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Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 13derungsverfahren zu dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wennerstorf“. Dieses Änderungsverfahrenwird aufgrund des Ansiedlungsinteresses eines großflächigen Gewerbe- undLogistikbetriebes erforderlich.Zusammen mit diesem Gebiet stellt das „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ zukünftig einen bedeutendenGewerbestandort dar.4.5.2 Bebauungsplan der Ortslage MienenbüttelDie gesamte bebaute Ortslage „Mienenbüttel“ ist Bestandteil des Geltungsbereichs zum BebauungsplanNr. 47 „Mienenbüttel“. Das Plangebiet ist vollständig als „Dorfgebiet“ ausgewiesen.Neben der Festsetzung der Bestandssituation ermöglicht der Bebauungsplan weiterekleinflächige Siedlungsentwicklungen zur Abrundung des Ortsbildes.4.6 Anschluss an die B 3 über eine UmgehungsstraßeIm Vorfeld der Planungen zu einer Umgehungsstraße für Mienenbüttel wurde eine Machbarkeitsstudie(Büro SBI Verkehr, 2001) erstellt. Die Untersuchung verschiedener Trassenvariantenkam zu dem Ergebnis, die K 63 über eine neue zentrale Erschließungsachse innerhalbder geplanten Gewerbegebiete nördlich und südlich der Autobahn, wie folgt, an die B 3 anzubinden:Ausgehend von der Anschlussstelle Rade der BAB 1, die im Zuge der Autobahnverbreiterungebenfalls verändert wird, trifft die neue Erschließungsachse in Form einer Kreuzung aufdie B 3 bzw. auf die südliche Rampe zur BAB 1. Die Verkehrsverbindung stellt die zentraleErschließungsachse des „Gewerbegebietes Mienenbüttel“ dar und verläuft somit zukünftigwestlich der Ortslage von Mienenbüttel. Nördlich des „Gewerbegebietes Mienenbüttel“ trifftdie neue Erschließungsstraße auf die Trasse der K 63.Zur Umsetzung der Umgehung ist eine Unterführung der BAB 1 erforderlich. An der Verbindungsachsezwischen Mienenbüttel und Wennerstorf besteht bereits in Höhe der BAB 1 einBrückenbauwerk. Diese Unterführung muss jedoch zur Realisierung der geplanten Trassegedreht werden.Auf der Grundlage der alten Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2001 wurden nun durch dasBüro Dänekamp & Partner Detailplanungen für die neue zentrale Erschließungsstraße (zukünftigK 3 neu) erarbeitet und in den Festsetzungen des Bebauungsplanes umgesetzt.4.7 Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der BAB 1Die Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen plant zwischen den Städten Hamburgund Bremen den sechsspurigen Ausbau der BAB 1. Das erforderliche Planfeststellungsverfahrenwurde am 28.08.2003 mit dem Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Der Ausbauwird am Autobahndreieck Buchholz beginnen und am Bremer Kreuz enden. In einemersten Bauabschnitt soll der Bereich zwischen dem Buchholzer Dreieck bis westlich der AnschlussstelleRade ausgebaut werden. Der erste Abschnitt grenzt somit unmittelbar an dasPlangebiet des vorliegenden Bebauungsplanes an.ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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