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Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorf45.4.8.4). Nur wenn die erforderlichen Flächennachweislich nicht zur Verfügung stehen, könnenandere waldverbessernde Maßnahmenvorgenommenwerden(sieheauchKommentareNWaldLG von Möller (45.4.8. 4+5) und Keding/ Henning (§8, 5.1, 5.2)). Dieses kann z.B.in Gemeinden mit einem deutlich über durchschnittlichhohem Waldanteil der Fall sein (dieGemeinde Neu Wulmstorf hat einen extremniedrigen Waldanteil). Bei waldverbesserndenMaßnahmen besteht zur Erstaufforstung i.d.R.ein Flächenverhältnis von 1:2, da die WaldverbesserndenMaßnahmen geringere Verbesserungen(und Kosten) mit sich bringen.Naturschutzbehörde Flächen im Maßnahmengebietdes Standortübungsplatzes „RöttigerKaserne“ und, soweit noch erforderlich privateWaldflächen, deren Eigentümer zum Abschlussentsprechender Verträge bereit sind.Laut Bundesnaturschutzgesetz § 20 (4) sind dieMaßnahmen für die Kompensation in Text undKarte darzustellen. Dieses ist hier nur textlichund sehr allgemein geschehen. Deshalb könnendie Maßnahmen auf Grund des Waldgesetzesnicht beurteilt werden.Die Potentialanalyse für die Roten Waldameisenist falsch. Zum einen geht es hier nicht nurum die Art Formica rufa, denn von den 13 in derBundesartenschutzverordnung geschützten Artender Gattung Formica können hier wenigstensdrei Arten in Frage kommen (F. polyctena,F. pratensis und F. rufa). Die Voraussetzungenfür eine Waldameisenbesiedlung sind wenigstensals befriedigend, teilweise sogar als gutanzusehen, denn1.) die Bestände bieten nicht nur am Rand sondernbesonders auch innerhalb genügendlichte Strukturen für die Besiedlung mitWaldameisen im engeren Sinn,2.) weisen genügende Belaufbarkeit durch Flächenmit wenig Bodenvegetation auf,3.) sie bieten gute Bausubstanzen (Fichtennadeln,alte Baumstubben),4.) sie bieten gute Ernährungsgrundlagen (verschiedene,günstige Belaufbaumarten in erreichbarerNähe, sowohl für pflanzliche wietierische Nahrung),5.) eine gute Arealgröße (Ausweichmöglichkeiten,ggf. Koloniegründung möglich).Zumindest ein Vorkommen ist wahrscheinlich.Es wurden Ameisen der Gattung Formica beieiner Ortsbesichtigung im Wald gesehen, aufGrund von Zeitmangel konnte aber nicht festgestelltwerden, ob sich das Nest auf der beanspruchtenFläche oder vielleicht im Nachbarbereichbefindet. Eine Kartierung während derSommermonate ist bei entsprechender Witte-In den Sommermonaten wurde die Potentialanalysedurch einen beauftragten Fachgutachterdurch Felduntersuchungen ergänzt. Dieseführte zu folgendem Ergebnis:Innerhalb des Waldgebietes konnten die ArtFormica rufa (Rote Waldameise) nicht nachgewiesenwerden, jedoch wurde die nach Bundesartenschutzverordnungbesonders geschützteArt Formica polyctena (Kleine roteWaldameise) im südlichen Waldgebiet in Einzelexemplarennachgewiesen. Trotz intensiverNachsuche konnten keine Nester dieser Artentdeckt werden.Die Kleine rote Waldameise ist eine polygyneAmeisenart, d.h. die Kolonien besitzen mehrereKöniginnen. Hierdurch ist es relativ einfach,die Kolonien bei einem Lebensraumverlustumzusiedeln. Im Vorfeld der Rodungsarbeitenwird der Wald erneut durch einen Ameisenspezialistennach Kolonien untersucht, um imFalle eines Koloniefundes geeignete Maßnahmenzur Umsiedlung der Kolonie durchzuführen.Da ein Volk der Kleinen roten Waldameiseimmer mehrere bis viele Königinnen aufweist,ist dessen Fortbestand bei einer Umsiedlungrelativ leicht zu gewährleisten.Darüber hinaus konnten im Waldgebiet zweiweitere Ameisenarten nachgewiesen werden,die nicht unter den Schutz der Bundesartenschutzverordnungfallen. Im Einzelnen sinddies:Seite 28 von 55

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