12.07.2015 Aufrufe

A B C1 C2 D A A

A B C1 C2 D A A

A B C1 C2 D A A

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 28Proj.Nr.: 08005Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf9. Textvorschläge für Begründung und Festsetzungen9.1. Begründung/UmweltberichtMit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Rade/Mienenbüttel“ sollen dieplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Logistikunternehmen sowiefür weitere gewerbliche Nutzungen geschaffen werden.Im Rahmen einer Luftschadstoffuntersuchung wurden die Auswirkungen des geplantenVorhabens aufgezeigt und bewertet. Als Untersuchungsfälle wurden der Prognose-Nullfallohne Umsetzung der geplanten Maßnahmen und der Prognose-Planfall berücksichtigt.Beide Untersuchungsfälle beziehen sich auf den Prognosehorizont 2020/25.Für die Beurteilung der Luftschadstoffbelastungen wurden die aktuellen Grenz-, Prüf- undImmissionswerte herangezogen, insbesondere die Werte der aktuellen Neufassungen der22. BImSchV und der TA Luft. Die Beurteilung erfolgte anhand der für den Straßenverkehrmaßgeblichen Leitkomponenten Stickstoffdioxid, Benzol und Feinstaub (PM 10 und PM 2,5 ).Betrachtet man die Gesamtemissionen für die Schadstoffe NOx und Feinstaub (PM 10 ) imUntersuchungsgebiet, so sind im Prognose-Planfall gegenüber dem Prognose-NullfallZunahmen von etwa 20 % zu erwarten. Für Benzol ist mit Zunahmen von etwa 16 % zurechnen. Für die Kohlendioxidemissionen ergeben sich gegenüber dem Prognose-NullfallZunahmen um etwa 48 %.Immissionsseitig ist im Bereich der maßgeblichen schützenswerten vorhandenen Bebauungfestzustellen, dass für die untersuchten Schadstoffkomponenten NO 2 , Benzol undFeinstaub(PM 10 ) die derzeit geltenden Grenz- und Prüfwerte zum Schutz des Menschenim Prognose-Planfall eingehalten werden, insbesondere auch im Umfeld des Plangebiets.Darüber hinaus werden auch die zu späteren Zeitpunkten (ab 2010) vorgesehenenGrenzwerte eingehalten.Lediglich für die ab 2015/20 geplanten Grenzwerte der Feinstaub(PM 2,5 )-Immissionenkann die Einhaltung dem derzeitigen Wissensstand entsprechend nicht sicher nachgewiesenwerden, da detaillierte Emissionsfaktoren noch nicht verfügbar sind. Die Zunahmender Feinstaub-Immissionen durch das Planvorhaben sind jedoch als gering anzusehen, sodass eine maßgebliche Verschlechterung der vorhandenen Situation nicht zu erwarten ist.Hinsichtlich der PM 2,5 -Belastungen liegen aus Messungen an Hamburger Stationen derLuftüberwachung Erkenntnisse vor, dass der Anteil von PM 2,5 an den PM 10 -Belastungenzwischen 55 % und 80 % liegt. Im vorliegenden Fall ergibt sich daher für die Jahresmittelwerteim Planfall eine Spanne von bis zu etwa 17 μg/m³ bis 24 μg/m³, so dass der ab2015 geplante Grenzwert von 25 μg/m³ eingehalten wird. Der ab 2020 vorgeseheneGrenzwert von 20 μg/m³ wird nach heutigem Stand möglicherweise überschritten. Da dieUmsetzung der Grenzwerte für die PM 2,5 -Belastungen noch nicht erfolgt ist und insbesonderefür den Grenzwert ab 2020 noch eine Überprüfung zu erwarten ist, ist die obige möglicheGrenzwertüberschreitung derzeit als nicht relevant einzustufen.bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!