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Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfim Erschließungsvertrag zwischen der Gemeindeund dem Investor erfolgen oder über einenseparaten öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischender HSE und dem Investor. Die Kostenzur Herstellung der Anlagen sind grundsätzlichvom Investor zu tragen. Im Falle einer separatenvertraglichen Regelung für den Sielbau istdie HSE gehalten, die KanaIbaumaßnahmen öffentlichauszuschreiben. Dabei ist der Investornicht vorsteuerabzugsberechtigt.Das in dem Gewerbegebiet anfallendeSchmutzwasser soll über ein Freigefällekanalsystemgesammelt und einem zentralen Pumpwerkzugeführt werden. Zum Anschluss dersüdlich der A 1 gelegenen Flächen ist die Kreuzungder Autobahn erforderlich. Eine Leitungsführungin der geplanten Unterführung schließtsich aufgrund der Tief1enlage und der Gefahrder Überflutung bei einem Rückstau im Kanalnetzaus. Die Kreuzung der A 1 sollte daher östlichder Unterführung erfolgen. Hierzu müssteder Kanal teilweise über die vorgesehenen Gewerbeflächengeführt werden.Zur Sicherung des geplanten Kanals außerhalbder geplanten öffentlichen Straßenflächen bitteich um die Berücksichtigung eines Geh-, FahrundLeitungsrechts gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21Bau GB zugunsten der HSE, sofern der Standder Entwässerungsplanung eine solche Festlegungbereits zulässt. Die Leitungstrasse solltenach Möglichkeit in einer für Großfahrzeuge befahrbarenFläche verlaufen, um die Anfahrbarkeitder Schachtbauwerke gewährleisten zukönnen. Die Leitungstrasse ist im weiteren Verlaufgrundbuchlich zugunsten der HSE zu sichern.Für die Kreuzung der Autobahn ist wie in6.4.1 der Begründung bereits aufgeführt, eineGestattung bei der zuständigen Straßenbaubehördeeinzuholen.Das Schmutzwasserpumpwerk soll in zentralerLage im Gewerbegebiet errichtet werden. DiePumpwerksfläche ist soweit möglich gemäß §9abs. 1 Nr. 14 BauGB als "Fläche für die Abwasserbeseitgung"zugunsten der HamburgerStadtentwässerung auszuweisen und im weiterenErschließungsverfahren in das Eigentumder HSE zu übergeben oder grundbuchlich zugunstender HSE zu sichern.Da in einem Gewerbegebiet mit hohem Logistikanteilin der Regel nur geringe Schmutzwassermengenanfallen, kann es zu langen Standzeitendes Abwassers im Pumpwerk sowie inSeite 7 von 55

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