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Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf1. Anlass und AufgabenstellungSeite 3Proj.Nr.: 08005Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ der GemeindeNeu Wulmstorf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlungvon Logistikunternehmen, Gewerbebetrieben, einem Rasthof bzw. Fahrzeugserviceund weiteren Nutzungen an der BAB A1 geschaffen werden. Das Plangebiet liegt nördlichund südlich der Ausfahrt Rade an der BAB A1. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindetsich weiter nördlich in der Ortslage Mienenbüttel und südwestlich des nördlichender BAB A 1 gelegenen Plangebietes.Die vorliegende schalltechnische Untersuchung beinhaltet folgende Aufgabenstellungen:1. Im Rahmen des Umweltberichts zum Bebauungsplan sind die Auswirkungen desgeplanten Vorhabens bzw. dem Prognose-Planfall gegenüber dem Vorherzustandbzw. dem Prognose-Nullfall aufzuzeigen und zu bewerten. Hierzu werden die Veränderungender Belastungen aus Gewerbe- und Verkehrslärm getrennt als auchdie Veränderungen der Gesamtlärmbelastungen ermittelt.Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilunganhand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 [7] zur DIN 18005, Teil 1,„Schallschutz im Städtebau“ [6], wobei zwischen gewerblichem Lärm und Verkehrslärmunterschieden wird. Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärmsauf öffentlichen Verkehrswegen an den Kriterien der 16. BImSchV(„Verkehrslärmschutzverordnung“ [3]) orientieren.In der DIN 18005, Teil 1 [6] wird für die Ermittlung und Beurteilung von gewerblichenAnlagen auf die TA Lärm [5] verwiesen. Dementsprechend werden die Immissionenaus Gewerbelärm auf Grundlage der TA Lärm beurteilt.2. Der Schutz der Nachbarschaft vor Gewerbelärmimmissionen wird, soweit erforderlich,durch Festsetzung von Emissionskontingenten (L EK ) in Anlehnung anDIN 45691 sichergestellt. (Anm: Die Emissionskontingente entsprechen hinsichtlichder Funktion den bisher bekannten und verwendeten maximal zulässigen flächenbezogenenimmissionswirksamen Schallleistungspegeln (FISP)).3. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb der geplantenLogistikunternehmen, der weiteren Gewerbenutzungen und des Autoservice ist dieimmissionsschutzrechtliche Verträglichkeit mit den angrenzenden schützenswürdigenNutzungen und den Festsetzungen des Bebauungsplanes nachzuweisen.Für die derzeit geplanten Nutzungen erfolgt daher eine Immissionsprognose aufGrundlage der TA Lärm. Ziel ist es, die aus den Emissionskontingenten abgeleitetenmaximal zulässigen Beurteilungspegelanteile tags und nachts an allen maßgebendenImmissionsorten außerhalb des Plangeltungsbereichs einzuhalten. AnImmissionsorten innerhalb des Plangeltungsbereichs ist davon abweichend dieEinhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm sicherzustellen, da die Emissionsbeschränkungennur für Immissionsorte außerhalb des Plangeltungsbereichsgelten.LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008

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