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Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 30Verkehrsgutachter nicht empfohlen, am Knoten K 2 ist die Leistungsfähigkeit einesKreisverkehrsplatzes mit vier Bypassen nicht ausreichend.- Aus diesem Grund wird für beide Knotenpunkte eine Signalregelung mit einer Fahrstreifenaufteilungempfohlen (siehe unten stehende Abbildung). Hierbei wird von einerflexiblen Signalschaltung mit Stau- und Bemessungsschleifen ausgegangen, umeinen möglichen Rückstau bis auf die BAB A 1 auch im Ausnahmefall ausschließenzu können.- Diese Form der Knotenpunktgestaltung ist durch das Planfeststellungsverfahren zurVerbreitung der Autobahn BAB A 1 bereits abgedeckt. Lediglich für den Rechtsabbiegeraus der B 3 auf die K 63 im Bereich des Knotenpunktes K 2 muss im Bebauungsplaneine eigene Fläche vorgesehen werden (siehe Gestaltung der Knotenpunkte– Abbildung auf der nächsten Seite). Hier übernimmt der Bebauungsplan dann eineplanfeststellungsersetzende Funktion.- Die temporäre Anbindung des Gewerbegebietes Rade / Mienenbüttel über die Straße„Hinterm Hagen“ bis zur Fertigstellung des Brückenbauwerkes der BAB A 1 ist nachAuffassung der verkehrstechnischen Untersuchung möglich und realisierbar.Aus der in den Kapiteln 6.3.1 bis 6.3.5 beschriebenen Verkehrskonzeption sowie der inKapitel 6.3.6 zusammengefassten verkehrstechnischen Untersuchung resultieren die inden Kapiteln 6.3.7 und 6.3.8 genannten Festsetzungen des Bebauungsplanes.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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