stufen A bisF angegeben. A bedeutet dabei freien Verkehrsfluss, F eine Überlastungder Verkehrsanlage (ABBILDUNG 8).21


Bei gewählter Signalschaltungerforderliche Aufstellstrecke(siehe Anh. 13+14)85m20mB 3B 3B 330m120mRechtsabbieger als freierAbbieger außerhalb derSignalregelung möglichnördliche Rampe A 1K 155mRechtsabbieger als freierAbbieger außerhalb derSignalregelung sinnvoll40mRechtsabbieger als freierAbbieger außerhalb derSignalregelung sinnvoll75m135m100mRechtsabbieger als freierAbbieger außerhalb derSignalregelung möglich15mverlegte K 63/Anbindung GE140m85m30mK 275m25msüdliche Rampe A 1Rechtsabbieger als freierAbbieger außerhalb derSignalregelung möglich35m65m115mRechtsabbieger als freierAbbieger außerhalb derSignalregelung erforderlichABB.9Gestaltung derKnotenpunkteZukunftsorientierteVerkehrsplanungenBüro Dipl.-Ing. Ulfert Hinz


(60) Aus den Berechnungen (ANHANG 1 bis 14) ergibt sich für dieKnotenpunkte K 1 (B3/ nördliche Rampe) K 2 (B3/ südliche Rampe/ K63 zugleich Anbindung des GE):(61) Bereits im Prognosenullfall (also noch ohne die geplanten Entwicklungenim GE Rade/ Mienenbüttel) verfügen die beiden Knotenpunkte K 1 und K2ohne Signalregelung über keine ausreichende Leistungsfähigkeitmehr bzw. liegen im Grenzbereich der Leistungsfähigkeit. Es ergebensich die Qualitätsstufen E bzw. sogar F (ANHANG 1 bis 4).(62) Die Knotenpunkte wären demnach aller Voraussicht nach unabhängigvon weiteren Entwicklungen im GE Rade/ Mienenbüttel zusignalisieren.(63) Im Planfall (mit verlegter K 63 und GE Rade/ Mienenbüttel) verfügt einKreisverkehrsplatz am Knoten K 1 nur dann über eine ausreichendeLeistungsfähigkeit, wenn von der BAB-Rampe in Richtung B3/ Nordund von der B3/ Nord in Richtung B3/ Süd Bypässe zur Führung dieserVerkehrsströme abseits des Kreisverkehrs angelegt werden (AN-HANG 5 bis 8).(64) Die Anlage eines Kreisverkehrsplatzes am Knoten K 1 ist zwarmöglich, bei der erforderlichen Anlage von 2 Bypässen ergibt sichallerdings auch ein größerer Flächenverbrauch. Zudem wird die Verkehrsführungunübersichtlicher. Die Anlage einer Kreisverkehrsplatzeserscheint hier demnach nicht optimal.(65) Am Knoten K 2 verfügt ein Kreisverkehrsplatz auch mit der maximalenAnzahl von 4 Bypässen über keine ausreichende Leistungsfähigkeit(Verkehrsqualität der Stufe F/ ANHANG 9 bis 12). Hier ergibtsich nur die Möglichkeit zur Signalisierung des Knotenpunktes.23


(66) Die bei einer Signalregelung sinnvolle bzw. erforderliche Fahrstreifenaufteilungist der ABBILDUNG 9 zu entnehmen (vergl. auchABB. 6/ OBEN RECHTS). Die Berechnungen im ANHANG 13a bis 14bgehen von einer flexiblen Signalschaltung mit Stau- und Bemessungsschleifenaus, u.a. um einen möglichen Rückstau bis auf dieA1 auch in Ausnahmesituationen ausschließen zu können.(67) Die Signalanlage am Knotenpunkt K 1 wird sowohl morgens alsauch nachmittags mit einer Umlaufzeit von 60 Sekunden geschaltet.Eine Schaltung der Signalanlage am Knoten K 2 wird sowohl morgensals auch nachmittags mit einer Umlaufzeit von 120 Sekundenberechnet. Durch die exakt doppelt so lange Umlaufzeit am KnotenK2 ist zumindest eine teilweise Koordinierung der Signalanlagenuntereinander denkbar.(68) Bei anderen Signalschaltungen ergeben sich entsprechend geänderteRückstauungen. Durch die z.T. armweise Freigabe der Verkehrsströmeist ein mögliches Überstauen der Abbiegestreifen in denGeradeausfahrstreifen hinein je nach gewählter Phasenaufteilungunproblematisch.(69) Die gemäß planfestgestellter Knotenpunktgestaltung vorgesehenenfreien Rechtsabbieger werden so in die Berechnungen übernommen,dass diese dann fahren können, wenn der Geradeausfahrer aus der Richtung ebenfalls Grün hat, in der nachfolgenden Zwischenzeit oder in der nachfolgenden Phase, wenn kein vorfahrtberechtigterStrom Grün erhält (z.B. der entgegenkommende Linksabbieger. Zudem wirddiese Zeit auf maximal 10 Sekunden beschränkt, da der Rechtsabbiegekeil/ -streifen zu einem späteren Zeitpunkt ggf. von den wartepflichtigen Geradeausfahrenaus der gleichen Richtung überstaut wird).(70) Am Knoten K 1 ergibt sich für die einzelnen Verkehrsströme einesehr gute bis ausreichende Verkehrsqualität der Stufen A bis D. DieLeistungsfähigkeit ist somit ausreichend.(71) Am Knoten K 2 ergibt sich ebenfalls eine sehr gute bis ausreichendeLeistungsfähigkeit der Stufen A bis D. Lediglich für den Linkseinbiegervon der K 63 in die B 3/ Nord wird eine schlechtere Verkehrsqualitätder Stufe E ermittelt.(72) Es handelt sich hierbei nur um einen Verkehrstrom aus der untergeordnetenK 63, der lediglich in den Spitzenzeiten diese eherschlechtere Verkehrsqualität aufweist. Die ermittelte Verkehrsqualitätder Stufe E kann somit akzeptiert werden.24


(73) Die sich bei den gewählten Signalphasen und Umläufen ergebendenAufstellstrecken der einzelnen Fahrstreifen sind in der AB-BILDUNG 9 angegeben. An beiden Knotenpunkten sind für die Linksabbieger separate Fahrstreifenvorzusehen. Die Rechtsabbieger sind ebenfalls auf separaten Fahrstreifen zu führen, wobeidie Einrichtung freier Rechtsabbiegestreifen außerhalb der Signalregelung möglichbzw. sinnvoll ist. Im Falle des Rechtsabbiegers von der B3/ Süd zur BAB-Rampe am Knoten K 2 ist die Führung abseits der Signalanlage aus Gründender Leistungsfähigkeit erforderlich.(74) Bei Addition der Staulängen der Verkehrsströme aus den einzelnenFahrtrichtungen ergibt sich die Gesamtstaulänge pro Verkehrsstrom(ANHANG 13a bis 14b): K1: Strom 1 (B3/ Nord): 96m (Nachm.) K1: Strom 3 (A1/ Ost): 90m (Nachm.) K1: Strom 4 (B3/ Süd): 146m (Nachm.) K2: Strom 1 (B3/ Nord): K2: Strom 2 (K63/ West): K2: Strom 3 (B3/ Süd): K2: Strom 4 (A1/ Ost):267m (Nachm.)253m (Nachm.)209m (Vorm.)103m (Vorm.)(75) Diese Gesamtstaulängen teilen sich auf die vorhandenen Fahrstreifenaus der jeweiligen Fahrtrichtung auf. (So teilt sich die Gesamtstaulängevon 267m am Knoten K 2 aus Richtung Norden auf den Geradeausfahrstreifen,den Linksabbiegestreifen sowie ggf. auf den Ausfahrkeil des freien Rechtsabbiegersauf. Reduziert man die Gesamtstaulänge nun um ca. 50m (d.h. ca. 8 Fz.) dieauf dem Linksabbiegestreifen stehen, und ca. 3 Fz (ca. 20m), die zusätzlich als freieRechtsabbieger abgeflossen sind oder auf dem Rechtsabbiegekeil stehen, ergibtsich eine Rückstaulänge von unter 200m vor dem Knoten K 2 aus Richtung Norden.)(76) Ein Rückstau vor einem der Knotenpunkte, der bis in den nächstenKnotenpunkt hineinreicht und diesen überstaut, kann rechnerischausgeschlossen werden.(77) Um hier auch in der Praxis bzw. in Ausnahmefällen auf der sicherenSeite zu liegen soll am südlichen Knoten K 2 der freieRechtsabbieger von Norden zur K 63/ GE nicht nur mit einem Ausfahrkeilgeführt werden. Vielmehr ist die Anlage eines separatenRechtsabbiegestreifens mit ca. 80m Aufstellstrecke geplant.Langenhagen, Juni 2008i.V. Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias25


Anhang


Datei : Prognosenullfall 2020Projekt : GE Rade-MienenbüttelKnoten : K1Stunde : VormittagsspitzeHBS 2000 Kapitel 7 : Kapazität und VerkehrsqualitätStrom q-vorh tg tf q-Haupt q-max Misch- W N-95 N-99 QSV- Nr. [PWE/h] [s] [s] [Fz/h] [PWE/h] strom [s] [Pkw-E] [Pkw-E]2 360 1800 A3 60 5 2,5 50 1367 2,7 0 0 A4 168 7,4 3,4 940 222 (61,4) (7) (10) (E)6 276 7,3 3,1 300 719 576 26,3 9 13 C7 60 6,4 2,9 300 822 4,7 0 0 A8 708 1800 AQualitätsstufe des Verkehrsablaufs für den gesamten Knotenpunkt : ELage des Knotenpunktes : Außerorts, ländliches GebietStrassennamen : Hauptstrasse : Strasse 1Strasse 3Nebenstrasse : Strasse 2ZUKUNFTSORIENTIERTE VERKEHRSPLANUNGEN - BÜRO HINZ - LANGENHAGENAnhang 1


Datei : Prognosenullfall 2020Projekt : GE Rade-MienenbüttelKnoten : K1Stunde : NachmittagsspitzeHBS 2000 Kapitel 7 : Kapazität und VerkehrsqualitätStrom q-vorh tg tf q-Haupt q-max Misch- W N-95 N-99 QSV- Nr. [PWE/h] [s] [s] [Fz/h] [PWE/h] strom [s] [Pkw-E] [Pkw-E]2 324 1800 A3 60 5 2,5 50 1367 2,7 0 0 A4 480 7,4 3,4 770 291 487 (999) (102) (105) (F)6 324 7,3 3,1 270 754 (Überlast) 999 166 169 F7 60 6,4 2,9 270 856 4,5 0 0 A8 540 1800 AQualitätsstufe des Verkehrsablaufs für den gesamten Knotenpunkt : FLage des Knotenpunktes : Außerorts, ländliches GebietStrassennamen : Hauptstrasse : Strasse 1Strasse 3Nebenstrasse : Strasse 2ZUKUNFTSORIENTIERTE VERKEHRSPLANUNGEN - BÜRO HINZ - LANGENHAGENAnhang 2


Datei : Prognosenullfall 2020Projekt : GE Rade-MienenbüttelKnoten : K2Stunde : VormittagsspitzeHBS 2000 Kapitel 7 : Kapazität und VerkehrsqualitätStrom q-vorh tg tf q-Haupt q-max Misch- W N-95 N-99 QSV- Nr. [PWE/h] [s] [s] [Fz/h] [PWE/h] strom [s] [Pkw-E] [Pkw-E]2 360 1800 A3 636 5 2,5 410 939 11,6 6 9 B4 48 7,4 3,4 1030 83 (98,1) (3) (5) (E)6 60 7,3 3,1 300 719 187 44,7 4 6 D7 492 6,4 2,9 300 822 10,8 4 7 B8 384 1800 AQualitätsstufe des Verkehrsablaufs für den gesamten Knotenpunkt : ELage des Knotenpunktes : Außerorts, ländliches GebietStrassennamen : Hauptstrasse : Strasse 1Strasse 3Nebenstrasse : Strasse 2ZUKUNFTSORIENTIERTE VERKEHRSPLANUNGEN - BÜRO HINZ - LANGENHAGENAnhang 3


Datei : Prognosenullfall 2020Projekt : GE Rade-MienenbüttelKnoten : K2Stunde : NachmittagsspitzeHBS 2000 Kapitel 7 : Kapazität und VerkehrsqualitätStrom q-vorh tg tf q-Haupt q-max Misch- W N-95 N-99 QSV- Nr. [PWE/h] [s] [s] [Fz/h] [PWE/h] strom [s] [Pkw-E] [Pkw-E]2 348 1800 A3 192 5 2,5 240 1121 3,8 1 1 A4 72 7,4 3,4 1140 114 (81,5) (4) (6) (E)6 36 7,3 3,1 290 731 171 55,5 4 7 E7 288 6,4 2,9 290 833 6,5 2 2 A8 732 1800 AQualitätsstufe des Verkehrsablaufs für den gesamten Knotenpunkt : ELage des Knotenpunktes : Außerorts, ländliches GebietStrassennamen : Hauptstrasse : Strasse 1Strasse 3Nebenstrasse : Strasse 2ZUKUNFTSORIENTIERTE VERKEHRSPLANUNGEN - BÜRO HINZ - LANGENHAGENAnhang 4


Kapazität, mittlere Wartezeit und Staulängen - nur Kfz.-VerkehrDatei: Planfall 2020Projekt:GE Rade-MienenbüttelProjekt-Nummer:Knoten:K1Stunde:VormittagsspitzeWartezeitenTAXI123n-in n-K q-Kreis q-e-vorh q-e-max x Reserve mittl. Wz LOSName - - PKW-E/h PKW-E/h PKW-E/h - PKW-E/h s -B3/ Süd 1 1 45 686 1209 0,57 523 7 ABAB-Rampe 1 1 416 709 886 0,80 177 19 BB3/ Nord 1 1 484 776 830 0,93 54 48 EStaulängen123n-in n-K q-Kreis q-e-vorh q-e-max L L-95 L-99 LOSName - - PKW-E/hPKW-E/hPKW-E/h PKW-E PKW-E PKW-E -B3/ Süd 1 1 45 686 1209 0,9 4 6 ABAB-Rampe 1 1 416 709 886 2,7 11 16 BB3/ Nord 1 1 484 776 830 7,7 23 31 EGesamt-Qualitätsstufe : EGesamter Verkehrim KreisZufluss über alle Zufahrten : 2171 PKW-E/hdavon Kraftfahrzeuge : 1930 Kfz/hSumme aller Wartezeiten : 13,7 Kfz-h/hMittl. Wartezeit über alle Fz : 25,6 s pro KfzBerechnungsverfahren :Kapazität : Deutschland: Verfahren nach HBS 2001Wartezeit : Kimber, Hollis (1979) mit F-kh = 0,8 / T = 3600Staulängen : Wu, 1997LOS - Einstufung : HBS (Deutschland)ZUKUNFTSORIENTIERTE VERKEHRSPLANUNGEN - BÜRO HINZ - LANGENHAGENAnhang 5


Kapazität, mittlere Wartezeit und Staulängen - nur Kfz.-VerkehrDatei: Planfall 2020Projekt:GE Rade-MienenbüttelProjekt-Nummer:Knoten:K1Stunde:VormittagsspitzeWartezeitenTAXI1233n-in n-K q-Kreis q-e-vorh q-e-max x Reserve mittl. Wz LOSName - - PKW-E/h PKW-E/h PKW-E/h - PKW-E/h s -B3/ Süd 1 1 45 686 1209 0,57 523 7 ABAB-Rampe 1 1 416 709 886 0,80 177 19 BB3/ Nord 1 1 484 45 830 0,05 785 5 ABypass 1 731 1400 0,52 669 5 AStaulängen1233n-in n-K q-Kreis q-e-vorh q-e-max L L-95 L-99 LOSName - - PKW-E/hPKW-E/hPKW-E/h PKW-E PKW-E PKW-E -B3/ Süd 1 1 45 686 1209 0,9 4 6 ABAB-Rampe 1 1 416 709 886 2,7 11 16 BB3/ Nord 1 1 484 45 830 0,0 0 0 ABypass 1 731 1400 0,8 3 5 AGesamt-Qualitätsstufe : BGesamter Verkehr im Kreismit Bypassohne BypassZufluss über alle Zufahrten : 2171 1440 PKW-E/hdavon Kraftfahrzeuge : 1930 1280 Kfz/hSumme aller Wartezeiten : 6,4 3,1 Kfz-h/hMittl. Wartezeit über alle Fz : 11,9 8,6 s pro KfzBerechnungsverfahren :Kapazität : Deutschland: Verfahren nach HBS 2001Wartezeit : Kimber, Hollis (1979) mit F-kh = 0,8 / T = 3600Staulängen : Wu, 1997LOS - Einstufung : HBS (Deutschland)ZUKUNFTSORIENTIERTE VERKEHRSPLANUNGEN - BÜRO HINZ - LANGENHAGENAnhang 6


Kapazität, mittlere Wartezeit und Staulängen - nur Kfz.-VerkehrDatei: Planfall 2020Projekt:GE Rade-MienenbüttelProjekt-Nummer:Knoten:K1Stunde:NachmittagsspitzeWartezeitenTAXI123n-in n-K q-Kreis q-e-vorh q-e-max x Reserve mittl. Wz LOSName - - PKW-E/h PKW-E/h PKW-E/h - PKW-E/h s -B3/ Süd 1 1 56 855 1199 0,71 344 10 ABAB-Rampe 1 1 450 1013 858 1,18 -155 651 FB3/ Nord 1 1 754 630 621 1,01 -9 122 FStaulängen123n-in n-K q-Kreis q-e-vorh q-e-max L L-95 L-99 LOSName - - PKW-E/hPKW-E/hPKW-E/h PKW-E PKW-E PKW-E -B3/ Süd 1 1 56 855 1199 1,7 7 11 ABAB-Rampe 1 1 450 1013 858 81,8 94 101 FB3/ Nord 1 1 754 630 621 17,2 33 40 FGesamt-Qualitätsstufe : FEs wurde so gerechnet, als würden - trotz Überlastung - die vorgebenen Verkehre in den Kreis gelangen.Gesamter Verkehrim KreisZufluss über alle Zufahrten : 2498 PKW-E/hdavon Kraftfahrzeuge : 2220 Kfz/hSumme aller Wartezeiten : 183,9 Kfz-h/hMittl. Wartezeit über alle Fz : 298,2 s pro KfzBerechnungsverfahren :Kapazität : Deutschland: Verfahren nach HBS 2001Wartezeit : Kimber, Hollis (1979) mit F-kh = 0,8 / T = 3600Staulängen : Wu, 1997LOS - Einstufung : HBS (Deutschland)ZUKUNFTSORIENTIERTE VERKEHRSPLANUNGEN - BÜRO HINZ - LANGENHAGENAnhang 7


Kapazität, mittlere Wartezeit und Staulängen - nur Kfz.-VerkehrDatei: Planfall 2020Projekt:GE Rade-MienenbüttelProjekt-Nummer:Knoten:K1Stunde:NachmittagsspitzeWartezeitenTAXI12233n-in n-K q-Kreis q-e-vorh q-e-max x Reserve mittl. Wz LOSName - - PKW-E/h PKW-E/h PKW-E/h - PKW-E/h s -B3/ Süd 1 1 56 855 1199 0,71 344 10 ABAB-Rampe 1 1 450 754 858 0,88 104 31 DBypass 1 259 1400 0,19 1141 3 AB3/ Nord 1 1 754 56 621 0,09 565 6 ABypass 1 574 1400 0,41 826 4 AStaulängen12233n-in n-K q-Kreis q-e-vorh q-e-max L L-95 L-99 LOSName - - PKW-E/hPKW-E/hPKW-E/h PKW-E PKW-E PKW-E -B3/ Süd 1 1 56 855 1199 1,7 7 11 ABAB-Rampe 1 1 450 754 858 4,6 16 23 DBypass 1 259 1400 0,2 1 1 AB3/ Nord 1 1 754 56 621 0,1 0 0 ABypass 1 574 1400 0,5 2 3 AGesamt-Qualitätsstufe : DGesamter Verkehr im Kreismit Bypassohne BypassZufluss über alle Zufahrten : 2498 1665 PKW-E/hdavon Kraftfahrzeuge : 2220 1480 Kfz/hSumme aller Wartezeiten : 11,6 6,9 Kfz-h/hMittl. Wartezeit über alle Fz : 18,8 16,8 s pro KfzBerechnungsverfahren :Kapazität : Deutschland: Verfahren nach HBS 2001Wartezeit : Kimber, Hollis (1979) mit F-kh = 0,8 / T = 3600Staulängen : Wu, 1997LOS - Einstufung : HBS (Deutschland)ZUKUNFTSORIENTIERTE VERKEHRSPLANUNGEN - BÜRO HINZ - LANGENHAGENAnhang 8


Kapazität, mittlere Wartezeit und Staulängen - nur Kfz.-VerkehrDatei: Planfall 2020Projekt:GE Rade-MienenbüttelProjekt-Nummer:Knoten:K2Stunde:VormittagsspitzeWartezeitenTAXI1234n-in n-K q-Kreis q-e-vorh q-e-max x Reserve mittl. Wz LOSName - - PKW-E/h PKW-E/h PKW-E/h - PKW-E/h s -K63 1 1 788 698 595 1,17 -103 478 FB3/ Süd 1 1 1024 1024 427 2,40 -597 9999 FBAB-Rampe 1 1 754 360 621 0,58 261 14 BB3/ Nord 1 1 428 1216 876 1,39 -340 9999 FStaulängen1234n-in n-K q-Kreis q-e-vorh q-e-max L L-95 L-99 LOSName - - PKW-E/hPKW-E/hPKW-E/h PKW-E PKW-E PKW-E -K63 1 1 788 698 595 55,8 67 73 FB3/ Süd 1 1 1024 1024 427 299,7 304 306 FBAB-Rampe 1 1 754 360 621 0,9 4 6 BB3/ Nord 1 1 428 1216 876 172,4 180 185 FGesamt-Qualitätsstufe : FEs wurde so gerechnet, als würden - trotz Überlastung - die vorgebenen Verkehre in den Kreis gelangen.Gesamter Verkehrim KreisZufluss über alle Zufahrten : 3298 PKW-E/hdavon Kraftfahrzeuge : 2930 Kfz/hSumme aller Wartezeiten : 5610,8 Kfz-h/hMittl. Wartezeit über alle Fz : 6893,8 s pro KfzBerechnungsverfahren :Kapazität : Deutschland: Verfahren nach HBS 2001Wartezeit : Kimber, Hollis (1979) mit F-kh = 0,8 / T = 3600Staulängen : Wu, 1997LOS - Einstufung : HBS (Deutschland)ZUKUNFTSORIENTIERTE VERKEHRSPLANUNGEN - BÜRO HINZ - LANGENHAGENAnhang 9


Kapazität, mittlere Wartezeit und Staulängen - nur Kfz.-VerkehrDatei: Planfall 2020Projekt:GE Rade-MienenbüttelProjekt-Nummer:Knoten:K2Stunde:VormittagsspitzeWartezeitenTAXI11223344n-in n-K q-Kreis q-e-vorh q-e-max x Reserve mittl. Wz LOSName - - PKW-E/h PKW-E/h PKW-E/h - PKW-E/h s -K63 1 1 788 619 595 1,04 -24 159 FBypass 1 79 1400 0,06 1321 3 AB3/ Süd 1 1 1024 428 427 1,00 -1 131 FBypass 1 596 1400 0,43 804 4 ABAB-Rampe 1 1 754 315 621 0,51 306 12 BBypass 1 45 1400 0,03 1355 3 AB3/ Nord 1 1 428 743 876 0,85 133 25 CBypass 1 473 1400 0,34 927 4 AStaulängen11223344n-in n-K q-Kreis q-e-vorh q-e-max L L-95 L-99 LOSName - - PKW-E/hPKW-E/hPKW-E/h PKW-E PKW-E PKW-E -K63 1 1 788 619 595 21,8 37 44 FBypass 1 79 1400 0,0 0 0 AB3/ Süd 1 1 1024 428 427 12,4 26 32 FBypass 1 596 1400 0,5 2 3 ABAB-Rampe 1 1 754 315 621 0,7 3 5 BBypass 1 45 1400 0,0 0 0 AB3/ Nord 1 1 428 743 876 3,7 14 20 CBypass 1 473 1400 0,4 2 2 AGesamt-Qualitätsstufe : FEs wurde so gerechnet, als würden - trotz Überlastung - die vorgebenen Verkehre in den Kreis gelangen.Gesamter Verkehr im Kreismit Bypassohne BypassZufluss über alle Zufahrten : 3298 2105 PKW-E/hdavon Kraftfahrzeuge : 2930 1870 Kfz/hSumme aller Wartezeiten : 70,2 43,6 Kfz-h/hMittl. Wartezeit über alle Fz : 86,3 83,9 s pro KfzBerechnungsverfahren :Kapazität : Deutschland: Verfahren nach HBS 2001Wartezeit : Kimber, Hollis (1979) mit F-kh = 0,8 / T = 3600Staulängen : Wu, 1997LOS - Einstufung : HBS (Deutschland)ZUKUNFTSORIENTIERTE VERKEHRSPLANUNGEN - BÜRO HINZ - LANGENHAGENAnhang 10


Kapazität, mittlere Wartezeit und Staulängen - nur Kfz.-VerkehrDatei: Planfall 2020Projekt:GE Rade-MienenbüttelProjekt-Nummer:Knoten:K2Stunde:NachmittagsspitzeWartezeitenTAXI1234n-in n-K q-Kreis q-e-vorh q-e-max x Reserve mittl. Wz LOSName - - PKW-E/h PKW-E/h PKW-E/h - PKW-E/h s -K63 1 1 957 1092 474 2,30 -618 9999 FB3/ Süd 1 1 1204 563 307 1,83 -256 9999 FBAB-Rampe 1 1 923 338 498 0,68 160 22 CB3/ Nord 1 1 394 1328 904 1,47 -424 9999 FStaulängen1234n-in n-K q-Kreis q-e-vorh q-e-max L L-95 L-99 LOSName - - PKW-E/hPKW-E/hPKW-E/h PKW-E PKW-E PKW-E -K63 1 1 957 1092 474 310,2 314 317 FB3/ Süd 1 1 1204 563 307 129,5 134 137 FBAB-Rampe 1 1 923 338 498 1,4 6 9 CB3/ Nord 1 1 394 1328 904 214,1 221 226 FGesamt-Qualitätsstufe : FEs wurde so gerechnet, als würden - trotz Überlastung - die vorgebenen Verkehre in den Kreis gelangen.Gesamter Verkehrim KreisZufluss über alle Zufahrten : 3321 PKW-E/hdavon Kraftfahrzeuge : 2950 Kfz/hSumme aller Wartezeiten : 7362,2 Kfz-h/hMittl. Wartezeit über alle Fz : 8984,4 s pro KfzBerechnungsverfahren :Kapazität : Deutschland: Verfahren nach HBS 2001Wartezeit : Kimber, Hollis (1979) mit F-kh = 0,8 / T = 3600Staulängen : Wu, 1997LOS - Einstufung : HBS (Deutschland)ZUKUNFTSORIENTIERTE VERKEHRSPLANUNGEN - BÜRO HINZ - LANGENHAGENAnhang 11


Kapazität, mittlere Wartezeit und Staulängen - nur Kfz.-VerkehrDatei: Planfall 2020Projekt:GE Rade-MienenbüttelProjekt-Nummer:Knoten:K2Stunde:NachmittagsspitzeWartezeitenTAXI11223344n-in n-K q-Kreis q-e-vorh q-e-max x Reserve mittl. Wz LOSName - - PKW-E/h PKW-E/h PKW-E/h - PKW-E/h s -K63 1 1 957 968 474 2,04 -494 9999 FBypass 1 124 1400 0,09 1276 3 AB3/ Süd 1 1 1204 383 307 1,25 -76 581 FBypass 1 180 1400 0,13 1220 3 ABAB-Rampe 1 1 923 304 498 0,61 194 18 BBypass 1 34 1400 0,02 1366 3 AB3/ Nord 1 1 394 889 904 0,98 15 72 EBypass 1 439 1400 0,31 961 4 AStaulängen11223344n-in n-K q-Kreis q-e-vorh q-e-max L L-95 L-99 LOSName - - PKW-E/hPKW-E/hPKW-E/h PKW-E PKW-E PKW-E -K63 1 1 957 968 474 248,4 253 256 FBypass 1 124 1400 0,1 0 0 AB3/ Süd 1 1 1204 383 307 41,2 50 54 FBypass 1 180 1400 0,1 0 1 ABAB-Rampe 1 1 923 304 498 1,1 4 7 BBypass 1 34 1400 0,0 0 0 AB3/ Nord 1 1 394 889 904 14,2 33 42 EBypass 1 439 1400 0,3 1 2 AGesamt-Qualitätsstufe : FEs wurde so gerechnet, als würden - trotz Überlastung - die vorgebenen Verkehre in den Kreis gelangen.Gesamter Verkehr im Kreismit Bypassohne BypassZufluss über alle Zufahrten : 3321 2544 PKW-E/hdavon Kraftfahrzeuge : 2950 2260 Kfz/hSumme aller Wartezeiten : 2800,8 2460,8 Kfz-h/hMittl. Wartezeit über alle Fz : 3417,9 3919,9 s pro KfzBerechnungsverfahren :Kapazität : Deutschland: Verfahren nach HBS 2001Wartezeit : Kimber, Hollis (1979) mit F-kh = 0,8 / T = 3600Staulängen : Wu, 1997LOS - Einstufung : HBS (Deutschland)ZUKUNFTSORIENTIERTE VERKEHRSPLANUNGEN - BÜRO HINZ - LANGENHAGENAnhang 12


1B3Signalphasen K 1 - VormittagI Zwischenzeit II1B3B3325 Sekunden34 Sekunden 4 SekundenZwischenzeitIIIZwischenzeitX4BAB-RampeX4 Sekunden 19 Sekunden4 SekundenFormblatt 3Knotenpunkt mit Lichtsignalanlagea) Nachweis der Verkehrsqualität im KraftfahrzeugverkehrProjekt: GE Rade-Mienenb. Stadt: Neu WulmstorfKnotenpunkt: K1 Datum: Planfall 2020Zeitabschnitt: Vormittagsspitze Bearb.: Zt u = 60 s T= 60 minPhase Bez t f f t s q m q s t B n c C g N GE n H h S N RE l Stau w QSV[s] - [s] [Fz/h] [Fz] [Fz/h] [s/Fz] [Fz] [Fz/h] [-] [Fz] [Fz] [%] [%] [Fz] [m] [s]I 1G 25 0,417 35 650 10,8 1771 2,03 12,3 737,9 0,881 2,78 10,8 100 90 13,4 80 29,7 BI 3G 25 0,417 35 370 6,2 1771 2,03 12,3 737,9 0,501 0,00 4,5 74 90 6,3 38 12,9 Afrei 3R 29 0,483 31 240 4,0 1594 2,26 12,8 770,3 0,312 0,00 2,4 61 90 4,1 25 9,4 AII 1L 4 0,067 56 40 0,7 2523 1,43 2,8 168,2 0,238 0,00 0,6 95 90 1,7 10 26,6 BIII 4R 19 0,317 41 200 3,3 1594 2,26 8,4 504,7 0,396 0,00 2,6 78 90 4,4 26 16,0 AIII 4L 19 0,317 41 430 7,2 1682 2,14 8,9 532,7 0,807 2,04 7,2 100 90 10,7 64 32,6 BGesamtstaulängeStröme 1: 80 + 10 = 90mStröme 3 :38 + 25 = 63mStröme 4: 26 + 64 = 90mAnhang 13a


1B3Signalphasen K 1 - NachmittagI Zwischenzeit II1B3B3319 Sekunden34 Sekunden 4 SekundenZwischenzeitIIIZwischenzeitX4BAB-RampeX4 Sekunden 25 Sekunden4 SekundenFormblatt 3Knotenpunkt mit Lichtsignalanlagea) Nachweis der Verkehrsqualität im KraftfahrzeugverkehrProjekt: GE Rade-Mienenb. Stadt: Neu WulmstorfKnotenpunkt: K1 Datum: Planfall 2020Zeitabschnitt: Nachmittagsspitze Bearb.: Zt u = 60 s T= 60 minPhase Bez t f f t s q m q s t B n c C g N GE n H h S N RE l Stau w QSV[s] - [s] [Fz/h] [Fz] [Fz/h] [s/Fz] [Fz] [Fz/h] [-] [Fz] [Fz] [%] [%] [Fz] [m] [s]I 1G 19 0,317 41 510 8,5 1771 2,03 9,3 560,8 0,909 3,88 8,5 100 90 14,1 84 44,6 CI 3G 19 0,317 41 400 6,7 1771 2,03 9,3 560,8 0,713 0,83 6,1 92 90 8,7 52 23,4 Bfrei 3R 23 0,383 37 360 6,0 1594 2,26 10,2 610,9 0,589 0,00 4,8 80 90 6,4 38 14,7 AII 1L 4 0,067 56 50 0,8 2523 1,43 2,8 168,2 0,297 0,00 0,8 95 90 2,0 12 26,7 BIII 4R 25 0,417 35 230 3,8 1594 2,26 11,1 664,1 0,346 0,00 2,6 68 90 4,3 26 11,9 AIII 4L 25 0,417 35 670 11,2 1682 2,14 11,7 701,0 0,956 8,03 11,2 100 90 19,9 120 58,2 DGesamtstaulängeStröme 1: 84 + 12 = 96mStröme 3: 52 + 38 = 90mStröme 4: 26 + 120 = 146mAnhang 13b


1I29 SekundenIIB3Signalphasen K 2 -Vormittag1IB34 Sekunden 17 Sekunden 4 SekundenZwischenzeit1I / IIB3B3III31IIB3III34BAB-Rampe4BAB-RampeB333310 SekundenZwischenzeit4 Sekunden 10 Sekunden 11 SekundenIVZwischenzeit4BAB-Rampe2K 63X4 Sekunden23 Sekunden 4 SekundenFormblatt 3Knotenpunkt mit Lichtsignalanlagea) Nachweis der Verkehrsqualität im KraftfahrzeugverkehrProjekt: GE Rade-Mienenb. Stadt: Neu WulmstorfKnotenpunkt: K2 Datum: Planfall 2020Zeitabschnitt: Vormittagsspitze Bearb.: Zt u = 120 s T= 60 minPhase Bez t f f t s q m q s t B n c C g N GE n H h S N RE l Stau w QSV[s] - [s] [Fz/h] [Fz] [Fz/h] [s/Fz] [Fz] [Fz/h] [-] [Fz] [Fz] [%] [%] [Fz] [m] [s]I 1G 50 0,417 70 300 10,0 1771 2,03 24,6 737,9 0,407 0,00 7,0 70 90 9,2 55 24,6 BI 1L 29 0,242 91 360 12,0 1682 2,14 13,6 406,6 0,885 2,77 12,0 100 90 16,7 100 68,4 Dfrei 1R 54 0,450 66 420 14,0 1594 2,26 23,9 717,2 0,586 0,00 10,5 75 90 11,6 70 24,6 BII 3G 31 0,258 89 280 9,3 1771 2,03 15,2 457,5 0,612 0,00 8,2 88 90 10,6 64 39,2 CII 3L 10 0,083 110 100 3,3 2019 1,78 5,6 168,2 0,594 0,00 3,2 96 90 5,5 33 53,0 Dfrei 3R 45 0,375 75 530 17,7 1594 2,26 19,9 597,7 0,887 2,51 17,7 100 90 18,7 112 50,2 DIII 4G 21 0,175 99 240 8,0 1771 2,03 10,3 309,9 0,774 1,59 7,9 99 90 12,2 73 65,7 DIII 4L 21 0,175 99 40 1,3 1682 2,14 9,8 294,4 0,136 0,00 1,1 85 90 2,6 15 41,8 Cfrei 4R 25 0,208 95 40 1,3 1594 2,26 11,1 332,0 0,120 0,00 1,1 81 90 2,5 15 38,6 CIV 2G 23 0,192 97 260 8,7 1771 2,03 11,3 339,4 0,766 1,46 8,5 98 90 12,6 75 61,4 DIV 2L 23 0,192 97 290 9,7 1682 2,14 10,7 322,4 0,899 3,07 9,7 100 90 15,5 93 81,7 EIV 2R 23 0,192 97 70 2,3 1594 2,26 10,2 305,5 0,229 0,00 2,0 85 90 3,8 23 41,0 CGesamtstaulängeStröme 1: 55 + 100 + 70 = 225mStröme 3: 64 + 33 + 112 = 209mStröme 4: 73 + 15 + 15 = 103mStröme 2: 75 + 93 + 23 = 191mAnhang 14a


1I20 SekundenIIB3Signalphasen K 2 - Nachmittag1IB34 Sekunden 19 Sekunden 4 SekundenZwischenzeit1I / IIB3B3III31IIB3III34BAB-Rampe4BAB-RampeB336 Sekunden34 Sekunden 10 Sekunden 9 Sekunden3ZwischenzeitIVZwischenzeit4BAB-Rampe2K 63X4 Sekunden36 Sekunden 4 SekundenFormblatt 3Knotenpunkt mit Lichtsignalanlagea) Nachweis der Verkehrsqualität im KraftfahrzeugverkehrProjekt: GE Rade-Mienenb. Stadt: Neu WulmstorfKnotenpunkt: K2 Datum: Planfall 2020Zeitabschnitt: Nachmittagsspitze Bearb.: Zt u = 120 s T= 60 minPhase Bez t f f t s q m q s t B n c C g N GE n H h S N RE l Stau w QSV[s] - [s] [Fz/h] [Fz] [Fz/h] [s/Fz] [Fz] [Fz/h] [-] [Fz] [Fz] [%] [%] [Fz] [m] [s]I 1G 43 0,358 77 580 19,3 1771 2,03 21,2 634,6 0,914 3,74 19,3 100 90 21,8 131 58,0 DI 1L 20 0,167 100 210 7,0 1682 2,14 9,3 280,4 0,749 1,29 6,8 98 90 10,9 65 64,2 Dfrei 1R 47 0,392 73 390 13,0 1594 2,26 20,8 624,2 0,625 0,00 10,5 81 90 11,9 71 29,4 BII 3G 29 0,242 91 260 8,7 1771 2,03 14,3 428,0 0,608 0,00 7,7 89 90 10,2 61 40,4 CII 3L 6 0,050 114 80 2,7 2523 1,43 4,2 126,2 0,634 0,00 2,6 98 90 4,8 29 55,9 Dfrei 3R 43 0,358 77 160 5,3 1594 2,26 19,0 571,1 0,280 0,00 3,8 71 90 6,0 36 27,5 BIII 4G 19 0,158 101 210 7,0 1771 2,03 9,3 280,4 0,749 1,29 6,9 98 90 11,0 66 64,8 DIII 4L 19 0,158 101 60 2,0 1682 2,14 8,9 266,4 0,225 0,00 1,7 87 90 3,5 21 44,1 Cfrei 4R 23 0,192 97 30 1,0 1594 2,26 10,2 305,5 0,098 0,00 0,8 82 90 2,1 12 40,0 CIV 2G 36 0,300 84 380 12,7 1771 2,03 17,7 531,3 0,715 0,76 11,5 91 90 14,0 84 42,6 CIV 2L 36 0,300 84 480 16,0 1682 2,14 16,8 504,7 0,951 6,31 16,0 100 90 23,4 140 86,1 EIV 2R 36 0,300 84 110 3,7 1594 2,26 15,9 478,1 0,230 0,00 2,8 75 90 4,8 29 31,6 BGesamtstaulängeStröme 1: 131 + 65 + 71 = 267mStröme 3: 61 + 29 + 36 = 126mStröme 4: 66 + 21 + 12 = 99mStröme 2: 84 + 140 + 29 = 253mAnhang 14b


Luftschadstoffuntersuchungfür den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“der Gemeinde Neu WulmstorfBeratendes Ingenieurbürofür Akustik, Luftreinhaltungund ImmissionsschutzBekannt gegebene Messstellenach §26, §28 BImSchG(Geräuschmessungen)Projektnummer: 080056. Mai 2008Im Auftrag von:Gemeinde Neu WulmstorfBahnhofstraße 3921629 Neu WulmstorfLAIRM CONSULT GmbH, Hauptstraße 45, 22941 Hammoor,Tel.: +49 (4532) 2809-0; Fax: +49 (4532) 2809-15; E-Mail: info@lairm.de


Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfInhaltsverzeichnisSeite 1Proj.Nr.: 080051. Anlass und Aufgabenstellung....................................................................................32. Örtliche Situation ......................................................................................................33. Untersuchungsrahmen..............................................................................................43.1. Untersuchungsszenarien ..............................................................................43.2. Untersuchungsgebiet und Methodik..............................................................44. Luftschadstoffquellen................................................................................................54.1. Verbrennungsmotoren ..................................................................................54.2. Weitere Emissionsquellen.............................................................................65. Beurteilungsgrundlagen............................................................................................65.1. Immissionsgrenzwerte ..................................................................................65.2. Umweltverträglichkeitsprüfung ....................................................................116. Belastungsmodell ...................................................................................................117. Emissionen.............................................................................................................127.1. Emissionsfaktoren.......................................................................................127.1.1. Kfz-Abgase ......................................................................................127.1.2. Staubaufwirbelung durch den Kfz-Verkehr.......................................137.2. Ermittlung der Emissionen ..........................................................................147.2.1. Öffentliches Straßennetz..................................................................147.2.2. Betriebsgrundstücke ........................................................................147.3. Gesamtemissionen im Untersuchungsgebiet ..............................................148. Immissionen ...........................................................................................................178.1. Allgemeines ................................................................................................178.2. Berechnungsverfahren................................................................................188.3. Hintergrundbelastung..................................................................................198.4. Gesamtbelastungen....................................................................................208.4.1. Allgemeines .....................................................................................208.4.2. Stickstoffdioxid-Belastungen (NO 2 , Jahresmittelwert).......................218.4.3. Stickstoffdioxid-Belastungen (NO 2 , Spitzenbelastungen) .................228.4.4. Benzol-Belastungen (Jahresmittelwert)............................................248.4.5. Feinstaub(PM 10 )-Belastungen ..........................................................25LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Seite 2Proj.Nr.: 08005Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf9. Textvorschläge für Begründung und Festsetzungen ...............................................289.1. Begründung/Umweltbericht.........................................................................289.2. Festsetzungen ............................................................................................2910. Quellenverzeichnis .................................................................................................3011. Anlagenverzeichnis....................................................................................................Ibericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf1. Anlass und AufgabenstellungSeite 3Proj.Nr.: 08005Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der GemeindeNeu Wulmstorf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlungvon Logistikunternehmen, Gewerbebetrieben, einem Rasthof bzw. Fahrzeugserviceund weiteren Nutzungen an der BAB A1 geschaffen werden. Das Plangebiet liegt nördlichund südlich der Ausfahrt Rade an der BAB A1. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindetsich weiter nördlich in der Ortslage Mienenbüttel und südwestlich des nördlich derBAB A 1 gelegenen Plangebietes.Im Rahmen der Bauleitplanung ist der Schutz der angrenzenden Bebauung vor Luftschadstoffimmissionensicherzustellen. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage der aktuellenbzw. bereits geplanten Grenz- und Richtwerte auf nationaler und europäischer Ebene(22. BImSchV, EU-Richtlinien, TA Luft).Als maßgebliche Schadstoffkomponenten für den Straßenverkehr werden Stickstoffdioxid,Benzol und Feinstaub (PM 10 ) betrachtet. Für die PM 2,5 -Fraktion im Feinstaub erfolgen ergänzendeAbschätzungen, um die ab 2020/25 geplanten Grenzwerte einzubeziehen. DetaillierteErmittlungen für PM 2,5 werden im Folgenden aufgrund des Fehlens detaillierterEmissionsfaktoren nicht durchgeführt.Als Untersuchungsfälle werden der Prognose-Nullfall ohne Umsetzung der geplantenMaßnahmen und der Prognose-Planfall berücksichtigt. Beide Untersuchungsfälle beziehensich auf den Prognosehorizont 2020/25. Da für die vollständige Umsetzung der Planungein Umbau einer Autobahnunterführung erforderlich ist, wäre es denkbar, dass ineinem zeitlich befristeten Zwischenzustand für die nördlich der BAB A1 gelegenen Gewerbeflächeneine alternative Erschließung notwendig ist. Dieser Zwischenzustand wirdgesondert untersucht.2. Örtliche SituationDer Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ befindetsich westlich der B3 und nördlich sowie südlich der BAB A1 und wird bisher als landwirtschaftlicheFläche genutzt. Im Süden grenzen weitere Gewerbegebietsflächen (GewerbegebietWennerstorf der Gemeinde Wenzendorf), im Süden, Osten und Westen landwirtschaftlicheNutzflächen an. Die Ortslage Mienenbüttel befindet sich nordöstlich des Plangebietes.Gemäß der vorliegenden Nutzungsplanung ist folgende Flächennutzung geplant:• Logistik und Transport;• Gewerbe;• Kurier- und Postdienste;• Autohof.LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Seite 4Proj.Nr.: 08005Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfDie für die Beurteilung des Planvorhabens relevante schutzbedürftige Bebauung befindetsich außerhalb des Plangeltungsbereichs in folgenden Bereichen:• Wohnbebauung im Bereich der Ortslage Mienenbüttel;• Wohn- und Büronutzungen nördlich der BAB A1 und westlich des Plangebietes.Die genauen örtlichen Gegebenheiten können den Lageplänen der Anlage A 1 entnommenwerden.3. Untersuchungsrahmen3.1. UntersuchungsszenarienIm Rahmen der vorliegenden Untersuchung werden folgende Lastfälle unterschieden:1. Prognose-Nullfall: Zustand ohne Umsetzung der geplanten Maßnahmen (Prognosehorizont2020/25);2. Prognose-Planfall: Künftiger Betrieb auf den Gewerbeflächen im Geltungsbereichdes Bebauungsplans „Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ (Prognosehorizont2020/25);3. Zwichenzustand: Künftiger Betrieb auf den Gewerbeflächen im Geltungsbereichdes Bebauungsplans „Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ mit alternativer provisorischerErschließung über die Straße Hinterm Hagen (derzeitiger Planungsstand).Für die Berechnung der Abgasemissionen wird das Bezugsjahr 2010 zugrunde gelegt.Damit ist sichergestellt, dass die verwendeten Emissionen auf der sicheren Seite liegen,auch wenn die Abnahmen der Emissionsfaktoren aufgrund einer Verbesserung der Fahrzeugtechnikund der Kraftstoffe nicht in dem Umfang eintreten sollten, wie sie für die Jahrebis 2020 prognostiziert werden.3.2. Untersuchungsgebiet und MethodikFür die Berechnungen wurde ein großräumiges Untersuchungsgebiet gewählt, das allemaßgeblichen Quellen und Einwirkungsbereiche im Umfeld des Plangebiets umfasst. Einegrafische Darstellung des Untersuchungsgebietes findet sich in den Lageplänen derAnlage A 1.Die Berechnung der Luftschadstoffimmissionen erfolgte mit dem Modell PROKAS ohneexplizite Berücksichtigung der Bebauung. Aufgrund der überwiegend lockeren Randbebauungist dieses Modell für die erforderliche Aussagegenauigkeit ausreichend.Als maßgebliche Quellen wurden die Bundesautobahn A1, die B3, die K63, die Erschließungsstraßeninnerhalb des Plangeltungsbereichs sowie die maßgebenden Stellplatzanlagenund Betriebsgrundstücke im Plangeltungsbereich berücksichtigt. Weiterhin wurdedie großräumige Hintergrundbelastung einbezogen.Das gesamte Rechengebiet umfasst einen Bereich von 2,1 km x 1,4 km Größe, für daseine flächendeckende Berechnung der Luftschadstoff-Gesamtbelastungen erfolgte. Er-bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite 5Proj.Nr.: 08005gänzend wurden die Immissionen an einigen maßgeblichen Einzelpunkten betrachtet. DieLage des Untersuchungsgebietes sowie die Bezeichnung der Immissionsorte kann derAnlage A 1 entnommen werden.4. Luftschadstoffquellen4.1. VerbrennungsmotorenDurch Verbrennungsprozesse in Verbrennungsmotoren entstehen Abgase, die zu Luftverunreinigungenführen. Zu diesen primären Luftschadstoffen, die Bestandteil der Abgasesind, zählen im Wesentlichen:• Stickoxide (in der Regel angegeben als NO X : Summe aus Stickstoffmonoxid NOund Stickstoffdioxid NO 2 ),• Kohlenmonoxid (CO),• Schwefeldioxid (SO 2 ),• Kohlenwasserstoffe (HC, darunter Benzol (C 6 H 6 ), Toluol (C 7 H 8 ) und Xylole(C 8 H 10 )),• Partikel (PM, darunter Dieselruß und Feinstaub) und• Blei (Pb).Die Stickoxide im Abgas setzen sich in der Regel zu mehr als 90 % aus Stickstoffmonoxid(NO) und weniger als 10 % aus Stickstoffdioxid (NO 2 ) zusammen. Auf dem Ausbreitungswegin der Atmosphäre wird das Stickstoffmonoxid zu Stickstoffdioxid oxidiert, wobei eineVielzahl von chemischen Reaktionen möglich ist (s. hierzu z.B. [1]). Der wichtigste Umwandlungsprozessvon NO in der Atmosphäre ist die Oxidation durch Ozon (O 3 ). Die Reaktionläuft relativ schnell ab, so dass im straßennahen Bereich ein großer Teil des alsnatürliches Spurengas in der Luft vorhandenen Ozons aufgebraucht wird. Bei Sonnenlichtkann sich NO 2 durch Photolyse wieder in NO und O 3 umwandeln.Für das Kohlenmonoxid liegen aufgrund zahlreicher Wirkungsuntersuchungen Immissionswerteals Grenz- und Vorsorgewerte vor. Sie liegen jedoch im Vergleich zu den Messwertenso hoch, dass CO im Freien keine kritische Komponente ist.In den Kohlenwasserstoffen ist eine Vielzahl von Stoffen enthalten, die die unterschiedlichstenWirkungsspektren aufweisen. Derzeit sind bis zu 200 organische Stoffe im Abgasbekannt. Darunter befinden sich auch das Benzol sowie die Gruppe der flüchtigen Kohlenwasserstoffverbindungen(VOC). Aufgrund der unterschiedlichen Wirkungsspektren istdie Summe der Kohlenwasserstoffe einer Bewertung nicht zugänglich. Stellvertretenderfolgt eine Beurteilung anhand des in den Kohlenwasserstoffen enthaltenen Benzols.Die Schadstoffkomponenten Blei und Schwefeldioxid verlieren mit zunehmendem Einsatzbleifreier und schwefelarmer Kraftstoffe für den Kfz-Verkehr immer mehr an Bedeutungund können daher bei der Bewertung einer Immissionssituation vernachlässigt werden.LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Seite 6Proj.Nr.: 08005Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfEine weitere Komponente im Abgas von Verbrennungsmotoren stellen die Partikel dar(Staub). Zum Themenkreis Staub/Feinstaub fanden 1998 im Umweltbundesamt insgesamtdrei Fachgespräche statt [16]. Bei den mit dem Abgas von Motoren emittierten Partikelemissionenhandelt es sich danach vollständig um Feinstaub PM 10 (Partikeldurchmesserkleiner als 10 μm), überwiegend sogar um Feinstaub PM 2,5 (Partikeldurchmesser kleinerals 2,5 μm).Die Staubemissionen der Abgase beinhalten auch die Dieselrußemissionen. Aufgrund derEmissionsminderungen an modernen Dieselmotoren ist in den letzten Jahren zwar eineAbnahme der Emissionsfaktoren (angegeben als Gramm pro Kilometer) zu verzeichnen.Diese Abnahme wird jedoch teilweise durch eine stetige Zunahme der Fahrzeuge mit Dieselantriebkompensiert. Hinsichtlich der Korngrößenverteilungen der Dieselrußpartikel istanzumerken, dass einige Untersuchungen Hinweise auf einen nicht unerheblichen Teil ankleinen und sehr kleinen Teilchen auch bei modernen Abgaskonzepten ergeben haben.Hierzu sind jedoch weitere systematische Untersuchungen erforderlich, auch im Hinblickauf den Einsatz von Partikelfiltern.Ein weiterer Bestandteil des Abgases ist das Kohlendioxid, das bei der Verbrennung fossilerEnergieträger als Endprodukt entsteht. Da es bereits zum Teil in der Luft vorhandenist, wird es nicht unmittelbar als „Luftschadstoff” bezeichnet. Kohlendioxid wird jedoch alsklimarelevantes Gas für den Treibhauseffekt mit verantwortlich gemacht, so dass es indiesem Zusammenhang von Interesse ist. In der vorliegenden Untersuchung erfolgt dahereine Bilanzierung der Kohlendioxidemissionen.4.2. Weitere EmissionsquellenDurch die Aufwirbelung von Staub durch das Fahren von Fahrzeugen auf Straßen ist eineweitere maßgebliche Quelle für Feinstaubemissionen gegeben. Hierbei ist nach befestigtenund unbefestigten Fahrwegen zu unterscheiden.Des Weiteren können durch den Reifenabrieb Stäube emittiert werden. Hierbei handelt essich im Wesentlichen um gröbere Partikel. Der PM 10 -Anteil wird in der Literatur mit ca.10 % abgeschätzt. Der Reifenabrieb ist in den Emissionsfaktoren der Staubaufwirbelungimplizit enthalten, so dass weitergehende Untersuchungen – auch angesichts des geringenFeinstaubanteils – hier nicht erforderlich sind.5. Beurteilungsgrundlagen5.1. ImmissionsgrenzwerteDie Beurteilung von Luftverunreinigungen erfolgt anhand der Immissionswerte aus dengeltenden Regelwerken (22. BImSchV, EU-Rahmenrichtlinie und deren Tochterrichtlinien,TA Luft).bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite 7Proj.Nr.: 08005Die Umsetzung der Luftqualitätsrahmenrichtlinie [7] der Europäischen Union und derenTochterrichtlinien [8]/[9] ist mittlerweile durch die Neufassung der 22. BImSchV [4] erfolgt.Ergänzend wurde die TA Luft grundlegend überarbeitet, wobei die aktuellen Grenzwerteder obigen EU-Richtlinien übernommen wurden. Die Neufassung der TA Luft [5] ist am1. Oktober 2002 in Kraft getreten.In der Tabelle 1 sind die aktuellen Grenz-, Leit, und Vorsorgewerte zum Schutz des Menschenaufgeführt. (Anmerkung: Der 98-Perzentil dient zur Bewertung der Kurzzeitbelastungund stellt den Konzentrationswert dar, der in 98 % der Jahresstunden eingehaltenwird.)Bezüglich der Stickstoffdioxid-Immissionen wurde für den Jahresmittelwert in der Neufassungder 22. BImSchV und der TA Luft ein Grenzwert von 40 μg/m³ festgesetzt.Zur Beurteilung der kurzzeitig auftretenden Spitzenbelastungen der Stickstoffdioxid-Immissionen sind in der EU-Richtlinie 85/203/EWG [6] Grenz- und Leitwerte für den 98-Perzentil eingeführt worden. Zusätzlich werden Leitwerte angegeben, die den Schutz dermenschlichen Gesundheit verbessern und zum langfristigen Schutz der Umwelt beitragensollen. Für den 98-Perzentil beträgt der Leitwert 135 μg/m 3 . Die Umsetzung des Grenzwertesin nationales Recht erfolgte in der 22. BImSchV. Gemäß der Neufassung der22. BImSchV wird der Grenzwert von 200 μg/m 3 für den 98-Perzentil noch bis Ende 2009gelten.Tabelle 1: Beurteilungsrelevante Immissionswerte [μg/m 3 ] zum Schutz des Menschen(wenn nicht anders angegeben)LuftschadstoffNOxNO 2BenzolFeinstaub(PM 10 )JahresmittelJahresmittel98-Perzentil1 StundeJahresmittelJahresmittel24 StundenWert[μg/m³]Quelle30 22. BImSchV30 TA LuftCharakter40 22. BImSchV Grenzwert (ab 2010)40 TA Luft Immissionswert200 22. BImSchV Grenzwert (bis Ende 2009)135 EG-Richtlinie 85/203/EWG Leitwert (Vorsorge)200 22. BImSchVGrenzwert (ab 2010), max. 18Überschreitungen im Jahr200 TA LuftImmissionswert, max. 18Überschreitungen im Jahr5 22. BImSchV Grenzwert (ab 2010)5 TA Luft Immissionswert40 22. BImSchV Grenzwert40 TA Luft Immissionswert50 22. BImSchV50 TA LuftImmissionswerteSchutz der Vegetationabseits von BallungszentrenGrenzwert, max. 35Überschreitungen im JahrImmissionswert, max. 35Überschreitungen im JahrLAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Seite 8Proj.Nr.: 08005Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfAbbildung 1: Zusammenhang zwischen 98-Perzentil und 99,8-Perzentil der NO 2 -Belastungen, basierend auf der Auswertung von Naturmessdaten, nach[17] (gilt nicht bei einzelnen Punktquellen (Schornstein))Ab 2010 werden gemäß 22. BImSchV die Spitzenbelastungen der Stickstoffdioxid-Immissionen mit einem Kurzzeitbelastungswert von 200 μg/m³ beurteilt, der als Stundenmittel18-mal pro Jahr überschritten werden darf. Dieser Immissionswert wurde auch indie Neufassung der TA Luft übernommen. Die rechnerische Bestimmung ist gleichbedeutendmit der Bestimmung eines 99,8-Perzentilwertes. Die Anzahl der Grenzwert-Überschreitungen kann messtechnisch leicht ermittelt werden, eine rechnerische Prognoseist jedoch nur durch aufwändige Zeitreihenberechnungen möglich. Alternativ kann der99,8-Perzentilwert anhand von Naturmessdaten aus der Größe des 98-Perzentils geschätztwerden (s. Abbildung 1).Für den Schutz der Vegetation ist auch eine Bewertung der gesamten Stickoxide (NOx)vorgesehen. Gemäß 22. BImSchV beträgt der Grenzwert für den Jahresmittelwert derNOx-Konzentrationen 30 μg/m³. Dieser Wert wurde auch in die TA Luft übernommen. DerGrenzwert zum Schutz der Vegetation ist jedoch gemäß 22. BImSchV nur an Messstelleneinzuhalten, die mehr als 20 km von Ballungsräumen oder 5 km von anderen bebautenGebieten, Industrieanlagen oder Straßen entfernt sind. Im vorliegenden Fall eines amRand von bereits bebauten Gebieten gelegenen Einwirkbereiches ist dieser Grenzwertnicht maßgebend.Für Benzol wurden in der Neufassung der 22. BImSchV ein Grenzwert (ab 2010) bzw. inder TA Luft ein Immissionswert von je 5 μg/m³ festgesetzt.In Bezug auf Schwebstaubbelastungen haben neuere Untersuchungen ergeben, dassbereits bei Schwebstaubkonzentrationen wie sie üblicherweise in der Außenluft auftreten,gesundheitliche Schädigungen festgestellt werden können. Dabei sind Partikel mit einembericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite 9Proj.Nr.: 08005aerodynamischen Durchmesser von 10 μm und kleiner als relevant anzusehen (BezeichnungPM 10 – Particulate Matter 10 μm).Diesen Erkenntnissen tragen auch die Beschlüsse auf europäischer Ebene zur weitergehendenBegrenzung von Feinstaubimmissionen Rechnung. Im Rahmen der EU-Richtlinie1999/30/EG [8] wurden für den Jahresmittelwert der PM 10 -Feinstaubimmissionen ab 2005(Stufe 1) ein Grenzwert von 40 μg/m³ und ab 2010 (Stufe 2) ein Grenzwert von 20 μg/m³festgelegt. Der 24-Stunden-Mittelwert der PM 10 -Immissionen darf zusätzlich einen Grenzwertvon 50 μg/m³ nicht öfter als 35-mal (Stufe 1) bzw. 7-mal pro Jahr (Stufe 2) überschreiten.Die vorgeschlagenen Grenzwerte der Stufe 2 haben jedoch nur Richtwertcharakter. Vielmehrsollen sie nach weiteren Informationen über die Auswirkungen auf Gesundheit undUmwelt, über die technische Durchführbarkeit und über die bei der Anwendung derGrenzwerte der Stufe 1 in den Mitgliedstaaten gemachten Erfahrungen überprüft werden.Mittlerweile wurde beschlossen, die Grenzwerte der Stufe 2 nicht umzusetzen. Dementsprechendsind in den Neufassungen der 22. BImSchV und der TA Luft nur die Grenzwerteder PM 10 -Feinstaubbelastungen der Stufe 1 umgesetzt, so dass sich die Beurteilung imvorliegenden Fall auf diese Grenzwerte beschränkt.Weiterhin wurde von der EU die Einführung eines Grenzwertes für Feinstäube mit einemaerodynamischen Durchmesser von 2,5 μm und kleiner (PM 2,5 ) beschlossen. Die entsprechendeRichtlinie soll voraussichtlich im Sommer 2008 in Kraft treten. Für den Jahresmittelwertder PM 2,5 -Feinstaubbelastungen ist ab 2015 ein Grenzwert von 25 μg/m³, ab 2020ein Grenzwert von 20 μg/m³ vorgesehen.Abbildung 2: Zusammenhang zwischen Jahresmittelwert und 90,4-Perzentil der Tagesmittelwerteder Feinstaub(PM 10 )-Belastungen auf Basis von Naturmessdaten,nach [18]LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Seite 10Proj.Nr.: 08005Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfAbbildung 3: Zusammenhang zwischen Jahresmittelwerten und Anzahl von Tagen mitTagesmittelwerten größer als 50 μg/m³ der Feinstaub(PM 10 )-Belastungenan Messstationen der Luftüberwachung Niedersachsen, Hamburg undSchleswig-HolsteinFeinstaub(PM10) in Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-HolsteinAnzahl der Tage mit Tagesmittelwerten > 50 μg/m³80200370200460 2005200650200740302010016 18 20 22 24 26 28 30 32 34 36 38 40 42 44 46Jahresmittelwert in μg/m³Mathematisch entsprechen 35 Überschreitungen des Tagesmittelwerts der Bestimmungdes 90,4-Perzentils der Tagesmittelwerte. Die Anzahl der Grenzwert-Überschreitungenkann rechnerisch durch Zeitreihenberechnungen prognostiziert werden. Eine Abschätzungkann anhand des aus Messungen abgeleiteten Zusammenhangs zwischen demJahresmittelwert und dem 90,4-Perzentil der Tagesmittelwerte erfolgen (s. Abbildung 2).Im Mittel liegt das Verhältnis zwischen dem 90,4-Perzentil und dem Jahresmittelwert beieinem Wert von etwa 1,8.In Abbildung 3 sind ergänzend die Jahresmittelwerte gegenüber der Anzahl von Tagenmit Tagesmittelwerten größer als 50 μg/m³ dargestellt, wie sie in den Jahren 2001 bis2006 an den Messstationen der Luftüberwachung in Niedersachsen, Hamburg undSchleswig-Holstein ermittelt wurden. Es zeigt sich, dass die zulässige Zahl von 35 Tagenim Jahr in Norddeutschland erst bei Jahresmittelwerten von mehr als 28 μg/m³ erreichtwurde. Dies ist mit der oben genannten Korrelation zwischen Jahresmittelwert und 90,4-Perzentil konsistent.Für Dieselruß sind keine eigenen Grenzwerte in Kraft. Der gesundheitsrelevante Feinstaubanteilist jedoch im Feinstaub (PM 10 ) enthalten, so dass frühere Vorsorgewerte desLAI zurückgezogen wurden.Weitere Luftschadstoffkomponenten wie z.B. Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Bleisind für eine Bewertung von straßenverkehrsbedingten Immissionen im Freien nicht bzw.nicht mehr relevant.bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf5.2. UmweltverträglichkeitsprüfungSeite 11Proj.Nr.: 08005Die Beurteilung der Luftschadstoffbelastungen und der Auswirkungen durch die geplantenMaßnahmen kann im Rahmen der UVS neben der Prüfung auf Einhaltung der Grenzwerteauch anhand von geeigneten Bewertungsstufen erfolgen.Im vorliegenden Fall orientiert sich die Beurteilung an einer etablierten Bewertungsskala(Landesamtes für Umweltschutz Baden-Württemberg (1993)). Eine Zusammenstellungzeigt die Tabelle 2.Tabelle 2:Bewertung von ImmissionskonzentrationenImmissionen in % der entsprechendenGrenz- oder PrüfwerteBewertungbis 10 % sehr niedrige Konzentrationenüber 10 % bis 25 % niedrige Konzentrationenüber 25 % bis 50 % mittlere Konzentrationenüber 50 % bis 75 % leicht erhöhte Konzentrationenüber 75 % bis 90 % erhöhte Konzentrationenüber 90 % bis 100 % hohe Konzentrationen6. BelastungsmodellDie Verkehrsbelastungen auf den maßgeblichen Straßenabschnitten im Umfeld des Plangebietswurden im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung [35] zum vorliegenden Bebauungsplanverfahrenprognostiziert. Dabei stehen Daten für den Prognose-Nullfall und denPrognose-Planfall zur Verfügung. Für die geplanten Nutzungen innerhalb des Plangeltungsbereichswurde die konkrete Verkehrserzeugung abgeschätzt.Im Zwischenzustand wird die Unterführung unter der BAB A1 im Verlauf der verlegtenK63 noch nicht fertig gestellt sein, ein Teil der Gewerbeflächen im nördlichen Teil desGewerbegebietes aber möglicherweise schon genutzt bzw. die Gewerbeflächen werdengerade bebaut (Baustellenverkehr). Der Verkehrsgutachter präferiert in seiner Stellungnahmevom April 2008 für diesen Fall eine provisorische Anbindung des Plangebietesüber die Straße hinterm Hagen. Der ungünstigste Fall für den Zwischenzustand wäre dievollständige Nutzung des nördlich der BAB A1 gelegenen Teiles des Gewerbegebietes,ohne dass die Unterführung fertig gestellt ist. Hinsichtlich der Belastungen wird angenommen,dass der gesamte prognostizierte Verkehr zum nördlichen Teilbereich des Gewerbegebietesdie Straße hinterm Hagen nutzt. Der reguläre Verkehr von und nach Hollenstedtnutzt weiterhin die alte K63.Das Fahrtenaufkommen (DTV - durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an allen Tagendes Jahres) und die maßgeblichen LKW-Anteile (Kfz mit mehr als 2,8 t zulässigem Ge-LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Seite 12Proj.Nr.: 08005Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorfsamtgewicht, p) sind in der Anlage A 2.3 zusammengestellt. Die Verteilung auf PKW,leichte Nutzfahrzeuge (LNF: Kfz bis 3,8 t) und schwere Nutzfahrzeuge (SNF: Kfz über3,8 t) wird im Folgenden anhand von Daten aus [11] abgeleitet.7. Emissionen7.1. Emissionsfaktoren7.1.1. Kfz-AbgaseZur Ermittlung der Emissionsfaktoren der Kfz-Abgase wird die aktuelle Fassung des„Handbuchs Emissionsfaktoren“ [10] herangezogen.Die Emissionsfaktoren hängen u. a. von folgenden Parametern ab:• Fahrzeugkategorien und -zusammensetzungen;• Verkehrssituation (Fahrmuster, Straßentypen);• Umgebungstemperatur, Längsneigung, Laufleistung etc;• Bezugsjahr.Das EDV-Programm „Handbuch Emissionsfaktoren“ berechnet die Emissionen für unterschiedlicheStraßentypen und Verkehrssituationen. Darin sind je nach Bezugsjahr entsprechendeVerteilungen der Fahrleistungsgewichte (Zusammensetzung der Fahrzeugflotte)sowie typische Temperaturganglinien und Kaltstarthäufigkeiten angegeben, die beiFehlen exakter Zähldaten verwendet werden können.Die Emissionsfaktoren hängen zum Teil erheblich vom Bezugsjahr ab, das für die Berechnungzugrunde gelegt wird, da sich die Zusammensetzung der Fahrzeugflotte nachAlter, Motorenkonzept und Abgas-Norm ändert. Das „Handbuch Emissionsfaktoren“ legtdaher je nach Bezugsjahr eine entsprechende Prognoseverteilung der Fahrzeugflottezugrunde. Zusätzlich werden absehbare bzw. bereits gesetzlich beschlossene Verbesserungender Kraftstoffqualitäten berücksichtigt (Verringerung von Benzol- und Schwefelgehalten).(Anmerkung: Eine Verringerung des Schwefelgehalts bewirkt auch eine Verringerungweiterer Schadstoffkomponenten (Partikel, HC, CO, NOx).)In der vorliegenden Untersuchung wird zur Ermittlung der Emissionsfaktoren das Bezugsjahr2010 zugrunde gelegt.Zum Themenkreis Staub/Feinstaub fanden 1998 im Umweltbundesamt insgesamt dreiFachgespräche statt [16]. Bei den mit dem Abgas von Motoren emittierten Partikelemissionenhandelt es sich danach vollständig um Feinstaub PM 10 . Im Rahmen der vorliegendenUntersuchung gehen wir dementsprechend davon aus, dass die Partikelemissionenaus den Abgasen zu 100 % aus PM 10 bestehen.Hinsichtlich der Eingangsdaten für die Verkehrsbelastungen wird die durchschnittlichetägliche Verkehrsstärke (DTV) benötigt. Für die Belastungen an Samstagen und an Sonntagenwerden entsprechende Faktoren berücksichtigt („Sonntagsfaktoren“): Für die Verteilungdes Verkehrs auf die Wochentage wurde von 1,1 x DTV (durchschnittliche täglichebericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite 13Proj.Nr.: 08005Verkehrsstärke) an Werktagen, 0,9 x DTV an Samstagen und 0,6 x DTV an Sonntagenausgegangen. Der Anteil der schweren Nutzfahrzeuge beträgt samstags 30 % und sonntags10 % vom Werktagswert. Für die Tagesgänge wurden typische Verteilungen ausMOBILEV [11] zugrunde gelegt (vgl. Anlage A 2.5).Die Basisemissionsfaktoren aus dem „Handbuch Emissionsfaktoren“ finden sich in derAnlage A 2.6.1. Die relevanten Verkehrssituationen für die Ermittlung der Emissionen sindin der Anlage A 2.4 zusammengestellt. Die Emissionen des berücksichtigten Straßennetzessind in der Anlage A 2.7 aufgeführt. Die Emissionen sind als mittlere Emissionsfaktorenje Kfz und Kilometer für den entsprechenden Straßenabschnitt angegeben. Die Gesamtemissionenim Jahresmittel finden sich in Anlage A 2.8.7.1.2. Staubaufwirbelung durch den Kfz-VerkehrEine weitere Staubquelle ist durch die Aufwirbelung durch das Fahren von Fahrzeugenauf Straßen gegeben. Während für die Partikelemissionen im Abgas von Kraftfahrzeugendetaillierte Emissionsfaktoren zur Verfügung stehen, ist die Prognose der Staubaufwirbelungauf Straßen weitaus schwieriger. In der VDI-Richtlinie 3790, Blatt 3 [13] steht zwarein entsprechender Berechnungsansatz zur Verfügung, der allerdings auf älteren Datender U.S. Environmental Protection Agency (EPA, 4. Auflage [14]) basiert und die tatsächlichgemessenen Belastungen an deutschen Straßen erheblich überschätzt.Eine andere Methode besteht in der Anwendung des aktuellen Berechnungsverfahrensder EPA (5. Auflage [15]), das in den USA seit einigen Jahren als offizielles Berechnungsverfahrenfür Partikelemissionen verwendet wird. Hierzu wird neben Angaben zum mittlerenFahrzeuggewicht auch die Staubbeladung der entsprechenden Straßenabschnittebenötigt. In den USA stehen zwar umfangreiche Messungen der Staubbeladungen vonStraßen zur Verfügung, die allerdings kaum auf deutsche Verhältnisse zu übertragen sind.Für Deutschland sind bisher nur Messergebnisse an wenigen Standorten bekannt [19],umfangreiche Messkampagnen haben jedoch begonnen.Zur Übertragung auf deutsche Verhältnisse wurde vom Ingenieurbüro Lohmeyer im Rahmeneines Forschungsprojektes auf Basis der vorhandenen Literatur und aktueller Messergebnisseeine Anpassung der EPA-Formel vorgenommen und entsprechende Hinweisezur Anwendung gegeben [18]. Aktuelle Immissionsmessungen zeigen allerdings, dassauch der Ansatz von Lohmeyer die Staubemissionen überschätzt.Daher wurde vom Ingenieurbüro Lohmeyer (2004) auf Grundlage aktueller Messergebnisseein neues Modell auf Basis von Emissionsfaktoren für die Staubaufwirbelung auf Straßenvorgeschlagen [20]. Dementsprechend hängt die Größe der Staubaufwirbelung vonder Verkehrssituation und der Fahrzeugart ab (Unterscheidung PKW/LKW).Im Folgenden wird der aktuelle Ansatz von Lohmeyer (2004) verwendet, da die bisherigenAnsätze im Vergleich mit Naturmessdaten überwiegend zu unrealistischen Ergebnissenführen. Die Emissionsfaktoren sind in der Anlage A 2.6.2 zusammengestellt.LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Seite 14Proj.Nr.: 08005Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf7.2. Ermittlung der Emissionen7.2.1. Öffentliches StraßennetzIm Rahmen dieser Untersuchung werden alle relevanten Straßenabschnitte als maßgeblicheQuellen berücksichtigt, soweit sie innerhalb des Berechnungsgebietes liegen (s. AnlageA 1). Eine Zusammenstellung der Straßenabschnitte sowie der Verkehrssituationenzur Ermittlung der Emissionsfaktoren zeigen die Anlagen A 2.3 und A 2.4.Alle weiteren Straßenabschnitte weisen deutlich niedrigere Belastungen auf und/oder tragenkaum zur Schadstoffbelastung bei, so dass sie im Folgenden vernachlässigt werden.Die Emissionsfaktoren von den einzelnen Straßenabschnitten sind in der Anlage A 2.7zusammengestellt. Die sich ergebenden Gesamtemissionen pro Jahr sind in der AnlageA 2.8 aufgeführt.7.2.2. BetriebsgrundstückeZur Ermittlung der Emissionen durch Kfz-Fahrten auf den Stellplatzanlagen wird das„Handbuch Emissionsfaktoren“ des Umweltbundesamtes [10] herangezogen. Hierin sindzusätzlich (Kalt-)Startzuschläge sowie für die Kohlenwasserstoffe (inkl. Benzol) Emissionsfaktorenfür die Verdampfung nach dem Heißabstellen des Motors und für die Tankatmungwährend des Parkens verfügbar.Für die Fahrstrecken auf den Betriebsgrundstücken wird das Fahrmuster „Innerorts,Stop+Go“ angenommen (inklusive der Emissionen durch Staubaufwirbelung). Dabei wurdeje Kfz-Fahrt eine mittlere Weglänge von 500 Metern zugrunde gelegt.Weiterhin werden Startzuschläge sowie Kohlenwasserstoff-Emissionen nach dem Heißabstellenund durch Verdampfung aus dem Tank („Tankatmung“) berücksichtigt. Dabeiwurde für die Stellplätze von einer mittleren Standzeit von zwei Stunden sowie einer (vomProgramm vorgegebenen) Fahrtlängenverteilung ausgegangen.Die Emissionen von den Betriebsgrundstücken sind in der Anlage A 3 zu finden. Die jährlichenGesamtemissionen sind in der Anlage A 3.3 zusammengestellt. Bei der Ermittlungder Gesamtemissionen pro Jahr wird für das Plangebiet ein durchgehender Betrieb in derWoche zugrunde gelegt.7.3. Gesamtemissionen im UntersuchungsgebietZur Abschätzung der Veränderung der Luftschadstoff-Emissionen durch Quellen innerhalbdes Untersuchungsgebietes wurden die Gesamtemissionen bilanziert. Bezüglich derEmissionen von den öffentlichen Straßen wurden alle in die Untersuchung einbezogenenStraßenabschnitte berücksichtigt. Ergänzend wurden die einzelnen Quellbereiche zumVergleich detailliert angegeben. Die sich ergebenden jährlichen Gesamtemissionen sindin der Tabelle 3 aufgeführt. Grafische Darstellungen zeigen die Abbildungen 4 bis 7.bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfTabelle 3: Gesamtemissionen im Untersuchungsgebiet (Tonnen pro Jahr)Seite 15Proj.Nr.: 08005Feinstaub PM 10Gesamt 16,675 19,841 3,166 19,0% 19,949Straßennetz 16,675 18,912 2,237 13,4% 19,020Gewerbegebiet 0,000 0,929 0,929 - 0,929Kohlendioxid (CO 2 )Gesamt 54.308 62.773 8.465 15,6% 63.085Straßennetz 54.308 60.383 6.075 11,2% 60.694Gewerbegebiet 0 2.390 2.390 - 2.390Abbildung 4: Stickstoffoxid-Gesamtemissionen im Untersuchungsgebiet [t/a]250NOx - Gesamtemissionen [t/a]200150100500GesamtZwischenzustandStraßennetzGewerbegebietNullfallPlanfallLAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Seite 16Proj.Nr.: 08005Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfAbbildung 5: Benzol-Gesamtemissionen im Untersuchungsgebiet [t/a]0,70Benzol - Gesamtemissionen [t/a]0,600,500,400,300,200,100,00GesamtZwischenzustandStraßennetzGewerbegebietNullfallPlanfallAbbildung 6: Feinstaub(PM 10 )-Gesamtemissionen im Untersuchungsgebiet [t/a]20PM 10 - Gesamtemissionen [t/a]151050GesamtZwischenzustandStraßennetzGewerbegebietNullfallPlanfallbericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfAbbildung 7: Kohlendioxid-Gesamtemissionen im Untersuchungsgebiet [t/a]70.00060.000Seite 17Proj.Nr.: 08005CO 2 - Gesamtemissionen [t/a]50.00040.00030.00020.00010.0000GesamtZwischenzustandStraßennetzGewerbegebietNullfallPlanfallZusammenfassend ergeben sich im Untersuchungsgebiet im Prognose-Planfall gegenüberdem Prognose-Nullfall Zunahmen der Stickoxid-Emissionen und der Feinstaub(PM10 )-Emissionen um etwa 20 %. Für die Benzol-Emissionen liegen die Zunahmenbei etwa 16 %. Für die Kohlendioxidemissionen ergeben sich gegenüber dem Prognose-Nullfall Zunahmen um etwa 48 %.Im Zwischenzustand ist aufgrund der etwas längeren Fahrstrecken mit etwas höherenEmissionen als im Prognose-Planfall zu rechnen, vorausgesetzt es stellen sich bereitsdieselben Verkehrsbelastungen ein.8. Immissionen8.1. AllgemeinesLuftschadstoffemissionen werden durch turbulente Transportvorgänge in der Atmosphärein Immissionen umgewandelt. Diese Vorgänge sind in der Regel sehr komplex und stellenin der Praxis hohe Anforderungen an das Ausbreitungsmodell.Eine Abschätzung der straßenverkehrsbedingten Immissionen im straßennahen Bereichkann anhand des Merkblattes über Luftverunreinigungen an Straßen erfolgen, Teil: Stra-LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Seite 18Proj.Nr.: 08005Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorfßen ohne oder mit lockerer Randbebauung, Ausgabe 2002 (MLuS-02) [21], das vomBundesminister für Verkehr (BMV) zur Anwendung empfohlen wurde [22].Zur Ermittlung der großräumigen Schadstoff-Konzentrationen ist eine wesentlich aufwändigereAusbreitungsrechnung erforderlich, die u. a. alle maßgeblichen Quellen sowie diemeteorologischen Randbedingungen (Windrichtungen und -geschwindigkeiten, Luftschichtungen,Inversionswetterlagen etc.) berücksichtigen muss. Je nach Aufgabenstellungund Detaillierungsgrad gibt es derzeit mehrere verschiedene Modellansätze. In derRegel werden die genaue Bebauungsstruktur und Geländetopographie nur pauschal berücksichtigt.Eine explizite Berechnung der Strömungsverhältnisse an Hindernissen undGeländestrukturen ist derzeit bei vertretbarem Rechenzeitaufwand nur in kleinem Maßstabmöglich. Dennoch ist mit „einfachen” Ausbreitungsmodellen (Gelände ohne Bebauung)eine Berechnung der Schadstoffausbreitung mit ausreichender Genauigkeit möglich,was durch den Vergleich mit Messdaten bestätigt wird.Als Berechnungsverfahren in unbebautem oder locker bebautem Gelände stehen u. a.das MLuS-02 als Schätzverfahren, für großräumige detaillierte Berechnungen GaußscheLinienquellenmodelle (z.B. PROKAS [23]) zur Verfügung, die insbesondere für verkehrsbedingteImmissionen geeignet sind. Für Abschätzungen bei dichter Randbebauung könneneinfache Straßenschluchtmodelle (z.B. STREET) herangezogen werden. GenauereBerechnungen bei komplexer Bebauung (Innenstadtbereich, Straßenschluchten) unterBerücksichtigung der detaillierten Strömungsverhältnisse sollten mit komplexeren Modellen(z.B. MISKAM [24]) erfolgen.Die Neufassung der TA Luft [5] beinhaltet zur Berechnung der Schadstoffausbreitung fürgenehmigungsbedürftige Anlagen das Ausbreitungsmodell AUSTAL2000 [26], mit demdie Berechnung von Zeitreihen und die Ermittlung der Überschreitungshäufigkeiten vonTages- und Stundenmittelwerten möglich ist. Dieses Modell wird überwiegend für die Beurteilungvon Industrieanlagen (hohe Quellen, Schornsteine) angewandt.8.2. BerechnungsverfahrenAls Berechnungsverfahren in unbebautem oder locker bebautem Gelände steht mit PRO-KAS für großräumige detaillierte Berechnungen ein Gaußsches Linienquellenmodell zurVerfügung, dessen Eignung insbesondere für verkehrsbedingte Immissionen durch denVergleich mit Naturmessdaten validiert wurde.Im vorliegenden Fall ist eine Berücksichtigung des großräumigen Straßennetzes angebracht,um eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Luftschadstoffbelastungenzu erhalten. Für die Immissionsberechnungen wurde daher das Modell PROKAS verwendet,da im Bereich der maßgeblichen Straßenabschnitte überwiegend nur lockere Randbebauungvorliegt, so dass die explizite Berücksichtigung der Bebauungsstruktur hiernicht erforderlich ist.Zeitreihenberechnungen sind mit dem Modell PROKAS nicht möglich. Die erforderlichenAussagen hinsichtlich der Überschreitungshäufigkeiten von Stunden- bzw. 24-Stunden-bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite 19Proj.Nr.: 08005Werten werden anhand von Korrelationen aus vorliegenden anderen Messdaten abgeleitet(vgl. Abbildungen 1 bis 3).Das PROKAS-Rechengebiet umfasst einen Bereich von 2,1 km x 1,4 km mit einer horizontalenMaschenweite von 5 m. Die Quellmodellierung erfolgte durch Linienquellen. Dieflächenhaften Quellbereiche (Betriebsgrundstücke) wurden im Modell durch eine Linienquelleabgebildet, die die entsprechende Fläche überdeckt.Das PROKAS-Quellenmodell für die Betriebsgrundstücke ist in der Anlage A 4 zusammengestellt.Die Lage der Quellen kann den Plänen der Anlage 1 entnommen werden.Bei der Ausbreitungsrechnung wurden die standortspezifischen meteorologischen Datenberücksichtigt. Diese wurden als Ausbreitungsklassenstatistik für einen 10-Jahreszeitraumvom Deutschen Wetterdienst bereitgestellt (s. Anlage A 4). Dabei wurde eine für denGroßraum Hamburg repräsentative Station gewählt (Hamburg-Fuhlsbüttel, Entfernungzum Untersuchungsgebiet etwa 30 km), die auch für das Untersuchungsgebiet als repräsentativanzusehen ist.Die im Folgenden betrachteten Kenngrößen sind wie folgt definiert:• J00: Jahresmittelwert (keine Überschreitung im Jahr);• T35: Tagesmittelwert, der an 35 Tagen im Jahr überschritten wird (entspricht 90,4-Perzentil der Tagesmittelwerte, nur für PM 10 );• S18: Stundenmittelwert, der an 18 Stunden im Jahr überschritten wird (entspricht99,8-Perzentil der Stundenmittelwerte, nur für NO 2 );• 98-Perzentil: Stundenmittelwert, der an 2 % der Jahresstunden überschritten wird.8.3. HintergrundbelastungAls Hintergrundbelastungen werden diejenigen Immissionen bezeichnet, die ohne denEmissionsbeitrag der im Modell berücksichtigten Quellen vorhanden sind.Zur Einschätzung der Luftschadstoffbelastungen werden aktuelle Messwerte an gebietsbezogenenMessstationen der Luftüberwachung Niederachsen sowie des HamburgerLuftmessnetzes herangezogen [30]/[31]. Eine Zusammenstellung aktueller Messwertefindet sich in der Anlage A 5. Für das Untersuchungsbiet sind aufgrund der Örtlichkeitendie Ergebnisse an ländlichen bzw. vorstädtischen Stationen repräsentativ.Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wird von folgenden Hintergrundbelastungenausgegangen:• NO 2 (Jahresmittelwert): 20 μg/m³;• NO 2 (98-Perzentil): 60 μg/m³;• Benzol (Jahresmittelwert): 1,0 μg/m³;• Feinstaub PM 10 (Jahresmittelwert): 26 μg/m³.LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Seite 20Proj.Nr.: 08005Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfDie berechneten Schadstoff-Konzentrationen, die sich durch die im Modell berücksichtigtenStraßenabschnitte ergeben, werden „Zusatzbelastungen“ genannt. Für den Fall, dassdie Hintergrundbelastungen mit eingerechnet wurden, wird von „Gesamtbelastungen“ gesprochen.In der vorliegenden Untersuchung wird von dem konservativen Ansatz ausgegangen,dass die Hintergrundbelastung im Wesentlichen konstant bleibt. Tatsächlich ist jedoch zuerwarten, dass aufgrund emissionsmindernder Maßnahmen zur flächendeckenden Einhaltungder Grenzwerte der 22. BImSchV in den kommenden Jahren eine Abnahme dergroßräumigen Hintergrundbelastungen zu erwarten ist. Diese Abnahme ist jedoch schwerquantifizierbar, so dass diese im Folgenden zur sicheren Seite nicht eingerechnet wird.Weitere Luftschadstoffkomponenten wie z.B. Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Bleisind für eine Bewertung der straßenverkehrsbedingten Immissionen im Freien nicht bzw.nicht mehr relevant.8.4. Gesamtbelastungen8.4.1. AllgemeinesZur Bewertung der Luftschadstoffsituation wurden die Gesamtbelastungen berechnet.Dabei wurden das angrenzende Straßenverkehrsnetz sowie die Emissionen von den Betriebsgrundstückenberücksichtigt.Weitere Quellen im Untersuchungsgebiet tragen kaum zu den Gesamtemissionen beioder sind hinreichend weit von den maßgeblichen Immissionsorten entfernt, so dass siebei der Immissionsprognose vernachlässigt werden. Dies umfasst weniger befahreneStraßen, weitere Parkplätze sowie Emissionen durch den Hausbrand (betriebliche undprivate Heizungsanlagen). Indirekt sind die Immissionen der nicht explizit berücksichtigtenQuellen in der großräumigen Hintergrundbelastung enthalten, indem ein städtischer Hintergrundberücksichtigt wurde.Insgesamt wurden die Luftschadstoffimmissionen an einigen repräsentativen Immissionsortenfür die Leitkomponenten des Straßenverkehrs Stickstoffdioxid (NO 2 ), Benzol undFeinstaub (PM 10 ) für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall berechnet. Ergänzendwurde der mögliche Zwischenzustand in die Beurteilung einbezogen. Die Lage derImmissionsorte kann dem Plan der Anlage A 1 entnommen werden. Die Ergebnisse sindin den folgenden Abschnitten für jede Schadstoffkomponente getrennt zusammengefasst.Die höchsten Belastungen ergeben sich im vorliegenden Fall aufgrund der bodennahenQuellen im untersten Geschoss, so dass sich die Beurteilung auf das Erdgeschoss beschränkt.In der Anlage A 6 sind ergänzend flächendeckende Karten für den Prognose-Nullfall undden Prognose-Planfall dargestellt (Aufpunkthöhe Erdgeschoss). Die Zunahmen im Prognose-Planfallgegenüber dem Prognose-Nullfall sind in Differenzkarten aufgezeigt.bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf8.4.2. Stickstoffdioxid-Belastungen (NO 2 , Jahresmittelwert)Seite 21Proj.Nr.: 08005Die Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxid-Belastungen sind in der Tabelle 4 und der Abbildung8 dargestellt. Flächendeckende Ergebnisse zeigen die Rasterkarten in AnlageA 6.1.Folgende Ergebnisse sind festzuhalten:• Im Prognose-Nullfall ergeben sich an den untersuchten Einzelpunkten der vorhandenenBebauung Gesamtbelastungen von bis zu etwa 24 μg/m³, im Prognose-Planfall bis zu etwa 25 μg/m³. Die Zunahmen sind mit bis zu etwa 3 % gering. ImZwischenzustand ergeben sich Gesamtbelastungen von bis zu etwa 27 μg/m³.• Der Immissionswert der TA Luft von 40 μg/m³ und der ab 2010 geltende Grenzwertvon 40 μg/m³ werden in allen beurteilungsrelevanten Bereichen mit schützenswertenNutzungen sicher eingehalten, sowohl im Prognose-Nullfall als auchim Prognose-Planfall und im Zwischenzustand.• Bei einer Beurteilung anhand der UVS-Bewertungsmaßstäbe ist festzustellen,dass die zugrunde gelegte großräumige Hintergrundbelastung mit 20 μg/m³ dieGrenze zwischen mittlerer und leicht erhöhter Konzentration darstellt. (Zur Definitionder Bewertungsmaßstäbe siehe Tabelle 2, Abschnitt 5.2.)Unter Berücksichtigung der maßgeblichen Quellen im Untersuchungsgebiet sinddie Stickstoffdioxid-Gesamtbelastungen im Jahresmittel an der vorhandenenWohnbebauung daher als leicht erhöhte Konzentrationen einzustufen (20 μg/m³bis 30 μg/m³).Im Prognose-Planfall und im Zwischenzustand ergeben sich gegenüber dem Prognose-Nullfallkeine Änderungen der Bewertungsstufe.Tabelle 4: Stickstoffdioxid-Belastungen (Jahresmittelwert), ungünstigstes GeschossImmissionsortHintergrundbelastungNO 2 -Gesamtbelastungen(Jahresmittelwert J00) [μg/m³]Prognose-NullfallPrognose-PlanfallZwischenzustandZunahmeIO 1 20,0 24,3 25,1 3,3% 27,2IO 2 20,0 23,7 24,4 3,0% 25,9IO 3 20,0 23,0 23,7 3,0% 24,6IO 4.1 20,0 22,6 23,2 2,7% 23,5IO 4.2 20,0 22,6 23,1 2,2% 23,5IO 5.1 20,0 22,9 23,6 3,1% 24,0IO 5.2 20,0 22,9 23,5 2,6% 23,9IO 5.3 20,0 22,8 23,5 3,1% 23,8IO 6 20,0 22,1 22,6 2,3% 22,8IO 7 20,0 21,9 21,9 0,0% 22,3IO 8 20,0 21,9 21,8 -0,5% 22,4IO 9.1 20,0 23,5 23,9 1,7% 23,9IO 9.2 20,0 23,4 23,8 1,7% 23,8IO 10 20,0 21,6 21,8 0,9% 21,8LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Seite 22Proj.Nr.: 08005Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfAbbildung 8: Stickstoffdioxid-Gesamtbelastungen (Jahresmittelwert) , ungünstigstes GeschossNO 2 -Gesamtbelastung (Jahresmittelwert) [μg/m³]40353025201510Prognose-Nullfall Prognose-Planfall Zwischenzustand5Hintergrundbelastung Grenzwert (ab 2010)0IO 1IO 2IO 3IO 4.1IO 4.2IO 5.1IO 5.2IO 5.3IO 6IO 7IO 8IO 9.1IO 9.2IO 10• Im Plangebiet selbst wird der Grenzwert für den Jahresmittelwert von 40 μg/m³ aufden geplanten Baugrenzen eingehalten. Lediglich am Straßenrand der BAB A1sind Überschreitungen zu erwarten.8.4.3. Stickstoffdioxid-Belastungen (NO 2 , Spitzenbelastungen)Die 98-Perzentile der Stickstoffdioxid-Gesamtbelastungen zeigen die Tabelle 5 und dieAbbildung 9. Flächendeckende Ergebnisse zeigen die Rasterkarten in Anlage A 6.2.Folgende Ergebnisse sind festzuhalten:• Die 98-Perzentile der Stickstoffdioxid-Gesamtbelastungen betragen an den beurteilungsrelevantenImmissionsorten im Untersuchungsgebiet im Prognose-Nullfallbis zu etwa 68 μg/m³, im Prognose-Planfall bis zu aufgerundet 71 μg/m³ und imZwischenzustand bis zu etwa 77 μg/m³. Die Zunahmen im Planfall fallen mit bis zu4 % gering aus.• Für den 98-Perzentil der Stickstoffdioxid-Immissionen werden sämtliche Richtwerteeingehalten:o 22. BImSchV mit einem Grenzwert von 200 μg/m³;o EU-Richtlinie mit einem Vorsorgewert von 135 μg/m³.bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite 23Proj.Nr.: 08005• Bezogen auf den Grenzwert von 200 μg/m³ sind die Gesamtimmissionen sowohlim Prognose-Nullfall als auch im Prognose-Planfall als mittlere Konzentration einzustufen(50 μg/m³ bis 100 μg/m³). (Zur Definition der Bewertungsmaßstäbe sieheTabelle 2, Abschnitt 5.2.)Tabelle 5: Stickstoffdioxid-Belastungen (98-Perzentil), ungünstigstes GeschossImmissionsortHintergrundbelastungPrognose-NullfallNO 2 -Gesamtbelastungen(98-Perzentil) [μg/m³]Prognose-PlanfallZwischenzustandZunahmeIO 1 60,0 67,8 70,3 3,7% 76,5IO 2 60,0 67,2 69,2 3,0% 74,3IO 3 60,0 65,0 66,4 2,2% 69,7IO 4.1 60,0 65,0 66,6 2,5% 66,9IO 4.2 60,0 64,9 66,3 2,2% 66,8IO 5.1 60,0 65,7 67,4 2,6% 68,0IO 5.2 60,0 65,7 67,3 2,4% 68,0IO 5.3 60,0 65,5 67,1 2,4% 67,7IO 6 60,0 63,8 64,9 1,7% 65,1IO 7 60,0 62,7 63,3 1,0% 63,6IO 8 60,0 62,8 63,2 0,6% 63,5IO 9.1 60,0 67,9 68,9 1,5% 68,9IO 9.2 60,0 67,5 68,6 1,6% 68,6IO 10 60,0 62,8 63,2 0,6% 63,1Abbildung 9: Stickstoffdioxid-Gesamtbelastungen (98-Perzentil), ungünstigstes GeschossNO 2 -Gesamtbelastung (98-Perzentil) [μg/m³]200175150125100755025Prognose-Nullfall Prognose-Planfall Zwischenzustand0IO 1IO 2IO 3IO 4.1IO 4.2IO 5.1IO 5.2IO 5.3IO 6IO 7IO 8IO 9.1IO 9.2IO 10Hintergrundbelastung Grenzwert (bis 2010) EU-VorsorgewertLAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Seite 24Proj.Nr.: 08005Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfIn den aktuellen Fassungen der TA Luft und der 22. BImSchV wurde für Stickstoffdioxidzusätzlich ein neuer Kurzzeitbelastungswert von 200 μg/m³ festgelegt, der als Stundenmittelbis zu 18-mal pro Jahr überschritten werden darf. Die rechnerische Bestimmung istgleichbedeutend mit der Bestimmung eines 99,8-Perzentilwertes. Anhand von Naturmessdatenkann der 99,8-Perzentilwert aus der Größe des 98-Perzentils geschätzt werden(vgl. Abbildung 1, Seite 8). Demnach ergibt sich ein 99,8-Perzentil von 200 μg/m³ bei98-Perzentilen zwischen 115 und 170 μg/m³. Da der 98-Perzentil im vorliegenden Fall anallen maßgebenden Immissionsorten wesentlich niedriger liegt, ist nicht zu erwarten, dassder Kurzzeitwert von 200 μg/m³ an mehr als 18 Tagen im Jahr überschritten wird. Dies istauch auf den geplanten Baugrenzen im Plangeltungsbereich der Fall.8.4.4. Benzol-Belastungen (Jahresmittelwert)Weiterhin wurden die Benzol-Belastungen ermittelt. Die Ergebnisse finden sich für dieuntersuchten Einzelpunkte in der Tabelle 6 sowie der Abbildung 10. Die Rasterkarten sindin der Anlage A 6.3 dargestellt.Folgende Ergebnisse sind festzuhalten:• Im Prognose-Nullfall, im Prognose-Planfall und im Zwischenzustand ergeben sichan den untersuchten Einzelpunkten der vorhandenen Bebauung Gesamtbelastungen,die nur durch die Hintergrundbelastung von 1,0 μg/m³ bestimmt werden. Veränderungensind nicht zu erwarten.• Der Immissionswert der TA Luft von 5 μg/m³ und der ab 2010 geltende Grenzwertvon 5 μg/m³ werden in allen beurteilungsrelevanten Bereichen mit schützenswertenNutzungen eingehalten, sowohl im Prognose-Nullfall als auch im Prognose-Planfall und im Zwischenzustand.Tabelle 6: Benzol-Gesamtbelastungen (Jahresmittelwert), ungünstigstes GeschossBenzol-Gesamtbelastungen(Jahresmittelwert J00) [μg/m³]ImmissionsortHintergrund- Prognose- Prognose-Planfall ZwischenbelastungNullfallzustandZunahmeIO 1 1,0 1,0 1,0 0,0% 1,0IO 2 1,0 1,0 1,0 0,0% 1,0IO 3 1,0 1,0 1,0 0,0% 1,0IO 4.1 1,0 1,0 1,0 0,0% 1,0IO 4.2 1,0 1,0 1,0 0,0% 1,0IO 5.1 1,0 1,0 1,0 0,0% 1,0IO 5.2 1,0 1,0 1,0 0,0% 1,0IO 5.3 1,0 1,0 1,0 0,0% 1,0IO 6 1,0 1,0 1,0 0,0% 1,0IO 7 1,0 1,0 1,0 0,0% 1,0IO 8 1,0 1,0 1,0 0,0% 1,0IO 9.1 1,0 1,0 1,0 0,0% 1,0IO 9.2 1,0 1,0 1,0 0,0% 1,0IO 10 1,0 1,0 1,0 0,0% 1,0bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite 25Proj.Nr.: 08005Abbildung 10: Benzol-Gesamtbelastungen (Jahresmittelwert), ungünstigstes GeschossBenzol-Gesamtbelastung (Jahresmittelwert) [μg/m³]54Prognose-Nullfall Prognose-Planfall ZwischenzustandHintergrundbelastung Grenzwert (ab 2010)3210IO 1IO 2IO 3IO 4.1IO 4.2IO 5.1IO 5.2IO 5.3IO 6IO 7IO 8IO 9.1IO 9.2IO 10• Bei einer Beurteilung anhand der UVS-Bewertungsmaßstäbe ist festzustellen,dass die Belastungen im Prognose-Nullfall als niedrige Konzentration anzusehensind (0,5 μg/m³ bis 1,3 μg/m³). Im Prognose-Planfall verändert sich diese Einstufungnicht. (Zur Definition der Bewertungsmaßstäbe siehe Tabelle 2, Abschnitt5.2.)• Im Plangebiet sind selbst im Nahbereich der Autobahn ebenfalls nur geringe Belastungenvon 1,1 μg/m³ zu erwarten, so dass der Grenzwert von 5 μg/m³ sichereingehalten wird.8.4.5. Feinstaub(PM 10 )-BelastungenDie Jahresmittelwerte der Feinstaub(PM 10 )-Belastungen finden sich für die untersuchtenEinzelpunkte in der Tabelle 7 sowie der Abbildung 11. Flächendeckende Darstellungensind in der Anlage A 6.4 enthalten.Für den Jahresmittelwert sind folgende Ergebnisse festzustellen:• An den maßgeblichen Einzelpunkten ergeben sich im Prognose-Nullfall überwiegendJahresmittelwerte der Feinstaub(PM 10 )-Belastungen von bis zu etwa27 μg/m³. Im Prognose-Planfall sowie im Zwischenzustand sind vergleichbare Gesamtbelastungenvon bis zu etwa 27 μg/m³ zu erwarten. Die Zunahmen liegen imPrognose-Planfall im Bereich unter 1 %.LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Seite 26Proj.Nr.: 08005Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf• Der Immissionswert der TA Luft von 40 μg/m³ und der Grenzwert gemäß22. BImSchV von 40 μg/m³ werden überall eingehalten.• Legt man die UVS-Bewertungsmaßstäbe zugrunde, ist die angenommene großräumigeHintergrundbelastung von 26 μg/m³ als leicht erhöhte Konzentration anzusehen(zwischen 20 μg/m³ und 30 μg/m³). An allen Immissionsorten sind auchdie Gesamtbelastungen als leicht erhöhte Konzentrationen zu bewerten, sowohlim Prognose-Nullfall als auch im Prognose-Planfall.• Auch im Plangebiet sind Überschreitungen des Grenzwertes von 40 μg/m³ nicht zuerwarten.Zur Beurteilung der Spitzenbelastungen der Feinstaub(PM 10 )-Immissionen wurde ergänzendzum Jahresmittelwert ein Tagesmittelwert von 50 μg/m³ eingeführt, der an maximal35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Rechnerisch entspricht diese Überschreitungshäufigkeitdem 90,4-Perzentil der Tagesmittelwerte. Zur Abschätzung kann ein ausNaturmessdaten gefundener Zusammenhang zwischen dem Jahresmittelwert und dem90,4-Perzentil der Tagesmittelwerte herangezogen werden (s. Abbildung 2). Dementsprechendergibt sich ein 90,4-Perzentil von 50 μg/m³ bei Jahresmittelwerten zwischen 25 und40 μg/m³. Betrachtet man die Ergebnisse der Luftüberwachung in Norddeutschland (Abbildung3), so wurden Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 μg/m³ an mehr als35 Tagen im Jahr erst bei Jahresmittelwerten oberhalb von 28 μg/m³ beobachtet.Daraus ist abzuschätzen, dass an den Immissionsorten, an denen die Jahresmittelwerteunterhalb von 28 μg/m³ liegen, Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 μg/m³ anmehr als an 35 Tagen im Jahr nicht zu erwarten sind. Dies ist für alle maßgeblichen Immissionsorteder Fall.Im Plangeltungsbereich sind im Nahbereich der Autobahn Gesamtbelastungen von bis zuetwa 31 μg/m³, auf den Baugrenzen unter 28 μg/m³ zu erwarten. Der Grenzwert für denJahresmittelwert von 40 μg/m³ wird somit eingehalten. Unzulässig häufige Überschreitungendes Grenzwertes für den Tagesmittelwert sind auf den Baugrenzen ebenfalls nicht zuerwarten.Hinsichtlich der PM 2,5 -Belastungen liegen aus Messungen an Hamburger Stationen derLuftüberwachung Erkenntnisse vor, dass der Anteil von PM 2,5 an den PM 10 -Belastungenzwischen 55 % und 80 % liegt. Im vorliegenden Fall ergibt sich daher für die Jahresmittelwerteim Planfall eine Spanne von bis zu etwa 15 μg/m³ bis 22 μg/m³, so dass der ab2015 geplante Grenzwert von 25 μg/m³ eingehalten wird. Der ab 2020 vorgeseheneGrenzwert von 20 μg/m³ wird nach dem heutigen Stand möglicherweise überschritten.bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite 27Proj.Nr.: 08005Tabelle 7: Feinstaub(PM 10 )-Belastungen (Jahresmittelwert), ungünstigstes GeschossImmissionsortHintergrundbelastungPM 10 -Gesamtbelastungen(Jahresmittelwert J00) [μg/m³]Prognose-NullfallPrognose-PlanfallZwischenzustandZunahmeIO 1 26,0 26,9 27,0 0,4% 27,4IO 2 26,0 26,7 26,9 0,7% 27,2IO 3 26,0 26,6 26,7 0,4% 26,9IO 4.1 26,0 26,5 26,6 0,4% 26,6IO 4.2 26,0 26,5 26,6 0,4% 26,6IO 5.1 26,0 26,5 26,6 0,4% 26,7IO 5.2 26,0 26,5 26,6 0,4% 26,7IO 5.3 26,0 26,5 26,6 0,4% 26,7IO 6 26,0 26,4 26,5 0,4% 26,5IO 7 26,0 26,3 26,3 0,0% 26,4IO 8 26,0 26,4 26,3 -0,4% 26,4IO 9.1 26,0 26,6 26,7 0,4% 26,7IO 9.2 26,0 26,6 26,7 0,4% 26,6IO 10 26,0 26,3 26,3 0,0% 26,3Abbildung 11: Feinstaub(PM 10 )-Gesamtbelastungen (Jahresmittelwert), ungünstigstesGeschoss45PM 10 -Gesamtbelastung (Jahresmittelwert) [μg/m³]4035302520151050IO 1IO 2IO 3IO 4.1IO 4.2IO 5.1IO 5.2IO 5.3IO 6IO 7IO 8IO 9.1IO 9.2IO 10Prognose-Nullfall Prognose-Planfall ZwischenzustandHintergrundbelastung Grenzwert (seit 2005)LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Seite 28Proj.Nr.: 08005Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf9. Textvorschläge für Begründung und Festsetzungen9.1. Begründung/UmweltberichtMit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ sollen dieplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Logistikunternehmen sowiefür weitere gewerbliche Nutzungen geschaffen werden.Im Rahmen einer Luftschadstoffuntersuchung wurden die Auswirkungen des geplantenVorhabens aufgezeigt und bewertet. Als Untersuchungsfälle wurden der Prognose-Nullfallohne Umsetzung der geplanten Maßnahmen und der Prognose-Planfall berücksichtigt.Beide Untersuchungsfälle beziehen sich auf den Prognosehorizont 2020/25.Für die Beurteilung der Luftschadstoffbelastungen wurden die aktuellen Grenz-, Prüf- undImmissionswerte herangezogen, insbesondere die Werte der aktuellen Neufassungen der22. BImSchV und der TA Luft. Die Beurteilung erfolgte anhand der für den Straßenverkehrmaßgeblichen Leitkomponenten Stickstoffdioxid, Benzol und Feinstaub (PM 10 und PM 2,5 ).Betrachtet man die Gesamtemissionen für die Schadstoffe NOx und Feinstaub (PM 10 ) imUntersuchungsgebiet, so sind im Prognose-Planfall gegenüber dem Prognose-NullfallZunahmen von etwa 20 % zu erwarten. Für Benzol ist mit Zunahmen von etwa 16 % zurechnen. Für die Kohlendioxidemissionen ergeben sich gegenüber dem Prognose-NullfallZunahmen um etwa 48 %.Immissionsseitig ist im Bereich der maßgeblichen schützenswerten vorhandenen Bebauungfestzustellen, dass für die untersuchten Schadstoffkomponenten NO 2 , Benzol undFeinstaub(PM 10 ) die derzeit geltenden Grenz- und Prüfwerte zum Schutz des Menschenim Prognose-Planfall eingehalten werden, insbesondere auch im Umfeld des Plangebiets.Darüber hinaus werden auch die zu späteren Zeitpunkten (ab 2010) vorgesehenenGrenzwerte eingehalten.Lediglich für die ab 2015/20 geplanten Grenzwerte der Feinstaub(PM 2,5 )-Immissionenkann die Einhaltung dem derzeitigen Wissensstand entsprechend nicht sicher nachgewiesenwerden, da detaillierte Emissionsfaktoren noch nicht verfügbar sind. Die Zunahmender Feinstaub-Immissionen durch das Planvorhaben sind jedoch als gering anzusehen, sodass eine maßgebliche Verschlechterung der vorhandenen Situation nicht zu erwarten ist.Hinsichtlich der PM 2,5 -Belastungen liegen aus Messungen an Hamburger Stationen derLuftüberwachung Erkenntnisse vor, dass der Anteil von PM 2,5 an den PM 10 -Belastungenzwischen 55 % und 80 % liegt. Im vorliegenden Fall ergibt sich daher für die Jahresmittelwerteim Planfall eine Spanne von bis zu etwa 17 μg/m³ bis 24 μg/m³, so dass der ab2015 geplante Grenzwert von 25 μg/m³ eingehalten wird. Der ab 2020 vorgeseheneGrenzwert von 20 μg/m³ wird nach heutigem Stand möglicherweise überschritten. Da dieUmsetzung der Grenzwerte für die PM 2,5 -Belastungen noch nicht erfolgt ist und insbesonderefür den Grenzwert ab 2020 noch eine Überprüfung zu erwarten ist, ist die obige möglicheGrenzwertüberschreitung derzeit als nicht relevant einzustufen.bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite 29Proj.Nr.: 08005Für das Plangebiet selbst ist festzustellen, dass auf den geplanten Baugrenzen die derzeitbzw. ab 2010 geltenden Grenz- und Prüfwerte zum Schutz des Menschen im Prognose-Planfall eingehalten werden.Ergänzend ist anzumerken, dass in der vorliegenden Untersuchung von dem konservativenAnsatz ausgegangen wurde, dass die großräumige Hintergrundbelastung konstantbleibt. Tatsächlich ist jedoch zu erwarten, dass aufgrund emissionsmindernder Maßnahmenzur flächendeckenden Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchV in den kommendenJahren eine Abnahme der großräumigen Hintergrundbelastungen zu erwarten ist.Dies wird voraussichtlich auch zu einer Abnahme der PM 10 - und Stickstoffdioxid-Hintergrundbelastungen führen, so dass die tatsächlichen Gesamtbelastungen geringerausfallen werden als hier dargestellt.Aus lufthygienischer Sicht ist das geplante Vorhaben den obigen Ergebnissen entsprechendmit dem Schutz der angrenzenden Nutzungen verträglich. Aufgrund der Einhaltungder aktuellen bzw. ab 2010 geltenden Grenzwerte sind Maßnahmen zum Immissionsschutznicht erforderlich.9.2. FestsetzungenFestsetzungen zum Schutz vor Luftschadstoffemissionen oder –immissionen sind nichterforderlich.Hammoor, den 6. Mai 2008(Dipl.-Phys. Dr. Bernd Burandt) (Dipl.-Ing. Björn Heichen)LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Seite 30Proj.Nr.: 0800510. QuellenverzeichnisLuftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfBasis der vorliegenden Untersuchung sind folgende Daten, Informationen und Normschriften:Allgemeines[1] Baumbach, G.: Luftreinhaltung, Springer-Verlag, Berlin Heidelberg, 1990;[2] Gesundheitsgefahren durch Feinstaubemissionen, Reiner Remus, UB Media-Fachdatenbank Immissionsschutz, 1999;Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien[3] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) in derFassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I Nr. 71 vom04.10.2002 S. 3830), zuletzt geändert am 23. Oktober 2007 durch Artikel 1 desGesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichenGenehmigungsverfahren (BGBl. I Nr. 53 vom 29.10.2007 S. 2470);[4] Zweiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe inder Luft – 22. BImSchV), vom 11. September 2002 (BGBl. I S. 3626), in der Fassungvom 4. Juni 2007 (BGBl. I Nr. 25 vom 12.06.2007 S. 1006);[5] Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz(Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 24. Juli 2002(GMBl. Nr. 25 - 29 vom 30.07.2002 S. 511);[6] Richtlinie 85/203/EWG: Richtlinie des Rates vom 7. März 1985 über Luftqualitätsnormenfür Stickstoffdioxid, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Nr. L 87/1;[7] Richtlinie 96/62/EG des Rates über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualitätvom 27. September 1996 (ABl. EG vom 21.11.1996 Nr. L 296 S. 55) („RahmenrichtlinieLuftqualität“);[8] Richtlinie 1999/30/EG des Rates über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxidund Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft (1999/30/EG) vom 22. April1999 (ABl. EG vom 29.06.1999 Nr. L 163 S. 41) („1. Tochterrichtlinie“);[9] Richtlinie 2000/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Grenzwertefür Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft vom 112. November 2000 (ABl.EG vom 13.12.2000 Nr. L 313 S. 12) zuletzt geändert am 20. April 2001 durch Berichtigungder Richtlinie 2000/69/EG des Europäischen Parlaments und des Ratesvom 112. November 2000 über Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid in derLuft (ABl. EG vom 20.04.2001 Nr. L 111 S. 31) („2. Tochterrichtlinie“);bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfEmissionsermittlungSeite 31Proj.Nr.: 08005[10] Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs, CD-ROM Version 2.1,Umweltbundesamt (UBA) Berlin, BUWAL Bern, UBA Wien, erstellt durch INFRASAG Bern, 28. Februar 2004;[11] MOBILEV (Maßnahmenorientiertes Berechnungsinstrumentarium für die lokalenSchadstoff-Emissionen des Kraftfahrzeugverkehrs), Software, Version 2.4, TÜVAutomotive GmbH, Ingenieurzentrum Herzogenrath (vormals FIGE), im Auftragdes Umweltbundesamtes, August 1999;[12] H. Steven: Maßnahmenorientiertes Berechnungsinstrumentarium für die lokalenSchadstoffemissionen des Straßenverkehrs, Proceedings, 438. Seminar „HandbuchEmissionsfaktoren, Immissionsberechnung nach § 40.2 Abs. 2 BImSchG“,Block II am 19./20.09.1996, TU Berlin;[13] VDI-Richtlinie 3790, Blatt 3: Umweltmeteorologie, Emissionen von Gasen, Gerüchenund Stäuben aus diffusen Quellen: Lagerung, Umschlag und Transport vonSchüttgütern;[14] Compilation of air pollutant emission factors, Vol. 1: Stationary point and areasources, 4 th edition, U.S. Environmental Protection Agency, Office of MobileSources, (1985);[15] Compilation of air pollutant emission factors, Vol. 1: Stationary point and areasources, 5 th edition, U.S. Environmental Protection Agency, Office of Air QualityPlanning & Standards (1995);[16] Fachgespräche beim Umweltbundesamt zum Thema Staub/Feinstaub:- „Korngrößenverteilung von Staubemissionen“ am 27. Januar 1998;- „Untersuchungen zu Emissionsquellen von Feinstaub“ am 22. Juli 1998;- „Emissionen aus dem Schüttgutumschlag“ am 3. Dezember 1998;[17] Lohmeyer aktuell, Ausgabe Nr. 3, Mai 2000, Ingenieurbüro Lohmeyer, Karlsruhe;[18] Validierung von PM 10 -Immissionsberechnungen im Nahbereich von Straßen undQuantifizierung der Feinstaubbildung von Straßen, Ingenieurbüro Lohmeyer, Karlsruhe,Juni 2001;[19] Quantifizierung der PM 10 -Emissionen durch Staubaufwirbelung und Abrieb vonStraßen auf Basis vorhandener Messdaten, Ingenieurbüro Lohmeyer, Karlsruhe,Februar 2003;[20] I. Düring, A.Lohmeyer: Modellierung nicht motorbedingter PM10-Emissionen vonStraßen, Kommission zur Reinhaltung der Luft, Expertenforum Staub und Staubinhaltsstoffe,10./11. November 2004, VDI, Düsseldorf;LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Seite 32Proj.Nr.: 08005ImmissionsberechnungLuftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf[21] Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung,MLuS-02, Ausgabe 2002, geänderte Fassung 2005, PC-Berechnungsverfahren, Version 6.0 vom 26.04.2005, Ingenieurbüro LohmeyerGmbH & Co. KG, Karlsruhe;[22] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen: Allgemeines RundschreibenStraßenbau Nr. 6/2005, vom 12. April 2005;[23] PROKAS, Ausbreitungsmodell für verkehrsbedingte Immissionen, IngenieurbüroLohmeyer GmbH & Co. KG, Karlsruhe;[24] MISKAM (Mikroskaliges Klima- und Ausbreitungsmodell), Dr. J. Eichhorn, ArbeitsgruppeStadtklima, Institut für Physik der Atmosphäre, Johannes Gutenberg-Universität, Mainz;[25] Programmsystem IMMITOOL inkl. der Module PROKAS/PROKAS _B, MISKAMund WINMISK, Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG, Karlsruhe;[26] AUSTAL2000, Entwicklung eines modellgestützten Beurteilungssystems für denanlagenbezogenen Immissionsschutz, UFOPLAN Forschungskennzahl 200 43256, Ingenieurbüro Janicke, Dunum, im Auftrag des Umweltbundesamtes Berlin;[27] VDI-Richtlinie 3782, Blatt 1: Umweltmeteorologie - Atmosphärische Ausbreitungsmodelle- Gauß'sches Fahnenmodell für Pläne zur Luftreinhaltung, Dezember2001;[28] VDI-Richtlinie 3782, Blatt 8: Ausbreitungsrechnung für Kfz-Emissionen, Entwurf,März 1998, aus formalen Gründen ersatzlos zurückgezogen;[29] Immissions-Überwachung der Luft in Schleswig-Holstein, Staatliches UmweltamtItzehoe, Messberichte und aktuelle Messergebnisse im Internet verfügbar(http://www.umwelt.schleswig-holstein.de/);[30] Lufthygienisches Überwachungssystem Niedersachsen - LÜN, Messberichte undaktuelle Messergebnisse im Internet verfügbar (http://www.luen-ni.de/);[31] Hamburger Luftmessnetz, Messberichte und aktuelle Messergebnisse im Internetverfügbar (http://www.hamburger-luft.de/);[32] Ausbreitungsklassenstatistik für den Standort Hamburg-Fuhlsbüttel, Jahre 1991bis 2000, Deutscher Wetterdienst, Geschäftsfeld Klima- und Umweltberatung, RegionalesGutachterbüro Hamburg;Sonstige projektbezogene Quellen und Unterlagen[33] Schalltechnische Untersuchung zur 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes„Gewerbegebiet Wennerstorf“ der Gemeinde Wenzendorf , LAIRM CON-SULT GmbH, Hammoor, 25. April 2008;bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite 33Proj.Nr.: 08005[34] Bebauungsplan „Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“, Planzeichnung mit Höhenpunkten;[35] Verkehrsplanungsbüro Dipl.-Ing Ulfert Hinz, Langenhagen, VerkehrstechnischeUntersuchung „Anbindung des Gewerbegebietes Rade/Mienenbüttel (GemeindeNeu Wulmstorf) an die B3/A1 (AS Rade) unter Berücksichtigung der Verlegung derK63, März 2008;[36] Ortsbesichtigung mit Fotodokumentation, LAIRM CONSULT GmbH;LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfIProj.Nr.: 0800511. AnlagenverzeichnisA 1A 2A 3Lageplan, Maßstab 1:7.500 .....................................................................................IIIA 1.1A 1.2A 1.3Prognose-Nullfall..........................................................................................IIIPrognose-Planfall........................................................................................ IVZwischenzustand ......................................................................................... VEmissionen des Straßenverkehrs ........................................................................... VIA 2.1A 2.2A 2.3A 2.4A 2.5A 2.6A 2.7A 2.8Allgemeines ................................................................................................ VIVerkehrsbelastungen .................................................................................. VIVerkehrserzeugung.................................................................................... VIIZusammenstellung der Verkehrssituationen .............................................. VIIZusammenstellung der Ganglinien............................................................ VIIIA 2.5.1A 2.5.2A 2.5.3A 2.5.4Tagesgang Werktag gemäß MOBILEV...................................... VIIITagesgang Samstag gemäß MOBILEV..................................... VIIITagesgang Sonntag gemäß MOBILEV........................................ IXModell-Wochengang.................................................................... IXBasis-Emissionsfaktoren.............................................................................. XA 2.6.1A 2.6.2Kfz-Abgase (Handbuch Emissionsfaktoren), Bezugsjahr 2010 ..... XEmissionen durch die Staubaufwirbelung auf Straßen (ModellLohmeyer 2004) ........................................................................... XEmissionsfaktoren der Straßenabschnitte................................................... XIA 2.7.1A 2.7.2A 2.7.3Prognose-Nullfall ......................................................................... XIPrognose-Planfall ....................................................................... XIIZwischenzustand....................................................................... XIIIGesamtemissionen der Straßenabschnitte (Jahresmittel) .........................XIVA 2.8.1A 2.8.2A 2.8.3Prognose-Nullfall .......................................................................XIVPrognose-Planfall ......................................................................XIVZwischenzustand........................................................................XVEmissionen von den Betriebsgrundstücken ...........................................................XVA 3.1A 3.2A 3.3Emissionsfaktoren (Bezugsjahr 2010)........................................................XVPrognose-Planfall und Zwischenzustand ..................................................XVIGesamtemissionen pro Jahr (Jahresmittel).............................................XVIIIA 3.3.1A 3.3.2Prognose-Planfall ....................................................................XVIIIZwischenzustand.....................................................................XVIIILAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


IIProj.Nr.: 08005Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfA 4A 5A 6Ausbreitungsklassenstatistik des Deutschen Wetterdienstes (Hamburg-Fuhlsbüttel,1991-2000) ...........................................................................................................XIXA 4.1A 4.2Windrichtungsverteilung im Jahresmittel ...................................................XIXVerteilung der Ausbreitungsklassen..........................................................XIXZusammenstellung aktueller Messdaten zur Luftqualität........................................XXRasterkarten (Aufpunkthöhe Erdgeschoss), Maßstab 1:7.500 ..............................XXIA 6.1A 6.2A 6.3A 6.4Stickstoffdioxid-Gesamtbelastungen (Jahresmittelwert) ............................XXIA 6.1.1A 6.1.2A 6.1.3Prognose-Nullfall .......................................................................XXIPrognose-Planfall .....................................................................XXIIDifferenzkarte, Zunahmen im Prognose-Planfall gegenüber demPrognose-Nullfall .....................................................................XXIIIStickstoffdioxid-Gesamtbelastungen (98-Perzentil).................................XXIVA 6.2.1A 6.2.2A 6.2.3Prognose-Nullfall .....................................................................XXIVPrognose-Planfall .....................................................................XXVDifferenzkarte, Zunahmen im Prognose-Planfall gegenüber demPrognose-Nullfall .....................................................................XXVIBenzol-Gesamtbelastungen (Jahresmittelwert)......................................XXVIIA 6.3.1A 6.3.2A 6.3.3Prognose-Nullfall ....................................................................XXVIIPrognose-Planfall ..................................................................XXVIIIDifferenzkarte, Zunahmen im Prognose-Planfall gegenüber demPrognose-Nullfall .....................................................................XXIXFeinstaub(PM 10 )-Gesamtbelastungen (Jahresmittelwert) .........................XXXA 6.4.1A 6.4.2A 6.4.3Prognose-Nullfall ......................................................................XXXPrognose-Planfall ....................................................................XXXIDifferenzkarte, Zunahmen im Prognose-Planfall gegenüber demPrognose-Nullfall ....................................................................XXXIIbericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfIIIProj.Nr.: 08005A 1 Lageplan, Maßstab 1:7.500A 1.1Prognose-NullfallImmissionsorte: IOQuellen: rote LinienLAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfIVProj.Nr.: 08005A 1.2Prognose-PlanfallImmissionsorte: IOQuellen: rote Linienbericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfVProj.Nr.: 08005A 1.3ZwischenzustandImmissionsorte: IOQuellen: rote LinienMögliche temporäreAnbindung: grüne LinieLAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfVIProj.Nr.: 08005A 2A 2.1Emissionen des StraßenverkehrsAllgemeinesIm Folgenden sind die Verkehrsbelastungen des untersuchten Straßennetzes zusammengestellt. Folgende Abkürzungen werden verwendet:DTV: durchschnittliche tägliche Verkehrsstärkep: LKW-Anteil (Kfz > 2,8 t)PKW: PersonenkraftwagenLNF: leichte Nutzfahrzeuge ( 3,5 t)SNF: schwere Nutzfahrzeuge (> 3,5 t)Für den LNF-Anteil werden folgende Ansätze verwendet (Mittelwerte aus Daten gemäß MOBILEV [11]):LNF-Anteil gemäß MOBILEV innerorts außerorts AutobahnAnteil LNF an PKW 2,0% 2,5% 3,0%Anteil LNF an LKW > 2,8 t 13,0% 12,0% 7,0%A 2.2VerkehrsbelastungenSp 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17ZeBAB A1Prognose-PlanfallDTV p PKW LNF SNF DTV p PKW LNF SNF DTV p PKW LNF SNF1 str1 westlich AS Rade, Richtung W 33.200 24,6 24.274 1.323 7.603 35.750 24,9 26.044 1.429 8.277 35.750 24,9 26.044 1.429 8.2772 str2 westlich AS Rade, Richtung O 33.200 24,6 24.274 1.323 7.603 35.750 24,9 26.044 1.429 8.277 35.750 24,9 26.044 1.429 8.2773 str3 östlich AS Rade, Richtung W 39.450 20,7 30.336 1.511 7.603 42.400 21,0 32.495 1.628 8.277 42.400 21,0 32.495 1.628 8.2774 str4 östlich AS Rade, Richtung O 39.450 20,7 30.336 1.511 7.603 42.400 21,0 32.495 1.628 8.277 42.400 21,0 32.495 1.628 8.2775 str5 Rampe Nord, AS Rade 9.100 15,9 7.420 331 1.349 14.600 20,5 11.252 558 2.790 14.600 20,5 11.252 558 2.7906 str6 Rampe Süd, AS Rade 8.800 14,8 7.275 316 1.209 14.300 20,3 11.058 545 2.697 14.300 20,3 11.058 545 2.697B3StraßenabschnittVerkehrsbelastungen7 str7 nördlich K63 (alt) 13.500 13,3 11.407 509 1.584 15.600 15,4 12.870 618 2.112 15.600 15,4 12.870 618 2.1128 str8 Rampe AS Rade bis K63 (alt) 14.200 13,4 11.992 536 1.672 15.600 15,4 12.870 618 2.112 21.800 18,6 17.306 930 3.5649 str9 zwischen Rampen AS Rade 13.900 13,3 11.749 523 1.628 21.800 18,6 17.306 930 3.564 21.800 18,6 17.306 930 3.56410 str10 südlich Rampe Süd AS Rade 13.500 13,0 11.456 504 1.540 14.900 14,4 12.431 577 1.892 14.900 14,4 12.431 577 1.892K63KürzelKfz/24hPrognose-Nullfall%Kfz/24hKfz/24hKfz/24h11 str11 K63 (alt), innerorts 2.000 10,0 1.755 69 176 300 1,0 289 8 3 2.100 9,5 1.852 72 17612 str12 K63 (alt), außerorts 2.000 10,0 1.755 69 176 — — — — — 2.100 9,5 1.852 72 17613 str13 B3 bis Rastanlage — — — — — 16.500 26,4 11.846 826 3.828 14.400 28,8 9.994 754 3.65214 str14 Rastanl. bis Kreuzung Planstr. — — — — — 9.300 31,7 6.191 513 2.596 — — — — —15 str15 Kreuzung Planstr. bis K63(alt) — — — — — 4.500 20,0 3.510 198 792 2.400 29,2 1.657 127 61616 str16 K63 (alt), westlich K63(neu) — — — — — 2.100 9,5 1.852 72 176 — — — — —17 str17 Hinterm Hagen, temporär — — — — — — — — — — 7.200 38,2 4.339 441 2.420Kfz/24h%Kfz/24hKfz/24hKfz/24hKfz/24hZwischenzustand%Kfz/24hKfz/24hKfz/24hbericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfA 2.3VerkehrserzeugungVIIProj.Nr.: 08005Sp 12 3 4 5 6 7 8 9 10A 2.4Zusammenstellung der VerkehrssituationenSp 1 2 3 4Ze Kürzel StraßenabschnittAnzahl FahrzeugeRichtungZe Teilverkehr Fläche Anteil KürzelDTV p PKW LNF SNFKfz/Kfz/ Kfz/ Kfz/%24h24h 24h 24hPrognose-PlanfallGE-Flächen im Plangeltungsbereich1 geazu zu 1.350 27,8 951 69 330100 %2 geaab ab 1.350 27,8 951 69 3303 gea1zu zu 675 27,8 476 35 165Logistik/ Transport pbfqac 50 %4 gea1ab ab 675 27,8 476 35 1655 gea2zu zu 675 27,8 476 35 165pbfqad 50 %6 gea2ab ab 675 27,8 476 35 1657 Autohof/gebzu zu 2.200 27,5 1.556 112 532pbfqae 100 %8 Tankstellegebab ab 2.200 27,5 1.556 112 5329 geczu zu 1.500 32,7 985 84 431100 %10 gecab ab 1.500 32,7 985 84 43111 Kurier- undgec1zu zu 840 32,7 552 47 241pbfqaf 56 %12 Postdienstegec1ab ab 840 32,7 552 47 24113 gec2zu zu 660 32,7 433 37 190pbfqag 44 %14 gec2ab ab 660 32,7 433 37 19015 gedzu zu 2.250 27,6 1.589 115 546100 %16 gedab ab 2.250 27,6 1.589 115 54617 sonstigesged1zu zu 1.080 27,6 763 55 262pbfqaa 48 %18 Gewerbeged1ab ab 1.080 27,6 763 55 26219 ged2zu zu 1.170 27,6 826 60 284pbfqab 52 %20 ged2ab ab 1.170 27,6 826 60 284LNF-WahlVerkehrssituationBAB A11 str1 westlich AS Rade, Richtung W AB AB_1202 str2 westlich AS Rade, Richtung O AB AB_1203 str3 östlich AS Rade, Richtung W AB AB_1204 str4 östlich AS Rade, Richtung O AB AB_1205 str5 Rampe Nord, AS Rade AB AO_36 str6 Rampe Süd, AS Rade AB AO_3B37 str7 nördlich K63 (alt) AO IO_HVS28 str8 Rampe AS Rade bis K63 (alt) AO IO_HVS29 str9 zwischen Rampen AS Rade AO IO_HVS>50_110 str10 südlich Rampe Süd AS Rade AO AO_1K6311 str11 K63 (alt), innerorts AO IO_HVS212 str12 K63 (alt), außerorts AO AO_113 str13 B3 bis Rastanlage AO IO_HVS314 str14 Rastanl. bis Kreuzung Planstr. AO IO_HVS215 str15 Kreuzung Planstr. bis K63(alt) AO IO_HVS116 str16 K63 (alt), westlich K63(neu) AO IO_HVS117 str17 Hinterm Hagen, temporär AO IO_HVS1LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


VIIIProj.Nr.: 08005Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfA 2.5 Zusammenstellung der GanglinienA 2.5.1Tagesgang Werktag gemäß MOBILEVPKW/LNFSNFAnteil an DTV0,100,090,080,070,060,050,040,030,020,010,001 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24A 2.5.2Tagesgang Samstag gemäß MOBILEVPKW/LNFSNF0,100,09Anteil an DTV0,080,070,060,050,040,030,020,010,001 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfA 2.5.3Tagesgang Sonntag gemäß MOBILEVPKW/LNFSNFIXProj.Nr.: 08005Anteil an DTV0,100,090,080,070,060,050,040,030,020,010,001 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24A 2.5.4Modell-WochengangTagesverkehr (TV)relativer LKW-Anteil1,201,000,80Anteil0,600,400,200,00Mo Di Mi Do Fr Sa SoLAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


XProj.Nr.: 08005A 2.6Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfBasis-EmissionsfaktorenA 2.6.1 Kfz-Abgase (Handbuch Emissionsfaktoren), Bezugsjahr 2010PKWVerkehrssituationvEmissionsfaktor [g/km][km/h] CO2 NOx Benzol PartikelAB_120 120,0 175,6 0,221 0,00146 0,01002AO_1 76,7 128,7 0,148 0,00103 0,00575AO_3 60,6 134,4 0,160 0,00111 0,00661IO_HVS>50_1 58,4 130,9 0,155 0,00110 0,00661IO_HVS1 58,4 130,9 0,155 0,00110 0,00661IO_HVS2 46,2 145,2 0,148 0,00108 0,00626IO_HVS3 39,1 153,7 0,157 0,00122 0,00657LNFVerkehrssituationvEmissionsfaktor [g/km][km/h] CO2 NOx Benzol PartikelAB_120 115,0 253,0 0,622 0,00127 0,05195AO_1 76,7 188,0 0,377 0,00077 0,02560AO_3 60,6 193,7 0,372 0,00109 0,02929IO_HVS>50_1 58,4 184,9 0,346 0,00110 0,02618IO_HVS1 58,4 184,9 0,346 0,00110 0,02618IO_HVS2 46,2 193,0 0,350 0,00125 0,02421IO_HVS3 39,1 202,1 0,366 0,00143 0,02540SNFVerkehrssituationvEmissionsfaktor [g/km][km/h] CO2 NOx Benzol PartikelAB_120 86,2 643,5 3,866 0,00546 0,07155AO_1 72,7 549,1 4,050 0,00444 0,07680AO_3 56,6 590,7 4,769 0,00516 0,09002IO_HVS>50_1 53,3 503,8 4,158 0,00480 0,08274IO_HVS1 53,3 503,8 4,158 0,00480 0,08274IO_HVS2 38,5 613,2 5,006 0,00699 0,11068IO_HVS3 32,9 676,7 5,463 0,00813 0,12601A 2.6.2Emissionen durch die Staubaufwirbelung auf Straßen (ModellLohmeyer 2004)Staubaufwirbelung PM 10VerkehrssituationvEmissionsfaktor [g/km][km/h] PKW LNF SNFAB_120 39,1 0,022 0,022 0,200AO_1 28,0 0,022 0,022 0,200AO_3 28,0 0,022 0,022 0,200IO_HVS>50_1 28,0 0,022 0,022 0,200IO_HVS1 28,0 0,022 0,022 0,200IO_HVS2 28,0 0,030 0,030 0,300IO_HVS3 19,9 0,040 0,040 0,380bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfA 2.7A 2.7.1Emissionsfaktoren der StraßenabschnittePrognose-NullfallXIProj.Nr.: 08005Straße / Abschnitt Fahrzeug- Geschw. Anzahl Anzahl SV- CO 2 NOx Benzol PM 10 [g/km]Fahrmuster schicht [km/h] (Summe) Anteil [g/km] [g/km] [g/km] Abgas Aufwirb. GesamtBAB A1 KFZ 112,1 33.200Abschnitt nstr1 PKW 120,0 24.27425.597 179,6 0,242 0,00145 0,01218 0,02200 0,0342AB_120 LNFz 115,0 1.323SNFz 86,2 7.603 7.603 22,9 % 643,5 3,866 0,00546 0,07155 0,20000 0,2716BAB A1 KFZ 112,1 33.200Abschnitt nstr2 PKW 120,0 24.27425.597 179,6 0,242 0,00145 0,01218 0,02200 0,0342AB_120 LNFz 115,0 1.323SNFz 86,2 7.603 7.603 22,9 % 643,5 3,866 0,00546 0,07155 0,20000 0,2716BAB A1 KFZ 113,3 39.450Abschnitt nstr3 PKW 120,0 30.33631.847 179,3 0,240 0,00145 0,01201 0,02200 0,0340AB_120 LNFz 115,0 1.511SNFz 86,2 7.603 7.603 19,3 % 643,5 3,866 0,00546 0,07155 0,20000 0,2716BAB A1 KFZ 113,3 39.450Abschnitt nstr4 PKW 120,0 30.33631.847 179,3 0,240 0,00145 0,01201 0,02200 0,0340AB_120 LNFz 115,0 1.511SNFz 86,2 7.603 7.603 19,3 % 643,5 3,866 0,00546 0,07155 0,20000 0,2716BAB A1 KFZ 60,0 9.100Abschnitt nstr5 PKW 60,6 7.4207.751 136,9 0,170 0,00111 0,00758 0,02200 0,0296AO_3 LNFz 60,6 331SNFz 56,6 1.349 1.349 14,8 % 590,7 4,769 0,00516 0,09002 0,20000 0,2900BAB A1 KFZ 60,0 8.800Abschnitt nstr6 PKW 60,6 7.2757.591 136,8 0,169 0,00111 0,00756 0,02200 0,0296AO_3 LNFz 60,6 316SNFz 56,6 1.209 1.209 13,7 % 590,7 4,769 0,00516 0,09002 0,20000 0,2900B3 KFZ 45,3 13.500Abschnitt nstr7 PKW 46,2 11.40711.916 147,2 0,157 0,00109 0,00703 0,03000 0,0370IO_HVS2 LNFz 46,2 509SNFz 38,5 1.584 1.584 11,7 % 613,2 5,006 0,00699 0,11068 0,30000 0,4107B3 KFZ 45,3 14.200Abschnitt nstr8 PKW 46,2 11.99212.528 147,2 0,157 0,00109 0,00703 0,03000 0,0370IO_HVS2 LNFz 46,2 536SNFz 38,5 1.672 1.672 11,8 % 613,2 5,006 0,00699 0,11068 0,30000 0,4107B3 KFZ 57,8 13.900Abschnitt nstr9 PKW 58,4 11.74912.272 133,2 0,163 0,00110 0,00744 0,02200 0,0294IO_HVS>50_1 LNFz 58,4 523SNFz 53,3 1.628 1.628 11,7 % 503,8 4,158 0,00480 0,08274 0,20000 0,2827B3 KFZ 76,2 13.500Abschnitt nstr10 PKW 76,7 11.45611.960 131,2 0,158 0,00102 0,00659 0,02200 0,0286AO_1 LNFz 76,7 504SNFz 72,7 1.540 1.540 11,4 % 549,1 4,050 0,00444 0,07680 0,20000 0,2768K63 KFZ 45,5 2.000Abschnitt nstr11 PKW 46,2 1.7551.824 147,0 0,156 0,00109 0,00694 0,03000 0,0369IO_HVS2 LNFz 46,2 69SNFz 38,5 176 176 8,8 % 613,2 5,006 0,00699 0,11068 0,30000 0,4107K63 KFZ 76,3 2.000Abschnitt nstr12 PKW 76,7 1.7551.824 130,9 0,157 0,00102 0,00650 0,02200 0,0285AO_1 LNFz 76,7 69SNFz 72,7 176 176 8,8 % 549,1 4,050 0,00444 0,07680 0,20000 0,2768LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


XIIProj.Nr.: 08005A 2.7.2Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfPrognose-PlanfallStraße / Abschnitt Fahrzeug- Geschw. Anzahl Anzahl SV- CO 2 NOx Benzol PM 10 [g/km]Fahrmuster schicht [km/h] (Summe) Anteil [g/km] [g/km] [g/km] Abgas Aufwirb. GesamtBAB A1 KFZ 112,0 35.750Abschnitt pstr1 PKW 120,0 26.04427.473 179,6 0,242 0,00145 0,01220 0,02200 0,0342AB_120 LNFz 115,0 1.429SNFz 86,2 8.277 8.277 23,2 % 643,5 3,866 0,00546 0,07155 0,20000 0,2716BAB A1 KFZ 112,0 35.750Abschnitt pstr2 PKW 120,0 26.04427.473 179,6 0,242 0,00145 0,01220 0,02200 0,0342AB_120 LNFz 115,0 1.429SNFz 86,2 8.277 8.277 23,2 % 643,5 3,866 0,00546 0,07155 0,20000 0,2716BAB A1 KFZ 113,2 42.400Abschnitt pstr3 PKW 120,0 32.49534.123 179,3 0,240 0,00145 0,01202 0,02200 0,0340AB_120 LNFz 115,0 1.628SNFz 86,2 8.277 8.277 19,5 % 643,5 3,866 0,00546 0,07155 0,20000 0,2716BAB A1 KFZ 113,2 42.400Abschnitt pstr4 PKW 120,0 32.49534.123 179,3 0,240 0,00145 0,01202 0,02200 0,0340AB_120 LNFz 115,0 1.628SNFz 86,2 8.277 8.277 19,5 % 643,5 3,866 0,00546 0,07155 0,20000 0,2716BAB A1 KFZ 59,8 14.600Abschnitt pstr5 PKW 60,6 11.25211.810 137,2 0,170 0,00111 0,00769 0,02200 0,0297AO_3 LNFz 60,6 558SNFz 56,6 2.790 2.790 19,1 % 590,7 4,769 0,00516 0,09002 0,20000 0,2900BAB A1 KFZ 59,8 14.300Abschnitt pstr6 PKW 60,6 11.05811.603 137,2 0,170 0,00111 0,00768 0,02200 0,0297AO_3 LNFz 60,6 545SNFz 56,6 2.697 2.697 18,9 % 590,7 4,769 0,00516 0,09002 0,20000 0,2900B3 KFZ 45,2 15.600Abschnitt pstr7 PKW 46,2 12.87013.488 147,4 0,158 0,00109 0,00708 0,03000 0,0371IO_HVS2 LNFz 46,2 618SNFz 38,5 2.112 2.112 13,5 % 613,2 5,006 0,00699 0,11068 0,30000 0,4107B3 KFZ 45,2 15.600Abschnitt pstr8 PKW 46,2 12.87013.488 147,4 0,158 0,00109 0,00708 0,03000 0,0371IO_HVS2 LNFz 46,2 618SNFz 38,5 2.112 2.112 13,5 % 613,2 5,006 0,00699 0,11068 0,30000 0,4107B3 KFZ 57,6 21.800Abschnitt pstr9 PKW 58,4 17.30618.236 133,6 0,164 0,00110 0,00761 0,02200 0,0296IO_HVS>50_1 LNFz 58,4 930SNFz 53,3 3.564 3.564 16,3 % 503,8 4,158 0,00480 0,08274 0,20000 0,2827B3 KFZ 76,2 14.900Abschnitt pstr10 PKW 76,7 12.43113.008 131,3 0,158 0,00102 0,00663 0,02200 0,0286AO_1 LNFz 76,7 577SNFz 72,7 1.892 1.892 12,7 % 549,1 4,050 0,00444 0,07680 0,20000 0,2768B3 KFZ 46,1 300Abschnitt pstr11 PKW 46,2 289297 146,5 0,154 0,00109 0,00674 0,03000 0,0367IO_HVS2 LNFz 46,2 8SNFz 38,5 3 3 1,0 % 613,2 5,006 0,00699 0,11068 0,30000 0,4107K63 KFZ 37,7 16.500Abschnitt pstr13 PKW 39,1 11.84612.672 156,8 0,171 0,00124 0,00780 0,04000 0,0478IO_HVS3 LNFz 39,1 826SNFz 32,9 3.828 3.828 23,2 % 676,7 5,463 0,00813 0,12601 0,38000 0,5060K63 KFZ 44,1 9.300Abschnitt pstr14 PKW 46,2 6.1916.704 148,8 0,164 0,00109 0,00763 0,03000 0,0376IO_HVS2 LNFz 46,2 513SNFz 38,5 2.596 2.596 27,9 % 613,2 5,006 0,00699 0,11068 0,30000 0,4107K63 KFZ 57,5 4.500Abschnitt pstr15 PKW 58,4 3.5103.708 133,8 0,165 0,00110 0,00765 0,02200 0,0297IO_HVS1 LNFz 58,4 198SNFz 53,3 792 792 17,6 % 503,8 4,158 0,00480 0,08274 0,20000 0,2827K63 KFZ 58,0 2.100Abschnitt pstr16 PKW 58,4 1.8521.924 132,9 0,162 0,00110 0,00734 0,02200 0,0293IO_HVS1 LNFz 58,4 72SNFz 53,3 176 176 8,4 % 503,8 4,158 0,00480 0,08274 0,20000 0,2827bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfA 2.7.3ZwischenzustandXIIIProj.Nr.: 08005Straße / Abschnitt Fahrzeug- Geschw. Anzahl Anzahl SV- CO 2 NOx Benzol PM 10 [g/km]Fahrmuster schicht [km/h] (Summe) Anteil [g/km] [g/km] [g/km] Abgas Aufwirb. GesamtBAB A1 KFZ 112,0 35.750Abschnitt qstr1 PKW 120,0 26.04427.473 179,6 0,242 0,00145 0,01220 0,02200 0,0342AB_120 LNFz 115,0 1.429SNFz 86,2 8.277 8.277 23,2 % 643,5 3,866 0,00546 0,07155 0,20000 0,2716BAB A1 KFZ 112,0 35.750Abschnitt qstr2 PKW 120,0 26.04427.473 179,6 0,242 0,00145 0,01220 0,02200 0,0342AB_120 LNFz 115,0 1.429SNFz 86,2 8.277 8.277 23,2 % 643,5 3,866 0,00546 0,07155 0,20000 0,2716BAB A1 KFZ 113,2 42.400Abschnitt qstr3 PKW 120,0 32.49534.123 179,3 0,240 0,00145 0,01202 0,02200 0,0340AB_120 LNFz 115,0 1.628SNFz 86,2 8.277 8.277 19,5 % 643,5 3,866 0,00546 0,07155 0,20000 0,2716BAB A1 KFZ 113,2 42.400Abschnitt qstr4 PKW 120,0 32.49534.123 179,3 0,240 0,00145 0,01202 0,02200 0,0340AB_120 LNFz 115,0 1.628SNFz 86,2 8.277 8.277 19,5 % 643,5 3,866 0,00546 0,07155 0,20000 0,2716BAB A1 KFZ 59,8 14.600Abschnitt qstr5 PKW 60,6 11.25211.810 137,2 0,170 0,00111 0,00769 0,02200 0,0297AO_3 LNFz 60,6 558SNFz 56,6 2.790 2.790 19,1 % 590,7 4,769 0,00516 0,09002 0,20000 0,2900BAB A1 KFZ 59,8 14.300Abschnitt qstr6 PKW 60,6 11.05811.603 137,2 0,170 0,00111 0,00768 0,02200 0,0297AO_3 LNFz 60,6 545SNFz 56,6 2.697 2.697 18,9 % 590,7 4,769 0,00516 0,09002 0,20000 0,2900B3 KFZ 45,2 15.600Abschnitt qstr7 PKW 46,2 12.87013.488 147,4 0,158 0,00109 0,00708 0,03000 0,0371IO_HVS2 LNFz 46,2 618SNFz 38,5 2.112 2.112 13,5 % 613,2 5,006 0,00699 0,11068 0,30000 0,4107B3 KFZ 44,9 21.800Abschnitt qstr8 PKW 46,2 17.30618.236 147,6 0,159 0,00109 0,00718 0,03000 0,0372IO_HVS2 LNFz 46,2 930SNFz 38,5 3.564 3.564 16,3 % 613,2 5,006 0,00699 0,11068 0,30000 0,4107B3 KFZ 57,6 21.800Abschnitt qstr9 PKW 58,4 17.30618.236 133,6 0,164 0,00110 0,00761 0,02200 0,0296IO_HVS>50_1 LNFz 58,4 930SNFz 53,3 3.564 3.564 16,3 % 503,8 4,158 0,00480 0,08274 0,20000 0,2827B3 KFZ 76,2 14.900Abschnitt qstr10 PKW 76,7 12.43113.008 131,3 0,158 0,00102 0,00663 0,02200 0,0286AO_1 LNFz 76,7 577SNFz 72,7 1.892 1.892 12,7 % 549,1 4,050 0,00444 0,07680 0,20000 0,2768B3 KFZ 45,6 2.100Abschnitt qstr11 PKW 46,2 1.8521.924 147,0 0,156 0,00109 0,00693 0,03000 0,0369IO_HVS2 LNFz 46,2 72SNFz 38,5 176 176 8,4 % 613,2 5,006 0,00699 0,11068 0,30000 0,4107K63 KFZ 76,4 2.100Abschnitt qstr12 PKW 76,7 1.8521.924 130,9 0,157 0,00102 0,00650 0,02200 0,0285AO_1 LNFz 76,7 72SNFz 72,7 176 176 8,4 % 549,1 4,050 0,00444 0,07680 0,20000 0,2768K63 KFZ 37,5 14.400Abschnitt qstr13 PKW 39,1 9.99410.748 157,1 0,172 0,00124 0,00789 0,04000 0,0479IO_HVS3 LNFz 39,1 754SNFz 32,9 3.652 3.652 25,4 % 676,7 5,463 0,00813 0,12601 0,38000 0,5060K63 KFZ 57,1 2.400Abschnitt qstr15 PKW 58,4 1.6571.784 134,7 0,168 0,00110 0,00800 0,02200 0,0300IO_HVS1 LNFz 58,4 127SNFz 53,3 616 616 25,7 % 503,8 4,158 0,00480 0,08274 0,20000 0,2827K63 KFZ 56,7 7.200Abschnitt qstr17 PKW 58,4 4.3394.780 135,9 0,172 0,00110 0,00841 0,02200 0,0304IO_HVS1 LNFz 58,4 441SNFz 53,3 2.420 2.420 33,6 % 503,8 4,158 0,00480 0,08274 0,20000 0,2827LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


XIVProj.Nr.: 08005A 2.8A 2.8.1Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfGesamtemissionen der Straßenabschnitte (Jahresmittel)Prognose-NullfallStraßenabschnittGesamtemissionen pro JahrLängeCO 2 NOx Benzol PM 10[m] [t/a] [t/a] [t/a] [t/a]BAB A1nstr1 3.829 13.263,2 49,725 0,10978 4,1084nstr2 3.823 13.242,4 49,647 0,10961 4,1019nstr3 3.154 12.205,4 42,636 0,10087 3,6236nstr4 3.155 12.209,3 42,650 0,10091 3,6247nstr5 260 176,3 0,735 0,00148 0,0589nstr6 283 181,1 0,728 0,00151 0,0594B3nstr7 1.101 1.095,3 3,939 0,00966 0,4387nstr8 453 474,5 1,709 0,00419 0,1902nstr9 288 258,0 0,922 0,00224 0,0864nstr10 1.128 994,1 3,344 0,00785 0,3163K63nstr11 355 48,7 0,151 0,00042 0,0181nstr12 1.308 160,1 0,477 0,00126 0,0481nstr13 — — — — —nstr14 — — — — —nstr15 — — — — —nstr16 — — — — —nstr17 — — — — —Summe 54.308,4 196,662 0,4498 16,675A 2.8.2Prognose-PlanfallStraßenabschnittGesamtemissionen pro JahrLängeCO 2 NOx Benzol PM 10[m] [t/a] [t/a] [t/a] [t/a]BAB A1pstr1 3.829 14.341,2 54,005 0,11871 4,4543pstr2 3.823 14.318,7 53,920 0,11853 4,4473pstr3 3.154 13.175,3 46,269 0,10890 3,9238pstr4 3.155 13.179,5 46,283 0,10894 3,9250pstr5 271 323,3 1,515 0,00272 0,1147pstr6 294 341,7 1,592 0,00287 0,1209B3pstr7 1.101 1.319,2 5,104 0,01184 0,5496pstr8 453 542,8 2,100 0,00487 0,2261pstr9 288 444,9 1,873 0,00390 0,1627pstr10 1.128 1.131,0 4,002 0,00893 0,3690K63pstr11 355 5,9 0,008 0,00004 0,0016pstr12 — — — — —pstr13 240 401,0 2,022 0,00410 0,2227pstr14 617 583,2 3,174 0,00574 0,2969pstr15 589 192,4 0,839 0,00169 0,0718pstr16 660 83,0 0,251 0,00071 0,0256pstr17 — — — — —Summe 60.383,0 222,958 0,5025 18,912bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfA 2.8.3ZwischenzustandXVProj.Nr.: 08005StraßenabschnittGesamtemissionen pro JahrLängeCO 2 NOx Benzol PM 10[m] [t/a] [t/a] [t/a] [t/a]BAB A1qstr1 3.829 14.341,2 54,005 0,11871 4,4543qstr2 3.823 14.318,7 53,920 0,11853 4,4473qstr3 3.154 13.175,3 46,269 0,10890 3,9238qstr4 3.155 13.179,5 46,283 0,10894 3,9250qstr5 260 310,1 1,454 0,00261 0,1101qstr6 283 329,0 1,533 0,00277 0,1164B3qstr7 1.101 1.319,2 5,104 0,01184 0,5496qstr8 453 806,4 3,429 0,00741 0,3541qstr9 288 444,9 1,873 0,00390 0,1627qstr10 1.128 1.131,0 4,002 0,00893 0,3690K63qstr11 355 50,6 0,153 0,00043 0,0186qstr12 1.308 166,4 0,484 0,00131 0,0494qstr13 240 364,4 1,910 0,00377 0,2070qstr14 — — — — —qstr15 589 118,4 0,615 0,00106 0,0490qstr16 — — — — —qstr17 937 639,0 3,723 0,00577 0,2837Summe 60.694,1 224,757 0,5049 19,020A 3Emissionen von den BetriebsgrundstückenA 3.1 Emissionsfaktoren (Bezugsjahr 2010)StoffFallEmissionsfaktor [g/km]IO_Stop+GoStaubaufwirbelungStartzuschlag [g/Start]Heißabstellen [g/Stopp]Tankatmung [g/Tag u. Fz]1)Fahrzeugschicht PKW LNFCO 2 NOx BenzolPartikelPartikel CO 2546,0 0,545 0,01128 0,01864 419,9 0,760 0,00520 0,04977 1164,4 10,592 0,02788 0,37136— — — 0,09000 — — — 0,09000 — — — 0,80000116,6 0,203 0,03760 0,01525 160,7 0,311 0,01385 0,01173 445,6 4,327 0,07422 0,08756— — 0,00125 — — — 0,00026 — — — — —— — 0,00088 — — — 0,00018 — — — — —Startzuschläge in Handbuch Emissionsfaktoren nicht verfügbar, Werte anhand der Verhältnisse der Startzuschläge zu den Emissionen imFahrmodus IO_Stop+Go für LNF hochgerechnetCO 2NOxBenzolNOxSNF 1)BenzolPartikelLAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


XVIProj.Nr.: 08005A 3.2Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfPrognose-Planfall und ZwischenzustandAbschnittAnzahl FahrtenCO 2NOxWeg- Gesamt-Start-Start-Kürzel Anteil [Kfz/24h] länge fahrweg FahrtFahrtzuschlagzuschlag[m] [km] [g/24h] [g/24h] [g/24h] [g/24h]1 Fläche pbfqaaZufahrten PKW ged1zu 100 % 763 500,0 381,5 208.305 — 207,84 —Abfahrten PKW ged1ab 100 % 763 500,0 381,5 208.305 — 207,84 —Starts/ Stopps PKW ged1zu 100 % 763 — — — 88.931 — 154,55Zufahrten LNF ged1zu 100 % 55 500,0 27,5 11.546 — 20,91 —Abfahrten LNF ged1ab 100 % 55 500,0 27,5 11.546 — 20,91 —Starts/ Stopps LNF ged1zu 100 % 55 — — — 8.838 — 17,09Zufahrten SNF ged1zu 100 % 262 500,0 131,0 152.534 — 1.387,52 —Zufahrten SNF ged1ab 100 % 262 500,0 131,0 152.534 — 1.387,52 —Starts/ Stopps SNF ged1zu 100 % 262 — — — 116.758 — 1.133,62Gesamtemissionen959.298 4.537,812 Fläche pbfqabZufahrten PKW ged2zu 100 % 826 500,0 413,0 225.505 — 225,00 —Abfahrten PKW ged2ab 100 % 826 500,0 413,0 225.505 — 225,00 —Starts/ Stopps PKW ged2zu 100 % 826 — — — 96.274 — 167,31Zufahrten LNF ged2zu 100 % 60 500,0 30,0 12.596 — 22,81 —Abfahrten LNF ged2ab 100 % 60 500,0 30,0 12.596 — 22,81 —Starts/ Stopps LNF ged2zu 100 % 60 — — — 9.642 — 18,64Zufahrten SNF ged2zu 100 % 284 500,0 142,0 165.342 — 1.504,03 —Zufahrten SNF ged2ab 100 % 284 500,0 142,0 165.342 — 1.504,03 —Starts/ Stopps SNF ged2zu 100 % 284 — — — 126.562 — 1.228,81Gesamtemissionen3 Fläche pbfqac1.039.364 4.918,45Zufahrten PKW gea1zu 100 % 476 500,0 238,0 129.952 — 129,66 —Abfahrten PKW gea1ab 100 % 476 500,0 238,0 129.952 — 129,66 —Starts/ Stopps PKW gea1zu 100 % 476 — — — 55.480 — 96,42Zufahrten LNF gea1zu 100 % 35 500,0 17,5 7.348 — 13,31 —Abfahrten LNF gea1ab 100 % 35 500,0 17,5 7.348 — 13,31 —Starts/ Stopps LNF gea1zu 100 % 35 — — — 5.624 — 10,87Zufahrten SNF gea1zu 100 % 165 500,0 82,5 96.062 — 873,82 —Zufahrten SNF gea1ab 100 % 165 500,0 82,5 96.062 — 873,82 —Starts/ Stopps SNF gea1zu 100 % 165 — — — 73.531 — 713,92Gesamtemissionen4 Fläche pbfqad601.357 2.854,79Zufahrten PKW gea2zu 100 % 476 500,0 238,0 129.952 — 129,66 —Abfahrten PKW gea2ab 100 % 476 500,0 238,0 129.952 — 129,66 —Starts/ Stopps PKW gea2zu 100 % 476 — — — 55.480 — 96,42Zufahrten LNF gea2zu 100 % 35 500,0 17,5 7.348 — 13,31 —Abfahrten LNF gea2ab 100 % 35 500,0 17,5 7.348 — 13,31 —Starts/ Stopps LNF gea2zu 100 % 35 — — — 5.624 — 10,87Zufahrten SNF gea2zu 100 % 165 500,0 82,5 96.062 — 873,82 —Zufahrten SNF gea2ab 100 % 165 500,0 82,5 96.062 — 873,82 —Starts/ Stopps SNF gea2zu 100 % 165 — — — 73.531 — 713,92Gesamtemissionen5 Fläche pbfqae601.3572.854,79Zufahrten PKW gebzu 100 % 1.556 500,0 778,0 424.800 — 423,86 —Abfahrten PKW gebab 100 % 1.556 500,0 778,0 424.800 — 423,86 —Starts/ Stopps PKW gebzu 100 % 1.556 — — — 181.359 — 315,17Zufahrten LNF gebzu 100 % 112 500,0 56,0 23.512 — 42,59 —Abfahrten LNF gebab 100 % 112 500,0 56,0 23.512 — 42,59 —Starts/ Stopps LNF gebzu 100 % 112 — — — 17.998 — 34,79Zufahrten SNF gebzu 100 % 532 500,0 266,0 309.726 — 2.817,40 —Zufahrten SNF gebab 100 % 532 500,0 266,0 309.726 — 2.817,40 —Starts/ Stopps SNF gebzu 100 % 532 — — — 237.081 — 2.301,86Gesamtemissionen6 Fläche pbfqaf1.952.5159.219,52Zufahrten PKW gec1zu 100 % 552 500,0 276,0 150.700 — 150,37 —Abfahrten PKW gec1ab 100 % 552 500,0 276,0 150.700 — 150,37 —Starts/ Stopps PKW gec1zu 100 % 552 — — — 64.338 — 111,81Zufahrten LNF gec1zu 100 % 47 500,0 23,5 9.867 — 17,87 —Abfahrten LNF gec1ab 100 % 47 500,0 23,5 9.867 — 17,87 —Starts/ Stopps LNF gec1zu 100 % 47 — — — 7.553 — 14,60Zufahrten SNF gec1zu 100 % 241 500,0 120,5 140.308 — 1.276,31 —Zufahrten SNF gec1ab 100 % 241 500,0 120,5 140.308 — 1.276,31 —Starts/ Stopps SNF gec1zu 100 % 241 — — — 107.399 — 1.042,76Gesamtemissionen7 Fläche pbfqag781.0414.058,25Zufahrten PKW gec2zu 100 % 433 500,0 216,5 118.212 — 117,95 —Abfahrten PKW gec2ab 100 % 433 500,0 216,5 118.212 — 117,95 —Starts/ Stopps PKW gec2zu 100 % 433 — — — 50.468 — 87,71Zufahrten LNF gec2zu 100 % 37 500,0 18,5 7.768 — 14,07 —Abfahrten LNF gec2ab 100 % 37 500,0 18,5 7.768 — 14,07 —Starts/ Stopps LNF gec2zu 100 % 37 — — — 5.946 — 11,49Zufahrten SNF gec2zu 100 % 190 500,0 95,0 110.616 — 1.006,22 —Zufahrten SNF gec2ab 100 % 190 500,0 95,0 110.616 — 1.006,22 —Starts/ Stopps SNF gec2zu 100 % 190 — — — 84.672 — 822,09Gesamtemissionen614.2783.197,76bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfXVIIProj.Nr.: 08005AbschnittAnzahl FahrtenWeg- Gesamt-Kürzel Anteil [Kfz/24h] länge fahrweg FahrtPartikelStaubaufw.StartzuschlagFahrtStartzuschlagHeißabstel-lenTankatmung[m] [km] [g/24h] [g/24h] [g/24h] [g/24h] [g/24h] [g/24h] [g/24h]1 Fläche pbfqaaZufahrten PKW ged1zu 100 % 763 500,0 381,5 7,112 — — 4,305 — — —Abfahrten PKW ged1ab 100 % 763 500,0 381,5 7,112 — — 4,305 — — —Starts/ Stopps PKW ged1zu 100 % 763 — — — — 11,635 — 28,690 0,951 0,056Zufahrten LNF ged1zu 100 % 55 500,0 27,5 1,369 2,475 — 0,143 — — —Abfahrten LNF ged1ab 100 % 55 500,0 27,5 1,369 2,475 — 0,143 — — —Starts/ Stopps LNF ged1zu 100 % 55 — — — — 0,645 — 0,762 0,014 0,001Zufahrten SNF ged1zu 100 % 262 500,0 131,0 48,649 104,800 — 3,653 — — —Zufahrten SNF ged1ab 100 % 262 500,0 131,0 48,649 104,800 — 3,653 — — —Starts/ Stopps SNF ged1zu 100 % 262 — — — — 22,941 — 19,446 0,069 0,004Gesamtemissionen364,03066,1942 Fläche pbfqabZufahrten PKW ged2zu 100 % 826 500,0 413,0 7,699 — — 4,660 — — —Abfahrten PKW ged2ab 100 % 826 500,0 413,0 7,699 — — 4,660 — — —Starts/ Stopps PKW ged2zu 100 % 826 — — — — 12,595 — 31,058 1,030 0,060Zufahrten LNF ged2zu 100 % 60 500,0 30,0 1,493 2,700 — 0,156 — — —Abfahrten LNF ged2ab 100 % 60 500,0 30,0 1,493 2,700 — 0,156 — — —Starts/ Stopps LNF ged2zu 100 % 60 — — — — 0,704 — 0,831 0,016 0,001Zufahrten SNF ged2zu 100 % 284 500,0 142,0 52,733 113,600 — 3,960 — — —Zufahrten SNF ged2ab 100 % 284 500,0 142,0 52,733 113,600 — 3,960 — — —Starts/ Stopps SNF ged2zu 100 % 284 — — — — 24,867 — 21,079 0,075 0,004Gesamtemissionen3 Fläche pbfqac394,619 71,706Zufahrten PKW gea1zu 100 % 476 500,0 238,0 4,437 — — 2,686 — — —Abfahrten PKW gea1ab 100 % 476 500,0 238,0 4,437 — — 2,686 — — —Starts/ Stopps PKW gea1zu 100 % 476 — — — — 7,258 — 17,898 0,593 0,035Zufahrten LNF gea1zu 100 % 35 500,0 17,5 0,871 1,575 — 0,091 — — —Abfahrten LNF gea1ab 100 % 35 500,0 17,5 0,871 1,575 — 0,091 — — —Starts/ Stopps LNF gea1zu 100 % 35 — — — — 0,411 — 0,485 0,009 0,001Zufahrten SNF gea1zu 100 % 165 500,0 82,5 30,637 66,000 — 2,300 — — —Zufahrten SNF gea1ab 100 % 165 500,0 82,5 30,637 66,000 — 2,300 — — —Starts/ Stopps SNF gea1zu 100 % 165 — — — — 14,448 — 12,247 0,043 0,002Gesamtemissionen4 Fläche pbfqad229,157 41,467Zufahrten PKW gea2zu 100 % 476 500,0 238,0 4,437 — — 2,686 — — —Abfahrten PKW gea2ab 100 % 476 500,0 238,0 4,437 — — 2,686 — — —Starts/ Stopps PKW gea2zu 100 % 476 — — — — 7,258 — 17,898 0,593 0,035Zufahrten LNF gea2zu 100 % 35 500,0 17,5 0,871 1,575 — 0,091 — — —Abfahrten LNF gea2ab 100 % 35 500,0 17,5 0,871 1,575 — 0,091 — — —Starts/ Stopps LNF gea2zu 100 % 35 — — — — 0,411 — 0,485 0,009 0,001Zufahrten SNF gea2zu 100 % 165 500,0 82,5 30,637 66,000 — 2,300 — — —Zufahrten SNF gea2ab 100 % 165 500,0 82,5 30,637 66,000 — 2,300 — — —Starts/ Stopps SNF gea2zu 100 % 165 — — — — 14,448 — 12,247 0,043 0,002Gesamtemissionen5 Fläche pbfqae229,157 41,467Zufahrten PKW gebzu 100 % 1.556 500,0 778,0 14,504 — — 8,779 — — —Abfahrten PKW gebab 100 % 1.556 500,0 778,0 14,504 — — 8,779 — — —Starts/ Stopps PKW gebzu 100 % 1.556 — — — — 23,727 — 58,507 1,939 0,114Zufahrten LNF gebzu 100 % 112 500,0 56,0 2,787 5,040 — 0,291 — — —Abfahrten LNF gebab 100 % 112 500,0 56,0 2,787 5,040 — 0,291 — — —Starts/ Stopps LNF gebzu 100 % 112 — — — — 1,314 — 1,551 0,029 0,002Zufahrten SNF gebzu 100 % 532 500,0 266,0 98,782 212,800 — 7,417 — — —Zufahrten SNF gebab 100 % 532 500,0 266,0 98,782 212,800 — 7,417 — — —Starts/ Stopps SNF gebzu 100 % 532 — — — — 46,582 — 39,486 0,140 0,008Gesamtemissionen6 Fläche pbfqaf739,450134,751Zufahrten PKW gec1zu 100 % 552 500,0 276,0 5,145 — — 3,114 — — —Abfahrten PKW gec1ab 100 % 552 500,0 276,0 5,145 — — 3,114 — — —Starts/ Stopps PKW gec1zu 100 % 552 — — — — 8,417 — 20,756 0,688 0,040Zufahrten LNF gec1zu 100 % 47 500,0 23,5 1,170 2,115 — 0,122 — — —Abfahrten LNF gec1ab 100 % 47 500,0 23,5 1,170 2,115 — 0,122 — — —Starts/ Stopps LNF gec1zu 100 % 47 — — — — 0,552 — 0,651 0,012 0,001Zufahrten SNF gec1zu 100 % 241 500,0 120,5 44,749 96,400 — 3,360 — — —Zufahrten SNF gec1ab 100 % 241 500,0 120,5 44,749 96,400 — 3,360 — — —Starts/ Stopps SNF gec1zu 100 % 241 — — — — 21,102 — 17,887 0,063 0,004Gesamtemissionen7 Fläche pbfqag329,229 53,296Zufahrten PKW gec2zu 100 % 433 500,0 216,5 4,036 — — 2,443 — — —Abfahrten PKW gec2ab 100 % 433 500,0 216,5 4,036 — — 2,443 — — —Starts/ Stopps PKW gec2zu 100 % 433 — — — — 6,603 — 16,281 0,540 0,032Zufahrten LNF gec2zu 100 % 37 500,0 18,5 0,921 1,665 — 0,096 — — —Abfahrten LNF gec2ab 100 % 37 500,0 18,5 0,921 1,665 — 0,096 — — —Starts/ Stopps LNF gec2zu 100 % 37 — — — — 0,434 — 0,512 0,010 0,001Zufahrten SNF gec2zu 100 % 190 500,0 95,0 35,279 76,000 — 2,649 — — —Zufahrten SNF gec2ab 100 % 190 500,0 95,0 35,279 76,000 — 2,649 — — —Starts/ Stopps SNF gec2zu 100 % 190 — — — — 16,637 — 14,102 0,050 0,003Gesamtemissionen259,476 41,907BenzolLAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


XVIIIProj.Nr.: 08005A 3.3A 3.3.1Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfGesamtemissionen pro Jahr (Jahresmittel)Prognose-PlanfallGesamtemissionen pro JahrQuellenabschnittCO 2 NOx Benzol PM 10[t/a] [t/a] [t/a] [t/a]Fläche pbfqaa pfq1 350,14 1,656 0,0242 0,1329Fläche pbfqab pfq2 379,37 1,795 0,0262 0,1440Fläche pbfqac pfq3 219,50 1,042 0,0151 0,0836Fläche pbfqad pfq4 219,50 1,042 0,0151 0,0836Fläche pbfqae pfq5 712,67 3,365 0,0492 0,2699Fläche pbfqaf pfq6 285,08 1,481 0,0195 0,1202Fläche pbfqag pfq7 224,21 1,167 0,0153 0,0947Gesamt 2.390,46 11,549 0,1645 0,9290A 3.3.2ZwischenzustandGesamtemissionen pro JahrQuellenabschnittCO 2 NOx Benzol PM 10[t/a] [t/a] [t/a] [t/a]Fläche pbfqaa qfq1 350,14 1,656 0,0242 0,1329Fläche pbfqab qfq2 379,37 1,795 0,0262 0,1440Fläche pbfqac qfq3 219,50 1,042 0,0151 0,0836Fläche pbfqad qfq4 219,50 1,042 0,0151 0,0836Fläche pbfqae qfq5 712,67 3,365 0,0492 0,2699Fläche pbfqaf qfq6 285,08 1,481 0,0195 0,1202Fläche pbfqag qfq7 224,21 1,167 0,0153 0,0947Gesamt 2.390,46 11,549 0,1645 0,9290bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfA 4A 4.1XIXProj.Nr.: 08005Ausbreitungsklassenstatistik des DeutschenWetterdienstes (Hamburg-Fuhlsbüttel, 1991-2000)Windrichtungsverteilung im Jahresmittel(Anteil an Gesamtjahresstunden)N6 %5 %4 %3 %2 %W1 %OSA 4.2Windgeschwindig-Verteilung der Ausbreitungsklassen(Anteil an Gesamtjahresstunden)AusbreitungsklasseI II III/1 III/2 IV Vsehr stabil stabil indifferent indifferent labil sehr labilkeit[m/s] leicht stabil leicht labil0-1 6,93 % 3,81 % 0,52 % 0,49 % 0,74 % 0,36 %1,5 2,85 % 2,61 % 0,77 % 0,72 % 0,55 % 0,29 %2 2,88 % 2,93 % 1,56 % 1,17 % 0,64 % 0,35 %3 0,00 % 5,79 % 10,61 % 5,88 % 1,96 % 1,11 %4-5 0,00 % 0,00 % 15,94 % 4,10 % 1,07 % 0,46 %6 0,00 % 0,00 % 11,81 % 1,43 % 0,46 % 0,12 %7-8 0,00 % 0,00 % 5,21 % 0,61 % 0,17 % 0,03 %9 0,00 % 0,00 % 2,01 % 0,21 % 0,04 % 0,00 %>10 0,00 % 0,00 % 0,77 % 0,04 % 0,00 % 0,00 %Summe 12,66 % 15,14 % 49,20 % 14,65 % 5,64 % 2,71 %LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


XXProj.Nr.: 08005A 5Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfZusammenstellung aktueller Messdaten zur LuftqualitätNO BenzolStandort Zeitraum2JMW 98-Perz. SMW JMW JMW ÜTGebietsezogene Standorte in Niedersachsen2001 14 42 — — 31 392002 14 47 — — 26 39Altes Land2003 18 57 — — 31 47(JKCC)2004 16 — 93 — 22 13ländliches Gebiet2005 15 45 192 — 22 122006 14 47 100 — 24 142001 18 48 — — 28 332002 18 51 — — 27 43Lüneburger Heide2003 20 60 — — 33 57(LGOO),2004 20 — 90 — 22 13vorstädtisches Gebiet2005 20 55 135 — 23 112006 21 58 153 — 25 112001 14 40 — — 30 382002 15 44 — — 25 32Allertal2003 17 49 — — 29 36(WASS)2004 17 — 80 — 20 4vorstädtisches Gebiet2005 16 45 79 — 21 82006 16 47 70 — 24 12Gebietsbezogene Standorte in Hamburg (Hintergrundstationen)Flughafen-Nord,ländlich stadtnahTatenberg,vorstädtisches GebietNeugraben,vorstädtisches GebietAnsatz für Hintergrundbelastung:PM 102001 25 60 105,0 1,0 — —2002 25 — — 1 — —2003 29 — 175 1 26 —2004 25 — 96 0,9 21 —2005 25 — 118 0,8 21 92006 25 — 147 0,8 22 172001 20 50 86,0 — — —2002 18 — — — 21 —2003 21 — 111 — 24 —2004 19 — 96 — 20 —2005 19 — 83 — 20 112006 20 — 102 0,7 21 192001 17 47 99,0 — — —2002 17 — — — — —2003 18 — 110 — — —2004 15 — 88 — — —2005 17 — 268 — — —2006 19 — 100 — — —20 60 — 1,0 26 —Abkürzungen:JMW: JahresmittelwertTMW: TagesmittelwertSMW: StundenmittelwertÜT: Anzahl der Tage mit Überschreitungen des TMW-Grenzwertesbericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfXXIProj.Nr.: 08005A 6 Rasterkarten (Aufpunkthöhe Erdgeschoss), Maßstab 1:7.500A 6.1A 6.1.1Stickstoffdioxid-Gesamtbelastungen (Jahresmittelwert)Prognose-NullfallNO 2 -Gesamtbelastungen,Jahresmittelwert(Einheit μg/m³):LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfXXIIProj.Nr.: 08005A 6.1.2Prognose-PlanfallNO 2 -Gesamtbelastungen,Jahresmittelwert(Einheit μg/m³):bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfXXIIIProj.Nr.: 08005A 6.1.3Differenzkarte, Zunahmen im Prognose-Planfall gegenüber dem Prognose-NullfallNO 2 -Gesamtbelastungen,Jahresmittelwert(Einheit μg/m³):LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfXXIVProj.Nr.: 08005A 6.2A 6.2.1Stickstoffdioxid-Gesamtbelastungen (98-Perzentil)Prognose-NullfallNO 2 -Gesamtbelastungen,98-Perzentil(Einheit μg/m³):bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfXXVProj.Nr.: 08005A 6.2.2Prognose-PlanfallNO 2 -Gesamtbelastungen,98-Perzentil(Einheit μg/m³):LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfXXVIProj.Nr.: 08005A 6.2.3Differenzkarte, Zunahmen im Prognose-Planfall gegenüber dem Prognose-NullfallNO 2 -Gesamtbelastungen,98-Perzentil(Einheit μg/m³):bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfXXVIIProj.Nr.: 08005A 6.3A 6.3.1Benzol-Gesamtbelastungen (Jahresmittelwert)Prognose-NullfallBenzol-Gesamtbelastungen,Jahresmittelwert(Einheit μg/m³):LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfXXVIIIProj.Nr.: 08005A 6.3.2Prognose-PlanfallBenzol-Gesamtbelastungen,Jahresmittelwert(Einheit μg/m³):bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfXXIXProj.Nr.: 08005A 6.3.3Differenzkarte, Zunahmen im Prognose-Planfall gegenüber dem Prognose-NullfallBenzol-Gesamtbelastungen,Jahresmittelwert(Einheit μg/m³):LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfXXXProj.Nr.: 08005A 6.4A 6.4.1Feinstaub(PM 10 )-Gesamtbelastungen (Jahresmittelwert)Prognose-NullfallPM 10 -Gesamtbelastungen,Jahresmittelwert(Einheit μg/m³):bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfXXXIProj.Nr.: 08005A 6.4.2Prognose-PlanfallPM 10 -Gesamtbelastungen,Jahresmittelwert(Einheit μg/m³):LAIRM CONSULT GmbH 6. Mai 2008 bericht_08005_lsu.docgedruckt: 6. Mai 2008


Anhang zur Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan„Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfXXXIIProj.Nr.: 08005A 6.4.3Differenzkarte, Zunahmen im Prognose-Planfall gegenüber dem Prognose-NullfallPM 10 -Gesamtbelastungen,Jahresmittelwert(Einheit μg/m³):bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende IngenieureBüro Tostedt´ Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. Michael Beuße mbHBericht Nr. 08 - 11830Projekt: Bebauungsplan Nr. 66in MienenbüttelAuftraggeber: GEMEINDE NEU WULMSTORFBAHNHOFSTRAßE 39NEU WULMSTORFAuftrag:Baugrunduntersuchung, -beurteilung und Erstellungeines geotechnischen Berichteserteilt am: 25. Januar 2008vom29. Februar 2008Geschäftsf. Gesellschafter: Elsterbogen 18 Marie-Curie-Str. 1 Frische Luft 155 Wilkensweg 6Dr.-Ing. Michael Beuße 21255 Tostedt 26129 Oldenburg 44319 Dortmund 21149 HamburgAmtsgericht Tostedt Tel.: 0 41 82 / 28 77 0 Tel.: 0 44 1 / 36 11 68 45 Tel.: 0 23 1 / 92 71 21 14 Tel.: 0 40 / 70 38 23 56HRB 4060 Fax.: 0 41 82 / 28 77 28 Fax.: 0 44 1 / 36 11 68 49 Fax.: 0 23 1 / 92 71 21 22 Fax.: 0 40 / 70 38 23 57www.dr-beusse.de tostedt@dr-beusse.de oldenburg@dr-beusse.de dortmund@dr-beusse.de hamburg@dr-beusse.deKreissparkasse Stade BLZ 241 511 16 Kto.-Nr.: 420 422 Postbank Dortmund BLZ 440 100 46 Kto.-Nr.: 325 382 465Finanzamt Buchholz in der Nordheide Ust-ID:DE180892056 Verbandsmitgliedschaften: DGGT, BWK, DWA, Ingenieurkammer Niedersachsen


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende IngenieureI InhaltsverzeichnisSeiteII Anlagenverzeichnis 3III Tabellenverzeichnis 31 Auftrag und Vorgang 42 Bearbeitungsunterlagen 43 Örtliche Situation 64 Bauwerk 65 Baugrund 75.1 Erkundung 75.2 Aufbau 75.3 Wasser 85.4 Vorhandener Straßenaufbau „Wennerstorfer Straße“ 95.5 Laborversuche 105.6 Tragfähigkeit 125.7 Bodengruppen, -klassen und -kennwerte 126 Versickerungsfähigkeit 137 Entwässerungsleitungen 158 Versickerungsbecken 179 Baugrund- und Gründungsbeurteilung 1810 Umlegung der Kreistrasse K 63 1911 Hinweise zur Bauausführung 2112 Chemische Untersuchungen 2213 Umweltgefährdung 2414 Zusammenfassung 24- Seite 2 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende IngenieureII Anlagenverzeichnis3 1 Blatt Zusammenfassung Bohrkerne: Ergebnisse der Bestimmung der Schichtdicken,der Kornansprache und des qualitativen Pechgehaltes4 5 Blatt Wassergehaltsbestimmungen an ausgewählten Proben5 3 Blatt Zustandsgrenzen an ausgewählten Proben6 8 Blatt Körnungslinien von ausgewählten Proben aus den Schmelzwassersanden7 7 Blatt Körnungslinien von ausgewählten Proben aus der Grundmoräne8 1 Blatt Glühverlust einer ausgewählten Probe aus der Grundmoräne9 3 Blatt Proctorversuche an einer Mischprobe10 6 Blatt Versickerungsversuche nach Heitfeld et al.11 2 Blatt Grundbruch- und Setzungsberechnungen12 7 Blatt Laborprotokolle der chemischen AnalyseergebnisseIII TabellenverzeichnisSeiteTabelle 5-1: Vereinfachter Baugrundaufbau, östlicher und mittlerer Bereich 8Tabelle 5-2: Vereinfachter Baugrundaufbau, westlicher Bereich 8Tabelle 5-3: vorhandener Straßenaufbau 10Tabelle 5-4: Siebanalyseergebnisse von den Schmelzwassersanden 11Tabelle 5-5: Siebanalyseergebnisse vom Geschiebelehm 11Tabelle 5-6: Bodenklassen, -gruppen und -kennwerte (charakteristische Werte) 13Tabelle 6-1: Berechnung der Bemessungs-k f -Werte 14Tabelle 9-1: Errechnete Sohldrücke und Setzungen 18Tabelle 9-2: Vorläufig zulässige Sohldrücke und Setzungen 19- Seite 3 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende Ingenieure1 Auftrag und VorgangDie Gemeinde Neu Wulmstorf plant die Erschließung eines ca. 80 ha großen Gewerbegebietesim Ortsteil Mienenbüttel der Gemeinde Neu Wulmstorf. Die Fläche befindetsich westlich der Anschlussstelle Rade und erstreckt sich sowohl nördlich alsauch südlich der Bundesautobahn A 1.Für die weiteren Planungen sollte ein geotechnisches Gutachten zu den geologischensowie hydrogeologischen Gegebenheiten im Untersuchungsgebiet erarbeitetwerden. Zusätzlich soll das Gutachten Aussagen im Hinblick auf den Straßenbau undder Niederschlagsentwässerung treffen.Die Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. Michael Beuße mbH, Elsterbogen 18, 21255 Tostedt,wurde am 25. Januar 2008 von der Gemeinde Neu Wulmstorf mit der Durchführungvon Baugrund- und Laboruntersuchungen, Bohrkernentnahmen und der Aufstellungeines geotechnischen Gutachtens beauftragt.2 BearbeitungsunterlagenZur Bearbeitung standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung:a) Systemlageplan, Maßstab 1 : 5.000, Unterlagen von d + p Dänekamp und Partner,Pinnebergb) Lageplan, ohne Maßstab, Unterlagen der Gemeinde Neu Wulmstorfc) Geologische Karte von Niedersachsen 1 : 25.000,Blatt 2624 Hollenstedtd) Säulenprofile der abgeteuften Kleinbohrungene) Protokolle der Versickerungsversuchef) Protokolle der Laboruntersuchungeng) FGSV 27/2 Arbeitspapier, Ausgabe 2000h) Hinweise zur umweltverträglichen Verwertung von teerhaltigen Straßenbaustoffenin Niedersachsen (5/1994), Niedersächsisches Landesamt für Ökologie und Straßenbau,RuVA StB 01i) RstO 01 Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächenj) ZTVE-StB 97 Zusätzliche Technische VertragsbedingungenRichtlinien für Erdarbeiten und Straßenbau- Seite 4 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende Ingenieurek) ZTV T-StB 95 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinienfür Tragschichten im Straßenbaul) Arbeitsblatt DWA-A 138, Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasserund Abfall e.V., Januar 2002m) ATV-DVWK-M 153, Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwassern) LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT ABFALL, 2004: Anforderungen an die stofflicheVerwertung von mineralischen Abfällen. Teil II: Technische Regeln für dieVerwertung - 1.2 Bodenmaterial (TR Boden)o) LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT ABFALL,1997: Anforderungen an die stofflicheVerwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regelnp) Berichte 2008P501695 / 1 und 2008P501662 / 1 vom 15.02.2008, Unterlagen derGBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg GmbH, Pinnebergq) DIN - NormenDIN 1 054Zulässige Belastung des BaugrundsDIN 1 055 T 2 Lastannahmen für Bauten; BodenkenngrößenDIN 4 017Baugrund; Grundbruchberechnungen von lotrecht mittig belastetenFlachgründungenDIN 4 019Baugrund; Setzungsberechnungen bei lotrecht mittig belastetenFlachgründungenDIN 4 020Geotechnische UntersuchungenDIN 4 021Aufschluss durch Schürfe und BohrungenDIN 4 022Benennung und Beschreibung von BödenDIN 4 033Entwässerungskanäle und -leitungenDIN 18 121 WassergehaltDIN 18 122 Bestimmung der ZustandsgrenzenDIN 18 123 Bestimmung der KorngrößenverteilungDIN 18 128 Bestimmung des GlühverlustsDIN 18 196 Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnischeZweckeDIN 18 300 Erdarbeiten; Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen(VOB Teil C)- Seite 5 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende Ingenieure3 Örtliche SituationDas Untersuchungsgelände liegt westlich der Bundesstraße B 3 und wird nach Nordendurch die Kreisstraße K 63 in Richtung Hollenstedt begrenzt. Die Flächen werdenzur Zeit als Ackerflächen genutzt. Im östlichen Teil befindet sich ein kleinesWaldstück.Der Betrachtungsraum weist deutliche Höhenunterschiede auf. Im östlichen Bereichsind morphologisch die höchsten Erhebungen erkennbar. Der Bohransatzpunkt derKleinbohrung BS 44 liegt hier bei 87,60 m NN. In Richtung Westen fallen die Höhenrelativ schnell um ca. 3,00 bis 5,00 m ab, so dass hier ein deutlicher Geländesprungerkennbar ist. Im weiteren Verlauf nach Westen nimmt das Höhenniveau zwar weiterstetig ab, jedoch beträgt die Gesamtabnahme nur noch etwa 1,00 m bis 2,00 m. Beispielsweisebeträgt die Geländehöhe am Ansatzpunkt der Bohrung BS 21 noch77,72 m NN. Die niedrigste Geländehöhe wurde im Ansatzpunkt der Bohrung BS 4ermittelt. Der im Straßenbereich südlich der Autobahnunterführung gelegene Ansatzpunktweist eine Höhe von 76,63 m NN auf.4 BauwerkDie Bauweise der Gewerbebebauung (Gründung über Streifenfundamente und/oderEinzelfundamente) steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.Die zur Zeit nördlich des geplanten Gewerbegebietes verlaufende Kreisstraße sollverlegt werden. Die Kreisstraße K 63 soll aus Hollenstedt kommend durch das Gewerbegebietverlaufen. Im Bereich der derzeitig vorhandenen Unterführung soll eineneue Unterführung hergestellt werden, um dann die K 63 südlich der AnschlussstelleNr. 44 „Rade“ wieder an die Bundesstraße B 3 anzubinden.- Seite 6 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende Ingenieure5 Baugrund5.1 ErkundungIm Januar und Februar 2008 wurden durch die Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. MichaelBeuße mbH im Bereich des geplanten Gewerbegebiets insgesamt 55 Kleinbohrungennach DIN 4 021 (BS 80) bis zu einer Endteufe von maximal 10,00 m unter Geländeabgeteuft. Die Lage der Bohrungen ist aus dem Lageplan (Anlage 1) ersichtlich.5.2 AufbauDas in den Bohrungen gewonnene Bohrgut wurde vor Ort angesprochen und beschrieben.Die entsprechenden Säulenprofile sind zu geologischen Schnitten zusammengefasstund dem Gutachten als Anlagen 2 beigefügt. Die Schnitte verlaufengrößtenteils von West nach Ost. Lediglich der Schnitt IX verläuft im Bereich des„Wennerstorfer Weges“, der das Untersuchungsgebiet von Südwesten nach Nordostendurchquert.Nach der Bearbeitungsunterlage c) steht im Untersuchungsgebiet überwiegend JüngereDrenthemoräne (Geschiebelehm und -mergel) über Schmelzwassersanden ausder Saalekaltzeit an. Die im Blattgebiet nachgewiesene Mächtigkeit der Grundmoräneliegt zwischen 1,00 m und 26,00 m; die durchschnittliche Mächtigkeit beträgt 7,00m. Im Osten des Untersuchungsgebiets an der B 3 und im Nordwesten wird die JüngereDrenthemoräne von mehr als 1,00 m mächtigen, periglazialen Ablagerungen(Geschiebedecksande) aus der Weichselkaltzeit überlagert.Dementsprechende Bodenverhältnisse wurden angetroffen.Unter einer bis zu 0,50 m mächtigen sandigen, humosen bis schwach humosen, teilweiseschluffigen Mutterbodenschicht wurde bis zur jeweiligen Endteufe von maximal10,00 m unter Gelände in den Bohrungen im östlichen und mittleren Teil des Untersuchungsgebietesdie jüngere Drenthemoräne als toniger, schluffiger Sand bzw.toniger, sandiger Schluff mit wechselnden Nebenbestandteilen erbohrt. Häufig wurdedie Drenthemoräne als kalkfreier Geschiebelehm angetroffen, in einigen Bohrungentrat kalkhaltiger Geschiebemergel auf. Im Hangenden wurden teilweise die Feinanteileim Periglazial ausgewaschen, so dass man hier von Geschiebedecksandensprechen muss. Lokal sind in dem Geschiebelehm bzw. -mergel Bänder und Schichten,bestehend aus Schmelzwassersanden und -kiesen, eingelagert. In der nachfol-- Seite 7 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende Ingenieuregenden Tabelle 5-1 ist ein vereinfachter Baugrundaufbau für den östlichen und mittlerenTeil des Untersuchungsgebietes dargestellt.Unterkante Schicht[m NN]BodenartLagerungsdichte / Konsistenz87,30 bis 76,11 Mutterböden locker86,80 bis 74,93 Geschiebedecksande / Schmelzwassersande weich / locker82,60 bis 71,06 Geschiebelehm, lagenweise Schmelzwassersande breiig bis steif/halbfest< 68,93 Geschiebelehm und -mergel steif bis halbfestTabelle 5-1: Vereinfachter Baugrundaufbau, östlicher und mittlerer BereichIm westlichen Teil des Untersuchungsgebietes herrschen unterhalb der holozänenMutterböden Schmelzwasserablagerungen (Sand in unterschiedlicher Kornzusammensetzung,zum Teil schwach kiesig) in den niedergebrachten Bohrungen vor.Die Sande weisen teilweise schluffige Beimengungen auf. Die Schmelzwassersandewerden lokal von Grundmoränenmaterial überdeckt oder durchzogen. Ein vereinfachterBaugrundaufbau für diesen Bereich ist der nachfolgenden Tabelle 5-2 zu entnehmen.Unterkante Schicht[m NN]BodenartLagerungsdichte / Konsistenz80,27 bis 76,88 Mutterböden locker79,40 bis 75,31 Geschiebedecksande / Geschiebelehme breiig bis steif< 67,72 Schmelzwassersande, lagenweise Geschiebelehm locker bis mitteldichtTabelle 5-2: Vereinfachter Baugrundaufbau, westlicher Bereich5.3 WasserNach den Bohrarbeiten wurden die Bohrlöcher kurzfristig mit Peilrohren versehen.Die festgestellten Schichtwasserstände sind an den Bohrungen in den Anlagen 2angetragen. Bei den nach Bohrende gemessenen Schichtwasserständen handelt essich um noch nicht beruhigte Wasserstände.Wegen des großen Feinporenraums der oberflächennahen, bindigen Schichten, indem Wasser gebunden wird, findet eine Wasserabfuhr in starker zeitlicher Verzögerungstatt. In Abhängigkeit von den Witterungsbedingungen ist daher mit Bildung vonStaunässe bis in oberflächennahe Bereiche zu rechnen.- Seite 8 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende IngenieureDas erste, vollständig ausgebildete Grundwasserstockwerk befindet sich in größererTiefe. Nach der Bearbeitungsunterlage c) wurden im Untersuchungsgebiet im Jahr1982 Grundwasserstände von 50,00 m NN bis 45,00 m NN festgestellt. Die Fließrichtungdes Grundwassers ist nach Nordwesten gerichtet.5.4 Vorhandener Straßenaufbau „Wennerstorfer Straße“Zur Untersuchung des vorhandenen Straßenaufbaus der „Wennerstorfer Straße“wurden insgesamt fünf Bohrkerne aus dem Straßenoberbau entnommen und derStraßenunterbau mittels Kleinbohrungen (vgl. Anlage 9.3) erkundet. Die Ansatzpunktesind im Lageplan in der Anlage 1 dargestellt.Der Straßenoberbau gestaltet sich derzeit unterschiedlich. An allen Ansatzpunktenwurde Kopfsteinpflaster angetroffen. Das Kopfsteinpflaster wird im Bereich der BohrkerneBK 1 und BK 2 noch von Asphaltschichten überdeckt.Zur Bewertung des vorhandenen Straßenoberbaus wurden die Asphaltbohrkerne(BK) im Schwarzmateriallabor untersucht. Die Untersuchung erfolgte nach dem AnalyseparameterQualitativer Pechnachweis mittels Lackansprühverfahren mit anschließenderFluoreszenz unter UV-Licht nach der Bearbeitungsunterlage c).Der Schichtenaufbau des Straßenoberbaus und die Ergebnisse der Analysen sind inder Tabelle in der Anlage 3 zusammengestellt.Es konnte keine Fluoreszenz der Mörtelmatrix an den Asphaltschichten festgestelltwerden, so dass davon auszugehen ist, dass sich in den untersuchten Proben keinecarbostämmigen Bindemittel (Pech) befinden. Auch das Kopfsteinpflaster unterhalbder Asphaltschichten war nicht „angespritzt“.Die untersuchten Schichten sind ausweislich der vorliegenden Daten und gemäß derBearbeitungsunterlage h) in die Verwertungsklasse A (Ausbauasphalt) einzustufen.Der Straßenaufbau im Bereich der Ansatzpunkte ist in der nachfolgenden Tabellezusammengestellt.- Seite 9 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende IngenieureAnsatzpunktHöhe[m NN]Tiefe[m u. GOK]BK 1 82,68 0,211,201,50BK 2 82,22 0,260,601,00BK 3 78,50 0,160,601,00BK 4 76,63 0,180,501,00BK 5 76,56 0,150,801,00Schicht[-]Schwarzdecke / KopfsteinpflasterAuffüllung (Sand, schwach kiesig, schwach schluffig)Sand, schluffig, schwach kiesig, schwach humosSchwarzdecke / KopfsteinpflasterAuffüllung (Sand, schluffig, schwach kiesig, humos)GeschiebedecksandKopfsteinpflasterAuffüllung (Mittelsand, feinsandig, schwach grobsandig)GeschiebelehmKopfsteinpflasterAuffüllung (Mittelsand, feinsandig, schwach grobsandig)GeschiebelehmKopfsteinpflasterAuffüllung (Mittelsand, feinsandig, schwach grobsandig)GeschiebelehmTabelle 5-3: vorhandener Straßenaufbau5.5 LaborversucheUm eine genaue Zuordnung von Bodenkennwerten bzw. eine Einstufung hinsichtlichder Frostsicherheit und Tragfähigkeit des anstehenden Baugrunds vornehmen zukönnen, wurden an ausgewählten Bodenproben Laborversuche durchgeführt.Insgesamt sind 25 Wassergehalte nach DIN 18 121 am Geschiebelehm, drei Bestimmungender Zustandgrenzen nach DIN 18 122 am Geschiebelehm, acht Korngrößenverteilungennach DIN 18 123 an den Schmelzwassersanden sowie siebenKorngrößenverteilungen nach DIN 18 123 am Geschiebelehm durchgeführt worden.Darüber hinaus erfolgte eine Bestimmung des Glühverlustes nach DIN18 128 am Geschiebelehm und drei Bestimmungen der optimalen Proctordichte nachDIN 18 127.In den Anlagen 4 sind die ermittelten Wassergehalte in tabellarischer Form dargestellt.Diese wurden an diversen Proben, die aus dem erbohrten Geschiebelehm entnommenwurden, durchgeführt. Die Wassergehalte schwanken zwischen 9,64 % und20,61 %.Die Ermittlung der Zustandgrenzen des Geschiebelehms sind den Anlagen 5 zu entnehmen.Die Fließgrenzen wurden bei Wassergehalten von 18,60 % bis 21,80 %, dieAusrollgrenzen bei Wassergehalten von 9,80 % bis 10,70 % erreicht. Die Plastizitäts-- Seite 10 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende Ingenieurezahl schwankt zwischen 8,4 % und 11,1 %. Der Geschiebelehm ist ausweislich dervorliegenden Daten der Bodengruppe ST zuzuordnen.Die Anlagen 6 zeigen die Korngrößenverteilungen, die an Probenmaterial aus denSchmelzwassersanden durchgeführt wurden.Im Einzelnen betrachtet ergeben sich für die untersuchten Bodenproben die nachfolgendaufgeführten Feinkornanteile, Ungleichförmigkeitszahlen und Bodengruppen.ProbenbezeichnungEntnahmestelle, -tiefe[m u. GOK]Feinkornanteil[Masse-%]Ungleichförmigkeitszahl[-]Bodengruppe[-]P 011 BS 6, 1,0 - 2,0 1,5 2,5 SEP 012 BS 27, 2,0 - 3,0 1,3 3,2 SEP 013 BS 21, 3,0 - 4,0 6,2 2,7 SUP 025 BS 22, 2,0 - 3,0 3,7 2,3 SEP 026 BS 33, 2,0 - 2,5 1,3 6,7 SIP 027 BS 29, 4,0 - 4,5 2,1 23,4 GWP 028 BS 9, 1,5 - 2,5 0,6 2,0 SEP 034 BS 17, 2,0 - 3,0 0,4 4,4 SETabelle 5-4: Siebanalyseergebnisse von den SchmelzwassersandenDie Anlagen 7 zeigen die Korngrößenverteilungen vom Geschiebelehm. Die zusammengefasstenErgebnisse sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.ProbenbezeichnungEntnahmestelle, -tiefe[m u. GOK]Feinkornanteil[Masse-%]Ungleichförmigkeitszahl[-]Bodengruppe[-]P 001 BS 1, 1,5 - 2,0 38,4 [-] STP 017 BS 54, 1,0 - 1,5 38,6 89,6 STP 020 BS 49, 1,5 - 2,5 32,6 [-] STP 021 BS 31, 1,5 - 2,0 33,0 [-] STP 024 BS 31, 2,0 - 3,0 34,0 119,4 STP 030 BS 10, 4,0 - 5,0 34,8 [-] STP 032 BS 13, 3,0 - 4,0 34,0 [-] STTabelle 5-5: Siebanalyseergebnisse vom Geschiebelehm- Seite 11 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende IngenieureIn der Anlage 8 ist das Versuchsergebnis des Glühverlustes an der Probe P 014, dieaus der Bohrung BS 26 entnommen wurde, dargestellt. Der Geschiebelehm weist einenGlühverlust von 2,23 % auf. Der beprobte Geschiebelehm ist folglich alsschwach humos zu bezeichnen.Die Bestimmung der optimalen Proctordichte erfolgte an einer Mischprobe, die auseinzelnen Geschiebelehmproben zusammengeführt wurde. Das Versuchsergebnis istder Anlage 9.1 zu entnehmen. Bei einem optimalen Wassergehalt von 12,00 % beträgtdie optimale Proctordichte ρ Pr = 1,785 g / cm³. Anschließend wurden zwei weitereoptimale Proctordichten vom gleichen Geschiebelehmmaterial durchgeführt, jedochunter der Zugabe von unterschiedlichen Mengen an Zement. Die Ergebnissewerden im Abschnitt 10 erläutert.5.6 TragfähigkeitDie Mutterböden sind für einen Lastenabtrag in den Untergrund ungeeignet.Die Geschiebedecksande sind locker gelagert und ohne weitere Maßnahmen nichtausreichend tragfähig.Die breiigen und weichen Geschiebelehme und -mergel sind ohne zusätzliche Maßnahmennicht ausreichend tragfähig.Bei steifer bis halbfester Konsistenz ist der Geschiebelehm und -mergel ausreichendbis gut tragfähig.Die Schmelzwassersande sind oberflächennah locker gelagert. Darunter liegen sie inmitteldichter bis dichter Lagerung vor. Die locker gelagerten Sande sind ohne zusätzlicheMaßnahmen nicht ausreichend tragfähig. Die mitteldichten bis dichten Sandehaben eine gute bis sehr gute Tragfähigkeit.5.7 Bodengruppen, -klassen und -kennwerteAnhand der Schichtansprache durch den Bodengutachter erfolgt die Einstufung derBodenschichtungen in Bodengruppen nach DIN 18 196 für erd- und grundbautechnischeZwecke und nach Bodenklassen gemäß DIN 18 300 für die VOB-Erdarbeiten.- Seite 12 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende IngenieureDie Zuordnung der Bodenschichten erfolgt entsprechend dem Aufbau in den Anlagen2.Es ergeben sich dabei folgende Werte:BodenschichtBodenklasseDIN 18 300BodengruppeDIN 18 196 k[kN/m³]‘ k[kN/m³]‘ k[ ° ]c‘ k[kN/m²]E s[MN/m² ]Mutterboden 4 OH F2 - - - - -FrostklasseGeschiebedecksande3 SU F2 18 9 27,5 0 5Geschiebelehmund -mergel,breiig bis weichGeschiebelehmund -mergel,steif bis halbfest4 ST F3 18 9 27,5 5 3 - 74 ST F3 19 10 30,0 5 20 - 40Schmelzwassersande,locker3SE, SIGWF1 18 10 32,5 0 40Schmelzwassersande,mitteldichtbis dicht3SE, SIGWF1 18 10 37,5 0 80 - 150Tabelle 5-6: Bodenklassen, -gruppen und -kennwerte (charakteristische Werte)6 VersickerungsfähigkeitDie Bemessung von Versickerungselementen erfolgt im allgemeinen nach dem vonder Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. herausgegebenenBearbeitungsunterlage l).Danach kommen für die Anlage von Versickerungselementen nur Lockergesteine inFrage, deren Durchlässigkeitsbeiwerte (k f -Wert) im Bereich von 1 10 -3 m/s bis1 10 -6 m/s liegen. Diese sind in der Regel mittelkörnige und feinkörnige Sande mitkeinem oder nur geringem Schluff- und Tonanteil. Bei k f -Werten von kleiner als1 10 -6 m/s ist eine Entwässerung ausschließlich über die Versickerung mit zeitweiligerSpeicherung nicht gewährleistet, so dass eine ergänzende Ableitungsmöglichkeitvorzusehen ist.- Seite 13 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende IngenieureDie Ermittlung der k f -Werte erfolgte durch insgesamt fünf in situ Versickerungsversuchevor Ort. Dabei wurden die Filterstrecken jeweils im Bereich der erbohrtenSchmelzwassersande ausgebaut.Die Auswertung der Versickerungsversuche erfolgte mit der Formel nach HEITFELDet al.für niedrig anstehendes Grundwasserkf hCrta m/s._Cuht2 t1Die Versickerungsversuche sind detailliert in den Anlagen 10 dargestellt.Nach der Bearbeitungsunterlage l) ist bei Feldmethoden ein Korrekturfaktor von 2anzuwenden. Die einzelnen Ergebnisse der k f -Wert Bestimmungen sind der nachfolgendenTabelle zu entnehmen.Bohrung/TiefeBestimmungsmethodeBodenartk f -Wert[m/s]Korrektur-faktorBemessungs-k f -Wert [m/s]BS 6 / 1,80 m Versickerungsversuch Sand 2,82 10 -4 2,0 5,64 10 -4BS 7 / 3,50 m Versickerungsversuch Sand 3,52 10 -5 2,0 7,04 10 -5BS 13 / 4,80 m Versickerungsversuch Sand 5,80 10 -6 2,0 1,16 10 -5BS 14 / 4,90 m Versickerungsversuch Sand 3,26 10 -5 2,0 6,52 10 -5BS 21 / 2,25 m Versickerungsversuch Sand 2,12 10 -5 2,0 4,24 10 -5Tabelle 6-1: Berechnung der Bemessungs-k f -WerteNach der Bearbeitungsunterlage l) soll weiterhin die Mächtigkeit des Sickerraumsbezogen auf den mittleren höchsten Grundwasserstand mindestens 1,00 m betragen,um eine ausreichende Filterstrecke für eingeleitete Niederschlagabflüsse zugewährleisten.- Seite 14 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende IngenieureEs konnte im Bereich der durchgeführten Versickerungsversuche kein Grundwassergemessen werden. Der vorhandene Sickerraum erfüllt somit die vorgegebenen Kriterien.Die Schmelzwassersande sind bei Bemessungs-k f -Werten von 1,16 10 -5 m/s bis5,64 10 -4 m/s als versickerungsfähig einzustufen.Aus uns vorliegenden Laboruntersuchungen von vergleichbaren Bodenarten undnach den angetroffenen Bodenverhältnissen ist eine Niederschlagversickerung imGeschiebelehm nicht möglich, da dieser Boden die Kriterien hinsichtlich des gefordertenDurchlässigkeitsbeiwertes aufgrund des Tongehaltes nicht erfüllt.7 EntwässerungsleitungenDie Verlegetiefen der Entwässerungsleitungen sind derzeit noch nicht bekannt. DieEntwässerungsleitungen werden aber wegen des tief anstehenden Grundwassersdurchgehend oberhalb des Grundwasserspiegels verlegt werden.Hinsichtlich der Tragfähigkeit ergeben sich bei den Sanden keine Probleme. DieseSchichten sind bei der Nachverdichtung durch Flächenrüttler und/oder Vibrationsstampferausreichend tragfähig.Im Bereich bindiger Bodenschichten müssen die Entwässerungsleitungen auf einem20 cm mächtigen Rohrauflager aus Sand gebettet werden.Die Grabenböschungen sind mit einer Böschungsneigung von maximal 1 : 1,5 herzustellen.Für die Herstellung einer wasserfreien Gründungssohle sind zur Abführung vonOberflächen- und Tagwasser in seltenen Fällen Sickerpackungen und Sickerleitungenim Leitungsgraben zu verlegen und mitzuführen. In der Regel kann aber auf eineWasserhaltung verzichtet werden.Im Leitungsgraben ist die Dränwirkung des Bodens sowie der Sickerpackungen fürzufließendes Oberflächen- und Grundwasser nach Bauende gemäß ZTVE-StB 97und DIN 4 033 durch Abdichtungsmaßnahmen dauerhaft zu verhindern.Wenn nicht ausreichend Platz für die Verlegung im abgeböschten Graben zur Verfügungsteht, empfehlen wir zur Grabensicherung Verbauplatten einzusetzen. Ein- Seite 15 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende Ingenieuredichtschließender Spundwandverbau wäre nur in Bereichen mit hohen Grundwasserständennotwendig. Die Einbindetiefe unausgesteifter Spundbohlen beträgt dannetwa das 1,0 fache der Grabentiefe.Ein Rohrvortrieb brächte folgende Vorteile gegenüber einer offenen Bauweise:- Kein großer Flächenbedarf entlang der Trasse bei abgeböschten Gräben,- Verringerung der Bodenbewegungen,- Verzicht auf einen aufwendigen Grabenverbau,- Verzicht auf eventuelle Dränagemaßnahmen in der Grabensohle,- weitestgehende Aufrechterhaltung des Durchgangsverkehrs und/oder Anliegerverkehrs.- schonenderes Verfahren im Hinblick auf die dicht angrenzende Bebauung unddeshalb Verzicht auf Beweissicherungsverfahren.Aufgrund der meist mitteldicht gelagerten Sande wird ein Vortrieb durch Verdrängungwahrscheinlich nicht möglich sein. Statt dessen schlagen wir vor, zu rammenund/oder zu bohren. Abgesehen von konventionellen Vortriebsmethoden ist auch derEinsatz eines gesteuerten Horizontalbohrverfahrens mittels Pilotbohrung und eineranschließenden Aufweitung durch Einziehen des eigentlichen Rohres denkbar. Vorteileiner solchen Vorgehensweise wäre die Vergrößerung der Vortriebsstrecken undeine Reduzierung der Anzahl der Pressgruben. Bei einer herkömmlichen Vortriebsweisemuss mit Vortriebsstreckenabschnitten von schätzungsweise 50 m bis 100 mgerechnet werden. Ein gesteuertes Verfahren mit Pilotbohrung ermöglicht eine Vervielfachungder Teilstrecken. Der Bohrkopf muss hierbei mit den nachfolgenden Rohreneine wasserdichte Einheit ergeben, damit ein Nachfall von Erdmassen im Bereichder Ortsbrust vermieden wird.Die anstehenden Sande sind nach DIN 18 319 bei lockerer Lagerung der KlassenLNW 1 und bei mitteldichter Lagerung der Klasse LNW 2 zuzuordnen.Der Geschiebelehm und -mergel wird bei weicher Konsistenz in die Klasse LBM 1und bei steifer bis halbfester Konsistenz in die Klasse LBM 2 eingestuft. Im Geschiebelehmund -mergel ist aufgrund seiner geologischen Entstehungsgeschichte undnach unseren Erfahrungen in dem Untersuchungsgebiet mit Steinen (Korngrößeüber 63 mm) zu rechnen. Daher muss dieser Boden in die Zusatzklasse S 3 eingestuftwerden.- Seite 16 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende IngenieureSofern die Vortriebsarbeiten schonend betrieben werden, d. h. unter Vermeidung vonNachbrüchen, ist mit Verformungen der Leitung bzw. des Straßenoberbaus nicht zurechnen, da eine zusätzliche Belastung des Untergrunds auf Rohrsohlenniveau unterBerücksichtigung des auf das Rohr einwirkenden Auftriebs nicht zu erwarten ist.Die Start- und Zielgruben sollten mit einem Spundwandverbau gesichert werden.Nach ZTVE-StB 97 werden zur Überprüfung der geforderten 97 % Verdichtung desLeitungsgrabens die Einschaltung einer unabhängigen Bodenprüfstelle bzw. desBaugrundgutachters empfohlen. Diese sind befähigt, in Anwendung der möglichenPrüfverfahren und ihrer Ausrüstung, notwendige Entscheidungen zu treffen.Treten zwischen den Bohraufschlüssen lokal begrenzt ungünstigere Baugrundverhältnisseauf, ist hiervon der Bodengutachter unbedingt zu informieren bzw. zu konsultieren.8 VersickerungsbeckenDas geplante Regenrückhaltebecken ist im westlichen Bereich des Untersuchungsgebietesvorgesehen und liegt somit überwiegend im Bereich von drenthezeitlichenSchmelzwassersanden. Diese werden jedoch lokal von Geschiebedecksanden undGeschiebelehmen bis maximal 4,80 m unter Gelände überlagert. Bei einer vorgesehenenSohltiefe von etwa 5,00 m unter Gelände stehen im Bereich der Sohle ausschließlichversickerungsfähige Sande an.Das Versickerungsbecken ist bei der oben genannten Sohltiefe unter 45° abzuböschen.Bevor mit der Versickerung von Regenwasser begonnen wird, sind die Böschungenund die Sohle mit einer durchwurzelbaren Oberbodenzone in einer Stärkevon mindestens 0,10 m anzudecken. Der Oberboden darf nicht verdichtet und nichtmit Fahrzeugen befahren werden. Die Anwachssaat sollte vor Betriebsbeginn angegangensein.- Seite 17 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende Ingenieure9 Baugrund- und GründungsbeurteilungDer obere Bereich der anstehenden Böden ist überwiegend nicht ausreichend tragfähigund in weiten Bereichen wegen den bindigen Kornanteilen für den Straßenunterbauals Tragschicht (Frostschutzschicht) ungeeignet.Unterhalb der Gründungssohlen der Fundamente bzw. des Straßenplanums ist daherein Bodenaustausch oder eine Bodenverfestigung notwendig. In den meisten Fällenist hierbei eine Mächtigkeit von 0,50 m bis 0,40 m für die Fundamente und eineMächtigkeit von 1,00 m im Bereich der Straßen ausreichend. Lediglich bei hoch belastetenEinzelfundamenten ist unter Umständen eine größere Mächtigkeit notwendig.Die Bebauung im geplanten Gewerbegebiet kann nach Ausführung des Bodenaustauschsbzw. der Bodenverfestigung flach gegründet werden.Beispielhaft wurden für die erbohrte Schichtenfolge im Bereich der Bohrung BS 25Grundbruch- und Setzungsberechnungen für verschiedene Einzel- und Streifenfundamentedurchgeführt. Die tabellarischen und graphischen Darstellungen liegen demBericht als Anlagen 11 bei. Bei den Berechnungen liegt die Gründungssohle für dieStreifen- und Einzelfundamente bei 1,00 m unter Gelände.Die sich aus der Berechnung ergebenden zulässigen Sohldrücke (früher Bodenpressung)sind in der Tabelle 9-1 zusammengestellt. Bei diesen Belastungen ergebensich aber zu hohe Setzungen. Daher wurde für die verschiedenen Fundamente dervorläufige zulässige Sohldruck begrenzt. Diese Werte sind in der Tabelle 9-2 aufgeführt.FundamentartBreite / Länge[m]Errechneter Sohldruck[kN/m²]Setzung[cm]Streifenfundament 0,45 / 10 221,8 2,95Einzelfundament 1,50 / 1,50 344,9 5,60Tabelle 9-1: Errechnete Sohldrücke und SetzungenFür die Gründung über Streifen- und Einzelfundamente steht die notwendige Grundbruchsicherheitfür den Lastfall 1 mit R d - F d ≥ 0 fest.Um die Setzungen zu minimieren werden die vorläufigen zulässigen Sohldrücke wiefolgt begrenzt:- Seite 18 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende IngenieureFundamentartBreite / Länge[m]Vorläufig zulässiger Sohldruck[kN/m²]SetzungStreifenfundament 0,45 / 10 150 1,99Einzelfundament 1,50 / 1,50 200 3,25Tabelle 9-2: Vorläufig zulässige Sohldrücke und Setzungen[cm]Genauere Angaben über das Bauwerk bzw. die Fundamentabmessungen lagen nichtvor. Daher können die endgültigen zulässigen Sohldrücke erst bei genauer Kenntnisder Lasten- und Fundamentpläne berechnet werden. Zum Erreichen eines höherenzulässigen Sohldrucks kann in diesem Zusammenhang der Bodenaustausch oder dieBodenverfestigung modifiziert werden.10 Umlegung der Kreistrasse K 63Die Haupterschließungsstraße wird wegen der zu erwartenden, hohen Zahl an Achsübergängennach RStO 01 der Bauklasse I zugeordnet.Im Bereich des geplanten Planums steht nicht frostsicherer Geschiebelehm an, deraufgrund seiner überwiegend weichen, zum Teil auch steifen Konsistenz nicht dennach ZTVE-StB 97 geforderten Verformungsmodul von E v,2 45 MN/m² erreichenwird. Zum Erreichen einer ausreichenden Tragfähigkeit muss dem Geschiebelehmmindestens 3,0 % Zement oder alternativ ungebundener Kalk zugegeben werden(vgl. Anlagen 9.3 und 9.4). Die Zugabe des Bindemittels kann im Bau- oder Zentralmischverfahrenerfolgen. Die Mächtigkeit der verfestigten Schicht unterhalb des Planumsmuss mindestens 0,60 m betragen. Die im Baumischverfahren hergestellteSchicht darf eine Mächtigkeit von 0,20 m nicht überschreiten.Die genaue Zugabemenge des Bindemittels ist abhängig von dem Wassergehalt desanstehenden Materials, der jahreszeitlich bedingt während der Bauphase auch höherals die ermittelten liegen kann. Wir empfehlen daher, die Zugabemenge sowie dieÜbergänge des Verdichtungsgeräts in einem Versuchsfeld zu Beginn der Baumaßnahmegenau abzustimmen.- Seite 19 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende IngenieureDer Aufbau der Straße erfolgt entsprechend der Bearbeitungsunterlage i), der BauklasseI und der Frostklasse F 3 des Untergrunds mit folgendem Aufbau von untennach oben:- 44 cm Frostschutzschicht,- 15 cm Schottertragschicht,- 14 cm Asphalttragschicht,- 8 cm Asphaltbinderschicht,- 4 cm Asphaltdeckschicht.Auf der Frostschutzschicht muss ein Verformungsmodul von E v,2 120 MN/m², aufder Schottertragschicht von E v,2 150 MN/m² nachgewiesen werden.Der untersuchte Geschiebelehm muss auch für Dammschüttungen im Bereich derStraße verfestigt werden. Unter Umständen sind aber für die Lagen oberhalb desPlanums geringere Zugabemengen an Bindemittel möglich. Für die Ausschreibungder Baumaßnahme sollte von einer Zugabemenge von mindestens 3 % Zement oderKalk ausgegangen werden. Die einzelnen Lagen sollten eine Mächtigkeit von 30 cmnicht überschreiten, wenn der Boden zuvor im Zentralmischverfahren aufbereitetwurde. Für das Baumischverfahren gilt auch hier die maximale Mächtigkeit von20 cm.Nach ZTVE-StB 97 werden zur Überprüfung der geforderten Verdichtung des Planums,der Frostschutzschicht und der einzelnen Lagen der Dammschüttung die Einschaltungeiner unabhängigen Bodenprüfstelle bzw. des Baugrundgutachters empfohlen.Diese sind befähigt, in Anwendung der möglichen Prüfverfahren und ihrerAusrüstung, notwendige Entscheidungen zu treffen.- Seite 20 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende Ingenieure11 Hinweise zur BauausführungNach den durchgeführten Bodenuntersuchungen ergeben sich für das geplante Gewerbegebietim Bereich der Straßen und der Gründungssohlen folgende Maßnahmen:- Unter den Straßen, den Streifen- und Einzelfundamenten ist der anstehende,überwiegend lockere bzw. weiche Geschiebelehm bzw. -mergel unter Beachtungder Druckausstrahlung von 45° durch Mineralgemisch oder Recyclingmaterial imBereich der Straßen und durch ein Kiessandgemisch im Bereich der Fundamenteauszutauschen oder eine Bodenverfestigung durchzuführen,- unterschiedlich tiefe Bereiche sind mit einem Winkel von 45° abzuböschen,- wegen der Höhenlage der angenommenen Aushubsohle ist in der Baugrube mitgeringem Wasserandrang zu rechnen, der mit einer offenen Wasserhaltung abgeführtwerden kann,- die Ableitung des gesammelten Baugrubenwassers ins öffentliche Kanalnetz istgenehmigungspflichtig,- die Baugrubensohlen müssen vor Einbau des Bodenaustauschmaterials durchden Gutachter abgenommen werden,- durch Witterungseinflüsse aufgeweichte Bereiche müssen abtrocknen oder ausgetauschtwerden,- der Bodenaustausch oder die Bodenverfestigung muss in mehreren, höchstens0,3 m mächtigen Lagen und verdichtet (Richtwert D Pr 100 %, wobei als Grenzwertinnerhalb einer Schüttlage D Pr = 97 % nicht unterschritten werden darf) erfolgen,- für den Bodenaustausch im Bereich der Straßen ist ein Mineralgemisch oder einRecyclinggemisch zu verwenden, die Körnung soll 0/100 mm sein,- da das geplante Gewerbegebiet außerhalb des östlich an die Bundesstraße B 3angrenzenden Wasserschutzgebietes (Zone III b) des Wasserwerks Woxdorfliegt, unterliegt der Einbau von Recyclingmaterialien nach LAGA keinen zusätzlichenEinschränkungen,- für den Bodenaustausch im Bereich der Fundamente ist ein Kiessandgemisch miteinem Schluffanteil < 5 % zu verwenden,- Seite 21 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende Ingenieure- die Bodenverfestigung erfolgt durch Zugabe von Zement oder Kalk, hierfür ist eineEignungsprüfung und eine Probeverdichtung durchzuführen,- für die Kalkulation ist von einer Zugabemenge von 2 % bis 3 % Feinkalk oder 3 %bis 5 % Zement bei einer Einfrästiefe von 30 cm bis 40 cm auszugehen,- die Verdichtungsprüfung des Mineral- oder Recyclingmaterials oder der Bodenverfestigungsollte in jeder zweiten Lage an vier Kontrollpunkten je 1.000 m² erfolgen.Alternativ zum Verdichtungsgrad ist ein statischer Verformungsmodul vonE v2 100 MN/m² oder ein dynamischer Verformungsmodul von E v,dyn 50 MN/m²nachzuweisen,- die Verdichtungsprüfung des eingebauten Kiessandes sollte bei einer Austauschhöhevon mehr als 0,80 m mit der leichten Rammsonde DPL (A = 10 cm²) nachDIN 4 094 (mindestens 29 Schläge pro 10 cm Eindringtiefe bzw. 20 Schläge imwassergesättigten Bereich unterhalb einer Störzone von 30 cm) oder bei einerAustauschhöhe kleiner als 0,80 m mit dem leichten Fallgewicht (dynamischerPlattendruckversuch) nach TP BF-StB Teil B 8.3 (mindestens E v, dyn 35 MN/m²)erfolgen,- zur dauernden Trockenhaltung der Fundamente genügen die nach DIN 18 195üblichen Maßnahmen.12 Chemische UntersuchungenIm Untersuchungsgebiet verläuft ein Feldweg von Osten nach Westen. Dieser knicktsüdlich des vorhandenen, landwirtschaftlichen Hofes nach Norden ab. Die Gesamtlängedes Feldweges beträgt etwa 1.000 m. Die durchschnittliche Breite wurde mitca. 4,50 m abgeschätzt. Die Aufbaustärke wurde unsererseits mit etwa 1,00 m abgeschätzt,so dass insgesamt etwa 4.500 m³ Straßenaufbaumaterial im Bereich desUntersuchungsgebietes vorhanden sind.Gemäß der Bearbeitungsunterlage n) sind für alle angefangenen 1.000 m³ Bodenaushubchemische Analysen nach LAGA gefordert. Daraus ergibt sich eine Gesamtmengevon fünf Analytiken.Die Beprobung des Feldweges erfolgte in fünf Teilflächen, die auf dem Lageplan inder Anlage 1 verzeichnet sind. Dabei wurde ein sehr heterogener Aufbau des Feld-- Seite 22 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende Ingenieureweges festgestellt. In den Teilflächen 1 und 2 sind Auffüllungen wie Schottermaterialvorherrschend. In den Teilflächen 3 und 4 waren die Auffüllungen unterhalb von etwa0,10 m unter Geländeoberkante stark verfestigt oder eventuell sogar hydraulisch gebunden,so dass sich die Probenahme äußerst schwierig gestaltete. In der Teilfläche5 ist neben Schotter auch Kopfsteinpflaster vorhanden. In allen Teilflächen wurdenneben den oben beschriebenen mineralischen Fremdbestandteilen auch große Mengenan natürlichem Bodenmaterial festgestellt. Daher ist eine exakte Differenzierunggemäß Bearbeitungsunterlage n) in „Bauschutt“ oder „Boden“ nicht eindeutig möglich.Aufgrund des hohen Bestandteils an natürlichem Bodenmaterial haben wir dieBewertung nach LAGA Boden vorgenommen.Sofern Material im Zuge von Baumaßnahmen ausgekoffert wird und es aus bautechnischenoder wasserwirtschaftlichen Gründen nicht wiedereingebaut werden kann, istes einer geeigneten Verwertung/Entsorgung zuzuführen. Die Möglichkeiten der Verwertungorientieren sich an den Zuordnungswerten der LänderarbeitsgemeinschaftAbfall (LAGA). Der Zuordnungswert Z 0 stellt die Obergrenze für einen uneingeschränktenEinbau dar. Der Zuordnungswert Z 1.1 definiert die Obergrenze für einenoffenen Einbau unter Berücksichtigung bestimmter Nutzungseinschränkungen. DerZuordnungswert Z 1.2 kann in hydrogeologisch günstigen Gebieten als Obergrenzefür einen eingeschränkten offenen Einbau festgelegt werden. Der ZuordnungswertZ 2 stellt die Obergrenze für einen eingeschränkten Einbau mit definierten technischenSicherungsmaßnahmen dar. Die Zuordnungswerte Z 3 bis Z 5 bedeuten einenEinbau bzw. Ablagerung in Deponien der Deponieklasse I und II bzw. in Sonderabfalldeponien.Anhand der Ergebnisse (Anlagen 12) aus den chemischen Analysen nach LAGABoden können folgende Aussagen gemacht werden:Die Mischproben MP 1, MP 2, MP 3 und MP 5 aus den Teilflächen 1, 2, 3 und 5 weisenerhöhte Feststoffwerte für die Parameter Kohlenwasserstoffe, TOC und Kupferauf. Im Eluat wurden erhöhte Sulfatgehalte (MP 5) und Leitfähigkeiten gemessen.Diese Proben sind ausweislich der vorliegenden Daten der Einbauklasse 1 zuzuordnen.Die Mischprobe MP 4 aus der Teilfläche 4 weist erhöhte Kohlenwasserstoffwerte undTOC-Gehalte auf. Darüber hinaus ist die Leitfähigkeit erhöht. Die untersuchte Mischprobeist der Einbauklasse Z 2 zuzuordnen.- Seite 23 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende IngenieureWir empfehlen, den Aushub der Wegbefestigung (mineralischer Fremdbestandteil)vom natürlich gewachsenen Boden zu trennen und zwischen zu lagern und eineNachbeprobung durchzuführen. Die Bewertung der Nachbeprobung ist dann entsprechendnach LAGA Bauschutt oder LAGA Boden durchzuführen.13 UmweltgefährdungWährend der im Zuge des Gutachtens durchgeführten Geländearbeiten wurden andem Bohrgut keine sensorisch wahrnehmbaren Auffälligkeiten festgestellt. WeitergehendeArbeiten im Hinblick auf das Erfassen umweltgefährdender Stoffe erscheinendaher bei dem jetzigen Kenntnisstand nicht notwendig.Grundsätzlich gilt jedoch, dass sich das Vorhandensein bzw. Nichtvorhandenseinumweltgefährdender Schadstoffe nur durch weiterführende Untersuchungen wiez. B. historische Erkundung, evtl. eine erneute Probenahme und durch chemischeAnalysen nachweisen lässt. Die hierfür notwendigen Arbeiten waren aber nicht Bestandteilunseres Auftrags.14 ZusammenfassungDie Gemeinde Neu Wulmstorf plant die Erschließung eines Gewerbegebiets bei Mienenbüttel.Die Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. Michael Beuße mbH, Elsterbogen 18, 21255 Tostedt,wurde am 25. Januar 2008 von der Gemeinde Neu Wulmstorf mit der Durchführungvon Baugrunduntersuchungen und der Aufstellung eines geotechnischenGutachtens beauftragt. Weiterhin sollte der Straßenaufbau und die Versickerungsfähigkeitder anstehenden Böden beurteilt werden.Die Versickerungsfähigkeit des Bodens ist in weiten Bereichen wegen des oberflächennahanstehenden Geschiebelehms nicht gegeben. In den Sanden ist eine Niederschlagsversickerungmöglich.- Seite 24 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende IngenieureWegen des teilweise vorhandenen weichen bzw. lockeren Baugrunds ist im Bereichder Straßen und der angenommenen Gründungssohlen ein Bodenaustausch odereine Bodenverfestigung erforderlich. Die Austauschtiefe richtet sich nach den vorhandenenBelastungen. Für die Straßen wurde von einer Austauschtiefe von1,00 m unter Planum ausgegangen. Für den Großteil der Fundamente dürfte eineAustauschtiefe von 0,40 m bis 0,50 m unter Gründungssohle ausreichend sein.Je nach Fundamentgröße kann ein vorläufig zulässiger Sohldruck von etwa = 150 kN/m² bis 200 KN/m² zugelassen werden. Genauere Angaben und Aussagenzum Setzungsmaß können noch nicht getroffen werden.Der untersuchte Straßenaufbau ist nicht teerhaltig und unterliegt somit keinen weiterenBeschränkungen bei der Verwertung.Die chemische Analytik des Feldwegmaterials ergab für vier Teilflächen eine Einstufungin die Einbauklasse Z 1 und für die Teilfläche 4 die Einstufung in die EinbauklasseZ 2.Maßnahmen zum Bodenaustausch und/oder Bodenverfestigung, zur Wasserhaltungund zu den Abnahmen wurden angegeben.Um nicht das Risiko von unkontrollierten Setzungen entstehen zu lassen, sind dieGründungsarbeiten sorgfältig nach Anweisung des Gutachters durchzuführen.Entsprechend den vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen Baugrund und Bauwerkist das Gutachten nur in seiner Gesamtheit verbindlich. Änderungen in den Bearbeitungsunterlagenund vom Gutachten abweichende Bauausführungen bedürfendeshalb stets der Überprüfung und der Zustimmung des Gutachters.Baugrundaufschlüsse basieren auch bei Einhaltung der nach den gültigen Vorschriftenvorgegebenen Rasterabstände zwangsläufig auf punktförmigen Aufschlüssen, sodass Abweichungen von den vorstehend beschriebenen Verhältnissen zwischen denAnsatzpunkten nicht völlig ausgeschlossen werden können. Die IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbH behält sich daher eine Überprüfung der Gründungssituationim Zuge einer förmlichen Abnahme der Aushub- und Gründungssohlen(nach DIN 4 020 gefordert), gegebenenfalls auch ergänzende Ausführungshinweisevor.Wird im Zuge der Auskofferungsarbeiten ein anderer als im Gutachten dargestellterAufbau des Untergrunds angetroffen, ist unser Büro unverzüglich zu benachrichtigenund durch den Gutachter eine Bestandsaufnahme vor Ort durchzuführen.- Seite 25 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende IngenieureDas Baugrundgutachten gilt für das in Abschnitt 3 angegebene Objekt im Zusammenhangmit den Projektdaten. Eine Übertragung der Untersuchungsergebnisse aufandere Projekte ist ohne Zustimmung der Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. MichaelBeuße mbH nicht zulässig.Für Rückfragen im Zusammenhang mit unseren Untersuchungen und der Erstellungdieses Gutachten stehen wir jederzeit zur Verfügung.Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. Michael Beuße mbHDr.-Ing. Michael BeußeDipl.-Geol. Jens SchmitzVerteiler:Herrn Sausmikat, Gemeinde neu Wulmstorf 2-fach (Berichtsform)1-fach (Digital im pdf-Format)Herrn v. Drahten, Büro Dänekamp + Partner 1-fach- Seite 26 - zum Bericht 08 - 11830 vom 29. Februar 2008 an die Gemeinde Neu Wulmstorf


SchmelzwassersandeGeschiebelehmP 27.1 (2.0 - 3.0 m u. GOK)P 27.2 (5.5 - 6.0 m u. GOK)P 27.3 (6.0 - 6.5 m u. GOK)P 27.4 (6.7 - 7.0 m u. GOK)P 27.5 (8.0 - 9.0 m u. GOK)BS 2779.39 m NNSchmelzwassersandeMu MutterbodenSand, schwach schluffig, humos, schwarzbraun0.30 (79.09)Mittelsandfeinsandig, grobsandig, schwach kiesig,schwach schluffig, beigebraun0.80 (78.59)Mittelsandgrobsandig, feinsandig, schwach kiesig,beige5.50 (73.89)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, grau6.00 (73.39)Sandschwach kiesig - kiesig, beigebraun6.70 (72.69)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, graubraun7.00 (72.39)Mittelsandschwach grobsandig - grobsandig, schwachfeinsandig, beige10.00 (69.39)MuP 32.1 (0.5 - 1.0 m u. GOK)P 32.2 (2.0 - 3.0 m u. GOK)P 32.3 (4.0 - 5.0 m u. GOK)P 32.4 (5.0 - 6.0 m u. GOK)P 32.5 (6.0 - 7.0 m u. GOK)BS 35Geschiebedecksand80.05 m NNBS 3278.50 m NNBS 3477.69 m NNGeschiebelehmMutterbodenSand, schluffig, schwach humos, schwachkiesig, schwarzbraun0.25 (78.25)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, braun7.00 (71.50)Mu MutterbodenSand, schluffig, schwach kiesig, humos,P 34.1 (0.5 - 1.0 m u. GOK)schwarzbraun0.35 (77.34)GeschiebedecksandMittelsand, grobsandig, schwach kiesig,schwach schluffig, beigebraun1.30 (76.39)2.50 (75.19)P 34.2 (3.0 - 4.0 m u. GOK)P 34.3 (5.0 - 6.0 m u. GOK)P 34.4 (7.0 - 8.0 m u. GOK)P 34.5 (9.0 - 10.0 m u. GOK)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach kiesig, schwachtonig, graubraun9.00 (68.69)GeschiebemergelSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, graubraun10.00 (67.69)Geschiebelehmund -mergelGeschiebedecksandMu MutterbodenSand, schluffig, humos, schwach kiesig,schwarzbraun0.30 (79.75)GeschiebedecksandP 35.1 (1.0 - 2.0 m u. GOK)Sand, schluffig, schwach kiesig, lagenweiseGeschiebelehm, beigebraun2.20 (77.85)2.90 (77.15)P 35.2 (3.0 - 4.0 m u. GOK)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, Sandlinsen, braunP 35.3 (4.0 - 5.0 m u. GOK)5.20 (74.85)P 35.4 (5.5 - 6.0 m u. GOK)GeschiebemergelSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, graubraunP 35.5 (6.0 - 7.0 m u. GOK)7.00 (73.05)BS 282.42 m NN82.22 m NNBohrkernP 2.1 (0.3 - 0.5 m u. GOK) A 0.26 (81.96)AuffüllungSand, schluffig, humos, schwach kiesig,dunkelbraun0.60 (81.62)GeschiebedecksandP 2.2 (1.5 - 2.5 m u. GOK)Sand, schluffig, schwach kiesig, braun1.00 (81.22)4.00 (78.22)P 2.3 (4.0 - 5.0 m u. GOK)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, braunP 2.4 (6.0 - 7.0 m u. GOK)7.20 (75.02)P 2.5 (7.2 - 8.0 m u. GOK)GeschiebemergelSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, graubraun8.00 (74.22)Geschiebelehmund -mergelBS 53Geschiebedecksand83.86 m NNBS 52Mu MutterbodenSand, schluffig, schwach kiesig, humos,schwarzbraun0.20 (82.22)P 52.1 (1.0 - 1.5 m u. GOK)GeschiebedecksandSand, schluffig, schwach kiesig, beigebraun0.60 (81.82)P 52.2 (3.0 - 4.0 m u. GOK)4.10 (78.32)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig - tonig,schwach kiesig, beigebraunP 52.3 (5.0 - 6.0 m u. GOK)6.90 (75.52)P 52.4 (7.0 - 8.0 m u. GOK)GeschiebemergelSand, schluffig, schwach tonig - tonig,schwach kiesig, graubraunP 52.5 (9.0 - 10.0 m u. GOK)10.00 (72.42)Mu MutterbodenP 53.1 (0.3 - 0.7 m u. GOK)Sand, schluffig, humos, schwarzbraun0.30 (83.56)GeschiebedecksandP 53.2 (1.0 - 1.5 m u. GOK)Sand, schluffig, schwach kiesig, beigebraun0.70 (83.16)1.80 (82.06)P 53.3 (2.5 - 3.0 m u. GOK)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachP 53.4 (4.0 - 5.0 m u. GOK)kiesig, beigeP 53.5 (6.0 - 7.0 m u. GOK)7.00 (76.86)GeschiebedecksandBS 5484.87 m NNIngenieurgesellschaftLegendeDr.-Ing. Michael Beuße mbHsteifGeschiebedecksand A AuffüllungSandElsterbogen 18 Tel.: 04182 - 28770weich - steif21255 Tostedt Fax.: 04182 - 287728GeschiebemergelMu Mutterbodenwww.dr-beusse.debreiig - weich2.50GeschiebelehmMittelsandSchichtwasser nach Bohrende12.02.2008Mu MutterbodenP 54.1 (0.3 - 0.8 m u. GOK)Sand, schluffig, humos, schwarzbraun0.30 (84.57)GeschiebedecksandP 54.2 (1.0 - 1.5 m u. GOK)Sand, schluffig, schwach kiesig, beigebraun0.80 (84.07)2.50 (82.37)P 54.3 (2.5 - 3.0 m u. GOK)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, beigeP 54.4 (5.0 - 6.0 m u. GOK)8.00 (76.87)P 54.4 (8.0 - 9.0 m u. GOK)GeschiebemergelSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, beigebraun10.00 (74.87)Geschiebelehmund -mergelBS - Kleinbohrung nach DIN 4 021 - BS 80Projekt :Anlage :2.5B-Plan Nr. 66MienenbüttelBericht :08 - 11830Auftraggeber :Maßstab (L/H) :- / 1 : 75GEMEINDEDatum :NEU WULMSTORF25.02.2008Profil V - V'Geschiebelehm


BS 1283.57 m NNGeschiebedecksandP 6.1 (0.2 - 0.8 m u. GOK)P 6.2 (1.0 - 2.0 m u. GOK)P 6.3 (3.0 - 3.5 m u. GOK)P 6.4 (4.0 - 5.0 m u. GOK)P 6.5 (6.0 - 6.0 m u. GOK)BS 677.93 m NNMuMutterbodenSand, schwach schluffig, schwach kiesig,humos, schwarzbraun0.20 (77.73)Sandschwach schluffig, schwach kiesig -kiesig, braun0.80 (77.13)Mittelsandfeinsandig, schwach grobsandig, gelbbraun2.80 (75.13)Feinsandmittelsandig - stark mittelsandig, gelbbraun3.70 (74.23)Mittelsandstark feinsandig, grobsandig, beigebraun7.00 (70.93)SchmelzwassersandeP 7.1 (0.3 - 0.8 m u. GOK)P 7.2 (1.0 - 2.0 m u. GOK)GeschiebelehmP 7.3 (3.0 - 4.0 m u. GOK)P 7.4 (5.0 - 6.0 m u. GOK)P 7.5 (6.0 - 7.0 m u. GOK)BS 778.21 m NNMuMutterbodenSand, schluffig, humos, schwarzbraun0.25 (77.96)GeschiebedecksandSand, schluffig, schwach kiesig, braun0.80 (77.41)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, braun2.90 (75.31)Mittelsandfeinsandig, schwach grobsandig, schwachschluffig, z. T. schwach kiesig, beigebraun4.00 (74.21)Mittelsandfeinsandig, schwach grobsandig, beige7.00 (71.21)GeschiebedecksandSchmelzwassersandeP 8.1 (0.5 - 0.9 m u. GOK)P 8.2 (1.0 - 2.0 m u. GOK)P 8.3 (2.5 - 3.0 m u. GOK)P 8.4 (4.0 - 5.0 m u. GOK)P 8.5 (6.0 - 7.0 m u. GOK)BS 877.83 m NNMuMutterbodenSand, schwach schluffig, humos, schwachkiesig, schwarzbraun0.50 (77.33)GeschiebedecksandSand, schwach schluffig, schwach kiesig,braun0.90 (76.93)Mittelsandfeinsandig, schwach grobsandig - grobsandig,beigebraun3.30 (74.53)P 9.1 (1.5 - 2.5 m u. GOK)Feinsandstark mittelsandig, beigebraunSchmelzwassersandeP 9.2 (5.5 - 6.5 m u. GOK)7.00 (70.83)P 9.3 (6.5 - 7.0 m u. GOK)P 9.4 (7.5 - 8.5 m u. GOK)P 9.5 (8.5 - 9.5 m u. GOK)BS 977.18 m NNMuMutterbodenSand, schwach schluffig, humos, schwarzbraun0.30 (76.88)Mittelsandfeinsandig, schwach grobsandig, beigebraun4.20 (72.98)Mittelsandfeinsandig, grobsandig, beigebraun6.50 (70.68)Mittelsandgrobsandig, schwach kiesig - kiesig,braun7.30 (69.88)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, grobsandig,braun10.00 (67.18)SchmelzwassersandeGeschiebelehmP 10.1 (0.3 - 0.7 m u. GOK)P 10.2 (1.0 - 2.0 m u. GOK)P 10.3 (4.0 - 5.0 m u. GOK)P 10.4 (5.5 - 6.5 m u. GOK)P 10.5 (6.6 - 7.0 m u. GOK)BS 1078.08 m NNMuLegendesteif - halbfeststeifweich - steifMutterbodenSand, schluffig, schwach kiesig, humos,schwarzbraun0.25 (77.83)GeschiebedecksandSand, schwach schluffig - schluffig,schwach kiesig, gelbbraun0.70 (77.38)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, braunSchmelzwassersande5.30 (72.78)Sandkiesig, braun6.60 (71.48)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, braun7.00 (71.08)GeschiebedecksandGeschiebemergelGeschiebelehmGeschiebelehmGeschiebelehmMuGeschiebedecksandP 11.1 (0.3 - 0.8 m u. GOK)P 11.2 (1.0 - 2.0 m u. GOK)P 11.3 (4.5 - 5.5 m u. GOK)P 11.4 (5.5 - 6.0 m u. GOK)P 11.5 (7.0 - 8.0 m u. GOK)MutterbodenMittelsandFeinsandBS 1179.54 m NNMuMutterbodenSand, schluffig, schwach kiesig, humos, P 12.3 (3.0 - 4.0 m u. GOK)braun0.30 (79.24)Mittelsandfeinsandig, schwach grobsandig, z.T. P 12.4 (5.5 - 6.0 m u. GOK)schwach schluffig, gelbbraun0.80 (78.74)GeschiebelehmP 12.5 (6.5 - 7.0 m u. GOK)und -mergelGeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, Sandlinsen, braun5.50 (74.04)Sandschwach kiesig, braun6.00 (73.54)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, braun10.00 (69.54)SandP 12.1 (0.3 - 0.8 m u. GOK)P 12.2 (1.0 - 1.5 m u. GOK)SchmelzwassersandeMuGeschiebelehmund -mergelIngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 18 Tel.: 04182 - 2877021255 Tostedt Fax.: 04182 - 287728www.dr-beusse.deMutterbodenSand, schluffig, schwach kiesig, humos,schwarzbraun0.30 (83.27)GeschiebedecksandSand, schluffig, schwach kiesig, gelbbraun0.80 (82.77)Geschiebelehmund -mergelGeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, Sandlinsen, gelbbraun5.30 (78.27)GeschiebemergelSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, graubraun6.20 (77.37)Sandschwach kiesig - kiesig, braun7.80 (75.77)SchmelzwassersandeGeschiebemergelSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, graubraun10.00 (73.57)BS - Kleinbohrung nach DIN 4 021 - BS 80Projekt :B-Plan Nr. 66MienenbüttelAuftraggeber :GEMEINDENEU WULMSTORFProfil I - I'Anlage :Bericht :08 - 11830Maßstab (L/H) :Datum :2.1- / 1 : 7525.02.2008


GeschiebedecksandGeschiebedecksandBS 14BS 15BS 1380.40 m NN80.19 m NN79.81 m NNP 13.1 (1.0 - 1.5 m u. GOK)P 13.2 (1.6 - 2.3 m u. GOK)P 13.3 (3.0 - 4.0 m u. GOK)P 13.4 (5.0 - 6.0 m u. GOK)Mu MutterbodenSand, schwach schluffig, humos, kiesig,schwarzbraun0.30 (79.51)GeschiebedecksandSand, schwach schluffig - schluffig,kiesig - stark kiesig, braun1.60 (78.21)GeschiebedecksandSand, schluffig, schwach kiesig, braun2.30 (77.51)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, braun4.50 (75.31)Feinsandmittelsandig, schwach schluffig, gelbbraunP 14.1 (0.3 - 0.8 m u. GOK)P 14.2 (1.0 - 2.0 m u. GOK)P 14.3 (3.0 - 4.0 m u. GOK)GeschiebelehmP 14.4 (5.0 - 5.5 m u. GOK)P 14.5 (6.0 - 7.0 m u. GOK)Mu MutterbodenSand, schluffig, humos, schwarzbraun0.30 (79.89)GeschiebedecksandSand, schluffig, schwach kiesig, braun0.80 (79.39)GeschiebelehmSand, kiesig, schluffig, schwach tonig,braun4.70 (75.49)Feinsandstark mittelsandig, beige7.00 (73.19)SchmelzwassersandeMu MutterbodenSand, schwach schluffig - schluffig,P 15.1 (0.5 - 1.0 m u. GOK)humos, schwarzbraun0.30 (80.10)GeschiebedecksandP 15.2 (1.0 - 2.0 m u. GOK)schwach schluffig - schluffig, schwachkiesig, beigebraun1.00 (79.40)MittelsandP 15.3 (2.5 - 3.5 m u. GOK)stark feinsandig, schwach grobsandig,beige3.80 (76.60)P 15.4 (4.0 - 5.0 m u. GOK)Mittelsandgrobsandig, schwach feinsandig, schwachkiesig, beigebraun5.50 (74.90)Feinsandschwach mittelsandig, lagenweise schluffig,P 15.5 (6.0 - 7.0 m u. GOK)beigebraun7.00 (73.40)Feinsandschwach mittelsandig - mittelsandig,beigebraunP 13.5 (8.0 - 9.0 m u. GOK)10.00 (70.40)10.00 (69.81)BS 1781.35 m NNMutterbodenP 19.1 (0.3 - 0.8 m u. GOK)MuSand, schluffig, schwach kiesig, humos,P 18.1 (0.3 - 0.8 m u. GOK)schwarzbraun0.30 (83.13)1.40 (82.43)GeschiebedecksandP 18.2 (1.0 - 2.0 m u. GOK)Sand, schluffig, schwach kiesig, braun P 19.2 (1.0 - 2.0 m u. GOK)BS 160.80 (82.63)Mu MutterbodenP 18.3 (2.0 - 3.0 m u. GOK)Sand, schluffig, schwach kiesig, humos,79.97 m NNschwarzbraunP 17.1 (0.5 - 1.5 m u. GOK)0.20 (81.15)GeschiebelehmGeschiebelehmGeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, braunMu MutterbodenSand, schluffig, schwach tonig - tonig,Sand, schwach schluffig, humos, schwarzbraunschwach kiesig, braunP 18.4 (3.5 - 4.5 m u. GOK)0.40 (79.57)1.80 (79.55)P 19.3 (4.0 - 5.0 m u. GOK)SandP 17.2 (2.0 - 3.0 m u. GOK)schwach kiesig - kiesig, lagenweise4.80 (78.63)P 16.1 (1.0 - 2.0 m u. GOK)(schwach schluffig), braunGeschiebelehm2.00 (77.97)P 18.5 (5.0 - 6.0 m u. GOK)MittelsandSandP 16.2 (2.0 - 3.0 m u. GOK)grobsandig, schwach kiesig, schwachSandschwach kiesig - kiesig, braunP 19.4 (6.3 - 6.8 m u. GOK)feinsandig, beigebraunkiesig, braun3.10 (76.87)P 17.3 (4.0 - 5.0 m u. GOK)SchmelzwassersandeP 16.3 (3.5 - 4.0 m u. GOK)7.00 (76.43)SchmelzwassersandeMittelsand6.00 (75.35)feinsandig, schwach grobsandig, beigeP 17.4 (6.0 - 7.0 m u. GOK)P 16.4 (5.0 - 6.0 m u. GOK)Geschiebelehm6.50 (73.47)Sand, schluffig, schwach tonig, schwachP 16.5 (6.5 - 7.0 m u. GOK)Feinsandkiesig, braunschwach mittelsandig - mittelsandig,beigebraunP 17.5 (8.0 - 9.0 m u. GOK)7.00 (72.97)10.00 (71.35)SchmelzwassersandeGeschiebelehmSchmelzwassersandeBS 19BS 20BS 18Geschiebedecksand83.83 m NN83.79 m NN83.43 m NNP 19.5 (8.0 - 9.0 m u. GOK)Legendesteif - halbfestGeschiebedecksand Mu MutterbodenSandsteifGeschiebemergelMittelsandweich - steifGeschiebelehmFeinsand1.40Schichtwasser nach Bohrende13.02.2008Mu MutterbodenSand, schluffig, schwach kiesig, humos,schwarzbraunP 20.1 (0.5 - 1.0 m u. GOK)0.25 (83.58)Mittelsandfeinsandig, schwach grobsandig, gelbbraunP 20.2 (1.0 - 1.8 m u. GOK)0.80 (83.03)Mittelsandgrobsandig, kiesig, z.T. schwach feinsandig,P 20.3 (2.0 - 3.0 m u. GOK)beigebraun3.30 (80.53)GeschiebelehmGeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachP 20.4 (4.5 - 5.0 m u. GOK)kiesig, braun6.30 (77.53)SandP 20.5 (6.0 - 7.0 m u. GOK)schwach kiesig - kiesig, kiesig, braun6.80 (77.03)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, braun10.00 (73.83)Projekt :B-Plan Nr. 66MienenbüttelIngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHAuftraggeber :Elsterbogen 18 Tel.: 04182 - 2877021255 Tostedt Fax.: 04182 - 287728www.dr-beusse.deMu MutterbodenSand, schluffig, schwach kiesig, humos,schwarzbraun0.30 (83.49)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, braun1.20 (82.59)Mittelsandfeinsandig, schwach grobsandig, schwachschluffig, gelbbraun1.80 (81.99)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, braun5.20 (78.59)GeschiebemergelSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, graubraun8.00 (75.79)Geschiebelehmund -mergelGeschiebelehmBS - Kleinbohrung nach DIN 4 021 - BS 80GEMEINDENEU WULMSTORFProfil II - II'Anlage :2.2Bericht :08 - 11830Maßstab (L/H) :- / 1 : 75Datum :25.02.2008


GeschiebedecksandBS 2383.05 m NNBS 24BS 25GeschiebedecksandBS 2177.72 m NNBS 2279.44 m NNMu MutterbodenSand, schwach schluffig - schluffig,P 22.1 (0.5 - 1.0 m u. GOK)humos, schwarzbraun0.30 (79.14)P 23.1 (0.4 - 0.8 m u. GOK)P 23.2 (1.0 - 2.0 m u. GOK)P 23.3 (3.5 - 4.5 m u. GOK)MuMutterbodenSand, schluffig, schwach kiesig, schwachhumos, schwarzbraun0.40 (82.65)GeschiebedecksandSand, schluffig, schwach kiesig, gelbbraun0.80 (82.25)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach kiesig, schwachtonig, braun82.24 m NNMu MutterbodenP 24.1 (0.3 - 0.8 m u. GOK)Sand, schluffig, schwach kiesig, schwachhumos, schwarzbraun0.25 (81.99)GeschiebedecksandP 24.2 (1.0 - 2.0 m u. GOK)Sand, schluffig, schwach kiesig, gelbbraun0.80 (81.44)82.39 m NNMu MutterbodenSand, schluffig, schwach kiesig, schwachhumos, schwarzbraun0.20 (82.19)P 25.1 (1.5 - 2.5 m u. GOK)P 21.1 (0.5 - 1.0 m u. GOK)P 21.2 (1.0 - 2.0 m u. GOK)MuMutterbodenSand, schwach schluffig - schluffig,humos, schwarzbraun0.30 (77.42)GeschiebedecksandSand, schwach schluffig - schluffig,schwach kiesig, braun1.00 (76.72)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, Sandlinsen, braun2.00 (75.72)P 22.2 (2.0 - 3.0 m u. GOK)P 22.3 (3.5 - 4.5 m u. GOK)Mittelsandfeinsandig, schwach grobsandig, beigebraunP 23.4 (6.0 - 7.0 m u. GOK)7.00 (76.05)P 24.3 (4.0 - 5.0 m u. GOK)P 24.4 (7.0 - 8.0 m u. GOK)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, beigebraunP 25.2 (4.0 - 5.0 m u. GOK)P 25.3 (6.0 - 7.0 m u. GOK)P 25.4 (7.0 - 8.0 m u. GOK)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, braunGeschiebelehmP 21.3 (3.0 - 4.0 m u. GOK)P 21.4 (4.5 - 5.5 m u. GOK)Feinsandstark mittelsandig, schwach schluffig- schluffig, braun4.50 (73.22)Mittelsandstark feinsandig, schwach grobsandig,beige5.50 (72.22)P 22.4 (6.0 - 7.0 m u. GOK)7.00 (72.44)GeschiebelehmP 24.5 (9.0 - 10.0 m u. GOK)10.00 (72.24)GeschiebelehmP 25.5 (9.0 - 10.0 m u. GOK)10.00 (72.39)GeschiebelehmP 21.5 (6.0 - 7.0 m u. GOK)P 21.6 (8.5 - 9.0 m u. GOK)P 21.7 (9.0 - 10.0 m u. GOK)Feinsandstark mittelsandig, schwach schluffig,beigebraun8.50 (69.22)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, braun9.00 (68.72)Mittelsandfeinsandig, schwach grobsandig, beige10.00 (67.72)SchmelzwassersandeLegendesteifweich - steifGeschiebedecksandGeschiebelehmMittelsandFeinsandBS - Kleinbohrung nach DIN 4 021 - BS 80Projekt :Anlage :2.3B-Plan Nr. 66MienenbüttelBericht :Ingenieurgesellschaft08 - 11830Dr.-Ing. Michael Beuße mbHAuftraggeber :Maßstab (L/H) :- / 1 : 75Elsterbogen 18 Tel.: 04182 - 28770 GEMEINDE21255 Tostedt Fax.: 04182 - 287728Datum :www.dr-beusse.de NEU WULMSTORF25.02.2008MuMutterbodenProfil III - III'


GeschiebedecksandBS 5584.63 m NNBS 26 GeschiebedecksandGeschiebelehm77.95 m NNMuP 26.1 (0.5 - 1.0 m u. GOK)P 26.2 (1.5 - 2.5 m u. GOK)P 26.3 (2.5 - 3.5 m u. GOK)3.20 (74.75)P 26.4 (4.0 - 4.5 m u. GOK)P 26.5 (5.5 - 7.5 m u. GOK)MutterbodenSand, schwach schluffig - schluffig,humos, schwarzbraun0.30 (77.65)GeschiebedecksandSand, schwach schluffig - schluffig,schwach kiesig, braun1.20 (76.75)GeschiebelehmFeinsand, stark schluffig, schwach mittelsandig,z. T. schwach tonig, schwach humos,hellbeige2.50 (75.45)Sandschwach schluffig - schluffig, schwachkiesig, braun3.80 (74.15)Kiessandig, beigebraun4.50 (73.45)SchmelzwassersandeFeinsandmittelsandig - stark mittelsandig, beige8.00 (69.95)BS 2880.50 m NNMu MutterbodenSand, schwach schluffig, humos, schwarzbraun0.40 (80.10)P 28.1 (0.5 - 1.5 m u. GOK)P 28.2 (1.5 - 2.5 m u. GOK)Mittelsandgrobsandig, schwach feinsandig, schwachkiesig - kiesig, beigebraunP 28.3 (4.0 - 4.5 m u. GOK)P 28.4 (5.0 - 6.0 m u. GOK)P 28.5 (7.0 - 8.0 m u. GOK)Schmelzwassersande4.00 (76.50)Feinsandmittelsandig - stark mittelsandig, beige4.80 (75.70)Mittelsandgrobsandig, feinsandig, kiesig, beigebraun8.00 (72.50)BS 2980.67 m NNMu MutterbodenSand, schluffig, schwach kiesig, humos,P 29.1 (0.5 - 1.5 m u. GOK)schwarzbraun1.10 (79.57) 0.40 (80.27)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, beigebraun1.70 (78.97)P 29.2 (2.0 - 2.5 m u. GOK)Mittelsandgrobsandig, schwach feinsandig, schwachkiesig, lagenweise (schwach schluffig),beigebraun2.90 (77.77)P 29.3 (3.0 - 4.0 m u. GOK)P 29.4 (5.5 - 6.5 m u. GOK)P 29.5 (8.0 - 9.0 m u. GOK)Mittelsandfeinsandig, schwach grobsandig, beigebraun9.00 (71.67)P 30.1 (0.5 - 1.0 m u. GOK)P 30.2 (1.0 - 2.0 m u. GOK)Geschiebelehmund -mergelP 30.3 (4.0 - 5.0 m u. GOK)P 30.4 (6.0 - 7.0 m u. GOK)P 30.5 (8.0 - 9.0 m u. GOK)BS 3079.33 m NNMu3.2005.02.2008MutterbodenSand, schluffig, humos, schwach kiesig,schwarzbraun0.30 (79.03)GeschiebedecksandSand, schluffig, schwach kiesig, braun1.00 (78.33)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, braun7.50 (71.83)GeschiebemergelSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, graubraun10.00 (69.33)GeschiebedecksandSchichtwasser nach BohrendeGeschiebelehmund -mergelP 31.1 (1.0 - 1.5 m u. GOK)2.20 (78.53)P 31.2 (2.0 - 3.0 m u. GOK)P 31.3 (4.0 - 5.0 m u. GOK)P 31.4 (7.5 - 8.5 m u. GOK)P 31.5 (9.0 - 10.0 m u. GOK)BS 3180.73 m NNMuMutterbodenSand, schluffig, schwach kiesig, humos,schwarzbraun0.40 (80.33)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, braun1.80 (78.93)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, Sandlinsen, braun8.55 (72.18)Mittelsandgrobsandig, schwach kiesig, braun10.00 (70.73)SchmelzwassersandeLegendesteif - halbfestGeschiebedecksandsteifGeschiebemergelweich - steifGeschiebelehmweichbreiigGeschiebelehmAMuAuffüllungMutterbodenKiesBS 182.68 m NNP 1.1 (0.3 - 0.5 m u. GOK)A0.95 (81.73)P 1.2 (1.5 - 2.0 m u. GOK)P 1.3 (2.0 - 3.0 m u. GOK)P 1.4 (5.0 - 6.0 m u. GOK)P 1.5 (6.0 - 7.0 m u. GOK)MittelsandFeinsandSandSchwarzdecke0.21 (82.47)AuffüllungSand, schwach kiesig, schwach schluffig,braun1.20 (81.48)Sandschluffig, schwach kiesig, schwach humos,schwarzbraun1.50 (81.18)GeschiebelehmSand, schluffig, tonig, schwach kiesig,braun7.00 (75.68)Mu MutterbodenP 55.1 (0.2 - 0.5 m u. GOK)Sand, schluffig, humos, schwarzbraun0.20 (84.43)P 55.2 (0.5 - 1.5 m u. GOK)GeschiebedecksandSand, schluffig, schwach kiesig, beigebraun0.50 (84.13)GeschiebelehmSand, schluffig, tonig, schwach kiesig,beigeP 55.3 (2.5 - 3.0 m u. GOK)1.80 (82.83)2.70 (81.93)GeschiebelehmP 55.4 (4.5 - 5.0 m u. GOK)Sand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, beigeP 55.5 (5.5 - 7.0 m u. GOK)7.00 (77.63)GeschiebelehmBS - Kleinbohrung nach DIN 4 021 - BS 80Projekt :B-Plan Nr. 66MienenbüttelIngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHAuftraggeber :Elsterbogen 18 Tel.: 04182 - 2877021255 Tostedt Fax.: 04182 - 287728www.dr-beusse.deGEMEINDENEU WULMSTORFProfil IV - IV'Anlage :2.4Bericht :08 - 11830Maßstab (L/H) :- / 1 : 75Datum :25.02.2008


BS 1Geschiebedecksand BS 282.68 m NN82.22 m NNBohrkernP 1.1 (0.3 - 0.5 m u. GOK)0.21 (82.47)A AuffüllungBohrkern0.95 (81.73)Sand, schwach kiesig, schwach schluffig,P 2.1 (0.3 - 0.5 m u. GOK) A 0.26 (81.96)braunAuffüllung1.20 (81.48)Sand, schluffig, humos, schwach kiesig,P 1.2 (1.5 - 2.0 m u. GOK)Sandbraunschluffig, schwach kiesig, schwach humos,0.60 (81.62)schwarzbraunGeschiebedecksandP 1.3 (2.0 - 3.0 m u. GOK)P 2.2 (1.5 - 2.5 m u. GOK)1.50 (81.18)Sand, schluffig, schwach kiesig, braun1.00 (81.22)BS 378.50 m NNP 1.4 (5.0 - 6.0 m u. GOK)P 1.5 (6.0 - 7.0 m u. GOK)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, braun7.00 (75.68)Geschiebelehm4.00 (78.22)P 2.3 (4.0 - 5.0 m u. GOK)P 2.4 (6.0 - 7.0 m u. GOK)P 2.5 (7.0 - 8.0 m u. GOK)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, braun7.20 (75.02)GeschiebemergelSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, graubraun8.00 (74.22)P 3.1 (0.3 - 0.6 m u. GOK)P 3.2 (1.0 - 2.0 m u. GOK)P 3.3 (5.0 - 5.5 m u. GOK)P 3.4 (5.5 - 5.8 m u. GOK)P 3.5 (8.0 - 9.0 m u. GOK)ABohrkern0.16 (78.34)AuffüllungMittelsand, feinsandig, schwach grobsandig,beige0.60 (77.90)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach kiesig, schwachtonig, Sandlinsen, braun4.80 (73.70)GeschiebemergelSand, schluffig, schwach kiesig, tonig,braun5.50 (73.00)Mittelsandgrobsandig, braun5.80 (72.70)GeschiebemergelSand, schluffig, schwach kiesig, tonig,braunGeschiebelehm9.00 (69.50)und -mergelSchmelzwassersande0.30 (76.33)P 4.1 (1.0 - 2.0 m u. GOK)P 4.2 (3.0 - 4.0 m u. GOK)P 4.3 (4.5 - 5.0 m u. GOK)P 4.4 (5.5 - 6.0 m u. GOK)P 4.5 (6.0 - 7.0 m u. GOK)BS 476.63 m NNABohrkern0.18 (76.45)AuffüllungMittelsand, feinsandig, schwach grobsandig,beige0.50 (76.13)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, braun4.30 (72.33)Mittelsandfeinsandig, schwach grobsandig - grobsandig,schwach kiesig, beigebraun5.10 (71.53)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, braun6.00 (70.63)GeschiebemergelSand, schluffig, tonig, schwach kiesig,graubraun7.00 (69.63)BS 576.56 m NN0.30 (76.26)P 5.1 (0.2 - 0.8 m u. GOK) AP 5.2 (1.0 - 1.5 m u. GOK)P 5.3 (2.5 - 3.0 m u. GOK)P 5.4 (4.5 - 5.5 m u. GOK)P 5.5 (6.0 - 7.0 m u. GOK)Bohrkern0.15 (76.41)Auffüllungmittelsandig, feinsandig, schwach grobsandig,beige0.80 (75.76)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, braun7.00 (69.56)GeschiebelehmBS - Kleinbohrung nach DIN 4 021 - BS 80Legendesteif - halbfeststeifweich - steifweichbreiig - weichGeschiebedecksandGeschiebemergelGeschiebelehmAAuffüllungMittelsandSandProjekt :B-Plan Nr. 66MienenbüttelIngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHAuftraggeber :Elsterbogen 18 Tel.: 04182 - 28770 GEMEINDE21255 Tostedt Fax.: 04182 - 287728www.dr-beusse.de NEU WULMSTORFAnlage :2.9Bericht :08 - 11830Maßstab (L/H) :- / 1 : 75Datum :25.02.20080.9531.01.2008Schichtwasser nach BohrendebreiigProfil IX - IX'


BS 4886.90 m NNMuMutterbodenSand, schluffig, humos, schwarzbraun0.40 (86.50)P 48.1 (1.0 - 1.5 m u. GOK)P 48.2 (2.5 - 3.0 m u. GOK)BS 3776.41 m NNMu MutterbodenSand, schluffig, humos, schwach kiesig,P 37.1 (0.3 - 0.9 m u. GOK)schwarzbraun0.30 (76.11)MittelsandP 37.2 (1.0 - 2.0 m u. GOK)feinsandig, schwach schluffig, braun0.90 (75.51)P 37.3 (2.5 - 3.5 m u. GOK)P 37.4 (4.0 - 4.4 m u. GOK)GeschiebelehmSand, kiesig, schluffig, schwach tonig,braun3.90 (72.51)Mittelsandfeinsandig, schwach schluffig, braun4.40 (72.01)P 37.5 (5.0 - 6.0 m u. GOK)GeschiebelehmSand, kiesig, schluffig, schwach tonig,braun6.70 (69.71)BohrhindernisP 40.1 (0.4 - 1.0 m u. GOK)P 40.2 (1.0 - 2.0 m u. GOK)P 40.3 (2.5 - 3.5 m u. GOK)SchmelzwassersandeGeschiebelehmP 40.4 (4.0 - 5.0 m u. GOK)BS 4077.81 m NNP 40.5 (5.5 - 6.5 m u. GOK)6.90 (70.91)BohrhindernisMu MutterbodenSand, schluffig, humos, schwach kiesig,schwarzbraun0.40 (77.41)Mittelsandfeinsandig, schwach schluffig, braun1.00 (76.81)GeschiebelehmSand, kiesig, schluffig, schwach tonig,braunGeschiebelehmBS 576.56 m NN0.30 (76.26)Bohrkern0.15 (76.41)P 5.1 (0.2 - 0.8 m u. GOK) AAuffüllungMittelsand, feinsandig, schwach grobsandig,P 5.2 (1.0 - 1.5 m u. GOK)beige0.80 (75.76)P 5.3 (2.5 - 3.0 m u. GOK)GeschiebelehmSand, kiesig, schluffig, schwach tonig,braunP 5.4 (4.5 - 5.5 m u. GOK)P 5.5 (6.0 - 7.0 m u. GOK)7.00 (69.56)GeschiebelehmMuP 41.1 (0.5 - 1.0 m u. GOK)1.05 (77.88)P 41.2 (1.5 - 2.5 m u. GOK)P 41.3 (3.0 - 4.0 m u. GOK)P 41.4 (4.5 - 5.5 m u. GOK)P 41.5 (8.0 - 9.0 m u. GOK)BS 41BS 4578.93 m NN78.47 m NNMutterbodenSand, schluffig, humos, kiesig, schwarzbraun0.30 (78.63)Mu MutterbodenMittelsandP 45.1 (0.3 - 1.0 m u. GOK)Sand, schluffig, humos, schwach kiesig,feinsandig, schwach schluffig, graubraun0.85 (77.62)dunkelbraun1.00 (77.93)0.30 (78.17)GeschiebelehmP 45.2 (1.0 - 2.0 m u. GOK)Sand, schluffig, kiesig, schwach tonig,graubraun2.60 (76.33)Sandschwach schluffig, braun4.00 (74.93)GeschiebelehmSand, schluffig, kiesig, schwach tonig,grau10.00 (68.93)SchmelzwassersandeGeschiebelehmBS 4680.65 m NNMu MutterbodenSand, schluffig, humos, schwarzbraunP 46.1 (0.3 - 1.0 m u. GOK)0.30 (80.35)P 46.2 (1.5 - 2.0 m u. GOK)1.80 (78.85)P 46.3 (2.0 - 3.0 m u. GOK)P 46.4 (3.0 - 4.0 m u. GOK)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, beigebraunP 45.3 (3.0 - 4.0 m u. GOK)GeschiebelehmSand, schluffig, kiesig, schwach tonig,braunP 46.5 (6.0 - 7.0 m u. GOK)7.00 (73.65)P 45.2 (5.0 - 6.0 m u. GOK)P 45.5 (6.5 - 7.0 m u. GOK)Legende7.00 (71.47)steifGeschiebelehmMittelsandweich - steifA AuffüllungSandweichMu Mutterbodenbreiig - weich0.30breiigSchichtwasser nach Bohrende04.02.2008GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, braunP 48.3 (5.5 - 6.5 m u. GOK)P 48.4 (7.0 - 8.0 m u. GOK)GeschiebelehmP 48.5 (9.0 - 10.0 m u. GOK)10.00 (76.90)BS - Kleinbohrung nach DIN 4 021 - BS 80Projekt :Anlage :2.8B-Plan Nr. 66MienenbüttelBericht :Ingenieurgesellschaft08-11830Dr.-Ing. Michael Beuße mbHAuftraggeber :Maßstab (L/H) :- / 1 : 75Elsterbogen 18 Tel.: 04182 - 28770 GEMEINDE21255 Tostedt Fax.: 04182 - 287728Datum :www.dr-beusse.de NEU WULMSTORF25.02.2008Profil VIII - VIII'


BS 4785.31 m NNSchmelzwassersandeBS 4385.62 m NNBS 44Geschiebedecksand87.60 m NN0.30 (87.30) Mu MutterbodenP 44.1 (0.3 - 0.8 m u. GOK)Sand, schluffig, humos, schwarzbraun0.30 (87.30)GeschiebedecksandP 44.2 (1.0 - 1.5 m u. GOK)Sand, schluffig, schwach kiesig, beigebraun0.80 (86.80)SchmelzwassersandeP 38.1 (0.5 - 1.0 m u. GOK)P 38.2 (1.5 - 2.0 m u. GOK)P 38.3 (2.5 - 3.0 m u. GOK)P 38.4 (4.0 - 5.0 m u. GOK)BS 3879.64 m NNMu MutterbodenSand, schluffig, humos, schwach kiesig,schwarzbraun0.30 (79.34)Mittelsandfeinsandig, schwach schluffig, braun1.10 (78.54)GeschiebelehmSand, kiesig, schluffig, schwach tonig,braun2.20 (77.44)Mittelsandfeinsandig, schwach schluffig, braun3.30 (76.34)BS 476.63 m NN0.30 (76.33)BohrkernA 0.20 (76.43)AuffüllungMittelsand, feinsandig, schwach grobsandig,braunP 4.1 (1.0 - 2.0 m u. GOK)0.50 (76.13)SchmelzwassersandeBS 3982.02 m NNMu MutterbodenSand, schluffig, humos, schwach kiesig,dunkelbraun0.30 (81.72)MittelsandP 39.1 (1.0 - 1.6 m u. GOK)feinsandig, schwach schluffig, graubraun1.60 (80.42)P 39.2 (1.8 - 2.2 m u. GOK)Feinsandmittelsandig, schwach grobsandig, braun1.80 (80.22)KiesP 39.3 (2.5 - 3.5 m u. GOK)sandig, grau2.20 (79.82)P 39.4 (6.0 - 7.0 m u. GOK)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, braunGeschiebedecksandBS 4280.35 m NNMu MutterbodenSand, humos, kiesig, dunkelbraunP 42.1 (0.5 - 1.0 m u. GOK)0.40 (79.95)1.10 (79.25)GeschiebedecksandSand, schluffig, kiesig, braun1.20 (79.15)GeschiebelehmP 42.2 (1.5 - 2.5 m u. GOK)Sand, schluffig, kiesig, schwach tonig,graubraun2.50 (77.85)P 42.3 (2.5 - 3.0 m u. GOK)Kiessandig, schwach schluffig, graubraun3.10 (77.25)P 42.4 (4.5 - 5.5 m u. GOK)GeschiebelehmSand, schluffig, kiesig, schwach tonig,braunP 47.1 (0.3 - 0.7 m u. GOK)P 47.2 (1.0 - 2.0 m u. GOK)P 47.3 (3.0 - 4.0 m u. GOK)P 47.4 (4.0 - 5.0 m u. GOK)P 47.5 (6.0 - 7.0 m u. GOK)MuMutterbodenSand, schluffig, humos, schwarzbraun0.25 (85.06)Mittelsandfeinsandig, schwach schluffig, gelbbraun0.70 (84.61)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, braun7.00 (78.31)GeschiebelehmP 43.1 (0.5 - 1.5 m u. GOK)P 43.2 (2.0 - 2.5 m u. GOK)P 43.3 (4.5 - 5.5 m u. GOK)P 43.4 (6.0 - 7.0 m u. GOK)P 43.5 (9.0 - 10.0 m u. GOK)MuMutterbodenSand, schluffig, humos, schwarzbraun0.20 (85.42)GeschiebedecksandSand, schwach schluffig - schluffig,schwach kiesig, braun1.90 (83.72)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, braun10.00 (75.62)P 44.3 (2.5 - 3.0 m u. GOK)P 44.4 (4.0 - 5.0 m u. GOK)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, braunP 44.5 (7.0 - 8.0 m u. GOK)8.25 (79.35)BohrhindernisGeschiebelehmP 38.5 (7.0 - 8.0 m u. GOK)GeschiebelehmSand, kiesig, schluffig, schwach tonig,braun8.00 (71.64)Geschiebelehmund -mergelP 4.2 (3.0 - 4.0 m u. GOK)P 4.3 (4.5 - 5.0 m u. GOK)P 4.4 (5.5 - 6.0 m u. GOK)P 4.5 (6.0 - 7.0 m u. GOK)GeschiebelehmSand, schwach kiesig, schluffig, schwachP 39.5 (8.0 - 9.0 m u. GOK)tonig, braunSchmelzwassersande4.30 (72.33)Mittelsandfeinsandig, schwach grobsandig - grobsandig,beigebraun5.10 (71.53)GeschiebelehmSand, schluffig, tonig, schwach kiesig,braun6.00 (70.63)GeschiebemergelSand, schluffig, tonig, schwach kiesig,braun7.00 (69.63)10.00 (72.02)Geschiebelehmund -mergelGeschiebelehmP 42.5 (6.0 - 7.0 m u. GOK)7.00 (73.35)0.3004.02.2008Schichtwasser nach BohrendeLegendesteif - halbfeststeifweich - steifweichGeschiebedecksandGeschiebemergelGeschiebelehmAMuAuffüllungMutterbodenKiesMittelsandFeinsandBS - Kleinbohrung nach DIN 4 021 - BS 80Projekt :B-Plan Nr. 66MienenbüttelIngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHAuftraggeber :Elsterbogen 18 Tel.: 04182 - 2877021255 Tostedt Fax.: 04182 - 287728www.dr-beusse.deGEMEINDENEU WULMSTORFProfil VII - VII'Anlage :2.7Bericht :08-11830Maßstab (L/H) :- / 1 : 75Datum :25.02.2008


P 33.1 (0.3 - 0.7 m u. GOK)P 33.2 (1.0 - 2.0 m u. GOK)P 33.3 (2.0 - 2.5 m u. GOK)SchmelzwassersandeP 33.4 (5.0 - 5.5 m u. GOK)P 33.5 (6.0 - 7.0 m u. GOK)BS 3378.85 m NNGeschiebelehmMu MutterbodenSand, schwach schluffig - schluffig,humos, schwach kiesig, schwarzbraun0.30 (78.55)GeschiebedecksandSand, schwach schluffig - schluffig,schwach kiesig, braun0.70 (78.15)Sandkiesig, beige3.50 (75.35)Mittelsandgrobsandig, feinkiesig, beige5.50 (73.35)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, braun7.00 (71.85)BS 36Geschiebedecksand 81.12 m NNMu MutterbodenSand, humos, schwach kiesig, schwarzbraun0.30 (80.82)GeschiebedecksandSand, schluffig, schwach kiesig, braunP 36.1 (1.0 - 2.0 m u. GOK)0.60 (80.52)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig - tonig,schwach kiesig, braun2.00 (79.12)GeschiebelehmP 36.2 (3.0 - 4.0 m u. GOK)Sand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, Sandlinsen, braun4.70 (76.42)MittelsandP 36.3 (4.7 - 5.5 m u. GOK)feinsandig, schwach grobsandig, beige5.50 (75.62)P 36.4 (6.0 - 7.0 m u. GOK)P 36.5 (8.0 - 9.0 m u. GOK)GeschiebemergelSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, graubraun10.00 (71.12)P 3.1 (0.3 - 0.6 m u. GOK)P 3.2 (1.0 - 2.0 m u. GOK)SchmelzwassersandeGeschiebelehmund -mergelP 3.3 (5.0 - 5.5 m u. GOK)P 3.4 (5.5 - 5.8 m u. GOK)P 3.5 (8.0 - 9.0 m u. GOK)BS 378.50 m NNBohrkernA 0.16 (78.34)AuffüllungMittelsand, feinsandig, schwach grobsandig,beige0.60 (77.90)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach kiesig, schwachtonig, Sandlinsen, braun4.80 (73.70)GeschiebemergelSand, schluffig, schwach kiesig, tonig,braun5.50 (73.00)Mittelsandgrobsandig, braun5.80 (72.70)GeschiebemergelSand, schluffig, schwach kiesig, tonig,braun9.00 (69.50)BS 4982.25 m NNMu MutterbodenSand, schluffig, humos, schwach kiesig,schwarzbraunP 49.1 (0.5 - 1.5 m u. GOK)0.30 (81.95)P 49.2 (1.5 - 2.5 m u. GOK)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach kiesig, schwachtonig, braunP 49.3 (4.5 - 5.5 m u. GOK)P 49.4 (6.5 - 7.5 m u. GOK)7.60 (74.65)GeschiebemergelSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, graubraunP 49.5 (9.0 - 10.0 m u. GOK)10.00 (72.25)Geschiebelehmund -mergelLegendesteif - halbfestGeschiebedecksandsteifGeschiebemergelweich - steifGeschiebelehmGeschiebedecksandBS 50BS 5183.06 m NN82.85 m NNMu MutterbodenMu MutterbodenP 51.1 (0.3 - 0.6 m u. GOK)Sand, schluffig, humos, schwarzbraunP 50.1 (0.3 - 0.7 m u. GOK)Sand, schluffig, schwach kiesig, humos,0.25 (82.81)schwarzbraunGeschiebedecksand0.30 (82.55)P 51.2 (1.0 - 1.5 m u. GOK)Feinsand, schluffig, schwach kiesig,GeschiebedecksandbeigebraunP 50.2 (1.0 - 2.0 m u. GOK)Sand, schluffig, schwach kiesig, beigebraun0.60 (82.46)0.70 (82.15)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig - tonig,P 50.3 (2.0 - 3.0 m u. GOK)schwach kiesig, beigebraun2.00 (80.85)P 51.3 (4.0 - 5.0 m u. GOK)P 50.4 (4.0 - 5.0 m u. GOK)GeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, Sandlinsen, beigebraunGeschiebelehmSand, schluffig, schwach tonig, schwachkiesig, beigebraunP 50.5 (6.0 - 7.0 m u. GOK)A AuffüllungMu MutterbodenMittelsandGeschiebelehm7.00 (75.85)P 51.4 (7.0 - 8.0 m u. GOK)P 51.5 (9.0 - 10.0 m u. GOK)10.00 (73.06)BS - Kleinbohrung nach DIN 4 021 - BS 80Projekt :Anlage :2.6B-Plan Nr. 66MienenbüttelBericht :Ingenieurgesellschaft08 - 11830Dr.-Ing. Michael Beuße mbHAuftraggeber :Maßstab (L/H) :Sand- / 1 : 75Elsterbogen 18 Tel.: 04182 - 28770 GEMEINDE21255 Tostedt Fax.: 04182 - 287728Datum :www.dr-beusse.de NEU WULMSTORF25.02.2008Profil VI - VI'Geschiebelehm


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 18 21255 TostedtTel.: 04182 - 28770/ Fax: 287728B-Plan Nr. 66, GewerbegebietMienenbüttel,Gemeinde Neu WulmstorfBericht Nr.:Anlage Nr.:08 - 1183031. LageMaterial3. LageKernbohrungSchichtstärke[cm]KörnungKörnungcarbostämmigeBindemittel(Pech)*carbostämmigeBindemittel(Pech)*Gesamtstärke[cm]KörnungSchichtstärke[cm]Schichtstärke[cm]MaterialMaterial2. LagecarbostämmigeBindemittel(Pech)*BK 1 Asphaltdeckschicht 0/8 2,0 [-] Asphalttragschicht 0/22 8,0 [-] Kopfsteinpflaster [-] 11,0 21,0BK 2 Asphaltdeckschicht 0/8 2,0 [-] Asphalttragschicht 0/22 13,0 [-] Kopfsteinpflaster [-] 11,0 26,0BK 3 Kopfsteinpflaster [-] 16,0 16,0BK 4 Kopfsteinpflaster [-] 18,0 18,0BK 5 Kopfsteinpflaster [-] 15,0 15,0*Bestimmung durch Lackansprühverfahren gemäß FGSV-Arbeitspapier Nr. 27/2, Ausgabe 2000


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Micheal Beuße mbHElsterbogen 18 Tel.: 04182 - 2877021255 Tostedt Fax.: 04182 - 287728www.dr-beusse.deWassergehalt nach DIN 18 121B-Plan Nr. 66, Gewerbegebiet MienenbüttelGemeinde Neu WulmstorfBearbeiter: SH Datum: 04.02.2008Bericht: 08 - 11830Anlage: 4.1Prüfungsnummer: 08-11830 001 - 005Entnahmestelle: siehe untenTiefe: siehe untenBodenart: GeschiebelehmArt der Entnahme: gestörtProbenbezeichnung/Entnahmestelle:BS 1,P 1.3BS 1,P 1.4BS 2,P 2.3BS 3, BS 5,P 3.2P 5.3Tiefe [m u. GOK]:1.5 - 2.05.0 - 6.04.0 - 5.01.0 - 2.02.5 - 3.0Probe entnommen am:31.01.200831.01.200831.01.200831.01.200801.02.2008Feuchte Probe + Behälter [g]:245.59242.70248.41252.02219.75Trockene Probe + Behälter [g]:227.09221.21227.91235.09207.45Behälter [g]:117.40116.94107.07101.98104.16Porenwasser [g]:18.5021.4920.5016.9312.30Trockene Probe [g]:109.69104.27120.84133.11103.29Wassergehalt [%]16.8720.6116.9612.7211.91


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Micheal Beuße mbHElsterbogen 18 Tel.: 04182 - 2877021255 Tostedt Fax.: 04182 - 287728www.dr-beusse.deWassergehalt nach DIN 18 121B-Plan Nr. 66, Gewerbegebiet MienenbüttelGemeinde Neu WulmstorfBearbeiter: SH Datum: 06.02.2008Bericht: 08 - 11830Anlage: 4.2Prüfungsnummer: 08-11830 006 - 010Entnahmestelle: siehe untenTiefe: siehe untenBodenart: GeschiebelehmArt der Entnahme: gestörtProbenbezeichnung/Entnahmestelle:BS 44,P 44.2BS 46,P 46.2BS 7,P 7.2BS 43, BS 47,P 43.2P 47.4Tiefe [m u. GOK]:1.0 - 1.51.5 - 2.01.0 - 2.02.0 - 2.54.0 - 5.0Probe entnommen am:04.02.200804.02.200804.02.200805.02.200805.02.2008Feuchte Probe + Behälter [g]:225.85236.63240.10238.80238.46Trockene Probe + Behälter [g]:209.56225.23224.81223.24222.00Behälter [g]:104.18118.57103.13117.93108.06Porenwasser [g]:16.2911.4015.2915.5616.46Trockene Probe [g]:105.38106.66121.68105.31113.94Wassergehalt [%]15.4610.6912.5714.7814.45


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Micheal Beuße mbHElsterbogen 18 Tel.: 04182 - 2877021255 Tostedt Fax.: 04182 - 287728www.dr-beusse.deWassergehalt nach DIN 18 121B-Plan Nr. 66, Gewerbegebiet MienenbüttelGemeinde Neu WulmstorfBearbeiter: SH Datum: 07.02.2008Bericht: 08 - 11830Anlage: 4.3Prüfungsnummer: 08-11830 015 - 019Entnahmestelle: siehe untenTiefe: siehe untenBodenart: GeschiebelehmArt der Entnahme: gestörtProbenbezeichnung/Entnahmestelle:BS 51,P 51.3BS 53,P 53.3BS 54,P 54.2BS 55, BS 52,P 55.2P 52.1Tiefe [m u. GOK]:4.0 - 5.02.5 - 3.01.0 - 1.50.5 - 1.51.0 - 1.5Probe entnommen am:06.02.200806.02.200806.02.200806.02.200807.02.2008Feuchte Probe + Behälter [g]:314.64247.48203.48208.82229.45Trockene Probe + Behälter [g]:292.04229.71192.17196.58218.17Behälter [g]:104.16101.98109.42103.14102.01Porenwasser [g]:22.6017.7711.3112.2411.28Trockene Probe [g]:187.88127.7382.7593.44116.16Wassergehalt [%]12.0313.9113.6713.109.71


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Micheal Beuße mbHElsterbogen 18 Tel.: 04182 - 2877021255 Tostedt Fax.: 04182 - 287728www.dr-beusse.deWassergehalt nach DIN 18 121B-Plan Nr. 66, Gewerbegebiet MienenbüttelGemeinde Neu WulmstorfBearbeiter: SH Datum: 12.02.2008Bericht: 08 - 11830Anlage: 4.4Prüfungsnummer: 08-11830 020 - 024Entnahmestelle: siehe untenTiefe: siehe untenBodenart: GeschiebelehmArt der Entnahme: gestörtProbenbezeichnung/Entnahmestelle:BS 49,P 49.2BS 31,P 31.2BS 35,P 35.2BS 30, BS 36,P 30.2P 36.1Tiefe [m u. GOK]:1.5 - 2.52.0 - 3.03.0 - 4.01.0 - 2.01.0 - 2.0Probe entnommen am:07.02.200808.02.200808.02.200811.02.200811.02.2008Feuchte Probe + Behälter [g]:227.47241.34211.67224.53235.50Trockene Probe + Behälter [g]:212.49226.82197.88215.21224.71Behälter [g]:104.17109.42103.15118.57108.02Porenwasser [g]:14.9814.5213.799.3210.79Trockene Probe [g]:108.32117.4094.7396.64116.69Wassergehalt [%]13.8312.3714.569.649.25


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Micheal Beuße mbHElsterbogen 18 Tel.: 04182 - 2877021255 Tostedt Fax.: 04182 - 287728www.dr-beusse.deWassergehalt nach DIN 18 121B-Plan Nr. 66, Gewerbegebiet MienenbüttelGemeinde Neu WulmstorfBearbeiter: SH Datum: 14.02.2008Bericht: 08 - 11830Anlage: 4.5Prüfungsnummer: 08-11830 029 - 033Entnahmestelle: siehe untenTiefe: siehe untenBodenart: GeschiebelehmArt der Entnahme: gestörtProbenbezeichnung/Entnahmestelle:BS 30,P 30.3BS 10,P 10.3BS 17,P 17.1BS 13, BS 18,P 013P 18.3Tiefe [m u. GOK]:4.0 - 5.04.0 - 5.00.5 - 1.53.0 - 4.02.0 - 3.0Probe entnommen am:11.02.200812.02.200812.02.200813.02.200812.02.2008Feuchte Probe + Behälter [g]:267.93250.54244.75261.84236.64Trockene Probe + Behälter [g]:245.43231.61230.90243.85218.43Behälter [g]:108.02103.15109.44118.57104.15Porenwasser [g]:22.5018.9313.8517.9918.21Trockene Probe [g]:137.41128.46121.46125.28114.28Wassergehalt [%]16.3714.7411.4014.3615.93


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 1821255 Tostedt30.0Tel.: 04182 - 2877 0Fax.: 04182 - 287728Zustandsgrenzen nach DIN 18 122GEMEINDE NEU WULMSTORFB-Plan Nr. 66, MienenbüttelBearbeiter: SH Datum: 06.02.08Bericht Nr. : 08 - 11830Anlage : 5.1Prüfungsnummer : 08-11830 001Entnahmestelle : BS 1, P 1.3Tiefe : 1.5 - 2.0 m GOKArt der Entnahme : gestörtBodenart : GeschiebelehmProbe entnommen am : 31.01.08Wassergehalt w [%]28.026.024.022.020.018.0Wassergehalt w = 16.8 %Fließgrenze w L= 21.8 %Ausrollgrenze w P= 10.7 %Plastizitätszahl I P= 11.1 %Konsistenzzahl I C= 0.4516.010 15 20 25 30 35 40SchlagzahlZustandsformI C= 0.45halbfest1.00steif0.75weich0.50breiig0.00flüssigPlastizitätsbereich (w Lbis w P) [%]w Pw L0 10 20 30 40 50 60 70 8050PlastizitätsdiagrammPlastizitätszahl I P[%]40302010740ZwischenbereichSand-Schluff-Gemische SUXOSand-Ton-Gemische STleichtplastischeTone TLleicht plastischeSchluffe ULmittelplastischeTone TMSchluffemit organischenBeimengungenund organogeneSchluffe OUund mittelplastischeSchluffe UMausgeprägtplastischeTone TATone mit organischenBeimengungen, organische Tone OTund ausgeprägtzusammendrückbare Schluffe UAA-Linie I P= 0,73 * (w L- 20)0 10 20 30 35 40 50 60 70 80Fließgrenze w L[%]


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 1821255 Tostedt22.0Tel.: 04182 - 2877 0Fax.: 04182 - 287728Zustandsgrenzen nach DIN 18 122GEMEINDE NEU WULMSTORFB-Plan Nr. 66, MienenbüttelBearbeiter: SH Datum: 06.02.2008Bericht Nr. : 08 - 11830Anlage : 5.2Prüfungsnummer : 08-11830 017Entnahmestelle : BS 54, P 54.2Tiefe : 1.0 - 1.5 m GOKArt der Entnahme : gestörtBodenart : GeschiebelehmProbe entnommen am : 06.02.2008Wassergehalt w [%]21.020.019.018.017.0Wassergehalt w = 13.7 %Fließgrenze w L= 18.6 %Ausrollgrenze w P= 10.2 %Plastizitätszahl I P= 8.4 %Konsistenzzahl I C= 0.5816.010 15 20 25 30 35 40SchlagzahlZustandsformI C= 0.58halbfest1.00steif0.75weich0.50breiig0.00flüssigPlastizitätsbereich (w Lbis w P) [%]w Pw L0 10 20 30 40 50 60 70 8050PlastizitätsdiagrammPlastizitätszahl I P[%]40302010740ZwischenbereichSand-Schluff-Gemische SUSand-Ton-Gemische STXOleichtplastischeTone TLleicht plastischeSchluffe ULmittelplastischeTone TMSchluffemit organischenBeimengungenund organogeneSchluffe OUund mittelplastischeSchluffe UMausgeprägtplastischeTone TATone mit organischenBeimengungen, organische Tone OTund ausgeprägtzusammendrückbare Schluffe UAA-Linie I P= 0,73 * (w L- 20)0 10 20 30 35 40 50 60 70 80Fließgrenze w L[%]


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 1821255 Tostedt24.0Tel.: 04182 - 2877 0Fax.: 04182 - 287728Zustandsgrenzen nach DIN 18 122GEMEINDE NEU WULMSTORFB-Plan Nr. 66, MienenbüttelBearbeiter: SH Datum: 06.02.2008Bericht Nr. : 08 - 11830Anlage : 5.3Prüfungsnummer : 08-11830 029Entnahmestelle : BS 30, P 30.3Tiefe : 4.0 - 5.0 m GOKArt der Entnahme : gestörtBodenart : GeschiebelehmProbe entnommen am : 11.02.2008Wassergehalt w [%]23.022.021.020.019.0Wassergehalt w = 16.4 %Fließgrenze w L= 19.7 %Ausrollgrenze w P= 9.8 %Plastizitätszahl I P= 9.9 %Konsistenzzahl I C= 0.3418.010 15 20 25 30 35 40SchlagzahlZustandsformI C= 0.34halbfest1.00steif0.75weich0.50breiig0.00flüssigPlastizitätsbereich (w Lbis w P) [%]w Pw L0 10 20 30 40 50 60 70 8050PlastizitätsdiagrammPlastizitätszahl I P[%]40302010740ZwischenbereichSand-Schluff-Gemische SUXOSand-Ton-Gemische STleichtplastischeTone TLleicht plastischeSchluffe ULmittelplastischeTone TMSchluffemit organischenBeimengungenund organogeneSchluffe OUund mittelplastischeSchluffe UMausgeprägtplastischeTone TATone mit organischenBeimengungen, organische Tone OTund ausgeprägtzusammendrückbare Schluffe UAA-Linie I P= 0,73 * (w L- 20)0 10 20 30 35 40 50 60 70 80Fließgrenze w L[%]


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 1821255 Tostedt100FeinstesTel.: 04182 - 2877 0Fax.: 04182 - 287728Bearbeiter: SH Datum: 06.02.2008SchlämmkornKörnungslinieGEMEINDE NEU WULMSTORFB-Plan Nr. 66, MienebüttelSiebkornPrüfungsnummer: 08-11830 011Probe entnommen am: 05.02.2008Art der Entnahme: gestörtArbeitsweise: SiebanalyseSchluffkorn Sandkorn KieskornFein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-1Steine90Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge8070605040302010010.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100Korndurchmesser d in mmBezeichnung:Bodenart:Tiefe:U/CcEntnahmestelle:T/U/S/G [%]:Bodengruppe:Signatur:P 011mS, fs, gs'1.0 - 2.0 m GOK2.5/1.1BS 6- /1.5/98.1/0.4SEBemerkungen:Bericht:08 - 11830Anlage:6.1


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 1821255 Tostedt100FeinstesTel.: 04182 - 2877 0Fax.: 04182 - 287728Bearbeiter: SH Datum: 06.02.2008SchlämmkornKörnungslinieGEMEINDE NEU WULMSTORFB-Plan Nr. 66, MienebüttelSiebkornPrüfungsnummer: 08-11830 012Probe entnommen am: 05.02.2008Art der Entnahme: gestörtArbeitsweise: SiebanalyseSchluffkorn Sandkorn KieskornFein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-1Steine90Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge8070605040302010010.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100Korndurchmesser d in mmBezeichnung:Bodenart:Tiefe:U/CcEntnahmestelle:T/U/S/G [%]:Bodengruppe:Signatur:P 012mS, fs, gs, fg'2.0 - 3.0 m GOK3.2/0.9BS 27- /1.3/88.1/10.6SEBemerkungen:Bericht:08 - 11830Anlage:6.2


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 1821255 Tostedt100FeinstesTel.: 04182 - 2877 0Fax.: 04182 - 287728Bearbeiter: SH Datum: 12.02.2008SchlämmkornKörnungslinieGEMEINDE NEU WULMSTORFB-Plan Nr. 66, MienebüttelSiebkornPrüfungsnummer: 08-11830 013Probe entnommen am: 05.02.2008Art der Entnahme: gestörtArbeitsweise: SiebanalyseSchluffkorn Sandkorn KieskornFein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-1Steine90Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge8070605040302010100.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100Korndurchmesser d in mmBezeichnung:Bodenart:Tiefe:U/CcEntnahmestelle:T/U/S/G [%]:Bodengruppe:Signatur:P 013 _fS, ms, u'3.0 - 4.0 m GOK2.7/1.0BS 21- /6.2/93.8/ -SUBemerkungen:Bericht:08 - 11830Anlage:6.3


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 1821255 TostedtTel.: 04182 - 2877 0Fax.: 04182 - 287728Bearbeiter: SH Datum: 13.02.2008SchlämmkornKörnungslinieGEMEINDE NEU WULMSTORFB-Plan Nr. 66, MienebüttelSiebkornPrüfungsnummer: 08-11830 025Probe entnommen am: 12.02.2008Art der Entnahme: gestörtArbeitsweise: Siebanalyse100FeinstesSchluffkorn Sandkorn KieskornFein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-1Steine90Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge8070605040302010100.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100Korndurchmesser d in mmBezeichnung:Bodenart:Tiefe:U/CcEntnahmestelle:T/U/S/G [%]:Bodengruppe:Signatur:P 025mS, fs, gs'2.0 - 3.0 m GOK2.3/1.1BS 22- /3.7/94.5/1.9SEBemerkungen:Bericht:08 - 11830Anlage:6.4


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 1821255 TostedtTel.: 04182 - 2877 0Fax.: 04182 - 287728Bearbeiter: SH Datum: 13.02.2008SchlämmkornKörnungslinieGEMEINDE NEU WULMSTORFB-Plan Nr. 66, MienebüttelSiebkornPrüfungsnummer: 08-11830 026Probe entnommen am: 12.02.2008Art der Entnahme: gestörtArbeitsweise: Siebanalyse100FeinstesSchluffkorn Sandkorn KieskornFein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-Steine190Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge8070605040302010010.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100Korndurchmesser d in mmBezeichnung:Bodenart:Tiefe:U/CcEntnahmestelle:T/U/S/G [%]:Bodengruppe:Signatur:P 026S, g2.0 - 2.5 m GOK6.7/0.7BS 33- /1.3/63.3/35.3SIBemerkungen:Bericht:08 - 11830Anlage:6.5


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 1821255 Tostedt100FeinstesTel.: 04182 - 2877 0Fax.: 04182 - 287728Bearbeiter: SH Datum: 13.02.2008SchlämmkornKörnungslinieGEMEINDE NEU WULMSTORFB-Plan Nr. 66, MienebüttelSiebkornPrüfungsnummer: 08-11830 027Probe entnommen am: 12.02.2008Art der Entnahme: gestörtArbeitsweise: SiebanalyseSchluffkorn Sandkorn KieskornFein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-1Steine90Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge8070605040302010100.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100Korndurchmesser d in mmBezeichnung:Bodenart:Tiefe:U/CcEntnahmestelle:T/U/S/G [%]:Bodengruppe:Signatur:P 027G, gs, fs', ms'4.0 - 4.5 m GOK23.4/1.4BS 29- /2.1/38.0/59.9GWBemerkungen:Bericht:08 - 11830Anlage:6.6


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 1821255 Tostedt100FeinstesTel.: 04182 - 2877 0Fax.: 04182 - 287728Bearbeiter: SH Datum: 12.02.2008SchlämmkornKörnungslinieGEMEINDE NEU WULMSTORFB-Plan Nr. 66, MienebüttelSiebkornPrüfungsnummer: 08-11830 028Probe entnommen am: 05.02.2008Art der Entnahme: gestörtArbeitsweise: SiebanalyseSchluffkorn Sandkorn KieskornFein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-1Steine90Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge8070605040302010010.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100Korndurchmesser d in mmBezeichnung:Bodenart:Tiefe:U/CcEntnahmestelle:T/U/S/G [%]:Bodengruppe:Signatur:P 028mS, fs, gs'1.5 - 2.5 m GOK2.0/1.0BS 9- /0.6/99.1/0.3SEBemerkungen:Bericht:08 - 11830Anlage:6.7


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 1821255 Tostedt100FeinstesTel.: 04182 - 2877 0Fax.: 04182 - 287728Bearbeiter: SH Datum: 14.02.2008SchlämmkornKörnungslinieGEMEINDE NEU WULMSTORFB-Plan Nr. 66, MienebüttelSiebkornPrüfungsnummer: 08-11830 034Probe entnommen am: 13.02.2008Art der Entnahme: gestörtArbeitsweise: SiebanalyseSchluffkorn Sandkorn KieskornFein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-1Steine90Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge8070605040302010010.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100Korndurchmesser d in mmBezeichnung:Bodenart:Tiefe:U/CcEntnahmestelle:T/U/S/G [%]:Bodengruppe:Signatur:P 034S, fg', mg'2.0 - 3.0 m GOK4.4/0.8BS 17- /0.4/73.5/26.1SEBemerkungen:Bericht:08 - 11830Anlage:6.8


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 1821255 Tostedt100FeinstesTel.: 04182 - 2877 0Fax.: 04182 - 287728Bearbeiter: SH Datum: 06.02.2008SchlämmkornKörnungslinieGEMEINDE NEU WULMSTORFB-Plan Nr. 66, MienebüttelSiebkornPrüfungsnummer: 08-11830 001Probe entnommen am: 05.02.2008Art der Entnahme: gestörtArbeitsweise: Sieb- und SchlämmanalyseSchluffkorn Sandkorn KieskornFein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-1Steine90Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge8070605040302010100.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100Korndurchmesser d in mmBezeichnung:Bodenart:Tiefe:U/CcEntnahmestelle:T/U/S/G [%]:Bodengruppe:Signatur:P 001S, t, u1.5 - 2.0 m GOK-/-BS 116.4/22.0/57.9/3.7SU* S TBemerkungen:Bericht:08 - 11830Anlage:7.1


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 1821255 Tostedt100FeinstesTel.: 04182 - 2877 0Fax.: 04182 - 287728Bearbeiter: SH Datum: 11.02.2008SchlämmkornKörnungslinieGEMEINDE NEU WULMSTORFB-Plan Nr. 66, MienebüttelSiebkornPrüfungsnummer: 08-11830 017Probe entnommen am: 06.02.2008Art der Entnahme: gestörtArbeitsweise: Sieb- und SchlämmanalyseSchluffkorn Sandkorn KieskornFein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-1Steine90Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge8070605040302010100.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100Korndurchmesser d in mmBezeichnung:Bodenart:Tiefe:U/CcEntnahmestelle:T/U/S/G [%]:Bodengruppe:Signatur:P 017S, u, t'1.0 - 1.5 m GOK89.6/1.7BS 5411.2/27.4/57.9/3.4SU* S TBemerkungen:Bericht:08 - 11830Anlage:7.2


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 1821255 Tostedt100FeinstesTel.: 04182 - 2877 0Fax.: 04182 - 287728Bearbeiter: SH Datum: 13.02.2008SchlämmkornKörnungslinieGEMEINDE NEU WULMSTORFB-Plan Nr. 66, MienebüttelSiebkornPrüfungsnummer: 08-11830 020Probe entnommen am: 06.02.2008Art der Entnahme: gestörtArbeitsweise: Sieb- und SchlämmanalyseSchluffkorn Sandkorn KieskornFein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-1Steine90Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge8070605040302010100.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100Korndurchmesser d in mmBezeichnung:Bodenart:Tiefe:U/CcEntnahmestelle:T/U/S/G [%]:Bodengruppe:Signatur:P 020S, u, t', fg'1.5 - 2.5 m GOK-/-BS 4911.7/20.9/60.8/6.6SU* S TBemerkungen:Bericht:08 - 11830Anlage:7.3


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 1821255 Tostedt100FeinstesTel.: 04182 - 2877 0Fax.: 04182 - 287728Bearbeiter: SH Datum: 13.02.2008SchlämmkornKörnungslinieGEMEINDE NEU WULMSTORFB-Plan Nr. 66, MienebüttelSiebkornPrüfungsnummer: 08-11830 021Probe entnommen am: 06.02.2008Art der Entnahme: gestörtArbeitsweise: Sieb- und SchlämmanalyseSchluffkorn Sandkorn KieskornFein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-1Steine90Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge8070605040302010100.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100Korndurchmesser d in mmBezeichnung:Bodenart:Tiefe:U/CcEntnahmestelle:T/U/S/G [%]:Bodengruppe:Signatur:P 021S, u, t'1.5 - 2.0 m GOK-/-BS 3111.4/21.6/62.3/4.7SU* S TBemerkungen:Bericht:08 - 11830Anlage:7.4


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 1821255 Tostedt100FeinstesTel.: 04182 - 2877 0Fax.: 04182 - 287728Bearbeiter: SH Datum: 13.02.2008SchlämmkornKörnungslinieGEMEINDE NEU WULMSTORFB-Plan Nr. 66, MienebüttelSiebkornPrüfungsnummer: 08-11830 024Probe entnommen am: 06.02.2008Art der Entnahme: gestörtArbeitsweise: Sieb- und SchlämmanalyseSchluffkorn Sandkorn KieskornFein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-1Steine90Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge8070605040302010100.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100Korndurchmesser d in mmBezeichnung:Bodenart:Tiefe:U/CcEntnahmestelle:T/U/S/G [%]:Bodengruppe:Signatur:P 024S, u, t'2.0 - 3.0 m GOK119.4/4.1BS 3110.5/23.5/61.8/4.2SU* S TBemerkungen:Bericht:08 - 11830Anlage:7.5


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 1821255 Tostedt100FeinstesTel.: 04182 - 2877 0Fax.: 04182 - 287728Bearbeiter: SH Datum: 14.02.2008SchlämmkornKörnungslinieGEMEINDE NEU WULMSTORFB-Plan Nr. 66, MienebüttelSiebkornPrüfungsnummer: 08-11830 030Probe entnommen am: 13.02.2008Art der Entnahme: gestörtArbeitsweise: Sieb- und SchlämmanalyseSchluffkorn Sandkorn KieskornFein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-1Steine90Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge8070605040302010100.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100Korndurchmesser d in mmBezeichnung:Bodenart:Tiefe:U/CcEntnahmestelle:T/U/S/G [%]:Bodengruppe:Signatur:P 030S, u, t'4.0 - 5.0 m GOK-/-BS 1012.3/22.5/61.9/3.2S SU* TBemerkungen:Bericht:08 - 11830Anlage:7.6


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 1821255 Tostedt100FeinstesTel.: 04182 - 2877 0Fax.: 04182 - 287728Bearbeiter: SH Datum: 14.02.2008SchlämmkornKörnungslinieGEMEINDE NEU WULMSTORFB-Plan Nr. 66, MienebüttelSiebkornPrüfungsnummer: 08-11830 032Probe entnommen am: 13.02.2008Art der Entnahme: gestörtArbeitsweise: Sieb- und SchlämmanalyseSchluffkorn Sandkorn KieskornFein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-1Steine90Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge8070605040302010100.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100Korndurchmesser d in mmBezeichnung:Bodenart:Tiefe:U/CcEntnahmestelle:T/U/S/G [%]:Bodengruppe:Signatur:P 032S, u, t'3.0 - 4.0 m GOK-/-BS 1310.7/23.3/64.1/1.9S SU* TBemerkungen:Bericht:08 - 11830Anlage:7.7


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 1821255 TostedtTel.: 04182 - 28 77 0Fax.: 04182 - 287728Glühverlust nach DIN 18 128B-Plan Nr. 66, Gewerbegebiet MienenbüttelGemeinde Neu WulmstorfBearbeiter: SH Datum: 06.02.2008Bericht: 08-11830Anlage: 8Prüfungsnummer : 08-11830 014Entnahmestelle : BS 26Tiefe : 1.5 - 2.5 m GOKArt der Entnahme : gestörtBodenart : GeschiebelehmProbe entnommen am : 05.02.2008Probenbezeichnung:P 014-1P 014-2P 014-3Ungeglühte Probe + Behälter [g]50.5656.3554.36Geglühte Probe + Behälter [g]49.9155.6553.66Behälter [g]22.1624.6022.70Massenverlust [g]0.650.700.70Trockenmasse vor Glühen [g]28.4031.7531.66Glühverlust [-]2.292.202.21Mittelwert [-]2.23


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 1821255 TostedtProctorkurve nach DIN 18 127B-Plan Nr. 66,Gewerbegebiet MienenbüttelBearbeiter: JS Datum: 20.02.20081.80Tel.: 04182 - 2877 0Fax.: 04182 - 287728Prüfungsnummer: 08-11830 035Bericht: 08 - 11830Anlage: 9.1Entnahmestelle: Mischprobe BS 17, 30, 43, 46, 49, 54Tiefe: div. (oberflächennah)Art der Entnahme: gestörtBodenart: GeschiebelehmProbe entnommen am: Jan. und Feb. 2008 s= 2.400 g/cm 3S r= 90.0 % S r= 100.0 %1.791.7831.774Trockendichte [g/cm³]1.761.7521.741.7351.7211.716.0 7.0 8.0 9.0 10.0 11.0 12.0 13.0 14.0 15.0 16.0 17.0 18.0Wassergehalt [%]100 % der Proctordichte Pr= 1.785 g/cm³ Optimaler Wassergehalt w Pr= 12.0 %98.0 % der Proctordichte d= 1.749 g/cm³ min/max Wassergehalt w = 8.4 / 15.0 %95.0 % der Proctordichte d= 1.696 g/cm³ min/max Wassergehalt w = - / - %


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 1821255 TostedtProctorkurve nach DIN 18 127B-Plan Nr. 66,Gewerbegebiet MienenbüttelBearbeiter: JS Datum: 21.02.20081.96Tel.: 04182 - 2877 0Fax.: 04182 - 287728Prüfungsnummer: 08-11830 035Bericht: 08 - 11830Anlage: 9.2Entnahmestelle: Mischprobe BS 17, 30, 43, 46, 49, 54Tiefe: div. (oberflächennah)Art der Entnahme: gestörtBodenart: Geschiebelehm mit 3 % ZementgehaltProbe entnommen am: Jan. und Feb. 2008 s= 2.550 g/cm 3S r= 90.0 % S r= 100.0 %1.951.94231.93Trockendichte [g/cm³]1.921.911.901.891.8841.8711.866.0 7.0 8.0 9.0 10.0 11.0 12.0 13.0 14.0 15.0Wassergehalt [%]100 % der Proctordichte Pr= 1.950 g/cm³ Optimaler Wassergehalt w Pr= 10.4 %98.0 % der Proctordichte d= 1.911 g/cm³ min/max Wassergehalt w = 8.2 / 12.9 %95.0 % der Proctordichte d= 1.853 g/cm³ min/max Wassergehalt w = - / - %


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 1821255 TostedtProctorkurve nach DIN 18 127B-Plan Nr. 66,Gewerbegebiet MienenbüttelBearbeiter: JS Datum: 21.02.20081.96Tel.: 04182 - 2877 0Fax.: 04182 - 287728Prüfungsnummer: 08-11830 035Bericht: 08 - 11830Anlage: 9.3Entnahmestelle: Mischprobe BS 17, 30, 43, 46, 49, 54Tiefe: div. (oberflächennah)Art der Entnahme: gestörtBodenart: Geschiebelehm mit 4,5 % ZementgehaltProbe entnommen am: Jan. und Feb. 2008 s= 2.600 g/cm 3S r= 90.0 % S r= 100.0 %1.951.942Trockendichte [g/cm³]1.9311.921.911.9031.898.0 9.0 10.0 11.0 12.0 13.0 14.0 15.0Wassergehalt [%]100 % der Proctordichte Pr= 1.943 g/cm³ Optimaler Wassergehalt w Pr= 11.1 %98.0 % der Proctordichte d= 1.904 g/cm³ min/max Wassergehalt w = - / 13.4 %95.0 % der Proctordichte d= 1.846 g/cm³ min/max Wassergehalt w = - / - %


Projekt:Plan Nr. 66,Gewerbegebiet MienenbüttelProjekt Nr.: 08 - 11830Auftraggeber:Gemeinde Neu WulmstorfAnlage:10.1Versickerungsversuch V 6 (BS 6) nach HEITFELD et al.kf hCt raCu h' t 2 t13,14 2,25 1,45 0,03 2,82 10211,58 33Geländedaten Berechnete Werte-4m/sWerte aus Nomogrammh 1 = 2,70 m h’= 1,58 m C u = 21 (aus Abb. 1)h 2 = 0,45 m h = 2,25 m C t = 1,45 (aus Abb. 2)r a = 0,03 m h’/r a = 52,50L = 0,10 m L/h’= 0,06t = 33 s T = 1,80 mT H2O = 7° CAbb. 1 Nomogramm zur Ermittlung von C unach EARTH MANUAL (1951)Abb. 3Schematische Darstellung zum Aufbau derVersuchsbohrungen für die Auffüllversuchein der wasserungesättigten Zone nachHEITFELD et al. (1979)Abb. 2 Nomogramm zur Ermittlung von C tnach KOHLRAUSCH (1986)


Projekt:Plan Nr. 66,Gewerbegebiet MienenbüttelProjekt Nr.: 08 - 11830Auftraggeber:Gemeinde Neu WulmstorfAnlage:10.2Versickerungsversuch V 7 (BS 7) nach HEITFELD et al.kf hCt raCu h' t 2 t13,14 3,25 1,45 0,03 3,52 0218 2,38 295Geländedaten Berechnete Werte-5m/sWerte aus Nomogrammh 1 = 4,00 m h’= 2,38 m C u = 18 (aus Abb. 1)h 2 = 0,75 m h = 3,25 m C t = 1,45 (aus Abb. 2)r a = 0,03 m h’/r a = 79,17L = 0,10 m L/h’= 0,04t = 295 s T = 3,50 mT H2O = 7° CAbb. 1 Nomogramm zur Ermittlung von C unach EARTH MANUAL (1951)Abb. 3Schematische Darstellung zum Aufbau derVersuchsbohrungen für die Auffüllversuchein der wasserungesättigten Zone nachHEITFELD et al. (1979)Abb. 2 Nomogramm zur Ermittlung von C tnach KOHLRAUSCH (1986)


Projekt:Plan Nr. 66,Gewerbegebiet MienenbüttelProjekt Nr.: 08 - 11830Auftraggeber:Gemeinde Neu WulmstorfAnlage:10.3Versickerungsversuch V 13 (BS 13) nach HEITFELD et al.kf hCt raCu h' t 2 t13,14 0,55 1,45 0,03 5,80 1032 5,33 76Geländedaten Berechnete Werte-6m/sWerte aus Nomogrammh 1 = 5,60 m h’= 5,33 m C u = 32 (aus Abb. 1)h 2 = 5,05 m h = 0,55 m C t = 1,45 (aus Abb. 2)r a = 0,03 m h’/r a = 177,50L = 0,10 m L/h’= 0,02t = 76 s T = 4,80 mT H2O = 7° CAbb. 1 Nomogramm zur Ermittlung von C unach EARTH MANUAL (1951)Abb. 3Schematische Darstellung zum Aufbau derVersuchsbohrungen für die Auffüllversuchein der wasserungesättigten Zone nachHEITFELD et al. (1979)Abb. 2 Nomogramm zur Ermittlung von C tnach KOHLRAUSCH (1986)


Projekt:Plan Nr. 66,Gewerbegebiet MienenbüttelProjekt Nr.: 08 - 11830Auftraggeber:Gemeinde Neu WulmstorfAnlage:10.4Versickerungsversuch V 14 (BS 14) nach HEITFELD et al.kf hCt raCu h' t 2 t13,14 1,751,45 0,03 3,26 10314,93 48Geländedaten Berechnete Werte-5m/sWerte aus Nomogrammh 1 = 5,80 m h’= 4,93 m C u = 31 (aus Abb. 1)h 2 = 4,05 m h = 1,75 m C t = 1,45 (aus Abb. 2)r a = 0,03 m h’/r a = 164,17L = 0,10 m L/h’= 0,02t = 48 s T = 4,90 mT H2O = 7° CAbb. 1 Nomogramm zur Ermittlung von C unach EARTH MANUAL (1951)Abb. 3Schematische Darstellung zum Aufbau derVersuchsbohrungen für die Auffüllversuchein der wasserungesättigten Zone nachHEITFELD et al. (1979)Abb. 2 Nomogramm zur Ermittlung von C tnach KOHLRAUSCH (1986)


Projekt:Plan Nr. 66,Gewerbegebiet MienenbüttelProjekt Nr.: 08 - 11830Auftraggeber:Gemeinde Neu WulmstorfAnlage:10.5Versickerungsversuch V 21 (BS 21) nach HEITFELD et al.kf hCt raCu h' t 2 t13,14 1,511,45 0,03 2,12 1025 2,00 195Geländedaten Berechnete Werte-5m/sWerte aus Nomogrammh 1 = 2,75 m h’= 2,00 m C u = 25 (aus Abb. 1)h 2 = 1,24 m h = 1,51 m C t = 1,45 (aus Abb. 2)r a = 0,03 m h’/r a = 66,50L = 0,10 m L/h’= 0,05t = 195 s T = 2,25 mT H2O = 7° CAbb. 1 Nomogramm zur Ermittlung von C unach EARTH MANUAL (1951)Abb. 3Schematische Darstellung zum Aufbau derVersuchsbohrungen für die Auffüllversuchein der wasserungesättigten Zone nachHEITFELD et al. (1979)Abb. 2 Nomogramm zur Ermittlung von C tnach KOHLRAUSCH (1986)


Berechnungsgrundlagen:Berechnung für StreifenfundamentGrundbruchformel nach DIN 4017 (neu)TeilsicherheitskonzeptStreifenfundament (a = 10.00 m) (Gr) = 1.40 (G) = 1.35 (Q) = 1.50Anteil Veränderliche Lasten = 50.0 %OK Gelände = 82.39 mGründungssohle = 81.39 mGrundwasser = 70.00 mGrenztiefe mit festem Wert von 10.00 m u. GSaufnehmbarer SohldruckSetzungenSystem (b = 0.35 und 0.85 m)max dphi = 0.0 °Boden ' c Es [kN/m³] [kN/m³] [°] [kN/m²] [MN/m²] [-]Bezeichnung20.0 11.0 37.5 0.0 100.0 0.00 Bodenaustausch18.0 9.0 27.5 5.0 7.0 0.00 Geschiebelehm, weich bis steif19.0 10.0 30.0 5.0 20.0 0.00 Geschiebelehm, steifIngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 1821255 Tostedtwww.dr-beusse.deTel.: 04182 - 2877 0Fax.: 04182 - 287728Projekt :B-Plan Nr. 66MienenbüttelAuftraggeber :GEMEINDENEU WULMSTORFAnlage :Bericht :08 - 11830Maßstab (L/H) :- / -Datum :Grundbruch- und Setzungsberechnung für Streifenfundamente (Bereich BS 25)11.129.02.20080.51.52.53.5x = -3.18 mx = -1.31 mx = 0.00 mGS = 81.3982.3982.19Spannungsverlauf (b = 0.35 m)0.5GS = 81.391.01.00082.3982.19260.0 260.05.0 cm240.04.5 cm240.04.0 cm3.5 cm3.0 cm220.0 220.02.5 cm4.55.56.57.58.5a[m]b[m]zul [kN/m²]zul R[kN/m]s[cm]cal [°]cal c[kN/m²] 2[kN/m³] Ü[kN/m²]10.00 0.35 215.0 75.3 2.39 27.5 5.00 18.00 18.40 11.00 1.5110.00 0.45 221.8 99.8 2.95 27.5 5.00 18.00 18.40 11.00 1.6510.00 0.55 228.6 125.8 3.49 27.5 5.00 18.00 18.40 11.00 1.8010.00 0.65 235.4 153.0 4.01 27.5 5.00 18.00 18.40 11.00 1.9510.00 0.75 242.1 181.6 4.53 27.5 5.00 18.00 18.40 11.00 2.09t g[m]75.39UK LS[m]1.52.02.53.03.54.04.55.05.56.06.57.07.58.08.59.09.510.010.511.00.4320.2530.1700.1240.0950.0760.0630.0530.0460.0400.0350.0320.0280.0260.0240.0220.0200.0180.0170.0160.0150.0140.0130.0120.01275.39aufnehmbarer Sohldruck [kN/m²]200.0 200.0180.0 2.0 cm180.0160.0 160.0140.0 140.01.5 cm120.0 120.0100.0 100.01.0 cm80.0 80.060.0 60.00.5 cm40.0 40.020.0 20.010.00 0.85 248.8 211.5 5.04 27.5 5.00 18.00 18.40 11.00 2.2411.512.00.0 0.00.25 0.35 0.45 0.55 0.65 0.75 0.85 0.95zul = 0f,k / (Gr · (G,Q)) = 0f,k / (1.40 · 1.43) = 0f,k / 2.00Verhältnis Veränderliche(Q)/Gesamtlasten(G+Q) [-] = 0.50Fundamentbreite b [m]


Berechnungsgrundlagen:Berechnung für StreifenfundamentGrundbruchformel nach DIN 4017 (neu)TeilsicherheitskonzeptEinzelfundament (a/b = 1.00) (Gr) = 1.40 (G) = 1.35 (Q) = 1.50Anteil Veränderliche Lasten = 50.0 %OK Gelände = 82.39 mGründungssohle = 81.39 mGrundwasser = 70.00 mGrenztiefe mit festem Wert von 10.00 m u. GSaufnehmbarer SohldruckSystem (b = 1.00 und 3.00 m)max dphi = 0.0 °SetzungenBoden ' c Es [kN/m³] [kN/m³] [°] [kN/m²] [MN/m²] [-]Bezeichnung20.0 11.0 37.5 0.0 100.0 0.00 Bodenaustausch18.0 9.0 27.5 5.0 7.0 0.00 Geschiebelehm, weich bis steif19.0 10.0 30.0 5.0 20.0 0.00 Geschiebelehm, steifIngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHElsterbogen 1821255 Tostedtwww.dr-beusse.deTel.: 04182 - 2877 0Fax.: 04182 - 287728Projekt :B-Plan Nr. 66MienenbüttelAuftraggeber :GEMEINDENEU WULMSTORFAnlage :Bericht :08 - 11830Maßstab (L/H) :- / -Datum :Grundbruch- und Setzungsberechnung für Einzelfundamente (Bereich BS 25)11.229.02.20080.52.03.55.06.58.09.511.012.5a[m]b[m]x = -11.22 mzul [kN/m²]zul R[kN]s[cm]x = -3.74 mcal [°]cal c[kN/m²] 2[kN/m³] Ü[kN/m²]1.00 1.00 323.7 323.7 3.66 27.5 5.00 18.00 18.40 11.00 2.451.25 1.25 334.3 522.4 4.62 27.5 5.00 18.00 18.40 11.00 2.821.50 1.50 344.9 776.1 5.60 27.5 5.00 18.00 18.40 11.00 3.181.75 1.75 355.6 1088.9 6.59 27.5 5.00 18.00 18.40 11.00 3.552.00 2.00 366.2 1464.8 7.60 27.5 5.00 18.00 18.40 11.00 3.912.25 2.25 376.8 1907.7 8.61 27.5 5.00 18.00 18.40 11.00 4.272.50 2.50 387.5 2421.7 9.63 27.5 5.00 18.00 18.40 11.00 4.64x = 0.00 mGS = 81.39t g[m]82.39 82.1975.39UK LS[m]Spannungsverlauf (b = 1.00 m)0.5GS = 81.391.00.4701.50.2892.00.1912.50.1313.00.0940.0703.50.0534.00.0424.50.0345.00.0280.0235.50.0206.00.0176.50.0157.00.0130.0117.50.0108.00.0098.50.0089.00.0070.0079.50.00610.00.00610.50.0051.00082.3982.1975.39aufnehmbarer Sohldruck [kN/m²]420.0 420.0400.0 400.010.0 cm9.5 cm380.0 9.0 cm8.5 cm380.08.0 cm7.5 cm360.0 7.0 cm360.06.5 cm6.0 cm340.05.5 cm5.0 cm340.04.5 cm4.0 cm320.0 320.03.5 cm300.0 300.0280.0 280.03.0 cm260.0 260.0240.0 240.0220.0 2.5 cm220.0200.0 200.0180.02.0 cm180.0160.0 160.0140.0 140.01.5 cm120.0 120.0100.0 100.01.0 cm80.0 80.060.0 60.00.5 cm40.0 40.02.75 2.75 398.1 3010.6 10.66 27.5 5.00 18.00 18.40 11.00 5.0011.00.00520.0 20.03.00 3.00 408.7 3678.6 11.69 27.5 5.00 18.00 18.40 11.00 5.3611.512.00.0 0.00.75 0.95 1.15 1.35 1.55 1.75 1.95 2.15 2.35 2.55 2.75 2.95 3.15zul = 0f,k / (Gr · (G,Q)) = 0f,k / (1.40 · 1.43) = 0f,k / 2.00Verhältnis Veränderliche(Q)/Gesamtlasten(G+Q) [-] = 0.50Fundamentbreite b [m]


IngenieurgesellschaftDr.-Ing. Michael Beuße mbHBeratende IngenieureAnalysenergebnisse(bezogen aufGesamtfraktion)EntnahmestelleMischprobe Nr.Einheit 001 002 003 004 005TeilflächeITeilflächeIITeilflächeIIITeilflächeIVTeilflächeVZ 0(Sand)ZuordnungswerteAnlage 12Z 1 Z 2Trockenrückstand Gew.-% 88,4 89,7 89,0 86,9 92,5EOX mg/kg TS


4.1 Amphibien4.4.1 Vorliegende DatenSeit der umfassenden Amphibienkartierung im Landkreis Harburg in den Jahren vor 1985,während der auch Mienenbüttel und Umgebung Berücksichtigung fand, wurdenverschiedentlich Daten über Gewässer und Amphibien in dem Bereich erarbeitet. Zu nennensind folgende Arbeiten:Kreisweite Erfassung von Kleingewässern, u.a. von Dietrich Westphal, im Auftrag desLandkreises Harburg, unveröffentlicht, sowie die Erfassung von Amphibien im Bereich desgeplanten Gewerbegebiets bei Wennerstorf aus dem Jahr 2002 sowie eineAmphibienkartierung an gleicher Stelle als Erfolgskontrolle für die Ausgleichsmaßnahmen imZuge der Errichtung des Gewerbegebietes Wennerstorf aus dem Jahr 2005. Bei beidenArbeiten handelt es sich um unveröffentlichte Auftragsarbeiten (D. WESTPHAL).Sämtliche vorliegende Daten betreffen Vorkommen außerhalb der jetzt als Gewerbegebietvorgesehenen Fläche. Einige Fundorte liegen unmittelbar an deren Rand. Insgesamt wurdenim Umfeld von Mienenbüttel die folgenden Amphibienarten festgestellt: Kammmolch (Triturus cristatus) Teichmolch (Triturus vulgaris) Fadenmolch (Triturus helveticus) Knoblauchkröte (Pelobatus fuscus) Erdkröte (Bufo bufo) Laubfrosch (Hyla arborea) Grasfrosch (Rana temporaria) Moorfrosch (Rana arvalis) Springfrosch (Rana dalmatina) Teichfrosch (Rana ‚esculenta’)Die Karte, Abbildung x, gibt an, welche Arten in welchen Gewässern gefunden wurden.Als besonders wertvolle Amphibienlaichplätze haben sich der Weiher nördlich der Autobahn(Gewässer Nr. 4 auf der Karte), der Weiher am Schlepelsberg (Gewässer Nr. 6) und derWeiher am Stuvenwald (Gewässer Nr. 5) herausgestellt. Hier wurden insgesamt 5 Artengefunden (in jedem Gewässer drei), die mindestens mit dem Status „gefährdet“ in derNiedersächsischen Roten Liste geführt werden. Das Vorkommen des Springfrosches imBereich Schlepelsberg wird dabei als westlicher „Vorposten“ der Vorkommen am und imStuvenwald angesehen.4.4.1 MethodeDie Gewässer im Bereich der Untersuchungsfläche wurden im Zeitraum März / April 2008zweimal nach Einbruch der Dunkelheit und einmal bei Tage begangen (Frühlaicher). Hinzukamen zwei Begehungen im Zeitraum Mai / Juni zur Kartierung von spät laichenden Arten.Darüber hinaus wurde während der Begehungen zur Kartierung von Fledermäusen aufLautäußerungen von Amphibien aus Richtung der Gewässer geachtet. Während derNachtbegehungen wurden die rufenden Froschlurche verhört und die Gewässer mit einerStablampe nach adulten Amphibien abgesucht. Die Begehung bei Tag diente dem Auffindenvon Laich der Froschlurche (Kröten und Frösche). Während der nächtlichen Begehungenwurde auf wandernde Amphibien auf den im Gebiet vorhandenen und umliegenden Wegengeachtet. Die Nachtbegehungen wurden am 7. und 30. März, 15. Mai und 9. Juni 2008durchgeführt. Bei Tage wurden die Gewässer am 6. April 2008 begangen.


Bei den untersuchten Gewässern handelt es sich (siehe Abbildung x) um:1. Einen flachen Weiher (oder Tümpel) in einem kleinen Feldgehölz inmitten vonAckerflächen westlich der für das Gewerbegebiet vorgesehenen Fläche. DasGewässer war zunächst über einen erheblichen Teil des Gehölzes ausgedehnt, sodass viele Bäume im Wasser standen. Später trocknete es stark zusammen und warim Juni 08 fast vollständig verschwunden.2. Einen Weiher bzw. Teich in Mienenbüttel, der im Nordteil von Gehölzen umgeben istund im Süden offen auf dem Gelände eines landwirtschaftlichen Gehöfts liegt. DerTeich war bereits im März weitgehend von Wasserlinsen (Lemna) bedeckt.3. Ein Regenwasserrückhaltebecken in der nördlichen Schleife der AutobahnauffahrtRade. Das Gewässer ist zweigeteilt in einen schmaleren West- und einen breiterenOstteil. Es ist innerhalb der Auffahrtsschleife überwiegend dicht von Gehölzenumgeben und beschattet.4. Ein weiteres Regenwasserrückhaltebecken in der südlichen Schleife derAutobahnauffahrt Rade. Auch dieses Becken ist dicht von Gehölzen umgeben undweitgehend beschattet.5. Einen Tümpel in einem kleinen Feldgehölz nördlich der Autobahn. Das Gewässer warbereits im April 2008 ausgetrocknet.6. Zwei kurze Gräben entlang dem Einschnitt zur Unterführung südlich der Autobahn(Wennerstorfer Weg). Die Gräben führten ab April nur noch zeitweise etwas Wasser.Bereits während der Kartierungen in den zurückliegenden Jahren waren dieseGräben zeitlich nur sehr begrenzt mit Wasser gefüllt.7. Den Graben entlang der Gemarkungsgrenze zu Wennerstorf. In dem „Gewässer“,das in einem schmalen und stellenweise lückigen Gehölzstreifen verläuft, warwährend des Untersuchungszeitraumes zu keiner Zeit Wasser vorhanden.4.1.2 ErgebnisseWährend der Begehungen wurden drei Amphibienarten gefunden: Teichmolch (Triturus vulgaris) Erdkröte (Bufo bufo) Grasfrosch (Rana temporaria)Die Nachweise verteilen sich wie folgt auf die untersuchten Gewässer:Gewässer Nr. 1: Weiher (Tümpel) westlich des Untersuchungsgebietes:DatumFunde7. März 2008 Keine Amphibien30. März 2008 1 Erdkröten-♂, 2 Teichmolche (je 1 ♀ und ♂), 4 Grasfrösche, 1Grasfrosch-Laichballen6. April 2008 8 Grasfrosch-Laichballen15. Mai 2008 Keine Amphibien9. Juni 2008 Keine AmphibienGewässer Nr. 2: Weiher (Teich) in MienenbüttelDatumFunde7. März 2008 4 Erdkröten (♂♂), 1 Grasfrosch30. März 2008 Ca. 20 Erdkröten, zum Teil verpaart, 6 Grasfrösche6. April 2008 4 Grasfrosch-Laichballen. Wegen der mittlerweile geschlossenenLemna-Decke keine umfassende Zählung möglich.


15. Mai 2008 Keine Amphibien9. Juni 2008 Keine AmphibienGewässer Nr. 3: Regenwasserrückhaltebecken in der nördlichen BAB-AuffahrtsschleifeDatum7. März 2008 Keine Amphibien30. März 2008 6 Erdkröten-♂♂6. April 2008 Keine Amphibien15. Mai 2008 Keine Amphibien9. Juni 2008 Keine AmphibienFundeGewässer Nr. 4: Regenwasserrückhaltebecken in der südlichen BAB-AuffahrtsschleifeDatumFunde7. März 2008 Keine Amphibien30. März 2008 Ca. 15 Erdkröten, überwiegend ♂♂6. April 2008 Keine Amphibien15. Mai 2008 Keine Amphibien9. Juni 2008 Keine AmphibienGewässer Nr. 5: Tümpel nördlich der Autobahn, Gewässer Nr. 6: Gräben im Einschnitt zurUnterführung und Gewässer Nr. 7: Graben entlang der Gemarkungsgrenze zu WennerstorfIn diesen Gewässern wurden keine Amphibien gefunden.AmphibienwanderungenWährend der Begehungen wurden verschiedentlich wandernde Amphibien beobachtet. Soüberquerten am 7. März 2008 einige Erdkröten die Straße nach Oldendorf in Höhe desWaldstückes an der Westgrenze des Untersuchungsgebietes, mehrere Grasfrösche undErdkröten wanderten am 30. März 2008 in der Ortslage von Mienenbüttel in RichtungDorfteich und auf den Auffahrtsschleifen der BAB, insbesondere der südlichen, warenebenfalls am 30. März 2008 eine ganze Anzahl überfahrener Erdkröten zu finden.Die Beobachtungen zeigen, dass das Waldstück am Westrand des Untersuchungsgebieteszumindest von Erdkröten als Landlebensraum genutzt wird. Die Erdkröten in den Gewässernder Auffahrtsschleifen haben ihre Landlebensräume wahrscheinlich überwiegend im östlichanschließenden Stuvenwald, soweit sich diese nicht in unmittelbarer Gewässernähebefinden.4.1.3 Hinweise zum Schutz von AmphibienDie drei im Bereich der Untersuchungsfläche gefundenen Amphibienarten werden in derRoten Liste für Niedersachsen 1 als nicht gefährdet bezeichnet. In der Roten Liste fürDeutschland 2 wird der Grasfrosch als Art der Vorwarnliste geführt.1 PODLOUCKY,R.&FISCHER, C. (1994): Rote Liste der gefährdeten Amphibien und Reptilien in Niedersachsen undBremen. – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 4/94: 109-120.2 BEUTLER, A., GEIGER, A., KORNACKER, P.M., KÜHNEL, K.D., LAUFER,H.PODLOUCKY, R., BOYE,P.&DIETRICH,E.(1998): Rote Liste der Kriechtiere (Reptilia) und Lurche (Amphibia). In: Rote Liste gefährdeter TiereDeutschlands. – Bundesamt für Naturschutz, Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 55: 48-52.


Da keine Hinweise auf das Vorkommen von nach der Roten Liste für Niedersachsengefährdeter, stark gefährdeter oder vom Erlöschen bedrohter Arten vorliegen und da auf derUntersuchungsfläche nur Amphibienpopulationen vergleichsweise geringer Größe gefundenwurden, haben die untersuchten Gewässer nur eine „allgemeine“ Bedeutung alsAmphibienlebensraum, soweit sie überhaupt als solcher in Betracht kommen.Wesentlich höher dagegen ist die Bedeutung einiger umliegender Gewässer (siehe Abschnitt4.4.1 – vorliegende Daten). Für die Einrichtung des Gewerbegebietes Mienenbüttel vonBedeutung ist der südlich der Autobahn gelegene Weiher am Schlepelsberg. In diesemGewässer wurden bisher 7 Amphibienarten gefunden, darunter der gemäß Roter ListeNiedersachsen stark gefährdete Springfrosch und die gefährdeten Arten Moorfrosch undKammmolch. Die von WESTPHAL (2002) 3 vorgenommene Bewertung dieses Gewässers nachFISCHER &PODLOUCKY 4 ergab eine „hohe Bedeutung“ für den Moorfrosch, eine „besondershohe Bedeutung“ für den Springfrosch und eine „herausragende Bedeutung“ für denKammmolch.4.1.4 Eingriff und KompensationDurch den Bau des Gewerbegebietes Mienenbüttel kommt es nicht zu direktenBeeinträchtigungen von Amphibien-Laichgewässern, aber wahrscheinlich zu Störungen vonLandlebensräumen und jahreszeitlichen Wanderwegen.Bei den beiden Gewässern innerhalb des Plangebietes handelt es sich um einen Tümpel,der 2008 trotz des nassen Frühjahrs bereits im April kein Wasser mehr führte und zwei kurzeGrabenabschnitte, die ebenfalls früh im Jahr austrockneten. Beeinträchtigungen vonAmphibien sind hier nicht zu erwarten. Gewässer außerhalb des Plangebietes kommenvoraussichtlich nicht zu Schaden.Als Landlebensräume fungieren bzw. kommen in Betracht der Waldbestand an derWestgrenze des Untersuchungsgebietes, die mit Gehölzen bestandenen Böschungen desWennerstorfer Weges nördlich und südlich der Autobahn, die Böschungen der Autobahnselbst sowie die Hecke entlang der Gemarkungsgrenze zu Wennerstorf. Es gibt aber keineHinweise darauf, dass diese Strukturen eine hervorzuhebende Bedeutung alsLandlebensräume haben.Jahreszeitliche Wanderwege von Amphibien sind auf der Fläche nördlich der Autobahnmangels Laichgewässern und besonderer Landlebensräume nicht vorhanden. Die Bebauungdes südlich der Autobahn gelegenen Bereichs hingegen würde zu einer weiteren Isolierungvon Amphibienvorkommen westlich des Gewerbegebietes Wennerstorf beitragen. Dabeigeht es insbesondere um den Springfrosch (Rana dalmatina), dessen nächsteLaichgewässer im Stuvenwald in östlicher Richtung liegen. Eine komplette Bebauungzwischen dem Gewerbegebiet Wennerstorf und der Autobahn würde dazu führen, dass eineZuwanderung aus dem Stuvenwald nördlich des Lidl-Gebäudes nicht mehr möglich wäre.Negative Auswirkungen auf Amphibien können innerhalb des Gewerbegebietes dadurchausgeglichen werden, dass Grünzüge und gegebenenfalls auch Kleingewässer (z.B.naturnah gestaltete Regenwasserrückhaltung) als Gestaltungselemente in Betracht gezogenwerden. Allerdings sollte man dabei eine Gefährdung von Amphibien durch den ohne Zweifel3 WESTPHAL, D. (2002): Erfassung von Amphibien im Bereich des geplanten Gewerbegebietes beiWennerstorf. – Arbeit im Auftrag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Harburg,unveröffentlicht.4 FISCHER,C.&R.PODLOUCKY (1997): Berücksichtigung von Amphibien bei naturschutzrelevantenPlanungen – Bedeutung und methodische Mindeststandards. – In: Henle, K. & M. Veith (Hrsg.):Naturschutzrelevante Methoden der Feldherpetologie – Mertensiella 7: 261 – 278.


zunehmenden Kfz-Verkehr in dem Gebiet möglichst vermeiden oder zumindest minimieren.Grünzüge und für Amphibien geeignete Gewässer sollten Anschluss an die offeneLandschaft haben. Der Übergang solcher Grünbereiche zu Verkehrs- und Lagerflächen sollteso beschaffen sein, dass Kleintiere (nicht nur Amphibien) möglichst daran gehindert werden,den Grünbereich zu verlassen.Um den Rest einer Durchlässigkeit zum Stuvenwald südlich der Autobahn insbesondere fürden Springfrosch zu erhalten wird vorgeschlagen, zwischen dem Bereits bebauten Bereichim Gewerbegebiet Wennerstorf (Lidl) und der künftigen Bebauung im GewerbegebietMienenbüttel einen Grünzug von mindestens 20 Metern Breite zu erhalten, der auf derWestseite Anschluss an die freie Landschaft hat. Der Grünzug ist der Eigenentwicklung zuüberlassen oder mit Sträuchern und standortgerechten Bäumen zu bepflanzen (u.a.Rotbuche, Hainbuche, Stiel-Eiche).


32184675129101113Abbildung x: Vorhandene Daten über Amphibien im Bereich MienenbüttelGewässer 1: Erdkröte, Grasfrosch, KnoblauchkröteGewässer 2: Erdkröte, Grasfrosch, SpringfroschGewässer 3: Keine Amphibienvorkommen bekanntGewässer 4: Teichmolch, Erdkröte, Laubfrosch, Grasfrosch, Springfrosch,MoorfroschGewässer 5: Kammmolch, Fadenmolch, Erdkröte SpringfroschGewässer 6: Kammmolch, Teichmolch, Erdkröte, Grasfrosch, Moorfrosch,Springfrosch, TeichfroschGewässer 7: Erdkröte, GrasfroschGewässer 8: Erdkröte, GrasfroschGewässer 9: Erdkröte, GrasfroschGewässer 10: Erdkröte, Grasfrosch, Moorfrosch, TeichfroschGewässer 11: Erdkröte, Grasfrosch, SpringfroschGewässer 12: Erdkröte, FadenmolchGewässer 13: Grasfrosch, Fadenmolch


21354Abbildung x: Auf Vorkommen von Amphibienuntersuchte Gewässer im Bereich Mienenbüttel(1 bis 7).Gewässer 1: Erdkröte, Grasfrosch, Teichmolch, im Juni fastausgetrocknetGewässer 2: Erdkröte, GrasfroschGewässer 3: ErdkröteGewässer 4: ErdkröteGewässer 5: Keine Amphibien, im April 08 ausgetrocknetGewässer 6: Keine Amphibien, im April 08 ausgetrocknetGewässer 7: Zu keiner Zeit Wasser führend.Pfeile: Beobachtung von Amphibienwanderungen(Erdkröten)67


Gewerbegebiet MienenbüttelRote-Liste-Einstufung der bisher festgestellten TierartenEinstufungen der Roten Listen:0 = Bestand erloschen1 = vom Erlöschen bedroht2 = stark gefährdet3 = gefährdetG = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekanntR = extrem seltenD = Daten unzureichendV = Art der Vorwarnliste1. FledermäuseRote Liste BRD: BOYE, P.,HUTTERER, R.&H.BENKE (1998): Rote Liste der Säugetiere. – In:Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands, Schriftenreihe für Landschaftspflege undNaturschutz, Heft 55, Bundesamt für Naturschutz: 33-39.Rote Liste Nds. 1: HECKENROTH, H. (1993): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremengefährdeten Säugetierarten. – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 6/93: 221-226.Rote Liste Nds. 2: DENSE, MÄSCHER &RAHMEL (2005): Erläuterungen und Begründungen fürdie Einstufung der einzelnen Fledermausarten in die Gefährdungskategorien der RotenListe (unveröff.).§ = Schutzstatus nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): § = besonders geschützt,§§ = streng geschütztName Wiss. Name RoteListeBRDRoteListeNds. 1RoteListeNds. 2Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 §§Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii G 2 R §§Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus V 2 2 §§Großer Abendsegler Nyctalus noctula 3 2 3 §§§2. VögelRote Liste BRD: BAUER, H.-G., BERTHOLD, P., BOYE, P., KNIEF, W., SÜDBECK, P.&K.WITT (2002): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. – Ber. Vogelschutz 39, 3.überarbeitete Fassung 2002: 13-60.Rote Liste Nds. und Rote Liste Nds. Tiefland-Ost: KRÜGER, T.&B.OLTMANNS(2007): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel. –Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 3/2007: 130-180.Eine vollständige Liste der bisher festgestellten Brutvogelarten wurde mitSchreiben vom 30.5.08 übermittelt. Hier werden nur diejenigen Vogelartenaufgeführt, die in einer der Roten Listen verzeichnet sind oder die gemäßBNatSchG als streng geschützt gelten (alle heimischen Vogelarten sindzumindest besonders geschützt).


Name Wiss. Name RoteListeBRDGewerbegebiet MienenbüttelRote-Liste-Einstufung der bisher festgestellten TierartenRoteListeNds.RoteListeTiefland-OstMäusebussard Buteo buteo §§Turmfalke Falco tinnunculus V V §§Teichhuhn Gallinula chloropus V V V §§Feldlerche Alauda arvensis V 3 3 §Rauchschwalbe Hirundo rustica V 3 3 §Star Sturnus vulgaris V V §Grauschnäpper Muscicapa striata V V §Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca V V §Braunkehlchen Saxicola rubetra 3 2 2 §Haussperling Passer domesticus V V V §Feldsperling Passer montanus V V V §Baumpieper Anthus trivialis V V V §Wiesenpieper Anthus pratensis 3 3 §Schafstelze Motacilla flava V §Girlitz Serinus serinus V V §Hänfling Carduelis cannabia V V V §§Die Begehung im Juni 08 hat u.a. ergeben, dass Haussperlinge und Girlitze imGrenzbereich zur geplanten Fläche des Gewerbegebietes brüten. Außerdemkonnte auch ein Revier des Braunkehlchens im Süden des Plangebietes bestätigtwerden.3. AmphibienRote Liste BRD: BEUTLER, A. ET AL. (1998): Rote Liste der Kriechtiere (Reptilia)und Rote Liste der Lurche (Amphibia). – In: Rote Liste gefährdeter TiereDeutschlands, Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 55, Bundesamtfür Naturschutz: 48-52.Rote Liste Nds.: PODLOUCKY, R.&C.FISCHER (1994): Rote Liste der gefährdetenAmphibien und Reptilien in Niedersachsen und Bremen. – InformationsdienstNaturschutz Niedersachsen 4/94: 109-120.Name Wiss. Name RoteListeBRDRoteListeNds.Teichmolch Triturus vulgaris §Erdkröte Bufo bufo §Grasfrosch Rana temporaria V §§Arten südlich des Plangebietes im Bereichdes Gewerbegebietes Wennerstorf und amRand des StuvenwaldesTeichmolch Triturus vulgaris §Kammolch Triturus cristatus 3 3 §§Fadenmolch Triturus helveticus 3 §Erdkröte Bufo bufo §Grasfrosch Rana temporaria V §Moorfrosch Rana arvalis 2 3 §§Springfrosch Rana dalmatina 3 2 §§Teichfrosch Rana ‚esculenta’ §

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