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Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfnen, nur geringe Emmissionen ausgehen, sosind diese durch das große Verkehrsaufkommenrund um die Uhr zu erwarten! (Der Lärmdes 2 km südlich von Mienenbüttel gelegenenLidl-Zentrallagers ist dort zu hören, die geplantenLogistikhallen beginnen aber bereits ca. 100m westlich (Hauptwindrichtung!!) des DorfesMienenbüttel)VerkehrsführungAuch sieht die Gemeinde Neu Wulmstorf keineWidersprüche zum Regionalpark Rosengarten.Für den Regionalpark Rosengarten existiert einsogenanntes Regionales Entwicklungskonzept,in welchem Strukturentwicklung, also auch diegewerbliche Entwicklung, ein wichtiges Themenfeldist. Aufgrund höherrangiger Aussagenaus den landesplanerischen und raumordnerischerVorgaben zum Vorrang der Ausweisungvon Gewerbeflächen an den Verkehrsknotenpunktenwurde das Gewerbegebiet Mienenbüttelim Regionalen Entwicklungskonzept nie inFrage gestellt.Neben stark erhöhten Immissionen aus Verkehrsaufkommenist auch von einer völligenÜberlastung im Verlauf der B 3 auszugehen, jedenfallsdann, wenn diese nicht mindestens imBereich der Autobahnauffahrt mindestens auf 4Spuren (inklusive der AB-Brücke) erweitert wird.(nach unserer Kenntnis derzeit Erweiterungnicht geplant, obwohl AB-Brücke im Zuge derAutobahnverbreiterung neu gebaut werdenmuß!)Es ist festzustellen, dass sich die Bewirtschaftungsbedingungenund erst recht die Entwicklungsbedingungenfür die verbleibenden landwirtschaftlichenBetriebe dramatisch verschlechtern.Obstbaubetrieb VietsDie Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualitätdes geplanten Ausbaus der Verkehrsanlagenim Zuge der B 3 (Einmündungen der Rampender A 1 in die B 3, im Süden als zukünftigeKreuzung mit der K 63) wurden im Rahmen derVerkehrsuntersuchung gemäß Handbuch fürdie Bemessung von Straßenverkehrsanlagen(HBS) geprüft. Demnach ergibt sich eine ausreichendeLeistungsfähigkeit, die Verkehrsanlageist demnach auch in Spitzenstunden nichtüberlastet.Die Verkehrsuntersuchung ist mit den zuständigenStraßenbauverwaltungen der BundesautobahnA 1 (Nieders. Landesbehörde für Straßenbauund Verkehr, Geschäftsbereich Verden),derBundesstraßeB3(Nieders.Landesbehördefür Straßenbau und Verkehr, GeschäftsbereichLüneburg) und der KreisstraßeK 63 (Landkreis Harburg) abgestimmt worden.Besonders ist hier der Obstbaubetrieb Viets zunennen. Der Betrieb ist vor Jahrzehnten ausdem Alten Land umgesiedelt, da dort keine ausreichendenEntwicklungsmöglichkeiten mehrbestanden. Die Neuansiedlung östlich von Mienenbüttelwurde auch vorgenommen, um einemöglichst vielfältige Direktvermarktung aufbauenzu können. Nur durch konsequentes Setzenauf die Direktvermarktung konnte der Betriebsich an diesem Standort erfolgreich etablieren.Der Obstbaubetrieb Viets hat eine Größe voninsgesamt 21,00 ha. Auf 16,00 ha wird Obst angebaut.14,00 ha davon bestehen aus Apfelanlagen,0,40 ha aus Birnenanlagen, 0,80 ha Süßkirschenund 0,80 ha sind Beerenobstanlagen.Neben den Anlagekosten wurden mehr als200000 in Beregnungsanlagen für Frostschutzund Ertragssicherung investiert.Das produzierte Obst wird zu 60 % direkt anDie vorliegende Verkehrsuntersuchung vomJuni 2008 ist gemäß anerkannter Verfahrenerarbeitet, plausibel und zur Abwägung ausreichend.Zur Absicherung für die Gemeinde undletztlich auch für den Investor, der am reibungslosenVerkehrsablauf auch in der Zukunftmaßgebliches Interesse hat, wurde eine ergänzendeUntersuchung mit alternativen Betrachtungsmethoden(September 2008) durchgeführt.Die Grundzüge der Planung werdendurch die Ergebnisse dieser Untersuchungnicht verändert. Das Verkehrsgutachten wirdals Bestandteil der Begründung dem Bebauungsplanin der Anlage beigefügt.Aus der Sicht der den Obstbaubetrieb Viets berührendenBelange sind mehrere Stellungnahmeneingegangen, zu denen die Gemeindeauch unter Berücksichtigung der Ausführungender Landwirtschaftskammer Stellung nimmt.An dieser und den nachfolgenden Stellen wirdSeite 22 von 55

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