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Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfDenkmalschutzVon der unteren Denkmalschutzbehörde werdenkeine Anregungen vorgebracht, es wird davonausgegangen, dass die Überschrift in Ziffer6.11.7 in „Bodenfunde oder „Bodendenkmalpflege“geändert wird.tungen zu dichten, so dass kein verschmutztesOberflächenwasser in den Untergrund versickernkann. Die Dichtheit ist nach DIN EN1610 und DWA Arbeitsblatt A 139 nachzuweisen.“Auf der südlichen Seite der BAB A1 sind keineRückhaltemaßnahmen auf den privaten Gewerbeflächenerforderlich.Die redaktionelle Änderung der Überschrift erfolgt.Naturschutz- und LandschaftspflegeDie naturschutzrechtliche Eingriffsbilanz ist mitder unteren Naturschutzbehörde abgestimmtworden, so dass hierzu Anregungen nicht mehrvorzubringen sind. Das naturschutzrechtlicheKompensationsdefizit in Höhe von 629120Werteinheiten nach dem Modell des Nds. Städtetagesist durch geeignete Maßnahmen außerhalbdes Plangebietes unter Beachtung von §200a BauGB auszugleichen.Aus waldrechtlicher Sicht wird angeregt, dieMaßnahmen zum Waldersatz und zum Waldumbau(insgesamt im Verhältnis 1:2) aus dernaturschutzrechtlichen Bilanz zu entkoppeln undgesondert zu dokumentieren. Die vorgeschlagenenMaßnahmen der Bezirksförsterei Hollenstedtwerden als geeignet beurteilt. Die entsprechendenAussagen zum Waldersatz sind in derBegründung sowie im Umweltbericht zu ergänzen.Es wird davon ausgegangen, dass eine Sicherungdurch einen städtebaulichen Vertragerfolgt. Die von den Maßnahmen betroffenenGemeinden Appel, Drestedt und Wenzendorfsind über die festgelegten Ersatzflächen gemäߧ 2(2) BauGB zu beteiligen.Der Abschluss der faunistischen Kartierungenbleibt weiterhin abzuwarten. Ob und inwieweitartenschutzrechtliche Belange im Sinne des §42 (1) BNatSchG betroffen sind, kann derzeitnoch nicht beurteilt werden.Die Maßnahmen zum Waldersatz und zumWaldumbau werden aus der naturschutzrechtlichenBilanz entkoppelt und gesondert dokumentiert.Nachdem die genauen Flächen, diefür den Waldumbau herangezogen werdenkönnen, nun feststehen, werden die bisherigenAussagen zum Waldersatz in Begründung undUmweltbericht präzisiert. Zur Verfügung stehenfür Waldumbaumaßnahmen nach Auskunft derUnteren Naturschutzbehörde Flächen im Maßnahmengebietdes Standortübungsplatzes„Röttiger Kaserne“ und, soweit noch erforderlichprivate Waldflächen, deren Eigentümerzum Abschluss entsprechender Verträge bereitsind. Eine Beteiligung der Gemeinden Appel,Drestadt und Wenzendorf erfolgte im Rahmender vergangenen Auslegung. Eine zusätzlicheBeteiligung hält die Gemeinde Neu Wulmstorffür nicht erforderlich, da durch die Waldumbaumaßnahmenkeine weiteren Betroffenheitender genannten Gemeinden bestehen.Die faunistischen Kartierungen sind mittlerweileabgeschlossen. Die Ergebnisse der Kartierungenund die daraus resultierenden Konsequenzenwurden mit der Unteren Naturschutzbehördeintensiv abgestimmt. Konsequenzen ar-Seite 13 von 55

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