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Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu Wulmstorfcher nicht mehr abzuwendende Planung — Hollenstedtist durch Wenzendorf involviert bedrängtund in ihrer Existenz bedroht fühlen.Ich appelliere daher an Sie, bei der berechtigtenWahrung der wirtschaftlichen Interessen NeuWulmstorfs ebenso den Aufschrei und die Klagender betroffenen Menschen zu hören. ImSinne des Bürgerfriedens bitte ich Sie, frühereZusagen im Blick auf Anlage des Areals sowieGröße und Standort der Gebäude ernst zunehmen und nicht in den Sog immer größererDimensionen zu geraten. Weiterhin bitte ich Sie,in den Randbereichen vorzugsweise heimischeMärkte und Betriebe zuzulassen und die Einrichtungsolcher hier zu fördern. Die Menschenin Rade und Mienenbüttel würden das als einAufeinander - Zugehen verstehen und diesenSchritt gewiss positiv zur Kenntnis nehmen.60 BUND FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZDEUTSCHLAND (BUND)Regionalverband Elbe-Heide – ZweigstelleBuchholzBerliner Straße 6921244 BuchholzSchreiben vom 24.07.2008für den Regionalverband Elbe-Heide des BUNDnehmen wir zu o.g. Bebauungsplanentwurf wiefolgt Stellung:Stellungnahme der GemeindeVgl. hierzu auch Stellungnahme zu Nr. 47.1. Die Fläche P2 zur Abschirmung der OrtslageMienenbüttel bietet keinen effektivenSchutz vor Lärm- und Geruchsemissionensowie optischen Auswirkungen durch dasGewerbegebiet. Die Breite dieser Fläche istsignifikant zu erhöhen, um diese Funktionenzu erfüllen und die Auswirkungen auf dieOrtslage Mienenbüttel und die dortige Lebensqualitätentsprechend des Vermeidungsgrundsatzeszu minimieren.2. Die optischen Auswirkungen durch die geplantenHallenbauten führen zu erheblichenBeeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes.Zur Minderung dieser Beeinträchtigungensind die maximalen Bauhöhenauf 8 Meter in Ortsnähe und ansonsten10 Meter zu beschränken.3. Die naturschutz- und baurechtlichen Anforderungenzur Bewältigung der Eingriffsrege-Seite 51 von 55

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