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Seite 26Proj.Nr.: 08005Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf> 64 dB(A) = Immissionsgrenzwert für Mischgebiete tags), im Bereich der Wahrnehmbarkeitsschwellevon etwa 1 dB(A). Wird der Schwellenwert auf den Immissionsrichtwert fürMischgebiete tags (60 dB(A)) abgesenkt, liegen die Zunahmen durch das Planvorhabenmit maximal 2,2 dB(A) immer noch sicher unterhalb der üblicherweise heranzuziehendenErheblichkeitsschwelle von 3 dB(A). Die höchsten Zunahmen der Gesamtlärmbelastungtags sind mit maximal 9,4 dB(A) nur an Immissionsorten zu verzeichnen, die sowohl imPrognose-Nullfall als auch im Prognose-Planfall nur gering belastet sind. Da hier jeweilsdie Orientierungs-, Immissionsricht- und Immissionsgrenzwerte eingehalten werden, istauch die Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle als unerheblich einzustufen.Nachts liegen die Veränderungen mit maximal 2,6 dB(A) an allen Immissionsorten unterhalbder Erheblichkeitsschwelle von 3 dB(A).Abbildung 9: Gesamtlärm-Beurteilungspegel tags an den Immissionsorten (Summe ausVerkehrs- und Gewerbelärm, lautestes Geschoss)Gesamtlärm Prognose-Planfall, tagsBeurteilungspegel [dB(A)]75,070,065,060,055,050,045,040,0Verkehr Prognose-PlanfallGewerbe Prognose-PlanfallGesamtlärm Prognose-Planfall35,030,0IO-1IO-2IO-3IO-4.1IO-4.2IO-5.1IO-5.2IO-5.3IO-6IO-7IO-8IO-9.1IO-9.2IO-10bericht_08005.doc 28. April 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 28. April 2008

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