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Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 109dem Relief folgend in südwestliche Richtung ab, während nur ein geringer Teil in RichtungMienenbüttel strömt. Die Kaltluft der Ackerflächen übernimmt demnach keine wesentlicheFunktion zur Durchlüftung der besiedelten Ortslage von Minenbüttel, so dass infolge ihresVerlustes keine weitreichenden Auswirkungen zu erwarten sind.Mit der Realisierung der Planung ist eine Veränderung der lufthygienischen Situation verbunden.Einerseits wird über die Festsetzung des Gebietstyps „Gewerbegebiet“ und sonstigeFestsetzungen zum Ausschluss bestimmter belastender Anlagetypen der Störgrad der eigentlichenGewerbebetriebe bereits deutlich eingeschränkt. Unabhängig davon ist jedochvon einer Zunahme des Verkehrs in Plangebiet infolge der Gewerbenutzung auszugehen(PKW- und LKW-Verkehr). Durch die mit dem Planvorhaben verbundene Umleitung der K 63(Umgehungsstraße für Mienenbüttel) wird die Ortslage Mienenbüttel hingegen sogar vomDurchgangsverkehr entlastet, da der Verkehr der K 63 zukünftig unter Auslassung der OrtsdurchfahrtMienenbüttel durch das Plangebiet an die B3 bzw. an die BAB A 1 angeschlossenwird. Somit ist mit der Realisierung des Planvorhabens auch eine Entlastung der OrtschaftMienenbüttel von Kraftfahrzeugverkehr und dessen Schadstoffemissionen verbunden.Zur Bewertung der Auswirkungen des Gewerbegebietes auf die Lufthygiene und zur Beurteilungdes Schutzes der angrenzenden Wohnbebauung vor Luftschadstoffimmissionen ist vomIngenieurbüro LAIRM CONSULT GmbH aus Hammoor eine Luftschadstoffuntersuchung fürden Bebauungsplan durchgeführt worden. Für die Beurteilung der Luftschadstoffbelastungensind in dem Fachgutachten die aktuellen Grenz-, Prüf- und Immissionswerte, insbesonderedie Werte der aktuellen Neufassungen der 22. BImSchV und der TA Luft herangezogen worden.Untersucht wurden die für den Straßenverkehr maßgeblichen SchadstoffkomponentenStickstoffdioxid, Benzol und Feinstaub (PM 10 und PM 2,5 ). Das Fachgutachten kommt für dasPlagebiet selbst zum Ergebnis, dass auf den geplanten Baugrenzen die derzeit bzw. ab 2010geltenden Grenz- und Prüfwerte zum Schutz des Menschen im Prognosefall, d.h. bei Realisierungdes Gewerbegebietes, eingehalten werden. Weiterhin führt das Gutachten aus, dassaus lufthygienischer Sicht das geplante Vorhaben mit dem Schutz der angrenzenden Nutzungen,d. h. insbesondere der Wohnnutzung in Mienenbüttel, verträglich ist. Aufgrund derEinhaltung der aktuellen bzw. ab 2010 geltenden Grenzwerte sind laut Gutachten Maßnahmenzum Immissionsschutz nicht erforderlich. Detaillierte Ausführungen zur Luftschadstoffuntersuchungsind dem beigefügten Gutachten selbst zu entnehmen. Hingewiesen sei auchauf eine ausführliche Zusammenfassung der Ergebnisse des Gutachtens im Kapitel 6.8.Das zu erwartende Verkehrsaufkommen im Plangebiet infolge einer Realisierung des Gewerbegebietesist durch die Verkehrstechnische Untersuchung zur Anbindung des GewerbegebietesRade / Mienenbüttel an die B 3 / BAB A 1 (AS-Rade) unter Berücksichtigung derVerlegung der K 63. ermittelt worden. Das Gutachten ist im Auftrag des Planungsbüros d+pdaenekamp und partner aus Pinneberg vom Büro Dipl.-Ing. Ulfert Hinz ZukunftorientierteVerkehrsplanungen aus Langenhagen erstellt worden. Das Verkehrsgutachten prognostiziertca. 7.300 Kfz-Zufahrten bzw. –Abfahrten mit Bezug zum Gewerbegebiet. Der erwartete Lieferwagenanteilbeträgt mit 835 Fahrzeugen ca. 11,4 %, für den Schwerverkehr werden 1.255Fahrzeugen (17,2 %) angenommen. Weitere detaillierte Informationen zur Verkehrsprognose,insbesondere auch zu den Herkunfts- und Zielrichtungen der Fahrzeuge sind dem Verkehrsgutachten,das im Anhang beigeheftet ist, zu entnehmen.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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