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Gemeinde Neu Wulmstorf Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ 41gemäß DIN 18005 von LW“ = 65/65 dB(A) (tags/nachts) zulässig ist. Im Ergebnis der Berechnungenist festzuhalten, dass tags an allen maßgeblichen Immissionsorten die Immissionsrichtwerteder TA Lärm eingehalten werden. Nachts wurden in Optimierungsrechnungenmaximal zulässige Emissionskontingente ermittelt, unter deren Ansatz die Anforderungender TA Lärm erfüllt werden. Zum Schutz der umliegenden schützenswerten Nutzungen imPlangebiet sind diese Emissionskontingente im Bebauungsplan festzusetzen. Die Vorbelastungendurch die südlich des Plangebietes befindlichen Gewerbeflächen der GemeindeWennerstorf und die westlich dieser Gewerbeflächen stehenden Windenergieanlagen wurdebei den Ermittlungen berücksichtigt.Um die Genehmigungsfähigkeit der geplanten Nutzungen am vorgesehenen Standort zu prüfenund den Nachweis einer grundsätzlichen Realisierbarkeit der Planung zu erbringen, wurdeeine Schallimmissionsprognose für den tatsächlich zu erwartenden Betrieb unter Berücksichtigungdes derzeitigen Planungsstandes erstellt. Für den mittleren Spitzentag gemäß TALärm (an mindestens 11 Tagen im Jahr erreicht) ist von etwa 8.760 Fahrten (entspricht etwa4.380 Fahrzeugen) bei einem LKW-Anteil von 20% auszugehen.Im Ergebnis der Berechnungen ist festzustellen, dass der geplante Betrieb grundsätzlich mitden vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplanes und damit auch mit den umliegendenschützenswerten Nutzungen verträglich ist. Die Beurteilungspegel aus dem exemplarischgeprüften konkreten Betrieb auf den Gewerbeflächen halten an nahezu allen Immissionsortendie aus dem pauschalen Ansatz abgeleiteten zulässigen Beurteilungspegelanteilesicher ein. Lediglich an dem westlich des Plangebietes gelegenen Wohnhaus im Außenbereichund am Wohnhaus östlich der B3 werden die zulässigen Beurteilungspegelanteiledurch die exemplarisch geprüfte konkrete Nutzung nachts überschritten. Während amWohnhaus östlich der B3 auch unter Berücksichtigung der gewerblichen Vorbelastung dernächtliche Immissionsrichtwert sicher eingehalten wird und somit keinen Konflikt auslöst,wird der nächtliche Immissionsrichtwert für Mischgebiete von 45 dB(A) westlich des Plangebietesum bis zu 9,5 dB(A) überschritten. Diese Überschreitung lässt sich zum einen durcheine entsprechende Nutzung der benachbarten Flächen verhindern, andererseits lässt sichdie Einhaltung des nächtlichen Immissionsrichtwertes durch einen Lärmschutzwall mit einerHöhe von etwa 6 m und einer Länge von etwa 180 m erreichen. Ein potentieller Konflikt istsomit im Rahmen der konkreten Betriebsplanung und –genehmigung lösbar. Ein grundsätzlicherKonflikt, durch den die Planung unzulässig würde, ist nicht erkennbar. Es wird empfohlen,im Konfliktbereich am Rand des Plangebietes Vorhalteflächen für Lärmschutz auszuweisen.6.7.3 VerkehrslärmDie Straßenverkehrsbelastungen wurden der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplanentnommen. Der Prognosehorizont der Verkehrsuntersuchung ist das Jahr 2020/25.Der Plangeltungsbereich sowie die angrenzende Bebauung sind bereits heute durch Straßenverkehrslärmbelastet.Innerhalb des Plangeltungsbereichs werden sowohl die Orientierungswerte für Gewerbegebietevon 65 dB(A) tags bzw. 55 dB(A) nachts als auch die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) durch den Verkehrslärm in weiten Teilen überschritten.Die Sanierungsgrenzwerte werden jedoch nur in einem schmalen Streifen direktentlang der Autobahn BAB A1 (bis ca. 70 m von der Mitte der Autobahn entfernt) überschrit-ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 SaarbrückenTel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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