12.07.2015 Aufrufe

A B C1 C2 D A A

A B C1 C2 D A A

A B C1 C2 D A A

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu WulmstorfSeite 23Proj.Nr.: 080055.4. Schutz des Plangeltungsbereichs vor StraßenverkehrslärmDie Orientierungswerte für Gewerbegebiete von 65 dB(A) tags bzw. 55 dB(A) nachts aberauch die Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV von 69 dB(A) tags und 59 dB(A) nachtswerden durch den Verkehrslärm insbesondere nachts in weiten Teilen des Plangebietesüberschritten. Aktiver Schallschutz ist für die geplanten gewerblichen Nutzungen nichtangemessen und auf Grund der Größe des Plangebietes auch nur eingeschränkt wirksam.Zur Sicherung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Sinne des BImSchGkommen daher nur Maßnahmen des passiven Schallschutzes in Betracht.Die Dimensionierung des passiven Schallschutzes erfolgt durch Festsetzung von Lärmpegelbereichengemäß DIN 4109 [8], Ziffer 5.5. Der maßgebliche Außenlärmpegel für denVerkehrslärm ergibt sich aus dem um 3 dB(A) 2 erhöhten Beurteilungspegel tags. Berechnungsgrundlagebilden die Verkehrsbelastungen im Prognose-Planfall (2020/25). Die Abgrenzungder Lärmpegelbereiche ist in dem Plan der Anlage A 3.3.3 dargestellt.5.5. ZwischenzustandIm Zwischenzustand wird die Unterführung unter der BAB A1 im Verlauf der verlegtenK63 noch nicht fertiggestellt sein, ein Teil der Gewerbeflächen im nördlichen Teil des Gewerbegebietesaber möglicherweise schon genutzt bzw. die Gewerbeflächen werden geradebebaut (Baustellenverkehr). Der Verkehrsgutachter präferiert in seiner Stellungnahmevom April 2008 für diesen Fall eine provisorische Anbindung des Plangebietes überdie Straße hinterm Hagen. Der worst case für den Zwischenzustand wäre die vollständigeNutzung des nördlich der BAB A1 gelegenen Teiles des Gewerbegebietes, ohne dass dieUnterführung fertiggestellt ist. Es wurde daher rechnerisch geprüft, welche Auswirkungendiese temporäre Erschließung über die Straße hinterm Hagen haben würde. Hinsichtlichder Belastungen wird angenommen, dass der gesamte prognostizierte Verkehr zum nördlichenTeilbereich des Gewerbegebietes die Straße hinterm Hagen nutzt. Der reguläreVerkehr von und nach Hollenstedt nutzt weiterhin die alte K63. Der bestehende Sichtschutzwallwurde bei der Berechnung der Beurteilungspegel nicht berücksichtigt, da derBestand dieses Walles planungsrechtlich nicht abgesichert ist.Die Ergebnisse der Berechnung sind in Abbildung 7 grafisch im Vergleich mit den Immissionsgrenzwertenund den Sanierungswerten dargestellt, im Anlage A 3.2 sind die Ergebnisseder Berechnung in tabellarischer Form und im Vergleich mit dem Prognose-Nullfalldargestellt.Zusammenfassend ist festzustellen, dass tags an allen Immissionsorten der Immissionsgrenzwertder Verkehrslärmschutzverordnung für Mischgebiete in Höhe von 64 dB(A)eingehalten wird. Der nächtliche Immissionsgrenzwert für Mischgebiete von 54 dB(A) wird2Zuschlag zur Berücksichtigung der Abhängigkeit der Schalldämmung von Fenstern vomEinfallswinkel des Schalls (Messung der akustischen Eigenschaften der Fenster im Prüfstand beidiffusem Schallfeld ⇔ gerichteter Schalleinfall bei Straßenlärm);LAIRM CONSULT GmbH 28. April 2008 bericht_08005.docgedruckt: 28. April 2008

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!