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Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfkreten Leistungswerten der neuen Hallen / Gebäudedefiniert werden.Im Gültigkeitsbereich des B-Planes befindensich Gebäude, die an bestehende Versorgungsleitungendes 1-kV Stromnetzes angeschlossensind. Des Weiteren verläuft parallel zur B 3 ein20-kV Kabel, welches auch die AnschlussstelleRade der BAB 1 kreuzt.Es ist ca. 3 Monate vor dem Beginn von BauundErschließungsmaßnahmen verbindlich mitder EWE NETZ GmbH zu klären, ob die Versorgungbestehen bleiben muss oder die Leitungenverlegt werden müssen.“VO sind die der Versorgung des Baugebietesmit Elektrizität dienenden Nebenanlagen, alsoauch Trafostation überall im Gewerbegebietzulässig.Die Straßenplaner werden rechtzeitig vor Baubeginnmit allen Ver- und Entsorgungsträgerneinen Abstimmungstermin zur Einleitung dererforderlichen Maßnahmen einberufen.11 FORSTAMT NORDHEIDE KÜSTEDER LWK HANNOVERAlbrecht-Thaer-Straße 6 a27432 Bremervördekeine Stellungnahme abgegeben12 GLOBETROTTER REISENHarburger Straße 2021224 Rosengartenkeine Stellungnahme abgegeben13 HAMBURGER STADTENTWÄSSERUNGBEREICHE ZENTRALE PLANUNGHERR OLIVER KÖNIGBankstraße 4 - 620095 Hamburgkeine Stellungnahme abgegebengegen den Bebauungsplan Nr. 66 "GewerbegebietMienenbüttel" der Gemeinde NeuWulmstorf bestehen seitens der HSE grundsätzlichkeine Bedenken. Ich bitte jedoch um dieBerücksichtigung der folgenden Punkte:Stellungnahme der GemeindeDie Stellungnahme wird zur Kenntnis genommenund im Rahmen der späteren Ausführungsplanungberücksichtigt.Das Entwässerungskonzept des IngenieurbürosDänekamp und Partner wurde der HSE zwischenzeitlichvorgestellt und ist in der weiterenBearbeitung eng mit der HSE abzustimmen.Da die HSE später Eigentümerin der öffentlichenSchmutzwasseranlagen wird, bitte ich umeine frühzeitige Einbindung bei der vertraglichenRegelung der Erschließung. Dieses kann übereine Berücksichtigung der Interessen der HSESeite 6 von 55

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