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Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfAMT FÜR LANDESPLANUNG - LP 13Postfach 11210920421 HamburgSchreiben vom 24.07.2008die Freie und Hansestadt Hamburg hat gegeno.a. Bebauungsplan keine grundsätzlichen Bedenken,doch sei auf eine Diskrepanz zwischenPlan und textlicher Begründung hingewiesen:Während im Plan durchgehend Gewerbe ausgewiesenwird, werden in der BegründungLärmwerte für uneingeschränkte Industriegebieteangenommen (s.S. 40ff).Stellungnahme der GemeindeHinsichtlich der Emissionskontingente sind diein der DIN 18005 genannten Werte Anhaltswertefür die Planung, sofern eine konkreteNutzung noch nicht bekannt ist (vgl. DIN18005-1, Abs. 5.2.3). Im konkreten Fall wirdeine Nutzung vorwiegend durch Logistikbetriebeangestrebt. Um diesen Betrieben hinreichendenEntwicklungsspielräume zu sichern,ohne den Flächenverbrauch zu erhöhen, werdenflächenbezogene Emissionskontingentefestgesetzt, die dies ermöglichen und in derUmgebung keinen lärmschutzrechtlichen Konfliktverursachen.38 GEMEINDE APPELAn der Kreisstraße 121279 AppelSchreiben vom 17.07.08Stellungnahme der Gemeindehierdurch möchten wir Ihnen mitteilen, dass dieGemeinde Appel keine Einwände und Bedenkengegen den oben angeführten Plan hat.Sollte bei der Oberflächenentwässerung dasGebiet der Gemarkung Appel betroffen sein, bittenwir um eine frühzeitige Beteiligung.Außerdem möchten wir Sie bitten, den Kreisdarauf aufmerksam zu machen, dass die ZuundAbfahrt zur K63 auszubauen ist, da sie zurzeitzu schmal ist für ein gefahrloses Ableitendes LKW- Verkehrs.Nachgang / Berichtigung vom 05.08.2008Außerdem möchten wir Sie bitten, den Kreisdarauf aufmerksam zu machen, dass die Kreisstraßein der Abfahrt der Straße „Am Aarbach“ /Oldendorfer Straße viel zu schmal ist für ein gefahrlosesAbleiten des Schwerlastverkehrs.Begründung:Der oben genannte Streckenabschnitt der K 63befindet sich nicht in dem erforderlichen undheute üblichen Standard der Verkehrssicherheit.Der durch das geplante Gewerbegebiet zunehmendeStraßenverkehr, sowie die Nutzung alsEine Betroffenheit der Gemeinde Appel kannnur entstehen, wenn der Notüberlauf des vorhandenenRegenrückhaltebeckens Rade-Mienenbüttel häufiger als in der Vergangenheitanspringt und Regenwasser in das Trockentalauf dem Gebiet der Gemeinde Appel ableitetet.Dies wird ausgeschlossen, weil im Abschnittnördlich der BAB A1 die Rückhalteeinrichtungenim Gewerbegebiet für ein Regenereignis >20 Jahre dimensioniert werden. Der Notüberlaufder Rückhalteeinrichtungen springt erst beieinem Regenereignis > 20 Jahre an. Der Notüberlaufentwässert das anfallende Wasserzum Regenrückhaltebecken Rade-Mienenbüttel. Bevor der Notüberlauf des Retentionsbodenfiltersanspringt, wird die 1. Abflusswelleeines Starkregenereignisses ausden Ortschaften Rade und Mienenbüttel derJährigkeit > 20 Jahre bereits abgeflossen sein,so das aufgrund der verzögerten Ableitung ausdem Gewerbegebiet keine zusätzliche Belastungdes Gemeindegebietes Appel erwartetwird.Seite 36 von 55

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