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Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 61 VORBEMERKUNGEN ZUR PLANAUFSTELLUNGDer Gemeinderat der Gemeinde Neu Wulmstorf hat am __.__.____ den Beschluss zur Aufstellungdes Bebauungsplanes Nr. 66 “Gewerbegebiet Mienenbüttel“ im Ortsteil Mienenbüttelgefasst.Mit den Planungsarbeiten wurde die ARGUS concept – Ingenieurgesellschaft für angewandteRaum-, Grün-, Umwelt- und Stadtplanung, Am Homburg 3, 66123 Saarbrücken – beauftragt.1.1 Ziele und Zweck der PlanungUmsetzung langfristiger städtebaulicher PlanungenSeit rund 10 Jahren betreibt die Gemeinde Neu Wulmstorf die Planungsabsicht, an der BAB1 im Bereich der Ausfahrt Rade Gewerbeflächen in einem größeren Maßstab zu entwickeln.Entsprechende Planungsabsichten sind auch in dem seit 2002 rechtswirksamen Flächennutzungsplander Gemeinde manifestiert. Nachdem die Gemeinde Neu Wulmstorf bereits in denJahren 2004 und 2005 zusammen mit einem Projektentwickler eine gewerbliche Entwicklungdes Planungsgebietes angestrebt hatte, diese aber bedingt durch den Rückzug des Projektentwicklersscheiterte, wurde Ende 2007 ein neuer Projektentwickler für die Fläche gefunden.Dieser legte ein umfassendes Konzept für die Entwicklung des Gewerbegebietes Mienenbüttelvor, welches in Abhängigkeit von der Lage zum Ort Mienenbüttel eine umfassende Nutzungsdifferenzierungvon eher kleinflächigem Gewerbe in unmittelbarer Ortsnähe hin zuKontraktlogistik im Bereich nördlich der Bundesautobahn vorsah. Südlich der Autobahn sollteein Servicebereich (Tanken, Übernachten, Verpflegen) sowie ein Bereich für Kurier-, Express-und Paketdienste entwickelt werden.Dieses erste Konzept wurde nun unter Berücksichtigung verschiedenster Aspekte der verkehrlichenund sonstigen Erschließung sowie der weitestgehenden Rücksichtnahme auf dieOrtslage von Mienenbüttel mit Einhaltung ausreichender Abstandsfläche zu einem weitergehendenstädtebaulichen Strukturkonzept weiter entwickelt.Dieses beinhaltet konzeptionelle Aussagen zu folgenden Bereichen: • Nutzungskonzept: Verteilung der Nutzungen im Raum • Verkehrskonzept: Erschließungssystem für alle Verkehrsbereiche • Gestaltungskonzept: Baukörperstellungen, Proportionen und Raumwirkungen • Grün- und Freiflächenkonzept: Durch- bzw. Eingrünung des PlangebietesDas städtebauliche Strukturkonzept besitzt selbst keine Rechtsverbindlichkeit, stellt aber dieAusgangsbasis für die Umsetzung in verbindliches Planungsrecht dar. Zur endgültigen Umsetzungder Zielvorstellungen des Strukturkonzeptes ist die Aufstellung eines Bebauungsplaneserforderlich, da nur durch diesen die rechtlichen Voraussetzungen zur Erschließungdes Planungsgebietes geschaffen werden können.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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