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Abwägung - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Mienenbüttel“ – Neu WulmstorfParallele Beteiligung der Behördenund sonstigen Träger öffentlicherBelange gem. § 4 Abs. 2 BauGB undAbstimmung mit den Nachbargemeindengem. § 2 Abs. 2 BauGBAlle relevanten Behörden und sonstigen Trägeröffentlicher Belange und Nachbargemeindenwurden mit Schreiben vom 24.06.2008 angeschriebenund um Stellungnahme gem. § 4 Abs.1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB gebeten. FolgendeStellungnahmen und Anregungen wurdenzur Aufstellung des Bebauungsplanes vorgebracht,zu denen hinsichtlich der Abwägung(GEM. § 1 ABS. 7 BAUGB) wie folgt Stellung genommenwird:1 BEHÖRDE FÜR GEOINFORMATIONLANDENTWICKLUNGLIEGENSCHAFTEN OTTERNDORFAFL BREMERHAVENBorriersstraße 4627570 Bremerhavenkeine Stellungnahme abgegebenUND2 BEHÖRDE FÜR GEOINFORMATIONLANDENTWICKLUNGLIEGENSCHAFTEN LÜNEBURGAFL LÜNEBURGBei der Ratsmühle 1721335 LüneburgUNDSchreiben vom 23.07.2008zu der mir von Ihnen übermittelten Fachplanunggebe ich folgende Anregungen, Hinweise undBedenken:Fachdezernat 3.2, Amt für LandentwicklungLüneburg — Flurbereinigung u. Landmanagement(Fachauskunft erteilt Herr Behrends Tel. 04131/726-207)Aus Sicht der Flurbereinigung und des Landmanagementsgibt es keine Bedenken, Anregungenoder Hinweise.Stellungnahme der Gemeinde /BeschlussvorschlagDer Gemeinderat der Gemeinde NeuWulmstorf beschließt wie folgt mit der Stellungnahmeder Behörde für Geoinformation,Landentwicklung und Liegenschaften Lüneburg– AFL Lüneburg zu verfahren:Seite 2 von 55

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