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Seite 26Proj.Nr.: 08005Luftschadstoffuntersuchung für den Bebauungsplan „GewerbegebietRade/Mienenbüttel“ der Gemeinde Neu Wulmstorf• Der Immissionswert der TA Luft von 40 μg/m³ und der Grenzwert gemäß22. BImSchV von 40 μg/m³ werden überall eingehalten.• Legt man die UVS-Bewertungsmaßstäbe zugrunde, ist die angenommene großräumigeHintergrundbelastung von 26 μg/m³ als leicht erhöhte Konzentration anzusehen(zwischen 20 μg/m³ und 30 μg/m³). An allen Immissionsorten sind auchdie Gesamtbelastungen als leicht erhöhte Konzentrationen zu bewerten, sowohlim Prognose-Nullfall als auch im Prognose-Planfall.• Auch im Plangebiet sind Überschreitungen des Grenzwertes von 40 μg/m³ nicht zuerwarten.Zur Beurteilung der Spitzenbelastungen der Feinstaub(PM 10 )-Immissionen wurde ergänzendzum Jahresmittelwert ein Tagesmittelwert von 50 μg/m³ eingeführt, der an maximal35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Rechnerisch entspricht diese Überschreitungshäufigkeitdem 90,4-Perzentil der Tagesmittelwerte. Zur Abschätzung kann ein ausNaturmessdaten gefundener Zusammenhang zwischen dem Jahresmittelwert und dem90,4-Perzentil der Tagesmittelwerte herangezogen werden (s. Abbildung 2). Dementsprechendergibt sich ein 90,4-Perzentil von 50 μg/m³ bei Jahresmittelwerten zwischen 25 und40 μg/m³. Betrachtet man die Ergebnisse der Luftüberwachung in Norddeutschland (Abbildung3), so wurden Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 μg/m³ an mehr als35 Tagen im Jahr erst bei Jahresmittelwerten oberhalb von 28 μg/m³ beobachtet.Daraus ist abzuschätzen, dass an den Immissionsorten, an denen die Jahresmittelwerteunterhalb von 28 μg/m³ liegen, Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 μg/m³ anmehr als an 35 Tagen im Jahr nicht zu erwarten sind. Dies ist für alle maßgeblichen Immissionsorteder Fall.Im Plangeltungsbereich sind im Nahbereich der Autobahn Gesamtbelastungen von bis zuetwa 31 μg/m³, auf den Baugrenzen unter 28 μg/m³ zu erwarten. Der Grenzwert für denJahresmittelwert von 40 μg/m³ wird somit eingehalten. Unzulässig häufige Überschreitungendes Grenzwertes für den Tagesmittelwert sind auf den Baugrenzen ebenfalls nicht zuerwarten.Hinsichtlich der PM 2,5 -Belastungen liegen aus Messungen an Hamburger Stationen derLuftüberwachung Erkenntnisse vor, dass der Anteil von PM 2,5 an den PM 10 -Belastungenzwischen 55 % und 80 % liegt. Im vorliegenden Fall ergibt sich daher für die Jahresmittelwerteim Planfall eine Spanne von bis zu etwa 15 μg/m³ bis 22 μg/m³, so dass der ab2015 geplante Grenzwert von 25 μg/m³ eingehalten wird. Der ab 2020 vorgeseheneGrenzwert von 20 μg/m³ wird nach dem heutigen Stand möglicherweise überschritten.bericht_08005_lsu.doc 6. Mai 2008 LAIRM CONSULT GmbHgedruckt: 6. Mai 2008

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